Erweiterung Theaterhaus Karlsruhe

Vorlage: 2020/0407
Art: Antrag
Datum: 01.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2020

    TOP: 40

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.05.2020

    TOP: 43.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0407 Erweiterung Theaterhaus Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 43.1 x Planungsausschuss 09.07.2020 12 x 1. Die Stadtverwaltung legt einen Zeit- und Maßnahmenplan vor, wie das Theaterhaus in der Kaiserallee ertüchtigt und erweitert werden kann, um einen zeitgemäßen und publikumsfreundlichen Spielbetrieb zu gewährleisten. 2. Die Stadtverwaltung legt dar, bis wann das Theaterhaus an die Fächer-GmbH übertragen werden kann bzw. was dem entgegensteht. Das Theaterhaus Karlsruhe, welches jährlich über 60.000 Besucher aufweist (Tendenz: steigend), platzt aus allen Nähten. Es fehlen wichtige Proberäume, Lagerkapazitäten für Bühnenbilder und Requisiten sowie Büroeinheiten. Be-sonders schwerwiegend stellt sich die Toiletten- und Garderobensituation dar. Es gibt Besuchstage mit 300 bis 440 Besuchern. Für diese stehen gerade mal 2 (!) Damentoiletten zur Verfügung. Darüber hinaus mangelt es an Bewirtungsbereichen in den Pausen bzw. unmittelbar vor und nach den Vorstellungen, welche heute für einen normalen Publikumsbetrieb unerlässlich sind. Die Hellhörigkeit, welche mit der gleichzeitigen Nutzung übereinanderliegender Räume zu begründen ist, erweist sich ebenso als weiteres Problem. Eine sinnvolle Entlastungsmöglichkeit des Theaterhauses könnte in einem Anbau westlich des Bestandes innerhalb des historischen Baufeldes liegen, wobei der Bolzplatz etwas nach Süden verschoben werden müsste. Es sind jedoch auch andere Lösungen denkbar. Gemäß der strategischen Ausrichtung der Immobilienverwaltung zwischen HGW, Volkswohnung und Fächer und wegen der besseren Umsetzbarkeit sollte das Theaterhaus in die Obhut der Fächer- GmbH überführt werden. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Mathilde Göttel Lukas Bimmerle Michael Haug Rebecca Ansin Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP Theaterhaus
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0407 Dez. 6 Erweiterung Theaterhaus Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 43.1 x Planungsausschuss 09.07.2020 12 x Kurzfassung Das Theaterhaus „Kaiserallee 11d“ soll mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in das Eigentum der Karlsruher Fächer GmbH (KFG) übertragen werden. Die KFG wird beauftragt, innerhalb des geltenden Planungsrechts ein Konzept für die künftige Nutzung des Theaterhauses unter Berücksichtigung der Errichtung eines Anbaus und/oder der Auslagerung eines Theaters zu erarbeiten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KFG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung legt einen Zeit- und Maßnahmenplan vor, wie das Theaterhaus in der Kaiserallee ertüchtigt und erweitert werden kann, um einen zeitgemäßen und publikumsfreundlichen Spielbetrieb zu gewährleisten. 2. Die Stadtverwaltung legt dar, bis wann das Theaterhaus an die Fächer GmbH übertragen werden kann bzw. was dem entgegensteht. Nach der Übertragung des Kammertheaters ist die Übertragung des Theaterhauses (Kaiserallee 11 d) in das Eigentum der Karlsruher Fächer GmbH (KFG) nunmehr der Arbeitsschwerpunkt in 2020. Es ist vorgesehen, die Übertragung des Eigentums in die Juni-Sitzung des Gemeinderates einzubringen und zu beschließen. Der Beschluss des Aufsichtsrates der KFG ist in der Sitzung am 22. Oktober 2020 vorgesehen. Die Eigentumsübertragung kann dann mit Wirkung zum 1. Januar 2021 erfolgen. Für die Erweiterung des Theaterhauses liegt bisher kein abgestimmtes Konzept vor. Eine Erweiterung ist nach Auskunft des Stadtplanungsamtes und des Bauordnungsamtes nur in sehr geringem Umfang möglich und könnte mit Sicherheit den dargelegten Bedarf nicht ansatzweise befriedigen. Es wäre daher zu prüfen, eines der Theater an einen anderen Standort zu verlagern und für die verbleibenden Theater eine sinnvolle Raumkonzeption zu erarbeiten. Nachdem das Theaterhaus in das Eigentum der Karlsruher Fächer GmbH (KFG) übertragen werden soll und bauliche Maßnahmen in dem Gebäude dann von der KFG realisiert werden, wird die Erarbeitung eines Zukunftskonzeptes für das Theaterhaus mit einem Erweiterungsbau und/oder der Auslagerung eines Theaters durch die KFG erfolgen. Die Entscheidung über die Umsetzung des Zukunftskonzeptes ist zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. In großem Maße werden die finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts bei der Realisierung einer Maßnahmenvariante Berücksichtigung finden müssen.