Demokratie stärken - Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen im Internet und in den öffentlichen Raum

Vorlage: 2020/0483
Art: Antrag
Datum: 24.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2020

    TOP: 27

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.07.2020

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0483 Demokratie stärken - Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen im Internet und in den öffentlichen Raum Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 27 x Hauptausschuss 14.07.2020 2 x 1. Die Stadt ermöglicht interessierten Bürger*innen und Mitarbeiter*innen zum bald möglichsten Zeitpunkt, den öffentlichen Sitzungsteil des Gemeinderates online als Live-Übertragung mit Ton und Bild zu verfolgen. 2. Die Stadt überträgt den öffentlichen Sitzungsteil des Gemeinderates, sobald es die aktuelle Gefährdungslage wieder zulässt, vorerst befristet auf drei Sitzungen, auf einer Großbildleinwand direkt am Marktplatz. Schilder und Mitarbeiter*innen machen Besucher*innen auf die Möglichkeit des Besuchs der Besucher*innen-Empore im Rathaus aufmerksam. Begründung/Sachverhalt: Jede*r Einwohner*in hat das Recht, die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats zu besuchen. Durch die aktuellen Ereignisse rund um den Coronavirus SARS-CoV-2 sind Menschen angehalten, sich zu Hause aufzuhalten und Gruppen in geschlossenen Räumen zu meiden. Wir, die Kommunalpolitik, sind somit in der Pflicht, Alternativangebote zu schaffen, die gewährleisten, sowohl gesundheitlichen Empfehlungen Folge leisten zu können, als auch die demokratische Kontrollfunktion jeder/ jedes Einzelnen zu ermöglichen. Transparenz kann den Bürger*innen unter Wahrung der körperlichen Unversehrtheit in Zeiten der digitalen Vernetzung mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten geboten werden. Da derzeit nicht abzusehen ist, wann sich die Lage wieder normalisiert, sollte der öffentliche Sitzungsteil des Gemeinderates so schnell wie möglich online für alle Interessierten verfügbar sein. Eine potentielle Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Menschen, die nicht filmisch erfasst werden möchten, aber beispielsweise berufsbedingt vor Ort sein müssen, könnte durch Maßnahmen wie einer entsprechenden Umgestaltung der Sitzordnungen im Saal selbst, einer filmischen Übertragung in Nebenräume für Mitarbeiter*innen und der Beauftragung qualifizierter Mediendienstleistender umgangen werden. Ebenfalls möglich wäre eine filmische Aufnahme in einer entsprechenden Blendeneinstellung, die Personen im Hintergrund durch Unschärfe unkenntlich macht. Leider war die Besucher*innentribüne auch zu „normalen“ Zeiten häufig nur spärlich besucht. Hierfür mag es zahlreiche Erklärungen geben – Unkenntnis und eine fehlende Präsenz im öffentlichen Raum wären Ursachen, die vergleichsweise einfach zu beheben sind. Eine Großbildleinwand mit der Live-Übertragung aus den Gemeinderatssitzungen in unmittelbarer Nähe des Rathauses kann Menschen adressieren, die nicht durch Internet und/oder klassische Medien wie Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zeitungen erreicht werden. Ziel der temporären Maßnahme ist, das Interesse der Marktplatzbesucher*innen an kommunalpolitische Themen zu steigern und Menschen unmittelbar zu motivieren, eine Sitzung des Karlsruher Gemeinderates zu besuchen. Diese Leinwand soll baldmöglichst während der gemeinderätlichen Sitzungen am Marktplatz installiert werden, jedoch frühestens, sobald es die aktuelle Gefährdungslage es zulässt. Unterzeichnet von: Markus Schmidt Jorinda Fahringer Zoe Mayer Aljoscha Löffler Benjamin Bauer Christine Weber Michael Haug Max Braun Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • Stellungnahme Live-Übertragungen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0483 Dez. 1 Demokratie stärken – Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen im Internet und in den öffentlichen Raum Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 27 x Hauptausschuss 14.07.2020 2 x Kurzfassung: Die Überlegungen zu einer Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen im Internet sind nicht gänzlich neu. Hinzugekommen ist der Wunsch nach Übertragung auf den Marktplatz. In beiden Fällen kann der Hinweis auf die derzeitigen Einschränkungen im Zuge der COVID-19 Pandemie die schon bisher bestehenden Bedenken gegen die Liveübertragung nicht entkräften. Insofern hat sich die Rechtslage im Hinblick auf die Übertragung der Gemeinderatssitzung durch die Einführung des § 37a GemO nicht geändert. Bis zum Ausbruch der COVID-19-Pandemie übertrug keine Kommune in Baden-Württemberg unserer Kenntnis nach Gemeinderatsdebatten per Livestream – Pilotprojekte waren schon vor längerer Zeit wieder eingestellt worden. Seit April 2020 bietet Mannheim vor dem Hintergrund des praktizierten „Pairings“ (nur die eine Hälfte der Ratsmitglieder ist anwesend, die andere folgt per Videoübertragung) einen Livestream an (www.mannheim.de/de/stadt- gestalten/politik/gemeinderat/livestream-gemeinderat). Der Oberbürgermeister wird dabei gezeigt, die Stimme der Rednerinnen und Redner hört man, das Bild ist aber nur eine Totale von oben. Stuttgart hat das Format der „Generaldebatte“ bereits 2018 entwickelt: Dabei sprechen Rednerinnen und Redner zu einem fest definierten Thema von übergeordneter Bedeutung vom Pult aus. Eine Debatte findet nicht statt. Die Reden werden – vergleichbar mit den Haushaltsreden in Karlsruhe – live übertragen. Die Einführung dieses Formats könnte in Karlsruhe dem Anliegen der Antragsstellenden in der Zukunft entgegenkommen – und wurde auch im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderats als mögliche Alternative andiskutiert. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja X Nein nicht bezifferbar ./. ./. Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Bestehende Beschlusslage Die Überlegungen zu einer Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen im Internet sind nicht gänzlich neu. Auch der Hinweis auf die derzeitigen Einschränkungen im Zuge der COVID-19 Pandemie kann die schon bisher bestehenden Bedenken gegen die Liveübertragung nicht entkräften. Die Verwaltung hatte schon zuvor deutlich gemacht, unter welchen Prämissen eine Liveübertragung möglich sein könnte. In der Stellungnahme aus der Vorlage 2017/0778, die im Gemeinderat am 20. Februar 2018 behandelt wurde, heißt es: „Rechtliche Rahmenbedingungen a) Allgemeines An den rechtlichen Rahmenbedingungen für Live-Übertragungen aus dem Gemeinderat hat sich in jüngerer Zeit nichts Grundlegendes geändert. Eine explizite gesetzliche Regelung, wie sie z. B. in der rheinland-pfälzischen oder hessischen Gemeindeordnung geschaffen wurde, existiert in Baden-Württemberg nicht. Grundsätzlich schreibt § 35 Gemeindeordnung (GemO) zwar die Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinderats vor. Der Öffentlichkeitsgrundsatz besagt jedoch nur, dass die Sitzungen an einem Ort stattfinden müssen, der allgemein zugänglich ist und Platz für interessierte Bevölkerungskreise bietet (sog. „Saalöffentlichkeit“). Eine darüber hinausgehende Rechtsgrundlage, die einen Anspruch im Sinne einer „allgemeinen Medienöffentlichkeit“ schafft, existiert nicht. Maßgeblich ist weiterhin das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1990 (7 C 14.90), wonach mit Blick auf Film- und Tonbandaufnahmen durch die Presse „eine von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Sitzungsatmosphäre“ gewährleistet werden soll. Andere Verwaltungsgerichte vor allem im Saarland und in Hessen haben sich in den vergangenen Jahren in Abstufungen offener gezeigt. Die Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe sieht in § 18a vor, dass Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen eines Mehrheitsbeschlusses des Gemeinderats unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der einzelnen Mitglieder des Gemeinderats bedürfen. Grenzen für Live-Übertragungen werden neben der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Sitzungsverlaufs vorrangig durch das Datenschutzrecht und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gesetzt. Dies bedeutet aktuell, dass letztlich die einzelnen Gemeinderatsmitglieder entscheiden, ob sie gezeigt werden oder nicht. b) Empfehlungen des Landesdatenschutzbeauftragten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg hat in seinem Tätigkeitsbericht 2010/2011 (S. 118ff.) Anforderungen an Live-Übertragungen formuliert, die insbesondere auch nach beteiligten Gruppen (Gemeinderatsmitglieder, Verwaltungsmitarbeitende, anwesende Bürgerinnen und Bürger und Sonstige) differenziert. Diese wurden bereits in der Vergangenheit kommuniziert und behalten mit geringfügigen Aktualisierungen Ihre Gültigkeit. Im Wesentlichen können die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten nochmals wie folgt kurz zusammengefasst werden: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 - Informationspflicht: Alle Anwesenden (nicht nur die aufgezeichneten Personen) müssen vorab umfassend und ausdrücklich über die Art und den Umfang von Bild- und Tonaufzeichnungen und deren Abrufbarkeit im Internet (einschließlich Löschfristen) informiert werden. - Einwilligungserfordernis und Widerrufsmöglichkeit: Die betroffenen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie aufgezeichnete Mitarbeitende der Stadtverwaltung (wobei grundsätzlich von Personen in herausgehobener Führungsposition ausgegangen wird) müssen zuvor ihre explizite – jederzeit widerrufliche – schriftlichen Einwilligung erteilen. - Saalöffentlichkeit, Kameraeinstellung: Gemeinderatsmitglieder, die nicht eingewilligt haben, sonstige Sitzungsteilnehmer (z.B. weitere Mitarbeitende der Stadtverwaltung, externe Sachverständige etc.) oder Anwesende im Publikum dürfen grundsätzlich nicht abgebildet werden, was durch entsprechende Kamerafokussierung etc. gewährleistet werden muss. Nicht zulässig sind z. B. Portraitaufnahmen oder das Heranzoomen von Personen, die nicht eingewilligt haben. Zulässig hingegen kann ein kurzer Schwenk der Kamera z. B. zur Beurteilung der Anzahl der beteiligten Anwesenden über das Plenum hinweg sein. Insoweit können die in § 23 Abs. 1 Kunst- und Urheberrechtsgesetz (KunstUrhG) vorgesehenen Ausnahmen von der Einwilligungspflicht greifen. - Unterbrechung: Die Übertragung muss zeitversetzt erfolgen, so dass sie im Zweifelsfall (z. B. auch bei Widerruf der Einwilligung in der Sitzung) bei Datenschutzverstößen unterbrochen werden kann. - Archivierung/Löschfristen: Die Archivierung muss so erfolgen, dass nicht ohne weiteres Kopien angefertigt werden können und die Aufzeichnungen sind nach angemessener Zeit (z. B. drei Monate) wieder zu löschen.“ II. Bewertung des § 37a GemO In Ergänzung der obigen Darstellung ist darauf hinzuweisen, dass zwischenzeitlich die Vorschrift des § 37a GemO erlassen wurde. Mit dieser Vorschrift möchte der Landesgesetzgeber die Durchführung einer Gemeinderatssitzung auch per Videokonferenz durchführen. Die Vorschrift des § 37a GemO sieht in Absatz 1 Satz 4 vor, dass bei öffentlichen Sitzungen nach Satz 1 eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen muss. Darin kann nach unserer Auffassung jedoch keine grundsätzliche Ermächtigung für die Live-Übertragung liegen. Vielmehr dürfte Verpflichtung zur Übertragung nur auf die Fälle anwendbar sein, die im Sinne des § 37a GemO per se als Videokonferenz durchgeführt werden. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass der Städtetag Baden-Württemberg in seinem Schreiben vom 27. April 2020 an die Mitgliedsstädte eine über § 37a GemO hinausgehende Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum thematisiert hatte. Der Städtetag formuliert wie folgt: „An frühere Städtetagsvorschläge anknüpfend wollen wir daher fordern, Video- und Tonübertragung von Gemeinderatssitzungen ins Internet als Alternative und gegebenenfalls Ergänzung zur Sitzungsübertragung in einen öffentlichen Raum zuzulassen.“ Nach unserem Kenntnisstand wurde diese Anregung nicht aufgegriffen bzw. weiterverfolgt. Diesbezüglich enthalten auch die Anwendungshinweise des Ministeriums zur Anwendung des § 37a GemO keine Hinweise oder Erläuterungen. Es kann daher nicht geschlossen werden, dass die Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Vorschrift des § 37a GemO auch eine öffentliche Übertragung im Internet bzw. vorliegend auf den Marktplatz unter erleichterten Voraussetzungen erlauben würde. Schließlich weist schon die Formulierung des Gesetzes darauf hin, dass alle technischen und datenschutzrechtlichen Erfordernisse in der Verantwortung der Kommunen liegen. Eine Änderung der zugrunde liegenden datenschutzrechtlichen Rechtsbeziehungen ist also ausweislich des Gesetzeswortlauts (vgl. § 37a Abs. 2 Satz 1 GemO) weder beabsichtigt noch gewollt. Insofern hat sich die Rechtslage im Hinblick auf die Übertragung der Gemeinderatssitzung durch die Einführung des § 37a GemO nicht geändert. III. Ergänzende Hinweise Über die genannten Aspekte hinaus erscheint uns auch eine Liveübertragung problematisch. Nach derzeitiger Rechtslage müssten alle Mitglieder des Gemeinderates in die Übertragung einwilligen. Weiter müsste diese Einwilligung jederzeit widerruflich sein. Diese jederzeitige Widerruflichkeit würde durch eine Live-Übertragung faktisch unmöglich gemacht werden. Tatsächlich kann kein Gemeinderat seine Einwilligung widerrufen, sofern die Aufnahme der Öffentlichkeit schon bekannt wird. Der Widerruf würde damit faktisch leerlaufen. Es erscheint auch bedenklich, wenn eine entsprechende Liveübertragung nicht mehr die tatsächlichen Verhältnisse innerhalb des Gemeinderates wiedergibt. Dies könnte nach unserer Auffassung der Fall sein, wenn eine Vielzahl von Gemeinderäten oder ganze Fraktionen ihre Einwilligung in die Datenübertragung verweigern. Dies hätte zur Folge, dass teilweise Beiträge von Fraktionen oder Gemeinderäten übertragen werden, während dies bei anderen nicht der Fall ist. Damit würde sich die Übertragung allerdings zwangsläufig als – auch wenn dies von der Verwaltung selbst nicht gewollt ist – selektiv darstellen. Im Hinblick auf eine solche selektive Darstellung wäre aus unserer Sicht fraglich, ob dem Öffentlichkeitsgrundsatz und auch der politischen Neutralität noch genüge getan wäre. Bis zum Ausbruch der COVID-19-Pandemie übertrug keine Kommune in Baden-Württemberg unserer Kenntnis nach Gemeinderatsdebatten per Livestream – Pilotprojekte waren schon vor längerer Zeit wieder eingestellt worden. Seit April 2020 bietet Mannheim vor dem Hintergrund des praktizierten „Pairings“ (nur die eine Hälfte der Ratsmitglieder ist anwesend, die andere folgt per Videoübertragung) einen Livestream an (www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/politik/gemeinderat/livestream-gemeinderat). Der Oberbürgermeister wird dabei gezeigt, die Stimme der Rednerinnen und Redner hört man, das Bild ist aber nur eine Totale von oben. Stuttgart hat das Format der „Generaldebatte“ bereits 2018 entwickelt: Dabei sprechen Rednerinnen und Redner zu einem fest definierten Thema von übergeordneter Bedeutung vom Pult aus. Eine Debatte findet nicht statt. Die Reden werden – vergleichbar mit den Haushaltsreden in Karlsruhe – live übertragen. Die Einführung dieses Formats könnte in Karlsruhe dem Anliegen der Antragsstellenden in der Zukunft entgegenkommen – und wurde auch im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderats als mögliche Alternative andiskutiert.

  • Protokoll TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 10. Sitzung Hauptausschuss 14. Juli 2020, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Demokratie stärken – Live-Übertragung von Gemeinderatssitzun- gen im Internet und in den öffentlichen Raum Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE. Vorlage: 2020/0483 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und teilt mit, dass der Antrag vom Gemeinderat in den Hauptausschuss verwiesen worden sei. Das Thema werde bereits seit einiger Zeit bearbeitet. Er fasst den Inhalt der Stellungnahme zusammen. Stadtrat Löffler (GRÜNE) berichtet von einem Beispiel aus Konstanz. Bei diesem Modell finde zwar keine Live-Übertragung statt, es würde jedoch eine um einen Tag versetzte Übertragung der Debatte zu allen Tagesordnungspunkten stattfinden. Auch habe Seebach eine Live- Übertragung mit einem Zeitversatz von 90 Sekunden durchgeführt. Stadtrat Marvi (SPD) fragt, wie viele Personen den Live-Ticker des Gemeinderats nutzen. Es solle das Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgern geweckt werden, mehr zu partizipieren. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) teilt mit, dass er dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber ste- he. Eine Übertragung auf den Marktplatz jedoch sei für ihn nicht vorstellbar. Stadtrat Pfannkuch (CDU) spricht sich für die Öffnung der Debatten in die Öffentlichkeit aus. Er verweist auf die fehlenden gesetzlichen Grundlagen und bittet darum, diese entsprechend auf Landesebene anzumahnen. – 2 – Stadtrat Hock (FDP) berichtet, dass seine Fraktion über dieses Thema noch in der Diskussion sei und nicht alle Mitglieder einer Live-Übertragung zustimmen werden. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) stellt fest, dass viele Tagesordnungspunkte, die weitreichende Auswirkungen für die Stadt hätten, in einer Debatte stattfinden, bei der nicht mehr viele Bürge- rinnen und Bürgern anwesend seien, obgleich in den Sitzungen hart gerungen werde. Er spricht sich dafür aus, die zeitversetzte Übertragung in Betracht zu ziehen. Er schlägt vor, zum Beispiel in der Sitzung des Ältestenrats mehrere Schwerpunktthemen zu setzen. Stadtrat Honné (GRÜNE) sieht nicht, dass auch nach der Corona-Krise der zeitliche Umfang für eine Generaldebatte in den Gemeinderatsitzungen vorhanden sei. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) teilt mit, dass er sich einen Zeitversatz von Sekunden oder wenigen Minuten vorstellten könne. Eine Übertragung am nächsten Tag halte er jedoch nicht für zielfüh- rend. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) verweist auf die Niederschrift, in der die Bürgerinnen und Bürger die Debatten nachlesen könnten. Dies könne auch beworben werden. Der Vorsitzende teilt mit, dass es heute nicht um die Frage einer Generaldebatte gehe. Er fasst aus den Wortmeldungen das Stimmungsbild zusammen, dass keine Übertragung auf den Markt- platz stattfinden solle, sowie keine 1:1 Live-Übertragung. Vielmehr werde aus dem was technisch möglich sei, ein Vorschlag der Übertragung mittels Zeitversatz weiter verfolgt. Dies werde dann nochmals zur Abstimmung gestellt. Er weist auch darauf hin, dass dieses personellen Bedarf nach sich ziehen könne und bittet darum mitzuteilen, wie viele nicht mit einer Übertragung einver- standen seien. Es solle möglichst vielen Menschen die Möglichkeit eingeräumt werden die De- batten nachzuverfolgen, um damit das Interesse an der Arbeit des Gemeinderats zu steigern. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 27. Juli 2020