Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt A4 Maßnahmenkatalog: PV-Ausbau auf allen geeigneten Flächen bis 2030

Vorlage: 2020/0465
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 22.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2020

    TOP: 9.1.4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0465 Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt A4 Maßnahmenkatalog: PV-Ausbau auf allen geeigneten Flächen bis 2030 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 9.1.4 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Verwaltung Maßnahmen dazu entwickelt, alle geeigneten Dächer in der Stadt bis 2030 mit Photovoltaikanlagen auszurüsten. Begründung: Einer der größten Hebel für ein klimaneutrales Karlsruhe bleibt der PV-Ausbau. Die in der Verwaltungsvorlage genannten Ziele sind zu gering, um die aus der Klimaperspektive genannten Herausforderungen zu erreichen. Eine schnellere Umsetzung ist realistisch, wenn entsprechende Planungskapazitäten und finanzielle Maßnahmen bereitgestellt werden. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • Stellungnahme TOP 9.1.4
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0465 Dez.5 Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt A4 Maßnahmenkatalog: PV-Ausbau auf allen geeigneten Flächen bis 2030 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 9.1.4 x Kurzfassung Ein PV-Ausbau auf allen geeigneten Dachflächen bis 2030 wäre zu begrüßen. Hierbei handelt es sich jedoch überwiegend um private Dächer. Die Verwaltung kann dies daher nicht selbst umsetzen, sondern muss die Eigentümerinnen und Eigentümer dazu motivieren. Für entsprechende Maßnahmen sind in der Anlage 5 zum Klimaschutzkonzept bereits erforderliche Ressourcen benannt. Über die Finanzierung der Maßnahmen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein unbestimmt Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Grundsätzlich wäre die Verwaltung sehr erfreut, wenn es gelänge, bis 2030 alle geeigneten Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen zu bestücken. Der größte Teil der Dachflächen ist jedoch in privatem Eigentum. In diesen Fällen kann die Verwaltung die Maßnahme nicht selbst durchführen, sondern will die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer durch Beratung, Unterstützung und ggf. Förderung dazu motivieren, auf den Dächern Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass dies nicht durch den Eigentümer / die Eigentümerin selbst erfolgen muss, sondern durch Dritte z. B. Anbieter von Mieterstrommodellen oder sonstige Interessierte umgesetzt werden könnte. Das postulierte Ziel einer Steigerung der Erzeugungskapazität um rund 300 MW bis 2030 entspricht gegenüber dem heutigen Stand rund einer Verzehnfachung und ist bereits als sehr ambitioniert anzusehen. Als erforderliche Ressourcen für die angestrebte PV-Beratungsoffensive werden im Klimaschutzkonzept zwei Beratungsstellen und entsprechende Sachmittel angesetzt, die in Anlage 5 unter dem Beratungszentrum Klimaschutz (E2.1) subsummiert sind. Begleitet werden soll die Solarinitiative durch eine entsprechende Öffentlichkeitskampagne im Rahmen der Klimaschutzkampagne, für die wiederum im 1. Jahr 150.000 € und in den Folgejahren jährlich 100.000 € veranschlagt wurden (Maßnahme E.3.2). Denkbar ist auch ein spezieller Photovoltaik-Förderbaustein zur Beschleunigung des Prozesses als Bestandteil eines erweiterten kommunalen Förderprogramms (Maßnahme E2.2). Dieses wäre noch im Detail auszuarbeiten und vom Gemeinderat zu beschließen.