Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt D1.2 Maßnahmenkatalog: Die autofreie Innenstadt realisieren

Vorlage: 2020/0467
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 22.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2020

    TOP: 9.1.6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0467 Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt D1.2 Maßnahmenkatalog: Die autofreie Innenstadt realisieren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 9.1.6 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass eine maximale Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV), einschließlich einer vom MIV befreiten Innenstadt, die politische Zielvorgabe des Gemeinderats für eine Neugestaltung der Mobilität in der Innenstadt ist. Begründung: In Handlungsmaßnahme D1.2 des Maßnahmenplans wird lediglich von einer Regulierung des MIV im Innenstadtbereich gesprochen. Jedoch muss eine vom Auto und anderen Verkehrsmittels des MIV befreite Innenstadt das Ziel sein, damit die Maßnahme einen starken Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Stadt Karlsruhe leisten sowie sich positiv auf die Lebensqualität der Karlsruher Bürger*innen auswirken kann. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • Stellungnahme TOP 9.1 Autofreie Innenstadt
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0467 Dez. 5 Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt D1.2 Maßnahmenkatalog: Die autofreie Innenstadt realisieren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 9.1.6 x Kurzfassung Überlegungen zu einer autofreien Innenstadt sind fester Bestandteil des "IQ Leitprojektes Öffentlicher Raum und Mobilität in der Innenstadt" Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat möge beschließen, dass eine maximale Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV), einschließlich einer vom MIV befreiten Innenstadt, die politische Zielvorgabe des Gemeinderats für eine Neugestaltung der Mobilität in der Innenstadt ist. Überlegungen zu einer autofreien Innenstadt sind fester Bestandteil des "IQ Leitprojektes Öffentlicher Raum und Mobilität in der Innenstadt". Zu diesem IQ Leitprojekt wird derzeit eine EU- weite Ausschreibung durchgeführt mit dem Ziel, ein geeignetes Planungsbüro zu finden, welches noch vor den Sommerferien die Arbeit aufnehmen wird. Das Planungsbüro wird unter Beteiligung der Politik und der Öffentlichkeit Maßnahmen für die Innenstadt erarbeiten. Eine autofreie Innenstadt ist in vielfältigen Ausprägungen denkbar und gehört zu den prioritären Planungsüberlegungen.