Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)", Karlsruhe-Daxlanden: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage: 2020/0391
Art: Beschlussvorlage
Datum: 31.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2020

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • BPlan August-Dosenbach-Straße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0391 Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)", Karlsruhe - Daxlanden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.04.2020 4 x Beschlussantrag Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut auf Seite 5 ff). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Mit der Verlagerung des Fußballvereins Daxlanden steht das Sportplatzareal, das zwischen dem Ortsrand von Daxlanden und der B 36 liegt, künftig für Wohnnutzung zur Verfügung. Die beiden aufgegebenen Sportplätze gehören zu den wenigen großen, in Karlsruhe verfügbaren Potenzialflächen für den Wohnungsbau. Durch die nun vorgesehene kompakte Bebauung in zwei Teilbereichen, die durch die bereits vorhandene Stadtbahn getrennt sind, soll einerseits dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum geschaffen, andererseits das Quartier besser vernetzt und das angrenzende Wohnumfeld aufgewertet werden. Das ca. 5,42 ha große Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nummer 328 „Daxlanden-Ost“ aus dem Jahr 1966 und Nummer 565 „Änderung an der August-Dosenbach- Straße“ aus dem Jahr 1980. Der im Bereich des Sportareals derzeit gültige Bebauungsplan Nummer 328 setzt Sport- und Trainingsplätze fest, sodass die Errichtung eines neuen Wohnquartiers dort nur durch neues Planrecht ermöglicht werden kann. Die in diesem Zuge ebenfalls erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplanes, der derzeit dort eine Grünflächennutzung als „Sportplatz“ vorsieht, kann im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgen. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden auch bestehende Straßen- und Wegeverbindungen wie die August-Dosenbach- und die Gerhart-Hauptmann-Straße einbezogen, um die Straßenräume anzupassen und die Anbindung des neu entstehenden Wohngebiets zu optimieren. Als Nutzungsart ist ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO vorgesehen, allerdings mit der Maßgabe, dass Gartenbaubetriebe und Tankstellen wegen ihrer Störwirkung bzw. ihres Flächenbedarfs im Gebiet nicht zulässig sein sollen. Das Plangebiet wird durch die trennende Stadtbahntrasse in zwei Teilbereiche unterteilt, die sich heute auch im Vegetationsbestand unterscheiden. Im Teilbereich eins, westlich der Bahntrasse, dominieren der intensiv gepflegte und genutzte Rasenplatz des Sportplatzes und die daran anschließenden Rasenflächen, die teils extensiver genutzt sind. Der an drei Seiten umringende Wall, der aus Trümmerschutt aus dem Stadtgebiet in den 1950er Jahren aufgeschüttet wurde, ist auf den Böschungsaußenseiten dicht mit Gehölzaufwuchs, Baumreihen und Baumgruppen bestanden. Das Vereinsheim, die zugehörige Terrasse mit Tribünenstufen, die südwestliche Stadionszufahrt sowie der Gedenkstein für die Gefallenen des Vereins nordöstlich des Vereinsheims sind Kulturdenkmale. Im Teilbereich zwei liegt innerhalb der Umzäunung ein kleineres Tennenspielfeld mit anschließenden Rasenflächen. Außerhalb der Umzäunung grenzen extensive Wiesenflächen mit Einzelbäumen an. Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich der B 36 sowie der Stadtbahntrasse. Östlich des Plan- gebiets auf der gegenüberliegenden Seite der B 36 befindet sich ein Gewerbegebiet. Das Gebiet ist deshalb sehr stark von Verkehrslärm und Gewerbelärm vorbelastet. Die zukünftigen Wohngebäude sollen deshalb so angeordnet werden, dass mit dem ersten Gebäuderiegel entlang der B 36 ein Schutz der dahinter liegenden Gebäude gewährleistet wird. Im östlichen Teil des Plangebiets sind Wandhöhen von 17 m bis 26 m zulässig. Im westlichen Teilbereich des Plangebietes sollen für die Neubauten Wandhöhen von 5,5 m bis 23 m zulässig sein. Mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,15 erreicht das Maß der baulichen Nutzung die Obergrenze des § 17 BauNVO für ein allgemeines Wohngebiet. Um im Bereich der Wohnnutzung die Zahl der oberirdischen Stellplätze zu begrenzen, sollen die erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen geschaffen werden. Hierzu ist es notwendig die zulässige GRZ für Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO auf 0,65 zu erhöhen, wodurch die Obergrenze von 0,6 nach Abs. 4 Satz 2 BauNVO für Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ein allgemeines Wohngebiet leicht überschritten wird. Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind hierdurch nicht zu erwarten, da für die Tiefgaragen eine intensive Begrünung vorgesehen ist (siehe Ziffer 9 der planungsrechtlichen Festsetzungen). Aufgrund der hohen Immissionsbelastung im Plangebiet wurde ein Schallgutachten beauftragt, um die Erforderlichkeit von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen beurteilen zu können. Die Schallemissionsprognose zeigt, dass an den Fassaden der geplanten Bebauung Geräuscheinwirkungen von bis zu 68 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht im Nahbereich der B 36 auftreten; entlang der Stadtbahntrasse wurden ebenfalls Beurteilungspegel von bis zu 60 dB(A) am Tag und 56 dB(A) in der Nacht ermittelt. Die Orientierungswerte der DIN18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag bzw. 45 dB(A) in der Nacht werden somit entlang der Verkehrswege überschritten. Dies gilt auch für den auf das Plangebiet einwirkenden Anlagenlärm aus den Gewerbegebietsflächen östlich der B 36. Sowohl der Verkehrslärm als auch der Anlagenlärm machen deshalb Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Zur Minderung der Geräuscheinwirkungen der B 36 und der Stadtbahntrasse würden an den am stärksten betroffenen Gebäuden aktive Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Lärmschutzwände zu Pegelminderungen nur in den unteren Stockwerken der geplanten Bebauung führen, nicht jedoch in den oberen Stockwerken der fünf bis achtgeschossigen Gebäude. Die aktiven Schallschutzmaßnahmen müssten für eine ausreichende Wirksamkeit nahezu die Höhe des zu schützenden Stockwerkes erreichen. Da dies städtebaulich nicht zu vertreten wäre, soll der Schallschutz über passive Schallschutzmaßnahmen gewährleistet werden. Diesbezügliche Festsetzungen zur Ausgestaltung der Außenbauteile wurden in die Festsetzung ebenso aufgenommen wie das Erfordernis eines entsprechenden Lüftungskonzepts für die schutzbedürftigen Räume. Wegen des einwirkenden Anlagenlärms wurde darüber hinaus festgesetzt, dass in bestimmten Bereichen öffenbare Fenster nur zulässig sein sollen, wenn spezielle bauliche Maßnahmen wie Prallscheiben, vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten vorgesehen werden und hierdurch ausreichender Schallschutz gewährleistet werden kann. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der aufgrund seiner Größe im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden kann. Ausgleichsmaßnahmen werden deshalb nicht erforderlich, gleichwohl wurde bei der Grünordnung im Plangebiet der Schutz vorhandener Grünbestände beachtet und auch nicht unerhebliche neue Pflanzungen und Dachbegrünungen vorgesehen. Unabhängig davon sind selbstverständlich die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zu beachten. Für im Gebiet vorhandene Brutvögel, Fledermäuse, Zauneidechsen und Wildbienen wurden in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zahlreiche Vorkehrungen als Maßnahmen vorgegeben, um Gefährdungen der geschützten Tierarten zu vermeiden und Eingriffe zu vermindern. Diese wurden in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen (vergleiche Ziffer 10) und werden auch in der Baugenehmigung festzuschreiben sein. Ergänzende Maßnahmen werden ferner im Durchführungsvertrag gesichert werden. II. Zum Verfahren und der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Die angestrebte städtebauliche Entwicklung wie auch die Größe und Lage des Plangebiets erfüllt die Vorgaben des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB und ermöglicht die Durchführung des Verfahrens unter erleichterten Voraussetzungen. Hierzu gehören im Wesentlichen der Verzicht auf den ansonsten nach § 2 a BauGB vorgeschriebenen Umweltbericht sowie die Umweltprüfung (§ 13 Abs. 3 BauGB). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Als bisheriger Verfahrensschritt fand am 21. August 2018 eine Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Im Rahmen dieser Trägerbeteiligung haben sich die Verkehrsbetriebe Karlsruhe, der Nachbarschaftsverband Karlsruhe, die Bundesnetzagentur, die Stadtwerke Karlsruhe, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein, das Regierungspräsidium als höhere Raumordnungsbehörde, das Regierungspräsidium Stuttgart - Denkmalpflege, das Landratsamt Karlsruhe, der Südwestrundfunk, der Zentrale Juristische Dienst als Natur- und Bodenschutzbehörde, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde und Abfall- und Altlastenbehörde sowie die Deutsche Bahn AG geäußert. Durchgreifende Einwendungen gegen das Vorhaben wurden dabei nicht erhoben. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe am 24. Januar 2018 im Kinder- und Jugendtreff West, Lindenallee 10, statt. Hierbei konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung äußern. Die Bürger und auch der Bürgerverein Daxlanden setzten sich dabei kritisch mit der ÖPNV-Anbindung, der Erschließung, der Stellplatzproblematik im Gebiet, dem Schallschutz, sowie der baulichen Dichte und Höhe im Gebiet auseinander. Mit diesen Anregungen hat sich der Gemeinderat in seinen Beratungen zum Auslegungsbeschluss in seiner Sitzung am 14. Mai 2019 auseinandergesetzt und am Bebauungsplanentwurf festgehalten. Wir verweisen hierzu auf Vorlage Nr.: 2019/0355 zu TOP 6 dieser Sitzung. Im Zuge der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, die in der Zeit vom 17. Juni bis 19. Juli 2019 erfolgte, hat der Bürgerverein Daxlanden inhaltsgleiche Anregungen zum ruhenden und motorisierten Individualverkehr erneut vorgetragen. Die Stadtplanung empfiehlt – wie schon zum Auslegungsbeschluss – diesen Anregungen nicht zu folgen, sondern an der bisherigen Planung festzuhalten. Im Zuge der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wurde nämlich zwischen dem Vorhabenträger und den betroffenen städtischen Dienststellen ein vorhabenbezogenes Mobilitätskonzept entwickelt, das den künftigen Stellplatzbedarf differenziert aus der zu erwartenden Mieter- und Eigentümerstruktur ableitet. Dieses vorhabenbezogene Mobilitätskonzept wurde vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 18. April 2018 auch mitgetragen. Durch örtliche Bauvorschrift konnte deshalb die bauordnungsrechtliche Stellplatzverpflichtung für Wohnungen auf 0,8 Stellplätze je Wohnung festgesetzt werden (vergleiche Ziffer 4. der örtlichen Bauvorschriften). Neben einem erweiterten Carsharing-Angebot wird im Zuge des geplanten Straßenumbaus das bestehende öffentliche Parkraumangebot so weit wie möglich ergänzt und etwa 70 neue öffentliche Parkplätze in den seitlichen Straßenräumen geschaffen. Hinzu kommen 29 ehemalige Stadionparkplätze, die mit dem Wegfall der Nutzung nunmehr vollumfänglich der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Außerdem besteht eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV, der lediglich in den Hauptberufszeiten an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Bezüglich der Erschließung und der Zufahrt von der Rheinhafenstraße in die August-Dosenbach- Straße wurde seitens des Bürgervereines vorgeschlagen, die Errichtung eines Verkehrskreisels zu prüfen, um die Zu- und Abfahrt ins Gebiet besser steuern zu können. Seitens der Stadtplanung wird aktuell keine Überlastung des Knotenpunktes gesehen. Lediglich in der nachmittäglichen Spitzenstunde kann nach einer Prognoseberechnung die Leistungsfähigkeitsgrenze erreicht werden. Ein Erfordernis des Umbaus des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr wird deshalb gegenwärtig nicht gesehen und könnte auch nur langfristig in Betracht gezogen werden, da hierzu ein umfangreicher Umbau der Rheinhafenstraße erforderlich würde. Zur Verbesserung der verkehrlichen Situation ist aber bereits jetzt schon angedacht, durch eine Verbreiterung des Mittelstreifens in der Rheinhafenstraße eine sogenannte „zweigeteilte Zufahrt“ einzurichten, die es dem kreuzenden Verkehr erlaubt, jede Fahrtrichtung einzeln zu durchqueren. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Darüber hinaus wurden seitens der Öffentlichkeit im Rahmen der Auslegung keine weiteren Anregungen zur Planung vorgetragen. Zeitgleich zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auch den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Die hier vorgetragenen Anregungen waren im Wesentlichen bereits im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Lediglich aufgrund der Anregungen der Verkehrsbetriebe wurde die Begründung zum Bebauungsplan an zwei Stellen präzisiert. Es handelt sich hierbei um die Erforderlichkeit der Freihaltung von Sichtflächen (Ziffer 4.8.1) sowie die Durchfahrt von Straßenbahnen an der Haltestelle Thomas-Mann-Straße (Ziffer 4.5.1). Änderungen an den Festsetzungen des Bebauungsplans waren jedoch nicht erforderlich. Auf die Anlage 1 wird verwiesen, in der den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die wertende Stellungnahme der Stadtplanung gegenübergestellt ist. Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Wohnraum, weshalb das Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) zur Anwendung kommt. Die konkreten Anforderungen des KAI werden im Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger geregelt. Der Vorhabenträger übernimmt hiernach eine Bauverpflichtung für die nach KAI bereitzustellenden Flächen für sozialen Wohnungsbau und auch die Infrastrukturausgaben in der nach KAI vorgegebenen Höhe. Darüber hinaus wird der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet, die Gebäude nach KfW 55 Standard mit Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen zu errichten, die notwendigen Erschließungsanlagen herzustellen, Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen im Gebiet vorzunehmen, Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes umzusetzen, stadtklimatische Vorgaben zu erfüllen und auch den Belangen des Denkmal- und des Immissionsschutzes Rechnung zu tragen. Hinsichtlich des oben erwähnten Mobilitätskonzeptes verpflichtet sich der Vorhabenträger, Carsharing-Angebote sowie weitere alternative Mobilitätsangebote im Plangebiet bereitzustellen und den Bewohnern des Gebiets vergünstigte Jahreskarten für die Straßenbahnnutzung zur Verfügung zu stellen. III. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alldem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes 15. August 2018 in der Fassung vom 30. März 2020 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeichnerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Die zum vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“, Karlsruhe-Daxlanden, vorgetragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes 15. August 2018 in der Fassung vom 30. März 2020 und den ergänzenden Ausführungen der Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 2. Der Gemeinderat beschließt folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „August- Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“, Karlsruhe-Daxlanden Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, den vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“, Karlsruhe-Daxlanden, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils 15. August 2018 in der Fassung vom 30. März 2020 die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „August- Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“, Karlsruhe-Daxlanden, mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.

  • Anlage 1 August-Dosenbach-Straße - Synopse
    Extrahierter Text

    Anlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“, Karlsruhe – Daxlanden hier: erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vom 17.06. – 19.07.2019 Inhaltsverzeichnis: Bürgerverein Daxlanden vom 17.07.2019 ........................................................................ 2 Bundesnetzagentur für Elektrizität vom 05.06.2019 ........................................................ 5 Landratsamt KA, Gesundheitsamt vom 01.07.2019 ......................................................... 5 Nachbarschaftsverband vom 11.07.2019 ......................................................................... 5 Verkehrsbetriebe vom 17.07.2019 .................................................................................. 6 ZJD Immissionsschutz- und Arbeitsschutzbehörde vom 04.07.2019 .................................. 9 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 12.06.2019 ................................................................................................................... 9 - 2 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Bürgerverein Daxlanden vom 17.07.2019 Der Bürgerverein Daxlanden 1922 e.V. (BV) hat den vorhabenbezogener Bebauungsplan „August-Klingler-Areal“ auf die Belange geprüft und gibt folgende Stellungnahme ab. Der Bürgerverein hat die hier dargelegten Stellungnahmen bereits wortgleich am 27.09.2018 zur Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebracht. Im Vorfeld der nun erfolgten Auslegung hat das Stadtplanungsamt dem Vorsitzenden des Bürgervereins die damalige Abwägung der Einwendungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren erläutert. Aus der erneuten Abgabe der Stellungnahmen gehen aus Sicht des Stadtplanungsamtes keine Änderungserfordernisse am vorhabenbezogenen Bebauungsplan hervor. Deshalb werden an dieser Stelle die Ausführungen zur vorangegangenen Trägerbeteiligung nochmals wiederholt. 4.5.3 Ruhender Verkehr In Anlehnung an das Wohnungsgemenge wird ein Stellplatzbedarf im Schnitt von 0,8 Stellplätzen je Wohnung angenommen. Hier hat der BV die größten Bedenken. Mit welchen Maßnahmen soll der Wert von 0,8 Stellplätzen je Wohnung erreicht werden. Dies kann nur durch Festschreibung im Mietvertrag geregelt werden. In Ihren Ausführungen ist aber davon nicht die Rede. Allein bei der Nutzung von ca. 55 Eigentumswohnungen kann dieser Schlüssel nicht erreicht werden, da erfahrungsgemäß in diesen Wohnungen mehr als 1 Auto vorhanden sind. Genau diese Wohnungseinheiten (13) liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Adam- Remmele-Schule. Hier ist der Konflikt mit dem Lehrerkollegium vorprogrammiert. Im Augenblick sind die vorhandenen Parkplätze besetzt. Im Zuge der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde in Zusammenarbeit mit den betroffenen städtischen Fachbehörden ein vorhabenbezogenes Mobilitätskonzept entwickelt, das die künftigen Stellplatzbedarfe differenziert aus der erwarteten Mieter und Eigentümerstruktur ableitet: für die genannten Eigentumswohnungen sowie für alle 4- und 5-Zimmer-Mietwohnungen wird darin ein Stellplatzschlüssel von 1,0 vorgegeben. Der Vorhabenträger plant eine eindeutige Zuordnung von Stellplätzen über die Mietverträge. Damit ist sichergestellt, dass diesen Nutzungseinheiten im Sinne des § 37 Abs. 1 LBO mindestens 1 Stellplatz zur Verfügung steht. Der Wert von 0,8 errechnet sich im Schnitt über das gesamte Wohnungsgemenge, das mit mehr als einem Drittel einen überproportional großen Anteil an Ein- und Zwei-Zimmer-Mietwohnungen - 3 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt aufweist. Darüber hinaus wird das bestehende Parkraumangebot auf den öffentlichen Verkehrsflächen umfänglich ergänzt, so dass auch den Besuchern eine ausreichende Anzahl an Parkständen in Plangebietsnähe zur Verfügung stehen wird. Das vorhabenbezogene Mobilitätskonzept wurde vom Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 18.04.2018 beschlossen. Mit großer Sorge betrachtet der BV das Mobilitätskonzept. Der ÖPNV aus Richtung Rheinstetten ist in den Berufszeiten ausgelastet. Die Taktzeiten können nicht verkürzt und die Wagenlänge nicht verlängert werden. Was bleibt übrig, Auto und Fahrrad. Die vorhandenen Radwege enden an der Rheinhafenstraße und hier muss die B36 gequert werden. In den Hauptstoßzeiten ist der ÖPNV in ganz Karlsruhe relativ stark ausgelastet. Außerhalb der Stoßzeiten hat der schienengebundene ÖPNV jedoch noch absolut ausreichende Kapazitäten. Zusätzlich zur vorhandenen S-Bahn- Haltestelle befinden sich 4 Buslinien mit 6 Bushaltestellen im 500 m-Umkreis des Plangebietes. Somit kann hier insgesamt von einer guten ÖPNV Anbindung gesprochen werden. Gefördert werden soll die ÖPNV- Nutzung für die zukünftigen Bewohner durch vergünstigte Jahresabos über die Volkwohnung. Die Verkehrsbetriebe sind am vorliegenden Verfahren ebenfalls beteiligt und werden damit über den potenziellen Fahrgastzuwachs informiert. Nicht planerisch vorliegend sind die Zufahrten zu den drei Tiefgaragen. Bitte um Unterlagen über die Örtlichkeiten. Die Zufahrten zu den drei Tiefgaragen sind sowohl in der Bebauungsplanzeichnung als auch im Vorhaben- und Erschließungsplan (Freianlagenpläne, UG- und EG-Grundrisse) dargestellt. Darüber hinaus ist deren Lage unter Nr. 4.5.3 "Ruhender Verkehr - Private Stellplätze" der Begründung beschrieben. 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr Der Knotenpunkt Rheinhafenstraße/August- Dosenbachstraße, wie beschrieben führt zu keinen besonderen Beeinträchtigungen, dem kann der BV nicht folgen. Wie richtig erkannt, sind die Linksabbieger in den Rheinhafen, der Schwachpunkt an dieser Kreuzung. An diesem Knoten fordert der BV Der Nachweis der Leistungsfähigkeit wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung erbracht. Eine aktuelle Überlastung des Knotenpunktes kann nicht gesehen werden. Die Prognoseberechnungen haben ergeben, dass ohne Umbau in der nachmittäglichen Spitzenstunde die Grenze der - 4 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt einen Verkehrskreisel anzulegen. Nach Einschätzung des BV ist die Belastungsgrenze der Rheinhafenstraße nicht erst 2030 erreicht, sondern besteht heute bereits. Leistungsfähigkeit erreicht werden kann. Die Qualitätsstufe E nach HBS beschreibt jedoch weiterhin eine realistische Verkehrsqualität in Großstädten während der Hauptverkehrszeiten. Im Falle einer Verschlechterung der Verkehrssituation (Linksabbiegeproblematik) in der prognostizierten nachmittäglichen Spitzenstunde wird ein Umbau des Knotenpunktes erforderlich. Durch eine Verbreiterung des Mittelstreifens kann eine sog. „zweigeteilte Vorfahrt“ eingerichtet werden, die es dem kreuzenden Verkehr erlaubt, jede Fahrtrichtung einzeln zu durchqueren. Der vom Stadtplanungsamt erstellte Vorentwurf für die zweigeteilte Vorfahrt liegt bereits vor. Die konkrete Ausbauplanung sowie die Umsetzung werden im Zuge der Vorhabenrealisierung erfolgen (siehe Nr. 4.5.2 "Motorisierter Individualverkehr" der Begründung). Ein Umbau des Knotenpunktes zum Kreisverkehr kann lediglich langfristig in Betracht gezogen werden, da hierzu auch ein umfangreicher Umbau der Rheinhafenstraße erforderlich wäre. Zur Verbesserung des öffentlichen Parkraumes im Areal würde auf Vorschlag des BV am Ende des Wendehammers, die Freifläche im nördlichen Bereich mit ca. 20 – 25 Stellplätze beitragen. Zur Zeit lagern dort die Rohre für die Fernwärmeleitungen. Im Zuge des geplanten Straßenumbaus wird das bestehende öffentliche Parkraumangebot so weit wie möglich ergänzt. Dabei werden ca. 70 neue öffentliche Parkstände in den seitlichen Straßenräumen geschaffen. Hinzu kommen die 29 ehem. Stadionparkstände, die mit dem Wegfall der Vereinsnutzung nunmehr vollumfänglich der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Das Flurstück 29735 befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe und ist Teil des öffentlichen Grünzugs, der sich von der Kreuzung Rheinhafenstraße/ B36 entlang der Stadtbahnlinie nach Südwesten in Richtung des Bereichs „Am Anger“ zieht. Aus o.g. Gründen wird keine Notwendigkeit zur - 5 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Inanspruchnahme der Grünfläche gesehen. Bundesnetzagentur für Elektrizität vom 05.06.2019 Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben habe ich eine Überprüfung des angefragten Gebiets durchgeführt. Nachfolgend können Sie die Namen und Anschriften der in dem ermittelten Koordinatenbereich, tätigen Richtfunkbetreiber, Richtfunkbetreiber, die für Sie als Ansprechpartner in Frage kommen, entnehmen. Durch deren rechtzeitige Einbeziehung in die weitere Planung ist es ggf. möglich, Störungen des Betriebs von Richtfunkstrecken zu vermeiden. Vorgangsnummer: 28222 Baubereich: Karlsruhe-Daxlanden, Stadt Koordinaten-Bereich (WGS 84 in Grad°/Min.‘/Sek.‘‘) NW: SO: 8°E20'18'' / 49°N00'09'' 8°E20'40'' / 48°N59'53'' Die Bundesnetzagentur für Elektrizität hat die betroffenen Richtfunkbetreiber bereits in seiner Stellungnahme vom 28.08.2018 zur Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB übermittelt. Vom Stadtplanungsamt wurden diese in einem nachträglichen Beteiligungsverfahren angehört und deren Rückmeldungen bereits in der damaligen Abwägungsunterlage (Synopse) abgehandelt. Änderungsbedarfe am vorhabenbezogenen Bebauungsplan bzw. am Vorhaben- und Erschließungsplan gingen hieraus nicht hervor. Landratsamt KA, Gesundheitsamt vom 01.07.2019 Nach Durchsicht der Unterlagen haben sich von Seiten unseres Amtes keinen neuen Bedenken oder Anregungen ergeben. Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband vom 11.07.2019 Als Träger der Flächennutzungsplanung haben wir mit Schreiben vom 25. September 2018 im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. BauGB Stellung genommen. Unsere Anregungen aus diesem Verfahrensschritt wurden berücksichtigt, gerne möchten wir jedoch nochmals folgenden Hinweis geben: Kenntnisnahme Im gültigen Flächennutzungsplan 2010 (5. Aktualisierung, Stand November 2017) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans als bestehende Grünfläche Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wird von einem Satzungsbeschluss noch Ende des Jahres 2019 gerechnet. Nach Rücksprache mit dem Nachbarschaftsverband rechnet man derzeit mit einem Abschluss des FNP- - 6 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Die im Bebauungsplan angestrebte Nutzung entspricht damit, wie in der Begründung zum Bebauungsplan unter Ziffer 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung dargestellt, aktuell nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und ist somit nicht aus ihm entwickelt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB aufgestellt und der FNP kann daher nach Abschluss des Verfahrens, wie in den Unterlagen beschrieben, im Wege der Berichtigung angepasst werden. Da sich jedoch zurzeit der Flächennutzungsplan (FNP) in der Fortschreibung befindet und der Umgriff der Fläche im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 2030 als „Wohnbaufläche" Planung (KA-W-038 Sportplatz Daxlanden I und KA-W-039 Sportplatz Daxlanden II) enthalten ist, wird je nach zeitlichem Ablauf der beiden Verfahren, entweder der derzeit gültige FNP im Wege der Berichtigung angepasst oder, bei schnellerem Abschluss des FNP- Fortschreibungsverfahrens, der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gelten. Fortschreibungsverfahren frühestens im Sommer 2020. In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird deshalb davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses der Flächennutzungsplan 2010 noch gültig ist und deshalb formal eine Anpassung im Wege der Berichtigung erfolgt. Wir bitten daher um Information, sobald der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt hat, um dies entsprechend im Flächennutzungsplan behandeln zu können. Der Nachbarschaftsverband wird weiterhin am Verfahren beteiligt und nach vorliegender Rechtskraft informiert. Verkehrsbetriebe vom 17.07.2019 wir bedanken uns für die Beteiligung über die Auslegung des o.g. Bebauungsplans und nehmen wie folgt Stellung: Die Sichtflächen auf dem als Z-Querung ausgebildeten G+R-Bahnübergang in Verlängerung der Gerhart-Hauptmann- Straße sind dauerhaft frei von Einbauten zu halten; hierzu zählen auch Baumpflanzungen und andere Begrünungen. Verantwortlich für Die in der Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellten Pflanzpunkte von Bäumen auf Freiflächen sind nicht verbindlich, sondern werden letztendlich im Rahmen eines Pflanzkonzeptes auf der Ebene der - 7 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt die Einhaltung der Sichtflächen ist der Straßenbaulastträger. In der E-Mail vom 03.12.2018 an die Volkswohnung sowie an das Architekturbüro haben wir die freizuhaltenden Sichtflächen eingetragen. Die beiden geplanten Baumpflanzungen östlich der Gleisachse vor der Z-Querung in Fahrtrichtung Karlsruhe Innenstadt (s. nachfolgender Planausschnitt) befinden sich in oder angrenzend an die freizuhaltenden Sichtflächen. Mindestens ein Standort ist nicht möglich. Dies ist durch den Vorhabenträger nochmals zu prüfen und die Standorte der Baumpflanzungen sind anzupassen. Die VBK bitten, in Kap. 4.8.1 der Erläuterungen auf diesen Sachverhalt (Freihaltung der Sichtflächen) explizit hinzuweisen. Baugenehmigung festgelegt. Nach Nr. 9.3. der Textlichen Festsetzungen sind deshalb „Abweichungen von den festgesetzten Standorten (...) zulässig, um den notwendigen Abstand zu Leitungen, Kanälen und Zufahrten einzuhalten. Voraussetzung ist, dass der Pflanzort unter fachlichen Gesichtspunkten vertretbar und jeweils mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“ Im vorliegenden Fall können die festgesetzten Baumpflanzungen unter fachlichen Gesichtspunkten weiter südlich erfolgen und die notwendigen Sichtflächen damit eingehalten werden. Eine Anpassung der Festsetzung ist deshalb nicht erforderlich. Der Aspekt „Notwendigkeit zur Freihaltung von Sichtflächen“ wurde in Kap. 4.8.1 der Begründung klarstellend ergänzt. Auch werden die Verkehrsbetriebe nochmals auf Genehmigungsebene beteiligt, so dass die zukünftigen Pflanzpunkte gemeinsam festgelegt werden können. Zusätzlich wurden der Vorhabenträger und die Freianlagenplaner über den Sachverhalt informiert. Im Textteil, unter Kap. 4.5.1 ÖPNV, Abs. 3 und 4 lautet der Text: „Die beiden aktuell direkt gegenüberliegenden Bahnsteige werden hierzu „auseinandergezogen“ und so verlegt, dass die Bahnsteige jeweils in Fahrtrichtung vor dem technisch gesicherten Bahnübergang angeordnet sind. Somit erhält die aus der Stadt kommende Linie nördlich der verlängerten August-Dosenbach-Straße einen neuen Bahnsteig. Durch die Verlagerung der Haltestellenposition wird sichergestellt, dass sich die Fahrzeuge der VBK mit relativ geringer - 8 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Geschwindigkeit der Querungssituation August-Dosenbach-Straße nähern." An der Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass entlang der Haltestelle Thomas-Mann- Straße regelmäßig durchfahrende Züge (Eilzüge) verkehren. Gemäß BOStrab § 50 Abs.4 Pkt. 1 ist die Durchfahrt durch die Haltestelle mit maximal 40 km/h zulässig. In Anbetracht der Bremswege würden wir hier ungern von „geringer Geschwindigkeit“ sprechen. Die o.g. Formulierung könnte so interpretiert werden, dass alle Züge nur aus dem Stand anfahren. Wir bitten daher diese Textpassage entsprechend zu ändern. Die Formulierung unter Nr. 4.5.1 „ÖPNV“ der Begründung wurde angepasst in: „... zukünftig mit reduzierter Geschwindigkeit ...“. Unter Kap. 4.6 Gestaltung, wird auf Seite 26 das „Pflanzkonzept“ beschrieben. Hier ist von einer raumbildenden Strauchhecke entlang des stadteinwärts führenden Gleises die Rede. Dies sollte auf die Sichtbeziehungen untersucht werden und die Art der Hecke angegeben werden. Generell ist die Frage, ob der momentan an dieser Stelle befindliche Zaun bestehen bleibt oder durch die künftige Hecke Durchgänge bzw. Abkürzungen zum Bahnsteig der Haltestelle Thomas-Mann- Straße (stadtauswärts) zu erwarten sind. Aus betrieblicher Sicht der VBK ist daher eine feste Einfriedung vorzusehen. Aus artenschutzrechtlichen Gründen zwingend anzupflanzen sind in diesem Bereich nach Pflanzgebot P2 (s. Nr. 9.3. der Textlichen Festsetzungen) lediglich Hecken mit einer Höhe zwischen 60 cm und 1 m. Dies dürfte wohl keine Auswirkungen auf die Sichtverhältnisse vor Ort haben. Der „raumbildende“ Effekt ist dagegen lediglich ein allgemeines gestalterisches Ziel ohne Festsetzungscharakter, um den dahinterliegenden Wohnungen einen entsprechenden Sichtschutz zu gewähren. Insofern besteht hier, sowohl was den Standort als auch die Ausbildung der Strauchhecken ein deutlicher Spielraum. Das konkrete Pflanzkonzept ist im anschließenden Baugenehmigungsverfahren mit den gesetzlichen Vorgaben der BOStrab in Einklang zu bringen. Geplant ist es einen neuen Zaun in Richtung Bahnkörper zu errichten. In der Bauvorschrift Nr. 3.2 wird dies in einem Mindestabstand von 2,5 m zur Gleisachse ausdrücklich zugelassen. Die exakte Ausführung wird dann im anschließenden Genehmigungsverfahren gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben festzulegen sein. Der Bahnsteig stadteinwärts wurde in der Planzeichnung mit 3,00m vermaßt. Wir bitten, die Breitenangabe auch an dem Eine entsprechende Vermaßung wurde in die Bebauungsplanzeichnung eingetragen. - 9 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt stadtauswärtigen Bahnsteig zu ergänzen. Wir bitten unsere Erläuterungen in den Bebauungsplan mit aufzunehmen und um weitere Beteiligung am Verfahren. Die Verkehrsbetriebe werden weiter am Planungs- und Genehmigungsverfahren beteiligt. ZJD Immissionsschutz- und Arbeitsschutzbehörde vom 04.07.2019 Wir regen an, in den Festsetzungen Ziffer 12 noch die Schallschutzanforderungen an die geplanten Tiefgaragenzufahrten (Ziffer 8.4 des Schallgutachtens Kurz und Fischer) zu ergänzen ... Die Schallschutzanforderungen an die geplanten Tiefgaragenzufahrten sind unter Nr. 16 „Schallschutzmaßnahmen für Tiefgaragenzufahrten“ der Hinweise aufgeführt. Eine Übernahme in die Planungsrechtlichen Festsetzungen ist nicht erforderlich, da erst nach Vorliegen der ausgearbeiteten Genehmigungsplanung geprüft werden kann, welche der dort aufgeführten Schallschutzmaßnahmen konkret erforderlich werden. ... ebenso die vorgesehenen Lärmschutzwälle für die Pocket-Gärten (vgl. Ziffer 4.9.3.1 der Planbegründung) sowie die Lärmschutzwand für die Freisitze in Haus Nr. 19 (vgl. Ziffer 4.9.3.3 der Planbegründung). Die Festsetzungen sind bereits unter Nr. 12.1 „Festsetzungen zu baulichen Schallschutzmaßnahmen“ aufgenommen. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 12.06.2019 durch die oben genannte und in den Unterlagen näher beschriebene Planung werden Belange der Bundeswehr nicht berührt. Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Planungseitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände. Kenntnisnahme

  • Anlage VbB_Daxlanden_gesamt
    Extrahierter Text

    .............. 6 ............................................................... 6 ...................................................................................... 6 .................................................................. 6 ..................................................................... 7 ............................................................................... 7 ..................................................................... 7 ......... 7 ................................ 10 ..................................................................................... 10 ............................................................................ 10 ........................................................................................... 11 ................................................................................................ 11 .......................................................................................... 12 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................................................................................ 22 ............................................................................. 22 ............................................................................................. 25 ..................................................................................... 29 ........... 29 .................................................................... 29 .. 32 ........................................................... 33 .......................................................... 33 ........................................................................................... 34 ................................................................................................ 34 ......................................................................................... 35 ...................................................................................................... 35 ........................................................................... 39 .................................................................................... 39 ........................................................................... 39 ............................................................................................... 40 ......................................................................................... 40 ............................................................................... 40 ................................................................................ 40 ................................................................................................. 41 ...................................................................................... 41 ..................... 42 .......................................................................... 43 .................................................................. 43 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15029 29906 29381 29374 29337 29335 29379 29380 29368 29329 29330 29806 29362 29315 29650 29318 29320 29751 29706 /1 29706 29748 /2 29729 29896 /4 29371 29365 29367 29333 29323 29312 29307 29753 29747 15042 /1 15024 /1 29383 29360 29338 29326 29748 /1 29317 29311 29750 29684 15030 /1 15031 15024 29375 29370 29369 29366 29332 /1 29363 29361 29809 29321 29314 29748 29651 29735 29354 29351 /1 29372 29377 29378 29357 29746 29328 29362 /1 29324 29310 29731 29905 15025 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar WGhs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Gar Sportg Gar Gar Gar Schule WGhs Gar Whs Whs Gar Gar Gar Whs Gar Btrg Gar Gar Whs Gar Gar Whs Whs Gar Gar Gar Whs Gar Gar Whs Whs Whs Whs Whs Büro Gar Gar Gar Whs Gar Gar Whs Tgar Gar Whs Whs Gar Gar Gar Gar Gar Schule Whs Whs Whs Gar Whs Gar Whs Whs Whs Gar Whs Büro Whs Whs Gar Gar Whs Whs Whs Gar Gar Whs Whs Kiga Ust Whs WGhs Btrg Whs Whs Whs Gar Gar Gar Gar Whs Gar Sportg Whs Wirtg Whs Whs Gar Gar Gar Schule Gar Whs Whs Whs Schule Gar Whs Gar Gar Schu Ust Whs Whs WGhs Lagg Lagg Veranst Whs Gar Whs Whs Whs Gar Gar Whs Gar Gar Whs Adam-Remmele-Schule Whs 17 30 58 40 40 a 14 76 48 80 103 5 11 60 a 62 12 52 82 1 86 34 15 54 44 7 3 a 13 97 21 60 10 56 74 3 5 11 32 99 101 Thomas -Mann -Straße Hermann -Hesse -Straße Kopernikusstraße Rheinhafenstraße 5,00 6,00 2,00 2,50 1,00 3,00 2,00 4,00 6,50 3,00 16,00 16,00 16,00 16,00 16,00 16,00 16,00 WH 20 m FD WH 14 m FD WH 17 m FD WH 11 m FD WH 6 m WH 17 m FD WH 17 m FD WH 23 m FD WH 23 m FD WH 17 m FD WH 26 m FD WH 17 m FD WH 23 m FD WH 17 m FD WH 5,5 m FD Tg Tg Tg Tg Tg Tg Tg Tg Tg Tg Tg Hnr. 17 Hnr. 21 Hnr. 19 Hnr. 13 Hnr. 11 Hnr. 15 Hnr. 9 Gr Lr Hnr. 7 St St M Versickerungs- mulde Freihaltetrasse Radschnellweg M P1 / SPE1 SPE2 P1 / SPE1 P1 / SPE1 P1 / SPE1 P2 P2 P2 P2 Tg Versickerungs- mulde Versickerungs- mulde Versickerungs- mulde Versickerungs- mulde Versickerungs- mulde Versickerungs- mulde Versickerungs- mulde Versickerungs- mulde M / F P3 Lr M / F Lr Gr Lr Gr Lr Gr Lr Gr Lr Gr Lr St 6,00 4,50 2,50 3,00 5,50 5,00 2,50 3,00 1,80 D WA Teilbereich 1 0,4 D D D F P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P M P H H WA Teilbereich 2 0,4 ehem. Vereinsheim Gedenkstein versetzt M G /R G /R G G /R G /R G /R G G G /R G /R Fr Fr G G G G P P P Tribünenanlage Stadioneingang Kita Freibereich Fahrrad - abstellanlage P P P P P Feuerwehrzufahrt Feuerwehrzufahrt P P P Gerhart - Hauptmann - Straße August - Dosenbach - Straße STADT KARLSRUHE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“, Karlsruhe - Daxlanden M 1:1250 zu erhaltende Bäume Grundflächenzahl Grenze des Geltungsbereiches Baugrenze WH Wandhöhe in Metern als Höchstmaß über der Bezugshöhe (siehe Textfestsetzungen) Art der Nutzung (Allgemeines Wohngebiet, siehe Textfestsetzungen) Gr Straßenbegrenzungslinie öffentliche Verkehrsfläche (funktionale Gliederung des Straßenraums als Hinweis) entfallende Bäume Denkmal (nachrichtliche Übernahme) Fläche für Bahnanlagen - Stadtbahn, (mit Querungsbereichen als Hinweis) private Grünflächen für Erhalt und Entwicklung von Gehölzbeständen, z.B. P1 (siehe Textfestsetzung) private Grünfläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, z.B. SPE1 (siehe Textfestsetzung) P1 SPE1 Flächen für Stellplätze M Flachdach Fr öffentliche Verkehrsfläche Geh- (G) und Radweg (R ) G /R Versickerungs- mulde private Grünflächen für Entwicklung von Gehölzbeständen, z. B. P2 (siehe Textfestsetzung) P2 Hnr. 9 Lr Flächen für Tiefgaragen anzupflanzender Einzelbaum, (siehe Textfestsetzungen) 0,4 3. SONSTIGE PLANZEICHEN UND HINWEISE 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN WA Tg Flächen die mit einem Gehrecht (Gr) zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten sind Fassadenabschnitte an denen Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind (siehe Textfestsetzungen) Flächen für oberirdische Sammelplätze für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen D H M / F Tiefgaragenzufahrt Bedarfszufahrt Spielplatz PP St Bereitstellungsfläche für Abfallbehälter 2. BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN FD Flächen die mit einem Fahrrecht (Fr) zu Gunsten der Abfallbetriebe zu belasten sind Versickerungsflächen / Rigolen Freihaltetrasse Radschnellweg Freihaltetrasse für opt. Radschnellweg öffentliches Verkehrsgrün private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kita Freibereich (siehe Textfestsetzung) Kita Freibereich Hausnummer, z.B. 9 Flächen die mit einem Leitungsrecht (Lr) zu Gunsten der Versorgungsträger zu belasten sind Fahrrad- abstellanlage öffentliche Fahrradabstellanlage Flächen für Versorgungsanlagen (Trafostation) zu erhaltende Bäume Grundflächenzahl Grenze des Geltungsbereiches Baugrenze WH Wandhöhe in Metern als Höchstmaß über der Bezugshöhe (siehe Textfestsetzungen) Art der Nutzung (Allgemeines Wohngebiet, siehe Textfestsetzungen) Gr Straßenbegrenzungslinie öffentliche Verkehrsfläche (funktionale Gliederung des Straßenraums als Hinweis) entfallende Bäume Denkmal (nachrichtliche Übernahme) Fläche für Bahnanlagen - Stadtbahn, (mit Querungsbereichen als Hinweis) private Grünflächen für Erhalt und Entwicklung von Gehölzbeständen, z.B. P1 (siehe Textfestsetzung) private Grünfläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, z.B. SPE1 (siehe Textfestsetzung) P1 SPE1 Flächen für Stellplätze M Flachdach Fr öffentliche Verkehrsfläche Geh- (G) und Radweg (R ) G /R Versickerungs- mulde private Grünflächen für Entwicklung von Gehölzbeständen, z. B. P2 (siehe Textfestsetzung) P2 Hnr. 9 Lr Flächen für Tiefgaragen anzupflanzender Einzelbaum, (siehe Textfestsetzungen) 0,4 3. SONSTIGE PLANZEICHEN UND HINWEISE 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN WA Tg Flächen die mit einem Gehrecht (Gr) zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten sind Fassadenabschnitte an denen Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind (siehe Textfestsetzungen) Flächen für oberirdische Sammelplätze für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen D H M / F Tiefgaragenzufahrt Bedarfszufahrt Spielplatz PP St Bereitstellungsfläche für Abfallbehälter 2. BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN FD Flächen die mit einem Fahrrecht (Fr) zu Gunsten der Abfallbetriebe zu belasten sind Versickerungsflächen / Rigolen Freihaltetrasse Radschnellweg Freihaltetrasse für opt. Radschnellweg öffentliches Verkehrsgrün private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kita Freibereich (siehe Textfestsetzung) Kita Freibereich Hausnummer, z.B. 9 Flächen die mit einem Leitungsrecht (Lr) zu Gunsten der Versorgungsträger zu belasten sind Fahrrad- abstellanlage öffentliche Fahrradabstellanlage Flächen für Versorgungsanlagen (Trafostation) zu erhaltende Bäume Grundflächenzahl Grenze des Geltungsbereiches Baugrenze WH Wandhöhe in Metern als Höchstmaß über der Bezugshöhe (siehe Textfestsetzungen) Art der Nutzung (Allgemeines Wohngebiet, siehe Textfestsetzungen) Gr Straßenbegrenzungslinie öffentliche Verkehrsfläche (funktionale Gliederung des Straßenraums als Hinweis) entfallende Bäume Denkmal (nachrichtliche Übernahme) Fläche für Bahnanlagen - Stadtbahn, (mit Querungsbereichen als Hinweis) private Grünflächen für Erhalt und Entwicklung von Gehölzbeständen, z.B. P1 (siehe Textfestsetzung) private Grünfläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, z.B. SPE1 (siehe Textfestsetzung) P1 SPE1 Flächen für Stellplätze M Flachdach Fr öffentliche Verkehrsfläche Geh- (G) und Radweg (R ) G /R Versickerungs- mulde private Grünflächen für Entwicklung von Gehölzbeständen, z. B. P2 (siehe Textfestsetzung) P2 Hnr. 9 Lr Flächen für Tiefgaragen anzupflanzender Einzelbaum, (siehe Textfestsetzungen) 0,4 3. SONSTIGE PLANZEICHEN UND HINWEISE 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN WA Tg Flächen die mit einem Gehrecht (Gr) zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten sind Fassadenabschnitte an denen Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind (siehe Textfestsetzungen) Flächen für oberirdische Sammelplätze für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen D H M / F Tiefgaragenzufahrt Bedarfszufahrt Spielplatz PP St Bereitstellungsfläche für Abfallbehälter 2. BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN FD Flächen die mit einem Fahrrecht (Fr) zu Gunsten der Abfallbetriebe zu belasten sind Versickerungsflächen / Rigolen Freihaltetrasse Radschnellweg Freihaltetrasse für opt. Radschnellweg öffentliches Verkehrsgrün private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kita Freibereich (siehe Textfestsetzung) Kita Freibereich Hausnummer, z.B. 9 Flächen die mit einem Leitungsrecht (Lr) zu Gunsten der Versorgungsträger zu belasten sind Fahrrad- abstellanlage öffentliche Fahrradabstellanlage Flächen für Versorgungsanlagen (Trafostation) Zeichenerklärung Sonstige Planzeichen Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Planungsrechtliche Festsetzungen Vorhabenträger: VOLKSWOHNUNG GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel. +49 (721) 3506-0 Fax. +49 (721) 3506-100 info@VOLKSWOHNUNG.com Planverfasser: ASTOC Architects and Planners GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 (221) 271 806-0 Fax. +49 (221) 310 083 3 info@astoc.de www.astoc.de KARLSRUHE, 15.08.2018 STADTPLANUNGSAMT: Fassung vom 30.03.2020 STADT KARLSRUHE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“, Karlsruhe - Daxlanden 32 5a 7 46 190 a 125 147 10 24 a 12 76 24 36 28 26 50 18 5 88 13 31 155 70 20 26 3 8 1 3 139 60 22 a 72 74 14 66 22 28 9 38 42 16 3 1 7 9 90 35 33 133 151 157 159 Thomas -Mann -Straße Gerhart -Hauptmann -Straße Rudolf - Freytag -Straße Hermann -Hesse -Straße August -Dosenbach -Straße 29441 29434 29429 29428 29376 29327 29316 29770 29705 29732 29903 14994 14922 14900 29352 29649 29382 29359 29356 29321 /1 29810 29752 29730 29730 /1 29916 29902 29908 29424 29390 29432 29416 29388 29395 29373 29358 29364 29322 29319 29313 29793 29707 29906 29907 29913 /2 14921 14899 29418 29386 29384 29381 29374 29379 29380 29368 29806 29362 29315 29650 29318 29320 29751 29706 /1 29706 29748 /2 29729 29896 /4 29901 14998 29897 29914 14919 14898 29422 29371 29365 29367 29323 29312 29753 29747 14995 29913 29909 14993 14918 14917 14914 29423 29442 29433 29430 29385 29387 29436 29383 29360 29748 /1 29317 29750 29684 29913 /3 14992 14923 29909 / 1 14904 14901 14915 29419 18629 29426 29438 29427 29437 29353 29375 29370 29369 29366 29363 29361 29809 29321 29314 29748 29735 29913 / 1 14905 29914 / 1 14903 14902 29648 29441 / 1 29435 29431 29417 29354 29372 29377 29378 29357 29746 29362 /1 29324 29731 29905 14906 14920 14916 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Sportg Gar Schule WGhs Gar Gar Gar Schu Btrg Whs Whs Gar Whs Gar Btrg Gar Whs Gar Gar Schu Gar Whs Whs Gar Gar Whs Gar Gar Whs Whs Whs Gar Wbürog WGhs Ust Whs Whs Wkst Schu Whs Schu Whs Whs Whs Gar Whs Tgar Gar Whs Sportg Whs Whs Btrg Whs Whs Whs Gar Whs Rheinstrandhalle Gar Gar Gar Schule Whs Whs Gar Whs Gar Whs Whs Whs Büro Btrg Whs Btrg Whs Whs Schu Whs Gar Gar WGhs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Kiga Ust WGhs Btrg Gar Whs Whs Whs Whs Schu Schu Whs Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Gar Gar Gar Whs Gar Whs Gar Sportg Wirtg Whs Whs Whs Whs Gar Whs Gar WGhs Whs Sporth Whs Gar Schule Gar Whs Whs Whs Schule Gar Whs Gar Gar Schu Whs Whs Whs Lagg Btrg Btrg Gar Whs Whs Gar Veranst Whs Whs Schu Whs Whs Gar WGhs Gar Whs Whs Btrg Whs Schu Gar Sportg Adam-Remmele-Schule Whs 82 84 64 16 18 30 40 40 a 14 48 103 54 HsNr . 6 131 135 29 153 17 20 a 12 68 5 11 12 1 86 7 127 137 141 149 23 22 34 44 7 3a 129 27 25 21 62 24 10 1 10 3 5 11 10 8 33 143 145 19 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.1 Bestandsplan M 1:1500

  • Anlage Pläne August-Doschenbach-Straße ASTOC_VbB_Daxlanden_VEP1
    Extrahierter Text

    Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.2 Lageplan / Freianlagenplan - Gesamtübersicht 21.03.2019 21.03.2019 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.2.1 Lageplan / Freianlagenplan - Teilbereich 1 21.03.2019 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.2.2 Lageplan / Freianlagenplan - Teilbereich 2 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.3.1 Grundriss UG - Teilbereich 1 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.3.2 Grundriss UG - Teilbereich 2

  • Anlage Pläne August-Doschenbach-Straße VbB_Daxlanden_VEP2
    Extrahierter Text

    Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.4.1 Grundriss EG - Teilbereich 1 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.4.2 Grundriss EG - Teilbereich 2 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.5.1 Grundriss Regelgeschoss - Teilbereich 1

  • Anlage Pläne August-Dosenbach-Straße ASTOC_VbB_Daxlanden_VEP3
    Extrahierter Text

    Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.5.2 Grundriss Regelgeschoss - Teilbereich 2 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.6.1 Schnitt und Ansichten - ehemaliges Vereinsheim Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.6.2 Schnitt - Hausnummer 9 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.6.3 Schnitt - Hausnummer 11 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.6.4 Schnitt - Hausnummer 13

  • Anlage Pläne August-Dosenbach-Straße ASTOC_VbB_Daxlanden_VEP4
    Extrahierter Text

    Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.6.5 Schnitt - Hausnummer 15 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.6.6 Schnitt - Hausnummer 17 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.6.7 Schnitt - Hausnummer 19 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.6.8 Schnitt - Hausnummer 21 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.6.9 exemplarische Ansichten Hausnummer 17 21.03.2019 Karlsruhe, den 15.08.2018 Fassung vom 30.03.2020 Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“ 1.7 Themenplan Feuerwehr

  • Protokoll TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 9. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. April 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 4 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7“ (August-Klingler-Areal)“, Karlsruhe- Daxlanden: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Vorlage 2020/0391 Beschluss: 1. Die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“, Karlsruhe-Daxlanden, vorgetragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes 15. August 2018 in der Fassung vom 30. März 2020 und den ergänzenden Ausführungen der Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. Der Gemeinderat beschließt folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“, Karlsruhe-Daxlanden Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, den vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „August-Dosenbach-Straße 7 – 2 – (August-Klingler-Areal)“, Karlsruhe-Daxlanden, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils 15. August 2018 in der Fassung vom 30. März 2020 die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „August- Dosenbach-Straße 7 (August-Klingler-Areal)“, Karlsruhe-Daxlanden, mit der Vorhabenträgerin abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Hier gibt es drei Ablehnungen, ansonsten nur Zustimmung. Damit mehrheitlich angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. April 2020