Mehr Hilfen bei häuslicher Gewalt
| Vorlage: | 2020/0447 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 17.04.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.05.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0447 Mehr Hilfen bei häuslicher Gewalt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 52.2 x 1. Gibt es in Karlsruhe wegen der aktuellen Ausgangsbeschränkungen einen Anstieg häuslicher Gewalt gegenüber Frauen und Kindern? 2. Braucht das Frauenhaus Karlsruhe zusätzliche Unterstützung durch andere Städten und Gemeinden? 3. Hält die Stadtverwaltung die Bereitstellung von temporären Notfallunterkünften beispielsweise in Hotelzimmern für erforderlich, in denen Opfer von häuslicher Gewalt Zuflucht finden und ärztlich behandelt sowie seelisch versorgt werden können? 4. Sind nach Auffassung der Stadtverwaltung gesonderte Notunterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt notwendig, die aufgrund von Erkältungssymptomen o. ä. prinzipiell nicht mehr ins Frauenhaus aufgenommen werden? Was tut die Stadtverwaltung, um die Bevölkerung für das Ansteigen von häuslicher Gewalt zu sensibilisieren? Sachverhalt/Begründung: Experten befürchten im Zuge der aktuellen Ausgangsbeschränkungen, dass die häusliche Gewalt gegenüber Frauen und Kindern deutlich zunehmen wird. Viele Beratungsstellen und Frauenhäuser registrieren bereits jetzt einen deutlichen Zuwachs an Hilfesuchenden. Insbesondere die Frauenhäuser stehen vor erheblichen Herausforderungen, da sie bereits vor den Entwicklungen und Einschränkungen rund um das Coronavirus ihr Kapazitätslimit erreicht haben. Falls dringender Handlungsbedarf besteht, ist Karlsruhe dazu angehalten, ein Notfall-Maßnahmenpaket für die betroffenen Frauen und Kinder aufzustellen, um diesen helfen zu können. Deshalb stellt die FDP- Fraktion die oben genannten Fragen. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Annette Böringer Karl-Heinz Jooß
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0447 Dez.1 Mehr Hilfen bei häuslicher Gewalt Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.05.2020 52.2 x Zu Frage 1: Gibt es in Karlsruhe wegen der aktuellen Ausgangsbeschränkungen einen Anstieg Häuslicher Gewalt gegenüber Frauen und Kindern? Seit Beginn der Corona-Verordnungen fragt die Gleichstellungsbeauftragte die Fall- und Beratungszahlen zu Häuslicher Gewalt wöchentlich beim Ordnungs- und Bürgeramt, bei den beiden Frauenberatungsstellen und bei den Frauenhäusern ab. Die Zahlen haben sich in Karlsruhe bisher nicht verändert. Weder das Ordnungs- und Bürgeramt noch die beiden Frauenhäuser melden gestiegenen Fallzahlen und auch die Anfragen in den Frauenberatungsstellen sind bisher nicht gestiegen. Die Zahlen werden kontinuierlich im Blick behalten. Es wird erwartet, dass sich ein Anstieg Häuslicher Gewalt erst verzögert bemerkbar macht. Zum einen, weil sich viele Betroffene nicht sofort melden. Zum anderen sind die Zugangsmöglichkeiten zur Hilfe für Viele zurzeit erschwert. Zwar können alle Einrichtungen telefonische Beratungen anbieten. Für Betroffene ist es aber schwieriger, diese in Anspruch zu nehmen, wenn sie durch einen dauernden gemeinsamen Aufenthalt mit dem Täter in der Wohnung der ständigen Kontrolle unterliegen. Zu Frage 2: Braucht das Frauenhaus Karlsruhe zusätzliche Unterstützung durch andere Städte und Gemeinden? Die Frauenhäuser belegen freie Plätze in der Regel kommunenübergreifend. Koordiniert wird dies durch eine interne Plattform der Frauenhäuser, über welche freie Kapazitäten kommuniziert werden. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, so vielen betroffenen Frauen wie möglich, einen schnellen Zugang zu Schutz zu bieten und alle verfügbaren Kapazitäten der Frauenhäuser zu nutzen. Um die Gefährdungslage der betroffenen Frauen und ihrer Kinder angemessen zu berücksichtigen, kann die Vergabe von Plätzen auch landkreis- und bundeslandübergreifend stattfinden. Die Frauenhäuser in Karlsruhe erhalten demzufolge Unterstützung durch andere Städte und Gemeinden, stellen aber im Austausch auch ihre Unterstützung zur Verfügung. Derzeit stehen in Karlsruhe insgesamt 54 Frauenhausplätze für von Häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung. Die laut dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt" (Istanbul- Konvention) empfohlene Anzahl von Frauenhausplätzen auf Basis der Gesamteinwohner*innen liegt in Karlsruhe bei 79 Plätzen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu Frage 3: Hält die Stadtverwaltung die Bereitstellung von temporären Notfallunterkünften beispielsweise in Hotelzimmern für erforderlich, in denen Opfer von Häuslicher Gewalt Zuflucht finden und ärztlich behandelt sowie seelisch versorgt werden können? Die Stadtverwaltung hält das Vorhalten von temporären Notfallunterkünften für erforderlich. Eine kurzfristige alternative Unterbringung von Frauen ist in Karlsruhe möglich - auch ohne Corona- Verordnung. In Karlsruhe gibt es eine Notfallregelung, die es ermöglicht, Frauen und ihre Kinder abends, am Wochenende oder bei Raumnot für drei Nächte in Ausweichunterkünften unterzubringen (vor allem in ausgewählten Hotels). Diese Notfallregelung wird nun in Absprache mit dem Fachbereich Soziales und Teilhabe der Sozial- und Jugendbehörde bei Bedarf auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt. Zusätzlich wurden in Zusammenarbeit mit dem Ordnungs- und Bürgeramt weitere Unterbringungsmöglichkeiten gefunden, die auch die Möglichkeit einer Selbstversorgung bieten und damit für einen längeren Aufenthalt geeigneter sind. Eine Unterbringung von betroffenen Frauen und ihren Kindern ist damit zu jeder Zeit gesichert. Aufgrund der Finanzierung ist dies nur für Frauen aus der Stadt Karlsruhe möglich. Zu Frage 4: Sind nach Auffassung der Stadtverwaltung gesonderte Notunterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt notwendig, die aufgrund von Erkältungs-Symptomen o. ä. prinzipiell nicht mehr ins Frauenhaus aufgenommen werden? Frauen mit Erkältungssymptomen sollen in den Ausweichunterkünften untergebracht werden. Zu Frage 5: Was tut die Stadtverwaltung, um die Bevölkerung für das Ansteigen von Häuslicher Gewalt zu sensibilisieren? In Absprache mit den Einrichtungen des Koordinationskreises „Häusliche Gewalt überwinden“ veröffentlicht die Gleichstellungsbeauftragte Pressemitteilungen zu dem Thema und initiiert weitere Sensibilisierungsmaßnahmen. Für die Webseite der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe wird derzeit ein neues Konzept entwickelt. Dies beinhaltet die Weiterentwicklung der Hilfeseiten zu dem Thema Gewalt gegen Frauen sowie ein Social Media-Konzept. Durch den regelmäßigen Newsletter werden aktuelle Informationen aufgegriffen und verteilt.
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Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Mai 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 52 der Tagesordnung: Häusliche Gewalt 52.1 Aktuelle Situation häuslicher Gewalt Anfrage: SPD Vorlage: 2020/0446 52.2 Mehr Hilfen bei häuslicher Gewalt Anfrage: FDP Vorlage: 2020/0447 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 52.1 und 52.2 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Juni 2020