Inklusion in Kindertageseinrichtungen
| Vorlage: | 2020/0325 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0325 Dez. 3 Inklusion in Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 08.07.2020 4 x vorberaten Gemeinderat 15./16.12.2020 2 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss der inhaltlichen Weiterentwick- lung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen zu und nimmt die finanziellen Mehraufwendungen zur Kenntnis. Die zusätzlichen Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt, die abschließende Etatisierung im Doppelhaushalt 2021/2022 ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 2021: 324.800 Euro 2022: 353.600 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Entscheidung obliegt hinsichtlich der Etatisierung dem Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Inklusion in Kindertageseinrichtungen hat den Jugendhilfeausschuss und den Gemeinderat in den vergangenen Jahren mehrfach beschäftigt. Daher greift diese Vorlage folgende Anträge und Anfragen auf und führt die angekündigten Entwicklungen zusammen: - Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion „Inklusion umsetzen: Stärkung der Kitas für den Umgang mit der Heterogenität der Kinder“ vom 26.03.2019, - Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion „Bessere Rahmenbedingungen für Inklusion in Kindertagesstätten“ vom 15.05.2018 und - Anfrage der Grünen-Gemeinderatsfraktion „Rahmenbedingungen erfolgreicher Inklusion in Kindertagesstätten“ vom 22.09.2015. Bereits im Jahr 2008 hat sich die Stadt Karlsruhe durch ein Maßnahmenpaket „Verhaltensauffällige Kinder im Kindergarten – Bedarf und Konzeption“ auf den Weg gemacht, nicht nur Kinder mit dro- hender Behinderung und Behinderung zu unterstützen 1 , sondern auch Kinder mit besonderen sozial- emotionalen Bedürfnissen. Im Sinne der Inklusion werden diese Zielgruppen zukünftig in einem Ge- samtkonzept zusammengeführt, mit dem Ziel, jede Kindertageseinrichtung in Karlsruhe zu befähi- gen, inklusiv zu arbeiten. Gleichzeitig ist es Ziel der Verwaltung, Herausforderungen von Kindern, die in Kindertageseinrich- tungen zutage treten, auch im familiären Kontext weiter zu bearbeiten. Hierfür wird eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst und den Kindertageseinrichtungen an- gestrebt. Aufbauend auf der bisherigen Hilfestruktur können nachfolgende Bausteine die Inklusion in Kinder- tageseinrichtungen verbessern. Baustein A: Heilpädagogischer Fachdienst (HPFD) Der Heilpädagogische Fachdienst unterstützt nunmehr seit über zehn Jahren, im Auftrag der Stadt Karlsruhe, Kindertageseinrichtungen bei der Arbeit mit Kindern mit besonderen sozial-emotionalen Bedürfnissen. Dieses Angebot wird von den Kindertageseinrichtungen sehr gut angenommen. So wurden im Jahr 2018 insgesamt 119 Fallberatungen in 71 Einrichtungen bei 14 verschiedenen Trä- gern durchgeführt. Über den Ressourcenpool wurden 40 Einsätze in Kindertageseinrichtungen zur begleitenden Fallassistenz, heilpädagogischen Unterstützung oder Kleingruppenangeboten durchge- führt. Um der größeren Anzahl von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Personalkostensteigerungen gerecht zu werden, wurden die Zuschüsse an den HPFD seit dem Jahr 2018 bedarfsgerecht über das ursprüngliche Niveau, beschlossen vom Jugendhilfeausschuss am 17.06.2009, von 300.000 Euro (derzeit 400.000 Euro) pro Jahr angehoben. Hiermit wird eine zügige Bearbeitung aller anfragenden Kindertageseinrichtungen sichergestellt. Bisher hat der Heilpädagogische Fachdienst Kindertageseinrichtungen im Umgang mit Kindern mit besonderen sozial-emotionalen Bedürfnissen beraten. In Zukunft sollen Kindertageseinrichtungen auch im Umgang mit Kindern mit Behinderung umfassender begleitet werden. Derzeit erhalten Kin- dertageseinrichtungen im Rahmen der pädagogischen Hilfen lediglich eine geringe fallspezifische Beratungsmöglichkeit. Für den erweiterten Tätigkeitsbereich des HPFD wird eine neue Stelle (2x 0,5 VZÄ) eingerichtet. Daraus ergibt sich ein erhöhter Aufwand von jährlich 80.000 Euro. 1 Wenn von Kindern mit Behinderung gesprochen wird, sind stets auch Kinder mitgedacht, die von Behinderung bedroht sind. Zur einfacheren Lesbarkeit wird jedoch auf eine Nennung verzichtet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 In diesem Zusammenhang hat sich die Stadt Karlsruhe auf den vom Land Baden-Württemberg aus- geschriebenen „Modellversuch mobiler Fachdienst Inklusion und Qualitätsbegleiter“ beworben. Leider wurde die Stadt Karlsruhe als Modellstandort nicht berücksichtigt. Baustein B: Kooperation Kindertageseinrichtungen und Allgemeiner Sozialer Dienst Die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und dem Allgemeinen Sozialen Dienst funk- tioniert in zahlreichen Einzelfällen schon gut. Bei Kindern mit Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich bietet der Allgemeine Soziale Dienst Eltern an, gemeinsam Ursachen für das auffällige Verhalten zu identifizieren, Handlungsmöglichkei- ten zu entwickeln und auszuprobieren. Wertvolle Unterstützung zur Einschätzung des Bedarfs leistet hier bereits der Heilpädagogische Fachdienst, mit dem eine enge Zusammenarbeit besteht. Wird im Beratungsverlauf festgestellt, dass der Bedarf durch das Beratungsangebot nicht gedeckt werden kann, wird an Fachberatungsstellen vermittelt, beziehungsweise überlegt, welche Hilfs- und Unter- stützungsmöglichkeiten weiterhelfen können. Dies kann beispielsweise die Nutzung von medizini- schen oder therapeutischen Hilfen sein. Aber auch die Palette der klassischen Jugendhilfeangebote steht zur Verfügung. Gute Ergebnisse konnten bisher vor allem mit dem Einsatz von Sozialpädagogi- schen Familienhilfen nach § 31 SGB VIII zur Stärkung der erzieherischen Kompetenzen der Eltern erzielt werden, insbesondere wenn eine Diagnosestellung unter anderem aufgrund des Alters des Kindes noch nicht möglich ist. Aber auch alle anderen Hilfen zur Erziehung (§ 27ff SGB VIII) und Ein- gliederungshilfen für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder nach § 35a SGB VIII sind denkbar. Kindertageseinrichtungen können den Allgemeinen Sozialen Dienst nutzen, wenn es um die Ein- schätzung von Hilfebedarfen geht. Dabei müssen die Eltern entsprechend informiert und einbezogen werden. Die Teilnahme an Helferrunden und Runden Tischen ist möglich und wird von Seiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes auch gewünscht. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wird erwartet, dass die erzieherischen Bedarfe von Kin- dern weiter steigen werden. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, wird der Allgemeine Soziale Dienst in den Jahren 2020/21 einen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Kooperationsstruk- turen mit Kindertageseinrichtungen legen. Um möglichst viele Kindertageseinrichtungen zu erreichen, bieten sich die neu entstehenden Kinder- und Familienzentren als Kooperationspartner an. Mit zunächst fünf Kinder- und Familienzentren soll im Jahr 2020 erprobt werden, wie durch niedrigschwellige Zusammenarbeit die Zugänge zu Hilfen für Familien und ihre Kinder verbessert werden können. In Kooperationstreffen der Fachkräfte kann das Wissen über die jeweiligen Systeme verbessert, Absprachen getroffen und gegenseitiges Ken- nenlernen befördert werden. Basierend auf diesen Erfahrungen können die Kooperationsstrukturen in Zukunft auf weitere Kinder- und Familienzentren ausgedehnt werden. Baustein C: Pädagogische und Begleitende Hilfen Die inklusive Förderung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen erfolgt in Karls- ruhe als Einzelintegration, in integrativen Gruppen oder in integrativen Kindertageseinrichtungen. Die Inklusion dieser Kinder wird durch Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von finanziellen Pauschalen gefördert. Diese Fallpauschalen sind gesetzliche Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 112 SGB IX und § 35a SGB VIII (Jugendhilfe). Die Höhe der Leistungen sind nicht gesetzlich vorge- schrieben und können vom jeweiligen Leistungsträger in seiner Zuständigkeit festgelegt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Für ein Kind mit wesentlicher Behinderung kann im Einzelfall – im Vergleich mit einem Kind ohne Behinderung – ein zusätzlicher Bedarf als pädagogische Hilfe zur Teilnahme am Gruppengeschehen oder begleitende Hilfen (durch Pflegefachkräfte oder durch geeignete Hilfskräfte als Hilfestellung bei Alltagshandlungen, wie Anziehen, Toilettengang) bestehen. Pädagogische Hilfen durch Integrations- fachkräfte sollen auch darauf abzielen, das pädagogische Personal in der Kindertageseinrichtung bei der eigenständigen Förderung des Kindes mit Behinderung und dessen Integration in die Gruppe zu unterstützen. Der zusätzliche Förderbedarf kann auch in der Kombination von pädagogischer und begleitender Hilfe vorliegen. Derzeit erhalten die betroffenen Kinder für eine pädagogische Hilfe bereits eine Fallpauschale in Höhe von 530 Euro. Bis zum 30.06.2019 betrug diese Fallpauschale 460 Euro. Die Erhöhung auf 530 Euro erfolgte zunächst zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2020. Die zeitliche Befristung soll aufgehoben werden. Die Fallpauschale für eine begleitende Hilfe beträgt derzeit 355 Euro bei Betreuung in einer Regel- gruppe, Halbtagesgruppe oder Einrichtung mit verlängerten Öffnungszeiten und 390 Euro bei Be- treuung in einer Ganztageseinrichtung. Für jedes Kind mit Behinderung empfiehlt die Verwaltung folgende Pauschalen ab dem 1. Januar 2021: a) für eine pädagogische Hilfe 530 Euro b) für eine begleitende Hilfe 400 Euro bei Betreuung in einer Regelgruppe, Halbtagsgruppe oder Einrichtung mit verlängerten Öffnungszeiten, 430 Euro bei Betreuung in einer Ganztageseinrichtung Mit der Anhebung der Fallpauschalen erfolgt ein Ausgleich der in den letzten Jahren gestiegenen Personal- und Sachkosten im Bereich der pädagogischen und begleitenden Kräfte. Die Pauschalen für pädagogische Hilfen werden ab dem Jahr 2023 gemäß den Kostensteigerungen in den Vergü- tungssätzen von Heilpädagogen angepasst. Die Pauschalen für begleitende Hilfen werden ab dem Jahr 2023 gemäß den Kostensteigerungen in der Vergütung von FSJ-Kräften angepasst. Damit wird ein Absinken des Leistungsumfangs durch Personalkostensteigerungen zukünftig vermie- den. Orientiert an Hochrechnungen der Vorjahreswerte ist aufgrund der Anhebung der Fallpauschalen und unter Berücksichtigung von jährlichen Fallzahlensteigerungen mit Mehraufwendungen im Jahr 2021 in Höhe von 262.800 Euro und im Jahr 2022 von 273.600 Euro zu rechnen. Baustein D: Freiwilliger Personalzuschlag Seit dem Jahr 2004 wird Kindertageseinrichtungen, die ein Kind mit anerkannter Behinderung be- treuen, ein Personalzuschlag gemäß der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe über die Förderung von Kin- dertagesstätten und Kinderkrippen“ gewährt. Dieser beträgt derzeit 0,1 Fachkraftstellen für jedes betreute Kind mit anerkannter Behinderung. Mit Änderung der Förderrichtlinie zum 1. Oktober 2019 erhalten Einrichtungen zusätzlich einen Zuschlag von 0,1 Fachkräften pro betreutem Kind mit drohender Behinderung ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis Schuleintritt. Die Leis- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 tungen der Eingliederungshilfen nach SGB XII bzw. SGB IX bleiben hiervon unberührt. Der nach der zuvor genannten Richtlinie förderfähige Stellenschlüssel wird entsprechend des Personalzuschlags erhöht. Zur flächendeckenden Umsetzung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen wird beabsichtigt, die- sen Personalzuschlag in Zukunft in eine Inklusionspauschale umzurechnen. Die genaue Ausführung und Definition der Inklusionspauschale wird gemeinsam mit den Trägern von Kindertageseinrichtun- gen in dem unter Baustein E vorgesehenen Gesamtkonzept Inklusion definiert. Baustein E: Rahmenkonzept Inklusion Die Umsetzung der vorangegangenen Bausteine wird als weiterer Schritt zur Inklusion in Kinderta- geseinrichtungen verstanden. Daran anknüpfend wird ein Rahmenkonzept Inklusion gemeinsam mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und Vertretern der Fachdienste erarbeitet. Das Thema Inklusion ist von hoher Relevanz für das Feld der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Kein Kind darf wegen seiner ethnischen Herkunft, Religion oder seiner körperlichen, kog- nitiven und emotionalen Voraussetzungen vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden. In Grenzsi- tuationen passiert das leider jedoch immer wieder auch in Einrichtungen in der Stadt Karlsruhe. Nur über geeignete Rahmenbedingungen kann es gelingen, dass kein Kind mehr seinen Betreuungs- vertrag gekündigt bekommt und dadurch ausgegrenzt wird. Um hierfür die Voraussetzungen zu schaffen und um echte Inklusion in der Stadt Karlsruhe zu ermöglichen, soll ein Rahmenkonzept er- arbeitet werden, welches die unterschiedlichen Hilfsangebote zusammenführt und die Rahmenbe- dingungen weiter verbessert. Es soll die Unterstützung und Förderung gewährleisten, die den indivi- duellen Bedürfnissen entspricht und auch dem einzelnen Kind ermöglicht, im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention Artikel 24 seine „Persönlichkeit, ... Begabungen und ... Kreativität so- wie ... geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen (und) ... nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen (zu) werden“. Im Sinne einer Handreichung für Träger und Einrichtungen, sollen die qualitativen und finanziellen Erfordernisse geregelt und gleichzeitig Handlungsempfehlungen für die Praxis bereitgehalten wer- den. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Finanzielle Auswirkungen In den Haushaltsjahren 2021 und 2022 ist mit folgenden finanziellen Auswirkungen zu rechnen: 2021 2022 bisheriges Budget Mehr- aufwendungen bisheriges Budget Mehr- aufwendungen Baustein A: 400.000 Euro 80.000 Euro 400.000 Euro 80.000 Euro Heilpädagogischer Fachdienst (HPFD) einschließlich Erweiterung des Beratungsangebots Baustein B: derzeit keine finanzielle Auswirkungen Kooperation Kindertageseinrichtun- gen und Allgemeiner Sozialer Dienst Baustein C: 2.037.200 Euro 262.800 Euro 2.126.400 Euro 273.600 Euro Pädagogische und Begleitende Hilfen Baustein D: Freiwilliger Personalzuschlag 1.389.600 Euro 0 Euro 1.431.300 Euro 0 Euro - davon Förderung freie Träger 1.158.400 Euro 1.193.200 Euro - davon Aufwendungen für städti- sche Einrichtungen 231.200 Euro 238.100 Euro Baustein E: derzeit keine finanzielle Auswirkungen Rahmenkonzept Inklusion Gesamt 3.826.800 Euro 342.800 Euro 3.957.700 Euro 353.600 Euro Die Mehraufwendungen für das Jahr 2021 betragen insgesamt 342.800 Euro, für 2022 insgesamt 353.600 Euro. Die Berechnungen orientieren sich an Hochrechnungen der Vorjahreswerte. So ist beispielsweise die Gewährung von pädagogischen und begleitenden Hilfen vom jeweiligen Bedarf des Kindes sowie der Inanspruchnahme abhängig. Die abschließende Etatisierung im Haushaltplan, ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu be- schließen. Damit wird ein Vorgriff auf die Haushaltsbeschlussfassung vermieden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss der inhaltlichen Weiterentwick- lung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen zu und nimmt die finanziellen Mehraufwendungen zur Kenntnis. Die zusätzlichen Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt, die abschließende Etatisierung im Doppelhaushalt 2021/2022 ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen.
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Auszug Protokoll Haushaltsberatungen 15./16.12.2020 Antrag 156 (Seite 241): Umsetzung Gemeinderatsbeschluss: Inklusion in Kindertagesein- richtungen (inkl. 2 x 0,5 Vollzeitstellen) (KAL/Die PARTEI, DIE LINKE.) Tagesordnungspunkt 2: Inklusion in Kindertageseinrichtungen (Vorlage 2020/0325) Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ich meine, wir hätten das heute schon beschlossen. Das ist identisch mit dem Beschluss, den wir am Ende der Tagesordnung im Gemeinderat beschlie- ßen sollen. Der Vorsitzende: Wir haben TOP 2 aus der Gemeinderatsdebatte heute noch nicht aufgeru- fen. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wenn wir es noch nicht aufgerufen haben, dann müssen wir es jetzt abstimmen. Dann ist es in Ordnung. Der Vorsitzende: Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 und Ordnungsziffer 156 auf. Dann können wir darüber jetzt abstimmen. Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine Mehrheit.