Zukunft der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe - detaillierte Nachfragen zur Verwaltungsantwort zur Sitzung vom 24.03.2020

Vorlage: 2020/0390
Art: Anfrage
Datum: 31.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Neureut, Nordweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2020

    TOP: 42.2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0390 Zukunft der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe - detaillierte Nachfragen zur Verwaltungsantwort zur Sitzung vom 24.03.2020 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 42.2 x 1. A) Nachdem die Stadtverwaltung von der Handwerkskammer Karlsruhe nach Möglichkeiten für eine Erweiterung ihrer Bildungsakademie am Standort Hertzstraße angefragt worden war, ergab die entsprechende Prüfung, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen. Um welche Voraussetzungen handelt es sich hier? B) Können die fehlenden Voraussetzungen durch den Gemeinderat, den Regionalverband oder andere Gremien oder Verwaltungs-Institutionen geschaffen werden, und wenn ja, wie? 2. A) In ihrer Antwort zur GR-Sitzung vom 24.03.2020 stellt die Stadtverwaltung fest, dass die Handwerkskammer für einen ausreichend großen Neubau ein baureifes Grundstück mit einer Fläche von 50.000 qm für erforderlich hält und das Grundstück mit einer Größe von rund 27.000 qm, das ihr die Stadtverwaltung anbot, als zu klein zurückgewiesen hat. Welche Einschränkungen haben das 27.000 qm große Grundstück inakzeptabel gemacht und welche Grundstücksgröße ist wirklich minimal erforderlich? Wo befindet sich dieses angebotene Grundstück? B) Könnte nicht auch ein Grundstück mit einer Fläche von rund 27.000 qm ausreichen, wenn man dort ein Gebäude mit einer genügend großen Anzahl an Geschossen hinstellen darf? Wie ist hierzu der Stand der Verhandlungen/Planungen? C) Gibt es andere, vergleichbar große Grundstücke in Karlsruhe, die durch Anpassung der Randbedingungen (wie z. B. der Anzahl an Geschossen) dazu geeignet gemacht werden können, die Anforderungen der Handwerkskammer an das neue Bildungszentrum zu erfüllen? Wenn ja, wie ist hier der Stand der Verhandlungen mit der Handwerkskammer? Sachverhalt: Die Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe in der Hertzstraße 177 ist die Ausbildungsstätte des Handwerks: Die zahlreichen Handwerks-Lehrlinge, die in Karlsruhe die Berufsschule besuchen, müssen dort ihre Überbetriebliche Ausbildung absolvieren. Zudem werden dort Lehrgänge zur Erlangung des Meister-Abschlusses etc. durchgeführt. Von informierten Handwerksmeistern haben wir erfahren, dass die Bildungsakademie seit einiger Zeit aus allen Nähten zu platzen droht. Man wolle erweitern, dies sei aber am gegebenen Standort nicht möglich. Man habe die Stadt um ein anderes Grundstück gebeten, ohne Erfolg. Daher werde nun diskutiert, den neuen, größeren Bau der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe in Bruchsal oder Bretten zu erstellen, da es in Karlsruhe keine Möglichkeit für eine Erweiterung gäbe. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In ihrer Antwort auf die erste Anfrage der AfD-Fraktion zu diesem Thema hatte die Verwaltung zur Gemeinderatssitzung vom 24.03.2020 geantwortet, dass die Stadtverwaltung von der Handwerkskammer Karlsruhe nach Möglichkeiten für eine Erweiterung ihrer Bildungsakademie am Standort Hertzstraße angefragt worden war, die entsprechende Prüfung jedoch ergeben hätte, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür fehlten. Ebenso stellte die Stadtverwaltung in dieser Antwort fest, dass die Handwerkskammer für einen ausreichend großen Neubau ein baureifes Grundstück mit einer Fläche von 50.000 qm für erforderlich halte und das Grundstück mit einer Größe von rund 27.000 qm, das ihr die Stadtverwaltung anbot, als zu klein zurückgewiesen habe. Da wir als AfD-Fraktion nicht unversucht lassen wollen, um die Bildungsakademie der Handwerkskammer in Karlsruhe zu halten, bitten wir um Beantwortung unserer Nachfragen. Auf der Grundlage der entsprechenden Antworten ist möglicherweise doch noch ein gemeinsamer Weg von Stadtverwaltung und Handwerkskammer in dieser Sache erreichbar. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Stellungnahme TOP 42.2
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0390 Dez. 4 Zukunft der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe - detaillierte Nachfragen zur Verwaltungsantwort zur Sitzung vom 24.03.2020 Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.04.2020 42.2 x 1. A) Nachdem die Stadtverwaltung von der Handwerkskammer Karlsruhe nach Möglichkeiten für eine Erweiterung ihrer Bildungsakademie am Standort Hertzstraße angefragt worden war, ergab die entsprechende Prüfung, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen. Um welche Voraussetzungen handelt es sich hier? Eine Erweiterung des Baufensters, in dem sich die Bildungsakademie der Handwerkskammer befindet, die nur durch neues Planungsrecht möglich wäre, wurde abgelehnt. Die angrenzenden Freiflächen und die Grünzäsur zwischen der Nordweststadt und Neureut, die planungsrechtlich festgesetzt sind, müssen erhalten werden. Darüber hinaus sind sie sowohl im Regionalplan als auch im Flächennutzungsplan enthalten. Zudem befinden sich auf dem städtischen Grundstück im Nordosten der Bildungsakademie (von der Bildungsakademie als Parkplatz genutzt) zwei Hauptabwassersammler des Tiefbauamtes, die weder verlegt noch überbaut werden können. 1. B) Können die fehlenden Voraussetzungen durch den Gemeinderat, den Regionalverband oder andere Gremien oder Verwaltungs-Institutionen geschaffen werden, und wenn ja, wie? Die Verwaltung sieht bei einem Antrag auf Reduzierung des Grünzuges keine Aussicht auf Erfolg. Hier sind, abgesehen vom Planungsrecht, zunächst die Regionalplanung und die Flächennutzungsplanung betroffen. 2. A) In ihrer Antwort zur GR-Sitzung vom 24.03.2020 stellt die Stadtverwaltung fest, dass die Handwerkskammer für einen ausreichend großen Neubau ein baureifes Grundstück mit einer Fläche von 50.000 qm für erforderlich hält und das Grundstück mit einer Größe von rund 27.000 qm, das ihr die Stadtverwaltung anbot, als zu klein zurückgewiesen hat. Welche Einschränkungen haben das 27.000 qm große Grundstück inakzeptabel gemacht und welche Grundstücksgröße ist wirklich minimal erforderlich? Wo befindet sich dieses angebotene Grundstück? Die Einschränkung, nach der das angebotene Grundstück mit rund 27.000 qm für die Handwerkskammer Karlsruhe keine Option ist, liegt in der Größe des Grundstücks begründet. Laut einer Machbarkeitsstudie, welche durch die Handwerkskammer Karlsruhe in Auftrag gegeben wurde, liegt ein minimal erforderlicher Flächenbedarf bei 28.000 qm. Durch den durch die Handwerkskammer Karlsruhe anvisierten Bildungscampus wächst die benötigte Fläche auf insgesamt 50.000 qm an. Das genannte Grundstück mit rund 27.000 qm befindet sich in Neureut Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kirchfeld-Nord und befindet sich im Eigentum der Volkswohnung. Mittlerweile ist dieses Grundstück als Verlagerungsoption für ein Unternehmen vorgesehen. 2. B) Könnte nicht auch ein Grundstück mit einer Fläche von rund 27.000 qm ausreichen, wenn man dort ein Gebäude mit einer genügend großen Anzahl an Geschossen hinstellen darf? Wie ist hierzu der Stand der Verhandlungen/Planungen? Nach Aussage der Handwerkskammer Karlsruhe ist ein Grundstück mit einer Fläche von rund 27.000 qm nicht ausreichend, da der Großteil der geplanten Werkstätten ebenerdig untergebracht werden sollen. 2. C) Gibt es andere, vergleichbar große Grundstücke in Karlsruhe, die durch Anpassung der Randbedingungen (wie zum Beispiel der Anzahl an Geschossen) dazu geeignet gemacht werden können, die Anforderungen der Handwerkskammer an das neue Bildungszentrum zu erfüllen? Wenn ja, wie ist hier der Stand der Verhandlungen mit der Handwerkskammer? Aufgrund der Tatsache, dass keine ausreichend großen baureife Grundstücke angeboten werden können, gibt es derzeit diesbezüglich keine konkreten Verhandlungen.

  • Protokoll TOP 42
    Extrahierter Text

    Niederschrift 9. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. April 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 42 der Tagesordnung: Bildungsakademie Handwerksammer 42.1 Zukunft der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe Anfrage: FDP Vorlage: 2020/0297 42.2 Zukunft der Bildungsakademie der Handwerksammer Karlsruhe – detaillierte Nachfragen zur Verwaltungsantwort zur Sitzung vom 24.03.2020 Anfrage: AfD Vorlage: 2020/0390 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 42.1 und 42.2 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Juni 2020