Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Abschaffung der Brötchentaste)
| Vorlage: | 2020/0345 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.05.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ÄNDERUNGSANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0345 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Abschaffung der Brötchentaste) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 2.1 x In Bezug auf die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Abschaffung der Brötchentaste) verschiebt die Stadtverwaltung die Änderung der Satzung aufgrund der aktuellen Lage für mindestens 2 Jahre. Sachverhalt / Begründung: Hinsichtlich der wachsenden Verbreitung des sog. Coronavirus und der daraus resultierenden Folgen und Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger erleidet auch das gesamte wirtschaftliche Leben momentan starke Verluste. So kämpft ebenfalls der Einzelhandel um seine existentielle Grundlage, hat große Zukunftsbedenken und bemüht sich Arbeitsplätze zu erhalten, um seiner personellen Verantwortung nachkommen zu können. Insbesondere jetzt stellt daher die vom Gemeinderat am 21. Januar 2020 beschlossene Abschaffung der sog. Brötchentaste eine echte Bedrohung für die einzelnen Geschäfte in den B-Zentren Durlach und Mühlburg dar. Aufgrund der Vermeidung von Ansammlungen vieler Menschen ziehen im Moment zahlreiche Karlsruher Bürgerinnen und Bürger auch das Auto als Transportmittel dem ÖPNV vor, um wesentliche Gänge wie Arzt- und Apothekenbesuche sowie sonstige alltagsnotwendige Einkäufe durchführen zu können. Eine Erhaltung der Brötchentaste würde daher ein wichtiges Zeichen an den Einzelhandel senden, diesen gerade in der jetzigen Krise nicht im Stich zu lassen, sondern als Stadt Karlsruhe hinter ihm zu stehen und diesen gezielt zu unterstützen. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Jürgen Wenzel Petra Lorenz Friedemann Kalmbach
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Änderungsantrag FDP-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0345 Dez. 6 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Abschaffung der Brötchentaste) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 2.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, die Abschaffung der Brötchentaste zum 1. Juli 2020 beizubehalten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2020 die Abschaffung der Brötchentaste beschlossen. Mit der jetzt vorliegenden Satzungsänderung wird dieser Beschluss in geltendes Recht umgesetzt. In einem weiteren Schritt soll dann die technische Umsetzung erfolgen. Da diese auch einige Zeit in Anspruch nimmt, wurde bereits in der Vorlage als Umsetzungszeitpunkt der 1. Juli 2020 benannt. Wie sich die Lage bis dahin entwickelt und eine Verschiebung sinnvoll erscheint, ist derzeit nicht absehbar. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Abschaffung der Brötchentaste zum 1. Juli 2020 beizubehalten.