Einforderung eines Notfall-Schutzschirms für Kommunen

Vorlage: 2020/0458
Art: Antrag
Datum: 22.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.05.2020

    TOP: 47

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2020

    TOP: 28

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0458 Einforderung eines Notfall-Schutzschirms für Kommunen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 28 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Oberbürgermeister und die Verwaltung damit beauftragt werden, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Kommunen für die im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie entstandenen zusätzlichen Ausgaben und die damit verbundenen Einnahmenausfälle eine weitreichende Unterstützung erhalten. Dazu sollen insbesondere beim Städtetag Baden- Württemberg entsprechende Initiativen angestoßen und Anträge eingereicht werden. Insbesondere sollen folgende Maßnahmen eingefordert werden: 1. Kompensation der Corona bedingten geringeren Einnahmen bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie der geringeren Erlöse bei Kitas, im ÖPNV und kultureller und anderer Einrichtungen. 2. Einrichtung eines Unterstützungsfonds für die Corona bedingten höheren Sozialausgaben. 3. Öffnung bzw. Schaffung von KfW-Sonderprogrammen für kommunale Unternehmen. 4. Ermöglichung der Ausweitung des Haushalts-Kreditrahmens für notwendige Liquiditätskredite für einen begrenzten Zeitraum, sowie Ermöglichung der Aufnahme von Krediten für eine durch Corona notwendige Steigerung der sozialen Ausgaben. Hierfür ist ggf. eine Änderung von § 87 der Gemeindeordnung Baden-Württembergs vorzunehmen. 5. Isolierung der durch die Corona-Pandemie bedingten finanziellen Auswirkungen im Haushalt und gesonderte Betrachtung dieser durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Negative Haushaltsbelastungen, die durch ungeplante Ausgaben oder fehlende Einnahmen entstanden sind, sollen über mehrere Folgejahre hinweg abgebaut werden können. Begründung: Durch die Corona-Pandemie sind enorme Einkommensverluste für die Kommunen durch wegfallende Gewerbe- und Einkommenssteuer zu erwarten, genauso wie geringere Erlöse im ÖPNV oder bei kulturellen Einrichtungen. Ebenso sind je nach Dauer der Corona-Krise auch eine höhere Arbeitslosigkeit und ein höherer Bedarf an sozialer Unterstützung zu erwarten. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen nicht nur wirtschaftlich schwache Kommunen besonders stark, auch Karlsruhe ist davon betroffen. Insbesondere durch die Vermeidung von weiterer Verschuldung werden hier große finanzielle Probleme entstehen. Wenn die Bundesregierung nun richtigerweise weitreichende Unterstützungsprogramme zur Abfederung der Corona-Krise beschließt, muss dies bei den Kommunen fortgesetzt werden. Ansonsten wird es zur schwierigen Situation kommen, dass im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen der Kommunen keine finanziellen Mittel für soziale Unterstützungsmaßnahmen der Kommunen als auch für weitere Ausgaben in der Kultur oder anderen Bereichen zur Verfügung stehen. Eine Kürzung dieser Gelder hätte fatale Auswirkungen auf die soziale und kulturelle Infrastruktur Karlsruhes. Die Situation der Karlsruher Bürger*innen Ergänzende Erläuterungen Seite 2 und der vielen Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge oder im ÖPNV würde sich drastisch verschärfen. Ebenso könnten dringende Investitionen in die Zukunft, wie in die Karlsruher Infrastruktur oder in den Klimaschutz, nicht realisiert werden. Daher möchte unsere Fraktion, dass der Karlsruher Gemeinderat und die Verwaltung, insbesondere der Oberbürgermeister, den Druck auf Bund und Land deutlich erhöhen, einen Notfall- Schutzschirm für die Kommunen aufzuspannen und sie bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise nicht im Regen stehen zu lassen. Bisher diskutierte Maßnahmen, wie die öffentlich thematisierten 100 Millionen Euro Unterstützung der Kommunen durch das Land Baden- Württemberg, sind völlig unzureichend angesichts der verheerenden Auswirkungen der Corona- Krise auf die kommunalen Haushalte. Wir brauchen jetzt ein gemeinsames Signal an Bund und Land bevor es finanziell zu spät ist. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • Stellungnahme TOP 47
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0458 Dez. 4 Einforderung eines Notfall-Schutzschirms für Kommunen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 28 x Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die konkreten Bemühungen der Stadtverwaltung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung hat im Hauptausschuss am 19. Mai 2020 ausführlich über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung des Haushaltes der Stadt Karlsruhe informiert. Hieraus wurde ersichtlich und im Fazit auch festgehalten, dass ohne einen staatlichen Rettungsschirm die kommunalen Aufgaben nicht nur nicht aufrechterhalten werden können, sondern in letzter Konsequenz auf mehrerer Jahre deutlich reduziert werden müssen. Daher setzen sich schon seit geraumer Zeit alle Entscheidende in der Stadtverwaltung, angefangen vom Oberbürgermeister, über die Finanzdezernentin und den weiteren Bürgermeistern, aber auch die Amtsleitungen und Geschäftsführungen der städtischen Beteiligungsgesellschaften in ihren jeweiligen Gremien dafür ein, die kommunale Ebene bei der Finanzverteilung nicht außen vor zu lassen. Mit den beiden 100-Millionen-Soforthilfe-Tranchen des Landes Baden-Württemberg, wovon die Stadt Karlsruhe insgesamt 6,4 Mio. Euro erhalten hat, ist ein erster Schritt in Richtung der Kompensation gegangen worden. Die kommunalen Landesverbände haben bereits bei der Landesregierung Baden-Württemberg hinterlegt, dass diese Kompensation zwar ein wichtiger Baustein für die Aufrechterhaltung der Liquidität in den Kommunen vor Ort ist bzw. war, aber darüber hinaus weitere Hilfen benötigt werden. Die Verwaltung ist darüber hinaus mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe als ihre Aufsichtsbehörde im Gespräch über mögliche kommunalrechtliche Auswirkungen der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung.