Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt A1.2 Maßnahmenkatalog: Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035
| Vorlage: | 2020/0464 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 22.04.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0464 Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt A1.2 Maßnahmenkatalog: Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 9.1.3 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Entwicklung eines Fahrplans für eine Umgestaltung der Wärmeversorgung mit der Zielsetzung erfolgen soll, bis 2035 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu realisieren. Begründung: Die Realisierung einer klimaneutralen Wärmeversorgung zum Jahr 2050 erst, leistet einen zu geringen Beitrag, um den globalen Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen. Um das 1,5 Grad Ziel einzuhalten, muss Deutschland bis 2035 klimaneutral werden. Karlsruhe, als eine der Städte mit enormem Potenzial, muss eine Vorreiterrolle hierbei einnehmen. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0464 Dez. 5 Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt A1.2 Maßnahmenkatalog: Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 9.1.3 x Kurzfassung Eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035 wäre zwar wünschenswert, ist aber bis zu diesem Zeitpunkt leider nicht realisierbar. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit SWK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Entwicklung eines Fahrplans für eine Umgestaltung der Wärmeversorgung mit der Zielsetzung erfolgen soll, bis 2035 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu realisieren. Die Umgestaltung der Wärmeversorgung zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung erfordert neben der Reduzierung des Wärmebedarfs auch Maßnahmen in der Wärmebereitstellungstechnik. Selbst bei zusätzlichen Dämmmaßnahmen an den bestehenden Gebäuden wird weiterhin ein Wärmebedarf bestehen. Um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu realisieren, sind alle fossil beheizten Gebäude auf regenerative bzw. CO2-freie Wärmeversorgung umzustellen. Dazu stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Brennstoffträgerwechsel, beispielsweise. von Heizöl oder Erdgas zu Pflanzenöl oder Biogas oder die Umstellung auf Umweltwärme in Verbindung mit regenerativem Strom, wenn dies die Gebäudesubstanz zulässt. All diese Maßnahmen erfordern neben den technischen Möglichkeiten einen Zeitraum zur Umsetzung, der sowohl von den Firmen als auch von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln abhängt. Der Zeitraum bis 2035 beträgt weniger als 15 Jahre. Bei einem Gebäudebestand von rund 60000 in Karlsruhe müssten 4000 Gebäude jährlich, also werktäglich 20 Gebäude, umgestellt werden. Selbst der Zeitraum bis 2050 ist mit der halben Anzahl als sehr ambitioniert zu bezeichnen und erfordert größte Anstrengungen.