Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt A Maßnahmenkatalog: Finanzielle Beteiligung der Karlsruher Bürger*innen am Klimaschutz ermöglichen
| Vorlage: | 2020/0463 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 22.04.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0463 Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt A Maßnahmenkatalog: Finanzielle Beteiligung der Karlsruher Bürger*innen am Klimaschutz ermöglichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 9.1.2 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, im Rahmen des Klimaschutzkonzepts a. das Modell einer Bürgerenergiegenossenschaft und b. einen Klimafonds, der mithilfe der Ausgabe von niedrig verzinsten Anleihen zusätzliches Geld von Bürger*innen und Unternehmen akquiriert, um Klimaschutzaktivitäten voranzutreiben, zu konzeptionieren und dem Gemeinderat vorzustellen. Begründung: Ein klimaneutrales Karlsruhe kann nur dann erreicht werden, wenn auch die Bürger*innen Karlsruhes in die Umsetzung involviert werden. Über Maßnahmen, wie eine Bürgerenergiegenossenschaft oder einen Klimafonds, kann zusätzliches Kapital akquiriert werden und schnell deutliche Fortschritte bei der Energiewende erzielt werden. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0463 Dez. 5 Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt A Maßnahmenkatalog: Finanzielle Beteiligung der Karlsruher Bürger*innen am Klimaschutz ermöglichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 9.1.2 x Kurzfassung Der Antragsinhalt ist im Klimaschutzkonzept 2030 bereits weitestgehend vorgesehen. Über die finanzielle Beteiligung entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen. Der Antrag kann damit als erledigt betrachtet werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, im Rahmen des Klimaschutzkonzepts a. das Modell einer Bürgerenergiegenossenschaft und Die Konzeption einer Bürgerenergiegenossenschaft ist im Klimaschutzkonzept 2030 unter Maßnahme A4.3 eine mögliche Finanzierungs- und Beteiligungsvariante. Die Umsetzung soll zu einem späteren Zeitpunkt als eine mögliche Alternative diskutiert und abgestimmt werden. b. einen Klimafonds, der mithilfe der Ausgabe von niedrig verzinsten Anleihen zusätzliches Geld von Bürger*innen und Unternehmen akquiriert, um Klimaschutzaktivitäten voranzutreiben, zu konzeptionieren und dem Gemeinderat vorzustellen. Unter E2.3 ist die Errichtung eines Fondsmodells beabsichtigt. Dort soll klimabewussten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, über finanzielle Einlagen, Erbschaften oder Sponsoring Klimaprojekte zu finanzieren. Denkbar wäre dies über ein Stiftungsmodell. Als Erstausstattung ist ein Ansatz von 800.000 € genannt. Hierzu soll ein Grundsatzbeschluss herbeigeführt werden. Die Stadt Karlsruhe darf nach Kommunalrecht selbst keine Bankgeschäfte betreiben, die entsprechende Ausgabe von Anleihen über eine Konsortialbank würde aufgrund bankrechtlicher Vorgaben hohe Verwaltungs- und Rechtsberatungskosten verursachen, die verbunden mit einem attraktiven Zinssatz für den Anleihenehmer deutlich über den Konditionen der Stadt Karlsruhe für einen Kommunalkredit liegen. Entsprechend ist die Ausgabe von Anleihen neben rechtlichen Restriktionen auch wirtschaftlich nicht sinnvoll.