Bebauungsplan "Bunker Dammerstock - Danziger Straße 2" in Weiherfeld-Dammerstock hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BAuGB

Vorlage: 2020/0412
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr, Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.04.2020

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 - Bunker Dammerstock
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 47 Dez. 6 Bebauungsplan "BunkerDammerstock-DanzigerStraße 2" inWeiherfeld-Dammerstock hier:Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage GremiumTerminTOPönöErgebnis Planungsausschuss23.04.20201 x Beschlussantrag 1.DieStadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebauungsplan„Bunker Dammerstock–DanzigerStraße 2“ in Weiherfeld-Dammerstockaufzustellen. Dem wei- teren Planverfahren sind die in den Erläuterungen aufgeführten Planungsziele zu Grun- de zu legen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamtes/Liegenschaftsamtes im Maßstab1:1.000 vom04.03.2020. 2.Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung auf Grund des zu erwartenden Interesses in Form einer Bürgerversammlungdurchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) JaNein10.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja NeinDie Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x NeinJaKorridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x NeinJadurchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x NeinJaabgestimmt mit Zusammenfassung Für das Grundstück des Bunkers wird im Rahmen der Veräußerung durch die Bundesanstalt fürImmobilienaufgaben (BImA) eine Neustrukturierung (Zuführung einer neuen Nutzung) notwendig, die sich behutsam in den Rahmen der Bauhausarchitektur und die Umgebungs- bebauung einfügen soll. DieplanungsrechtlicheBeurteilungvonBauvorhaben richtet sichdortderzeit nach dem Be- bauungsplan Nr. 232 „Dammerstock-Nord“ von 1950. Dieser definiert lediglich Baufluchten. Dementsprechend sind Vorhaben im Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen und mithin bau- planungsrechtlich schon dann zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Dies eröffnet einem Vorhabenträger die Möglich- keit, das Grundstück über ein städtebaulich, für die Umgebung verträgliches Maß hinaus aus- zunutzen. Umdies zu verhindern und eine geordnete Entwicklung im Sinne der Planungsziele zu gewähr- leisten,soll ein Bebauungsplan für den genannten Bereich aufgestellt werden.Mit dem vorlie- genden Aufstellungsbeschluss soll das Bebauungsplanverfahren begonnen werden. Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden kann.Es ist kein Umweltbericht erforderlich. Da von einem hohen Interesse der Öffentlichkeit auszugehen ist, soll eine frühzeitige Beteili- gung derÖffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlungdurchgeführt werden. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan im Maßstab 1:1.000 vom 04.03.2020 Planungsziel Die Planung hat zum Ziel, einebaulicheEntwicklungzu ermöglichen, die der denkmalgeschütz- ten Ensemblewirkung gerecht wird und die die hohe baukulturelle Bedeutung unterstreicht. Unter Berücksichtigung der o.g. historischen Gegebenheiten ist eine lockere bauliche Entwick- lung denkbar. Im Rahmendes Planungsprozesses ist insbesondere zu prüfen, inwieweit eine Aufstockung als Nachverdichtungsmaßnahme möglich ist. Als Voraussetzung für die Bebauung sieht die Landesdenkmalpflege, dass eine neue Bebauung an derart prominenter Stelle dievorhandeneGebäudesilhouette nicht verändert und dominiert. Maßstab für eine bauliche Veränderung soll deshalb die Traufhöhe des Waschhauses sein. Die Erschließung der Fläche für den motorisierten als auch den fußläufigen Verkehr erfolgt wie im heutigen Bestand auch, über die Danziger Straße sowie die Nürnberger Straße. Im Sinne der Berücksichtigung des Klimawandels und der notwendigen Anpassungsprozesse an die Umgebung soll das Plangebiet eine gute Ausstattung mit Begrünungsmaßnahmen erhalten. StädtebaulicheBestandssituation Das ca. 0,37 ha große Planungsgebiet befindet sich in einem der südlichen Stadtteile Karlsruhes, südlich des Hauptbahnhofs und nördlich des Stadtteils Rüppurr. Konkret handelt es sich um das Grundstück der Bunkerbebauung, das im Zuge derDammerstocksiedlung 1942 hinter dem Waschhaus an der Nürnberger Straße gebaut und nach dem 2. Weltkrieg nicht weiter genutzt wurde. Vor Errichtung des Bunkers befand sich südwestlich der Gebäude Danziger Straße 1 bis 9 sowie Nürnberger Straße 3 und 5, die den einzigen Gebäudewinkel in der Siedlung bilden, eine etwas Ergänzende ErläuterungenSeite3 tiefer gelegene Grünfläche. Sie wurde vom "Generalbeauftragten des Oberbürgermeisters für das Luftschutzwesen"Paul Brömme mit einem Bunker für die Dammerstocksiedlung überbaut, da deren Häuser nicht über Luftschutzkeller verfügten. Der Bunker selbst ist trotz seines ur- sprünglichen funktionalen Zusammenhangs mit der Dammerstocksiedlung wegen erheblicher späterer Veränderungen kein Kulturdenkmal. Er war zunächst in seinem Äußeren mit Sand- steinmauerwerk versehen. Im Zuge des Kalten Krieges wurde spätestens 1961 der Umbau zum modernen Luftschutzbunker geplant und später auch vollzogen. Dieser Eingriff zeigt sich außen an den rohen Betonplatten. Im Inneren wurden alle Einbautenaus dem Nationalsozialismus entfernt, und es wurde eine neue Raumstruktur geschaffen, die 1941 und auch 1961 so nie gedacht war. Der Bunker steht daher heute weder für die Zeit des Nationalsozialismus noch für die Zeit des Kalten Krieges, zumal das Innere des Bunkers weitgehend neutralisiert und nicht mehr ausdruckskräftig ist. Der Bunker selbst steht-wie ausgeführt-nicht unter Denkmalschutz, ist jedoch eingebettet in die denkmalgeschützten Bereiche der Dammerstocksiedlung. Dieser Teil der Dammerstocksied- lung genießt den Schutz eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung nach § 12 Denkmal- schutzgesetz BW. Bauliche Anlagen in der Umgebung dürfen keineerheblichen Beeinträchti- gungen für das Erscheinungsbild des besonderen Kulturdenkmals auslösen. Flächennutzungsplan Der aktuell gültige Flächennutzungsplan 2010 (5. Aktualisierung) des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe stellt für diesen Bereich eineWohnbaufläche dar. Grundlage für weitere planungsrechtliche Instrumente Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: •Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherungder Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB), •Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB), •Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB). Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Bunker Dammerstock“ M. 1: 7500 Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt 04.03.2020 Der Oberbürgermeister: Stadt Karlsruhe Karlsruhe, 04.03.2020 BEBAUUNGSPLAN Aufstellungsbeschluss Stadtplanungsamt: M. 1:1.000 "Bunker Dammerstock"