Darstellung der Klimarelevanz in Gemeinderatsvorlagen
| Vorlage: | 2020/0358 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.05.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB) in kommunalen Vertretungskörperschaften Nachdem Städte wie Vancouver, Oakland, Los Angeles, London und Basel als Reaktion auf die Initiativen der Jugendbewegung „Fridays for Future“ den „Klimanotstand“ ausgerufen haben, folgte diesem Ausruf am 2. Mai 2019 Konstanz als erste deutsche Stadt. Inzwischen haben sich viele deutsche Kommunen angeschlossen und dazu entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Beschlusslage in den Kommunen ist unterschiedlich, sowohl in Bezug auf die Wortwahl (Klimanotstand, Klima in Not, Klimaschutzinitiative etc.) als auch auf die Inhalte der Beschlüsse. Auch die Ausgestaltung der in manchen Städten vorgesehenen Prüfung der Klimarelevanz bzw. -verträglichkeit, die damit verbundenen Zuständigkeiten und entsprechende personelle oder finanzielle Ressourcen sind sehr verschieden. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag (DST) und dessen Fachgremien (Fachkommission Umwelt und Umweltausschuss) einen Vorschlag erarbeitet, wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen bzw. bei Anträgen in den kommunalen Vertretungskörperschaften gestaltet werden kann. Ziel dieser Orientierungshilfe ist es, mit einer möglichst einfachen und wenig aufwändigen Vorgehensweise aufzuzeigen, wie die in den Beschlussvorlagen beantragten Maßnahmen auf ihre Klimarelevanz geprüft werden können. Dadurch soll auch den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern/ -innen eine gut nachvollziehbare und zugleich sachgerechte Entscheidungsgrundlage geboten werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bewusst auf den Begriff „Klimaverträglichkeitsprüfung“ verzichtet wurde, da hier weder eine Verwechslung noch ein Vergleich mit dem relativ komplexen Verfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung entstehen soll. Für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften wird ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen, das in der ersten Stufe aus einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz und in der zweiten Stufe aus einer Prüfung der Klimarelevanz besteht. Auswirkungen auf den Klimaschutz + positiv o keine - negativ Bei positiven und bei negativen Auswirkungen folgt Stufe 2. Hinweise: Die Vor-Einschätzung muss in der Beschlussvorlage dokumentiert werden (Transparenz). In vielen Beschlussvorlagen sind bereits in der Struktur explizite Aussagen zu finanziellen oder personellen Auswirkungen enthalten (z. B. als gesonderte Rubrik am Anfang oder Ende einer Vorlage). Die Struktur könnte analog um klimarelevante Auswirkungen ergänzt werden. Keine Auswirkungen auf den Klimaschutz haben beispielsweise Beschlussvorlagen zur Vergabe von Straßennamen in einer Stadt oder die Berufung eines Mitglieds der Vertretungskörperschaft in ein Gremium. Es sollten explizit sowohl positive als auch negative Auswirkungen in der Vorlage dargestellt werden; eine alleinige Konzentration auf negative Auswirkungen wäre nicht zielführend. Stufe 1 Vor-Einschätzung der Klimarelevanz A: Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO 2 -eq Erhebliche Reduktion Geringfügige Reduktion Geringfügige Erhöhung Erhebliche Erhöhung Wenn Zahlen/Daten verfügbar sind, werden folgende Orientierungswerte vorgeschlagen (diese können je nach Entscheidung oder ggf. auch nach Größe der Kommune angepasst werden): geringfügig: < 100 t CO 2 -eq pro Jahr erheblich: > 100 t CO 2 -eq pro Jahr Zur Veranschaulichung: Die Zahlen basieren auf der Annahme, dass eine Person in Deutschland etwa 10 Tonnen THG-Emissionen pro Jahr ausstößt. Zur Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wird der durchschnittliche THG-Ausstoß von 5 Haushalten à 2 Personen herangezogen, d.h. 100 t CO 2 -eq pro Jahr. Anhand dieses Richtwertes sollen die Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme festgestellt werden. Hinweis: Einige Kommunen plädieren dafür, zusätzlich zur Mengenangabe auch die Dauer des THG- Ausstoßes als Parameter zu betrachten. Dies sollte allerdings in den Kommunen entsprechend der vorhandenen Datenlage entschieden werden. Falls keine Zahlen/Daten verfügbar sein sollten, ist eine Begründung für die Klimarelevanz erforderlich. B: Prüfung von Optimierungspotenzialen Es wird als sinnvoll erachtet, dass nach Stufe 1 (positive oder negative Auswirkungen) statt einer möglichen Ablehnung des Beschlusses auch Optimierungsmöglichkeiten durch Förderung des Klimaschutzes aufgezeigt werden. Dazu ist rechtzeitig im Prüfverfahren eine Sensibilisierung und frühzeitige Einbindung der betroffenen Fachressorts notwendig. Falls durch die Maßnahmen keine Optimierung erzielt werden kann, sollten Kompensations- oder Ausgleichsmaßnahmen angeboten werden. Stufe 2 Prüfung C: Verortung des Prüfvorgangs In der Kommune muss geklärt werden, wer für die Einschätzung und Prüfung zuständig sein soll, ob und in welchem Umfang Unterstützungsleistungen erfolgen sollen und wie die Beteiligung geregelt wird (z.B. Mitzeichnungspflicht des für den Klimaschutz zuständigen Fachressorts). In der Mehrzahl der bereits durchgeführten Prüfungen wurden bisher die jeweils für den Klimaschutz zuständigen Fachämter mit dieser Aufgabe betraut. In den für den Klimaschutz zuständigen Fachressorts ist zwar das dezidierte Fachwissen im Klimaschutz vorhanden, in vielen Fällen ist aber eine aufwändige Einarbeitung in den jeweiligen Prüfgegenstand, also das zu beschließende Vorhaben, erforderlich. Dafür fehlen in den für Klimaschutz zuständigen Fachämtern entsprechende Ressourcen. Es wird daher dafür plädiert, dass bei der Erstellung der Beschlussvorlagen das jeweilige Fachressort, bei dem die Sachkenntnis über die zu beschließende Maßnahme vorhanden ist, eine Einschätzung und dann Prüfung der Klimarelevanz vornimmt. Bei Bedarf kann das für den Klimaschutz zuständige Fachamt mit seiner Expertise zur Einschätzung und Prüfung der Klimarelevanz einbezogen werden; dies gilt auch für die Identifizierung und Darstellung von Optimierungspotenzialen und Vorschlägen für Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen. Denkbar wären hierbei beispielsweise auch Informationsveranstaltungen oder Schulungen in den Fachressorts. Neben der effizienteren Vorgehensweise liegt ein weiterer Vorteil dieser Zuordnung der Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen darin, dass die Fachressorts für die Klimaauswirkungen ihrer Vorhaben und Maßnahmen zunehmend sensibilisiert und die Beschlüsse zur Steigerung des Klimaschutzes von der gesamten Verwaltung umgesetzt werden müssen.
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Anlage 2 Ergänzende Erläuterungen und Beispiele zur Bewertung der Klimarelevanz Zur Bewertung der Klimarelevanz ist die Vorarbeit der jeweiligen Fachdienststelle wichtig und erforderlich. In jeder Vorlage ist der energetische Aspekt darzustellen. Da aufgrund der vorhandenen Datenlage in den meisten Fällen eher eine Abschätzung und keine Berechnung erfolgen kann, wird der Aufwand zur Bewertung der Klimarelevanz nach dem difu-Verfahren als überschaubar eingeschätzt. Konkrete Baumaßnahmen städtischer Dienststellen sollten jedoch immer einer energetischen Betrachtung unterzogen werden. Deren Ergebnisse sind dann in der Darstellung der Klimarelevanz mit zu berücksichtigen. Das Bewertungsergebnis sollte mit einer kurzen Kommentierung nachvollziehbar gemacht werden. Hier einige Beispiele aus vergangenen Gemeinderatssitzungen: Grundsatzbeschluss zur Beschaffung und Einsatz von Alternativantrieben und E- Mobilität im Fuhrpark der Stadtverwaltung. Auswirkung: Erhebliche Reduktion (> 100 t CO2/a) Die Auswirkung ist erheblich, weil mit dem Grundsatzbeschluss langfristig eine dauerhafte Optimierung des Fuhrparks verfolgt werden kann. Die konkrete Benennung von Minderungszahlen ist gegenwärtig mangels zentraler Datenerhebung noch nicht möglich, soll aber im Zuge der „Klimaneutralen Stadtverwaltung 2040“ durch die Beschaffung entsprechender Software ermöglicht werden. Vergabe von Postdienstleistungen, Beförderungen und Zustellungen von Brief- und Paketsendungen für die Stadt Karlsruhe Auswirkung: Geringfügige Reduktion (< 100 t CO2/a) In der Ausschreibung wurde ein Anteil von CO2-freien Fahrzeugen als Vergabekriterium aufgenommen. Damit erfolgt die Beförderung nunmehr CO2-reduziert gegenüber der bisherigen Beförderung ohne dieses Kriterium. Eine Konkretisierung der CO2-Emissionen ist jedoch nicht möglich. IT-moderne Schule, Sachstand und Ausbau der Supportstruktur Auswirkung: Geringfügige Erhöhung (< 100 t CO2/a) Erhöhung durch Zunahme von Strom-Verbrauchern (PC, Laptop, iPad), für UA nicht quantifizierbar. Möglicherweise könnte die Fachdienststelle mehr Informationen nennen. Therme Vierordtbad: Neugestaltung Südriegel und Solehof Auswirkung: Geringfügige Erhöhung (< 100 t CO2/a) Annahme: Mit der Maßnahme vergrößert sich der Energieverbrauch des Bades. In der Vorlage wurden keine energetischen Aspekte angesprochen. Dies müsste zukünftig angepasst werden. Möglicherweise könnten dann von der Fachdienststelle auch konkrete Zahlen und ggf. auch Synergieeffekte dargestellt werden.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0358 Dez. 5 Darstellung der Klimarelevanz in Gemeinderatsvorlagen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 29.04.2020 4 x vorberaten Gemeinderat 26.05.2020 15 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt, bei der Darstellung der Klimarelevanz in Gemeinderatsvorlagen dem gemeinsamen Vorschlag des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) und des Deutschen Städtetages gemäß Anlage 1 zu folgen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der Gemeinderatssitzung am 16. Juli 2019 erhielt die Verwaltung den Auftrag, die Klimarelevanz und auch eine Kompensation der Klimafolgen von Gemeinderatsbeschlüssen in den Beschlussvorlagen darzustellen. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit am 24.10.2019 wurde eine eigens entwickelte Herangehensweise vorgestellt. Mehrere deutsche Städte haben in den vergangenen Monaten einen Beschluss über die Prüfung der Klimarelevanz bei gemeinderätlichen Entscheidungen gefasst. Die Ausgestaltung dieser Prüfung ist jedoch sehr unterschiedlich. Daher hat das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag (DST) einen Vorschlag erarbeitet, wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen bzw. bei Anträgen in den kommunalen Vertretungskörperschaften gestaltet werden kann (siehe Anlage 1). Beispiele zur Bewertung der Klimarelevanz sind in Anlage 2 beigefügt. Ziel dieser Orientierungshilfe ist es, mit einer möglichst einfachen und wenig aufwändigen Vorgehensweise aufzuzeigen, wie die in den Beschlussvorlagen beantragten Maßnahmen auf ihre Klimarelevanz geprüft werden können. Dadurch soll insbesondere den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern/-innen eine gut nachvollziehbare und zugleich sachgerechte Entscheidungsgrundlage geboten werden. Es wird ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen, das in der ersten Stufe aus einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz und in der zweiten Stufe aus einer Prüfung der Klimarelevanz besteht. Seitens der Verwaltung wird diese Orientierungshilfe begrüßt, zumal deren Ausgestaltung den ursprünglichen Vorstellungen recht nahe kommt. Gleichzeitig soll die Gelegenheit zu einer einheitlichen Vorgehensweise in den Städten aufgegriffen werden. Zuständig für die Einschätzung der Klimarelevanz ist die Fachdienststelle, die die Vorlage erstellt. Bei Bedarf kann der Umwelt- und Arbeitsschutz zur Beratung hinzugezogen werden. Durch Information und ggf. Schulung sollen die Fachdienststellen mit der Herangehensweise vertraut gemacht werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 29.04.2020: Der Gemeinderat beschließt, bei der Darstellung der Klimarelevanz in Gemeinderatsvorlagen dem gemeinsamen Vorschlag des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) und des Deutschen Städtetages gemäß Anlage1 zu folgen.
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Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Mai 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Darstellung der Klimarelevanz in Gemeinderatsvorlagen Vorlage: 2020/0358 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, bei der Darstellung der Klimarelevanz in Gemeinderatsvorlagen dem gemeinsamen Vorschlag des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) und des Deutschen Städtetages gemäß Anlage 1 zu folgen. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende setzt um 19:08 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Im vergangenen Jahr haben wir in Karlsruhe den Klimanotstand ausgerufen und einige, auch in diesen Reihen, haben befürchtet, dass das ein reiner Marketingbegriff ist. (Unruhe) Der Vorsitzende: Ein kleiner Moment - könnten Sie ein bisschen zu Ruhe kommen, die Plätze einnehmen, auch die Gespräche im Hintergrund entweder nach draußen in den Zoo verlagern oder einstellen? So, jetzt, Frau Stadträtin Stadträtin Mayer (GRÜNE): Gerne, ja, einige haben befürchtet, das wird ein reines Marketinggeschäft, dass wir uns in Karlsruhe mit dem Klimanotstand auszeichnen. Wir sehen jetzt anhand dieser Vorlage, so ist es nicht, sondern es ist so, dass wir ganz konkret jetzt aus diesem Klimanotstand heraus eine Vorlage erarbeitet haben. Wir werden jetzt die Methodik – 2 – des difu einführen, um Vorlagen für den Gemeinderat auf ihre Klimarelevanz hin zu prüfen. Das ist für uns Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ein tolles Werkzeug, um mehr Transparenz zu schaffen, und es gibt natürlich auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit, hier noch mal mit einer einfachen Methodik zu schauen, wie wirken sich einzelne Projekte nicht nur finanziell aus, sondern eben auch auf das Klima, was ja aktuell eine sehr große Frage ist, die wir dann auch ernst nehmen in dem Bereich. Die Stadtverwaltung hat auch schon mal eine andere Idee, eine eigene Vorlage ausgearbeitet, wir werden jetzt hier auf ein einheitliches Verfahren zurückgreifen. Das hat den Vorteil, dass wir auch mit anderen Kommunen vergleichbar sind, dass es relativ einfach darstellbar ist und auch gut verständlich. Wir wollen uns noch einmal ganz herzlich bedanken und freuen uns über diese zusätzliche Transparenz für unsere Vorlagen. Stadtrat Maier (CDU): Wie Sie alle wissen, standen wir ja dieser Angelegenheit eher kritisch gegenüber. Bürokratisch gesehen, ist das Ganze immer noch ein Monster, aber wir freuen uns, dass die Verwaltung hier das Rad nicht neu erfunden hat, sondern diesen eben schon zitierten Vorschlag des Deutschen Städtetages übernimmt, damit eine gewisse Vergleichbarkeit hergestellt wird. Wir werden heute zustimmen, und wir werden auch ganz deutlich beobachten, ob das Ganze zu einem Verhinderungsinstrument werden wird oder zu einem Steuerungselement im positiven Sinne. Wir hoffen auf Letzteres. Stadtrat Huber (SPD): Ich glaube, es ist auch keine Überraschung, wenn ich Zustimmung unserer Fraktion verkünde, denn wir waren ja schließlich auch bei denen dabei, die das im Ursprung gefordert haben. Wir haben in den Vorbereitungen das Thema immer kritisch begleitet, weil wir gesagt haben, es muss eine seriöse Grundlage sein. Was uns vor allem auch wichtig war, dass die Fachämter jetzt komplett nicht überladen werden mit irgendwelchen Monstern. Ich glaube, mit der Lösung, die wir jetzt vor uns liegen haben, haben wir dann eine sehr gute Variante gefunden. Ich danke natürlich auch der Verwaltung für die Arbeit. Wir werden es auch kritisch weiter begleiten, wie alle anderen auch. Wir freuen uns auf die ersten Vorlagen und gucken, wie das Ganze dann läuft. Stadtrat Høyem (FDP): Selbstverständlich müssen wir und wollen wir in der Zukunft viel über Klimaschutz und Klimaänderung diskutieren und auch handeln. Diese kleine Beschlussvorlage liegt hier vor uns und sieht eigentlich unschuldig und nett aus. Wir stimmen ihr sogar zu, aber sie ist trotzdem sprenggefährlich: demokratisch sprenggefährlich, bürokratisch sprenggefährlich und für Manipulation sprenggefährlich. Demokratisch ist es gefährlich, weil wenn ein Thema ein Monopol in der Politik erobert, wird der normale breite und vielfältige demokratische Dialog zu einem unterdrückenden Monolog verändert. Wenn dann eine moralisch religiöse Besserwisserei hinzugefügt wird, wachsen die Ränder in unserer Gesellschaft. Das haben wir in der Flüchtlingsdebatte erlebt, und das erleben wir gerade jetzt mit der Coronakrise. Bürokratisch ist es gefährlich, nicht nur weil der Prozess mehr Personal braucht, sondern noch mehr, weil überall ein extra Filter, eine extra hierarchische Ebene eingebaut wird, eine Ebene prinzipiell, mit wahrscheinlich höheren Auswirkungen als finanzielle Auswirkungen, Haushaltsmittel, IQ-Relevanz, Anhörung Ortschaftsrat und Abstimmung mit den Gesellschaften, die heute schon auf den Vorlagen für den Gemeinderat auszufüllen sind. Es ist in sich selbst eine Einschränkung in der Vorbereitung, und jede Verwaltung lernt blitzschnell, diese Bürokratie und Hierarchie als Verhinderung oder als Vorteil zu benutzen. Damit sind die Unterlagen gefiltert, bevor sie uns überhaupt im – 3 – Gemeinderat erreichen. Für Manipulation ist es gefährlich, ich zitiere „zuständig für die Einsetzung der Klimarelevanz ist die Fachdienststelle, die die Vorlage erstellt“. Kennen Sie diese kleine Geschichte, wo ein Bewerber zu einer Stelle eine unglaublich beeindruckende Empfehlung mitbringt. Der Arbeitgeber ist sehr imponiert. Dann sagt er: „Ja, das ist wirklich eine sehr gute Empfehlung. Haben Sie auch andere Empfehlungen, als die von ihrer Mutter?“. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Sie erinnern sich noch an meine Rede von der letzten Gemeinderatssitzung, als es um Klimaschutzmaßnahmen ging? Deswegen brauche ich die Argumente, die ich damals genannt habe, hier nicht zu wiederholen, Sie haben sie alle wieder im Kopf und deswegen gehe ich jetzt hier auf diese Vorlage ein. Mein Vorredner hat mir schon vieles vorweggenommen. Das Bild mit der moralisch-religiösen Besserwisserei, kann ich nur unterstreichen. Dass wir natürlich mehr Personal brauchen, dass es mehr Bürokratie bedeutet und dass auch hierarchisch das Ganze problematisch wird, das sehen wir ganz genauso. Denn wenn man sich hier mal den Teil C der Empfehlung des Deutschen Städtetages anschaut, es wird dafür plädiert, dass bei der Erstellung der Beschlussvorlagen das jeweilige Fachressort, bei dem die Sachkenntnis über die zu beschließende Maßnahme vorhanden ist, eine Einschätzung und dann Prüfung der Klimarelevanz vornimmt, dann kommt das Ganze noch bei Bedarf in das für den Klimaschutz zuständige Fachamt und seine Expertise wird eingeholt, das heißt, hier können die einzelnen Ämter wunderbar miteinander diskutieren und das Ganze immer weiter vertiefen und erarbeiten und Papiere schreiben und hin und her schicken und da werden wir viele zusätzlichen Stellen brauchen, weil das ist auch Arbeit. Das müssen wir wissen, in Zeiten in denen wir sparen wollen. All das hier wird zusätzliche Stellen erfordern, zusätzliche Arbeit und zusätzliches Geld kosten. Wenn ich sehe, wie dann nachher die Empfehlung der Stadt in Anlage 2 umgesetzt wird, dann muss ich sagen, es ist tatsächlich ein Marketingkonzept, Frau Mayer, weil hier stehen zwei verschiedene Stufen drin, einmal weniger als 100 t CO2 pro Jahr, einmal mehr als 100 t CO2 pro Jahr, und dann wird bei jedem einzelnen Beispiel nur abgeschätzt. Irgendeiner setzt sich hin und macht eine Abschätzung im Kopf, da steht nirgendwo, dass man etwas konkret weiß. Im ersten Punkt steht, dass die Zahl mangels Datenerhebung nicht möglich ist, beim nächsten Punkt steht, Konkretisierung ist nicht möglich, da steht nicht quantifizierbar und da steht am Ende, Energieverbrauch verringert sich, aber keine energetischen Aspekte angesprochen. Das heißt, es sind keine Daten da und trotzdem wird eine Einschätzung vorgenommen. Als Naturwissenschaftler muss ich sagen, das ist ein Haufen Mist, und deswegen können wir dem nicht zustimmen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ja, ich glaube, da haben ein paar Leute wahrscheinlich noch ein bisschen Erläuterungsbedarf. Ich gehe einfach davon aus, wenn wir Klimaziele erreichen wollen und die hat uns eigentlich die Welt vorgegeben, dann bleibt uns nichts anderes übrig, als bei all unserem Tun zu überlegen, ist es gut oder schlecht für das Klima. Nichts anderes soll uns als Kommunalpolitiker*innen ermöglicht werden, anhand von neuen Projekten, anhand von neuen Vorlagen zu entscheiden, ist das sinnvoll oder nicht, weil es möglicherweise entsprechende Energie- oder Ressourcenverbräuche mit sich bringt. Es geht darum, dass auch innerhalb der Verwaltung Menschen mit ihrem täglichen Tun dafür sorgen, dass eben möglichst wenig Ressourcenverbrauch, möglichst wenig Energieverbrauch stattfindet. Dazu soll dieses Instrument dienen. Es hat keinen Selbstzweck, sondern es soll jedem von uns etwas – 4 – dabei helfen nachzudenken über das, was wir täglich tun oder auch nicht tun und was dies für unser Klima, für unsere Energie und für unsere Ressourcen bedeutet, nicht mehr und nicht weniger. Ich finde, dafür ist das eine gute Hilfestellung. Wir brauchen das auch, dass innerhalb der Gesellschaft die Menschen alle anfangen darüber nachzudenken, was sie mit ihrem persönlichen Handeln beitragen oder auch gegenteilig erreichen im Zusammenhang mit Klimazielen, die wir erreichen wollen und erreichen müssen, wenn diese Welt und dieses Karlsruhe lebenswert bleiben sollen. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag der Verwaltung, wir unterstützen den und sind froh darum, dass wir dieses Instrument jetzt haben. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Wir müssen den Ball flach halten, es geht um ein einfaches Instrument der Beurteilung. Es soll nichts Kompliziertes werden, deswegen darf es nicht überhöht werden. Ich habe noch eine Anfrage zu den weniger als 100 t, was geringfügig ist. Ich habe es schon einmal gesagt im Ausschuss, für Kleinsteinbach mag das geringfügig sein, aber für Karlsruhe ist geringfügig etwas anderes als für eine kleine Kommune. Also, würde ich darum bitten, um ein Kriterium zu haben, es wirklich anzupassen - das steht hier auch drin - nach der Größe der Kommune. Das ist nicht erfolgt. Das biete ich, noch nachzuholen. Der Vorsitzende: Vielen Dank auch für diesen Hinweis. Ich bin insgesamt dankbar, dass wir ein Verfahren finden, das relativ einfach ist und dass sich an klaren Grenzziehungen orientiert. Ob die dann im Einzelfall immer naturwissenschaftlichen Berechnungen bis ins Komma und nach dem Komma standhalten, ist, glaube ich für das, was wir brauchen, nicht so relevant. Wenn ich ein Projekt plane, und sehe, dass ich hier in einer schlechten Kategorie lande, dann habe ich einen klaren Bezug zu einer Größe, die ich dann verändern muss, um in eine bessere Kategorie zu kommen. Ich glaube, das ist am Ende erfolgreicher, als wenn wir die Komplexität des Klimawandels versuchen würden, in einer Formel abzubilden, die uns am Ende dann etwas produziert, das aber letztlich genau nicht zu Steuerungsmechanismen und zu Entscheidungsaspekten führt, und das sind die beiden Dinge, die wir hier brauchen. Vielen Dank an das Fachdezernat, dass wir mit diesem Vorschlag jetzt mit Ihnen hier ins Gespräch kommen können. Gut, dann kommen wir jetzt hier zur Abstimmung und ich bitte um ihr Votum - drei Gegenstimmen, damit mehrheitlich angenommen. Wir sind, glaube ich, immer noch 46, dann wären das 43 positive Voten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Juni 2020