Verwendung von Fördermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Vorlage: 2020/0384
Art: Anfrage
Datum: 30.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2020

    TOP: 47

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0384 Verwendung von Fördermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 47 x Über Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und laut Zuwendungsdatenbank des Bundes erhält und/oder erhielt das Jobcenter der Stadt Karlsruhe im Zeitraum vom 01.06.15 bis zum 31.12.20 insgesamt 789.795,31 Euro aus dem ESF-Förderprogramm zum Abbau von Langzeiterwerbslosigkeit. Wir bitten um Auskunft über die Verwendung dieser Fördermittel, die dem Jobcenter Karlsruhe bereits zur Verfügung gestellt wurden bzw. noch werden. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wieviel Mittel wurden bereits abgeschöpft und vergeben und wieviel Mittel sollen noch beantragt werden? 2. Wieviel Mittel wurden nicht beantragt bzw. abgerufen oder genehmigt und warum nicht? 3. Was und wer wurde / wird gefördert? Für welche Projekte bzw. für welche Träger wurden Mittel beantragt bzw. auch ausgeschüttet? Bitte nach Projekt / Träger mit den jeweiligen Summen auflisten. 4. Welche Anforderungen bzw. welche Qualifikationen sind erforderlich um die Zuwendungen zu erhalten? 5. Welche Auflagen gibt es für die Zuwendungen? 6. Gibt es „Zielvereinbarungen“ mit den Trägern der Projekte bzw. den zu fördernden Erwerbslosen und was beinhalten die Vereinbarungen? 7. Gibt es Rückforderungen bei Nichterreichen der Zielsetzung? 8. Wie viele Menschen wurden bislang mit der Förderung erreicht und mit welchem Erfolg? Gibt es Zahlen über erfolgreiche Vermittlungen oder auch darüber, wie viele Menschen aus den Maßnahmen heute in einer sozialversicherten Beschäftigung arbeiten oder anderweitiges existenzsicherndes Erwerbseinkommen verfügen? 9. Gibt es eine fortlaufende oder eine abschließende Evaluation zu den Maßnahmen bzw. gibt es Zwischenbilanzen über die geförderten Maßnahmen und die erzielten Erfolge (siehe auch Frage 8.)? Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Unterzeichnet von: Karin Binder Lukas Bimmerle Mathilde Göttel

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0384 Dez. 3 Verwendung von Fördermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.04.2020 47 x 1. Wieviel Mittel wurden bereits abgeschöpft und vergeben und wieviel Mittel sollen noch beantragt werden? Bewilligt wurden 1.518.837,14 Euro, davon 789.795,31 Euro Bundesmittel BMAS 729.041,83 Euro ESF Abgeschöpfte Mittel durch das Jobcenter Stadt Karlsruhe 1.399.743,44 Euro, davon 1.060.115,62 Euro Lohnkostenzuschüsse 198.118,00 Euro Coachingstunden 141.509,82 Euro Lohnkosten Betriebsaquisiteurin (BAQ) Das Projekt ist zwischenzeitlich abgeschlossen, neue Mittel wurden daher nicht mehr beantragt. 2. Wieviel Mittel wurden nicht beantragt bzw. abgerufen oder genehmigt und warum nicht? Mittel in Höhe von 119.093,70 Euro wurden nicht abgerufen. Gründe hierfür sind frühzeitige Abbrüche aufgrund Kündigungen, Insolvenzverfahren des Arbeitgebers oder Nichtinanspruchnahme von zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten des Kunden (Finanzierung Führerschein und/oder Auto). 3. Was und wer wurde/wird gefördert? Für welche Projekte bzw. für welche Träger wurden Mittel beantragt bzw. auch ausgeschüttet? Auflistung nach Projekt/Träger mit den jeweiligen Summen Langzeitarbeitslose, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind (bei Intensivförderungen mind. 5 Jahre Arbeitslosigkeit), keinen oder einen nicht mehr verwendbaren Berufsabschluss haben (bei Intensivförderung ein weiteres in der Person liegendes Vermittlungshemmnis), Männer und Frauen zwischen 35 und 55 Jahren mit einer durch die IFK klar definierten geringen Integrationsprognose. Bei unter 35-jährigen musste die Zielführung deutlich konkretisiert und dokumentiert werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für welche Träger wurden Mittel beantragt? Soziale und kommunale Träger, ebenso für Unternehmen aus der freien Wirtschaft. Private Branchen: 1.063.156,91 Euro Soziale und Kommunale Träger: 336.586,53 Euro 4. Welche Anforderungen bzw. welche Qualifikationen sind erforderlich um die Zuwendungen zu erhalten?  sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für die Dauer von 24 oder 36 Monaten (Intensivförderung)  berufsbegleitendes Coaching  fristgerechte Antragstellung vor Vertragsunterzeichnung (Antrag auf Lohnkostenzuschuss plus Finanzierungsplan über den gesamten Förderzeitraum)  bei geplanten Qualifikationen (Bildungsträgeranforderungen: Zertifizierungsstelle (AZAV)) 5. Welche Auflagen gibt es für die Zuwendungen?  fristgerechte Antragstellung  vollständige Unterlagen  sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis  berufsbegleitendes Coaching für den Arbeitnehmer  Lohnnachweise (Mittelverwendung) 6. Gibt es „Zielvereinbarungen“ mit den Trägern der Projekte bzw. den zu fördernden Erwerbslosen und was beinhalten die Vereinbarungen? Die Zielvereinbarungen sind im Bescheid enthalten. Alle Pflichten (seitens Kostenträger und ebenso die für den Antragsteller) sind darin aufgeführt. Zum Beispiel: „Sie sind verpflichtet, das geförderte Vorhaben in Übereinstimmung mit der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom tt.mm.jjjj durchzuführen. „Voraussetzung für die Gewährung des Lohnkostenzuschusses ist, dass der Abschluss eines Arbeitsvertrages erst nach Bestandskraft dieses Bescheides erfolgt. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist gegenüber dem Jobcenter durch monatliche Ausgabenerklärung nachzuweisen.“ Zielvereinbarungen für die geförderten Erwerbslosen sind in den Eingliederungsvereinbarungen enthalten. Zum Beispiel: „Bemühungen von Herrn/Frau XX: Teilnahme am Coaching nach Aufnahme der Beschäftigung beim AG XY ab tt.mm.jjjj. Das Coaching ist ein verpflichtendes Element für die oben genannten Lohnkostenzuschüsse und beträgt in der Einstiegsphase von x Monaten jeweils x Stunden pro Woche, jedoch mindestens x Mal pro Woche.“ Ergänzende Erläuterungen Seite 3 „Zu Ihren Mitwirkungspflichten zählen hierbei:  Einhaltung der mit dem Träger vereinbarten Termine  aktive Mitarbeit bei Bemühungen, Ihr Potenzial in Bezug auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu nutzen.  aktive Mitwirkung bis zum Ende der individuellen Projektdauer.  Einhaltung der betriebsüblichen Vereinbarungen und arbeitsvertraglichen Pflichten.“ 7. Gibt es Rückforderungen bei Nichterreichen der Zielsetzung? Ja. Falls das Beschäftigungsverhältnis ohne klar erkennbaren Grund und ohne Inanspruchnahme des Coachings plötzlich beendet wird. Ebenso, wenn der Arbeitgeber die erforderlichen Nachweise, wie im Bescheid benannt, nicht einreicht oder seine Pflichten verletzt. 8. Wie viele Menschen wurden bislang mit der Förderung erreicht und mit welchem Erfolg. Gibt es Zahlen über erfolgreiche Vermittlungen oder auch darüber, wie viele Menschen aus den Maßnahmen heute in einer sozialversicherten Beschäftigung arbeiten oder anderweitiges existenzsicherndes Erwerbseinkommen verfügen?  50 Integrationen, davon 41 Normal- und 9 Intensivförderungen  33 Männer und 17 Frauen wurden gefördert. Davon hatten 18 Personen einen Migrationshintergrund.  37 Arbeitsverhältnisse waren/sind befristet und 13 Arbeitsverhältnisse sind unbefristet.  11 Teilnahmeabbrüche wurden durch Arbeitgeber veranlasst, 1 Abbruch durch Arbeitnehmer In folgende Branchen wurde vermittelt. Branche Anzahl Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0 Verarbeitendes Gewerbe 4 Energieversorgung 0 Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung 0 Beseitigung von Umweltverschmutzungen 0 Baugewerbe 1 Handel, Instandhaltung und Reparatur von KfZ, Verkehr und Lagerei 11 Gastgewerbe 1 Information und Kommunikation 1 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0 Grundstücks- und Wohnungsswesen 0 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 0 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 9 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 3 Erziehung und Unterricht 0 Gesundheits- und Sozialwesen 14 Kunst, Unterhaltung und Erholung 1 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 3 Private Haushalte mit Hauspersonal 0 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (Zu. B. UNO, WCO oder die EG) 0 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Bei 30 Personen konnte der Bezug von ALG II beendet werden. 9. Gibt es eine fortlaufende oder eine abschließende Evaluation zu den Maßnahmen bzw. gibt es Zwischenbilanzen über die geförderten Maßnahmen und die erzielten Erfolge (s. auch Frage 8)? Es wurden regelmäßig Berichte/Evaluationen, sowie Abschlussberichte an das BVA versandt.

  • Protokoll TOP 47
    Extrahierter Text

    Niederschrift 9. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. April 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 47 der Tagesordnung: Verwendung von Fördermitteln aus dem ESF- Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Anfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0384 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 47 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Juni 2020