Überplanmäßige Auszahlungen für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung zum Infektionsschutz

Vorlage: 2020/0316
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Branddirektion
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.03.2020

    TOP: 9.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Schutzausrüstung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0316 Dez. 5 Überplanmäßige Auszahlungen für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung zum Infektionsschutz Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 17.03.2020 9.1 X Beschlussantrag 1. Der Hauptausschuss genehmigt überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.118.750,00 Euro für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung zum Infektions- schutz in Vorbereitung einer pandemischen Katastrophenlage im Zusammenhang mit Covid-19 Erregern und die zusätzliche Beschaffung von Desinfektionsmaterial für die Mitarbeitenden der Stadt Karlsruhe. 2. Die Branddirektion und die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Karlsruhe werden ermächtigt, die jeweiligen Beschaffungen durchzuführen. 3. Entstehen Mehrkosten durch etwaige, derzeit nicht absehbare Preiserhöhungen wird die Verwaltung ermächtigt, die Beschaffung in dem dafür notwendigen finanziellen Rahmen durchzuführen und die zur Abdeckung der insgesamt entstehenden Aufwendungen erforderlichen haushaltsrechtlichen Schritte zu gegebener Zeit vorzunehmen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 1.118.750,00 Euro - - Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Aufgrund der veränderten Gesundheitslage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) empfiehlt der Verwaltungsstab die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung über ein Volumen von insgesamt 1.118.750,00 Euro. Begründung Die aktuelle Lage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Covid-19 Erregers scheint medizinisch zunächst beherrschbar. Allerdings ist in den letzten Tagen eine dynamische Lageentwicklung zu beobachten gewesen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Infektionsraten in naher Zukunft stark ansteigen. In diesem Zusammenhang wird von Ärzteschaft, Kliniken, Rettungsdienst und dem Gesundheitsamt auf eine mögliche Mangelversorgung mit persönlicher Ausrüstung für den Infektionsschutz hingewiesen. Dies liegt in der dynamischen medialen Lage und der Wahrnehmung der Bevölkerung begründet, wodurch auch sonst unübliche Kundenkreise zu einer starken Nachfrage solcher Ausstattung angeregt wurden. Lieferengpässe hängen auch mit dem interkontinentalen pandemischen Geschehen zusammen, was einen weltweiten Nachfrageanstieg mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund sieht es die untere Katastrophenschutzbehörde als erforderlich an, auch bei den aktuell erhöhten Angebotspreisen eine Reserve zu schaffen, welche der Zuweisung nach Ermessen des Verwaltungsstabes der Stadt Karlsruhe unterliegt. Ziel ist vornehmlich die Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsfürsorge in kritischen Bereichen. Mögliche Einsatzzwecke sind zum Beispiel:  Bereitstellung für Kliniken der Maximalversorgung zur Aufrechterhaltung des notwendigen Dienstbetriebes und Schutz von ärztlichem Personal und Pflegepersonal.  Bereitstellung zur Ausstattung zentraler Testzentren (Ressourcen- und Kompetenzbündelung) zum Nachweis des Erregers von Covid-19 bei stark ansteigendem Bedarf.  Bereitstellung für sonstige Behörden mit Kundenkontakt und notwendiger Tätigkeit auch in der Krise (Polizeivollzugsdienst, Rettungsdienst, Feuerwehr). Die Aufzählung ist nicht abschließend und begründet keinen Anspruch auf Versorgung beziehungsweise Lieferung. Die dynamische Lageentwicklung sowie die nicht klar umgrenzten möglichen Aufgaben der zu schützenden Personen erlauben keine deterministische Berechnung des Bedarfs. Deshalb wird eine pragmatische, aber fachgerechte Abschätzung in Anlehnung an den bestehenden Influenzapandemieplan vollzogen. Dieser folgt der Annahme, 2.000 Mitarbeitende der Stadtverwaltung mit Publikumsverkehr auf dem Gipfel einer Influenzapandemie über 30 Tage zu schützen. Daraus ergab sich ein Bedarf an 75.000 Stück Filtermasken und 50.000 Stück Einfachmasken (Mund- und Nasenschutz). Die Filtermasken sollen die Trägerin beziehungsweise den Träger vor Inkorporation von Erregern schützen. Die Einfachmasken (Mund-Naseschutz) sollen hingegen von potentiell infektiösen Personen getragen werden, um den Ausstoß von Erregern zu minimieren. Die nach dieser Planung vorgesehenen Filtermasken weisen nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts eine zu geringe Schutzstufe (FFP1) auf und die restlichen Masken im vorhandenen Bestand haben das Haltbarkeitsdatum bereits überschritten. Falls kein anderes Schutzmaterial mehr zur Verfügung steht, würden nach einer Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Gefährdungsbeurteilung jedoch auch diese Filtermasken bei nicht aufzuschiebenden infektionsgefährdeten Arbeiten, zum Beispiel Behandlung akut Erkrankter, eingesetzt werden. Um die Gefährdung des betroffenen Personals jedoch so gering wie möglich zu halten, sollte eine Nachbeschaffung dieser Ressourcen zeitnah erfolgen. Dabei muss eine Verteilung der Schutzausrüstung auch an andere Personenkreise als die Stadtverwaltung, zum Beispiel aufgrund der sehr viel höheren Ansteckungsgefahr bei medizinisch tätigem Personal, in Betracht gezogen werden. Mit der Stückzahl von 75.000 Stück Filtermasken zum Schutz von Personen gegen Inkorporation wird diese Betrachtung durchgeführt. Um die verschiedenen Anforderungen der möglichen Einsatzgebiete der Schutzausrüstung zu berücksichtigen, findet eine Kategorisierung in die Kontaktformen normal, erhöht und intensiv zu einer potentiell infektiösen Person statt. Diesen wird der spezifische Schutzausstattungsbedarf zugeordnet, Tabelle 1. Tabelle 1: Berechnung der Stückzahlen für verschiedene Kontaktformen Anteil an der Gesamtmenge (75 000 Stück) Kontaktform mit potentiell infektiöser Person Ausstattungs- teil abgeleitete Stückzahl 30 Prozent normal (Gespräch, Befragung) Handschuhe 22.500 Maske FFP2 22.500 40 Prozent erhöht (Erstversorgung Rettungsdienst, First Responder, sonstiges Personal in Isolierstation) Handschuhe 30.000 Maske FFP2 30.000 Schutzbrille* 30.000 Schutzkittel 30.000 30 Prozent intensiv (endotr. Intubation, Erregernachweis, Bronchoskopie) Handschuhe 22.500 Maske FFP3 22.500 Schutzbrille* 22.500 Schutzanzug 22.500 *Bei Schutzbrillen mit Mehrfachnutzung durch Desinfektion Reduzierung der Stückzahl um Faktor 20 möglich. Aus Tabelle 1 wurde durch eine Abschätzung der aktuellen Marktpreise (Stand 6. März 2020, sehr dynamische Preisentwicklung am Markt) eine Kostenschätzung durchgeführt. Es wird demnach von einem Finanzbedarf von circa 1.018.750,00 Euro für die Maßnahme ausgegangen, der sich aber aufgrund der Marktentwicklung ändern kann. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Tabelle 2: Summierte Stückzahlen der Ausstattungsteile Ausstattungsteil Summierte Stückzahlen der Ausstattungsteile Handschuhe 75.000 Maske FFP2 52.500 Maske FFP3 22.500 Schutzbrille* 52.500 Schutzkittel 30.000 Schutzanzug 22.500 Mund- und Nasenschutz 50.000 *Bei Schutzbrillen mit Mehrfachnutzung durch Desinfektion ist eine Reduzierung der Stückzahl um Faktor 20 möglich. Die Beschaffung wird angestrebt. Allerdings ist es möglich, dass vor dem Hintergrund der Marktsituation eine zeitnahe Beschaffung der empfohlenen Ausrüstung in der aufgeführten Menge nicht umsetzbar ist. Darüber hinaus soll über die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Karlsruhe für die Mitarbeitenden der Stadt Desinfektionsmaterial zum derzeit prognostizierten Aufwand von 100.000,00 Euro beschafft werden. Beschluss: Antrag an den Ausschuss 1. Der Hauptausschuss genehmigt überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.118.750,00 Euro für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung zum Infektions- schutz in Vorbereitung einer pandemischen Katastrophenlage im Zusammenhang mit Covid-19 Erregern und die zusätzliche Beschaffung von Desinfektionsmaterial für die Mitarbeitenden der Stadt Karlsruhe gemäß der Anlage. 2. Die Branddirektion und die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Karlsruhe werden ermächtigt, die jeweiligen Beschaffungen durchzuführen. 3. Entstehen Mehrkosten durch etwaige, derzeit nicht absehbare Preiserhöhungen wird die Verwaltung ermächtigt, die Beschaffung in dem dafür notwendigen finanziellen Rahmen durchzuführen und die zur Abdeckung der insgesamt entstehenden Aufwendungen erforderlichen haushaltsrechtlichen Schritte zu gegebener Zeit vorzunehmen.

  • Protokoll TOP 9_1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Sitzung Hauptausschuss 17. März 2020, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9.1 der Tagesordnung: Überplanmäßige Auszahlungen für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung zum Infektionsschutz Vorlage: 2020/0316 Beschluss: 1. Der Hauptausschuss genehmigt überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.118.750,00 Euro für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung zum Infektions- schutz in Vorbereitung einer pandemischen Katastrophenlage im Zusammenhang mit Covid-19 Erregern und die zusätzliche Beschaffung von Desinfektionsmaterial für die Mitarbeitenden der Stadt Karlsruhe. 2. Die Branddirektion und die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Karlsruhe werden ermächtigt, die jeweiligen Beschaffungen durchzuführen. 3. Entstehen Mehrkosten durch etwaige, derzeit nicht absehbare Preiserhöhungen wird die Verwaltung ermächtigt, die Beschaffung in dem dafür notwendigen finanziellen Rahmen durchzuführen und die zur Abdeckung der insgesamt entstehenden Aufwendungen erforderlichen haushaltsrechtlichen Schritte zu gegebener Zeit vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft TOP 9.1 zur Behandlung auf und stellt nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, die einstimmige Zustimmung fest. Er schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 17:14 Uhr und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- – 2 – 2. April 2020