Rehkitze retten: Wildtierschutz bei der Grünlandmahd in Karlsruhe

Vorlage: 2020/0405
Art: Antrag
Datum: 31.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2020

    TOP: 36

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.05.2020

    TOP: 39

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0405 Rehkitze retten: Wildtierschutz bei der Grünlandmahd in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 39 x 1. Die Stadtverwaltung erstellt einen Bericht über die Entwicklung der Wildtierrettung von Rehkitzen, Hasen und Bodenbrütern bei der Mahd auf den Karlsruher Grünlandflächen und Wiesen. 2. Sie prüft, wie die ehrenamtlichen Bemühungen für den Drohneneinsatz mit Wärmebildkameras unterstützt werden können und welche finanzielle Förderung notwendig wäre, um den regelmäßigen Einsatz in den Monaten April, Mai und Juni zu ermöglichen. 3. Sie prüft dabei, inwieweit, wie in Böblingen, der Katastrophenschutz oder andere Einrichtungen über eine Drohne mit Wärmebildkamera verfügen, die zunächst dafür genutzt werden kann. 4. Sie organisiert ein Initialtreffen von Landwirten und Jägerschaft, um den ehrenamtlichen Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras auf den Weg zu bringen und um den Bedarf an Unterstützung durch die Stadt zu klären. Die Karlsruher Jägervereinigung e. V. hat darauf hingewiesen, dass die geplante Rehkitzrettung im Stadt- und Landkreis Karlsruhe bei der Frühjahrsmahd offenbar zu scheitern droht. Dabei geht es um die Finanzierung einer Drohne mit Wärmebildkamera, die schätzungsweise rund 10.000 Euro kosten soll. Mit unserem Antrag streben wir GRÜNE eine Lösung an, damit der geplante Drohneneinsatz ab Beginn der Frühjahrsmahd durchgeführt werden kann, um grausames Tierleid zu verhindern. Rehkitze werden jedes Jahr zwischen Ende April und Anfang Juli geboren. Genau in dieser Zeit müssen die Landwirte ihr Grünland mähen, weil sie Futter für ihre Tiere brauchen. Dies wird bundesweit rund 100.000 Wildtieren, darunter 90.000 Rehkitzen, zum Verhängnis. Denn die Rehmutter legt ihren Nachwuchs bevorzugt im hohen Gras ab, um ihr Kitz vor Fressfeinden zu schützen. Versteckte Rehkitze werden nicht entdeckt und durch die Mähmaschinen verstümmelt oder getötet. Auch Hasen und bodenbrütende Vögel wie die Feldlerche sind gefährdet. Für die Landwirte ist es sehr belastend, wenn sie unbeabsichtigt ein Jungtier schwer verletzen oder töten. Zudem ist die Tötung eines Wildtieres ein Verstoß gegen das Natur- und Tierschutzgesetz. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat deshalb bereits 2015 das Forschungsprojekt „Wildretter“ abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass mit modernen technischen Verfahren wie Wärmebildkameras und Drohneneinsätzen Rehkitze aufgespürt und gerettet werden können. Einige Landkreise wie Böblingen praktizieren dies bereits erfolgreich. Die Sachverhalt / Begründung Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Drohne mit Wärmebildkamera dort stammt vom Katastrophenschutz der Kreisverwaltung Böblingen. Wir halten es für sinnvoll, dass die Stadt Karlsruhe gemeinsam mit dem Landkreis Karlsruhe, den Landwirten sowie der Jägervereinigung Karlsruhe e. V. eine zeitnahe Lösung für den Kauf, die Ausbildung für den Umgang, sowie den Einsatz von Drohnen erreichen soll. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Johannes Honné Christine Großmann Christine Weber Zoe Mayer http://www.wildretter.de/fileadmin/user_upload/pdf/Wildretter_Abschlusspraesentation_small.pdf https://www.youtube.com/watch?v=fuZVUa0O6vg https://bnn.de/lokales/karlsruhe/karlsruher-versuch-rehkitze-zu-retten-droht-zu-scheitern

  • Stellungnahme TOP Rehkitze
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0405 Dez. 5 Rehkitze retten: Wildtierschutz bei der Grünlandmahd in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 39 X Kurzfassung Eine finanzielle Förderung des ehrenamtlichen Wildrettungsprojektes von Rehkitzen durch die Stadt ist aufgrund von eingegangenen Spenden nicht erforderlich. Die Naturschutzverwaltung hält bei Drohneneinsätzen eine Abstimmung des weiteren Vorgehens im Hinblick auf den Artenschutz für erforderlich. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung erstellt einen Bericht über die Entwicklung der Wildtierrettung von Rehkitzen, Hasen und Bodenbrütern bei der Mahd auf Karlsruher Grünlandflächen und Wiesen. Für die Erstellung eines solchen Berichtes fehlen die Datengrundlagen. Zudem ist davon auszugehen, dass Tiere, die durch die Mahd zu Tode kommen, meistens nicht gefunden und damit statistisch nicht erfasst werden. Bisher liegen nur vereinzelt Kenntnisse über geeignete Vorgehensweisen zum Schutz der Wildtiere bei Mahd vor. So wurde im Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Burgau“ in Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft und Landwirtschaft das späte Mähen ab dem 1. Juni von innen nach außen sowie das Absuchen der Wiesen vor der Mahd erfolgreich praktiziert. 2. Sie prüft, wie die ehrenamtlichen Bemühungen für den Drohneneinsatz mit Wärmbildkameras unterstützt werden können und welche finanzielle Förderung notwendig wäre, um den regelmäßigen Einsatz in den Monaten April, Mai und Juni zu ermöglichen. Die ehrenamtlichen Bemühungen zur Wildtierrettung werden von der Stadtverwaltung grundsätzlich begrüßt. Nach Auskunft der Jägervereinigung ist eine finanzielle Förderung durch die Stadt derzeit nicht erforderlich, da als Folge der Presseberichterstattung genug Spenden eingegangen sind, um die Flugdrohne zu beschaffen, die ehrenamtlich tätigen Personen zu schulen und das Projekt zeitnah umzusetzen. Die Stadtverwaltung weist jedoch darauf hin, dass bei Drohneneinsätzen die Anforderungen der Naturschutzgesetzgebung und des speziellen Artenschutzes zu berücksichtigen sind. Bei der Naturschutzverwaltung gibt es insofern große Vorbehalte gegen einen ungesteuerten Drohneneinsatz. Eine Zustimmung kann nur erfolgen, wenn ornithologische Gesichtspunkte berücksichtigt werden und ggf. ein ornithologisches Monitoring in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung stattfindet. 3. Sie prüft dabei, inwieweit, wie in Böblingen, der Katastrophenschutz oder andere Einrichtungen über eine Drohne mit Wärmebildkamera verfügen, die zunächst dafür genutzt werden kann. Die Branddirektion verfügt nicht über eine Wärmebildkamera. Sie greift im Einsatzfall auf ein Drohnenteam des Rettungsdienstes zurück. Aufgrund der aktuellen Sachlage ist ein Einsatz für den Wildtierschutz nicht erforderlich. 4. Sie organisiert ein Initialtreffen von Landwirten und Jägerschaft, um den ehrenamtlichen Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras auf den Weg zu bringen und um den Bedarf an Unterstützung durch die Stadt zu klären. Da Konflikte naturschutzrechtlicher und fachlicher Art beim Einsatz von Drohnen nicht auszuschließen sind, legt die Stadtverwaltung großen Wert auf frühzeitige Absprachen. So bedarf der Drohneneinsatz in Naturschutzgebieten und einigen flächenhaften Naturdenkmalen unter anderem der Befreiung von den Verbotstatbeständen der Schutzgebietsverordnungen. In Vogelschutzgebieten ist die Verträglichkeit mit den Schutzgegenständen zu überprüfen Des Weiteren, sind wie unter Ziffer 2 schon angeführt, die Aspekte des Vogelschutzes zu beachten.