Errichtung eines weiteren Standortes einer Landeserstaufnahme in Karlsruhe
| Vorlage: | 2020/0409 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 01.04.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0409 Errichtung eines weiteren Standortes einer Landeserstaufnahme in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 48 x Sachverhalt/Begründung Wie aus einer Veröffentlichung auf www.ka-news.de vom 24. März 2020 zu entnehmen war, wurde zwischen dem Regierungspräsidium und der Stadt Karlsruhe vereinbart, in der Schwarzwaldstraße 78 einen weiteren Standort der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge einzurichten. Derzeit existieren drei Standorte: in der Durlacher Allee, in der Felsstraße und im Grießbachhaus in der Sophienstraße. Die Zahl der Flüchtlinge in den dann vier Einrichtungen soll sich damit auf 2.650 erhöhen. Es ist befremdlich, dass der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe von diesem Vorhaben aus den Medien und nicht von der Stadtverwaltung erfahren hat. Wir fordern daher die Stadtverwaltung entsprechend deren Pflichten auf, dem obersten Organ des Souveräns, dem Gemeinderat, das geplante Vorgehen und der diesem zugrunde liegenden rechtlichen Vorgaben zu erläutern. 1. Seit wann hat die Stadtverwaltung von diesem Vorhaben gewusst? 2. Welchen Einfluss hatte die Stadt auf das Vorhaben des Regierungspräsidiums? 3. Wie kam es zu der Standortwahl Schwarzwaldstraße 78? Wer ist der Eigentümer des Grundstücks und welche Nutzung bestand/besteht bisher dort? 4. Welche baulichen Maßnahmen sind vor der Nutzung als Standort der LEA dort notwendig? Wer zahlt diese? 5. A) Wie viele Aufnahmeplätze stehen derzeit in der LEA Karlsruhe zur Verfügung und wie sieht die Verteilung nach Geschlechtern und Familien aus - in der Durlacher Allee - in der Felsstraße - im Grießbachhaus? B) Wie hoch ist die Auslastung der vorgenannten Standorte (absolut und prozentual)? 6. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuorganisation? 7. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit eines vierten Standortes? Wären ggf. die bisherigen Standorte nicht weiter ausbaufähig? Ergänzende Erläuterungen Seite 2 8. Weshalb wurde dieser Standort in einer derart exponierten Lage am Hauptbahnhof mit Bürogebäuden, Hotels, Bus-, Pkw- und vor allen Dingen Fußgängerverkehr gewählt? 9. Werden an diesem Standort nur Männer, gemischte Geschlechtergruppen oder nur Familien untergebracht? 10. Um wie viele Aufnahmeplätze gegenüber der derzeitigen Situation steigt die Verfügbarkeit mit der neuen Konzeption, das heißt, wie viele Asylbewerber kommen zusätzlich nach Karlsruhe? 11. Wird an den bisherigen Standorten an der Zusammensetzung und der Anzahl der bislang untergebrachten Asylbewerber festgehalten? 12. Wie viele Asylbewerber befinden sich Stand 31.03.2020 dauerhaft auch nach Abschluss ihres Asylverfahrens nach § 47 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 – 4 und Abs. 1 a Asylgesetz in der LEA? 13. Wie viele Asylbewerber, die Karlsruhe zugewiesen und dort zur Wohnsitznahme verpflichtet sind, halten sich schätzungsweise dort auch auf, und wie viele schätzungsweise sind dort im Allgemeinen nicht oder nur zu Behördenterminen oder Auszahlungen anzutreffen und halten sich andernorts auf? 14. Wieviel der dort vorgesehenen 500 Beschäftigten sind städtische Bedienstete oder sonstige von der Stadt bezahlte Kräfte? Muss die Stadt Neueinstellungen vornehmen? Um welchen jährlichen Betrag erhöhen sich die städtischen Ausgaben? 15. Falls nach Ziffer 14 Mehrausgaben anfallen, leistet das Land dafür Kostenersatz? 16. Sind unter den unterzubringenden Flüchtlingen auch die erwartenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und deren Betreuer? Wo werden deren mit Sicherheit künftig nachgeholten zahlreichen Familienangehörigen untergebracht? 17. Im Artikel von ka-news ist von einer aktuellen dynamischen Entwicklung im Bereich der Flüchtlingspolitik die Rede. Was bedeutet das aus Sicht der Stadt Karlsruhe? Rechnet diese mit einer weiter stark steigenden Zahl an Asylanträgen? Auf welche Art und Weise beabsichtigt die Stadt ihre Bürger miteinzubeziehen, insbesondere hinsichtlich der auf die Stadtgesellschaft zukommenden schweren Zeiten nach der Corona-Pandemie? Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0409 Dez. 3 Errichtung eines weiteren Standorts einer Landeserstaufnahme in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.04.2020 48 x 1. Seit wann hat die Stadtverwaltung von diesen Vorhaben gewusst? Die Stadtverwaltung steht mit dem Regierungspräsidium (RP) seit Jahren bezüglich der Landeserstaufnahmeeinrichten (LEA) in engem Kontakt und Austausch. 2. Welchen Einfluss hatte die Stadtverwaltung auf das Vorhaben des Regierungs-präsidiums? Siehe Frage 1. 3. Wie kam es zu der Standortwahl Schwarzwaldstraße 78? Wer ist der Eigentümer des Grundstücks und welche Nutzung bestand/besteht bisher dort? Das Grundstück in der Schwarzwaldstraße 78 wird als geeignet befunden. Eigentümer des Grundstücks ist die Stadt Karlsruhe und die bisherige Nutzung bestand bisher z.T. durch die Deutsche Bahn. Auch liegen Teile des Grundstücks bisher brach. Sowohl das Land als auch die Stadt haben mit der Bahn verhandelt. 4. Welche baulichen Maßnahmen sind vor der Nutzung als Standort der LEA dort notwendig? Wer zahlt diese? Maßnahmen und deren Finanzierung liegen in der Zuständigkeit des Landes. Die Planungen sind bau- und planungsrechtlich mit der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Mit der Stadt ist ein Erbbauvertrag zu schließen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 5. A) Wie viele Aufnahmeplätze stehen derzeit in der LEA Karlsruhe zur Verfügung und wie sieht die Verteilung nach Geschlechtern und Familien aus - In der Durlacher Alle - In der Felsstraße - Im Grießbachhaus? Die Verteilung nach Geschlechtern und Familie ist nicht festgelegt. Die Planungsgrößen liegen bei: - Ca. 500 Plätze in der Durlacher Allee - Ca. 300 Plätze in der Felsstraße - Ca. 250 Plätze im Grießbachhaus (Stand: 2. April 2020) B) Wie hoch ist die Auslastung der vorgenannten Standorte (absolut und prozentual)? Die Auslastung der Standorte gliedert sich wie folgt: ca. 154 Plätze | ca. 30,8 % in der Durlacher Allee; ca. 298 Plätze | ca. 100 % in der Felsstraße und ca. 86 Plätze | 34,4 % im Grießbachhaus. 6. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuorganisation? Die Notwendigkeit einer Neuorganisation ergibt sich aus bundesgesetzlichen Änderungen. 7. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit eines vierten Standortes? Wären ggf. die bisherigen Standorte nicht weiter ausbaufähig? Siehe Punkt 6. Aufgrund des Ansatzes der dezentralen Unterbringung sind die bisherigen Standorte nicht weiter ausbaufähig. 8. Weshalb wurde dieser Standort in einer derart exponierten Lage am Hauptbahnhof mit Bürogebäuden, Hotels, Bus-, Pkw- und vor allen Dingen Fußgängerverkehr gewählt? Siehe Punkt 3. 9. Werden an diesem Standort nur Männer, gemischte Geschlechtergruppen oder nur Familien untergebracht? Siehe Punkt 5 A. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 10. Um wie viele Aufnahmeplätze gegenüber der derzeitigen Situation steigt die Verfügbarkeit mit der neuen Konzeption, das heißt, wie viele Asylbewerber kommen zusätzlich nach Karlsruhe? Die Verfügbarkeit steigt um ca. 1000 Plätze. Durch weitere Standorte in anderen Kommunen wird eine Überbelastung weitgehend ausgeschlossen. 11. Wird an den bisherigen Standorten an der Zusammensetzung und der Anzahl der bislang untergebrachten Asylbewerber festgehalten? Die Zusammensetzung und die Anzahl der in den jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Personen werden vom Regierungspräsidium Karlsruhe stetig und bestmöglich an die dynamische Lage angepasst. 12. Wie viele Asylbewerber befinden sich Stand 31.03.2020 dauerhaft auch nach Abschluss ihres Asylverfahrens nach § 47 Abs. 1 S. 3 Nr. 1-4 und Abs. 1 a Asylgesetz in der LEA? Eine gesonderte Statistik hinsichtlich der beiden genannten Personengruppen wird im Regierungspräsidium Karlsruhe nicht geführt. 13. Wie viele Asylbewerber, die Karlsruhe zugewiesen und dort zur Wohnsitznahme verpflichtet sind, halten sich schätzungsweise dort auch auf, und wie viele schätzungsweise sind dort im Allgemeinen nicht oder nur zu Behördenterminen oder Auszahlungen anzutreffen und halten sich andernorts auf? Die Stadt Karlsruhe ist von der Aufnahme von Asylbewerbern befreit, da sich die Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe befindet. Aufgrund von familiären Bindungen und wenigen Zuweisungen kommen pro Jahr nur Asylbewerber im niedrigen zweistelligen Bereich nach Karlsruhe. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Personen mit verpflichtender Wohnsitznahme sich nicht in Karlsruhe aufhalten. 14. Wieviel der dort vorgesehenen 500 Beschäftigten sind städtische Bedienstete oder sonstige von der Stadt bezahlte Kräfte? Muss die Stadt Neueinstellungen vornehmen? Um welchen jährlichen Betrag erhöhen sich die städtischen Ausgaben? Keine der dort vorgesehenen Beschäftigten sind städtische Bedienstete oder sonstige von der Stadt bezahlte Kräfte. Somit muss die Stadt keine Neueinstellungen vornehmen; die jährlichen Ausgaben erhöhen sich diesbezüglich nicht. 15. Falls nach Ziffer 14 Mehrausgaben anfallen, leistet das Land dafür Kostenersatz? Siehe Punkt 14. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 16. Sind unter den unterzubringenden Flüchtlingen auch die erwarteten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und deren Betreuer? Wo werden deren mit Sicherheit künftig nachgeholten zahlreichen Familienangehörigen untergebracht? Nein, bezüglich der ersten Frage. Fälle von nachgeholten zahlreichen Familienmitgliedern sind nicht bekannt. 17. Im Artikel von ka-news ist von einer aktuellen dynamischen Entwicklung im Bereich der Flüchtlingspolitik die Rede. Was bedeutet das aus Sicht der Stadt Karlsruhe? Rechnet diese mit einer weiter stark steigenden Zahl an Asylanträgen? Auf welche Art und Weise beabsichtigt die Stadt ihre Bürger miteinzubeziehen, insbesondere hinsichtlich der auf die Stadtgesellschaft zukommenden schweren Zeiten nach der Corona-Pandemie? Dynamisch bedeutet für die Stadt Karlsruhe der deutliche Rückgang der Geflüchteten. Gemeinderat und Bevölkerung werden auch zukünftig über die weiteren Entwicklungen und Planungen des Landes bzw. des Regierungspräsidiums Karlsruhe in Bezug auf die LEA soweit möglich informiert.
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Niederschrift 9. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. April 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 48 der Tagesordnung: Errichtung eines weiteren Standortes einer Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe Anfrage: AfD Vorlage: 2020/0409 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 48 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Juni 2020