Konzept zur Mitarbeitermotivation durch Anwesenheitsbonus und seelsorgerlichen Betreuung für MitarbeiterInnen städtischer Ämter und Gesellschaften
| Vorlage: | 2020/0476 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 05.05.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0476 Konzept zur Mitarbeitermotivation durch Anwesenheitsbonus und seelsorgerlichen Betreuung für MitarbeiterInnen städtischer Ämter und Gesellschaften Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 22 x Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für die Einführung 1. eines Anwesenheitsbonus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Gesellschaften 2. für die Einführung oder Bewerbung seelsorgerlicher, psychologischer Beratung für die Beschäftigten. Sachverhalt/Begründung: Fehltage aufgrund von Krankheit sind menschlich, doch gibt es darüber hinaus auch weitere Gründe, die zu Fehlzeiten oder zu Krankheiten führen. Der Arbeitsausfall durch Fehlzeiten die über das Erkranken durch Viren oder Bakterien oder physischer Verletzungen eines Arbeitnehmers hinaus gehen, kostet den Gesellschaften viel Geld, oder kann wie bei der AVG zu einem plötzlichen Fahrermangel führen. Die Fraktion von Freien Wählern und FÜR Karlsruhe schlägt deswegen die Erarbeitung eines Belohnungsmodelles vor für Angestellte die möglichst wenige Fehlzeiten aufweisen ähnlich der Daimler AG vor. Da laut Berichten der AOK bis zu 25 % von Arbeitsausfällen aufgrund psychischer Faktoren, wie etwas Depression oder Angst, oder Problemen am Arbeitsplatz zurückgehen, fordern wir darüber hinaus eine Erarbeitung eines offensiven Konzeptes zur seelsorgerlichen, psychologischen Beratung für Beschäftigte der städtischen Ämter und Gesellschaften. Das zweigleisige Konzept soll dadurch sicherstellen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht wegen bakteriellen oder viralen Erkrankungen oder physischen Verletzungen benachteiligt werden, und sorge für die Beschäftigten getragen wird, die Fehlzeiten auf Grund von psychischen Belastungen aufweisen. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0476 Dez. 2 Konzept zur Mitarbeitermotivation durch Anwesenheitsbonus und seelsorgerische Betreuung für Mitarbeitende städtischer Ämter und Gesellschaften Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 22 x Kurzfassung Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für 1. die Einführung eines Anwesenheitsbonus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Gesellschaften Die Einführung eines Anwesenheitsbonussystems bei den städtischen Ämtern und den Gesellschaften ist in den meisten Tarifwerken (TVöD, TVV, TV-N, TV Ärzte, ETV) nicht vorgesehen. Indirekt kann dieser Aspekt im Rahmen der Leistungsbezahlung einfließen. 2. die Einführung oder Bewerbung seelsorgerischer, psychologischer Beratung für die Beschäftigten. Die Stadt Karlsruhe verfügt bereits über einen internen psychologischen Beratungsdienst, der konzernweit von allen Mitarbeitenden der städtischen Dienststellen und vieler Gesellschaften in Anspruch genommen werden kann. Die Seelsorge als geistliche Begleitung obliegt Geistlichen der jeweiligen Konfession oder Religion. Insofern empfiehlt die Verwaltung, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja abgestimmt mit Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1. Einen Anwesenheitsbonus als solchen, bei dem Beschäftigte für besonders geringe Krankheitszeiten belohnt werden, sieht der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes nicht vor. Es besteht aber die Möglichkeit, über die sogenannte leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD für die Beschäftigten, die besonders engagiert arbeiten, eine Leistungsprämie am Ende des Jahres auszubezahlen. Die Regelungen dazu sind in einer mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossenen Dienstvereinbarung festgelegt. Längere Krankheitszeiten (kumuliert mehr als 40 Tage im Jahr) wirken sich negativ auf die Höhe dieser zusätzlichen Bezahlung aus. Die Entscheidungskompetenz liegt im Rahmen einer systematischen Leistungsbewertung bei der jeweiligen Führungskraft. Auch Zielvereinbarungen werden praktiziert. Über dieses tarifliche System der leistungsorientierten Bezahlung können bei der Stadtverwaltung derzeit 3,26 Mio. Euro an die Beschäftigten ausgeschüttet werden. Im Kämmereibereich der Stadtverwaltung ist deshalb derzeit nicht angedacht, ein zusätzliches übertarifliches Belohnungssystem zu erarbeiten. Bei den Gesellschaften stellt sich das Bild wie folgt dar: Beim Klinikum (SKK), den Verkehrsbetrieben (VBK), der Karlsruher Messe - und Kongress GmbH (KMK) und der Karlsruher Klimaschutz und Energieagentur (KEK) gibt es unter anderem aus rechtlichen und finanziellen Erwägungen keine Planungen, einen entsprechenden Bonus für die Anwesenheit als übertarifliche Regelung einzuführen. Bei der Albtalverkehrsgesellschaft (AVG) gilt der Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben (ETV). Dieser enthält eine Tarifvereinbarung über die Gewährung einer jährlichen „Leistungs- und Treueprämie“. Die Höhe dieser Prämie wird für jeden Krankheitstag im Betrachtungszeitraum von einem Jahr anteilig gekürzt. Eine Sockelprämie bleibt aber immer bestehen. Ausgenommen sind Arbeits- und Wegeunfälle. Über diese tarifliche Regelung hinaus wird derzeit kein Bedarf für ein eigenes Bonussystem gesehen. Die Stadtwerke Karlsruhe haben im Rahmen einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat einen sogenannten Aufstockungsbetrag zur jährlichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) vereinbart, dessen Höhe auch von der Anzahl der Krankheitstage im Vorjahr mit bestimmt wird. Zu 2. Bei der Stadt Karlsruhe ist bereits seit vielen Jahren ein interner psychologischer Beratungsdienst (IBD) etabliert, der konzernweit von allen Mitarbeitenden der städtischen Dienststellen und vielen Gesellschaften bei Bedarf in Anspruch genommen werden kann. Beraten wird bei psychischen oder gesundheitlichen Belastungen sowie bei Konflikten am Arbeitsplatz. Auch Dienststellen und Führungskräfte, sowie ganze Teams können sich beraten lassen. Bei den Fachkräften des IBD handelt es sich um ein professionelles Team von Diplompsychologen, die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen und anonym und kostenfrei beraten. Die Seelsorge als geistliche Begleitung ist, schon wegen der gebotenen weltanschaulichen Neu- tralität, nicht Aufgabe der Stadtverwaltung oder ihrer Gesellschaften. Diese obliegt allein den Geistlichen der jeweiligen Konfession oder Religion.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 12. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Juli 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 22 der Tagesordnung: Konzept zur Mitarbeitermotivation durch Anwesenheitsbonus und seelsorgerlichen Betreuung für MitarbeiterInnen städtischer Ämter und Gesellschaften Antrag: FW|FÜR Vorlage: 2020/0476 Beschluss: Erledigt mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Ich möchte in aller Deutlichkeit vorwegnehmen, wenn man krank ist, ist man krank. Daraus soll keinem Arbeitnehmer ein Nachteil entstehen und niemand soll krank zur Arbeit gehen. Jeder soll die Entlohnung erhalten, welche vertraglich vereinbart wur- de. Es ist allerdings auffällig, dass in einigen städtischen Ämtern und Gesellschaften der Kran- kenstand exorbitant hoch ist. Das kann an den Arbeitsbedingungen liegen, es kann aber auch andere Ursachen haben. Wenn es nur an den Arbeitsbedingungen läge, dann müsste der Kran- kenstand noch deutlich über zwanzig Prozent liegen, da alle Mitarbeiter eines Ressorts in der Regel unter den gleichen Bedingungen arbeiten. Andererseits müssen die anwesenden gesun- den Kollegen die Fehlzeiten durch Mehrarbeit und Überstunden ausgleichen. Vielleicht sind es gerade sie, die sich gesünder ernähren oder Sport treiben, also auf ihre Gesundheit achten be- ziehungsweise ein anderes Bewusstsein für dieses hohe Gut haben. Es gibt bereits Unternehmen, die ein solches Bonussystem haben und sehr gute Erfahrungen gemacht machen. Die Bonuszahlungen können gestaffelt werden, zum Beispiel nach gar keinen Krankheitstagen, bis zu drei Krankheitstagen und so weiter. Ich möchte noch einmal betonen, es soll ein Anreiz geschaffen werden und keine Strafe. Eine Kürzung von Weihnachtsgeld oder Ähnlichem lehnen wir kategorisch ab. – 2 – Uns ist bekannt, dass es bereits einen internen psychologischen Beratungsdienst gibt, und die aktuellen Schlagzeilen lassen die Frage aufkeimen, wie effektiv dieser ist. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch gewesen, wie häufig die seelsorgerische Einrichtung kontaktiert wird und wie das im Verhältnis zur Mitarbeiterzahl zu sehen ist und wo die Schwerpunktprob- lematiken sind. Eine Beratungsstelle bei psychischen und physischen Problemen am Arbeits- platz sollte durch einen externen Dienstleister erfolgen. Dies wäre ein erster Schritt in Richtung Vertrauen und Ernsthaftigkeit des Angebots. Wenn Mitarbeiter einer städtischen Gesellschaft mit Problemen und Begründungen für hohen Krankenstand auf uns zukommen und uns dann der Geschäftsführer auf Nachfrage mitteilt, ich zitiere: „Man bewege sich innerhalb des recht- lich zulässigen Rahmens“, dann sehen wir hier Handlungsbedarf. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Wie man auf einen solchen Antrag angesichts der Erfahrung mit der Corona-Pandemie kommen kann, ist uns ehrlich gesagt ein Rätsel. Ein Anwesenheitsbonus birgt gerade in Zeiten teilweise massiver finanzieller Einbußen die Gefahr, dass Menschen trotz Krankheitssymptomen eben doch zur Arbeit gehen, ob man das will oder nicht, aber wenn man dieses System hat, dann geht es eben sehr leicht in diese Richtung. Was für ein Anreiz in Zeiten der Pandemie! Auch andere Langzeiterkrankungen werden dadurch gefördert, dass sich Be- schäftigte zum Beispiel die Rückenschmerzen verbeißen und sich nicht krankschreiben lassen. Ein solches Belohnungssystem ist ungerecht, denn faktisch erhalten erkrankte Beschäftigte, die ohnehin schon durch Zuzahlungen höhere Geldausgaben haben, weniger Geld als Gesunde, das Gegenteil von sozial. Es trifft vor allem auch Familien mit kleinen Kindern und hier meist wiede- rum die Frauen. Es ist nicht neu, dass kleine Kinder häufig krank sind und die Eltern deshalb zu Hause bleiben müssen. Zack, und wieder ist der Bonus weg. Vor allem Frauen bleiben zu Hause und haben das Nachsehen, so wie sie in der Pandemie bekanntermaßen die Hauptlast getragen haben und noch tragen, so die Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung zu diesem Thema. Mitarbeitermotivation geht anders. MitarbeiterInnen wollen die Sinnhaftigkeit ihrer Arbeit ver- stehen, das ist ein ganz zentraler Punkt und wurde oft nachgewiesen. Sie wollen ihre Arbeit verstehen und einbezogen werden, ihre Vorschläge sollen ernst genommen werden. Arbeits- plätze benötigen eine Gefährdungsanalyse. Ein gutes betriebliches Gesundheitsmanagement ist wichtig und kann immer weiter ausgebaut werden. Wir haben eins, aber es kann durchaus im- mer wieder infrage gestellt und ausgebaut werden. Der Ton und die Haltung von VorgesetzIn- nen wirken sich aus, wie wir gerade zur jetzigen Zeit sehr genau wissen. Zu diesem Thema gibt es genügend Untersuchungen. Eine seelsorgerische Versorgung ist absolut keine Aufgabe der Stadt. Wir stimmen der Verwaltungsantwort fast zu, der Satz: „Indirekt kann dieser Aspekt im Rahmen der Leistungsbezahlung einfließen", sollte gestrichen werden, unserer Ansicht nach. Das ist ein Anwesenheitsbonussystem durch die Hintertür. Mütter, aktive Väter, Menschen mit Vorerkrankungen, ältere wohlverdiente KollegInnen mit durch die Arbeit erworbenen Ver- schleißerkrankungen sind dabei ausgeschlossen. Nein, danke! Stadtrat Hofmann (CDU): Auch wir sind über diesen Antrag überrascht, aber ich bin auch über- rascht, was man da alles noch hineininterpretieren kann. Ich möchte nur eins machen, ich möchte nur kurz die Antwort der Verwaltung zitieren: „Einen Anwesenheitsbonus als solchen, bei dem Beschäftigte für besonders geringe Krankheitszeiten belohnt werden, sieht der Tarif- vertrag nicht vor.“ Wollen Sie tatsächlich alle Tarifverträge ändern? Bei aller Liebe, ich denke, dies ist nicht zielführend. Ich kann Ihnen sagen, Mitarbeitermotivation wie die Kollegin Anlauf schon gesagt hat, das geht wirklich anders. Darüber spreche ich tagtäglich. Ich denke nicht, dass – 3 – wir mit einer reinen Anwesenheit irgendjemanden belohnen sollten. Ich verstehe, bei aller Lie- be, dass das Krankheitsproblem, und da rennen Sie bei uns offene Türen ein, ein großes Prob- lem ist, aber mit einer einzigen Belohnung der Anwesenheit werden Sie dies niemals lösen kön- nen. Zum zweiten Punkt, auch hier zitiere ich kurz die Verwaltungsantwort: „Bei der Stadt Karls- ruhe ist seit vielen Jahren ein interner psychologischer Beratungsdienst (IBD) etabliert“. Stadträtin Uysal (SPD): Liebe Kollegin Lorenz, Sie haben es richtig gesagt, wenn man krank ist, ist man krank. Der Anwesenheitsbonus erweckt jedoch den Eindruck, dass die Mitarbeiter oh- nehin nicht wirklich krank sind, sondern ihnen nur der Anreiz fehlt, um bei der Arbeit zu er- scheinen. Wir fragen uns gerade vor allem, wie sieht es denn mit den chronisch erkrankten Ar- beitnehmern aus? Werden die dann benachteiligt? Die können sich nicht an dieses System hal- ten und können auch nicht belohnt werden. Von daher ist es uns sehr wichtig, dass es hier fair und gerecht bleibt, und es würde nicht fair und gerecht bleiben. Wir verstehen die Mitarbei- termotivation auch anders, nicht so. Vielmehr sollten die Krankenstände so reduziert werden, dass man ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement betreibt. Wir empfinden die Anwesenheitsprämie als einen nicht geeigneten finanziellen Anreiz, deswegen werden wir mit der Verwaltungsantwort voll und ganz mitgehen, und wir verstehen wie gesagt die Mitarbei- termotivation nicht so, sondern wir sind bereit, Lösungen zu finden, aber nicht solche. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir unterstützen das, was Frau Anlauf vorhin gesagt hat, und kön- nen das voll und ganz unterschreiben, ich als Betriebsrat sowieso. Sie haben recht, mit dem was Sie gesagt haben, Frau Anlauf, und ich möchte es nicht wiederholen, sondern ein Beispiel brin- gen. Als vor einigen Jahren mein damaliger Chef in Ruhestand ging, hat er uns stolz erzählt, dass er in seinem Arbeitsleben keinen Tag krank war. Das war für ihn sehr gut, aber für uns, seine Mitarbeiter, nicht, weil wir uns immer wieder bei ihm mit Grippe angesteckt haben und dann selbst zu Hause bleiben mussten. Das heißt, unter dem Strich hat er der Firma einen Bären- dienst erwiesen. Es wäre besser gewesen, er wäre zu Hause geblieben, hätte sich auskuriert und hätte darauf verzichtet, seine Mitarbeiter anzustecken. Dies nur als Beispiel. Deswegen sollte es kein Motivationssystem geben, was Leute dazu bringt, krank arbeiten zu gehen. Genau das ist es, was hier gerade vorgeschlagen wird, genau deswegen lehnen wir es auch ab. Wenn wir jetzt auf Corona-Zeiten zu sprechen kommen, dann ist es so, dass die Leute es sich gar nicht aussuchen können, ob sie krank arbeiten gehen wollen oder nicht. Selbst wenn man eine leichte Erkältung hat und eigentlich noch fit ist, sollte man zu Hause bleiben, weil man die Symptome nicht von einer tatsächlichen Corona-Infektion unterscheiden kann. Wir wollen nicht riskieren, dass Leute, die Corona haben, zur Arbeit kommen, weil sie meinen, sie haben nur eine leichte Erkältung. Gerade deswegen passt dieser Vorschlag jetzt überhaupt gar nicht in diese Zeit. Eigentlich müsste man die Leute noch belohnen, die zu Hause bleiben, wenn sie sich krank fühlen – umgekehrt. Also, wir lehnen ab. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich glaube, es ist jetzt schon viel gesagt worden, was ich sehr unterstützen kann. Ich möchte noch auf einen oder zwei Aspekte eingehen und möchte einfach den Hinweis geben, wir haben eine Arbeitsgesellschaft bei der tatsächlich psychische Erkran- kungen immer stärker zunehmen. Ich glaube, es hilft niemanden, wenn ein Mensch, der quasi gerade in einer Krise ist, ins Büro kommt und seine Zeit versucht irgendwie herumzubekom- men. Im Gegenteil, wir müssten eher versuchen vonseiten der Stadt, der Verwaltung und der Betriebe, um die es geht, Hilfestellung anzubieten. Es gibt den psychologischen Beratungs- dienst, das ist eine Sache. Ich würde mir wünschen, dass man das im Personalausschuss mal – 4 – konkreter behandelt, weil es mir auch um alle möglichen Hilfestellungen geht, wie man in ei- nem Betrieb Krankheit oder Fehlzeiten vorbeugen kann. Vielleicht sollten wir uns dann konkre- ter darüber unterhalten, sei es, dass es Bewegungspausen gibt, für diejenigen, die den ganzen Tag am Bildschirm sitzen, oder dass es Möglichkeiten gibt, wo man tatsächlich einfach mal Luft schöpfen kann, um irgendeine psychische Belastungssituation besser zu verdauen, weil der Stress hat in den Betrieben, da beziehe ich mich auch auf die Stadtverwaltung und die städti- schen Gesellschaften, zugenommen und er nimmt weiter zu. Ich denke, ein solcher Bonus wäre familienfeindlich, würde zu einer Endsolidarisierung von Kol- leginnen und Kollegen führen und ganz bestimmt nicht zu einem guten Betriebsklima beitragen. Schon alleine deshalb ist es nicht hilfreich, so einen Bonus einzuführen, im Gegenteil, wir müs- sen uns überlegen, welche Anreize oder Möglichkeiten wir schaffen können, um das Betriebs- klima zu verbessern. Wir haben auch gerade Beispiele dafür, wie es eben nicht aussehen soll. Vielleicht muss man sich auch vor dem Hintergrund Gedanken machen, wo wir tatsächlich zum Betriebsklima etwas beitragen können, um etwas zu verbessern. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Wir haben verstanden, wir verzichten auf Abstimmung. Frau Bin- der, ja, wir wollten genau das, was Sie gesagt haben. Wir sind auch der Meinung, wer krank ist, ist krank. Wir haben das gute Beispiel aus der Wirtschaft genommen, wo es funktioniert. Wir akzeptieren die Geschichte und damit ist die Sache erledigt. Vielleicht findet man einen ande- ren Weg, den Krankenstand zu bessern. Der Vorsitzende: Ich habe zwei Bemerkungen dazu. Das eine ist, es sind jetzt zwei Elemente angesprochen. Den internen Beratungsdienst haben Sie angesprochen, Frau Binder. Sie haben Themen angesprochen, die etwas mit dem innerbetrieblichen Gesundheitswesen zu tun haben, und Sie haben Dinge angesprochen, die wir über unseren Klimacheck, der Beurteilung und Ver- besserung von Führungsverhalten und Führungskultur, angehen. Es steht Ihnen unbenommen im Personalausschuss zu, zum einen oder anderen sich etwas erläutern zu lassen. Ich lade Sie ausdrücklich dazu ein, weil wir als Stadt wirklich viel zu bieten haben. Nummer zwei, und da wollte ich auf Sie, Frau Stadträtin Lorenz, noch mal eingehen. Natürlich ist es zunächst mal eine systemische Fragestellung, ob ein interner Beratungsdienst von Perso- nen angesteuert wird, die im eigenen Betrieb Schwierigkeiten haben. Ich kann Ihnen an der Stelle aber versichern, dass das hervorragend funktioniert. Ich habe bei mir in der Bürger- sprechstunde mitunter städtische Mitarbeiter oder auch Mitarbeiter von Gesellschaften, wo ich nicht in der Lage bin einzuschätzen, was da jetzt vertieft los ist. Es ist mir bisher in allen Fällen gelungen, den internen Beratungsdienst als erste Anlaufstelle anzubieten und zu vermitteln. Da gab es keinen Vorbehalt, dass man gesagt hat, das ist im Grunde dieselbe städtische Dienststel- le wo ich auch arbeite, da traue ich den entsprechenden Schweigepflichten nicht. Insofern ist meine Erfahrung an der Stelle nicht so, wie Sie es zunächst mal zu Recht befürchten, aber auch das könnte man vielleicht mal im Personalausschuss debattieren, weil das wirklich eine sehr wichtige Geschichte ist. Dann können wir den Tagesordnungspunkt abschließen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 5 – Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. August 2020