Kommunale/r, ehrenamtliche/r Tierschutzbeauftragte/r der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2020/0410
Art: Antrag
Datum: 02.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.05.2020

    TOP: 44

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: zurückgezogen

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0410 Kommunale/r, ehrenamtliche/r Tierschutzbeauftragte/r der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 44 x 1. Die Stadt Karlsruhe richtet die Stelle eines/einer kommunalen Tierschutzbeauftragte/n ein. 2. Der/die Tierschutzbeauftragte arbeitet ehrenamtlich, politisch und administrativ unabhängig. 3. Der/Die Tierschutzbeauftragte berichtet regelmäßig und bei Bedarf, auf jeden Fall 1 Mal jährlich über die geleistete Tätigkeit. Sachverhalt / Begründung: Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Für die Umsetzung des Staatsziels sind Bund, Länder und Kommunen verantwortlich. Hierfür müssen neben dem Bund und dem Land auch die Kommunen ihren Teil beitragen. Die Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre sind originär für den Bereich der Kontrolle zuständig und decken somit nur einen Teilbereich des kommunalen Tierschutzes ab. Für die Förderung des Tierschutzes bedarf es zusätzlicher Initiativen. Es müssen Konzepte erarbeitet und evaluiert sowie Potentialanalysen durchgeführt werden. Eine ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte oder ein Tierschutzbeauftragter ist Ansprechperson für die Verwaltung sowie für Bürger/-innen und auch für Tierschutzvereine. Es handelt sich somit um eine Vermittlungsperson zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft, die immer das Wohl der Tiere im Auge behält und vorantreibt. Die Stadt Karlsruhe hat schon mit der Ausrichtung des Tierschutztages und Tierschutzpreises 2012 unter Beweis gestellt, dass ihr das Wohlergehen von Tieren ein bedeutendes Anliegen ist. Die oder der ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte ist für alle im Tierschutzgesetz verankerten Tierschutzbelange die Ansprechperson. Wesentliche Schwerpunkte der Tierschutzarbeit werden z.B. im Heim-, Haus- und Zootierbereich, Streunerschutz, sowie im Informations- und Bildungsbereich liegen. Die Erfahrung von Tierschützern und ehrenamtlichen Tierschützer*innen zeigt, dass ein/e unabhängig/e Beauftragte/r schneller kontaktiert wird, wenn z.B. ein Missstand oder ein Handlungsbedarf besteht. Der Großteil der in Karlsruhe ansässigen Tierschutzorganisationen und für Tiere aktive Menschen bestätigt, dass in einer so großen Stadt mit so großer Fläche, auch Grünfläche, ein/e Tierschutzbeauftragte/r dringend vonnöten ist. Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Verwaltungsbereich oder juristische Kenntnisse sind wünschenswert. Aufgaben ähnlich wie: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes. 2. Erarbeitung von Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen für die im Tierschutz tätigen Karlsruher Behörden. 3. Ansprechpartner/-in für Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen und Unterstützung für deren Öffentlichkeitsarbeit. 4. Vernetzung und Knotenpunkt für im Tierschutz tätige Organisationen und Behörden 5. Beteiligung bei der Auswahl der Preisträger/-innen für den Karlsruher Tierschutzpreis und Leitung des Runden Tisches Tierschutz 6. Zusammenarbeit mit der Landestierschutzbeauftragen, um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen. 7. Entlastung der Verwaltung – auch als Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit in Richtung Bevölkerung 8. Vertrauliche Person als Vermittlungsstelle zwischen Bürger*innen und zuständigen Ämtern 9. Aufklärungsarbeit an Schulen und Kindergärten Unterzeichnet von: Christine Großmann Michael Borner Renate Rastätter Zoe Mayer

  • Stellungnahme TOP 44
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0410 Dez. 2 Kommunale/r, ehrenamtliche/r Tierschutzbeauftragte/r der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 44 x Kurzfassung Aufgrund der guten Vernetzung der Verwaltung mit den Tierschutzorganisationen und der bereits eingerichteten Stelle einer Landestierschutzbeauftragten für Baden-Württemberg wird kein Mehrwert für den Tierschutz gesehen. Die Implementierung einer/s kommunalen Tierschutzbeauftragten führt zu weniger Transparenz für Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Strukturen und Zuständigkeiten. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 20.380 Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung kann nicht gewährleistet werden.: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zusammenfassung Umsetzung und Vollzug des Tierschutzrechts sind Aufgaben der zuständigen Behörden. Die Verwaltung ahndet nicht nur festgestellte Verstöße, sondern führt auch Beratungen zu tierschutzrechtlichen Anforderungen durch. Mit den Tierschutzorganisationen in Karlsruhe ist die Verwaltung gut vernetzt und bespricht regelmäßig Probleme mit diesen (Runder Tisch Tierschutz). Die im Antrag beschriebenen möglichen Aufgaben einer kommunalen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten oder eines kommunalen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten werden bereits vollständig durch die Landestierschutzbeauftragte wahrgenommen. Die Karlsruher Tierschutzorganisationen bewerten die Einrichtung einer solchen Stelle positiv. Die Verwaltung hingegen sieht die Gefahr, dass Doppelstrukturen entstehen und die bestehenden guten Kontakte der Verwaltung zu den Tierschutzorganisationen verlorengehen. Nach Einschätzung der Verwaltung führt die Stelle zu keinem Mehrwert für den Schutz der Tiere in Karlsruhe. Die Aufgabenerfüllung erfordert eine relativ hohe fachliche Qualifikation. Dies sollte entsprechend honoriert werden, da es andernfalls schwierig sein dürfte eine geeignete Person zu finden. Mit der Bereitstellung eines Büroplatzes für die Stelleninhaberin beziehungsweise den Stelleninhaber ist mit jährlichen Kosten von etwa 20.000 Euro zur rechnen. Im Hinblick auf den nicht zu erwartenden Mehrwert für den Tierschutz empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen (Hinweis: Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung am 24.11.2015 einen entsprechenden Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 23.10.2014 mehrheitlich abgelehnt). Tierschutz und Verwaltung Vollzug des Tierschutzrechts Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes ist eine öffentliche Aufgabe. Zuständig für den Vollzug des Tierschutzgesetzes sind die zuständigen Behörden (Stadt- und Landkreise, Regierungspräsidien). Die unteren Verwaltungsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen sind berechtigt alle Tierhaltungen zu überprüfen und bei Verstößen verwaltungsrechtliche Maßnahmen zu erlassen. Das Spektrum der Maßnahmen reicht hierbei von einfachen Belehrungen und Beratungen über artgerechte Tierhaltungen bis hin zur Einziehung von Tieren und dem Erlass von Tierhaltungsverboten. Zentrale Bedeutung für den Vollzug des Tierschutzgesetzes haben per Gesetz die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte (§ 15 Absatz 2, § 16a Absatz 1 Nummer 2 Tierschutzgesetz). Für die Bewertung der Tiergesundheit und des Tierwohls aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist das tierärztliche Gutachten maßgeblich (§ 16a Absatz 1 Nummer 2 Tierschutzgesetz). Die fachliche Kompetenz, auch zu speziellen Fragestellungen im Zusammenhang mit Tierhaltungen, haben demnach die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte des Ordnungs- und Bürgeramtes. Sollte zur Beurteilung von Tierhaltungen spezielles Wissen zu exotischen Tierarten erforderlich sein, hat sich die gute Zusammenarbeit mit Experten externer Institutionen, zum Beispiel des Naturkundemuseums Karlsruhe, bewährt. Beim Verdacht der nicht artgerechten Haltung von Tieren oder Verstößen gegen das Tierschutzgesetz haben Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen die Möglichkeit, diese beim Ordnungs- und Bürgeramt anzuzeigen. Alle Anzeigen und Beschwerden werden von der Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen überprüft. Im Rahmen des geltenden Rechts werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den Belangen des Tierschutzes gerecht Ergänzende Erläuterungen Seite 3 zu werden. Das Ordnungs- und Bürgeramt führt bei Vor-Ort-Kontrollen auch Beratungen hinsichtlich einer artgerechten Tierhaltung durch. Nach den Erfahrungen der Verwaltung haben die Menschen keine Bedenken oder Vorbehalte, tierschutzwidrige Haltungen oder Handlungen bei der Behörde anzuzeigen. Die Verwaltung teilt insofern nicht die Auffassung im Antrag, dass eine Tierschutzbeauftragte oder ein Tierschutzbeauftragter bei möglichen Missständen eher kontaktiert werden würde. Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen Anerkannte Tierschutzorganisationen haben inzwischen das Recht von den zuständigen Behörden Informationen über Verwaltungsverfahren zu erhalten und an solchen durch Anhörung und Stellungnahme beteiligt zu werden (Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen). Die Verwaltung ist mit den Tierschutzorganisationen in Karlsruhe gut vernetzt. Zwei Mal jährlich findet ein Arbeitstreffen mit den Tierschutzorganisationen (Runder Tisch Tierschutz) statt, bei dem Informationen zum Tierschutz ausgetauscht und aktuelle Probleme sowie mögliche Konzepte besprochen werden. Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg hat eine Landestierschutzbeauftragte. Diese ist auch Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger aus Karlsruhe. Die Tätigkeit der Landesbeauftragten umfasst Vorträge, Pressemitteilungen und Stellungnahmen zu tierschutzfachlichen und tierschutzrechtlichen Fragestellungen. Die Stellungnahmen zu Fachthemen können von den zuständigen Behörden für die Bewertung tierschutzrelevanter Sachverhalte genutzt werden. Über das Tierschutztelefon werden Anzeigen und Beschwerden von allen Bürgerinnen und Bürgern über mangelhafte Tierhaltungen entgegengenommen und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Wenn notwendig erfolgt eine Zusammenarbeit der Landestierschutzbeauftragten und der Verwaltung. Da auf eine Tierschutzbeauftragte oder einen Tierschutzbeauftragten auf kommunaler Ebene im Wesentlichen dieselben Aufgaben zukämen, wird hier kein Bedarf gesehen. Tierschutz und Öffentlichkeit Im Bewusstsein der Bevölkerung ist der Tierschutzgedanke inzwischen etabliert. Tierschutzthemen sind regelmäßig in sämtlichen Medien präsent und führen, insbesondere bei veröffentlichten Missständen, zu breiten Diskussionen. Die Erforderlichkeit des besonderen Schutzes von Tieren und das Wissen sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung über spezifische Bedürfnisse und Empfindungen von Tieren, ist gesellschaftlicher Konsens. Die Verwaltung hat keine Hinweise und Erkenntnisse, dass dies für die Bürgerinnen und Bürger in Karlsruhe nicht zutrifft. Zusätzliche Initiativen zur Förderung des Tierschutzgedankens in der Bevölkerung sind deshalb nach Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich. Anforderungsprofil und Kosten In einem Arbeitskreis der Verwaltung mit den Tierschutzorganisationen im Mai 2015 haben sich die teilnehmenden Tierschutzorganisationen für die Einrichtung der Stelle ausgesprochen und ein entsprechendes Qualifikationsprofil vorgeschlagen. Konsens zwischen der Verwaltung und den Tierschutzorganisationen bestand, dass folgende Voraussetzungen vorhanden sein sollten: Kenntnisse im Tierschutz-, Naturschutz- und Artenschutzrecht, Grundkenntnisse in Biologie und Tiergesundheit (Veterinärmedizin), Kenntnisse über Anforderungen an die Tierhaltung, pädagogische Kompetenzen sowie Empathie für Mensch und Tier. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Für die qualifizierte Aufgabenerfüllung ist somit ein relativ hohes Qualifikationsniveau erforderlich. Dieses sollte sich in einer adäquaten finanziellen Honorierung widerspiegeln, auch wenn die Tätigkeit nur ehrenamtlich ausgeübt wird. Möglich wäre eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 1, Absatz 1 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe vom 22. Juni 2010 (Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates). Demnach würden monatliche Kosten in Höhe von 890 Euro anfallen. Die jährlichen Aufwandsentschädigungskosten würden dann 10.680 Euro betragen. Neben der Aufwandsentschädigung muss ein Arbeitsplatz auf Kosten der Stadt Karlsruhe zur Verfügung gestellt werden. Dort können Beratungsgespräche geführt und Schriftverkehr abgewickelt werden. Als Kalkulationssatz wird der von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) angenommene Wert von 9.700 Euro pro Jahr zu Grunde gelegt. Diese Kosten setzen sich zusammen aus den Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes in Höhe von etwa 6.250 Euro und den IT-Kosten in Höhe von etwa 3.450 Euro (KGSt-Bericht 13/2019). Die laufenden Gesamtkosten würden sich somit auf etwa 20.380 Euro pro Jahr summieren. Ausblick und Fazit Durch die Implementierung einer kommunalen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten oder eines kommunalen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten würden aus Sicht der Verwaltung Doppelstrukturen entstehen, die letztendlich zu mehr Bürokratie und weniger Transparenz hinsichtlich der Zuständigkeiten für den Vollzug des Tierschutzrechts führen. Zudem bestünde die Gefahr, dass die bisher guten Kontakte der Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen zu Tierschutzorganisationen und im Tierschutz engagierten Privatpersonen verloren gingen. Im Zusammenhang mit Beratungen zum Haushaltsstabilisierungsprozess hatte der Gemeinderat in der Plenarsitzung am 28. April 2015 beschlossen, neue Ausgaben nur nach Aufzeigen einer fristgerechten nachhaltigen Finanzierung zu übernehmen; es sei denn, es handelt sich um Aufgaben im gesamtstädtischen Interesse und der Gemeinderat beschließt einen Verzicht auf eine Gegenfinanzierung. Die Verwaltung sieht keinen Mehrwert für den Schutz von Tieren in Karlsruhe durch eine kommunale Tierschutzbeauftragte oder einen kommunalen Tierschutzbeauftragten. Auch im Hinblick auf die möglichen Kosten und der fehlenden Haushaltsmittel empfiehlt die Verwaltung deshalb den Antrag abzulehnen.