Mobilitätseingeschränkten Menschen den Arztbesuch in der Kaiserstraße ermöglichen
| Vorlage: | 2020/0344 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0344 Mobilitätseingeschränkten Menschen den Arztbesuch in der Kaiserstraße ermöglichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 21 x Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen: Die Stadtverwaltung erarbeitet Lösungen, wie Fahrdienste und Taxen mobilitätseingeschränkte Personen direkt zu und von den Arztpraxen in der Kaiserstraße befördern können, und zwar durchgängig während der Öffnungszeiten der Praxen. Sachverhalt/Begründung: Bis vor einiger Zeit war es Fahrdiensten und Taxen zu jeder Zeit möglich, mobilitätseingeschränkte Personen direkt zu einer Arztpraxis in der Kaiserstraße zu bringen und sie, wenn notwendig, in die Praxis zu begleiten. Diese geduldete Möglichkeit endete abrupt. Eine Beförderung kann nur noch von 8 Uhr bis 11 Uhr erfolgen. Außerhalb dieser Zeiten gibt es keine Ausnahmen. Wenn mobilitätseingeschränkte Personen nicht mehr in die unmittelbare Nähe des Eingangs der jeweiligen Arztpraxis gebracht werden, geschweige denn, die eventuell notwendige Assistenz bis in die Praxis erhalten können, hat dies mitunter zur Folge, dass sie die ihnen vertraute Arztpraxis nicht mehr aufsuchen können: Sogar ein Fußweg aus den Nebenfußgängerzonen in die Kaiserstraße kann sich als unüberwindbares Hindernis herausstellen. Arzttermine ausschließlich vor 11 Uhr zu terminieren ist unrealistisch. Die Verwaltung soll daher Lösungen finden, wie mobilitätseingeschränkte Personen bis zu ihrem Arzt in der Kaiserstraße befördert und, wenn notwendig, in die Praxis begleitet werden können. Unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Dr. Thomas Müller Karin Wiedemann Tom Høyem Karl-Heinz Joos Petra Lorenz Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Lüppo Cramer Max Braun Parsa Marvi Irene Moser
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0344 Dez. 2 Mobilitätseingeschränkten Menschen den Arztbesuch in der Kaiserstraße ermöglichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 21 x Kurzfassung Um Taxen und Mietwagen ohne zeitliche Einschränkung das Befahren der Fußgängerzone Kaiserstraße zu ermöglichen, müsste die Satzung über die Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen geändert werden. Die Verwaltung sieht hierfür derzeit keinen dringenden Bedarf. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 (Nach § 4 Absatz 1 Buchstabe i der Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen bedarf es überwiegend keiner Erlaubnis für Taxen und Mietwagen, die Fußgängerzonenbereiche ohne zeitliche Einschränkung zu befahren. Die Fahrten müssen allerdings auf dem kürzesten Weg erfolgen, die Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten. Die Fußgängerzone Kaiserstraße ist jedoch bewusst ausgenommen. Hintergrund dieser Reglementierung ist es, die Fußgängerzone Kaiserstraße, außerhalb der Lieferzeiten, vom motorisierten Verkehr freizuhalten. Ausnahmeregelungen werden beim Ordnungs- und Bürgeramt restriktiv gehandhabt. Beobachtungen zeigen, dass Taxen und Mietwagen in Einzelfällen ihre Fahrgäste auch außerhalb der Be- und Entladezeiten vor die jeweiligen Praxen in der Fußgängerzone Kaiserstraße fahren. Die Überwachungskräfte sind in soweit sensibilisiert, dass sie die Situationen im Rahmen ihres Ermessens beurteilen. Nach Informationen der Taxi-Funk-Zentrale e.G. sind die Anzahl derartiger Fahrten mit mobilitätseingeschränkten Fahrgästen eher als gering einzuschätzen. Langfristig wird die Thematik in das Konzept „Öffentlicher Raum und Mobilität Innenstadt (ÖRMI)“ aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird die Satzung über die Sondernutzung in den Fußgängerbereichen überarbeitet und die Ergebnisse dem Gemeinderat vorgelegt.
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Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Mai 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 21 der Tagesordnung: Mobilitätseingeschränkten Menschen den Arztbesuch in der Kaiserstraße ermöglichen Interfraktioneller Antrag: CDU, SPD, FDP, FW|FÜR, KAL/Die PARTEI Vorlage: 2020/0344 Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Wiedemann (CDU): Zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die Glückwünsche zu meinem Geburtstag bedanken. Schon allein das war ein Grund, in den Gemeinderat zu kommen. Aber ich bin heute auch noch Oma geworden. Das müssen wir auch noch dazu sagen. (Beifall des Hauses) Das allein ist jetzt aber nicht der Grund gewesen. Der Grund ist dieser Antrag, der uns, der mir sehr am Herzen liegt. Deshalb möchte ich ausführen, hier geht es um Menschen und nicht um die Durchsetzung einer ideellen Vorstellung. Es geht um Personen, die man unterstützen muss, ein Recht auszuüben, das wir alle haben. Nämlich das Recht auf freie Arztwahl. Zwischen Europaplatz und Kronenplatz befinden sich über 20 Arzt- beziehungsweise Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärzten. Personen mit Behinderung, die massiv in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, konnten mit Patiententransporten, Fahrdiensten oder Taxen bis vor einiger Zeit direkt zu ihrem Arzt befördert, gegebenenfalls sogar in die Praxis begleitet – 2 – werden. Diese Duldung endete abrupt. Die Beförderung ist jetzt ausnahmslos nur zwischen 8 und 11 Uhr gestattet. Wir, die unterzeichnenden Fraktionen, die mir sozusagen den Auftrag gegeben haben, für sie zu sprechen, damit wir wieder etwas Zeit einholen, die wir vorhin ein bisschen verplempert haben, also die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion, FW|FÜR und die KAL/Die PARTEI und der Beirat für Menschen mit Behinderungen, finden es nicht akzeptabel, diesem Personenkreis zu untersagen, ihren Arzt später als 11 Uhr aufzusuchen. Jeder weiß, dass es nicht immer möglich ist, einen Termin kurz vor 8 Uhr oder bis kurz vor 11 Uhr zu erhalten oder wahrzunehmen. Das hängt auch mit den Patiententransporten und den Fahrdiensten zusammen. Der Vorschlag, in den Nebenfußgängerzonen die Patienten auszuladen, ist unrealistisch und nicht durchführbar. Wir haben die Verwaltung um einen Lösungsvorschlag für diese Problematik gebeten. Der lautet, die Satzung über die Sondernutzung in den Fußgängerbereichen muss geändert werden. Die Verwaltung sieht zwar keinen dringenden Bedarf, wir aber, die unterzeichnenden Fraktionen und der Beirat für Menschen mit Behinderungen, schon. Da die Verwaltung die Einleitung des Verfahrens zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung und des Gebührenverzeichnisses veranlasst hat, kann in diesem Kontext auch eine zeitnahe Umsetzung dieser Satzungsänderung erfolgen. Stadtrat Honné (GRÜNE): Ich möchte erst noch einmal betonen, es ist keine Rechtsänderung passiert in der letzten Zeit, sondern es wird jetzt nur stärker kontrolliert, was schon immer gegolten hat. Insofern ist der Anlass nur eine stärkere Kontrolle, nicht, dass wir etwas geändert hätten. Es hat den Sinn, dass Fahrzeuge nach 11 Uhr nicht mehr in die Kaiserstraße einfahren dürfen, weil die hochbelastet ist von Fußgängern und im Moment auch noch von Straßenbahnen. Da ist es einfach gefährlich, wenn man mit dem Auto durchfährt. Insbesondere dann, wenn demnächst mehr Elektrofahrzeuge fahren. Darauf müssen wir uns auch vorbereiten. Ich habe gesehen, wie in Ettlingen immer wieder einmal ein Elektrofahrzeug durch die Fußgängerzone oder über den Marktplatz fährt. Da sträuben sich mir die Haare, weil man es einfach nicht hört, und es dann noch mal gefährlicher wird. Deshalb hat es seinen Grund, dass ab 11 Uhr das Befahren nicht erlaubt ist. Ich höre immer wieder, dass die Stadtverwaltung eher ziemlich viele Ausnahmen genehmigt, damit man mit Genehmigung dann trotzdem fahren darf. Das wäre in dem Fall sicher auch möglich. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Behindertentransporter wirklich ein Knöllchen bekommt. Das glaube ich einfach nicht. Sehr wohl aber, wenn eine Taxe hinfährt und mehr oder weniger, vielleicht auch weniger, zu sehen ist, dass jemand behindert ist, der transportiert wird. Insofern meinen wir, dass es sinnvoll ist, die Regelung beizubehalten zum Schutz der Menschen, für die diese Regelung auch geschaffen wurde. Nach Aussage der Verwaltung sind es nur extreme Ausnahmefälle, in denen es zu einem Problem wurde. Da muss man dann eine Lösung finden. Aber die wird man auch im Einzelfall finden, wenn es wirklich berechtigt ist, dass jemand nicht aus eigener Kraft gehen kann. Insofern sehen wir durchaus praktische Lösungen. Die Verwaltung hat auch angekündigt, dass sie sich dieses Problems noch einmal annehmen wird in größerem Rahmen. Dann müssen wir noch einmal darüber diskutieren. Stadträtin Fenrich (AfD): Frau Kollegin Wiedemann hat vorhin etwas vergessen. Sie hat vergessen, uns von der AfD zu erwähnen. Denn wir sehen das genauso, wie dieser Antrag, der hier eingereicht wurde. Ich möchte es eigentlich auch ganz kurz machen, um Zeit zu sparen. – 3 – Wir können wirklich nicht nachvollziehen, wenn die Stadtverwaltung sagt, die Satzung müsste geändert werden, und hierfür besteht kein dringender Bedarf. Wenn ich sehe, in Ausschüssen, in Aufsichtsräten, was die GRÜNE-Fraktion an Dingen hervorbringt, wie sie lange diskutiert über soziale Belange, dann kann ich das hier in diesem Haus nicht nachvollziehen. Deswegen: Eindeutig, wir schließen uns diesem interfraktionellen Antrag an. Wir sind der Meinung, die Stadt muss hier handeln. Es ist nicht so, dass Wettrennen stattfinden. Es ist nicht so, dass am Tag x-beliebig viele Menschen hineinfahren müssen, weil sie einen Arzt aufsuchen müssen. Ich wünschen Ihnen allen, die Sie dagegen stimmen - in der Überzahl sind Sie junge Leute -, dass Sie niemals in die Situation kommen, dass Sie mit einem Auto einen Arzt aufsuchen müssen, der zufällig seine Praxis in der Kaiserstraße hat. Stadträtin Moser (SPD): Herr Honné, wir sprechen nicht von Ihnen oder von mir oder von den meisten hier drin. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie im Behindertenbeirat gewesen wären, wenn Sie jetzt schon dazu sprechen, und dann genau mitbekommen hätten, wie die Behinderten, Mobilitätseingeschränkten – wir reden von schwerstmobilitätseingeschränkten Menschen – darunter leiden, dass sie nicht mehr zu ihrem Arzt gehen können, weil nur eine kleine Zeitspanne von drei Stunden möglich ist. Stadtrat Honné (GRÜNE): Frau Moser, ich habe ausdrücklich die Behinderten ausgenommen. Ich habe ausdrücklich gesagt, selbstverständlich muss es für die eine Regelung geben. Da sind wir uns doch alle einig. Ich habe mich nur dagegen gewendet, dass Taxen hinfahren können. Das ist unser Problem. (Heiterkeit, Zurufe) Der Vorsitzende: Wer mit dem Taxi fahren kann, ist zumindest so mobil, dass er noch ein paar Schritte geht oder im Rollstuhl oder mit dem Rollator. Ich versteh jetzt das Gelächter nicht. Ich unterstreiche ausdrücklich die Position der Verwaltung, dass wir im Moment keinen Bedarf sehen, das zu ändern. Auch damit muss man sich auseinandersetzen. Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr entsprechendes Kartenzeichen. – Das sind 15 Nein, dann haben wir drei Enthaltungen, dann sind wir bei 28, die für diesen Antrag waren. Dann werden wir Sie demnächst mit einer geänderten Satzung konfrontieren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Juni 2020