Querungsmöglichkeiten der Sudetenstraße
| Vorlage: | 2020/0382 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 30.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0382 Querungsmöglichkeiten der Sudetenstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 37 x Planungsausschuss 09.07.2020 11 x 1. Die VBK und das Tiefbauamt prüfen eine Verlängerung des Tiefbettgleises vom geplanten Kreisverkehr Siemensallee/Sudetenstraße in die Sudetenstraße hinein. 2. Die VBK und das Tiefbauamt prüfen eine Kreuzungsanlage auf Höhe der Julius-Bergmann- Straße/Struvestraße als zusätzliche Querungsmöglichkeit. Begründung: Die beiden zu prüfenden Varianten bieten die Möglichkeit um z.B. Einsatzfahrzeugen vom AWO Seniorenzentrum die Fahrt nach Osten Richtung Klinikum zu ermöglichen oder Fahrzeugen in der südlichen Sudetenstraße eine Wendemöglichkeit zu bieten, ohne über den in den Rush-Hour- Zeiten überlasteten Knoten Siemensallee/Sudetenstraße fahren zu müssen. Wie in der Karlstraße zwischen Amalien- und Sophienstraße dient das Tiefbettgleis als Ausweichmöglichkeit oder "Vorbeifahrt" bspw. für Rettungsfahrzeuge. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Max Braun Rebecca Ansin
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0344 Dez. 1 Querungsmöglichkeiten der Sudetenstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 37 x Planungsausschuss 09.07.2020 11 x Kurzfassung 1. Die VBK und das Tiefbauamt prüfen eine Verlängerung des Tiefbettgleises vom geplanten Kreisverkehr Siemensallee/Sudetenstraße in die Sudetenstraße hinein Die Ausführung des Bauvorhabens ist bereits planfestgestellt. Daher kann die Oberbauform nicht mehr geändert werden. 2. Die VBK und das Tiefbauamt prüfen eine Kreuzungsanlage auf Höhe der Julius- Bergmann-Straße/Struvestraße als zusätzliche Querungsmöglichkeit. Die Ausführung des Bauvorhabens ist bereits planfestgestellt. Daher kann keine zusätzliche Querungsmöglichkeit auf Höhe der Julius-Bergmann-Straße/Struvestraße realisiert werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Derzeit wird die Neubaustrecke Knielingen 2.0 wie planfestgestellt gebaut; darauf baut auch die gesamte Ausführungsplanung auf. Im Rahmen des formellen Planfeststellungsverfahrens wurden alle Betroffenheiten abgeklärt. Hierbei gab es keine entsprechenden Vorstöße oder Forderungen in Richtung eines unabhängigen Bahnkörpers oder einer weiteren Querungsmöglichkeit. Eine nachträgliche Änderung des Planfeststellungsbeschlusses hätte massive Kostensteigerungen zur Folge und eine Inbetriebnahme zum Dezember 2020 wäre nicht mehr zu halten. Daher wird empfohlen, den Wunsch nach Prüfung abzulehnen.