Sanierung und Straßenbeleuchtung in der verlängerten Weingartener Straße

Vorlage: 2020/0350
Art: Antrag
Datum: 25.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 01.04.2020

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 Vorlage 68 MfG-Antrag_Sanierung_Weingartener Straße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der MFG Ortschaftsratsfraktion vom: 26.01.20 Vorlage Nr.: 68 Sanierung und Straßenbeleuchtung in der verlängerten Weingartener Straße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 01.04.2020 5 x d Im Jahr 2017 hat die MfG Fraktion die fehlende Straßenbeleuchtung der Weingartener Straße, im Bereich Kreuzung Weingartner Straße/Im Jäger bis zur Zufahrt/Kurve zu der Vereinsanlage der Kleintierzüchter zu einem Antrag gemacht. Die Verwaltung hat damals Kosten von mehreren zehntausend Euro ermittelt. Die Maßnahme wurde daher nicht umgesetzt. Des Weiteren ist die Straßendecke im Bereich bis zu den Grüncontainern in einem sehr schlechten Zustand. Für Fußgänger und Fahrradfahrer stellt dies eine erhebliche Gefahr dar. Die MFG Fraktion beantragt daher: 1. Die Ortsverwaltung wird beauftragt die Fahrbahndecke im beschriebenen Bereich der Weingartener Straße zu sanieren. 2. Die fehlende Beleuchtung soll mit netzunabhängigen, autarken Solarleuchten hergestellt werden. Die Kosten hierfür sind zunächst zu ermitteln. Mehrere Referenzen im Umkreis können genannt werden. Ebenso die Herstellerfirma.

  • TOP 5 Vorlage 68 StN MfG-Antrag_Sanierung_Weingartener Straße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag MfG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 68 Dez. 6 Sanierung und Straßenbeleuchtung in der verlängerten Weingartener Straße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 01.04.2020 5 x Kurzfassung zu 1. Die Weingartner Straße hat zwar kleinere Schadstellen, befindet sich aber in einem verkehrssicheren Zustand. Derzeit und auch in den nächsten Jahren sind keine grundhafte Erneuerungen der Straße notwendig oder vorgesehen. zu 2. Bereits im Jahr 2017 wurde zu einer analogen Anfrage bereits Stellung genommen. Dem Grund nach werden Verkehrswege im Außenbereich nach wie vor nicht beleuchtet. Die Installation einer solarbetriebenen Verkehrsbeleuchtung kann zurzeit eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung im Auftrag des Straßenblaulastträgers nicht dauerhaft erfüllen. Zwar können im Rahmen einer Straßensanierung die damaligen Kosten einer konventionellen, normgerechten Beleuchtung um etwas 30 – 40 Prozent gesenkt werden, es entstünden aber immer noch Kosten in Höhe von etwas 40.000 Euro. Ein Vergleich zur vorgeschlagenen solarbetriebenen Beleuchtung zeigt keine Einsparung. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 (zu 1. Die Weingartner Straße hat zwar kleinere Schadstellen, befindet sich aber in einem verkehrssicheren Zustand. Derzeit ist eine grundhafte Erneuerungen der Straße nicht notwendig oder vorgesehen. Inwieweit eine Sanierung in den nächsten Jahren möglich ist, wird in Abstimmung mit dem Bauamt Grötzingen geprüft. Zu 2. Auf die Stellungnahme im Jahr 2017 wird verwiesen. Die damalige Anfrage zur Installation einer konventionellen Straßenbeleuchtung wurde seitens der Verwaltung abgelehnt. Nun folgt eine erneute Anfrage zur Beleuchtung des gleichen Straßenabschnitts, allerdings mit Solarleuchten. Die Stadtwerke Karlsruhe haben im Auftrag des Tiefbauamtes die Solarleuchten des vorgeschlagenen Herstellers der Firma Ronotic geprüft und einer konventionellen Ausführung einer LED-Beleuchtung gegenübergestellt: LED-Beleuchtung „konventionell“ Solarleuchten ronotic Erforderliche Anzahl Leuchtstellen 13 Stück (Abstand bis 36m) 20 Stück (empf. Abstand 20 – 25 m) Einhaltung normative Vorgaben JA Bedingt bzw. eher nicht (lt. Telefonat mit Hersteller) > nur 1 Stunde Vollbetrieb und ca. 6-7 Stunden Dimmbetrieb pro Nacht vorgesehen/möglich. Zeiten und Dimmprofile sind vorher festzulegen. 1) Schätzkosten Errichtung Gesamtanlage ca. 60.000 € brutto (ggfs. abzüglich ca. 20.000 € brutto bei gleichzeitiger Verlegung im Zuge einer Straßensanierung ca 40.000 € brutto Leuchtenkosten (oben enthalten) Ca. 4.000 € brutto (nur Leuchtenlieferung) Ca. 25.000 € brutto (nur Leuchtenlieferung) Lebensdauer Leuchten (Herstellerangaben) Mind. 100.000 Stunden (entspricht ca. > 25 Jahre) Mind. 60.000 Stunden (entspricht ca. > 14 Jahren) Lebensdauer Akku - Ca. 10 Jahre Tauschkosten integrierte Akkus (soweit austauschbar) - Ca. 7.000 – 8.000 € brutto (alle 10 Jahre) keine Herstellerinfo erhalten, daher Angebot von vergleichbarer Anfrage für Tauschakku herangezogen. Energiekosten (Stromkosten) Ca. 200€/Jahr (ganznächtig, 100 Betrieb - Der Einsatz von Solarleuchten wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach angefragt und immer wieder geprüft. Nach wie vor sind zur Zeit keine Kosteneinsparungen gegenüber einer konventionellen Beleuchtungsanlage zu erwarten. Dies liegt insbesondere an den hohen Anschaffungs- und Betriebskosten von Solarleuchten. Zudem kann beim Einsatz von Solarleuchten unter anderem aufgrund der schwankenden und instabilen Stromversorgung keine sichere, normgerechte Beleuchtung gewährleistet werden. Solarleuchten werden deshalb für die Straßenbeleuchtung nicht eingesetzt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen auch für eine kostenreduzierte, konventionelle Straßenbeleuchtung nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen Seite 3