Förderung von Leistungssport-Vereinsmannschaften der 1. und 2. Bundesliga

Vorlage: 2020/0363
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grünwettersbach, Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2020

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Förderung Vereinssport
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0363 Dez. 3 Förderung von Leistungssport-Vereinsmannschaften der 1. und 2. Bundesliga Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sportausschuss 27.03.2020 4 X vorberaten Gemeinderat 28.04.2020 7 X Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Sportausschuss der Regelförderung von Karlsruher Sportvereinen mit Leistungssport-Mannschaften in olympischen Sportarten, die am Spielbetrieb einer der beiden höchsten deutschen Ligen (1. und 2. Bundesliga) teilnehmen zu. Das jährliche Budget für die Förderung könnte nach Ablauf der Testphase auf 80.000 EUR festgeschrieben werden. Die Maßnahme steht unter Finanzierungsvorbehalt, die abschließende Etatisierung im DHH 2021/2022 ist im Rahmen der Haushalts-Beratungen zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 80.000 EUR in 2020 80.000 EUR Haushaltsmittel sind für 2020 im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Einleitung Je höher die Klasse, in der ein Sportverein seine Sportart(en) betreiben kann, umso attraktiver ist die jeweilige Sportart für die Sporttreibenden als auch für die Zuschauenden. Für den jeweiligen Sportverein bedeutet jeder Aufstieg, zusätzliche Anforderungen bewältigen zu müssen, die in der Regel finanzielle Belastungen nach sich ziehen. So nehmen die Entfernungen zu den Gegnern zu, was höhere Fahrtkosten mit sich bringt. Je nach Lage der Örtlichkeit kommen notwendige Übernachtungskosten dazu. „Zuhause“ gilt es höhere Sicherheitsstandards zu gewährleisten, aber auch die Versorgung der Zuschauenden zu organisieren. Die Anforderungen der Fachverbände nehmen mit Zunahme der Höhe der Ligazugehörigkeit zu und bringen für die Sportvereine zusätzliche (finanzielle) Belastungen. Da die Einnahmen durch die Zuschauenden die Ausgaben grundsätzlich nicht decken, ist das Sponsoring die Haupteinnahmequelle für die Sportvereine. Die Stadt Karlsruhe hat aus sportfachlicher Sicht ein großes Interesse, möglichst viele Erst- und Zweitligisten zu haben. Darüber hinaus ist dies aus Perspektive des Stadtmarketings von übergeordnetem Interesse, weil alle Medien, die über Sport berichten, bundesweit den Namen „Karlsruhe“ aufgrund der Nennung der Vereinsnamen bei Ergebnisdiensten aufführen. Deshalb hat der Gemeinderat am 9. April 2019 die Förderung von Karlsruher Sportvereinen mit Leistungssport-Mannschaften in olympischen Sportarten, die am Spielbetrieb einer der beiden höchsten deutschen Ligen (1. und 2. Bundesliga) teilnehmen, für die Saison 2019/2020 beschlossen. Nach einer erfolgreichen ersten Umsetzung für die Saison 2019/2020 könnte die Förderung fortgesetzt und in eine Regelförderung überführt werden. Dazu müssten entsprechende Mittel im Doppelhaushalt 2021/2022ff bereitgestellt werden. Fördervoraussetzungen 1. Karlsruher Sportverein, welcher gemäß den Sportförderrichtlinien förderfähig ist. 2. Erwachsenen-Mannschaft 1. oder 2. Bundesliga weiblich oder männlich in einer olympischen Sportart. 1 3. Olympische Sportart, in welcher unterhalb der 2. Bundesliga noch mindestens zwei weitere Ligen existieren. Die Stadt Karlsruhe fördert Sportvereine, die Erwachsenen-Mannschaften in olympischen Sportarten haben, welche in einer der beiden höchsten deutschen Ligen (in ihrer jeweiligen Sportart) aktiv sind, wie folgt: 1 Der KSC hat erklärt, auf die Beantragung eines Zuschusses nach diesem Fördertatbestand zu verzichten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Systematik Je 10.000 EUR Etat 2.000 EUR Förderung: bis zu 10.000 EUR Etat 2.000 EUR Förderung bis zu 20.000 EUR Etat 4.000 EUR Förderung bis zu 30.000 EUR Etat 6.000 EUR Förderung bis zu 40.000 EUR Etat 8.000 EUR Förderung bis zu 50.000 EUR Etat 10.000 EUR Förderung bis zu 60.000 EUR Etat 11.000 EUR Förderung bis zu 70.000 EUR Etat 12.000 EUR Förderung bis zu 80.000 EUR Etat 13.000 EUR Förderung bis zu 90.000 EUR Etat 14.000 EUR Förderung bis zu 100.000 EUR Etat 15.000 EUR Förderung bis zu 110.000 EUR Etat 16.000 EUR Förderung bis zu 120.000 EUR Etat 17.000 EUR Förderung bis zu 130.000 EUR Etat 18.000 EUR Förderung bis zu 140.000 EUR Etat 19.000 EUR Förderung ab 140.000 EUR Etat 20.000 EUR Förderung Die Fördermittel sind zur Deckung des Etats zu verwenden. Umsetzung 1. Die Förderung erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist jährlich unverzüglich nach Lizenzerteilung beim Schul- und Sportamt zu stellen. 2. Der Verein hat einen Finanzplan (Kosten- und Finanzierungsplan) für die Mannschaften vorzulegen, der den Gesamtetat lückenlos abbildet. 3. Der Förderantrag wird durch das Schul- und Sportamt geprüft. Die Entscheidung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. 4. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des Finanzplans. Förderung 2019 Im laufenden Jahr haben sich insgesamt neun Vereine mit elf Bundesligamannschaften und einem Gesamtetat in Höhe von rund 1.500.000 EUR für die Förderung beworben (vgl. Tabelle). Der reguläre Zuschuss zur Förderung der elf Bundesligamannschaften betrug 115.000 EUR. Da die Fördermittel auf maximal 80.000 EUR gegrenzt sind, wurden alle Zuschüsse um pauschal 31% gekürzt, so dass in Summe 79.350 EUR an die Vereine ausbezahlt wurden: Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Ausblick Die meisten der im Jahr 2019 geförderten 1.- oder 2.-Bundesligamannschaften sind bereits seit mehreren Jahren in den höchsten Klassen aktiv. Zur Saison 2020 hat der TC Rüppurr seine Damen- Tennisbundesligamannschaft abgemeldet. Dennoch ist der Förderbedarf bei den anderen Bundesligamannschaften weiterhin vorhanden und wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren Bestand haben. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Sportausschuss der Regelförderung von Karlsruher Sportvereinen mit Leistungssport-Mannschaften in olympischen Sportarten, die am Spielbetrieb einer der beiden höchsten deutschen Ligen (1. und 2. Bundesliga) teilnehmen zu. Das jährliche Budget für die Förderung könnte nach Ablauf der Testphase auf 80.000 EUR festgeschrieben werden. Die Maßnahme steht unter Finanzierungsvorbehalt, die abschließende Etatisierung im DHH 2021/2022 ist im Rahmen der Haushalts-Beratungen zu beschließen. Verein Mannschaft Sportart Etat Zuschuss Kürzung 31% 1. KSV Durlach 1. Bundesliga Gewichtheben 32.300 € 8.000 € 5.520 € 1. Bogen-Sport-Club Karlsruhe 2. Bundesliga Süd Recurve-Bogen- Schießen 1.500 - 3.000 € 2.000 € 1.380 € SSC Karlsruhe 2. Bundesliga Volleyball 136.900 € 19.000 € 13.110 € Budo-Club Karlsruhe 1. Bundesliga Judo weibl. 21.265 € 6.000 € 4.140 € Budo-Club Karlsruhe 2. Bundesliga Judo männl. 21.265 € 6.000 € 4.140 € ASV Grünwettersbach 1. Bundesliga Tischtennis 244.638 € 20.000 € 13.800 € 1. BSC Karlsruhe Cougars 1. Bundesliga Softball 35.600 € 8.000 € 5.520 € 1. BSC Karlsruhe Cougars 2. Bundesliga Baseball PSK 2. Bundesliga ProA Basketball 819.806 € 20.000 € 13.800 € TC Rüppurr 1. Bundesliga Tennis 152.000 € 20.000 € 13.800 € Kunstturnregion Karlsruhe Bundesliga Gerätturnen 28.096 € 6.000 € 4.140 € SUMMEN 1.491.870 € 115.000 € 79.350 €

  • Protokoll TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 9. Plenarsitzung Gemeinderat 28. April 2020, 15:30 Uhrzeit öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 7 der Tagesordnung: Förderung von Leistungssport-Vereinsmannschaften der 1. Und 2. Bundesliga Vorlage: 2020/0363 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Sportausschuss der Regelförderung von Karlsruher Sportvereinen mit Leistungssport-Mannschaften in olympischen Sportarten, die am Spielbetrieb einer der beiden höchsten deutschen Ligen (1. und 2. Bundesliga) teilnehmen zu. Das jährliche Budget für die Förderung könnte nach Ablauf der Testphase auf 80.000 EUR festgeschrieben werden. Die Maßnahme steht unter Finanzierungsvorbehalt, die abschließende Etatisierung im DHH 2021/2022 ist im Rahmen der Haushalts-Beratungen zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sportausschuss: Wir können direkt zur Abstimmung gehen. – Ich sehe nur gelbe Karten, das bedeutet Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 30. April 2020