Aktuelle Situation häusliche Gewalt

Vorlage: 2020/0446
Art: Anfrage
Datum: 17.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.05.2020

    TOP: 52.1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0446 Aktuelle Situation häusliche Gewalt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 52.1 x 1. Wie haben sich die Zahlen zu häuslicher Gewalt in Karlsruhe seit Beginn des Kontaktverbots verändert? 2. Wie hat sich die Platzkapazität in den Karlsruher Frauenhäusern aufgrund der aktuellen Einschränkungen verändert? Wie viel freie Plätze gibt es aktuell? 3. Sind Maßnahmen zur kurzfristigen Steigerung der Platzkapazitäten bzw. Schaffung von Ausweich-Notschlafplätzen angedacht? 4. Wurden Möglichkeiten wie bspw. Video- oder Telefonkonferenzen bereits genutzt, um mit den zuständigen freien Trägern Veränderungen in diesem Bereich zu besprechen, Bedarfe zu erkennen und kurzfristig gemeinsam auf eine mögliche Steigerung der häuslichen Gewalt in Karlsruhe reagieren und Maßnahmen koordinieren zu können? Falls nicht, wäre dies aus Sicht der Stadtverwaltung technisch und organisatorisch umsetzbar? 5. Welche Unterstützung bietet die Stadtverwaltung Trägern beim Ausbau neuer technischer Angebote für Telefon- und Onlineberatung? Begründung Infolge der wirtschaftlichen und sozialen Drucksituationen durch die Coronakrise ist in den vergangenen Wochen weltweit eine besorgniserregende Zunahme von häuslicher Gewalt zu verzeichnen. Die Zahl der Notrufe von Frauen in Hilfseinrichtungen ist stark angestiegen. Gleichzeitig sorgen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu einer Reduzierung der Plätze, um größere Abstände gewährleisten zu können. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Frage, wie die Lage in Karlsruhe ist und wie im Bedarfsfall schnell reagiert werden kann, um die Kapazitäten bedarfsgerecht zu erhöhen. Auch sehen wir aufgrund der Einschränkungen im persönlichen Kontakt den Bedarf, Einrichtungen von Seiten der Stadt Unterstützung im Ausbau der technischen Angebote zu bieten. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Yvette Melchien

  • Stellungnahme TOP 52.1
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0446 Dez. 1 Aktuelle Situation häusliche Gewalt Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.05.2020 52.1 x Zu Frage 1: Wie haben sich die Zahlen zu Häuslicher Gewalt in Karlsruhe seit Beginn des Kontaktverbots verändert? Seit Beginn der Corona-Verordnungen fragt die Gleichstellungsbeauftragte die Fall- und Beratungszahlen zu Häuslicher Gewalt wöchentlich beim Ordnungs- und Bürgeramt, bei den beiden Frauenberatungsstellen und bei den Frauenhäusern ab. Die Zahlen haben sich in Karlsruhe bisher nicht verändert. Weder das Ordnungs- und Bürgeramt noch die beiden Frauenhäuser melden gestiegene Fallzahlen und auch die Anfragen in den Frauenberatungsstellen sind bisher nicht gestiegen. Die Entwicklung der Fallzahlen wird auch zukünftig kontinuierlich im Blick behalten und in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachstellen bewertet. Es wird erwartet, dass sich ein Anstieg Häuslicher Gewalt erst verzögert bemerkbar macht. Zum einen, weil sich viele Betroffene nicht sofort melden. Zum anderen sind die Zugangsmöglichkeiten zur Hilfe für Viele zurzeit erschwert. Zwar können alle Einrichtungen telefonische Beratungen anbieten. Für Betroffene ist es aber schwieriger, diese in Anspruch zu nehmen, wenn sie durch einen dauernden gemeinsamen Aufenthalt mit dem Täter in der Wohnung der ständigen Kontrolle unterliegen. Zu Frage 2: Wie hat sich die Platzkapazität in den Karlsruher Frauenhäusern aufgrund der aktuellen Einschränkungen verändert? Wie viel freie Plätze gibt es aktuell? Die beiden Karlsruher Frauenhäuser haben ihre Aufnahmekapazität reduziert, um Quarantänezimmer freizuhalten. Dadurch entstehen bei beiden Frauenhäusern Finanzierungsengpässe: Frauenhäuser werden in Baden-Württemberg komplett einzelfallfinanziert über Tagessätze nach SGB II oder SGB XII. Durch eine längerfristige Freihaltung von Räumen fehlen für den Betrieb notwendige Einnahmen. Die Defizite müssen die Frauenhäuser bisher selber tragen. Diese Situation ist für die Frauenhäuser finanziell nicht dauerhaft tragbar. Die Zahl der freien Plätze unterliegt kurzfristigen Schwankungen. Zurzeit sind zwei Plätze für Frauen mit ihren Kindern frei (Stand 20.4.2020). Seit Inkrafttreten der Corona-Verordnung hat es noch keinen Engpass bei der Unterbringung von Betroffenen in den Frauenhäusern gegeben. Derzeit stehen in Karlsruhe insgesamt 54 Frauenhausplätze für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung. Die laut Istanbul-Konvention empfohlene Anzahl von Frauenhausplätzen auf Basis der Gesamteinwohner*innen liegt in Karlsruhe bei 79 Plätzen. Zu Frage 3: Sind Maßnahmen zur kurzfristigen Steigerung der Platzkapazitäten bzw. Schaffung von Ausweich-Notschlafplätzen angedacht? Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Eine kurzfristige alternative Unterbringung von Frauen ist in Karlsruhe möglich - auch ohne Corona- Verordnung. In Karlsruhe gibt es eine Notfallregelung, die es ermöglicht, Frauen und ihre Kinder abends, am Wochenende oder bei Raumnot für drei Nächte in Ausweichunterkünften unterzubringen (vor allem in ausgewählten Hotels). Diese Notfallregelung wird nun in Absprache mit dem Fachbereich Soziales und Teilhabe der Sozial- und Jugendbehörde bei Bedarf auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt. Eine Unterbringung von betroffenen Frauen und ihren Kindern ist damit zu jeder Zeit gesichert. Aufgrund der Finanzierung ist dies nur für Frauen aus der Stadt Karlsruhe möglich. Die tatsächliche Belegungspraxis der Frauenhäuser erfolgt jedoch nach der kommunen-, landkreis- und bundeslandübergreifenden Verfügbarkeit von freien Plätzen. Berücksichtigt wird dabei auch die individuelle Gefährdungslage der betroffenen Frau und ihrer Kinder. Zusätzlich wurden in Zusammenarbeit mit dem Ordnungs- und Bürgeramt weitere Unterbringungsmöglichkeiten gefunden, die auch die Möglichkeit einer Selbstversorgung bieten und damit für einen längeren Aufenthalt geeigneter sind. Zu Frage 4: Wurden Möglichkeiten wie bspw. Video- oder Telefonkonferenzen bereits genutzt, um mit den zuständigen freien Trägern Veränderungen in diesem Bereich zu besprechen, Bedarfe zu erkennen und kurzfristig gemeinsam auf eine mögliche Steigerung der Häuslichen Gewalt in Karlsruhe reagieren und Maßnahmen koordinieren zu können? Falls nicht, wäre dies aus Sicht der Stadtverwaltung technisch und organisatorisch umsetzbar? Seit der ersten Woche des Inkrafttretens der Corona-Verordnung finden unter der Leitung der Gleichstellungsbeauftragten wöchentlich Telefonkonferenzen mit den Frauenhäusern und den Frauenberatungsstellen statt. Darüber hinaus findet anlassbezogen ein enger Austausch zwischen der Gleichstellungsbeauftragten und den Mitgliedern des Koordinationskreises „Häusliche Gewalt überwinden“ statt, insbesondere mit dem Sachgebiet Polizeirecht der Abteilung Öffentliche Sicherheit des Ordnungs- und Bürgeramts und dem Allgemeinen Sozialen Dienst der Sozial- und Jugendbehörde. Ziel ist es, im engen Austausch und der interdisziplinären Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren veränderte Bedarfe frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu koordinieren. Zu Frage 5: Welche Unterstützung bietet die Stadtverwaltung Trägern beim Ausbau neuer technischer Angebote für Telefon- und Onlineberatung? Von Seiten der Träger wurden bisher keine Bedarf zum Ausbau der technischen Infrastruktur benannt. Sollte es einen Bedarf geben, können Mittel aus einem Soforthilfe-Fonds des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg beantragt werden. Dieser wurde am 3. April 2020 für die Arbeit des Frauenhilfe- und Unterstützungssystems für Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitgestellt und umfasst 2 Millionen Euro. Die Mittel können auch für eine Anpassung der technischen Ausstattung verwendet werden. Hilfreich für die Beratung wäre jedoch eine Finanzierung von Dolmetschdienstleistungen.

  • Protokoll TOP 52
    Extrahierter Text

    Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Mai 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 52 der Tagesordnung: Häusliche Gewalt 52.1 Aktuelle Situation häuslicher Gewalt Anfrage: SPD Vorlage: 2020/0446 52.2 Mehr Hilfen bei häuslicher Gewalt Anfrage: FDP Vorlage: 2020/0447 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 52.1 und 52.2 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Juni 2020