Klimaschutzkonzept 2030
| Vorlage: | 2020/0296 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
www.greencity.de/experience Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe Zusammenfassung Potenziale und Szenarien Inhalt 1 Einleitung ............................................................................................................................................... 2 2 Bilanzen 2017 ........................................................................................................................................ 3 2.1 Endenergie ................................................................................................................................... 3 2.2 CO 2 ............................................................................................................................................... 4 3 Potenziale .............................................................................................................................................. 6 Einsparung Strom ......................................................................................................................... 6 3.1 Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien .............................................................................. 7 3.2 Überblick Potenziale Strom .......................................................................................................... 9 3.3 Einsparung Wärme ..................................................................................................................... 10 3.4 Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien .......................................................................... 11 3.5 Überblick Potenziale Wärme ...................................................................................................... 13 3.6 Potenziale im Verkehrsbereich ................................................................................................... 13 3.7 4 Szenarien ............................................................................................................................................ 15 Szenario Trend 2030 („weiter wie bisher“) ................................................................................. 15 4.1 Szenario Karlsruhe Klimaaktiv 2030 .......................................................................................... 16 4.2 Szenario Karlsruhe Klimaneutral 2050 ....................................................................................... 16 4.3 Szenarienvergleich Endenergie.................................................................................................. 17 4.4 Szenarienvergleich CO 2 -Emissionen ......................................................................................... 20 4.5 Ableitung prioritärer Handlungsfelder ......................................................................................... 22 4.6 5 Anhang ........................................................................................................................................... 23 Methodenteil ............................................................................................................................... 23 5.1 Quellenverzeichnis ..................................................................................................................... 28 5.2 Seite 2/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience 1 Einleitung Der vorliegende Zwischenbericht fasst die wesentlichen Ergebnisse aus der Potenzialanalyse und der Szenarienentwicklung für das neue Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe zusammen. Für die Berechnung der Einsparpotenziale und Szenarien wurde das Jahr 2015 als Referenzjahr gewählt - aus folgenden Gründen: Zum einen standen die Daten der vorläufigen Energiebilanz 2017 zum Zeitpunkt der Berechnung der Einsparpotenziale und Szenarien noch nicht abschließend zur Verfügung. Zum anderen war die Energiebilanz für 2015 dagegen bereits finalisiert und die Daten entsprechend validiert und belastbar. Seite 3/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience 2 Bilanzen 2017 An dieser Stelle werden aus Aktualitätsgründen die wichtigsten Daten der Energiebilanz (Erstellung durch das ifeu-Institut in Heidelberg) für das Jahr 2017 dargestellt. Endenergie 2.1 Insgesamt wurden in der Stadt Karlsruhe im Jahr 2017 8.235 GWh Endenergie verbraucht. Über 50% der gesamten Verbräuche gehen auf den Anwendungssektor Wärme zurück. Tabelle 1: Endenergieverbräuche nach Anwendungssektoren [GWh] Anwendungssektoren Endenergieverbrauch 2017 [GWh] Wärme 4.416 Strom (ohne Verkehrsstrom) 1.703 Verkehr 2.116 Gesamt 8.235 Die Aufteilung der Endenergieverbräuche nach Verbrauchssektoren ist in Karlsruhe recht ausgeglichen. Alle vier Sektoren haben derzeit einen Anteil von grob einem Viertel (Gewerbe/Handel/Dienstleistungen sowie Stadtverwaltung zusammengefasst). Tabelle 2: Endenergieverbräuche nach Verbrauchssektoren [GWh] Verbrauchssektoren Endenergieverbrauch 2017 [GWh] % Private Haushalte 1.993 24 Industrie 2.156 26 GHD 1.766 21,5 Verkehr 2.116 26 Stadt 205 2,5 Gesamt 8.235 100 Seite 4/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Abbildung 1: Endenergieverbräuche nach Verbrauchssektoren (Quelle: ifeu) CO 2 2.2 Betrachtet man die Verteilung der CO 2 -Emissionen auf die Anwendungssektoren so ergibt sich ein anderes Bild: Fast 40% der Emissionen gehen derzeit auf Stromanwendungen zurück. In Abb. 2 ist zudem die Verteilung auf die einzelnen Verbrauchssektoren dargestellt. Tabelle 3: CO2-Emissionen nach Anwendungssektoren [Tonnen CO2] Anwendungssektoren CO 2 -Emissionen 2017 [Tonnen CO 2 ] Wärme 888.734 Strom (ohne Verkehr) 849.331 Verkehr 674.266 Gesamt 2.412.331 Seite 5/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Tabelle 4: CO2-Emissionen nach Verbrauchssektoren [Tonnen CO2] Verbrauchssektoren CO 2 -Emissionen 2017 [Tonnen CO 2 ] % Private Haushalte 548.522 22,7 Industrie 546.824 22,7 GHD 593.283 24,6 Verkehr 674.266 28 Stadt 49.436 2 Gesamt 2.412.331 100 Abbildung 2: CO 2 -Emissionen nach Verbrauchssektoren (Quelle:ifeu) Seite 6/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience 3 Potenziale Zur Abschätzung der Möglichkeiten, die die Stadt Karlsruhe beim Klimaschutz hat, werden einerseits die Potenziale zur Einsparung von Energie, andererseits zur Energieerzeugung aus regenerativen Quellen ermittelt. Es werden unter Berücksichtigung der aktuellen Technik sowie des Zeitrahmens von 15 Jahren Potenziale für das Jahr 2030 berechnet. Wo sinnvoll wurden wirtschaftliche Gesichtspunkte und gesetzliche Rahmenbedingungen mitberücksichtigt. Im weiteren Verlauf werden diese erschließbaren Potenziale 2030 genannt, sie sind als zu erreichender Erzeugungswert zu sehen und beinhalten die bis dato erschlossene Kapazitäten. Zusätzlich sind technische Potenziale ausgewiesen, die das nach heutigem Stand der Technik maximal mögliche Erzeugungs- und Einsparpotenzial darstellen. Für die Potenzialberechnungen wurden verschiedene Quellen herangezogen. Wo möglich, werden die im Rahmen früherer Studien 1,2,3 erhobenen Werte verwendet. Anhand der verfügbaren Potenziale können, die für einen erfolgreichen Klimaschutz in Karlsruhe wichtigen Handlungsfelder und Stellhebel identifiziert werden. Zur Entwicklung von spezifischen Strategien und für die konkrete Maßnahmenumsetzung sind im nächsten Schritt oftmals genauere raumbezogene Analysen, wie im Energieleitplan vorgesehen, notwendig. Einsparung Strom 3.1 In Tabelle 5 finden sich die Stromeinsparpotenziale für die Sektoren Private Haushalte, Industrie und GHD. Diese belaufen sich auf insgesamt 261 GWh Endenergie pro Jahr und bergen eine mögliche Vermeidung von jährlich 159.000 Tonnen CO 2 . Der Verkehrssektor ist hier außen vorgelassen und wird in Kapitel 3.7. separat betrachtet. Das Reduktionspotenzial der Privaten Haushalte ergibt sich zum einen durch eine Umstellung auf effizientere Technologien. Ein noch größeres Potenzial liegt jedoch in einer Änderung des Nutzerverhaltens hinsichtlich Geräteausstattung und -gebrauch (Suffizienz). Hierauf sind zwei Drittel des unten dargestellten Potenzials zurückzuführen 4 . Im Industrie-Sektor war die Datengrundlage nicht ausreichend, um in diesem Rahmen die Einsparpotenziale branchenspezifisch zu berechnen. Es wurden deshalb die prozentualen Einsparpotenziale aus dem Klimaschutzszenario 2050 der Bundesregierung übernommen 5 . Die verschiedenen Anwendungen im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen unterscheiden sich teilweise deutlich in ihren Reduktionsmöglichkeiten. Die Einsparpotenziale dieses Sektors werden deshalb aufgeschlüsselt nach Anwendung berechnet 6,7 . 1 Lewald et al (2012); Potenziale Erneuerbarer Energien in Karlsruhe 2 Stadt Karlsruhe (2009). Klimaschutzkonzept Karlsruhe 3 KEK et al (2011), Machbarkeitsstudie klimaneutrales Karlsruhe 2050 4 IFEU (2015), Stromeinspareffekte durch Energieeffizienz und Energiesuffizienz im Haushalt 5 Öko-Institut/Fraunhofer ISI, Klimaschutzszenario 2050 6 Lehrstuhl für Energiewirtschaft und Anwendungstechnik der TU München (IfE) (2017): Erstellen der Anwendungsbilanzen 2013 bis 2016 für den Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 7 Solar-Institut Jülich der FH Aachen (2016): Handbuch methodischer Grundfragen zur Masterplan-Erstellung Seite 7/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Tabelle 5: Einsparpotenziale Strom nach Verbrauchssektoren Einsparung Strom erschließbar bis 2030 technisches Potenzial Einsparung [GWh/a] CO 2 -Vermeidung [1.000 Tonnen CO2/a] Einsparung [GWh/a] CO 2 -Vermeidung [1.000 Tonnen CO2/a] Private Haushalte 94 57 281 172 Industrie 42 26 83 51 GHD 125 76 249 153 Gesamt 261 159 613 376 Absolut betrachtet liegt das größte Stromeinsparpotenzial im Sektor GHD. Hier schlummern oft größere, unerkannte und ungenutzte Einsparpotenziale. Im Gegensatz zur Industrie, wo aufgrund der hohen Energieverbräuche und der damit verbundenen Kosten, Einsparungen oft gut bekannt sind und meist konsequenter umgesetzt werden. Bezogen auf den Verbrauch des jeweiligen Sektors liegen die Einsparmöglichkeiten bei den privaten Haushalten mit 25% am höchsten. Aufgrund der großen Bedeutung der Suffizienz sind hier besonders Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zielführend. Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien 3.2 Tabelle 5 zeigt die Stromerzeugungspotenziale auf dem Stadtgebiet von Karlsruhe. Insgesamt könnten bis zum Jahr 2030 Erzeugungspotenziale von 133 GWh erschlossen werden, was jährlich 73.000 Tonnen CO 2 vermeiden würde. Photovoltaik Dachflächen: Als erschließbares Potenzial wird, in Anlehnung an den zum Erreichen der Klimaschutzziele notwendigen Photovoltaik-Ausbau in Baden-Württemberg 8 eine Verdreifachung der Solarstromerzeugung auf den Dächern Karlsruhes angenommen. Da der Ausgangswert in Karlsruhe relativ gering ist, die potenziell verfügbare Dachfläche jedoch verhältnismäßig hoch, liegt diese Ausbaurate höher als das Land Baden-Württemberg 8 mit einer Verdopplung angenommen hat. Das technische Potenzial wurde im Rahmen des Projekts SunArea anhand von Laserscannerdaten ermittelt. Drei Viertel der geeigneten Dachflächen wurden der Photovoltaik angerechnet, ein Viertel der Solarthermie. Photovoltaik-Freiflächen: Die solaren Freiflächenpotenziale in Karlsruhe basieren auf dem Energieatlas des LUBW 9 . In diesem sind Seitenrandstreifen und Konversionsflächen, also die Flächen, die theoretisch für Photovoltaiknutzung nach EEG geeignet sind, dargestellt. Für das technische Potenzial der Stadt Karlsruhe werden nur die Flächen, die nicht in einem Restriktionsgebiet liegen, in Betracht gezogen. Zwei Drittel dieser Flächen werden der Photovoltaik angerechnet, ein Drittel der solarthermischen Wärmeerzeugung. Es wird davon ausgegangen, dass bis 2030 knapp ein Viertel des technischen Potenzials erschlossen werden kann. Wind: Die einzige Fläche für Nutzung von Windenergie in Karlsruhe liegt auf dem Energieberg. Dort wurden die beiden kleineren der drei vorhandenen Anlagen 2018 durch eine neue 2 MW-Anlage ersetzt, die aber aus energiewirtschaftlichen Gründen auf 1,5 MW gedrosselt ist. Abgesehen von dieser Bestandsfläche sind im Stadtgebiet Karlsruhe keine weiteren Konzentrationsflächen für die Nutzung von Windenergie im gültigen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie ausgewiesen, weshalb derzeit kein Potenzial für den Bau zusätzlicher Windkraftanlagen vorhanden ist. Lediglich über ein Repowering der bestehenden Anlagen können in Zukunft ggf. weitere Energiepotenziale erschlossen werden. 8 IFEU et al (2017): Energie- und Klimaschutzziele 2030, im Auftrag des Landes Baden-Württemberg 9 http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/projekte/q/bPFnZ (zuletzt abgerufen am 26.11.2018) Seite 8/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Tiefengeothermie: Karlsruhe liegt in einem geothermischen Gunstraum mit guten bis sehr guten geologischen Bedingungen. Das hier dargestellte tiefengeothermische Potenzial wurden der Studie „Potenziale Erneuerbarer Energien in Karlsruhe“ von 2012 des EIFER Instituts entnommen und sind als Orientierungswert zu verstehen. Es ist davon auszugehen, dass die Potenziale deutlich höher liegen. Damit könnte die Tiefengeothermie perspektivisch ein wesentlicher Baustein in der klimafreundlichen Energieversorgung Karlsruhes sein – insbesondere der Wärmebereitstellung über Fernwärme. Um dieses Potenzial genauer identifizieren und quantifizieren zu können, sind jedoch weitere Untersuchungen notwendig. Detailliertere Berechnungsgrundlagen und Annahmen zu den einzelnen Energieträgern befinden sich im Anhang. Tabelle 6: EE-Potenziale Strom EE-Erzeugung Strom Stand 2015 erschließbar bis 2030 technisches Potenzial Erzeugung [GWh/a] Erzeugung [GWh/a] CO2-Vermeidung [1.000 Tonnen CO2/a] Erzeugung [GWh/a] CO2-Vermeidung [1.000 Tonnen CO2/a] Photovoltaik Dachflächen 27 81 45 795 442 Photovoltaik Freiflächen 0,4 8 5 33 18 Wind 3 4 3 9 6 Tiefen- geothermie - 40 20 80 40 Gesamt 30,4 133 73 917 506 Seite 9/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Überblick Potenziale Strom 3.3 Abbildung 3: Darstellung Potenziale Strom nach Erneuerbaren Energieträgern unterteilt 1.794.000 1.533.000 1.181.000 - 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 2.000.000 [MWH] Stromverbrauch gesamtPhotovoltaikWindWasserkraftBiomasseTiefengeothermie 2015 erschließbare Potenziale bis 2030 technische Potenziale 135.784 919.284 32.541 Seite 10/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Einsparung Wärme 3.4 Das größte Energieeinsparpotenzial der Stadt Karlsruhe liegt bei der Wärme. Bis zum Jahr 2030 kann der jährliche Endenergiebedarf um 1.055 GWh reduziert und damit 232.000 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Ermittlung der Einsparpotenziale im Bereich Wärme erfolgt für jeden Sektor separat auf Basis unterschiedlicher Herangehensweisen. Die mögliche Einsparung durch Sanierungsmaßnahmen bei den privaten Haushalten wird anhand der Gebäudetypologie Karlsruhes ermittelt 10,11,12 . Bis zum Jahr 2030 wird mit einer durchschnittlichen Sanierungsrate von 2,1% 13 gerechnet. Gebäude Zu- und Abgänge werden ebenfalls berücksichtigt. Analog zum Strom konnten im Industrie-Sektor keine branchenspezifischen Werte ermittelt werden, weshalb behelfsweise auf Kennwerte aus dem Klimaschutzszenario der Bundesregierung zurückgegriffen wurde. Die Einsparpotenziale an Wärme im Sektor GHD werden analog zum Strom anhand von Kennwerten für die verschiedenen Anwendungen berechnet. 6,7 Tabelle 7: Einsparpotenziale Wärme nach Verbrauchssektoren Einsparung Wärme erschließbar bis 2030 Technisches Potenzial Einsparung [GWh/a] CO2-Vermeidung [1.000 Tonnen CO2/a] Einsparung [GWh/a] CO2-Vermeidung [1.000 Tonnen CO2/a] Private Haushalte 446 98 1.067 235 Industrie 353 78 675 149 GHD 256 56 511 112 Gesamt 1.055 232 2.253 496 Das größte Potenzial liegt bei den privaten Haushalten und ist auf das enorme Einsparpotenzial durch energetische Sanierungen zurückzuführen. Auch beim Sektor GHD liegen 95% des Einsparpotenzials bei der Raumwärme. Über alle Sektoren betrachtet können zwei Drittel der möglichen Wärmeeinsparungen durch energetische Gebäudesanierungen erzielt werden. 10 Zensus (2011) 11 Diefenbach (2013): Wohnflächen und Häufigkeiten im deutschen Wohngebäudebestand / Basis-Typen / Baujahr bis 2009, Stand: Mai 2011 12 IWU (2015) Deutsche Wohngebäudetypologie Beispielhafte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von typischen Wohngebäuden 13 Climate Change 26/2017; Klimaneutraler Gebäudebestand Seite 11/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien 3.5 Das bis 2030 erschließbare Potenzial bei der erneuerbaren Wärmeerzeugung liegt bei 221 GWh pro Jahr, wodurch 30.200 Tonnen CO 2 eingespart würden. Das technische Potenzial beläuft sich auf 1.746 GWh pro Jahr, dies entspräche einer CO 2 Minderung von 415.500 Tonnen. Die Potenziale der Wärmeerzeugung werden unterteilt in netzunabhängige und netzgeeignete Energieträger dargestellt, da die Frage, ob ein Energieträger in einem Wärmenetz nutzbar ist oder nicht, sehr unterschiedliche Herangehensweisen und Strategien zur Erschließung notwendig macht. Die Erschließung der netzunabhängigen Wärmeenergieträger ist durch die Kommune nur indirekt beeinflussbar, sondern vor allem abhängig von individuellen Entscheidungen der Hausbesitzer. Inwieweit die vorhandenen Möglichkeiten bei den netzgeeigneten Erneuerbaren Energien erschlossen werden, hängt weniger am einzelnen Wärmeabnehmer, sondern kann durch strategische Entscheidungen der Stadt, bzw. der Stadtwerke direkt beeinflusst werden. Wärmepumpen: Die Nutzung von Luft-, Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpen ist theoretisch für fast jedes Gebäude möglich und damit nahezu unbegrenzt einsetzbar. Deshalb kann kein absolutes Gesamtpotenzial ausgewiesen werden. Im Zuge der zunehmenden Verlagerung des Energiesystems auf Strom als Leitenergie kommen den Wärmepumpen künftig eine hohe Bedeutung zu; insbesondere in Gebieten außerhalb der Fernwärme- und Gasnetze. Für das erschließbare solarthermische Potenzial auf Dachflächen wurde in Anlehnung an das Zielszenario zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg 14 eine Zunahme der Kollektorfläche von 2015 um 170% bis 2030 angenommen. Das technische Potenzial entstammt Laserscanneranalysen aus dem Projekt SunArea. Es wird angesetzt, dass ein Viertel der als geeignet identifizierten Flächen solarthermisch genutzt werden kann. Das solarthermische Freiflächenpotenzial wird, wie das Potenzial der Photovoltaik-Freiflächen auf Basis des Energieatlasses des LUBW 9 berechnet. Ein Drittel der in diesem Rahmen identifizierten Flächen, die nicht in Restriktionsgebieten liegen, wird als technisches solarthermisches Potenzial angesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass bis 2030 auf einem Viertel dieser Flächen Solarthermieanlagen installiert werden können. Die Erstellung einer räumlichen an tatsächliche Wärmebedarfe angepasste Potenzialanalyse wird dringend empfohlen. Das Biomassepotenzial wird auf Basis der Stoffströme berechnet, die im Einflussbereich der Stadt liegen. Da die gesamten Bioabfallmengen der Stadt Karlsruhe außerhalb des Stadtgebietes zur Vergärung vergeben und vertraglich gebunden sind, werden sie in den erschließbaren Potenzialen bis 2030 nicht berücksichtigt. Dieses beschränkt sich auf die thermisch nutzbaren Fraktionen des Grünguts. Im technischen Potenzial werden zusätzlich die vergärbaren Anteile des Grünguts, von Mist und Gülle des Zoos sowie der Bioabfallmengen berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein gesamtes technisches Potenzial von 58 GWh. Eine weitere Nutzungsmöglichkeit der Biomasse ist die Carbonisierung: hierbei wird bei Temperaturen um die 200ºC und erhöhtem Druck Biokohle (HTC-Kohle) erzeugt. Diese hat Braunkohle-ähnliche Eigenschaften und kann somit als Energieträger aber auch zur Bodenverbesserung eingesetzt werden. Das energetische Potenzial dieser Technologie liegt nach einer groben Abschätzung bei gut 20 GWh. Das Potenzial an zusätzlicher Abwärme entstammt Untersuchungen der Firma IREES im Rahmen des DACH-Projekts. Die Vorgehensweise bei der Erhebung des Tiefengeothermiepotenzials ist in Kapitel 2.2 „Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien“ beschrieben. Das EE-Potenzial der Tiefengeothermie für den Bereich Wärme wurde hier in Abstimmung mit der Projektgruppe bis 2030 mit 0 GWh/a Erzeugung und damit auch mit 0 t CO 2 /a angesetzt. Grund dafür ist die Tatsache, dass nach Information durch die Stadtwerke derzeit die durch Raffinerieprozesse entstandene Abwärme der MiRo (Mineralölraffinerie Oberrhein mit Standort in 14 ZSW et al (2017), Energie-und Klimaschutzziele 2030 Seite 12/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Karlsruhe) genutzt wird. Nach Information der Stadtwerke Karlsruhe findet dadurch eine fast vollständige Deckung des Wärmebedarfs statt. Als technisch erschließbares EE-Potenzial Wärme (d.h. das technische Potenzial, das das nach heutigem Stand der Technik maximal mögliche Erzeugungs- und Einsparpotenzial darstellt aufgrund der in Karlsruhe vorliegenden Rahmenbedingungen [siehe auch Kapitel. 2.2]) sind 640 GWh/a Erzeugung und damit die Vermeidung von 189.000 to CO2/a angesetzt (siehe nachfolgende Tabelle 8). Tabelle 8: EE-Potenziale Wärme 2030 EE-Potenzial Wärme Stand 2015 erschließbar bis 2030 Technisches Potenzial Erzeugung [GWh/a] Erzeugun g [GWh/a] CO2-Vermeidung [1.000 Tonnen CO2/a] Erzeugung [GWh/a] CO2-Vermeidung [1.000 Tonnen CO2/a] Netzunabhängig Wärmepumpen 13 147 14 307 29 Solarthermie 6 13 3 656 164 Netzgeeignet Solarthermie für Nahwärme 8 2 34 8 Biomasse 24 40 8 58 14 Zusätzliche Abwärmepotenziale 13 3 51 11 Tiefengeothermie 0 0 0 640 189 Gesamt 43 221 30 1.746 415 Die Wärmepumpen bieten das größte Potenzial unter den netzunabhängigen Energieträgern. Über Kampagnen, Contractingmodelle oder Förderprogramme kann die Stadt bei der Erschließung dieses wichtigen Potenzials unterstützend wirken. Bei den netzgeeigneten Energieträgern liegt das größte langfristige Potenzial bei der Tiefengeothermie. Um dieses Potenzial nutzbar machen zu können, sind weitergehende Untersuchungen notwendig. Seite 13/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Überblick Potenziale Wärme 3.6 Abbildung 4: Darstellung Potenziale Wärme nach Erneuerbaren Energieträgern unterteilt (betrachtet wurden an dieser Stelle ausschließlich Geothermie, Solarthermie und feste Brennstoffe, die Ausgangswerte aus dem Jahr 2015 sind der Energie- und CO2 Bilanz des Ifeu-Instituts entnommen) Potenziale im Verkehrsbereich 3.7 Die verkehrspolitischen Ziele des Landes Baden-Württemberg sind im Rahmen eines Klimaschutzszenarios für die Verkehrsinfrastruktur 2030 im Jahre 2017 dargestellt worden. Danach ist es das Bestreben der Landesregierung, die CO 2 -Emmissionen im Verkehrssektor bis 2030 (Bezugsjahr 1990) um 40% zu reduzieren. Auch der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung hat als Sektorziel für den Verkehr minus 40% für das Jahr 2030 gegenüber 1990 festgelegt. In einer wissenschaftlichen Begleitstudie des Klimaschutzszenarios der Universität Stuttgart* aus dem Jahre 2017 ergeben sich daraus folgende Schlussfolgerungen für Maßnahmen: Ausbau der Schieneninfrastruktur zur Aufnahme zusätzlicher Fahrten (Schienenpersonennahverkehr) SPNV und Güterverkehr Ausbau der Fernbusterminals als intermodale Knotenpunkte Ausbau Radwegenetze und -infrastruktur 3.089.000 1.891.000 - 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 4.000.000 4.500.000 [MWH] Wärmeverbrauch gesamtWärmepumpenSolarthermieBiomasseTiefengeothermie 2015 erschließbar bis 2030 technische Potenziale 44.046 208.500 1.695.000 4.144.000 Seite 14/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Maßnahmen zur Gestaltung des innerstädtischen Straßenverkehrs (z.B. bauliche Veränderungen, Beschilderung, Steuerung von Lichtsignalanlagen, Anpassung Straßenverkehrsordnung) Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsangebotes im ÖPNV (z.B. räumliche Verfügbarkeit, Zeitaufwand, Beförderungskomfort, Übersichtlichkeit) Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinformation (z.B. digitale Mobilitätsplattform, Radwegebeschilderung, Öffentlichkeitsarbeit, ordnungspolitische Maßnahmen) Monetäre Maßnahmen (Preisgestaltung und Ticketing, Preisgestaltung PKW und Güterverkehr) Eine genaue Untersuchung der Minderungspotenziale im Verkehrsbereich in Karlsruhe ist nicht Gegenstand des neuen Klimaschutzkonzepts, u.a. weil dieser Bereich im Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Karlsruhe ausführlicher analysiert wurde. Die dort dargelegten CO 2 -Einsparpotenziale wurden jedoch nicht übernommen, weil die hinterlegten Annahmen teilweise als nicht mehr aktuell betrachtet werden. Beispielsweise wurde bezüglich für die Elektromobilität eine „nur sehr gedämpften Marktdurchdringung“ 15 angenommen, was aus heutiger Sicht als unwahrscheinlich gilt. Die zugrunde gelegten Einsparpotenziale basieren deshalb auf der Studie „Mobiles Baden-Württemberg-“ der Baden-Württemberg Stiftung 16 , in der einerseits von einer Einsparung an Endenergie von 43% bis zum Jahr 2030 sowie 80% bis zum Jahr 2050 und andererseits von einer stark ansteigenden Bedeutung vom Strom ausgegangen wird (10% der Endenergieverbräuche des Verkehrssektors bis 2030 sowie 100% bis 2050). Tabelle 9: Erschließbare Einsparpotenziale Verkehr 2030 Stand 2015 erschließbar bis 2030 Technisches Potenzial Energieverbrauch [GWh/a] Einsparung [GWh/a] CO2-Vermeidung [1.000 Tonnen CO2/a] Einsparung [GWh/a] CO2-Vermeidung [1.000 Tonnen CO2/a] 2.113 917 220 1.706 406 15 VEP Karlsruhe (2013), Umweltbericht * Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen - Nachhaltige Mobilität in Baden-Württemberg: Wissenschaftliche Begleitung eines Klimaschutz-Szenarios im Verkehr; Universität Stuttgart, Institut für Strassen- und Verkehrswesen, Lehrstuhl für Verkehrsplanung und Verkehrsleittechnik, PTV Consult GmbH; Auftraggeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg; 30.9.2017 16 Abschlussbericht der Studie Mobiles Baden Württemberg – Wege der Transformation zu einer nachhaltigen Mobilität (2018), Herausgegeben von der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH Seite 15/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience 4 Szenarien Für das neue Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe wurden drei Szenarien erstellt. Die Szenarien Trend 2030 und Karlsruhe Klimaaktiv 2030 stellen dabei eine jeweils mögliche Entwicklung bis 2030 dar und dienen als Orientierung, welche CO 2 - Minderung bei einem ambitionierten Vorgehen bis zum Jahr 2030 erreicht werden kann bzw. wie sich ein „weiter wie bisher“ auswirken würde. Das Maximalszenario für die Stadt Karlsruhe (Szenario Karlsruhe Klimaneutral 2050 ) zeigt auf, welche Reduktionen an Endenergie und CO2 bis 2050 gegenüber dem Bezugsjahr 2015 möglich wären, wenn alle stadteigenen technischen Potenziale ausgeschöpft würden. Folgende Grundannahmen stehen hinter den Szenarien: Das Ausgangsjahr 2015 sowie die Bilanzierungsprinzipien wurde aus der ifeu-Bilanz übernommen. Bevölkerungsentwicklung: Stadt Karlsruhe 2017 16 Beschäftigtenprognosen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 18 Zu den Ausbaupotenzialen der Fernwärme, sowie den Entwicklungen des Gasnetzes wurden Gespräche mit den Stadtwerken geführt Emissionsfaktoren: Werden aus dem Jahr 2015 eingefroren mit folgender Ausnahme: Entwicklung Bundesstrommix auf Basis Ökoinstitut Entwicklung bei Erdgas und Fernwärme auf Basis von Gesprächen mit den Stadtwerken 4.1 Szenario Trend 2030 („weiter wie bisher“) Fortschreibung der bisherigen Entwicklungen: „weiter wie bisher“ Keine Berücksichtigung von möglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen oder technischen Innovationen Annahmen Szenario Trend 2030: Private Haushalte: Energieträger werden auf Basis von prozentualer Verbrauchsentwicklung pro Kopf zwischen 2009 und 2015 fortgeschrieben. GHD: Energieträger werden auf Basis von prozentualer Verbrauchsentwicklung pro Beschäftigten zw. 2009 und 2015 fortgeschrieben. Industrie: Entwicklung auf Basis AGEB 19 (2011 bis 2050) Verkehr: Fortschreibung der bisherigen Entwicklung Ergebnisse: Würden sich die Energieverbräuche der einzelnen Energieträger in Karlsruhe weiter wie bisher entwickeln, steigt der Endenergieverbrauch bezogen auf das Jahr 2015 bis 2030 um 10%, die CO2- Emissionen würden um 4% sinken. 17 Stadt Karlsruhe (2016): Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2035 18 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 19 Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Seite 16/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Tabelle 10: Ergebnis Szenario Trend 2030 2015 2030 Endenergieverbrauch gesamt [GWh] 8.086 9.016 CO2-Emissionen gesamt [Tonnen CO2] 2.472.280 2.358.166 CO2-Emissionen pro Kopf [t CO2/EW] 7,9 7 4.2 Szenario Karlsruhe Klimaaktiv 2030 Ein ambitionierter Weg im Klimaschutz für Karlsruhe Keine exakte Prognose oder Modellierung des Energiesystems Basierend auf den erschließbaren Potenzialen bis 2030 Ein ambitioniertes Handeln auf Bundesebene wird vorausgesetzt. Annahmen Szenario Karlsruhe Klimaaktiv 2030: Die erschließbaren Einspar- und Erzeugungspotenziale werden bis 2030 ausgeschöpft. Netzlösungen bekommen eine Schlüsselrolle (Fern- und Nahwärme). Der Verbrauch der fossilen Energieträger Heizöl und Kohle wird deutlich um drei Viertel reduziert. Das Gasabsatz wird 2030 zu mindestens 50% aus synthetischen Gasen bzw. Biogas gedeckt. Ergebnisse: Im Szenario Karlsruhe Klimaaktiv 2030, welches die Reduktionspotenziale bei Ausschöpfung der bei einem ambitionierten Vorgehen erschließbaren Potenziale aufzeigt, könnten die Endenergieverbräuche bezogen auf 2015 bis zum Jahr 2030 um 23% reduziert werden, die CO 2 -Emissionen um 55%. Tabelle 11: Ergebnis Szenario Karlsruhe Klimaaktiv 2030 2015 2030 Endenergieverbrauch gesamt [GWh] 8.086 6.200 CO2-Emissionen gesamt [Tonnen CO2] 2.472.280 1.097.126 CO2-Emissionen pro Kopf [t CO2/EW] 7,9 3,3 4.3 Szenario Karlsruhe Klimaneutral 2050 Basierend auf den stadteigenen technischen Potenzialen Ein ambitioniertes Handeln auf Bundesebene ist hierfür Grundvoraussetzung. Der Zeithorizont 2050 birgt große Unsicherheiten. Annahmen Szenario Karlsruhe Klimaneutral 2050 Die technischen Einspar- und Erzeugungspotenziale werden bis 2050 vollständig ausgeschöpft. Netzlösungen haben weiterhin eine zentrale Bedeutung und werden 2050 zu 100% Erneuerbaren Energieträgern gespeist. Seite 17/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Der verbleibende Gasabsatz wird zu 100% aus synthetischen Gasen und Biogas gedeckt Die Energieträger Heizöl und Kohle spielen im Jahr 2050 keine Rolle mehr Ergebnisse: Das Szenario Karlsruhe Klimaneutral 2050 für die Stadt Karlsruhe zeigt auf, welche Reduktionen an Endenergie und CO2 bis 2050 gegenüber dem Bezugsjahr 2015 möglich wären, wenn alle stadteigenen technischen Potenziale ausgeschöpft würden. Bei der Endenergie könnte eine Einsparung von 54% erreicht werden, bei den CO2-Emissionen könnte die Stadt Einsparungen von 98% erreichen. Obwohl im Szenario Karlsruhe Klimaneutral 2050 die gesamte Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien bereitgestellt wird, bleiben aufgrund der Vorkette (siehe Infokasten Kap.3.2) Restemissionen von rd. 53.000 Tonnen CO 2 , oder 0,2 Tonnen pro Einwohner und Jahr. 4.4 Szenarienvergleich Endenergie An dieser Stelle werden die Endenergieverbräuche der drei berechneten Szenarien tabellarisch und graphisch gegenübergestellt: Tabelle 12: Szenarienvergleich Endenergie nach Energieträger 2015 Trend 2030 Karlsruhe Klimaaktiv 2030 Karlsruhe Klimaneutral 2050 [GWh] Erdgas 1.521 1.607 1293 513 Wärmenetze 817 941 1100 1.100 Heizöl 635 632 210 0 Dezentrale EE* 44 57 324 429 Nachtspeicherheizung 30 29 0 0 Sonstiges 988 848 324 0 Kohle 138 126 46 0 Strom 1.764 1.967 1.684 1.242 Kraftstoffe 2.113 2.782 1.102 0 Strom Verkehr 35 27 122 430 Endenergieverbrauch gesamt 8.086 9.016 6.205 3.713 Einsparung in % geg. 2015 -10 23 54 * Solarthermie Dach, Wärmepumpen und Biomasse dezentral Seite 18/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Abbildung 5: Szenarienvergleich nach Verbrauchssektoren [GWh] Abbildung 6: Szenarienvergleich nach Anwendungssektoren [GWh] - 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 2015Szenario Trend 2030Karlsruhe Klimaaktiv 2030 Karlsruhe Klimaneutral 2050 [GWh] Private HaushalteIndustrieGHDVerkehr 8.086 9.016 6.205 3.713 - 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 2015Szenario Trend 2030Karlsruhe Klimaaktiv 2030 Karlsruhe Klimaneutral 2050 [GWh] WärmeStromVerkehr 8.086 9.016 6.205 3.713 Seite 19/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Abbildung 7: Szenarienvergleich nach Energieträgern [GWh] - 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 2015Szenario Trend 2030Karlsruhe Klimaaktiv 2030 Karlsruhe Klimaneutral 2050 [GWh] ErdgasWärmenetzeHeizölDezentrale EE* NachtspeicherheizungSonstiges IndustrieKohleStrom KraftstoffeStrom Verkehr 8.086 9.016 6.205 3.713 Seite 20/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience 4.5 Szenarienvergleich CO 2 -Emissionen An dieser Stelle werden die CO 2 -Emissionen der drei berechneten Szenarien tabellarisch und graphisch gegenübergestellt. Tabelle 13: Szenarienvergleich CO 2 -Emissionen nach Energieträger 2015 Trend 2030 Karlsruhe Klimaaktiv 2030 Karlsruhe Klimaneutral 2050 [Tonnen CO 2 ] Erdgas 346.868 366.350 126.731 6.663 Wärmenetze 125.897 129.845 125.400 17.600 Heizöl 203.326 202.326 67.051 - Dezentrale Energieträger* 3.181 2.072 11.746 9.089 Nachtspeicherheizung 16.463 10.147 - - Sonstiges 131.623 118.738 45.380 - Kohle 50.390 46.015 16.629 - Strom 952.821 680.460 363.730 14.288 Kraftstoffe 622.930 792.870 314.016 - Strom Verkehr 18.781 9.342 26.443 4.940 Gesamt 2.472.280 2.358.166 1.097.126 52.580 CO 2 -Minderung geg. 2015 in % 4 55 98 * Solarthermie Dach, Wärmepumpen und Biomasse dezentral Seite 21/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Abbildung 8: Szenarienvergleich nach Anwendungssektoren [Tonnen CO2] Abbildung 9: Szenarienvergleich nach Energieträgern [Tonnen CO2] - 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 2015Szenario Trend 2030Karlsruhe Klimaaktiv 2030 Karlsruhe Klimaneutral 2050 [Tonnen CO2] WärmeStromVerkehr 2.472.280 2.358.166 1.097.126 52.580 - 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 2015Szenario Trend 2030Karlsruhe Klimaaktiv 2030 Karlsruhe Klimaneutral 2050 [Tonnen CO2] ErdgasWärmenetzeHeizöl Dezentrale EE*NachtspeicherheizungSonstiges Industrie KohleStromKraftstoffe 2.472.280 2.358.166 1.097.126 52.580 Seite 22/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience 4.6. Ableitung prioritärer Handlungsfelder Auf Basis der Ergebnisse der Potenzialstudie und des Klima-Szenarios werden an dieser Stelle erste Handlungsfelder identifiziert, die bei der kommenden Maßnahmenentwicklung in den Fokus gerückt werden müssen. Strom Im Strombereich ist der GHD Sektor der größte Verbraucher. Bis zum Jahr 2030 liegt das erschließbare Potenzial zur Einsparung bei rund 17%, wobei ansteigende Beschäftigtenzahlen (die Prognosen liegen bei 35%) dazu führen, dass die Energieverbräuche im Jahr 2030 absolut gesehen sogar leicht ansteigen. Um einen starken Anstieg des Stromverbrauchs in diesem Sektor zu verhindern ist das konsequente Ausschöpfen der Einsparpotenziale unerlässlich. Auf der Erzeugungsseite (Strom) bleibt die Stadt Karlsruhe aktuell deutlich hinter vergleichbaren Städten zurück. Im Jahr 2015 kann die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energieträgern bilanziell nur knapp 2% des gesamten Stromverbrauchs decken. Im Vergleich dazu liegt der Anteil in Deutschland im Jahr 2015 bei 31%. Betrachtet man die Potenziale so liegt der größte Hebel der Stadt bei der Photovoltaik. Sofern das angenommene Potenzial für das Jahr 2030 ausgeschöpft wird, kann die Stadt Karlsruhe im Jahr 2030 immerhin 5% des zukünftigen Stromverbrauchs (Wert aus dem Szenario Karlsruhe Klimaaktiv 2030) decken. Hierfür muss die Stadt Karlsruhe in den kommenden Jahren konsequent an der Erschließung der Potenziale arbeiten. Wärme Im Wärmebereich liegt das größte Potenzial bei der Einsparung. Dieses liegt bei über 1000 GWh bis zum Jahr 2030. Mit einem Zweidrittelanteil handelt es sich zum überwiegenden Teil um Einsparungen bei der Raumwärme. Eine konsequente Sanierung ist somit unerlässlich für das Erreichen der Klimaschutzziele. Betrachtet man im Wärmebereich die Erzeugungsseite, so sind rund 70% der Erneuerbaren Energiepotenziale netzgeeignet. Das größte langfristige Potenzial liegt dabei in der Tiefengeothermie. Mit dem Fernwärmenetz der Stadtwerke ist bereits ein großes Wärmenetz in der Stadt vorhanden, das bedeutende Chancen für eine künftige klimagerechte Energieversorgung bietet. Dem weiteren Ausbau der netzgebundenen Wärmeversorgung (Fern- und Nahwärme) kommt für die Stadt Karlsruhe eine Schlüsselfunktion zu. Innerhalb der netzunabhängigen Wärmebereitstellung liegt das größte Erzeugungspotenzial bei den Wärmepumpen. Die Umstellung von Heizöl auf Erneuerbaren Energien birgt In den netzfernen Gebieten jedoch große Herausforderungen. Aufgrund der langen Lebensdauer von Heizkesseln muss unverzüglich jeder Kesseltausch für die Umstellung auf Erneuerbare Energien genutzt werden. Die stadteigenen Erneuerbaren Energie-Potenziale zur Versorgung sind in Karlsruhe aber stark limitiert und eine konsequente Sanierung somit unabdingbar. Weitere wichtige Grundlagen für konkrete und quartiersspezifische Maßnahmen in der Wärmeversorgung muss der anvisierte Energieleitplan liefern. Zu beachten ist, dass die im Szenario Karlsruhe Klimaaktiv 2030 zu Grunde gelegten Reduktions- und Ausbaupotenziale keine absoluten Grenzen darstellen! So können durch ambitionierteres Vorgehen der Stadt oder durch eine günstige Entwicklung der technischen und politischen Rahmenbedingungen durchaus größere Erfolge erreicht werden. Seite 23/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience 5 Anhang Methodenteil 5.1 5.1.1 Einsparpotenziale Private Haushalte Wärme Um die Energiebedarfe und Einsparungspotenziale nach IWU 2015 berechnen zu können müssen zuerst die Zensus-Daten für Karlsruhe an die IWU-Struktur angepasst werden. Hierfür wurde die Methode nach "Climate Change", Klimaneutraler Gebäudebestand 2050, S. 114 verwendet. Im ersten Schritt werden die Baualtersklassen angepasst, im zweiten die Gebäudetypen. Um den zukünftigen Wärmebedarfe für das Jahr 2030 zu ermitteln, wurde eine Sanierungsrate von 2,1% angenommen. Im Jahr 2030 ist somit eine Sanierungsquote von 32% erreicht. Zudem wurde ein Karlsruhespezifischer Zubau sowie eine Abgangsrate von 0,3% pro Jahr angenommen. Strom Die Einsparpotenziale im Strombereich wurden innerhalb der privaten Haushalte anwendungsspezifisch auf Basis folgender Studie berechnet: IFEU (2015), Stromeinspareffekte durch Energieeffizienz und Energiesuffizienz im Haushalt. 5.1.2 Erzeugungspotenziale Solarenergie Dachflächen Das Potenzial zur Solarstrom und solaren Wärmeerzeugung auf dem Stadtgebiet Karlsruhe wird auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Projekt SunArea berechnet. Auf der Grundlage von hochaufgelösten Laserscannerdaten wurde in diesem Projekt eine Standortanalyse und Potenzialberechnung für Solaranlagen durchgeführt. Die Potenzialanalyse bezieht sich dabei auf die Standortfaktoren wie Neigung, Ausrichtung, Verschattung und Globalstrahlungswert. Außerdem wird davon ausgegangen, dass alle Flächen, die für PV-Anlagen geeignet sind, auch für thermische Solaranlagen nutzbar sind. Insgesamt wurde eine Modul-/ Kollektorfläche von rund 7 km² zur solaren Nutzung identifiziert. Aufgrund der deutlich einfacheren Voraussetzungen zur Installation von Photovoltaikanlagen wird die geeignete Dachfläche zu drei Vierteln der Solarstromerzeugung angerechnet und zu einem Viertel der solarthermischen Nutzung. Die technisch möglichen Stromerträge werden dem Ergebnisbericht SunArea entnommen, jedoch werden diese gemäß dem heutigen Stand der Technik auf einen Modulwirkungsgrad von 20% hochgerechnet. Das technische Wärmepotenzial wird über die geeignete Kollektorfläche und einem energetischen Ertrag von 0,39 MWh/m² ermittelt. Die bis 2030 erschließbaren Potenziale berechnen sich anhand ambitionierter, jedoch realistischer Ausbauraten. Als Grundlage dienen die Zielszenarien zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele des Lands Baden-Württembergs bis 2030 8 . Demnach wird für die Photovoltaik eine Verdreifachung der im Jahr 2015 über Dachanlagen installierten Leistung angenommen. Diese Rate liegt leicht höher als für das Bundesland, da Karlsruhe mit einem vergleichsweise niedrigen Ausgangswert startet. Für die Solarthermie wird analog zu den Zielszenarien des Landes ein Ausbau auf die 1,8-fache Kollektorfläche angenommen. Freiflächen Das Freiflächenpotenzial für eine solare Nutzung wurde anhand der vom LUBW durchgeführten Potenzialerhebungen ermittelt. 9 In diesem Rahmen wurden Flächen identifiziert, die laut EEG für die Nutzung durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeignet bzw. bedingt geeignet sind. Dies betrifft Konversionsflächen, Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenstrecken sowie Acker- und Grünlandflächen innerhalb von benachteiligten Gebieten. Es wird vorausgesetzt, dass ein Teil der Flächen aufgrund ihrer Lage, Größe und Neigung auch für die Installation solarthermischer Kollektoren Seite 24/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience für Nahwärme geeignet sind. Da bei einer solarthermischen Nutzung auch die Bedarfsseite mitbedacht werden muss stehen hierfür tendenziell weniger Flächen zur Verfügung. Als technisches Flächenpotenzial deshalb wurden die durch das LUBW identifizierten Flächen zu zwei Dritteln der Photovoltaik und zu einem Drittel der Solarthermie angerechnet. Flächen, die in Restriktionsgebieten liegen, wurden nicht miteinbezogen. Für die Potenziale bis 2030 wird angenommen, dass bis 2030 jeweils ein Viertel des technischen Potenzials erschlossen werden kann. Abbildung 10: Potenzielle solare Freiflächen im Stadtgebiet Karlsruhe (erstellt auf Basis von GIS-Daten der LUBW) Windenergie Im Zuge der raumplanerischen und naturschutzfachlichen Prüfung von Flächenpotenzialen für die Fortschreibung des Teil-Flächenplans Windenergie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) hat sich gezeigt, dass es in Karlsruher Stadtgebiet aufgrund der Schwere der Restriktionen keine Potenziale für den Bau weiterer Windkraftanlagen über die bestehenden hinaus gibt. Somit können lediglich über Repowering der bestehenden Anlagen auf dem Energieberg weitere Energiepotenziale erschlossen werden. Zwei der drei vorhandenen Anlagen wurden 2018 durch eine neue 2 MW-Anlage ersetzt, die aber aus Genehmigungsgründen auf 1,5 MW gedrosselt werden muss. Bei einer üblichen Lebensdauer von ca. 20 Jahren ergeben sich für 2030 also keine zusätzlichen Potenziale und das Potenzial entspricht damit dem Ist-Stand. Tiefengeothermie Das tiefengeothermische Potenzial wurde der Studie „Potenziale Erneuerbarer Energien in Karlsruhe“ des EIFER-Instituts von 2012 entnommen. Grundsätzlich liegt Karlsruhe in einem geothermischen Gunstraum. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Potenziale deutlich höher liegen. Damit könnte die Tiefengeothermie perspektivisch ein wesentlicher Baustein in der Energieversorgung Karlsruhes sein – insbesondere der Wärmebereitstellung über Fernwärme – und sollte in einer eigenen Vorstudie näher untersucht werden. Seite 25/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Abbildung 11: Gebiete mit nachgewiesenem hydrothermischem Potenzial; Erreichbare Temperatur [°C] (GeotIS 20 ) Wärmepumpen Für die Potenzialanalyse in dieser Studie wurde - bedingt durch die Austauschrate von Heizölkesseln und dem dadurch nötigen Ersatz durch Erneuerbare Energien – für 2030 eine deutliche Zunahme an Wärmepumpen um knapp das 12fache gegenüber dem Stand von 2015 veranschlagt. Dies erfolgt in Anlehnung an die Ausbaukorridore, die zur Erreichung einer 95%igen Minderung der CO2-Emissionen in Deutschland bis 2050 berechnet wurden 21 . Biomasse Grundlage für die Potenzialberechnung im Biomassebereich bilden die kommunal verfügbaren, stofflichen Mengen. Das sind zum einen die Abfallmengen der Biotonnensammlung, die angelieferten Grüngutmengen der Kompostplätze und zum anderen die Mist- und Güllemengen des Zoos: 20 Geothermisches Informationssystem, www.geotis.de 21 Fraunhofer IWES/IBP (2017): Wärmewende 2030. Schlüsseltechnologien zur Erreichung der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele im Gebäudesektor. Studie im Auftrag von Agora Energiewende Seite 26/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Tabelle 14: Biomasse-Stoffmengen Stadt Karlsruhe (Stand 2017) Stoffart (in to) 2017 Aktuelle Art der Verwertung Potenzielle Verwertungspfade Bioabfall 14.213 Vergärung außerhalb des Stadtgebietes Vergärung auf dem Stadtgebiet, Carbonisierung Grüngut Summe (Kompostplätze) 27.011 Kompostierung Gemisch 23.274 Kompostierung Vergärung auf dem Stadtgebiet, Carbonisierung Gras 508 Kompostierung Vergärung auf dem Stadtgebiet, Carbonisierung Laub 945 Kompostierung Vergärung auf dem Stadtgebiet, Carbonisierung Astholz 1.151 Kompostierung Verbrennung Häckselgut 107 Kompostierung Verbrennung Grobholz 828 Kompostierung Verbrennung Weihnachtsbäume 198 Kompostierung Verbrennung Mist/Gülle Zoo 1.130 Kompostierung Vergärung auf dem Stadtgebiet, Carbonisierung Auf Basis dieser Mengen wurden energetische Potenziale berechnet. Für das erschließbare Potenzial bis 2030 wurden lediglich die für eine Verbrennung geeigneten Stoffmengen betrachtet, da der für eine Vergärung gut geeignete Bioabfall vertraglich gebunden ist und außerhalb des Stadtgebietes energetisch genutzt wird. Für das technische Potenzial wurden hingegen alle kommunal verfügbaren Biomassemengen herangezogen und eine Verwertungskombination aus Verbrennung und Vergärung angenommen. Folgende Parameter sind in die Berechnung eingeflossen: - Gasausbeute vergärbare Anteile 100 m³/t - Heizwert Biogas 5,5 kWh/m³ - Heizwert holzige Anteile 4300 kWh/Tonne Abwärme Die Potenziale für Abwärme wurden von der Firma IREES im Zuge des DACH-Projekts für Karlsruhe berechnet. Seite 27/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Rahmendaten Szenarien Die Rahmendaten, die für die Berechnung der Szenarien herangezogen wurden, sind untenstehender Tabelle zu entnehmen. Tabelle 15: Bevölkerungsstatistik Stadt Karlsruhe 2015 2030 Quelle Einwohner 312.842 336.667 Stadt Karlsruhe (2016): Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2035, Verhaltenes Szenario Beschäftigte GHD 151.538 188.977 2015: statistisches Landesamt BaWÜ; Prognosen: CIMA(2018): Aktualisierung der Gewerbeflächen- Bedarfsanalyse Stadt Karlsruhe 5.1.3 Emissionsfaktoren Tabelle 16: Emissionsfaktoren in g/kWh.Quelle 2015: GEMIS 4,5 (2008)/Bilanz IFEU 2015 Trend 2030 Klima 2030 Kommentar Erdgas 228 228 100 Emissionsfaktoren für Szenario Klima in Anlehnung an Interviews mit den Stadtwerken; Klima 2030: über 50% synth./bio Gase Wärmenetze 155 155 115 Klima 2030: 2/3 Fernwärme 2015, 1/3 erneuerbare Nahwärme Heizöl 320 320 320 Wert aus 2015 übernommen Dezentrale EE- Träger 81 40 40 Mix aus Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasse; der Emissionsfaktor Wärmepumpe reduziert sich auf Basis des Bundesstrom-Mixes Nachtspeicherhei zung 540 346 216 Emissionsfaktor Nachtspeicherheizung reduziert sich auf Basis des Bundesstrom- Mixes Sonstige Industrie 140 140 - Wert aus 2015 übernommen Kohle 365 365 365 Wert aus 2015 übernommen Bundesstrommix 540 346 216 Werte aus: Öko-Institut (2017): Klimaschutzziel und -strategie München 2050, Trend: Szenario Klimaschutz moderat; Klima: Szenario Klimaneutrales München Kraftstoffe 285 285 285 Wert aus 2015 übernommen Seite 28/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience Quellenverzeichnis 5.2 5.2.1 Literatur Abschlussbericht der Studie Mobiles Baden Württemberg – Wege der Transformation zu einer nachhaltigen Mobilität (2018), Herausgegeben von der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH Anwendungsbilanzen 2013 bis 2016 für den Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen BMUB (2016), Klimaschutzplan 2050, Klimapolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung Climate Change 26/2017; Klimaneutraler Gebäudebestand Diefenbach (2013): Wohnflächen und Häufigkeiten im deutschen Wohngebäudebestand / Basis-Typen / Baujahr bis 2009, Stand: Mai 2011 Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen - Nachhaltige Mobilität in Baden-Württemberg: Wissenschaftliche Begleitung eines Klimaschutz-Szenarios im Verkehr; Universität Stuttgart, Institut für Strassen- und Verkehrswesen, Lehrstuhl für Verkehrsplanung und Verkehrsleittechnik, PTV Consult GmbH; Auftraggeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg; 30.9.2017 Fraunhofer IWES/IBP (2017): Wärmewende 2030. Schlüsseltechnologien zur Erreichung der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele im Gebäudesektor. Studie im Auftrag von Agora Energiewende Freiburg - Fortschreibung Klimaschutzkonzept 2018, S.91 Tabelle 4-8; Öko-Institut e.V., Januar 2019 IFEU (2015), Stromeinspareffekte durch Energieeffizienz und Energiesuffizienz im Haushalt IFEU et al (2017): Energie- und Klimaschutzziele 2030, im Auftrag des Landes Baden-Württemberg IRRES (2018): Prozessemissionen in der deutschen Industrie und ihre Bedeutung für die nationalen Klima-schutzziele Problemdarstellung und erste Lösungsansätze IWU (2015): Deutsche Wohngebäudetypologie Beispielhafte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von typischen Wohngebäuden Klimaschutzplan 2050; Klimaschutzpolitische Grundsätze und Zielsetzungen der Bundesregierung; BMU November 2016 Klimaschutzgesetz Land Baden-Württemberg 2013 Klimaschutzziel und -strategie 2050 München, S. 150 Tabelle 6-1; Endbericht Öko-Institut e.V., Juli 2017 KEK et al (2011), Machbarkeitsstudie klimaneutrales Karlsruhe 2050 Lewald et al (2012); Potenziale Erneuerbarer Energien in Karlsruhe Lehrstuhl für Energiewirtschaft und Anwendungstechnik der TU München (IfE) (2017): Erstellen der Anwendungsbilanzen 2013 bis 2016 für den Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Masterplan 100% Klimaschutz der Landeshauptstatdt Stuttgart; Fraunhofer IBP, Universität Stuttgart Bericht-Nr. WB 198/2017 Öko-Institut/Fraunhofer ISI, Klimaschutzszenario 2050 Solar-Institut Jülich der FH Aachen (2016): Handbuch methodischer Grundfragen zur Masterplan- Erstellung Stadt Karlsruhe (2009): Klimaschutzkonzept Karlsruhe Stadt Karlsruhe (2016): Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2035 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg UBA (2013): Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 Seite 29/29 Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe – Potenziale und Szenarien www.greencity.de/experience UBA-Webinar vom 26.Oktober 2018: CLIMATE CHANGE 05/2019 - Für Mensch & Umwelt: Neue Erkenntnisse aus dem IPCC-Sonderbericht über 1,5 °C globale Erwärmung. Dokumentation des UBA- Webinars vom 26. Oktober 2018; Dessau-Roßlau, März 2019 VEP Karlsruhe (2013): Umweltbericht WGBU (2018): Zeit–gerechte Klimapolitik: Vier Initiativen für Fairness Zensus (2011) ZSW et al (2017), Energie-und Klimaschutzziele 2030 5.2.2 Onlinequellen https://ec.europa.eu/clima/policies/strategies/2050 http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/projekte/q/bPFnZ (zuletzt abgerufen am 26.11.2018) https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2019/03/SR1.5-SPM_de_barrierefrei-2.pdf https://www.umweltpakt.bayern.de/energie_klima/fachwissen/217/berechnung-co2-emissionen)
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Extrahierter Text
KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 1 von 22 Karlsruher Klimaschutzkonzept 2030 Auswertung der Bürgerbeteiligungsphase vom 29.11.2019 – 26.01.2020 Interner Bericht KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH 18. Februar 2020 KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 2 von 22 Inhalt 1. Einleitung ......................................................................................................................................... 5 2. Zusammenfassung der Ergebnisse .................................................................................................. 6 3. Beteiligung Bürgerbefragung .......................................................................................................... 8 3.1 Ablauf und Struktur ................................................................................................................. 8 3.2 Bürgerbeteiligung gesamt ..................................................................................................... 11 3.3 Bürgerbeteiligung Kommentare ............................................................................................ 11 3.4 Bürgerbeteiligung Bewertungen ........................................................................................... 14 3.5 Bürgerbeteiligung neue Vorschläge ...................................................................................... 14 3.6 Neue Handlungsfelder ........................................................................................................... 14 4. Statistik Bürgerbefragung .............................................................................................................. 15 4.1 Registrierung nach Alter ........................................................................................................ 15 4.2. Registrierung nach Geschlecht .............................................................................................. 15 4.3. Aktivitäten während der Beteiligungsphase ......................................................................... 15 4.4. Aktivitäten nach Wochentagen ............................................................................................. 17 4.5. Besucher und registrierte Nutzer .......................................................................................... 17 4.6. Verhältnis zwischen bearbeiteten und ausgesonderten Maßnahmen ................................. 17 5. Auswertung Bürgerbefragung ....................................................................................................... 18 5.1. Handlungfeld A Wärme und Strom ....................................................................................... 20 5.2. Handlungsfeld B Bauen und Sanieren ................................................................................... 20 5.3. Handlungsfeld C Wirtschaft ................................................................................................... 21 5.4. Handlungsfeld D Mobilität .................................................................................................... 21 5.5. Handlungsfeld E Übergreifendes ........................................................................................... 22 KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 3 von 22 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Verteilung der Rückmeldungen (n=1259) .......................................................................... 6 Abbildung 2: Online-Bewertungen nach Handlungsfeld (Mittelwerte aus allen Einzelbewertungen) ... 7 Abbildung 3: Flussdiagramm der Auswertungsschritte (vereinfacht) ..................................................... 8 Abbildung 4: Rückmeldungen nach Eingangsweg (n=1955) ................................................................. 11 Abbildung 5: Rückmeldungen nach Erfassungsweg .............................................................................. 12 Abbildung 6: Besucheranzahl und Aufenthaltszeit ............................................................................... 16 Abbildung 7: Besucheranzahl nach Wochentagen ................................................................................ 17 Abbildung 8: Verhältnis Besucher/ Autoren ......................................................................................... 17 Abbildung 9: Maßnahmenrangliste nach Bewertung ........................................................................... 19 KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 4 von 22 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Maßnahmenkatalog mit Zuordnung während der Bearbeitungsphase ............................... 10 Tabelle 2: Liste der meistkommentierten Maßnahmen ....................................................................... 13 Tabelle 3: Altersverteilung der Nutzerinnen und Nutzer ...................................................................... 15 Tabelle 4: Geschlechterverteilung der Nutzerinnen und Nutzer .......................................................... 15 Tabelle 5: Die 10 meistbewerteten Maßnahmen nach Wichtigkeit für Handlungsfeld A .................... 20 Tabelle 6: Die 10 meistbewerteten Maßnahmen nach Wichtigkeit für Handlungsfeld B .................... 20 Tabelle 7: Die Maßnahmen nach Wichtigkeit für Handlungsfeld C ...................................................... 21 Tabelle 8: Die 10 meistbewerteten Maßnahmen nach Wichtigkeit für Handlungsfeld D .................... 21 Tabelle 9: Die 10 meistbewerteten Maßnahmen nach Wichtigkeit für Handlungsfeld E ..................... 22 KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 5 von 22 1. Einleitung Die Stadt Karlsruhe verfolgt als langfristiges Ziel, bis 2050 im Stadtgebiet klimaneutral zu sein. Die Stadtverwaltung selbst strebt aufgrund ihrer Vorbildfunktion die Klimaneutralität bereits für 2040 an. Mit dem Entwurf des Klimaschutzkonzepts 2030 liegt dazu der Handlungskatalog für das kommende Jahrzehnt vor, das zum Erreichen der Karlsruher Klimaschutzziele entscheidend sein wird. Das Klimaschutzkonzept 2030 der Stadt Karlsruhe hat zum Ziel, die Treibhausgasemissionen – in erster Linie CO 2 – bis 2030 um 58% gegenüber 2010 zu reduzieren. Damit orientiert sich die Stadt an den internationalen Empfehlungen des IPCC, wie die Vereinbarungen und Ziele der Pariser Klimakonferenz von 2015 erreicht werden können. Unter der Federführung des Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz (UA) starteten die Vorarbeiten 2018 mit der Bildung von mehreren moderierten Expertengruppen, welche für die definierten Handlungsfelder erste Maßnahmenvorschläge erarbeiteten. Die fünf Handlungsfelder des Klimaschutzkonzepts sind: A Wärme und Strom B Bauen und Sanieren C Wirtschaft D Mobilität E Übergreifendes Die Vorschläge aus den Arbeitskreisen wurden in einer stadtinternen Projektgruppe gebündelt, besprochen und schließlich zu konkreten Handlungsempfehlungen ausformuliert. Neben dem UA waren das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW), die Stadtwerke Karlsruhe (SWK) sowie die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) regelmäßig in der Projektgruppe vertreten. Weitere städtische Ämter und Einrichtungen wurden nach Bedarf beteiligt. Ein elementarer Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes ist die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger. Um in den Dialog zu kommen, fand am 29.11.2019 ein öffentliches Klimaforum statt, bei dem der Entwurf des Handlungskatalogs mit rund 75 Maßnahmen vorgestellt und diskutiert sowie neue Vorschläge erarbeitet wurden. Im Beteiligungsportal der Stadt Karlsruhe (https://beteiligung.karlsruhe.de/) konnten vom 29.11.2019 bis 26.01.2020 alle Bürgerinnen und Bürger den vollständigen Handlungskatalog einsehen, die Maßnahmen kommentieren sowie eigene Maßnahmenvorschläge einbringen. Zudem konnten alle Maßnahmen bewertet und priorisiert werden. Im Rathaus und in der Stadtbibliothek wurden außerdem ausgedruckte Exemplare zur Einsicht und schriftlichen Kommentierung ausgelegt. Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur KEK erarbeitete im Auftrag des Amts für Umwelt- und Arbeitsschutz die Inhalte und Struktur der Onlinebeteiligung, wertete diese aus und stellt im vorliegenden Bericht die wichtigsten Ergebnisse zur internen Verwendung zusammen. Alle Rückmeldungen wurden von der KEK inhaltlich gesichtet, vorsortiert und tabellarisch zusammengefasst und anschließend in der Projektgruppe KSK besprochen. Die inhaltliche Überarbeitung der Maßnahmenblätter läuft zum Zeitpunkt dieser Berichterstellung noch, so dass hierzu keine Angaben gemacht werden können. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Bericht entsprechend ergänzt werden. KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 6 von 22 2. Zusammenfassung der Ergebnisse Am 29. November 2019 konnten sich allen interessierten Bürgerinnen und Bürger über das Vorgehen zur Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes und über die geplanten Maßnahmen informieren und eigene Ideen einbringen. An insgesamt 6 Themeninseln gab es zu jedem Handlungsfeld Stellwände mit einer Kurzbeschreibung des Maßnahmen. Diese konnten mithilfe von Karten kommentiert und ergänzt werden. Eine Themeninsel wurde als freier Ideenpool angeboten, der mit über 50 neuen Vorschlägen rege genutzt wurde. Insgesamt wurden während der Veranstaltung des Klimaforums 434 Vorschläge und Anregungen generiert. Für die Online-Beteiligung wurden zwei Beteiligungswege angeboten: Kommentare und Bewertungen konnten direkt online im Beteiligungsportal eingegeben werden oder per Mail, Fax etc. an die KEK geschickt werden. Während der rund zweimonatigen Beteiligungsphase wurden insgesamt 3704 Besuche von Bürgerinnen und Bürgern auf dem Internetforum registriert. Da sich nicht alle Vorschläge auf eine bestimmte Maßnahme bezogen, mussten Kommentare und Mails teilweise inhaltlich aufgetrennt und dann der jeweiligen Maßnahme zugeordnet werden. So wurden z.B. aus den insgesamt 789 abgegebenen Kommentaren aus der Onlinebeteiligung (n=416) sowie dem Klimaforum (n=434) schließlich 927 zugeordnete Datensätze. Aus dem Maileingang resultierten 332 zugeordnete Vorschläge. Von den insgesamt 1436 inhaltlichen Datensätzen konnten somit 1259 den fünf Handlungsfeldern des Klimaschutzkonzepts zugeordnet werden. 133 Vorschläge sind dem Thema Grüne Stadt im weiteren Sinne zuzuordnen, z.B. Grünflächen, Bäume, Gebäudebegrünungen etc. Diese sind jedoch nicht Gegenstand des Klimaschutzkonzepts, sondern vielmehr der Klimaanpassungsstrategie der Stadt. Da dieses demnächst aktualisiert wird, gehen die Vorschläge dann in die Überarbeitung ein. Insgesamt 44 Rückmeldungen mussten als unsachlich aussortiert werden. Entweder hatte der Inhalt nichts mit Klimaschutz zu tun oder war polemischen Inhalts. Das Themenfeld Mobilität verzeichnete mit 461 Datensätzen die meisten Rückmeldungen, die Wirtschaft mit 76 die wenigsten (Abb. 1): Abbildung 1: Verteilung der Rückmeldungen (n=1259) 270 91 76 461 361 Verteilung der Rückmeldungen auf Handlungsfelder A Energie B Bauen und Sanieren C Wirtschaft D Mobilität E Übergreifendes KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 7 von 22 Als weitere Möglichkeit bei der Online-Beteiligung wurde ein Bewertungsschema aller Einzelmaßnahmen angeboten - unterteilt in sehr wichtig, wichtig, weniger wichtig, unwichtig oder weiß nicht - das von 519 Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt wurde. Die Unterschiede zwischen den Handlungsfeldern bei den absoluten Bewertungen sind deutlich ausgeglichener als bei den schriftlichen Kommentaren (Abb. 2). Aber auch hier fand das Handlungsfeld Mobilität die höchste Resonanz: die einzelnen Maßnahmen wurden von durchschnittlich 479 Nutzerinnen und Nutzern bewertet, gefolgt von Handlungsfeld Übergreifendes mit 419 Bewertungen. Die übrigen drei Handlungsfelder liegen nahezu gleichauf bei rund 350 Bewertungen. Abbildung 2: Online-Bewertungen nach Handlungsfeld (Mittelwerte aus allen Einzelbewertungen) Die Einzelmaßnahme mit den höchsten Zustimmungswerten „sehr wichtig“ oder „wichtig“ ist die „Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt“ mit 458 Nennungen, dicht gefolgt von der „Regulierung des motorisierten Individualverkehrs im Innenstadtbereich“ mit 453. Die niedrigsten Werte in dieser Kategorie wurden an die eher spezielle „Realisierung fernwärmebasierter Kältelösungen“ mit 168 Wertungen sowie den „Klimastammtisch“ im Handlungsfeld Wirtschaft vergeben (182). Schließlich konnten die Nutzerinnen und Nutzer noch ihre drei Favoriten pro Handlungsfeld wählen. Am häufigsten genannt wurden: D4.1 Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt (310 Wertungen), E1.3 Gezielter Photovoltaikausbau auf städtischen Gebäuden (226 Wertungen) und C2.5 Energiekonzepte für Gewerbegebiete (255 Wertungen). Die Geschlechterverteilung der Online-Beteiligung war relativ ausgeglichen, es haben sich 268 männliche, 218 weibliche und 14 diverse Nutzer registriert. 19 haben keine Angabe gemacht. Mit knapp 30% gaben die meisten registrierten Nutzerinnen und Nutzer ihre Jahrgänge mit 1990-1999 an. Mit jeweils rund 16-17% waren die drei Jahrzehnte davor nahezu gleichstark vertreten. 357 351 351 479 419 Verteilung der Bewertungen nach Handlungsfeld A Wärme und Strom B Bauen und Sanieren C Wirtschaft D Mobilität E Übergreifendes KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 8 von 22 3. Beteiligung Bürgerbefragung 3.1 Ablauf und Struktur Für einen transparenten und strukturierten Ablauf zur Erfassung aller Beiträge wurden die erforderlichen Prozesse in Flussdiagrammen dargestellt (Abb. 3) und Excel-Dateien für die Auswertungsschritte programmiert. Dadurch waren für alle Beteiligten der KEK die unterschiedlichen Arbeitsschritte klar definiert und die Erfassung durch einen vorgegebene Maske festgelegt. Abbildung 3: Flussdiagramm der Auswertungsschritte (vereinfacht) KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 9 von 22 Die Beiträge aus der Bürgerbeteiligung werden nach ihrem Eingangsformat getrennt erfasst und weiterbearbeitet: Kommentare, die online im Beteiligungsportal abgegeben werden Beiträge, die per Mail, Post, Fax, etc. eingehen Für Beiträge im Onlineforum erfolgte durch Mitarbeiter des Amts für Stadtentwicklung (AfSta) zunächst eine formale Prüfung auf Einhaltung der Kommunikationsregeln des Beteiligungsportals. Kommentare, die diesen Regeln nicht entsprechen, wurden nicht oder nicht vollständig veröffentlicht. Der KEK wurden die eingegangenen Kommentare regelmäßig im Excelformat zur Verfügung gestellt. Die KEK erfasste alle eingehenden Beiträge anonym in zwei Excel-Dateien. Forumsbeiträge und weitere Beiträge werden aufgrund ihrer unterschiedlichen Formate getrennt voneinander behandelt. Forumsbeiträge wurden im Wortlaut in die Tabelle einkopiert, die als pdf abgespeicherten weiteren Beiträge verlinkt und inhaltliche Schlagworte gesetzt. Als erster Filter erfolgte die Prüfung der Sachlichkeit eines Beitrages. Beiträge, die beispielsweise keinen Bezug zum Klimaschutz haben oder rein politische oder polemische Äußerungen enthalten, werden mit „unsachlich“ bezeichnet, herausgefiltert und lediglich statistisch erfasst (insgesamt 26 Fälle). Danach erfolgt eine inhaltliche Einordnung in den Rahmen des Maßnahmenkatalogs. Der Beitrag kann mindestens einem bestimmten Handlungsfeld oder einer konkreten vorhandenen Maßnahme zugeordnet werden oder es handelt sich um einen neuen Maßnahmenvorschlag. Dopplungen, meist als Unterstützung abgebener Vorschläge wurden in einer separaten Datei erfast und statistisch ausgewertet. In der nächsten Filterstufe der Excel-Datei wird nach der inhaltlichen Relevanz und der Werthaltigkeit der Beiträge gefiltert. Hier werden Kommentare herausgefiltert, die keine neuen Aspekte aufweisen, zu allgemein sind oder bereits im Maßnahmenblatt enthalten sind. Zuletzt werden die Maßnahmen den zuständigen Projektgruppenpartnern (Umwelt- und Arbeitsschutz, Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadtwerke oder KEK) zugeordnet und weitergeleitet (Tab.1). Herausstechende Beiträge konnten als „Highlights“ hervorgehoben werden, um später die Auswertung zu vereinfachen und die Relevanz der wichtigen Themen hervorzuheben. Schließlich erfolgt die Weiterbearbeitung der Beiträge durch die Projektgruppenpartner. Meist in Form einer Modifizierung der Maßnahmenblätter um neue Aspekte, aber auch als neuer Maßnahmenvorschlag. Für Beiträge, deren Einarbeitung in das Klimaschutzkonzept zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, wurde ein Ideenpool angelegt. Das weitere Vorgehen mit diesen Kommentaren wird anschließend durch die Projektgruppenpartner abgesprochen. KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 10 von 22 Tabelle 1: Maßnahmenkatalog mit Zuordnung während der Bearbeitungsphase A Wärme und StromB Bauen und SanierenC WirtschaftD MobilitätE Übergreifendes A1 Grundlagen der künftigen Energieversorgung B1 Städtische Planung und PolitikC1 KlimaallianzD1 Reduzierung des motorisierten Verkehrs UAE1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 A1.1 Energi el ei tpl anUAB1.1 Strategi e und Grunds atzents chei d für ei ne kl i mas chutzgerechte Baul ei tpl anung UAC1.1 Kl i mas chutzmanager/i n für den Berei ch Wi rts chaft UAD1.1 Regul i erung des motori s i erten Indi vi dual verkehrs i m Innens tadtberei ch UAE1.1 Kl i maneutral e Stadtverwal tung UA A1.2 Roadmap für ei ne Trans formati on (Defos s i l i s i erung) der Wärmevers orgung SWKB1.2 Photovol tai k-Pfl i cht für Dächer von Neubauten UAC1.2 Kl i maal l i anz mi t Karl s ruher Unternehmen KEKD1.2 Schaffung s tel l pl atzfrei er Berei che und Quarti ere i m öffentl i chen Raum UAE1.2 Langfri s ti ges Sani erungs konzept für s tädti s che Gebäude HGW A1.3 Nachhal ti gkei ts ori enti erte Produktges tal tung der Stadtwerke SWKB1.3 Anpas s ung der Vorgaben bei m Verkauf s tädti s cher Grunds tücke UAC2 Netzwerk und Erfahrungsaustausch D1.3 Stel l pl atzs chl üs s el reduzi eren i m pri vaten Berei ch UAE1.3 Gezi el ter PV-Aus bau auf s tädti s chen Gebäuden HGW A2 Fernwärme und Tiefengeothermie B1.4 Langfri s ti g aus geri chtete Bodenvorrats pol i ti k UAC2.1 Kl i mas tammti s chKEKD1.4 Unters tützung des Car-Shari ngsUAE1.4 Städti s cher FuhrparkUA A2.1 Wei terer Aus bau und Verdi chtung des Fernwärmenetzes SWKB1.5 Kontrol l e und Vol l zug energeti s cher Standards UAC2.2 Neue Energi eeffi zi enz- Netzwerke UAD1.5 Real i s i erung ei ner Ci tyl ogi s ti k nach Abs chl us s der Kombi l ös ung UAE1.5 Internes Mobi l i täts management UA A2.2 Real i s i erung fernwärmebas i erter Käl tel ös ungen SWKB2 Sanierungsoffensive C2.3 Energi enetzwerk Green ITUAD1.6 Kl i mafreundl i che Mobi l i tät erl ebbar und s i chtbar machen UAE1.6 Kompl ette Ums tel l ung der Straßenbel euchtung auf LED HGW A2.3 Großwärmepumpe zur Opti mi erung des Fernwärmenetzes SWKB2.1 Sani erungs bündni s mi t Wohnungs bauakteuren KEKC2.4 Bündel ung von Fortbi l dungs - und Beratungs angeboten KEKD2 Aus bau des ÖPNV UAE1.7 Energi ekonzept Kl ärwerk HGW A2.4 Nutzung der Ti efengeothermi eSWKB2.2 Aus wei tung der Energi equarti er- Ini ti ati ve KEKC2.5 Energi ekonzepte für Gewerbegebi ete UAD2.1 Netzaus bau UAE1.8 Kl i mafreundl i che Mi ttags verpfl egung i n kommunal en Mens en und Kanti nen UA A3 Dezentrale WärmeversorgungB2.3 Aufs uchende Quarti ers energi eberatung KEKD2.2 Kapazi täts s tei gerungUAE.1.9 Kl i mafreundl i che Bes chaffung – Fokus GreenIT UA A3.1 Nahwärmes ys teme und dezentral e Wärmes pei cher KEKB2.4 Aus bau des Contracti ngs i m Berei ch energeti s che Sani erung SWKD2.3 Wei terentwi ckl ung Tari fs ys tem UAE2 Förderung und Beratung für den Klimaschutz A3.2 Stei gerung der Vers orgung mi t pri vaten Wärmepumpen SWKB2.5 Kons trukti ve Kooperati on Denkmal s chutz & Energi e KEKD2.4 regi omove und Integrati on neuer Mobi l i täts di ens tl ei s ter UAE2.1 Beratungs zentrum Kl i mas chutzKEK A3.3 Kons equentere Aus nutzung bes tehender Bi omas s e-Potenzi al e UAB2.6 Vol ks wohnung al s Kl i mas chutzvorrei ter bei der Bes tands s ani erung SWKD2.5 Kons equente Bevorrechti gung UAE2.2 Wei terentwi ckl ung der kommunal en Förderprogrammati k UA A3.4 Wärmenutzung Abwas s erSWKD2.6 Kl i mafreundl i che Bus fl otte UAE2.3 Schaffung ei ner übergrei fenden Fi nanzi erungs mögl i chkei t UA A3.5 Abwärme aus der Indus tri e SWKD3 Ausbau der Elektromobilität E2.4 Kompens ati ons maßnahmenKEK A3.6 Aus bau der Kraft-Wärme- Koppl ung SWKD3.1 Pi l otproj ekte zur El ektri fi zi erung der Kfz-Fl otte UAE3 Kommunale Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation A4 SolarenergieD3.2 Aus bau Ladei nfras truktur i m pri vaten Raum UAE3.1 Öffentl i chkei ts arbei t i n ei nzel nen Handl ungs fel dern UA A4.1 Photovol tai k- Beratungs offens i ve KEKD3.3 Aus bau Ladei nfras truktur i m öffentl i chen Raum UAE3.2 Neus tart für di e Kl i mas chutzkampagne Karl s ruhe UA A4.2 Aus bau unters tützender Di ens tl ei s tungs angebote SWKD4 Stärkung des Fuß- und Radverkehrs UAE3.3 Kommunal e Zus ammenarbei t aus bauen (regi onal , nati onal , i nternati onal ) UA A4.3 Realisierung weiterer Solarparks und Strom-Communities D4.1 Forci erung des Umbaus zur Fahrrads tadt UAE3.4 Kl i mas chutzpakt mi t Karl s ruher Hochs chul en KEK A4.4 Gezi el ter Aus bau von PV auf gewerbl i chen Dachfl ächen KEKD4.2 Regi onal radwege UA A4.5 Aus rol l ung von Mi eters tromproj ekten mi t der Wohnungs wi rts chaft SWKD4.3 Aus bau von Radabs tel l anl agenUA A4.6 Sol arthermi enutzungKEKD4.4 Fokus Las tenrad: Förderung und Erwei terung von Lei hs ys temen UA D4.5 Fußverkehrs förderungUA KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 11 von 22 3.2 Bürgerbeteiligung gesamt Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ergab insgesamt 1955 Datensätze zur Bearbeitung. Diese setzen sich aus den online abgegebenen Kommentaren und Bewertungen, der Vorschläge aus dem Klimaforum sowie den Beiträgen zusammen, die per Mail, Fax oder in Papierform eingingen (Abb. 4). Abbildung 4: Rückmeldungen nach Eingangsweg (n=1955) 519 Bewertungen (zusätzlich 19 registrierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Angabe) ergeben 27% der gesamten Rückmeldungen. 29 % kamen über das Bürgerbeteiligungsportal in Form von Kommentaren zu den vorgeschlagenen Maßnahmen. Je 22% über den digitalen Posteingangsweg in Form einer Mail mit und ohne Anhang sowie im Rahmen der Veranstaltung des Klimaforums zur Bürgerbeteiligung. 3.3 Bürgerbeteiligung Kommentare Mit 461 Kommentaren fand die Mobilität die meiste Resonanz. Mit je etwa hundert Kommentaren Abstand folgen das übergreifende Themenfeld (361) und die Energie (270). Deutlich weniger Rückmeldungen kamen zum Bauen und Sanieren und zur Wirtschaft. Die Rückmeldungen aus Online-Forum, Klimaforum und der Maileingänge sind inhaltlich recht unterschiedlich teilen sich wie folgt auf (Abb. 5): 574; 29% 428; 22% 434; 22% 519; 27% Verteilung der Rückmeldungen nach Eingangsweg Bürgerbeteiligungsportal Weitere Beiträge (Mailtext und Anhänge) Klimaforum Bewertungen KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 12 von 22 Abbildung 5: Rückmeldungen nach Erfassungsweg 150 43 29 124 70 Rückmeldungen Online-Forum A Energie B Bauen und Sanieren C Wirtschaft D Mobilität E Übergreifendes 33 25 30 167 118 Rückmeldungen Klimaforum A Energie B Bauen und Sanieren C Wirtschaft D Mobilität E Übergreifendes 71 29 20 114 98 Rückmeldungen Maileingänge A Energie B Bauen und Sanieren C Wirtschaft D Mobilität E Übergreifendes KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 13 von 22 Inhaltlich waren die Rückmeldungen sehr unterschiedlich: von einzelnen Stichworten (insbesondere aus dem Klimaforum) bis hin zu nahezu vollständig ausgefüllten Maßnahmenblättern. Grundsätzlich läst sich festhalten, dass viele Maßnahmen den Bürgerinnen und Bürgern nicht weit genug oder nicht schnell genug gehen und dass in der Umsetzungsphase eine angemessene Bürgerbeteiligung erwartet wird. Es wurden auch Vorschläge gewertet, die zu Maßnahmen abgegeben wurden, zu denen noch kein Maßnahmenblatt vorlag, dies ist besonders im Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Fall. Elf Maßnahmen wurden mehr als 30 mal kommentiert: Tabelle 2: Liste der meistkommentierten Maßnahmen Maßnahme Kommentierungen D1.1 Regulierung des motorisierten Individualverkehrs im Innenstadtbereich 71 D4.1 Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt 61 D2.3 Weiterentwicklung Tarifsystem ÖPNV 54 E1.8 Klimafreundliche Mittagsverpflegung in kommunalen Mensen und Kantinen 46 E1.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 44 E3.2 Neustart für die Klimaschutzkampagne Karlsruhe 43 A1.2 Roadmap für eine Transformation (Defossilisierung) der Wärmeversorgung 38 A1.3 Nachhaltigkeitsorientierte Produktgestaltung der Stadtwerke 38 B1.1 Strategie und Grundsatzentscheid für eine klimaschutzgerechte Bauleitplanung 38 E2.2 Weiterentwicklung der kommunalen Förderprogrammatik 38 C1.2 Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen 33 Sieben Maßnahmen erhielten zwischen 20 und 30 Kommentare, siebzehn liegen zwischen 10 und 19, siebenunddreißg im einstelligen Bereich und zwei Maßnahmen gingen ganz leer aus: B1.4 Langfristig ausgerichtete Bodenvorratspolitik und B2.4 Ausbau des Contractings im Bereich energetische Sanierung. KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 14 von 22 3.4 Bürgerbeteiligung Bewertungen Insgesamt 519 Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit, die einzelnen Maßnahmen subjektiv zu bewerten. Ergänzend konnten in jedem Handlungsfeld die drei persönlichen Favoriten ausgewählt werden (sie ausführlich Kapitel 5) 3.5 Bürgerbeteiligung neue Vorschläge Neben der Einschätzung zu den bereits formulierten Maßnahmenvorschläge bestand auch die Möglichkeit, neue Vorschläge zu machen. Neben Einzelnennungen gab es mehrere Vorschläge, die unter die Überschriften „Ausstieg aus Baden Airpark“, „Windkraft“, „Flächendeckend Tempo 30“, „Handwerkermangel“ und „Nachhaltige Geldanlage“ zusammengefasst werden können. 3.6 Neue Handlungsfelder Vielen Bürgerinnen und Bürgern fehlte das Thema „Grüne Stadt“. In der Einführung zur Bürgerbeteiligung wurde bereits darauf hingewiesen, dass dieses Thema in der Klimaanpassungstrategie der Stadt behandelt wird. Dennoch kamen insgesamt 133 Kommentare und Vorschläge zu Grünflächen, Baumpflanzungen oder Gebäudebegrünungen. Diese werden im Zuge der zu aktualisierenden Klimaanpassungsstrategie berücksichtigt werden. Der Komplex der Kreislaufwirtschaft ist ein weiteres Thema, das nicht explizit Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes ist. KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 15 von 22 4. Statistik Bürgerbefragung 4.1 Registrierung nach Alter Nach Angaben der Nutzerinnen und Nutzer sind die Jahrgänge von 1990 – 1999 mit 28,7 % am häufigsten vertreten. Tabelle 3: Altersverteilung der Nutzerinnen und Nutzer Wann wurden Sie geboren? Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer 1940-1949 12 2,3 % 1950-1959 41 7,9 % 1960-1969 89 17,1 % 1970-1979 81 15,6 % 1980-1989 89 17,1 % 1990-1999 149 28,7 % 2000-2009 21 4,0 % 2010- 1 0,2 % Keine Angabe 36 6,9 % Insgesamt 519 100 % 4.2. Registrierung nach Geschlecht Nutzerinnen und Nutzer konnten ihr Geschlecht freiwillig angeben. Als männlich registrieren sich 51,6%, weiblich 42%, divers 2,7 % und 3,7 % machten keine Angabe. Tabelle 4: Geschlechterverteilung der Nutzerinnen und Nutzer Welches Geschlecht haben Sie? Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer Männlich 268 51,6 % Weiblich 218 42,0 % Divers 14 2,7 % Keine Angabe 19 3,7 % Insgesamt 519 100 % 4.3. Aktivitäten während der Beteiligungsphase Im Zeitraum der Beteiligungsphase haben insgesamt 3704 Bürgerinnen und Bürger die Seiten des Beteiligungsportal angeklickt. Die Gesamte Aufenthaltszeit auf den Seiten beträgt 198.38 Stunden und steigt durchschnittlich degen Ende der Beteiligungslaufzeit an (Abb. 6). KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 16 von 22 Abbildung 6: Besucheranzahl und Aufenthaltszeit KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 17 von 22 4.4. Aktivitäten nach Wochentagen Die Aktivitäten auf dem Beteiligungsportal sind über die Wochentage relativ gleichmäßig verteilt. Der Wochentag mit den meisten Besucher ist der Freitag. Abbildung 7: Besucheranzahl nach Wochentagen 4.5. Besucher und registrierte Nutzer Während der gesamten Laufzeit wurden 3704 Besuche gezählt. Davon haben sich 194 Nutzerinnen und Nutzer registriert und 416 Vorschläge über diesen Kanal abgegeben. Abbildung 8: Verhältnis Besucher/ Autoren 4.6. Verhältnis zwischen bearbeiteten und ausgesonderten Maßnahmen Von den eingegangenen Maßnahmenvorschläge waren nur 2 % unsachlich und wurden aussortiert. 581 505 460 522 600 478 558 0 100 200 300 400 500 600 700 MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag Besucher Wochentag Besucheranzahl nach Wochentagen 194 416 3704 Verhältnis Besucher/ Autoren Anzahl Autoren Anzahl abgegebener Vorschläge Forum Anzahl Gesamtbesucher KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 18 von 22 5. Auswertung Bürgerbefragung Im Folgenden werden die Ergebnisse aus dem Onlien-Bewertungportal vorgestellt. Jede einzelne Maßnahme konnte zwischen „sehr wichtig“ bis „unwichtig“ bewertet werden. Und man konnte für jedes Handlungsfeld seine 3 persönlichen Favoriten bestimmen. Die Reihenfolge nach den Bewertungen „sehr wichtig“ und „wichtig“ ist in Abbildung 9 dargestellt. Demnach sind den Bürgerinnen und Bürgern vor allem Maßnahmen zur Mobilität wichtig, sie belegen die ersten zwöf Plätze. Eine fahrradfreundliche Stadt, ein reduzierter motorisierter Individualverkehr und ein ausgebauter Nahverkehr sind die meistbewerteten Einzelmaßnahmen. Am anderen Ende der Skala liegen der Klimastammtisch mit der Wirtschaft und fernwärmebasierte Kältelösungen. Auffallend ist, dass die Maßnahme „Klimafreundliche Mittagsverpflegung“, die bei den Kommentierungen in der Spitzengruppe ist, hier nur auf Platz 18 landet. Im Anschluss wird ein erster Überblick auf die Auswertung pro Handlungsfeld gegeben. Sortiert sind die Tabellen absteigend nach positiven Bewertungen. KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 19 von 22 Abbildung 9: Maßnahmenrangliste nach Bewertung KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 20 von 22 5.1. Handlungfeld A Wärme und Strom Langfristig muss die Wärmeversorgung in Karlsruhe C0 2 -neutral erfolgen. Um dieses Ziel erreichen zu können, muss eine abgestimmte Strategie für den Umbau der Wärmeversorgung von fossilen zu erneuerbaren Energien entwickelt und umgesetzt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Energiewende. Die Karlsruher Klimaziele können nur erreicht werden, wenn insbesondere die Photovoltaik weiter ausgebaut wird. Tabelle 5: Die 10 meistbewerteten Maßnahmen nach Wichtigkeit für Handlungsfeld A Maßnahme Gesamtanzahl Bewertungen Positive Bewertungen A4.4 Gezielter Ausbau von Photovoltaik auf gewerblichen Dachflächen 371 351 A1.3 Nachhaltigkeitsorientierte Produktgestaltung der Stadtwerke 365 332 A1.2 Roadmap für eine Transformation (Defossilisierung) der Wärmeversorgung 363 328 A3.5 Abwärme aus der Industrie 359 314 A4.6 Solarthermienutzung 359 312 A4.3 Realisierung weiterer Solarparks und Strom-Communities 361 312 A4.1 Photovoltaik-Beratungsoffensive 367 312 A3.1 Nahwärmesysteme und dezentrale Wärmespeicher 354 295 A4.5 Ausrollung von Mieterstromprojekten mit der Wohnungswirtschaft 359 288 A1.1 Energieleitplan 352 279 5.2. Handlungsfeld B Bauen und Sanieren Auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt ist die energetische Modernisierung des Gebäudebestands ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Der Energieverbrauch in den Gebäuden muss reduziert werden und es muss ein Umstieg auf klimafreundliche erneuerbare Engerien erfolgen. Dafür ist eine höhere Sanierungsbereitschaft sowie der Einsatz klimafreundlicher Baustoffe beim Aus- oder Umbau notwendig. Zudem muss Wohnraum effektiver genutzt werden. Neubauvorhaben müssen von Anfang an klimaneutral geplant und errichtet werden. Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Beteiligten durch Information, Beratung und Förderung. Tabelle 6: Die 10 meistbewerteten Maßnahmen nach Wichtigkeit für Handlungsfeld B Maßnahme Gesamtanzahl Bewertungen Positive Bewertungen B1.1 Strategie und Grundsatzentscheid für eine klimaschutzgerechte Bauleitplanung 354 327 B1.5 Kontrolle und Vollzug energetischer Standards 353 313 B1.3 Anpassung der Vorgaben beim Verkauf städtischer Grundstücke 354 304 B2.6 Volkswohnung als Klimaschutzvorreiter bei der Bestandssanierung 356 299 B1.2 Photovoltaik-Pflicht für Dächer von Neubauten 361 289 B1.4 Langfristig ausgerichtete Bodenvorratspolitik 350 281 B2.1 Sanierungsbündnis mit Wohnungsbauakteuren 351 270 B2.2 Ausweitung der Energiequartier-Initiative 346 253 B2.5 Konstruktive Kooperation Denkmalschutz & Energie 349 253 B2.3 Aufsuchende Quartiersberatung 349 234 KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 21 von 22 5.3. Handlungsfeld C Wirtschaft Gewerbe, Dienstleistung und Industrie sind die wirtschaftlichen Grundpfeiler der Stadt. Die Stadt möchte gemeinsam mit den Akteuren der freien Wirtschaft eine langfristige Strategie entwickeln, wie die Unternehmen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Die Unternehmen profitieren davon langfristig, indem sie aufgrund der niedrigeren Energiekosten wirtschaftlicher agieren können. Ziel ist es, die Unternehmen zu Energieeffizienzmaßnahmen zu motivieren und sie auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Tabelle 7: Die Maßnahmen nach Wichtigkeit für Handlungsfeld C Maßnahme Gesamtanzahl Bewertungen Positive Bewertung C2.5 Energiekonzepte für Gewerbegebiete 353 338 C1.1 Klimaschutzmanagement für den Bereich Wirtschaft 359 329 C1.2 Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen 357 314 C2.3 Energienetzwerk Green IT 346 274 C2.2 Neue Energieeffizienz-Netzwerke starten 350 273 C2.4 Bündelung von Fortbildungs- und Beratungsangeboten 348 273 C2.1 Klimastammtisch 347 182 5.4. Handlungsfeld D Mobilität In der Stadt Karlsruhe werden bereits viele Wege zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV zurückgelegt. Trotzdem steigen die C02-Emissionen, denn die Bevölkerung und die zurückgelegten Wegelängen wachsen. Eine echte Verkehrswende wird es nur mit mutigen Maßnahmen geben, die das Mobilitätsverhalten adressieren, das noch stark vom PKW geprägt ist. Neben der Energiewende ist deshalb auch eine kluge Verkehrswende erforderlich. Tabelle 8: Die 10 meistbewerteten Maßnahmen nach Wichtigkeit für Handlungsfeld D Maßnahme Gesamtanzahl Bewertungen Positive Bewertung D4.1 Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt 490 458 D1.1 Regulierung des motorisierten Individualverkehrs im Innenstadt- bereich 489 453 D2.2 Kapazitätssteigerung des ÖPNV 481 446 D4.2 Regionalradwege 483 442 D2.1 Netzausbau des ÖPNV 481 438 D2.5 Konsequente Bevorrechtigung des ÖPNV 485 429 D2.3 Weiterentwicklung des Tarifsystems 477 426 D4.3 Ausbau von Radabstellanlagen 479 426 D4.5 Fußverkehrsförderung 483 426 D2.6 Klimafreundliche Busflotte 484 426 KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Klimaschutzkonzept Karlsruhe – Auswertungsbericht Bürgerbeteiligung Seite 22 von 22 5.5. Handlungsfeld E Übergreifendes Die Stadt Karlsruhe geht ihre Möglichkeiten zur Vermeidung von CO2-Emissionen aktiv an und setzt sich mit dem neuen Klimaschutzkonzept ehrgeizige Ziele. Um diese Ziele auch für die Gesamtstadt zu erreichen, müssen jedoch alle Teile der Gesellschaft ihren Beitrag leisten. Die Stadt motiviert und bietet Anreize für besonders engagierte Klimaschutzmaßnahmen. Sie nutzt ihre Kontakte, um von anderen Städten zu lernen und eigene gute Beispiele bekannt zu machen. Tabelle 9: Die 10 meistbewerteten Maßnahmen nach Wichtigkeit für Handlungsfeld E Maßnahme Gesamtanzahl Bewertungen Positive Bewertung E1.3 Gezielter Photovoltaikausbau auf städtischen Gebäuden 435 398 E1.2 Langfristiges Sanierungskonzept für städtische Gebäude 430 397 E1.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 429 362 E3.4 Klimaschutzpakt mit Karlsruher Hochschulen 422 356 E3.3 Kommunale Zusammenarbeit ausbauen (regional, national, international) 421 350 E1.8 Klimafreundliche Mittagsverpflegung in kommunalen Mensen und Kantinen 433 350 E1.6 Komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED 424 347 E1.9 Klimafreundliche Beschaffung - Fokus Green IT 421 327 E1.7 Energiekonzept Klärwerk 411 321 E3.1 Öffentlichkeitsarbeit in einzelnen Handlungsfeldern 413 310
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Extrahierter Text
Klimaschutzkonzept Karlsruhe 2030 Maßnahmenkatalog 1 A Wärme und Strom B Bauen und Sanieren C Wirtschaft D Mobilität E Übergreifendes A1 Grundlagen der künftigen Energieversorgung A1.1 Energieleitplan A1.2 Roadmap für eine Transformation (Defossilisierung) der Wärmeversorgung A1.3 Nachhaltigkeitsorientierte Produktgestaltung der Stadtwerke A2 Fernwärme und Tiefengeothermie A2.1 Weiterer Ausbau und Verdichtung des Fernwärmenetzes A2.2 Realisierung fernwärmebasierter Kältelösungen A2.3 Großwärmepumpe zur Optimierung des Fernwärmenetzes A2.4 Nutzung der Tiefengeothermie A3 Dezentrale Wärmeversorgung A3.1 Nahwärmesysteme und dezentrale Wärmespeicher A3.2 Steigerung der Versorgung mit privater Wärmepumpe A3.3 Konsequentere Ausnutzung bestehender Biomasse-Potenziale A3.4 Wärmenutzung aus Abwasser A3.5 Abwärme aus der Industrie A3.6 Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung A4 Solarenergie A4.1 Photovoltaik- Beratungsoffensive A4.2 Ausbau unterstützender Dienstleistungsangebote A4.3 Realisierung weiterer Solarparks und Strom- Communities A4.4 Gezielter Ausbau von Photovoltaik auf gewerblichen Dachflächen A4.5 Ausrollung von Mieterstromprojekten mit der Wohnungswirtschaft A4.6 Solarthermienutzung B1 Städtische Planung und Politik B1.1 Strategie und Grundsatzentscheid für eine klimaschutzgerechte Bauleitplanung B1.2 Photovoltaik-Pflicht für Dächer auf Neubauten B1.3 Anpassung der Vorgaben beim Verkauf städtischer Grundstücke B1.4 Langfristig ausgerichtete Bodenvorratspolitik B1.5 Kontrolle und Vollzug energetischer Standards B2 Sanierungsoffensive B2.1 Modernisierungsbündnis mit Wohnungsbauakteuren B2.2 Ausweitung der Energiequartier-Initiative B2.3 Aufsuchende Energieberatung B2.4 Ausbau des Contractings im Bereich energetische Sanierung B2.5 Konstruktive Kooperation Denkmalschutz und Energie B2.6 Volkswohnung als wichtiger Klimaschutzakteur bei der Bestandssanierung C1 Klimaallianz C1.1 Klimaschutzmanagement für den Bereich Wirtschaft C1.2 Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen C2 Netzwerk und Erfahrungsaustausch C2.1 Klimastammtisch C2.2 Neue Energieeffizienz- Netzwerke starten C2.3 Energienetzwerk Green IT C2.4 Bündelung und Weiterführung von Fortbildungs- und Beratungsangeboten C2.5 Energiekonzepte für Gewerbegebiete D1 Reduzierung des motorisierten Verkehrs D1.1 Karlsruhe – Modellkommune für eine nachhaltige Verkehrswende D1.2 Regulierung des motorisierten Individualverkehrs im Innenstadtbereich D1.3 Schaffung stellplatzfreier Bereiche und Quartiere im öffentlichen Raum D1.4 Stellplatzschlüssel reduzieren im privaten Bereich D1.5 Weitere Unterstützung des Carsharings D1.6 Realisierung einer Citylogistik nach Abschluss der Kombilösung D1.7 Klimafreundliche Mobilität erlebbar und sichtbar machen D2 Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) D2.1 Netzausbau D2.2 Kapazitätssteigerung D2.3 Weiterentwicklung des Tarifsystems D2.4 regiomove und Integration neuer Mobilitätsdienstleister D2.5 Konsequente Bevorrechtigung D2.6 Klimafreundliche Busflotte D3 Ausbau der Elektromobilität D3.1 Pilotprojekte zur Elektrifizierung der Kfz-Flotte D3.2 Ausbau Ladeinfrastruktur im privaten Raum D3.3 Ausbau Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum D4 Stärkung des Fuß- und Radverkehrs D4.1 Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt D4.2 Regionalradwege D4.3 Ausbau von Radabstellanlagen D4.4 Fokus Lastenrad: Förderung sowie Erweiterung von Leihsystemen D4.5 Fußverkehrsförderung E1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 E1.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 E1.2 Langfristiges Sanierungskonzept für städtische Gebäude E1.3 Gezielter Photovoltaikausbau auf städtischen Dachflächen E1.4 Städtischer Fuhrpark E1.5 Internes Mobilitäts- management E1.6 Komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED E1.7 Energiekonzept Klärwerk E1.8 Klimafreundliche Mittagsverpflegung in kommunalen Mensen und Kantinen E1.9 Klimafreundliche Beschaffung -Fokus Green IT E2 Förderung und Beratung für den Klimaschutz E2.1 Neuausrichtung der energie- und klimaschutzbezogenen Erstberatung: Beratungszentrum Klimaschutz E2.2 Weiterentwicklung der kommunalen Förderprogrammatik E2.3 Schaffung einer übergreifenden Finanzierungsmöglichkeit E2.4 Angebote zur CO 2 - Kompensation E3 Kommunale Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation E3.1 Öffentlichkeitsarbeit in einzelnen Handlungsfeldern E3.2 Neuausrichtung der Klimaschutzkampagne Karlsruhe E3.3 Kommunale Zusammenarbeit ausbauen (regional, national, international) E3.4 Klimaschutzpakt mit Karlsruher Hochschulen 2 Handlungsfeld A: Wärme und Strom A1 Grundlagen der künftigen Energieversorgung A1.1 Energieleitplan A1.2 Roadmap für eine Transformation (Defossilisierung) der Wärmeversorgung A1.3 Nachhaltigkeitsorientierte Produktgestaltung der Stadtwerke A2 Fernwärme und Tiefengeothermie A2.1 Weiterer Ausbau und Verdichtung des Fernwärmenetzes A2.2 Realisierung fernwärmebasierter Kältelösungen A2.3 Großwärmepumpe zur Optimierung des Fernwärmenetzes A2.4 Nutzung der Tiefengeothermie A3 Dezentrale Wärmeversorgung A3.1 Nahwärmesysteme und dezentrale Wärmespeicher A3.2 Steigerung der Versorgung mit privater Wärmepumpe A3.3 Konsequentere Ausnutzung bestehender Biomasse-Potenziale A3.4 Wärmenutzung aus Abwasser A3.5 Abwärme aus der Industrie A3.6 Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung A4 Solarenergie A4.1 Photovoltaik-Beratungsoffensive A4.2 Ausbau unterstützender Dienstleistungsangebote A4.3 Realisierung weiterer Solarparks und Strom-Communities A4.4 Gezielter Ausbau von Photovoltaik auf gewerblichen Dachflächen A4.5 Ausrollung von Mieterstromprojekten mit der Wohnungswirtschaft A4.6 Solarthermienutzung 3 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A1.1 Energieleitplan Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Vorbereitende Arbeiten für den Energieleitplan haben bereits stattgefunden. So wurden zum einen über zwei Masterarbeiten ausgewählte Daten städtischer Ämter und Gesellschaften gesammelt und als „Grundgerüst“ eines künftigen Energieleitplans GIS-technisch aufbereitet. Zusätzlich wurde eine Struk- tur zur künftigen Datenzulieferung und -einpflege entwickelt. Ebenso abgeschlossen ist eine Analyse des KIT zum vorhanden Datenbestand, aus der konkrete Empfehlungen für den Aufbau eines Karlsru- her Leitplans und noch zu integrierenden Grunddaten resultierten. Darauf aufbauend soll in 2020 ein externes Büro mit der Erstellung des Energieleitplanes beauftragt werden. Die notwendigen Leistungsbestandteile für eine Ausschreibung befinden sich derzeit in Vorbe- reitung. Ziel ist eine Beauftragung im ersten Quartal 2020, sodass bis Herbst 2020 erste Ergebnisbau- steine zur Verfügung stehen. Der Abschluss des Projekts mit vollständiger GIS-Integration wird vorau s- sichtlich erst 2021 möglich sein. Im Zuge des Projekts werden die notwendigen Voraussetzungen für die zukünftige Datenpflege und -aktualisierung sowie die Veröffentlichung ausgewählter Daten im Bürger-GIS geklärt. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Energieleitplanung ist ein informelles Planungswerk, um komplexere Fragestellungen zum Thema Energieversorgung bei städtebaulichen Entwicklungen zu beantworten und wichtige Grundlagen für effiziente Energieversorgungslösungen zu schaffen. Grundlage für das GIS-basierte Instrument bilden u.a. Informationen zur Netzinfrastruktur, zum lokalen Erzeugungspotenzial erneuerbarer Energien oder zu Energiesenken im Betrachtungsgebiet. Erweiterbar ist ein Energieleitplan zum Beispiel durch Berücksichtigung von E- Ladeinfrastrukturen oder auch durch Szenarien von Teilgebieten hinsichtlich ihrer zukünftigen (reduzierten) CO 2 -Emissionen. Als internes Arbeitsinstrument soll der Energieleitplan zum einen schnelle Orientierung ermöglichen, beispielsweise welche Energieträger bei Neuplanungen in Frage kommen. Zum anderen soll er strate- gische Hilfestellung bieten, z.B. durch Kenntlichmachung von Quartieren, die für eine Sanierungsinitia- tive als vordringlich einzustufen sind („Sanierungs-Hot Spots“) oder durch Ausweisung von Arealen, die ausreichend Potenzial für den Anschluss an ein mögliches Nahwärmenetz haben. Die weiteren Schritte zum Energieleitplan sind auch vor dem Hintergrund der angekündigten Verpflich- tung einer kommunalen Wärmeplanung zu betrachten. Im neuen Klimaschutzgesetzt des Landes ist vorgesehen, dass alle Kommunen ab „Große Kreisstadt“ innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine kommunale Wärmeplanung erstellen müssen. Die bislang vorgesehenen Inhalte des Energieleitplans decken die bislang bekannten Anforderungen weitgehend ab, sodass nur geringer Anpassungsbedarf besteht. Grundsätzlich soll der Energieleitplan aber über eine reine Wärmeplanung hinausgehen und insbesondere auch Aspekte der erneuerbaren Stromerzeugung beinhalten. Bestandteil von Energieleitplänen ist in der Regel auch die Veröffentlichung aggregierter Ergebnisse auf Quartiers- oder Stadteilebene. Dafür bietet sich die Einstellung ausgewählter Karten ins Bürger- GIS der Stadt Karlsruhe an. 4 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A1.1 Energieleitplan Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Der Energieleitplan ist ein Arbeitsmittel, das von mehreren Dienststellen als Planungs- grundlage genutzt werden kann. Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgabe zur kommunalen Wärmeplanung Zielgruppe Städtische Dienststellen und Gesellschaften, in Teilen auch Bürgerinnen und Bürger Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Esslingen hat bereits 2013 als erste Stadt in Baden-Württemberg einen Energienutzungsplan in Auftrag gegeben. Aktuell in 2019 fertig gestellte und hinsichtlich der Anforderungen und Herangehensweise gut vergleich- bare Energieleitpläne sind aus München und Konstanz bekannt. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Herleitung der quantitativen Abschätzung: Der Energieleitplan stellt eine wichtige planerische Grundlage für eine Reihe von vorgeschlagenen neuen Maßnahmen (siehe z.B. in den Maßnahmenblättern A3.1 Nahwärmenetze, A9.1 Wärmenutzung aus Abwasser oder B.2.2 Ausweitung Energie-Quartiere). Er ist zudem eng verknüpft mit der vorgese- henen „Roadmap“ zur Transformation der Wärmeversorgung (A1.2). Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Erhöhung der Datentransparenz innerhalb der Stadtverwaltung und im Austausch „Konzern Stadt“ Vermeidung von Reibungsverlusten Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Ca. 1,5 Jahre ab Beauftragung bis Abschluss mit allen Modulen und vollständiger GIS- Integration Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Verfügbarkeit bzw. zur Verfügungstellung von wesentlichen Grunddaten (Hinweis: Zur Umsetzung der Verpflichtung für kommunale Wärmeplanungen sind nach Aussage des Umweltministeriums auch er- gänzende Vorgaben zur Datenüberlassung durch Dritte an die Kommunen vorgesehen. Das betrifft ins- besondere gebäudescharfe Verbrauchsdaten der Netzversorger und „Kaminfegerdaten“ zu vorhande- nen Wärmeerzeugern. Die Daten müssen durch die Kommunen aus Datenschutzgründen in aggregier- ter Form aufbereitet werden). Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadtwerke und Stadtwerke-Netze, Stadtpla- nungsamt, Tiefbauamt, Liegenschaftsamt, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Bauordnungs- amt, KEK b) Externes Fachbüro Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelbar bis langfristig 5 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A1.1 Energieleitplan Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Verbindliche Kostenaussagen sind erst nach Einholung von Angeboten für die externe Bearbeitung möglich. In einer ersten Abschätzung durch das KIT (im Zuge eines über das Klimaschutzkonzept mitbeauftragten Zusatzbausteins zum Energieleitplan) ist bei einem umfassenden Ansatz mit entspre- chender GIS-Integration ein Kostenrahmen von 130.000 bis 220.000 € zu veranschlagen. Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Es entsteht personeller Aufwand für die Aktualisierung und Pflege des Datenbestands. Ziel ist es, über standardisierte Routinen zur Datenzulieferung den Aufwand so zu reduzieren, dass dieser über das Tagesgeschäft mit abgewickelt werden kann. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Sofern das Land kommunale Wärmeleitpläne verpflichtend vorschreibt, muss hierfür im Rahmen der Konnexität auch eine Finanzierung durch das Land erfolgen. Vorgesehen ist nach Aussage des Um- weltministeriums eine pauschale Ausgleichszahlung an betroffene Kommunen bestehend aus einem fixen Sockelbetrag und einem individuellen Zusatzbeitrag in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl. Die Kosten des Projekts für die Erstellungsphase können dadurch nach derzeitigem Stand komplett über den Landeszuschuss gedeckt werden. 6 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A1.2 Roadmap für eine Transformation (Defossilisierung) der Wärmeversorgung Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Für die Initiierung des Prozesses kann auf externe Unterstützung des Instituts für Energiestrategien und Ressourceneffizienz (IREES) im Rahmen DACH-Projekts zurückgegriffen werden. Die Erarbeitung der Roadmap selbst erfolgt in Kooperation mit den Stadtwerke Karlsruhe und soll folgende grundsätzliche Schritte beinhalten: • Technisch-ö konomische Analyse der Optionen für Gas- und Wärmenetze: Als Grundlage für die Entwicklung der Roadmap ist zunächst eine Wissensgrundlage zu erarbeiten, welche die tech- nische Machbarkeit und Kostenbandbreiten sowie ggf. weitere Folgewirkungen vergleicht. Auch Best-Practices und Umsetzungsbeispiele aus anderen Städten sollen dabei einfließen. • Entwicklung möglicher Transformationspfade: Aufbauend auf den Analysenergebnissen wird ein Roadmap-Prozess durchgeführt, bei dem unterschiedlichen Transformationspfade entwickelt werden. Bei der Bewertung der Transformationspfade und der technischen Optionen sind neben spezifischen CO 2 -Vermeidungskosten insbesondere auch die Risiken hinsichtlich Lock-in Effekten und eine antizipierten Kostendegression zu berücksichtigen. • Notwendige Rahmenbedingungen und Erarbeitung von Umsetzungsschritten: Unter Berück- sichtigung des kommunalen Handlungsspielraums sowie der notwendigen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene werden konkrete Umsetzungsschritte vorgeschlagen. Ziel ist es auf- zuzeigen, welche Politiken und Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene geschaffen werden müssten, um die Roadmap zu verfolgen und was für eine Umsetzung in der nationalen Gesetzge- bung noch fehlt. • Empfehlungen für eine „Roadmap zu emissionsfreier leitungsgebundener Wärme in Karls- ruhe“: Die Ergebnisse werden in Form eines Strategiepapiers so aufbereitet, dass sie von den zu- ständigen Gremien (Aufsichtsrat Stadtwerke, Gemeinderat) beschlossen werden können. • Kommunikation und Einbindung von Akteuren: In den Erarbeitungsprozess der Roadmap sol- len auch ausgewählte Fachakteure, Gebäudeeigentümer und die Karlsruher Bevölkerung einge- bunden werden. Ziel ist es sowohl den Fachexperten als auch der breiten Öffentlichkeit zu kommu- nizieren, wie es möglich ist, eine emissionsfreie Wärmeversorgung bis zum Jahr 2050 zu erreichen und welche technologischen Ansätze, die sich möglicherweise für einzelne Stadteile unterscheiden, dazu verfolgt werden. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Um perspektivisch bis zum Jahr 2050 eine nahezu CO 2 -neutrale Wärmeversorgung zu erreichen, ist die Transformation der Wärmeversorgungsstruktur und die Integration erneuerbarer Energieträger unab- dingbar. Aufgrund langer Reinvestitionszyklen der leitungsgebundenen Infrastruktur sind rechtzeitig entsprechende Entscheidungen zu treffen. Die Maßnahme ist verknüpft mit der Energieleitplanung und beinhaltet als strategisches Instrument einen Fahrplan (Roadmap) für die zukünftige Nutzung und Transformation der Gas- und Wärmenetze. Entscheidend dabei ist, ob und zu welchen Kosten die lei- tungsgebundenen Wärmeinfrastrukturen perspektivisch CO 2 -neutrale Wärme liefern können. 7 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A1.2 Roadmap für eine Transformation (Defossilisierung) der Wärmeversorgung Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Erstellung eines Fahrplans zur klimaneutra- len leitungsgebundenen Wärmeversorgung Höhere Effizienz von Wärmenetzen (Prüfung der Möglichkeiten für Absenkung Netztem- peratur und Einbindung von Wärmespei- chern) Zielgruppe In erster Linie die Stadtwerke Karlsruhe selbst, ansonsten auch weitere Energiever- sorger, Fachakteure, Gebäudeeigentümer Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Die Maßnahme schafft als planerisch-strategisches Instrument die Grundlagen für zukünftige CO 2 - Einsparungen. Die Transformation zu einer überwiegenden emissionsfreien Wärmeversorgung mit den entsprechen- den Umsetzungsprojekten trägt zu hohen CO 2 -Einsparungen bei. Als Grundlage für das Reduktions- potenzial können die derzeitigen CO 2 -Emissionen der Stadtwerke für Gas und Brennstoffe in der Wärmenetzversorgung (Jahr 2018) herangezogen werden: Gas: 347.168 t CO 2 / Fernwärme: 61.905 t CO 2 . Weitere Emissionseinsparungen können durch den Ersatz von dezentralen fossilen Technologien (wie Heizöl oder Flüssiggas) durch eine leitungsgebundene CO 2 -neutrale Wärmeversorgung erzielt wer- den. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Die Umstellung auf eine erneuerbare Wärmeversorgung verringert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und den damit verbundenen Preisschwankungen. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Die Erstellung der Roadmap soll weitgehend im Laufe von 2020 erfolgen - mit einer Verab- schiedung in den zuständigen Gremien im Frühjahr 2021. Die Umsetzung der Roadmap ist ein langfristi- ger Prozess, der jedoch frühestmöglich mit den ersten Schritten starten sollte. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Die zentrale Herausforderung liegt in der Einbeziehung unterschiedlicher Akteure und der Berücksichti- gung unterschiedlicher Interessen. Ebenso ist die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Planungsoptionen frühzeitig zu ermitteln. Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz / Stadtwerke Karlsruhe Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) KEK b) Institut für Energiestrategien und Ressourcenef- fizienz (IREES) , einbezogene Fachakteure (z.B. Handwerkskammer/Innungen, Architekten oder Energieberater) Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Langfristig 8 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A1.2 Roadmap für eine Transformation (Defossilisierung) der Wärmeversorgung Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Initiierung des Prozesses durch erste Voranalysen erfolgt im Rahmen des laufenden bundesgeför- derten DACH-Projekts beim Umwelt- und Arbeitsschutz (externe Unterstützung durch IREES). Für die Bearbeitung verbleibender Teilschritte bzw. die Erstellung der eigentlichen Roadmap sind nach einer ersten Abschätzung Kosten von ca. 50.000 € für die externe Unterstützung einzuplanen, wobei eine Kostenbeteiligung der Stadtwerke Karlsruhe als Kooperationspartner vorgesehen ist. Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung innovativer Wärmeversorgung sind grundsätzlich durch verschiedenen Förderprogramme des Bundes möglich und zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen, z.B. innovative KWK Ausschreibung, Investitionsförderungen im Rahmen des Marktanreizprogramms Er- neuerbare Energien, Wärmenetze 4.0. 9 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A1.3 Nachhaltigkeitsorientiere Produktgestaltung der Stadtwerke Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Der Prozess wird kontinuierlich an Markt-/ Kundenanforderungen angepasst bzw. weiterentwickelt. Generell werden bei jeder Produktentwicklung proaktiv die die klimapolitischen Auswirkungen und deren Tragweite mit betrachtet und entsprechend berücksichtigt. Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Ökostrom: Steigerung von heute knapp 10.000 auf rund 60.000 Kunden, das ent- spricht einem Zuwachs von 125 GWh/a Ökostrom mit ok power Siegel ( durchschnitt- licher Verbrauch von 2.500 kWh pro Kunde) Öko-Gas: Steigerung auf 20.000 Kunden, davon 12.000 NaturGas-Kunden (138 GWh) und 8.000 NaturGas plus-Kunden (92 GWh Absatz und damit 9,2 GWh Biogasanteil, bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 11.500 kWh) Zielgruppe Kundinnen und Kunden der Stadtwerke (Fo- kus Tarifkunden) Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Ein vergleichsweise einfacher Weg, die CO 2 -Bilanz im eigenen Haushalt oder Betrieb zu verbessern, ist die Nutzung von Ökostrom oder ebenfalls verbreiteten Ökogas-Angeboten. Die Stadtwerke Karlsru- he bieten in beiden Sparten entsprechende Alternativen an. Das Grünstromprodukt „N aturStrom“ ist mit dem OK power-Label ausgezeichnet und gilt damit als nachhaltiger Ökostromtarif, der aufgrund strenger Kriterien unmittelbar zum tatsächlichen Ausbau erneuerbarer Erzeugungsanlagen beiträgt. Im Gasbereich haben umwelteng agierte Kunden die Wahl zwischen zwei Varianten: Beim Produkten „Na- turGas“ wird eine Kompensation der wärmebedingten CO 2 -Emissionen durch Unterstützung internatio- naler Klimaschutzprojekte gewährleistet. Bei „NaturGas plus“ handelt es sich um einen Aufsatztarif mit 10% Biogas-Beimischung. Aktuell sind in Karlsruhe erst rund 8,5% aller Tarif-Stromkunden und etwa 3% der Tarif-Gaskunden der Stadtwerke in diesen Produktlinien gebunden (zum Anteil der Karlsruher Ökostromkunden bei anderen Strom- und Gasanbietern lassen sich keine Aussagen treffen). Ziel der Stadtwerke ist es deshalb, i m Bestandskundenbereich den Anteil in den nächsten fünf bis zehn Jahren deutlich auf mindestens 50 % auszubauen. Dies trägt auch zu einer Stärkung der Markenbildung und der Förderung einer nachhalti- gen Unternehmensentwicklung bei. Darüber hinaus zahlen nachhaltige Produkte auf das Ziel der Klimaneutralität ein. In dem Zusammen- hang sind weitere Produkte/Entwicklungen wie Smart Meter, Demand Side Management und Smart Grid -Anwendungen auszubauen und marktfähig zu machen. Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? - 10 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A1.3 Nachhaltigkeitsorientiere Produktgestaltung der Stadtwerke Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Tübingen: Der Umstieg auf Ökostrom wird in Tübingen kontinuierlich beworben und ist auch Kern- bestandteil der städtischen Klimaschutzkampagne. Innerhalb von elf Jahren konnte die Anzahl der Ökostromkunden dadurch verzwölffacht werden - von anfangs unter 1.000 Ökostrom-Tarifkunden in 2007 auf rund 12.000 Ökostrombezugskunden in 2017 (Quelle: Vortragspräsentation Stadt Tübingen, Tagung „Klimaschutz und Klimawandel in den Kommunen“, Nürnberg, 6. Juli 2017). • St. Gallen: Im Jahr 2012 stellten die Stadtwerke St. Gallen (Schweiz) i hr Standardangebot in der Stromversorgung für Haushalts- und Gewerbekunden auf Ökostrom um, nachdem sich bis dahin erst 10 % für den Ökotarif entschieden hatten. Durch Umstellung musste man sich aktiv herausop- tieren. 90 % der Kunden blieben beim Ökostromtarif, nur 10 % wechselten wieder zum Graustrom- Produkt zurück. Allerdings ist St. Gallen von der Größe her nur schwer mit Karlsruhe vergleichbar. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Grundlage ist das genannte Ziel, bei den Tarifkunden der Strom- und Gassparte der Stadtwerke je- weils einen Anteil von 50 % an den Ökotarifen zu erreichen: Das Reduktionspotenzial von 125 GWh zusätzlichem Ökostrom beträgt bei Anrechnung des aktuellen Bundesmix rund 55.000 t CO 2 . 138 GWh klimakompensiertes Gas entspricht gegenüber fossilem Erdgas (250 g CO 2 /kWh) einer CO 2 - Einsparung von rund 35.000 t. 9,2 GWh reines Biogas (Faktor: 20 g CO 2 /kWh) erbringt gegenüber fossilem Erdgas eine Einsparung von rund 2.000 t CO 2 . Die genannten Einsparungen sind allerdings aufgrund der Bilanzierungssystematik nicht direkt in der kommunalen CO 2 -Bilanz berücksichtigbar (beim Strom tragen sie zu einer Verbesserung des ange- rechneten Bundesmix bei). Hochgerechnet auf das Jahr 2030 mit den dort angenommenen Emissionsfaktoren (Bundesmix ge- mäß KLIMA AKTIV-Szenario mit 216 g CO 2 /kWh sowie Erdgas mit 209 g CO 2 /kWh) könnte ein Reduk- tionspotenzial von rechnerisch 58.000 t CO 2 erschlossen werden. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Kontinuierliche Aufgabe Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Es besteht eine permanente Markt- bzw. Wettbewerbsabhängigkeit. Das Profil- und Imagebild der Stadtwerke muss kontinuierlich bei den Kunden geschärft werden. Die Thematik muss zudem durch die Politik hochgehalten und in die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit stärker eingebunden werden. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelbar und Langfristig 11 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A1.3 Nachhaltigkeitsorientiere Produktgestaltung der Stadtwerke Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Pro verkaufter Kilowattstunde fallen Mehrkosten von rd. 0,5 Cent/kWh (Gas) bis 1 Cent/kWh (Strom) an, die über den Produktpreis abgebildet werden müssten. Hinzu kommen Marketingkosten, um das Thema am Laufen zu halten, von rund 100.000 € pro Jahr. Angestrebt wird, diese über den gleichzeitigen Kundenausbau (Wachstum) auszugleichen. Wie sich die Zuschläge langfristig entwickeln ist schwer abzuschätzen. 12 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A2.1 Weiterer Ausbau und Verdichtung des Fernwärmenetzes Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Die Umstellung weiterer Liegenschaften auf Fernwärme soll rund 100 GWh/a Heizöl bzw. Erdgas einsparen. Durch den Ersatz mit Fern- wärme werden damit nach Abschluss rund 15.300 t CO 2 /a gespart. Zielgruppe Wohnungswirtschaft Gewerbe, Handel, Dienst- leistung Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? - Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Fernwärmeversorgung ist aufgrund ihres hohen Anteils an industrieller Abwärme und Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) besonders CO 2 -arm. Der weitere Ausbau des Fernwärmenetzes ist deshalb aus Kli- maschutzsicht auch zukünftig einer der wesentlichen kommunalen Handlungsfelder im Energiebereich. Durch die Umstellung bestehender fossiler Wärmeversorgungen von Wohngebäuden und Nichtwohn- gebäuden mit hohem Wärmebedarf auf Fernwärme werden CO 2 -Minderungspotenziale besonders effi- zient gehoben. Mit der zukünftig vorgesehenen und notwendigen Defossilisierung der Fernwärme wird der Effekt zudem langfristig verstärkt. Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Genehmigungsbehörden, Tiefbauamt, Garten- bauamt und weitere b) Hausbesitzer, Wohnungsbau- bzw. -verwaltungsgesellschaften Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projekt- umsetzung wann notwendig? Durch den Anschluss von Durlach und zukünftig auch von Rüppurr sind gewissermaßen alle dichtbesie- delten Quartiere, die hydraulisch erreichbar sind, mit Fernwärme erschließbar. In den kommenden Jah- ren werden die Stadtwerke die Verdichtung entlang bestehender Trassen forcieren und einzelne Net- zerweiterungen in ausgewählten Bereichen (z.B. Südstadt) vornehmen. Ziel ist ein Anschluss von weiteren 5.000 Wohnungen bis 2025 (von derzeit 40.000 auf 45.000) und zusätzlich weiteren 5.000 Wohnungen bis 2030 (von dann 45.000 auf 50.000) sowie an der Trasse lie- gender Nichtwohngebäude. Dazu sind 200 bis 300 Neuanschlüsse vor allem von größeren Mehrge- schosswohngebäuden vorgesehen. Damit werden die aufgrund durchgeführter Gebäudesanierungs- maßnahmen rückläufigen Wärmeabsätze leicht überkompensiert. Der Anteil der Fernwärme am Wär- memarkt steigt bis 2030 auf voraussichtlich rund 27 %. 13 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A2.1 Weiterer Ausbau und Verdichtung des Fernwärmenetzes Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? 15.300 t CO 2 /a im Jahr 2030 bei Verdrängung von Erdgas (gerechnet mit angenommenem CO 2 - Emissionsfaktor Erdgas von 209 g CO 2 /kWh im Jahr 2030) Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Durch die Umstellung von bisher mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen auf Fernwärme wer- den Luftschadstoffe wie Feinstaub oder Stickstoffdioxid auf null reduziert. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Bis spätestens 2030 Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Technische Anforderungen wie z. B. Hydraulik müssen beherrscht werden. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Für den kommunalen Haushalt fallen keine Kosten an. Die Stadtwerke refinanzieren ihre Investitionen über den Fernwärmepreis. Ferner besteht eine Beteiligung der Kunden über Hausanschlusskostenbei- träge. Das bisherige Investitionsvolumen in den Fernwärmeausbau von derzeit rund 10 Mio. € pro Jahr soll auf dem bestehenden Niveau in etwa weitergeführt werden. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort mit dauerhafter Wirkung 14 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A2.2 Realisierung fernwärmebasierter Kältelösungen Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Nutzung von sommerlicher Überschuss-Abwärme im Fernwärmenetz zu Kühlungszwecken war bereits im bisherigen Klimaschutzkonzept ein erklärtes Ziel. Sie trägt zu einer Energieeinsparung und CO 2 -Minderung bei, wenn dadurch bestehende klassische strombetriebe Kühlaggregate ersetzt bzw. reduziert werden können. Mit der im Neubauprojekt Gartencarré/SYNUS erfolgreich getesteten Absorptionskältetechnik mit tro- ckener Rückkühlung steht hierfür auch ein innovatives System zur Verfügung. Das Besondere an der Kälteanlage ist, dass die Rückkühler nicht wie bisher bei der Absorptionstechnik üblich mit Wasser besprüht, sondern "trocken" gefahren werden. Das hat deutliche Vorteile: Kein Wasserbedarf, keine Schwadenbildung, die Kühler sind leichter, leiser und kompakter. Darüber hinaus funktioniert die neue Technik auch an sehr heißen Sommertagen mit Temperaturen über 30 °C, an denen herkömmliche Absorptionsanlagen nicht voll leistungsfähig sind. Aufbauend auf dem Pilotprojekt konnten die Stadtwerke seither allerdings keine weiteren Anlagen des neuen Typus außer im eigenen Verwaltungsgebäude realisieren. Gründe liegen u.a. in einer deutlich höheren Erstinvestition und bestimmten technischen Hürden. Eine Voraussetzung ist auch, dass die Stadtwerke die Anlage als Contracting-Modell mit einem Kältebezugspreis anbieten, da es bislang keine Interessenten für einen eigenen Anlagenbetrieb gab. Ziel ist es deshalb weiterhin, die Anwendung im gewerblichen Bereich in den nächsten Jahren deutlich zu steigern. Zusätzlich geprüft werden soll, ob in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets die Installa- tion eigenständiger Nahkältenetze mit einer zentralen Kälteerzeugung und -verteilung eine wirtschaftli- che Option darstellen könnte. Grundsätzlich vorstellbar wäre dies in einzelnen Gewerbegebieten oder an Einzelhandelsschwerpunkten, also dort, wo eine hohe Konzentrationsdichte an Klimakältebedarf besteht. Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? In einem ersten Schritt sollen zunächst in 2020 zwei Ansätze verfolgt werden: • Die Stadtwerke werden ihre bestehende Analyse zu möglichen gewerblichen Kälteabnehmern aktualisieren und auf dieser Basis weiter Akquise bei in Frage kommenden gewerblichen Kunden betreiben. • Die Analyse für potenzielle Nahkälteareale wird im Rahmen des Energieleitplans als zusätzlicher Baustein mit beauftragt. Sollten hier besonders vielversprechende Potenzialbereiche identifiziert werden, müssten diese im Anschluss durch die Stadtwerke näher geprüft und gegebenenfalls ein Erschließungskonzept erstellt werden. 15 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A2.2 Realisierung fernwärmebasierter Kältelösungen Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Weitere Liegenschaften mit Kühlungsbedarf mit dieser Technik ausstatten, um kompressionskäl- tebasierte Kühlung zu ersetzen Dabei steht aufgrund überschüssiger Abwärme ein Potenzial von rund 30 MW Kälteleistung im Sommer zur Verfügung. Zielgruppe Größere Klimakältenutzer, z.B. klimatisierte Bü- rogebäude, gewerbliche und industrielle Kühlung Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Informationen zum Thema Kälte aus Fernwärme sind unter www.stadtwerke- karlsruhe.de/swk/regionales/umwelt-nachhaltigkeit/prozessabwaerme/kaelte-aus-fernwaerme.php verfügbar. • Für die Nutzung der neuen Absorptionskältetechnologie mit trockener Rückkühlung gibt es auch außerhalb Karlsruhes Anwendungsbeispiele, etwa in Berlin, Hannover oder Kassel. • Größere Fern- oder Nahkältenetze mit einer zentralen Kälteerzeugung und -verteilung sind euro- paweit vor allem in einigen Großstädten wie Paris, Barcelona, Amsterdam, Stockholm, Berlin (Potsdamer Platz), München oder Wien bekannt. In Paris versorgt ein solches System seit Anfang der 90er-Jahre große Teile der Innenstadt. Das nötige gekühlte Wasser liefert die Seine. Auch in München und Wien erfolgt der Kälteentzug über Isar bzw. Donau. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünftige CO 2 -Einsparungen schafft? Mit einer fernwärmebetriebenen Absorptionsanlage können pro kWh erzeugter Kälte rund 0,25 kWh an elektrischer Energie eingespart werden (gegenüber einer mit Strom versorgten Kompressionskältema- schine). Bei einer Kälteleistung eines Absorbers von 200 kW und einer Vollbenutzungsdauer von rund 2. 000 Stunden pro Jahr können pro Anlage rund 100.000 kWh Strom gespart w erden. Da die Technik aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen derzeit nur schwer zu vermarkten ist, wird konservativ lediglich ein Zubau von einer Anlage pro Jahr angenommen, das entspräche 2030 einer jährlichen CO 2 -Einsparung von rund 200 t ( Berechnungsgrundlage: angenommener Bundesmix für 2030 gemäß KLIMA AKTIV-Szenario). Mögliche Nahkälteareale bleiben hier unberücksichtigt. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Beitrag zur Netzstabilisierung Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Ergebnisse zu potenziellen Nahkältearealen liegen voraussichtliche Ende 2020 vor. Die pro- jektbezogene Umsetzung erfolgt kontinuierlich. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe / Umwelt- und Arbeits- schutz (Energieleitplan) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) - b) Fachplaner, Ingenieure, Bauherren 16 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A2.2 Realisierung fernwärmebasierter Kältelösungen Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Die Herausforderung besteht darin, keinen neuen Verbrauchssektor für eine Kälteerzeugung zu schaffen, sondern einen Beitrag zum Ersatz bestehender strombasierte Kühllösungen zu leisten. • Generell mühsame Kundenakquise für das Thema Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Kosten für die Potenzialuntersuchung zu möglichen Nahkältearealen sind über den Energieleitplan (siehe A1.1) gedeckt. Weitere Kosten für die Stadt entstehen keine, sondern werden durch die Stadt- werke getragen und amortisiert. Generell erfordert eine Absorptionskälteanlage bei gleicher Leistung etwa die doppelte Investitions- summe wie eine Kompressionskältemaschine. Die Ersparnis im Betrieb durch den Einsatz günstiger Abwärme gegenüber der strombetriebenen Anlage reicht im Regelfall aus, um diese Lücke zu schlie- ßen. Eine signifikante Kostenersparnis über die Laufzeit ist aber nicht zu erwarten. 17 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A2.3 Großwärmepumpe zur Optimierung des Fernwärmenetzes Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projekt- umsetzung wann notwendig? Derzeit laufen erste Entwurfsplanungen für die Umsetzung dieses Projekts. Bis zur Realisierung sind die Schritte Ausführungs-, Genehmigungsplanung und abschließende Bauentscheidung durchzuführen. Eine Förderung durch entsprechende Programme kann für die Realisierung ausschlaggebend sein. Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Das Projekt hätte Pilotcharakter, ähnliche Fallbeispiele sind nicht bekannt. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünftige CO 2 -Einsparungen schafft? Pro MWh Wärme, die in der Großwärmepumpe mit regenerativem Strom dargestellt wird, wird gegen- über der Erzeugung in einem Erdgaskessel rund 250 kg CO 2 eingespart. Bei einer Großwärmepumpe mit einer Leistung von 20 MW thermisch und einer Benutzungsdauer von 1.000 h/a würde die CO 2 - Reduktion rund 5.000 t/a betragen. Im Jahr 2030 bei einem angenommenen Erdgasemissionsfaktor von 209 kg/MWh würden jährlich rund 4.200 t CO 2 eingespart. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Um das bestehende Abwärmepotenzial der Raffinerie noch besser für das Fernwärmenetz zu nutzen, ist vorgesehen, den Rücklauf aus dem Fernwärmenetz mit Hilfe einer Großwärmepumpe weiter auszu- kühlen. Als Standort für diese Großwärmepumpe ist hydraulisch bedingt nur das Heizkraftwerk-West als Knotenpunkt möglich. Die aus dem Rücklauf entnommene Wärme wird durch die Großwärmepum- pe auf das nötige Temperaturniveau des Fernwärme-Vorlaufs angehoben. Der ausgekühlte Rücklauf wird bei der Raffinerie auf die bisherige Temperatur erhitzt. Mit dieser Technik lassen sich unter Einsatz eines Teiles Stroms vier Teile Wärme gewinnen. Die Großwärmepumpe wird dabei vorrangig dann eingesetzt, wenn ein „Stromüberangebot“ im Netz vorhanden ist, also wenn regenerativer Strom im großen Umfang zur Verfügung steht. Dadurch wird fossiler Brennstoffeinsatz vermieden. Das Projekt trägt zu einer weiteren Verbesserung des Primärenergiefaktors der Karlsruher Fernwärme bei. Außerdem stellt es den Einstieg in eine „power-to-heat“-Nutzung als generell wichtiges Zukunfts- thema dar. Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) MiRO, Genehmigungsbehörden b) Wärmepumpenhersteller Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Realisierung einer Großwärmepumpe zur wei- teren Verbesserung des Primärenergiefaktors der Fernwärme Zielgruppe Fernwärmekunden 18 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A2.3 Großwärmepumpe zur Optimierung des Fernwärmenetzes Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Ca. zwei Jahre nach Bauentscheidung Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Fehlende Wirtschaftlichkeit aufgrund der Belastung des Stroms mit allen Umlagen • Verfügbarkeit geeigneter Technik Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Für den kommunalen Haushalt fallen keine Kosten an. Für die Stadtwerke wäre der Bau einer solchen Großwärmepumpe ein Projekt im siebensstelligen B e- reich, hinzu kommen Stromkosten für den Betrieb. Beides würde über den Fernwärmepreis refinanziert. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? In Frage kommende Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden noch eruiert. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort 19 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A2.4 Nutzung der Tiefengeothermie Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Die Deutsche Erdwärme nennt folgende wesentliche „Meilensteine“: Auswertung Untergrunddaten und Identifizierung geeigneter Grundstücke (soll noch in 2019 erfolgen), danach Pacht oder Kauf eines Grundstücks / Durchführung der Genehmigungsverfahren bei Stadt und Bergamt / Niederbringung und Test 1. und 2. Bohrung / Bau des Kraftwerks und Inbetriebnahme Aus städtischer Sicht prioritär: Ausschluss potenzieller Risiken für die grundwasserbasierte Trinkwasserversorgung durch gut- achterliche Nachweise (ggf. im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung, auch wenn keine for- melle UVP-Pflicht besteht) Lage des Kraftwerks möglichst konflikt- und risikovermeidend Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Neben dem Photovoltaik-Ausbau bietet die Tiefengeothermie (TG) perspektivisch das größte Ausbau- potenzial im Bereich der Erneuerbaren Energien in Karlsruhe. Mit seiner Lage im Oberrheingraben gehört Karlsruhe zu den geothermischen Gunsträumen in Deutschland: Ab einer Tiefe von rund 2.000 m stehen Temperaturen von rund 100 °C zur Verfügung, ab einer Tiefe von 3.500 m wird sogar mit bis zu 180 °C heißen Thermalwasserschichten gerechnet. Mit Hilfe der hydrothermalen Geothermie lässt sich dieses Thermalwasser im Kreislaufsystem für einen Wärmeentzug nutzen. Die gewonnene Wär- me kann in ein Wärmenetz eingespeist oder zur Stromerzeugung verwendet werden und steht schwankungsfrei zur Verfügung. Die Stadtwerke Karlsruhe betrachten die Tiefengeothermie als wichtige Zukunftsoption für den Betrieb des Fernwärmenetzes. Aufgrund des aus heutiger Sicht bis mindestens 2030 weitgehend gesicherten Wärme(über)angebots, schließen die Stadtwerke derzeit allerdings eigene investive TG-Aktivitäten aus. Es besteht aber grundsätzliche Offenheit zur Kooperation, falls sich ein externer Investor enga- gieren sollte. Im Karlsruher Raum verfügt die Deutsche Erdwärme GmbH weitgehend exklusiv über umfangreiche bergrechtliche Aufsuchungserlaubnisse für Erdwärme. Das Unternehmen strebt die Realisierung meh- rerer TG-Projekte in und um Karlsruhe (u.a. Graben-Neudorf) an. Konkretere Planungen bestehen derzeit für ein Kraftwerk im Bereich Neureut, das auf rund 7 MW elektrische Leistung ausgelegt wer- den soll. Die Anlage soll zunächst ausschließlich Strom erzeugen, mittelfristig wird seitens des Projekt- trägers auch eine thermische Nutzung angestrebt. Die Realisierung der Pilotanlage hätte wichtigen Signalcharakter und sollte durch die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt werden. Auf- grund der Erkundungsrechte auf Seiten der Deutschen Erdwärme GmbH haben die Stadt Karlsruhe und die Stadtwerke darüber hinausgehend derzeit keine aktive Rolle. 20 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A2.4 Nutzung der Tiefengeothermie Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt er- reicht werden? Realisierung eines geothermischen Kraft- werks auf Karlsruher Gemarkung als Pilotan- lage Zielgruppe U.a. Stadtwerke Karlsruhe und ggf. ausge- wählte Großunternehmen als potenzielle Wärmeabnehmer Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? In Deutschland sind ca. 20 dem Projekt der Deutschen Erdwärme vergleichbare Anlagen in Betrieb, weltweit sind es ca. 200 Region Paris als internationaler „Hotspot“ mit ca. 30 Geothermieanlagen Region Straßburg: Mehrere Bestandsanlagen, darunter Kraftwerk Rittershofen mit Versorgung eines großen Industrieareals Region München: 17 Anlagen in Betrieb (160 MW th , 20 MW el ), sechs weitere in Bau (80 MW th , 23 MW el ). Die Stadtwerke München wollen ihre Fernwärmeversorgung bis 2040 komplett auf erneuer- bare Energien bzw. Tiefengeothermie umstellen. Das KIT plant auf dem Campus-Nord in Eggenstein-Leopoldshafen aktuell ein eigenes TG-Projekt zur Wärmeversorgung des Areals. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotenzial: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünftige CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luft- reinhaltung o.ä.)? Bei einer elektrischen Leistung von 7 MW und einer Jahresstromproduktion von 50 GWh könnten im Jahr 2030 rund 11.000 t CO 2 /a eingespart werden (Berechnungsgrundlage: angenommener Bundes- mix für 2030 gemäß KLIMA AKTIV-Szenario) und ca. 20.000 Haushalte mit Strom versorgt werden. Bei einer reinen Wärmeproduktion mit 40 MW und einer Jahresproduktion von 320 GWh (entspricht der Wärmeversorgung von ca. 32.000 Haushalten) würde die CO 2 -Einsparung 2030 bei rund 51.000 t/a liegen (bei Verdrängung von Gas mit angenommenem Faktor 2030 von 209 g/kWh und Ansetzung der TG-Wärme mit ca. 50 g/kWh für Vorkette und Pumpstrom). Im kombinierten Betrieb verschiebt sich die elektrische zugunsten der thermischen Leistung in etwa im Verhältnis 1:6. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Eine Inbetriebnahme der Stromerzeugung erscheint bei Umsetzung des Projekts bis spä- testens 2025 realistisch, eine Einkopplung ins Fernwärmenetz nicht vor 2030. Davon ausge- nommen ist eine potenzielle Wärmenutzung für andere Zwecke (z.B. industrieller Abnehmer) auch früher vorstellbar. Wer? Treiber und Ansprechpartner Deutsche Erdwärme GmbH Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) U.a. Stadtwerke Karlsruhe, Umwelt- und Arbeits- schutz, Liegenschaftsamt, Zentraler Juristischer Dienst, Wirtschaftsförderung b) U.a. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB), KIT und Landesforschungszent- rum Geothermie (LFZG) Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort 21 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A2.4 Nutzung der Tiefengeothermie Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Im allgemeinen kritische Wirtschaftlichkeit bei ausschließlicher Stromerzeugung Öffentliche Wahrnehmung durch Negativschlagzeilen geprägt (vor allem Basel als nicht vergleich- bares „Fracking“-Modell, Staufen als ebenfalls nicht vergleichbare oberflächennahe Geothermie) Ggf. öffentlicher Widerstand gegen den Bau eines Kraftwerks (insb. bei räumlicher Nähe zu vor- handener Wohnbebauung). Der Vorhabenträger plant nach eigenem Bekunden eine frühzeitige und intensive Öffentlichkeitsarbeit Risiken für grundwasserbasierte Trinkwasserversorgung müssen durch gutachterliche Nachweise ausgeschlossen werden. Abwägung unterschiedlicher Belange bei möglicher Standortauswahl (z.B. Knappheit an Gewerbe- flächen bei potenzieller Ansiedlung in Gewerbegebiet versus Naturschutz- und Landschaftsschutz- belange bei potenzieller Ansiedlung im Außenbereich) Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Finanzierung erfolgt durch Deutsche Erdwärme GmbH, direkte Kosten für die Stadt entstehen keine. 22 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.1 Nahwärmesysteme und dezentrale Wärmespeicher Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Netzbezogene Wärmeversorgungslösungen sind ein zentraler Ansatzpunkt auf dem Weg zur Kli- maneutralität von Quartieren. Auch wenn das Karlsruher Fernwärmenetz im kommenden Jahrzehnt weiter ausgebaut werden wird, bestehen wirtschaftliche und technische/hydraulische Grenzen inner- halb des Stadtgebiets. In allen Bereichen, die auch zukünftig nicht mit Fernwärme erschlossen wer- den können, ist der Aufbau von Nahwärmenetzen eine Option, die systematisch geprüft werden muss. Als Wärmequellen für ein Nahwärmenetz kommen unterschiedliche Energieträger wie ein Erdgas- /Biogas-BHKW, Holz, Industrie- oder Abwasserabwärme, Erd- und Umweltwärme oder Solarthermie in Frage, erforderlichenfalls in Kombination mit saisonalen dezentralen Wärmespeichern. Für den Kli maschutz wichtig ist zukünftig der Betrieb ohne fossile Energieträger. Wirtschaftliche Vorausset- zung ist zudem ein ausreichender Wärmeabsatz, weshalb in der Regel verdichtete Bauweisen und ergänzende „Großabnehmer“ (z.B. Schulzentrum, Schwimmbäder, Pflegeeinrichtungen) erforderlich sind. In Karlsruhe existieren bereits einige Nahwärmenetze, die vorrangig von den Stadtwerken (Beispiel „50 Morgen“) sowie von Wohnungsbaugesellschaften betrieben werden. Ziel muss es sein, die An- zahl der Nahwärmenetze in den nächsten Jahren sowohl im Neubaubereich als auch in Bestands- quartieren deutlich zu steigern. Pilotcharakter hat dabei die über die Energiequartier-Initiative ange- stoßene Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz in Wettersbach, deren Ergebnisse Ende 2019 vorliegen. Bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit soll hier ein tragfähiges Betreibermodell entwickelt und umgesetzt werden. Sollte es gelingen, dieses Nahwärmenetz zu etablieren, kann es als „Blau- pause“ für weitere Projekte dienen. Der Einstieg in eine gezielte Potenzialermittlung für Nahwärme erfolgt über die kommunale Wärme- planung und damit den Energieleitplan. Hinzu kommen Energiekonzepte im Neubaubereich (siehe B- 1- 1) sowie ergänzende Grobanalysen zum Nahwärmepotenzial in den Energiequartier-Projekten. Im Rahmen eines laufenden Fördervorhabens von drei Energieagenturen, an dem auch die KEK betei- ligt ist, werden derzeit im Stadtgebiet für den Bereich der Höhenstadtteile potenzielle Nahwär- meareale unter anderem anhand berechneter Energiedichtewerte sowie lokaler Gegebenheiten (z.B. bereits vorhandene Infrastruktur, Ab- und Umweltwärmequellen) identifiziert. Um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Nahwärmenetzen generell zu ver- bessern, hätte die Stadt zudem die Möglichkeit, eine Privilegierung für Erneuerbare Nahwärme zu beschließen und die Entgeltsätze für öffentliche Gestattungen (bei Leitungsverläufen in öffentlichem Grund) anzupassen. Derzeit orientieren sich diese noch an den Gestattungssätzen der Fernwärme. Für Nahwärmenetze an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit wäre im Bedarfsfall zudem eine Förde- rung durch die Stadt Karlsruhe zu prüfen, um diese dennoch realisieren zu können. 23 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.1 Nahwärmesysteme und dezentrale Wärmespeicher Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Im Neubaubereich • Prüfung von Nahwärme als Option bei allen größeren quartiersbezogenen Neubauplanungen (im Rahmen der Variantenbetrachtung in den Energiegutachten, siehe B-1). Der Fokus sollte dabei (u.a. aufgrund der geringen Wärmebedarfe für Heizzwecke im Neubau) auf effizienten Niedertem- peratursystemen (z.B. „Kalter Nahwärme“) liegen. • Falls Vorzugsvariante: Netzkonzeption und weitere Realisierung beispielsweise durch die Stadt- werke In Bestandsquartieren • Stadtweite GIS-basierte Analyse und Clusterung von Nahwärmepotenzialflächen über den Ener- gieleitplan (F-1) - bis Ende 2020 • Berücksichtigung der Ergebnisse aus der vorgezogenen Potenzialanalyse für die Höhenstadtteile (Projekt „Energieeffiziente Wärmenetze – Region Karlsruhe und Mittlerer Oberrhein“ unter Beteili- gung der KEK) • Bei allen zukünftigen Energiequartieren und in Sanierungsgebieten: Grobanalyse Nahwärmepo- tenzial und ggf. Weiterverfolgung als Anschlussprojekt • Nach erster Vorprüfung/Gegencheck der Potenzialflächen: Beauftragung einer Machbarkeitsstudie • Bei nachgewiesener Realisierbarkeit/Wirtschaftlichkeit: Entwicklung eines Betreibermodells, Inves- torensuche (dafür käme im Falle einer zwischenzeitlich erfolgten Gründung auch eine Bürger- energiegenossenschaft in Frage) und Akquise von Anschlussnehmern. • Bei erfolgreicher Akquise/Erreichung der Mindestanschlussquote: Bau und Betrieb des Netzes und sukzessive weitere Nachverdichtung Pil otprojekt Nahwärmenetz Wettersbach (vorbehaltlich nachgewiesener Eignung durch Machbar- keitsstudie): • 2020: Investorensuche & Fördermittelakquise (z.B. BAFA oder KfW) • 2021: Vorbereitungen zur Umsetzung (u.a. Akquise Wärmeabnehmer/Vertragsabschlüsse) • 2022/2023: Bauliche Umsetzung & Inbetriebnahme des Wärmenetzes Übergreifend: • Klärung einer Anpassung der Gestattungssätze für Nahwärmesysteme auf Basis erneuerbarer Energien (Grundsatzbeschluss Gemeinderat zur Privilegierung erforderlich) • Individuelle Prüfung rechtlicher Möglichkeiten zur Erhöhung der Anschlussquote (z.B. Anschluss- und Benutzungszwang) Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt er- reicht werden? Realisierung des Pilotnahwärmenetzes Wettersbach und weiterer Folgeprojekte Zielstellung sind zehn neue Nahwärmenetze bis 2030 Zielgruppe Bauträger sowie Gebäudebesitzerinnen und -besitzer in Nahwärmepotenzialgebieten Wer? Treiber und Ansprechpartner Im Bestand: KEK In Neubauquartieren: Stadtwerke Karlsruhe Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Gemeinderat, Stadtplanungsamt b) Anderweitige Betreiber, Bauträger, Bauherren 24 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.1 Nahwärmesysteme und dezentrale Wärmespeicher Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Nahwärmenetze der Volkswohnung z.B. in der Lindenallee • Ettlingen: CO 2 -freies Nahwärmekonzept Musikerviertel. Weitere Nahwärmeprojekte der Energie- agentur Landkreis Karlsruhe („zeozweifrei im Quartier“) unter https://zeozweifrei.de/category/warme/nahwarme/ • Beispiele für realisierte Nahwärmenetze in kleineren Gemeinden finden sich unter www.kea- bw.de/waermenetze/angebote/wissensportal/best-practice-waermenetze Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhal- tung o.ä.)? Nähere Angaben zum Reduktionspotenzial sind erst nach Abschluss der Analysen im Energieleitplan und dem laufenden Projekt in den Höhenstadtteilen möglich. Nach vorläufigen Ergebnissen der Machbarkeitsstudie für Wettersbach könnten bei einer Realisierung des Projekts auf Basis einer kombinierten Wärmeerzeugung in einem Niedertemperaturnetz mit Solar- kollektorfeld, Erdwärmesonden, Großwärmepumpe, PV-Freifläche sowie dezentralen Wärmepumpen jährlich ca. 2.600 Tonnen CO2 eingespart werden (Annahme 350 angeschlossene Gebäude). Bei Realisierung von 10 Nahwärmenetzen bis 2030 kann überschlägig mit einer Gesamteinsparung von jährlich rund 10.000 Tonnen CO 2 im Jahr 2030 gerechnet werden (bei Verdrängung von Erdgas mit angenommenem Emissionsfaktor für 2030 von 209 g CO 2 /kWh und Ansetzung der erneuerbaren Nahwärme mit 40 g CO 2 /kWh). Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Ca. 3-5 Jahre pro Nahwärmenetz Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Fehlende Wirtschaftlichkeit von potenziellen Nahwärmesystemen nach erfolgter Detaillierung über Machbarkeitsstudie. • Mangelnde Anschlussbereitschaft betroffener Gebäudeeigentümer • Es findet sich kein Hauptinvestor • Aktueller Entwurf für neues Gebäude-Energie-Gesetz (GEG): Dieser sieht ein Verschlechterungs- verbot vor, d.h. bei einer Umstellung des bisherigen Heizungssystems auf ein neues dürfen Miete- rinnen und Mietern keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die Wärmelieferung darf nicht teurer werden. Da die neue Technik oft apparativ aufwändiger ist, gibt es für Investition eine Deckungslü- cke. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort bis langfristig: es werden sofort An- schlussnehmer von fossiler Heizwärme umstei- gen und langfristig soll das Netz weiter ausge- baut bzw. verdichtet werde. 25 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.1 Nahwärmesysteme und dezentrale Wärmespeicher Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? • Die Kosten für Aufbau und Betrieb des Netzes trägt der Investor/Betreiber, diese amortisieren sich über den erzielten Wärmepreis. Für die Stadt entstehen lediglich Anschubkosten. • Für eine detaillierte Machbarkeitsstudie pro Gebiet nach den Vorgaben des Förderprogramms „Wärme 4.0“ ist bei vergleichbarer Größenordnung wie in Wettersbach mit Kosten von ca. 50.000 € zu rechnen (d.h. ca. 20.000 € Eigenanteil Stadt) • Eine Privilegierung erneuerbarer Nahwärme mit geringeren Gestattungssätzen hätte geminderte Einnahmen für die Stadt zur Folge, die sich derzeit nicht näher beziffern lassen. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0) des BAFA: Die Zuschüsse betragen bis zu 60 % für Machbarkeitsstudien und bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten für den Aufbau von Netzen. Weitere Zuschussmöglichkeiten bestehen für Informationsmaßnahmen zur Erhöhung der Anschlussquote und wissenschaftliche Kooperationen z.B. mit einer örtlichen Hochschule. • Förderprogramm energieeffiziente Wärmenetze Baden-Württemberg: 20 % Anteilsförderung mög- lich für investive Maßnahmen, kumulierbar mit Bundesförderung (KfW 271 Erneuerbare Energien Premium Kredit mit Tilgungszuschuss in Höhe von 60 € je Meter Wärmenetz). Achtung: Investför- derung durch das Land läuft im März 2020 aus. • In Energiequartieren können erforderliche Koordinations- und Unterstützungsleistungen zur Reali- sierung in eingeschränktem Rahmen über das Sanierungsmanagement abgedeckt werden. 26 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.2 Steigerung der Versorgung mit privater Wärmepumpe Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Bereits ab 1. Quartal 2020: Standardmäßige Umstellung des Wärmepumpentarifs der Stadtwerke auf Ökostrom (OK power-Label) • Einführung eines standardisierten Dienstleistungsangebots „Meine Wärmepumpe“ durch die Stadt- werke im 2. Quartal 2020: Interessierten Gebäudebesitzern soll so ohne großen (ggf. auch finanziel- len) Eigenaufwand der Weg zur Wärmepumpe geebnet werden. Die Anlage kann nach der Überga- be durch die Kunden entweder gekauft (auch in Raten) oder im Contractingverfahren gemietet wer- den. • Darauf abgestimmt: Paralleler Start eines Stadtwerke-Förderprogramms für Wärmepumpen. Vor- teilhaft wäre ein ergänzender kommunaler Förderbaustein zum Austausch veralteter fossiler Hei- zungs-Bestandsanlagen und/oder eine Bonusregelung für die kombinierte Installation von Wärme- pumpen mit einer PV-Anlage (siehe dazu E2.2) • Identifizierung von Fokusgebieten für den Wärmepumpenausbau über den Energieleitplan • Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Beratung zu Wärmepumpen über verschiedene Kanäle, insb. über die aufzubauende allgemeine Sanierungsberatung und das Beratungszentrum Klimaschutz (siehe B2.3 und E2.1). • Direkte Ansprache von Gebäudebesitzern mit Sanierungsabsicht im Bestand durch die KEK mit Schwerpunkt Energiequartiere. • Direkte Vertriebsansprache von Ein- und Zweifamilienhausbesitzern sowie von Projektierern und Bauträgern in geeigneten Neubaubereichen durch die Stadtwerke. Als Pilotprojekt soll hier das Baugebiet „Oberer Säuterich“ in Durlach-Aue dienen. Die Stadtwerke planen hier nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine gezielte Autarkie-Kampagne zur Nutzung der Wärmepumpe, ggf. auch durch den temporären Einsatz eines „Showrooms“ vor Ort. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Nutzung von Luft- oder Sole-Wärmepumpen ist insbesondere im Neubau möglich. Im Altbaubereich macht sie aufgrund der geringen Vorlauftemperaturen erst Sinn, wenn nach einer umfassenden Ge- bäudesanierung (und damit einhergehenden Senkung des Heizenergiebedarfs) Flächen- und Strah- lungsheizungen zum Einsatz kommen. Im Idealfall erfolgt eine Kombination mit einer Photovoltaik- oder - noch besser - modernen PVT-Anlage (Kombimodule aus PV und Solarthermie), um die erforderliche Antriebsenergie der Wärmepumpe möglichst weitgehend ökologisch und vor Ort erzeugen zu können. Für alle nicht leitungsgebundenen Bereiche, die auch zukünftig außerhalb der Fernwärme- und Gas- netze liegen und in denen es absehbar kein Potenzial für ein Nahwärmenetz gibt, ist die dargestellte Kombination in Bezug auf die CO 2 -Emissionen die beste Lösung und muss aus städtischer Sicht erheb- lich gesteigert werden. Zwar ist die Erschließung netzunabhängiger Wärmeenergieträger durch die Kommune nur indirekt beeinflussbar. Über Kampagnen im Sinne gezielter Information und Beratung, Contractingmodelle und ggf. eine flankierende Förderung können die Stadt bzw. die Stadtwerke bei der Erschließung dieses wichtigen Potenzials aber aktiv unterstützen. 27 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.2 Steigerung der Versorgung mit privater Wärmepumpe Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Deutliche Ausweitung der Wärmepumpennut- zung in Neubaubereichen und in Bestands- quartieren, sofern keine leitungsgebundene Wärmeversorgung möglich ist (im Neubaube- reich möglichst bei allen betreffenden Gebäu- den). Zielgruppe Hausbesitzer und Bauherren (sowohl Ein- /Zweifamilienhäuser als auch Mehrfamilien- häuser), Gewerbebetriebe Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Im Rahmen des gemeinsam mit der Volkswohnung durchgeführten Pilotprojekts in Durlauch-Aue (Ersinger Straße) betreiben die Stadtwerke bereits seit 2018 in einem energetisch sanierten Mehrfamili- enhaus eine Wärmepumpe in Kombination mit PV-Erzeugung und Batteriespeicher. Das Gebäude wur- de dafür von dem Nahwärmegebiet mit fossiler Wärmeerzeugung getrennt. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhal- tung o.ä.)? Bei angenommenen durchschnittlichem Wärmeverbrauch von 10.000 kWh pro Wohneinheit und ge- gengerechnet auf eine angenommene bisherige Versorgung mit Gas oder Heizöl können bei Umstel- lung auf eine Wärmepumpe mit regenerativem Strom rund 2,5 t CO 2 p.a. eingespart werden. Bezogen auf den aktuellen Bundesmix Strom (und einer angesetzten Leistungszahl von 4) läge die Emissions- minderung bei rund 1,25 t CO 2 p.a und Wohneinheit. Abweichend von den Potenzialberechnungen von Green City Experience wird bis zum Jahr 2030 ein Zubaupotenzial in Karlsruhe von maximal 50 GWh erzeugter Wärme aus Wärmepumpen als realistisch angesetzt. Dies würde einer jährlichen CO 2 -Einsparung im Jahr 2030 von rund 8.500 t entsprechen. Wer? Treiber und Ansprechpartner Vorrangig Stadtwerke Karlsruhe Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) KEK, Stadtplanungsamt b) u.a. SHK-Innung und lokal ansässige Hand- werksbetriebe aus dem SHK-Bereich Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sukzessiver Prozess Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Laufende Aufgabe Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Behördliche Auflagen bei Tiefenbohrungen für Erdsonden • Nachbarschaftliche Emissionen durch Rückkühlwerk bei Luftwärmepumpen • Ggf. Einschränkungen des Wärmeertrags im Fall sondenbasierter Erdwärmesystemen bei zu hoher Anlagenzahl in direkter Nachbarschaft 28 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.2 Steigerung der Versorgung mit privater Wärmepumpe Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Zusätzliche Kosten für den städtischen Haushalt entstehen bei den o.g. Schritten keine, da diese bereits in anderen Maßnahmenblättern enthalten sind (siehe A1.1 Energieleitplan, B2.3/E2.1 Sanierungsbera- tung sowie E2.2 kommunale Förderung) bzw. durch die Stadtwerke getragen und refinanziert werden. 29 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.3 Konsequentere Ausnutzung bestehender Biomasse-Potenziale Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Für die energetische Nutzung von Biomasse bestehen aus kommunaler Sicht zwei wesentliche An- satzpunkte: Das betrifft zum einen die anfallenden Biomasseströme aus der Bioabfallsammlung und zum anderen die auf den beiden städtischen Kompostplätzen zur Verfügung stehenden Grüngut- mengen: Die städtischen Bioabfälle werden im Rahmen eines Verwertungsvertrags aktuell jeweils knapp hälf- tig in modernen externen Trockenvergärungsanlagen bei Ludwigsburg und Westheim (Pfalz) verwer- tet und tragen durch die dortige Produktion und Nutzung von Biogas zu einer CO 2 -Minderung von rund 2.500 Tonnen pro Jahr bei. Die externe Verwertung geht auf die Ergebnisse einer Konsen- suskonferenz und dem zeitgleichen Planungsstopp für eine eigene Trockenvergärungsanlage in Karlsruhe zurück. Aufgrund der langfristigen vertraglichen Bindung ergibt sich hier derzeit kein offe- nes Potenzial. Erklärtes Ziel ist es allerdings die Erfassungsmenge von derzeit rund 13.500 Jahres- tonnen Bioabfall in Richtung der vertraglich vereinbarten Höchstmenge von 17.500 Tonnen zu stei- gern. Immerhin beteiligen sich fast 25 % der Haushalte (ca. 5.000 Gebäude) aufgrund einer Befrei- ung als Selbstkompostierer derzeit nicht an der Bioabfallsammlung. Durch verstärkte Information und eine zusätzliche Überprüfung der Situation vor Ort soll deshalb die Anschlussquote nochmals deutlich gesteigert werden. Die auf den städtischen Kompostplätzen in Knielingen und Grötzingen anfallenden Grüngutmengen werden derzeit vor Ort zu Kompost verarbeitet. Ein Teil der separierten holzigen Fraktionen am Standort Knielingen wird zudem zur Verwertung ausgeschrieben und landet damit in externen Ver- brennungsanlagen. Aufgrund der schwierigen Marktsituation können hier aber kaum noch Erlöse erzielt werden, sodass sich dieser Entsorgungsweg zunehmend zu einem Kostenfaktor entwickelt und alternative Verwertungsmodelle auch wirtschaftlicher interessant werden. Mit der Pyrolysetech- nik, die auf die Herstellung von Pflanzenkohle abzielt, besteht ein vielversprechender und zuneh- mend verbreiteter Verwertungsansatz. Entsprechende Anlagen arbeiten nach dem Prinzip der Tro- ckenen Karbonisierung und damit ähnlich der Vorgehensweise früherer Waldköhler. Bei einem Mate- rialeinsatz von 1.000 Tonnen vorwiegend holziger Restbiomasse können rund 250 bis 300 Tonnen Pflanzenkohle erzeugt werden. Für diese bestehen vielfältige Verwendungszwecke, etwa als Aus- gangsmaterial für hochwertiges Bodensubstrat (Terra Preta), als Zuschlagsstoff für tierische Futter- mittel oder Stalleinstreu sowie als Aktivkohle für Filteranlagen. Entscheidend ist aber vor allem die hohe CO 2 -Bindungswirkung: Eine Tonne Pflanzenkohle kann die dreifache Menge an CO₂ aus der Atmosphäre binden und bei Verwendung als Bodensubstrat dauerhaft im Boden „festhalten“. Die während dem Pyrolyseprozess anfallende Abwärme lässt sich je nach Standortumfeld weiterverwen- den (z.B. industrielle Prozesse) und kann so zu einer zusätzlichen CO 2 -Minderung beitragen. Nach einer ersten Abschätzung könnten mit einer Größenordnung von rund 5.500 Tonnen vermutlich genügend eigene holzige Massen (Stammholz, Baumschnitt, Wurzelholz und Siebüberlauf) für den Betrieb einer hinreichend dimensionierten Pyrolyseanlage bereitgestellt werden. Eine vertieft zu be- trachtende Option zur Steigerung der holzigen Ausgangsmenge wäre zudem eine mögliche Koopera- tion mit dem Landkreis Karlsruhe und umliegenden Kompostplätzen (z.B. Ettlingen). In einem ersten Schritt soll deshalb über eine Machbarkeitsstudie näher untersucht werden, unter welchen Rahmen- bedingungen eine Pyrolyseanlage wirtschaftlich betrieben werden kann und welche CO 2 -Minderung damit einhergeht. Über weitere Planungs- und Umsetzungsschritte kann dann auf Basis der Ergeb- nisse und konkreten Empfehlungen entschieden werden. Sollte die Herstellung von Pflanzenkohle nicht weiterverfolgt werden, könnte die thermische Verwer- tung holziger Grüngutbestandteile in industriellen Prozessen in Karlsruhe eine weitere Variante sein. Durchaus naheliegend wäre hier etwa eine Abgabe an die biomassebasierte Prozesswärmeerzeu- gung von Stora Enso, zumal hier zukünftig eine Auskopplung von Abwärme in das städtische Fern- wärmenetz erfolgen wird. Perspektivisch sollte zudem die Vergärung der krautigen Grünabfallfraktionen weiter geprüft werden. Als erster Ansatz in diese Richtung lässt sich dabei die zum 1.1.2020 wirksam gewordene Öffnung der Bioabfalltonne für kleinere Mengen Gartenabfälle benennen. 30 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.3 Konsequentere Ausnutzung bestehender Biomasse-Potenziale Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Im Rahmen der Machbarkeitsstudie für eine Pyrolyseanlage ist unter anderem zu klären: • Mengengerüst und Beschaffenheit des Inputmaterials • Notwendige Dimensionierung für einen wirtschaftlichen Betrieb (Gegenüberstellung von Produkti- onskosten einschl. Abschreibung und Erlössituation) • Prüfung der Standortoptionen u.a. in Abhängigkeit von Flächenbedarf, Aufbereitungs- und Trans- portlogistik und Abwärmenutzungspotenzialen (in Karlsruhe insb. Kompostplätze und Deponie Ost) • Stoffstrom-, Energie- und CO 2 -Bilanzierung • Kooperationsmöglichkeiten oder ggf. -notwendigkeiten mit dem Landkreis Karlsruhe • Nutzungsoptionen für das Endprodukt Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt e r- reicht werden? Energetische Nutzung anfallender Restbio- masse auf den Kompostplätzen Steigerung der erfassten Mengen aus der Bioabfallsammlung Zielgruppe Amt für Abfallwirtschaft Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Bereits realisierte Pyrolyse-Anlagen zur Verwertung von Grünschnittabfällen finden sich im regionalen Umfeld in Freiburg (Betreiber: Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg, www.abfallwirtschaft- freiburg.de/de/news/Pflanzenkohle.php) und Buchen (Betreiber: Abfallwirtschaft Neckar-Odenwald- Kreis, www.awn-online.de/z-e-u-s/realisierte-projekte/biomassezentrum). Im Rahmen eines europäischen Förderprojekts wurde auch in Baden-Baden am Standort der Kläranla- ge Sinzheim eine Pilotanlage errichtet. Die erzeugte Biokohle wird dort direkt als Aktivkohle für die Ab- wasserreinigung eingesetzt. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Gemäß der Potenzialabschätzung von Green City besteht bei konsequenter Nutzung der (für eine Ver- brennung geeigneten) Grüngutfraktionen bis 2030 ein Ausbaupotenzial von 16 GWh erneuerbarer Wärmeerzeugung. Dies würde einer CO 2 -Minderung von knapp 2.700 Tonnen entsprechen. Welcher Anteil davon über eine Pyrolyse-Anlage abgedeckt werden kann, lässt sich erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie beziffern. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Schließung von Stoffkreisläufen, Erhöhung des Wasser- und Nährstoffspeichervermögens von Böden, Verminderung und ggf. Vermeidung des Imports von Aktivkohle Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz (Machbarkeitsstudie), ansonsten Amt für Abfallwirtschaft Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Gartenbauamt, Forstamt, ggf. Stadtwerke b) Noch offen 31 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.3 Konsequentere Ausnutzung bestehender Biomasse-Potenziale Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Die Machbarkeitsstudie soll im 1. Halbjahr 2020 beauftragt und noch in 2020 abgeschlos- sen und bewertet werden. Im Falle der Weiter- verfolgung einer Pyrolyseanlage wäre ein Zeit- raum von mindestens zwei Jahren bis zur po- tenziellen Inbetriebnahme zu veranschlagen (Planung und Bau). Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Fehlende Wirtschaftlichkeit einer Pyrolyseanlage: Diese wird vermutlich auch davon abhängen, ob über den Verkaufswert der erzeugten Biokohle hinaus weitere Erlöse durch die Abgabe von Abwärme und ggf. auch den Verkauf von CO 2 -Zertifikaten erzielt werden können. Die genannte Größenordnung an holzigem Ausgangsmaterial beschränkt sich auf den Kompostplatz Knielingen, da hier holzige Materialien gezielt hingesteuert und (noch steigerungsfähig) aussortiert wer- den. Am Standort Grötzingen besteht hingegen (auch im Falle einer gezielten Separierung kaum nen- nenswertes Potenzial. Auf Initiative des Ortschaftsrats Grötzingen wird derzeit das Potenzial für einen Pyrolyseofen zur Her- stellung von Terra preta im Stadtteil untersucht. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Kleinstanla- ge als Anschauungsobjekt für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in keiner Konkurrenz zu einer größeren Anlage steht. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Karlsruher Pyrolyseanlage ist mit voraussichtlichen Kosten von rund 15.000 € zu rechnen. Im Falle der Weiterverfolgung einer eigenen Pyrolyseanlage muss die Finanzierung noch geklärt wer- den. Passende Fördermöglichkeiten wären ebenfalls noch zu klären (Prüfpunkt in der Machbarkeitsstu- die). Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort bis mittelfristig (CO 2 -Bindung von Bio- kohle) 32 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.4 Wärmenutzung aus Abwasser Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung der Durchflussannahmen für die Hauptwasser- sammler durch das Tiefbauamt • Aktualisierung der stadtweiten Potenzialerhebung über den Energieleitplan (A1.1) und Ausweisung geeigneter Flächen bzw. größerer Einzelobjekte im Bestand • Prüfung vorhandener Abwasserwärmepotenziale bei der Erarbeitung gebietsspezifischen Nahwär- mekonzepte • Entwicklung eines Contractingmodells durch die Stadtwerke zur Vermarktung entzogener Abwas- serwärme • Gezielte Ansprache betroffener Gebäudeeigner Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Realisierung mindestens eines Pilotprojekts innerhalb von zwei Jahren und weitere An- schlussprojekte Zielgruppe Eigentümer größerer Liegenschaften Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Abwasserwärmenutzung ist eine langfristig sichere und erneuerbare Energiequelle. Mittels Wär- mepumpentechnologie lässt sich die Wärme zum Heizen oder Kühlen größerer Gebäude und Wohnsiedlungen in der Umgebung von Sammelkanälen oder einer Kläranlage nutzen. In Karlsru- he wurde das Wärmepotenzial des Abwassernetzes bereits 2009 durch Tiefbauamt und Stadtwerken näher untersucht und mögliche Standorte für eine Nutzung identifiziert. Aufgrund bestehender oder perspektivisch absehbarer Nutzungskonkurrenzen zur Fernwärme musste allerdings bei fast allen in Frage kommenden Objekten auf eine Weiterverfolgung verzichtet werden. Lediglich im Klärwerk wird seit 2018 über eine Wärmepumpe Abwasserwärme für die Beheizung des Rechenhauses genutzt. Ziel muss es deshalb sein, das weiterhin bestehende Potenzial konsequenter zu nutzen. In Frage kommen hierfür größere Einzelobjekte/Areale ohne Fernwärmeoption und die Nutzung von Abwasser- wärme als (Teil-)Wärmequelle für neue Nahwärmenetze. Voraussetzung wäre eine Aktualisierung der stadtweiten Potenzialerhebung sowie die Prüfung von Abwasserwärme im Rahmen gebietsspezifischer Machbarkeitsstudien für Nahwärmenetze. Da es dem Tiefbauamt derzeit als Regiebetrieb der Stadt untersagt ist, für entnommene Wärme einen finanziellen Ausgleich zu verlangen bzw. Gewinn zu generieren, sollte durch die Stadtwerke ergänzend eines Contractingmodell zur gezielten Vermarktung entwickelt werden. Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz (Aktualisierung Potenzi- alanalyse) bzw. Stadtwerke Karlsruhe (Umsetzung einzelner Projekte) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, ggf. KEK b) - 33 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.4 Wärmenutzung aus Abwasser Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Umgesetzte Beispiele aus Baden-Württemberg finden sich unter https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m- um/intern/Dateien/Dokumente/5_Energie/Energieeffizienz/Abwasserwaermenutzung/Bericht_realisierte_ Abwasserwaermeanlagen.pdf Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Rund 2.700 t CO 2 /a im Jahr 2030 (Maßnahmen A3.4 und A3.5 kombiniert). Grundlage: Potenzialbe- rechnung Green City Experience mit zusätzlichem erschließbarem Abwärmepotenzial von insgesamt 13 GWh. Konkretere Potenzialabschätzungen sind nach der Analyse über den Energieleitplan möglich. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Laufend Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Veränderungen des Abwasserflusses hinsichtlich Menge und Temperatur im Zuge der klimatischen Auswirkungen • Zustand der Sammelkanäle aufgrund Alter, baulicher Situation und Sanierungsbedürftigkeit Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Die Kosten für die Potenzialermittlung sind über den Energieleitplan (siehe A1.1) und nahwärmebezo- gene Machbarkeitsstudien (siehe A3.1) gedeckt. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Das Land Baden-Württemberg gewährt für Studien zur Abwasserwärmenutzung eine Zuwendung von 50% der förderfähigen Kosten, siehe https://um.baden- wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/abwasserwaermenutzung Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Grundlage für zukünftige Wirkungen 34 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.5 Abwärme aus der Industrie Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Industrielle Abwärme wird in Karlsruhe bereits in großem Maßstab durch die Abwärmeauskopplung aus der MIRO zur Wärmeversorgung über das Fernwärmenetz genutzt. Es bestehen jedoch zusätzliche Abwärmepotenziale bei größeren Unternehmen, die sich entweder zur innerbetrieblichen Wärmein- tegration, zur außerbetrieblichen Wärmeabgabe an Nachfrager in direkter Nähe - innerhalb eines Ge- werbegebietes oder eines angrenzenden Quartiers – oder ggf. auch zur Einspeisung ins bestehende Fernwärmenetz nutzen lassen. Auf Basis einer bereits durchgeführten GIS-basierten Abwärmepotenzialanalyse in bestehenden Ge- werbegebieten wurde ein theoretisches Gesamtpotenzial für Abwärme in der Größenordnung von 52 GWh ermittelt. In einem weiteren Schritt wurden einzelne geografische „Hot-Spots“ einer Plausibilitäts- prüfung unterzogen. Das dort das verbleibende Abwärmepotenzial lässt sich auf rund 13 GWh bezif- fern. Ziel ist es, mindestens ein Drittel dieses Potenzials in den nächsten Jahren in Kooperation mit betroffenen Unternehmen zu erschließen. Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Analyse der Abwärmepotenziale: Dieser Schritt wurde bereits im Rahmen des DACH-Projektes mit einem GIS-basierten Verfahren durch das Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (IREES) abgeschlossen. Basis bildeten die ausgewiesenen Gewerbegebiete, allgemeine Unter- nehmensdaten und branchenspezifische Abwärmefaktoren. Durch einen Plausibiltätscheck anhand von Luftbildaufnahmen und Internetrecherchen wurden anschließend abgrenzbare Abwärme- Hotspots identifiziert. Die dort ausgewiesenen Potenziale werden derzeit noch durch die Stadtwer- ke validiert, um eine Vorauswahl besonders aussichtsreicher Unternehmensstandorte zu treffen. • Ansprache relevanter Unternehmen und Vorabanalysen: Unter Mitarbeit der Stadtwerke werden die betreffenden Unternehmen angesprochen. Interessierte Unternehmen erhalten einen einseitigen Kurzfragebogen, um Standorte, die nicht in Frage kommen, auszuschließen. • Vor-Ort Analyse: Den Standorten mit höchstem Abwärmepotenzial wird eine Vor-Ort Begehung angeboten, um die Nutzungsmöglichkeit für die Abwärme einzugrenzen und eine erste Wirtschaft- lichkeitsabschätzung vorzunehmen. Die Unternehmen erhalten dazu einen Kurzbericht mit konkre- ten Empfehlungen und Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene zur Umsetzung von Projekten. • Entwurfsplanung und Projektumsetzung: Mit den aufgezeigten Informationen sollen einzelne Pro- jekte in die Entwurfsplanung überführt werden. Die Unternehmen sollen dabei mit den möglichen Abnehmern der Abwärme, wie den Stadtwerken Karlsruhe sowie anderen Energiedienstleistern zu- sammengebracht werden. Dabei können auch Contractoren eingebunden werden, die das Risiko der Abwärmelieferung (Produktionsverlagerung und -ausfall) absichern. 35 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.5 Abwärme aus der Industrie Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe / Klimamanager Wirtschaft (siehe C1.1) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Arbeits- schutz, KEK b) IREES Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Abwärmenutzung Stora Enso Maxau: Ein Teil der industriellen Prozessabwärme wird zukünftig für die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Karlsruhe ausgekoppelt (vertragliche Fixierung im Februar 2020 erfolgt) Bestehende außerbetriebliche Abwärmenutzungen im Freiburger Industriegebiet Nord Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Herleitung der quantitativen Abschätzung? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Rund 2.700 t CO 2 /a im Jahr 2030 (Maßnahmen A3.4 und A3.5 kombiniert). Grundlage: Potenzialbe- rechnung Green City Experience mit zusätzlichem erschließbarem Abwärmepotenzial von insgesamt 13 GWh. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? 2020 – 2021 Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Die konkrete Umsetzung der Abwärmeprojekte muss durch die Unternehmen erfolgen. Daher besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Interessenslage auch bei wirtschaftlichen Projekten gering ist und sich die Umsetzung aufgrund unternehmensinterner Prozesse verzögern kann. Zusätzlich Motivation könnte geschaffen werden, wenn das Projekt mit der angestrebten Klimaallianz (siehe C1) verzahnt wird. Hier könnte die Abwärmenutzung als Schwerpunktthema aufgenommen wer- den, anderseits wäre die Umsetzung eines Abwärmeprojektes als CO 2 -Einsparmaßnahme auch als Erfüllungskriterium zur Teilnahme an der Klimaallianz geeignet. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? 2022 – 2025 Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Es wurde für identifizierte Abwärme-Hotspots ein jährliches Abwärmepotenzial von 13 GWh ermittelt. Ziel ist es ein knappes Drittel dieses Potenzial bis 2025 zu heben. Zielgruppe Unternehmen mit Abwärmepotenzial, Energie- dienstleister, Contractoren 36 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.5 Abwärme aus der Industrie Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Es fallen keine zusätzlichen Kosten für die Stadt an. Erforderliche Mittel sind bereits abgedeckt (DACH-Projekt für die Initiierung) oder in anderen Maßnahmenblättern hinterlegt (Unterstützung durch Klimamanager, siehe C1.1). Unterstützungsleistungen der Stadtwerke werden im Rahmen etwaiger Anschlussprojekte refinanziert. Generell können die Vorabanalysen und sofern zeitlich passend auch noch die Vor-Ort Begehungen im Rahmen des DACH-Projektes (Laufzeit bis Ende 2020) durchgeführt werden. Die konkreten Planungen müssen jedoch von den Unternehmen selbst veranlasst, wobei je nach Pro- jektkonstellation eine weitere Unterstützung z.B. durch den Klimamanager oder die Stadtwerke Karls- ruhe vorgesehen ist. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Das BAFA fördert im Rahmen des Programms „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ Anlagen zur Abwärmenutzung. Alternativ bietet die Ausweitung der wettbewerblichen Ausschreibung mit dem „BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz“ die Möglichkeit, eine Förderung für Einzel- und Sammelprojekte auch aus dem Be- reich Abwärme zu beantragen. Das Programm bietet sich vor dem Hintergrund an, dass mit der Maß- nahme „Abwärmenutzung in Karlsruhe“ mehrere Projekte identifiziert werden, für die dann über einen Projektsammler eine Förderung beantragt werden könnte. 37 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.6 Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Wesentliche allgemeine Umsetzungsschritte zur Installation eines BHKW sind: • Vor Ort Termin mit Handwerkern zur Überprüfung der Realisierbarkeit eines BHKW • Interne Prüfung und Berechnung der Wirtschaftlichkeit i.V.m. dem kalkulierten Nutzwärmebezug und dem Handwerkerangebot, enge Zusammenarbeit mit den technischen Projektmanagern • Nach Auftragserteilung: Planung und Installation der Anlage • Nach Abschluss: Betriebsführung der Anlage Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Mit den bestehenden Ressourcen können die Stadtwerke pro Jahr bis zu 20 BHKW- Anlagen realisieren. Zielgruppe Gewerbebetriebe und Wohnungswirtschaft Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Derzeit betreiben die Stadtwerke Karlsruhe etwa 100 BHKWs bei der Wohnungswirtschaft und im ge- werblichen Bereich mit einer durchschnittlichen Leistung von rund 16 kW el /32kW th . Das entspricht bei BHKWs in Karlsruhe einem Marktanteil von knapp 40 %. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Kraft-Wärme-Kopplungs-Technik zeichnet sich durch eine hohe Effizienz aus. Sie spart im Ver- gleich zur Energieerzeugung in herkömmlichen Heizkesseln bis zu 40 Prozent Energie und ist deshalb sowohl für den gewerblichen Bereich als auch die Wohnungswirtschaft vor allem dann eine interessan- te Option, wenn kein Fernwärmeanschluss möglich ist und in einem Objekt gleichzeitig ein hoher Wärme- und Strombedarf vorhanden ist. Dann lässt sich mit dem Einbau eines Blockheizkraftwerks (BHKW) zumindest ein Teil des Wärme- und Strombedarfes decken. Durch den Einsatz von Bio- Erdgas oder perspektivisch synthetisch erzeugtem Gas kann der Primärenergiefaktor und damit der CO 2 -Ausstoßes noch weiter reduziert werden. Und die Eigennutzungsquote, gerade in der Wohnungs- wirtschaft, lässt sich durch Mieterstrom-Modelle erhöhen. Solange KWK-Anlagen fossil gespeist werden (derzeit in erster Linie mit Erdgas) stellen diese nur eine Übergangstechnologie dar. Die zunehmende Einspeisung mit Gas aus erneuerbaren Quellen muss daher das Ziel sein. Allerdings hat die Technik nach wie vor ihre Berechtigung, denn solange fossiles Erdgas als Brennstoff eingesetzt wird, ist es aus Klimaschutzsicht weitaus besser, das Gas in BHKWs zu nutzen als nur zur Frischwärmeerzeugung. Das gilt auch für den Aufbau von Nahwärmenetzen, falls sich Erzeugungsvarianten auf Basis erneuerbarer Energien (noch) nicht rechnen. In dem Fall ist der Betrieb mit einem Erdgas-BHKWs kurzfristig eine Möglichkeit zur CO 2 -Reduktion - mit dem Potenzial für eine mittelfristige Umstellung auf regenerative Energien, ohne dass die Netzstruktur verändert wer- den muss. Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) KEK (bei Quartieren) b) Geeignete Handwerkspartner 38 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A3.6 Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhal- tung o.ä.)? Durchschnittlich lassen sich pro installiertem BHKW gegenüber der Bestandssituation 20 t CO 2 pro Jahr einsparen. Bis 2030 kann deshalb ein Minderungspotenzial von in Summe 2.400 t CO 2 /Jahr ange- setzt werden. Hinweis: Bei 20 neuen Anlagen/Jahr ergibt sich bis 2030 eine Summe von 200 Anlagen. Vorsichtig gerechnet wird die Emissionsreduzierung zunächst mit 150 Anlagen kalkuliert. Die berechne- te Einsparung lässt sich auch nur unter der Voraussetzung erreichen, dass Gas-BHKWs 2030 mit mind. 50 % Biogas- bzw. erneuerbarem Gasanteil betrieben werden. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Pro Projekt kann eine Umsetzungszeit von 3-6 Monaten veranschlagt werden. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Bei größeren Wohngebäuden werden BHKWs häufig zur Erfüllung des EWärmeG installiert. Bei Gewer- beobjekten/Nichtwohngebäuden kann die gesetzliche Vorgabe aber auch viel einfacher und kostengüns- tiger erfüllt werden, als mit einem BHKW. Gerade bei Wohneigentümergemeinschaften (WEG) ist der Entscheidungsprozess oft sehr langwierig. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Für den kommunalen Haushalt entstehen keine Kosten. Die Stadtwerke Karlsruhe refinanzieren ihren Investitionsaufwand über das Anlagencontracting. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort 39 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.1 Photovoltaik-Beratungsoffensive Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Einrichtung eines PV-Infozentrums mit Beratung und Anschauungsobjekten im geplanten Klima- schutzberatungszentrum (siehe unter E2.1) • Fortschreibung des Solarkatasters mit Potentialanalyse über die vorhandenen Dachflächen (In- tegration in 3D-Stadtmodell) und aktiv Verbreitung • Start der Beratungsoffensive mit den o.g. Tätigkeitsschwerpunkte. Kommunikation und Networking erfolgen dabei unter Einbindung städtischer Infrastruktur (Druckerei, Presseamt). Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Das Karlsruher Solarkataster (www.sonne-trifft-dach.de) weist rund 60 % der Gebäude als geeignet für Aufdach-Photovoltaikanlagen aus (insgesamt über 50.000). Davon sind 14 % bzw. gut 7 .000 Dä- cher als hervorragend und sehr gut geeignet eingestuft. Stand Juni 2019 sind 1.650 PV-Anlagen zwi- schen 0-10 kWp registriert. Wären alle geeigneten Dächer belegt, könnten mit einer Modulfläche von etwa 6,4 Mio m 2 rund 800 GWh Solarstrom erzeugt werden und dadurch jährlich ca. 442.000 t CO 2 eingespart werden. Dies entspricht rund der Hälfte des heutigen Karlsruher Stromverbrauchs. Aktuell liegt dieser Wert bei nur knapp 2%. In der Solarbundesliga liegt Karlsruhe deshalb im Großstädtevergleich auf einem eher hinteren Platz trotz hervorragender Globalstrahlung. Auch wenn die Potenzialberechnung auf Basis des Solarkatasters Einschränkungen etwa durch die Statik des Daches nicht berücksichtigt, besitzt der Ausbau der Photovoltaik auf Dächern ein enormes Potenzial und muss konsequenter genutzt werden. Dies kann nur gelingen, wenn betreffende Gebäudebesitzerinnen und Gebäudebesitzer von den un- bestreitbaren Vorteilen der Photovoltaik überzeugt und zum Handeln motiviert werden können. Des- halb wird eine auf eine längere Dauer ausgerichtete Solaroffensive gestartet und ein breites Akteurs- netzwerk zur Umsetzung der gewünschten Maßnahmen gebildet. Kernelement ist die Einrichtung eines „PV-Beratungszentrums“, das in das neu einzurichtende „Bera- tungszentrum Klimaschutz“ in Regie der KEK integriert wird (siehe dazu näher unter E2.1). Es zeigt gute Beispiele, vermittelt grundlegende Informationen zur PV-Solarenergie und fördert den Austausch zwischen den örtlichen PV-Akteuren. Vor allem soll im Rahmen der Beratungsoffensive auch eine aktive Ansprache von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern mit geeigneten Dächern erfolgen und diesen eine kostenlose Ersteinschätzung der statischen Voraussetzungen angeboten werden. Zu den zielgruppenspezifischen Aufgaben gehören u.a. stadtweite Infoveranstaltungen, kostenlose Initialberatungen und erweiterte Beratungsangebote, Exkursionen zu best-practice-Beispielen, die Erarbeitung und Verbreitung von Infomaterialien, Netzwerkarbeit mit Solarteuren, Energieberatern und Fach-Handwerkern und Netzwerkarbeit mit Stromnetzbetreibern, z. B. zur Plug-in-Photovoltaik (Abbau bestehender Hürden, Meldeverfahren). Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit liegt auf PV- Dachanlagen, aber auch weitere Nutzungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Fassaden-PV, Balkon- Module (Plug-in-Photovoltaik), Stromspeicher und kombinierte PV-Solarthermie-Module (PTV) werden thematisiert. Die bestehenden Aktivitäten der KEK im Rahmen des regionalen PV-Netzwerks Mittlerer Oberrhein (geförderte 50 %-Personalstelle bis Mitte 2021) werden dabei ebenso integriert wie die bereits ange- botenen, durch die Verbraucherzentrale geförderten detaillierteren Solarchecks ( Eignungs-Check So- lar, Eigenanteil 30 €). 40 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.1 Photovoltaik-Beratungsoffensive Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Deutliche Erhöhung des PV-Zubaus auf Dä- chern im Verbund mit weiteren PV-bezogenen Maßnahmen (A4.2 ff.) Ziel ist, insgesamt ein Zubau der PV-Erzeugungsleistung in Karlsruhe um 300 MW bis 2030 zu erreichen. Zielgruppe Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Informationen zum Projekt Regionales Photovoltaik-Netzwerk Mittlerer Oberrhein: http://www.kek- karlsruhe.de/projekte/regionales-pv-netzwerk-mittlerer-oberrhein • Photovoltaik-Kampagne Freiburg „Dein Dach kann mehr“: www.freiburg.de/pb/1071692.html Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Bei 300 MW zusätzlichem Zubau zur heutigen PV-Leistung, das entspricht etwa einem Faktor 8,5 ge- genüber dem Ist-Stand, würden im Jahr 2030 rund 300 GWh zusätzlicher PV-Strom erzeugt. (Annah- men: 300 MW Zubau, Erzeugung 1000 kWh/kWp, Lebensdauer 20 Jahre). Die jährliche CO 2 - Einsparung im Jahr 2030 (Annahme Bundesmix 2030 gemäß KLIMA AKTIV-Szenario mit 216 g/kWh) würde dann rund 65.000 Tonnen betragen. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Erleichterung der Wärmewende (in Verbindung mit Wärmepumpenausbau) Sozioökonomische Vorteile für die lokale Wirtschaft: Bei einem durchschnittlichen Invest von 1200€/kWp würde der angestrebte Zubau von 300 MW ein zusätzliches Investitionsvolumen von rund 360 Mio. € auslösen. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Eine Projektberatungstätigkeit vor Ort ist be- reits im beschränkten Umfang vorhanden (So- lar -Beratungen über VZ- Checks, Netzwerk PV). Der Start einer verstetigten PV-Beratung mit aktiver Ansprache ist erst nach Einrichtung des Beratungszentrums Klimaschutz frühes- tens ab Ende 2020 möglich. Wer? Treiber und Ansprechpartner KEK Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadtwerke Karlsruhe, Umwelt- und Arbeits- schutz, Amt für Hochbau und Gebäudewirt- schaft,Stadtplanungsamt b) Verbraucherzentrale, KEA, Handwerkskam- mer, IHK, Kreishandwerkerschaft sowie Ener- gieberatende, Architekten, Statiker und deren Verbände Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelbar, Grundlage für zukünftige Wirkungen 41 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.1 Photovoltaik-Beratungsoffensive Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Bundes- und Landesrahmenbedingungen Handwerkermangel Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Angesetzt werden zwei Beratungsstellen. Die PV-Beratung erfolgt personell und sachlich im Rahmen des Beratungszentrums Klimaschutz (siehe E2.1), die notwendigen Personal- und Sachkosten sind dort monetarisiert. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Solarchecks Verbraucherzentrale Landes-Förderung über die bestehenden regionalen PV-Netzwerke im Rahmen der PV-Initiative Ba- den-Württemberg, derzeit noch 0,5 Stelle bis Sommer 2021 42 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.2 Ausbau unterstützender Dienstleistungsangebote Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Abgleich des Dienstleistungspakets „Mein Solardach“ mit anderen erfolgreichen Angeboten und Überarbeitung der Konditionen. Das schließt auch die Notwendigkeit einer Absatzförderung/- finanzierung mit ein. Breite Bewerbung des Dienstleistungsangebots sowohl weiterhin über die Stadtwerke als auch im Rahmen der vorgeschlagenen Solar- und Sanierungsberatung der KEK (siehe A4.1) als ein mögli- ches Pachtmodell Flankierung durch Einführung einer PV-Pflicht für den Neubaubereich (siehe B1.2). Betroffene Ge- bäudebesitzer und Vorhabenträger sollten aktiv auf das Pachtmodel hingewiesen werden. Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Beitrag zum angestrebten Ausbau der PV- Leistung auf Dächern bis 2030 (siehe A4.1) Zielgruppe Private Hausbesitzer Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Sehr erfolgreiches PV-Pachtmodell der Stadtwerke Tübingen (swt-Energiedach): www.swtue.de/energie/strom/swt-energiedach.html Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Ein weiterer Baustein für den gezielten Ausbau der Photovoltaik ist neben Ansatzpunkten Beratung, Information und Förderung auch das Angebot begleitender Dienstleistungen. Wichtig sind hier vor al- lem zwei Aspekte: Zum einen lässt sich der Weg zur eigenen Solaranlage soweit möglich vereinfachen, indem interessierte Hausbesitzer auf preislich attraktive Pauschalangebote („alles aus einer Hand“) zurückgreifen können. Zum zweiten sollte über ein geeignetes Pachtmodell gewährleistet sein, dass sich auch Hauseigentümer, die nicht selbst investieren möchten, eine PV-Anlage leisten können. Die Stadtwerke Karlsruhe bieten mit „Mein Solardach“ bereits ein entsprechendes Dienstleistungsan- gebot in Kooperation mit dem lokalen Handwerk an (siehe www.stadtwerke-karlsruhe.de/swk/privat- kunden/energiedienstleistungen/angebote/mein-solardach.php). Das Dienstleistungspaket kann dabei auch unabhängig von einem Stromliefervertrag mit den Stadtwerken abgeschlossen werden. Allerdings wird dieses bislang kaum nachgefragt. Erfahrungen aus anderen Kommunen wie Tübingen belegen, dass die Nachfrage nach einem Pachtmodell im Zuge einer breit angelegten Kampagne und vor allem der Einführung einer PV-Plicht sprunghaft ansteigt. Das Stadtwerke-Produkt sollte deshalb hinsichtlich seiner Konditionen nochmals überprüft, optimiert und breitenwirksamer angelegt werden. Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) KEK b) Lokale Handwerksbetriebe, Banken 43 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.2 Ausbau unterstützender Dienstleistungsangebote Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Siehe die ausgewiesenen Effekte unter A4.1 Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Laufend Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Regulatorische Rahmenbedingungen (Behördliche Bestimmungen und normative Ansätze wie Erhöhung der statischen Auflastung etc.) sind verkaufshemmend. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Keine für den städtischen Haushalt. Anfallende Projektkosten der Stadtwerke werden über die Kunden refinanziert. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort 44 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.3 Realisierung weiterer Solarparks und Strom-Communities Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? In den Jahren 2005 bis 2011 konnten durch den Bau von drei Solarparks deutliche Steigerungsraten bei der Zubaukapazität in Karlsruhe erzielt werden (insgesamt rund 2,7 MW). Dazu wurden unter Re- gie der Stadtwerke Beteiligungsgesellschaften in Form einer GmbH und Co. KG gegründet und grö- ßere Anlagen auf angemieteten Dächern sowie die bis heute einzige Freiflächen-PV-Anlage auf dem „Energieberg“ errichtet. Die Kommanditanteile erwarben größtenteils interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich somit aktiv an der Energiewende beteiligen und gleichzeitig eine attraktive Rendite durch die Einspeisevergütungen sichern konnten. Weitere Solarparks wurden seither nicht aufgelegt und sind seitens der Stadtwerke auch zukünftig nicht geplant (u.a. aus rechtlichen und wirtschaftli- chen Gründen). Beispiele aus anderen Kommunen zeigen allerdings, dass es auch unter den heuti- gen Rahmenbedingungen durchaus noch Potenzial für bürgergestützte Solaranlagen gibt. Vorausset- zung ist ein deutlich geringerer Renditeansatz und eine dazu passende Betriebsform insbesondere als Bürger-Energiegenossenschaft. Für Karlsruhe soll deshalb geprüft werden, inwiefern ein sol- ches Betreibermodell initiiert und befördert werden kann. Auch wenn der Ausbau der Photovoltaik vorrangig auf Dachflächen stattfinden muss, kommt der Er- richtung weiterer Freiflächenanlagen eine wichtige Bedeutung zu, da hiermit auf einen Schlag eine größere Erzeugungskapazität hinzugewonnen werden kann. Einen konkreten Ansatzpunkt bietet ak- tuell die von der KEK betriebene Planung für eine Freiflächenanlage in Wettersbach parallel zur Auto- bahn A 8. Sollte es dort gelingen, die Anlage mit einer vorgesehen Leistung von zunächst 750 kWp zu errichten und ein geeignetes Betreibermodell möglichst mit Bürgerbeteiligung zu installieren, könnte dies als „Startschuss“ für die Erschließung weiterer Freiflächenanlagen genutzt werden. Ein neuer Ansatz im Sinne eines „virtuellen Solarparks“ stellen sogenannte Strom-Communities dar. Auch dieses Modell bietet Privatpersonen und insbesondere Mietern, die keine eigene Anlage instal- lieren können oder wollen, die Möglichkeit, sich an einer PV-Anlage (oder auch einem BHKW) in der direkten Nachbarschaft als Stromabnehmer zu beteiligen. Das trägt vor allem dazu bei, die Installation von PV-Anlagen auf Mehrfamiliengebäuden deutlich attraktiver zu machen, da der produzierte Strom soweit möglich vor Ort direkt genutzt wird und die allgemeine Netzeinspeisung und -vergütung im Idealfall weitgehend entfällt. Die Stadtwerke haben hierzu mit ihrer Tochtergesellschaft BES (Badi- sche Energie Service ) ein neues Dienstleistungsangebot entwickelt und wollen den Ansatz in den nächsten Jahren erheblich ausbauen. 45 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.3 Realisierung weiterer Solarparks und Strom-Communities Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Freiflächenanlagen/Bürgersolarparks: • Prüfung eines Genossenschaftsmodells und ggf. alternativer Betreibermodelle ( Erfahrungsaus- tausch mit bestehen Genossenschaften, Identifizierung geeigneter Akteure und Formate für die kurzfristige Umsetzung) • Klärung der noch offenen Punkte für eine Realisierung der geplanten Anlage in Wettersbach (ins- besondere wegen des Verlusts landwirtschaftlicher Vorrangflurflächen). Im Anschluss: Weitere Projektierung inkl. Bebauungsplanverfahren sowie Errichtung und Betrieb der Anlage • Systematische Prüfung weiterer geeigneter Standorte für Freiflächenanlagen im Stadtgebiet, die außerhalb landwirtschaftlicher Vorrangfluren die Voraussetzungen für eine EEG-Förderung erfül- len (Auswertung im Zuge der Erstellung des Energieleitplans). Grundlage bilden die im landeswei- ten Potenzialatlas der LUBW ausgewiesenen Potenzialflächen für eine solare Freiflächennutzung (insb. die ab einer Flächengröße ab 0,8 ha und als „sehr gut geeignet“ ausgewiesenen Flächen, da diese für eine 750 kWp-Anlage ausreichen). • Bei Identifikation weiterer geeigneter Freiflächen Suche nach Projektentwicklern (z.B. gegründete Bürgerenergiegenossenschaft) Stromcommunities: • Vor Ort Termin zur Planung der PV-Anlage • Interne Prüfung der Realisierbarkeit und anschließende Angebotsstellung • Nach Auftragserteilung: Beauftragung Messstellendienstleister und Erstellung Messkonzept • Bau der Anlage • Akquise der Mieter / Nutzer im Gebäude für den CommunityStrom-Tarif / Abschluss eines Ver- trags zur Reststrombelieferung mit den Stadtwerken • Einbau der digitalen Zähler vor Ort bei den teilnehmenden Mietern/Nutzern • Kundenbetreuung Wer? Treiber und Ansprechpartner KEK (Freiflächenanla- gen/Genossenschaftsmodell) Stadtwerke Karlsruhe (Strom-Communities) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Solarparks/Freiflächenanlagen: Umwelt- und Arbeitsschutz, Ortsverwaltung Wettersbach, Liegenschaftsamt, Stadtplanungsamt, Bauord- nungsamt b) Solarparks/Freiflächenanlagen: Planer, Netz- betreiber, Banken, Grundstückseigentümer, Bür- gerinnen und Bürger speziell zu Genossenschaftsmodell: bestehende Genossenschaften, Bürgervereine und - initiativen, ggf. Genossenschaftsverband. Strom-Communities: Messstellenbetreiber, Dienstleister Abrechnungsportal Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Beitrag zum angestrebten Ausbau der PV- Leistung bis 2030 (siehe A4.1) Stromcommunities: Möglichst hohe Eigennut- zung des erzeugten EE-Stroms. Hinzugewinn von rund 200 Zähler/Jahr mit durchschnittlich 2.500 kWh Jahresverbrauch. Die Zielsetzung ist hier abhängig von der Gesetzgebung (der- zeitige Problematik der Einstimmigkeit bei WEGs). Zielgruppe Solarparks: Bürgerinnen und Bürger als Mitei- gentümer Strom-Communities: Hausverwaltungen, WEGs, Einzeleigentümer, Planer, Wohnungs- baugesellschaften, Bauträger 46 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.3 Realisierung weiterer Solarparks und Strom-Communities Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Die Bürgerenergiegenossenschaft Region Karlsruhe Ettlingen eG betreibt mit Einlagen von rund 910.000 € (rund 170 Mitglieder) PV-Anlagen auf mehreren Dächern der Region, vorwiegend in Ett- lingen (fast 1 MW Anschlussleistung). Die Dividende auf Geschäftsanteile der Genossenschaftsmit- glieder beträgt derzeit 2 %. Der Erfolg beruht auf dem starken unentgeltlichen Engagement von Mit- gliedern sowie der Unterstützung der Stadtbau und der Stadtwerke Ettlingen bei der Abwicklung administrativer Aufgaben für Planung, Installation und Betrieb der Anlagen. • Die Heidelberger Energiegenossenschaft (HEG) investiert nicht nur in Anlagen, sondern vertreibt den erzeugten Bürgerstrom selbst. Die HEG ist Pionier in der Umsetzung von Mieterstromprojekten in genossenschaftlichem Rahmen und wurde dafür mehrfach ausgezeichnet. • Infos zum Modell der StromCommunities unter https://community.badische-energie.de/ Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Herleitung der quantitativen Abschätzung Bei Realisierung der Freiflächenanlage in Wettersbach mit zwei Ausbaustufen von jeweils 750 kWp könnten pro Jahr rund 1,5 GWh Strom erzeugt und rund 750 t CO 2 /a vermieden werden (Berech- nungsgrundlage aktueller Bundesmix). Bei konsequenter Erschließung weiterer PV-Freiflächenstandorte gemäß der Potenzialabschätzung von Green City könnte insgesamt eine CO 2 -Reduktion von bis zu 5.000 t/a erreicht werden (die Anla- ge in Wettersbach eingeschlossen). Stromcommunities: Pro Jahr zusätzlich 125 t/a (bezogen auf o.g. Hinzugewinn von rund 200 Zäh- ler/Jahr mit durchschnittlich 2.500 kWh Jahresverbrauch. Bei einer Autarkiequote von 50% somit 250 MWh lokaler PV-Strom jährlich neu im Markt. Zur erreichbaren CO 2 -Einsparung im Jahr 2030 beim angestrebten Zubau von 300 MW siehe A4.1. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? • Bessere Identifikation mit der Energiewende durch Beteiligungsmöglichkeit an einer Anlage • Schaffung eines zusätzlichen Anreizes durch eine lokale Marke „Bürgerstrom“ • Eine Energiegenossenschaft kann auch weitere Geschäftsfelder aufbauen (z. B. Contracting) • Stromcommunities: Entlastung der Stromnetze durch die Herabsetzung von Netzbezug Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? PV-Freifläche: 1,5 - 2 Jahre für 1. Ausbaustufe, nach 2 Jahren Wartezeit 2. Ausbaustufe gemäß aktuellem Rechtsrahmen Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort 47 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.3 Realisierung weiterer Solarparks und Strom-Communities Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Im Falle der geplanten Freiflächenanlage in Wettersbach stellt im Moment der Verlust landwirt- schaftlicher Nutzflächen auf Vorrangfluren eine große Hürde dar. • Die rechtlichen Rahmenbedingungen (EEG) können sich kurzfristig ändern. Derzeit ist eine feste Einspeisevergütung nur für Anlagen bis 750 kWp möglich (größere Anlagen müssen sich auf die bundesweiten Ausschreibungen bewerben). • Gesetzliche Voraussetzung für eine Stromcommunity ist der räumlicher Zusammenhang, d.h. es darf keine Straße dazwischen verlaufen (eingeschränkter Nachbarschaftscharakter) • Wohnungseigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, sehen keinen Mehrwert. Sie müssen investieren und die Mieter haben einen reduzierten Strompreis. • Bei WEGs derzeit (noch) schwere Realisierbarkeit durch den benötigten einstimmigen Beschluss. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Für den städtischen Haushalt entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Freiflächenpotenzialauswertung über den Energieleitplan ist bei den unter A1.1 genannten Kosten bereits berücksichtigt. Aufwendungen der KEK für die Anlage in Wettersbach sind projektbezogen abgedeckt (Energiequartie- re) Die Stadtwerke/BES refinanzieren ihre Investitionen über die Stromcommunity-Produkte. 48 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.4 Gezielter Ausbau von Photovoltaik auf gewerblichen Dachflächen Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Identifikation von größeren gewerblichen Dachflächen, die sich potenziell für eine PV-Nutzung eig- nen (kann über eine zusätzliche Auswertung im Rahmen des Energieleitplans erfolgen). • Die Stadtwerke werden ihr bestehendes Dienstleistungsangebot im PV-Bereich zu einem Kom- plettpaket für Unternehmen ausbauen, bei dem insbesondere das Messkonzept sowie steuerrecht- liche Belange abgedeckt sind, und dies verstärkt bei gewerblichen Kunden bewerben. Die Stadt- werke bieten dabei unterschiedliche Modelle bzgl. Eigentum, Pachtmodell und Betriebsführung an. • Die KEK wird über die KEFF-Stelle (Kompetenzzentrum Energieeffizienz) und im Rahmen der PV- Beratungsoffensive (siehe A4.1) Betriebe ansprechen und bestehende Best-P ractice Beispiele kommunizieren. • Im Zuge der Erstellung weiterer Energiekonzepte für Gewerbegebiete können vorhandene PV- Ausbaupotenziale ebenfalls aktiv kommuniziert werden (Verknüpfung mit C1.1 und C2.5). Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? / Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Der Einsatz von PV-Anlagen im gewerblichen und industriellen Bereich ist verglichen mit dem Ausbau auf privaten Gebäuden noch nicht sehr weit vorangeschritten. Für die Industrie sind die erzielbaren Amortisationszeiten von PV-Anlagen in der Regel zu lang, im Handwerk liegen die Prioritäten zu meist bei den eigenen Gewerken. Durch die Verwendung eigenerzeugten Stroms im Unternehmen können Strombezugskosten gespart werden. Insbesondere im Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD) kann die Eigenstrompro- duktion einen spürbaren Anteil des benötigten betrieblichen Strombedarfs abdecken. Bei hohem Ei- genverbrauchsanteil und üblichen Strombezugspreisen lassen sich Amortisationszeiten von teilweise unter fünf Jahren erzielen. Auch volkswirtschaftlich kann die Verwendung des Stroms aus PV-Anlagen auf den eigenen Liegenschaften zur Eigennutzung sinnvoll sein, weil Transportverluste über das öf- fentliche Netz entfallen und das Stromnetz entlastet wird. Eine PV-Erzeugung kann zudem bei Nicht- wohngebäuden als mögliche Erfüllungsoption zum EWärmeG beim Heizungstausch dienen. Zwar gibt es auch in Karlsruhe einige bekannte Beispiele von größeren realisierten Anlagen in Unter- nehmen. Insgesamt bestehen im gewerblichen Bereich aber noch erhebliche Potenziale für Aufdach- anlagen (siehe aktuelle Luftaufnahmen von Gewerbegebieten). Hinzu kommen Potenziale für eine Freiflächenanwendung insb. bei der Überbauung von Parkplatzflächen. Ziel ist es, dieses Potenzial konsequenter durch eine direkte Kontaktaufnahme mit Unternehmen zu erschließen. Dabei soll auch die sinnvolle Kombination mit dem Thema Elektromobilität als Zusatzar- gument mitkommuniziert werden. 49 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.4 Gezielter Ausbau von Photovoltaik auf gewerblichen Dachflächen Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Weiterer Zubau von 1,5 MW pro Jahr. Davon 1 MW durch Stadtwerke (mindestens zehn große Anlagen/Jahr) und 0,5 MW angestoßen durch die Beratung der KEK Beitrag zum angestrebten Ausbau der PV- Leistung auf Dächern bis 2030 (siehe A4.1) Zielgruppe Gewerbe- und Industriebetriebe, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Banken, Versicherungen Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Gewerbepark Breisgau: www.freie-energie-24h.de • Graz: www.msp.solar/graz-gewerbepark • Leitfaden für Gewerbebetriebe zur Kombination von PV und Elektromobilität: www.pvp4grid.eu/wp- con-tent/uploads/2019/08/1905_PVP4Grid_Bericht_Deutschland_RZ_web_BSW.pdf • Als Beispiele für gut am Markt platzierte gewerbliche Komplett-Angebote anderer Energieversorger lassen sich die Badenova (Freiburg) und Mainova (Frankfurt) nennen. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Pro jährlich angestrebtem Zubau von 1,5 MW können rund 750 Tonnen CO 2 /a eingespart werden (Be- rechnungsgröße aktueller Bundesmix). Zur erreichbaren CO 2 -Einsparung im Jahr 2030 beim angestrebten Zubau von 300 MW siehe A4.1. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Laufende Aufgabe, ab sofort umsetzbar Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Verschlechterung der energiepolitischen Rahmenbedingungen • Begrenztes Interesse der Wirtschaft: Im Jahr 2012 wurde durch die KEK in Hagsfelder Gewerbege- bieten den Betrieben mit geeigneten großen Dächern eine kostenlose PV-Beratung angeboten (An- schreiben durch die seinerzeitige Wirtschaftsdezernentin). Die Resonanz war trotz Nachtelefonie- rens eher gering (4%). • Bei Nichtwohngebäuden erfüllt bereits ein Sanierungsfahrplan die Anforderungen aus dem EWär- meG vollständig. Damit ist bei Nichtwohngebäuden erschwert, die Heizungserneuerung als Anlass zur Errichtung einer PV-Anlage zu nutzen, um die Verpflichtung aus dem EWärmeG zu erfüllen. Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe KEK (PV-Netzwerk, KEFF) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Wirtschaftsförderung, Energieforum, Stadtpla- nungsamt b) Industrie- und Handelskammer, Handwerks- kammer, Banken, fokus.energie, Technologie- Region Karlsruhe Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort 50 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.4 Gezielter Ausbau von Photovoltaik auf gewerblichen Dachflächen Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Es keine zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt. Indirekt anfallende Kosten z.B. für den Auf- bau einer PV-Beratung (A4.1) sind bereits in anderen Maßnahmenblättern ausgewiesen. 51 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.5 Ausrollung von Mieterstromprojekten mit der Wohnungswirtschaft Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Der Projektbeginn mit der Volkswohnung als Pilotprojekt kann nach abschließender Zustimmung der Gremien voraussichtlich noch 2019 beginnen und beinhaltet: Prüfung aller Dächer von Volks- wohnungs-Liegenschaften auf Eignung, Kooperation mit Solarteuren zum Bau, Erstellung von Messkonzepten, Umsetzung der Vertragspunkte mit den Mieterinnen und Mietern • Im Laufe der nächsten 5 Jahre sollen auf diese Weise auf allen geeigneten Volkswohnung-Dächern PV-Anlagen in Regie der KES installiert werden. • Entwicklung eines auf die Wohnungswirtschaft zugeschnittenen Mieterstrommodells durch die Stadtwerke und aktive Ansprache insb. von Wohnungsbaugesellschaften (voraussichtlich ab Ende 2020) • Parallel dazu: Weitere Forcierung des Themas Mieterstrom über den Runden Tisch mit Wohnungs- baugesellschaften (siehe B2.1, wurde bereits schon einmal als Schwerpunkt behandelt) Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt e r- reicht werden? Ziel ist die Realisierung von 40 - 50 Anlagen mit jeweils ca. 40 kWp pro Jahr. Dies ent- spricht einem Zubau von 1,6 – 2 MW und einer zusätzlichen Stromerzeugung von bis zu 2.000 MWh pro Jahr Beitrag zum angestrebten Ausbau der PV- Leistung auf Dächern bis 2030 (siehe A4.1) Zielgruppe Im ersten Schritt: Volkswohnung Im zweiten Schritt: Wohnungswirtschaft, insb. Wohnungsbaugesellschaften Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Stromerzeugung insbesondere aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik gehört nicht zum Kerngeschäft der Wohnungswirtschaft (WoWi). Würden Wohnungsbaugesellschaften oder andere WoWi-Akteure den Strom aus solchen Anlagen an ihre Mieterinnen und Mieter verkaufen, hätten sie nach derzeitigem Steuerrecht erhebliche Nachteile. Für die Stadtwerke als lokaler Energiedienstleister treffen die steuerlichen Nachteile nicht zu. Zudem ist die Abwicklung von Mieterstromprojekten bezüg- lich Messkonzept, Mieterwechsel usw. sehr aufwändig und zählt ebenfalls nicht zum wohnwirtschaftli- chen Kerngeschäft. Die Stadtwerke entwickeln deshalb für die Wohnungswirtschaft ein angepasstes „PV-Anlagen-Produkt“. Dieses beinhaltet die Planung und Errichtung von PV-Anlagen auf deren Dächern und die Vermarkung des Stroms an die Mieterinnen und Mieter. Ebenso kümmern sich die Stadtwerke um eventuelle Wech- selprozesse. Als Pilotprojekt wird die KES, die Karlsruher Energieservice GmbH als gemeinsame städ- tischer Tochter von Stadtwerken und Volkswohnung, alle Liegenschaften der Volkswohnung auf ihre Eignung für PV prüfen und bei geeigneten Objekten Mieterstromprojekte umsetzen. Die Erfahrungen daraus können dann als „Blaupause“ für die übrige Wohnungswirtschaft genutzt werden. Wer? Treiber und Ansprechpartner Pilotprojekt: KES Karlsruher Energieservice GmbH Breite Umsetzung: Stadtwerke Karlsruhe Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Volkswohnung b) Wohnungswirtschaft, insb. Wohnungsbauge- sellschaften, Anlagenbauer 52 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.5 Ausrollung von Mieterstromprojekten mit der Wohnungswirtschaft Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Frankfurt/Main: Mainova hatte bereits 2017 60 Anlagen in Betrieb (ca. 1,5 MW) und ca. 300 mit günstigeren Lokal-Tarifen versorgte Wohneinheiten und baut seither das Angebot weiter aus: www.mainova.de/de/mieterstrom • Heidelberg: Heidelberger Energiegenossenschaft eG mit erstem Pilotprojekt 2013 „Neue Heimat“ in Nußloch. Dort installierte die Genossenschaft Solaranlagen auf den Dächern von sieben Mehrfami- lienhäusern und vertrieb den Strom an rund 120 Mieter: www.heidelberger- energiegenossenschaft.de/projekte/weitere-projekte/mehrfamilienhaus-model Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Bei der angestrebten zusätzlichen Stromerzeugung von im Mittel 1.800 MWh/a würde pro Jahr eine zusätzliche CO 2 -Einsparung von ca. 900 Tonnen erzielt (Berechnungsgrundlage aktueller Bundesmix). Zur erreichbaren CO 2 -Einsparung im Jahr 2030 beim angestrebten Zubau von 300 MW siehe A4.1. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Ab sofort bis das PV-Potenzial erschöpft ist (nach erster Abschätzung ca. 10 MW An- schlussleistung alleine bei der Volkswohnung) Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Keine wesentlichen Risiken, außer die Politik verschlechtert die Rahmenbedingungen für Mieterstrom. Ein Problem könnte die begrenzte Verfügbarkeit bzw. Kapazitätsengpässe bei Solarteur-Betrieben aus der Region sein. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Es entstehen keine Kosten für den städtischen Haushalt. Als gängiger Richtpreis für die Installation von PV-Anlagen lassen sich ca. 1.100 € pro kWp nennen. Die notwendigen Investitionen von KES und Stadtwerken werden über das Mietermodell und ergänzende Einspeisevergütungen amortisiert. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort 53 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.6 Solarthermienutzung Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Identifizierung von prioritären Gebieten, die für die Solarthermienutzung geeignet sind über den Energieleitplan (Fokus potenzielle Freiflächen für große Solarthermie-Anlagen zur Einspeisung in zukünftige Nahwärmenetze). • Umsetzung eines Pilotprojektes zur solaren Nahwärme (siehe hierzu unter A3.2 und den Verweis auf die Machbarkeitsstudie für Wettersbach) • Anstoß weiterer Pilotprojekte insb. mit Wohnungsbaugesellschaften und Heimen - mindestens ein Pilotprojekt aus jedem Bereich für folgende Anwendungen: Solarthermie zur Effizienzsteigerung von Wärmepumpen, solare Kühlung, Anwendung von PVT (dieser Ansatz ist bereits Bestandteil ei- nes laufenden Pilotprojekts von Stadtwerke und Volkswohnung in Durlach-Aue (Ersinger Straße). • Beratung und Information zur Solarthermienutzung im Rahmen der PV- Beratungsoffensive (Siehe A4.1) bzw. durch das Beratungszentrum Klimaschutz (siehe E2.1) Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Bis 2030 sollen 21.000 MWh Wärme aus Solar- thermie erzeugt werden (Aufdach und Freiflä- che). Zielgruppe Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Unter- nehmen Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die bisherige Solarthermienutzung deckt lediglich 0,2% des aktuellen Wärmebedarfs ab. Dabei ist Solarthermie hervorragend geeignet, um im Sommerhalbjahr den Warmwasserbedarf von Wohnge- bäuden zu decken. Dies ist zum Beispiel eine ideale Ergänzung bei Biomasseheizungen. Zudem bietet Solarthermie die Möglichkeit, Wärmepumpen mit höheren Quelltemperaturen zu versorgen und damit deren Effizienz bedeutend zu steigern. Dies gelingt beispielsweise mit einer Form der saisonalen Speicherung in einfachen Erdspeichern oder über moderne PVT-Kollektoren. Auch Kälte lässt sich aus Solarwärme erzeugen und steht genau dann zur Verfügung, wenn der Kühlbedarf durch hohe Son- neneinstrahlung am höchsten ist. In netzfernen Gebieten kann die Solarthermie im Zuge einer Gesamtstrategie zur Transformation der Wärmeversorgung (siehe A1.2) zukünftig in Kombination mit anderen Energieträgern eine größere Rolle spielen. Vor allem auch bei der Implementation von Nahwärmesystemen (siehe unter A3.1) muss die Solarthermienutzung als Erzeugungsquelle konsequent geprüft werden. Die ca. 51.000 Ge- bäude in Karlsruhe, die zur Nutzung von Aufdach-Photovoltaik aufgrund der solaren Einstrahlung grundsätzlich geeignet sind, eignen sich ebenfalls für die Nutzung mit Solarthermie. Das über die Potenzialberechnung von Green City ausgewiesene Solarthermie-Potenzial liegt bei rund 13.000 MWh/a für Solarthermie-Dachflächen (das entspricht in etwa eine Verdopplung der vorhande- nen Fläche) und 8.000 MWh/a für Solarthermie-Freiflächen. Bis 2030 würde das einer Zunahme von 15.000 m 2 bei der Solarthermie-Dachfläche (etwa 250 durchschnittliche Anlagen zur Trinkwarmwas- serbereitung pro Jahr) sowie etwa 17.000 m 2 bei Solarthermie-Freiflächenanlagen (2,5 Fußballfelder, das sind etwa 5 Projekte) entsprechen. Wer? Treiber und Ansprechpartner KEK Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Umwelt- und Arbeitsschutz, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadtwerke Karlsruhe, Stadtplanungsamt b) Wohnungsbaugesellschaften, Eigentümerver- bände, Handwerk 54 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.6 Solarthermienutzung Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Eine der bekanntesten Großsolarthermieanlagen in Deutschland steht in Crailsheim: www.stw- crailsheim.de/stadtwerke-crailsheim/top-themen/projekt-solaranlage.html • Beispiel für ein aktuelles Projekt: Großsolarthermieanlage in Ludwigburg (Römerberg) mit Wärme- speicher (Baubeginn Sommer 2019) • Anwendung von Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe im Geschosswohnungsbau: www.maerkische-scholle.de/aktuelles/gartenstadt-lichterfelde-sued/bezahlbare-energieeffizienz Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? 3.100 Tonnen CO 2 /a im Jahr 2030 (bei Umsetzung des Potenzials und bezogen auf angenommenen Emissionsfaktor Erdgas von 209 g/kWh im Jahr 2030 als verdrängte Wärmequelle). Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Kontinuierlich Pilotprojekte je 1-2 Jahre für Planung und Um- setzung Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Solarthermie ist gegenüber der Photovoltaik heute in der Regel deutlich unwirtschaftlicher, weil die Kosten je kWh Wärme bei den fossilen Energieträgern heute noch sehr niedrig sind – es lohnt sich deshalb finanziell mehr, das Dach zur Stromerzeugung zu nutzen und den im Verhältnis teureren Strombezug zu substituieren. Die höhere Ernte an Energie je Fläche (Faktor 3 bis 4) lässt sich je- doch durch Solarthermie erzielen und auch der gegenüber dem Strombedarf heute noch weit höhe- re Wärmebedarf von Wohngebäuden spricht für die Solarthermie-Nutzung als Beitrag zur „Wärme- wende“. Insgesamt ist die Solarthermie aber noch immer ein Nischenprodukt. • Solarthermische Anlagen werden oft nicht optimal betrieben (vgl. www.verbraucherzentrale- energieberatung.de/presse/mitteilung-41-Auswertung-der-Solarwärme-Checks-macht- Optimierungsbedarf-deutlich). Das zeigt Schulungsbedarf im Handwerk auf. • Öffentliches Interesse am ungestörten Erscheinungsbild eines Denkmals erschwert die Einbezie- hung von Dachflächen eines Baudenkmals in die Solarthermienutzung (Problem insbesondere bei Wohnungsbaugesellschaften) • Flächenkonkurrenz bei Freiflächensolarthermie. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Jede realisierte Anlage trägt sofort zur CO 2 - Einsparung bei. 55 Handlungsfeld A: Wärme und Strom Maßnahme A4.6 Solarthermienutzung Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Keine zusätzlichen Kosten für die Stadt. Kosten für die Potenzialanalyse über den Energieleitplan und die verstärkte Beratungstätigkeit sind bereits in anderen Maßnahmenblättern enthalten (siehe A1.1 und E2.1). Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Für Pilotprojekte zur Solarthermie können je nach Konstellation Bundes- und Landesfördermittel in An- spruch genommen werden (z.B. BAFA-Zuschuss). 56 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren B1 Städtische Planung und Politik B1.1 Strategie und Grundsatzentscheid für eine klimaschutzgerechte Bauleitplanung B1.2 Photovoltaik-Pflicht für Dächer auf Neubauten B1.3 Anpassung der Vorgaben beim Verkauf städtischer Grundstücke B1.4 Langfristig ausgerichtete Bodenvorratspolitik B1.5 Kontrolle und Vollzug energetischer Standards B2 Sanierungsoffensive B2.1 Modernisierungsbündnis mit Wohnungsbauakteuren B2.2 Ausweitung der Energiequartier-Initiative B2.3 Aufsuchende Energieberatung B2.4 Ausbau des Contractings im Bereich energetische Sanierung B2.5 Konstruktive Kooperation Denkmalschutz und Energie B2.6 Volkswohnung als Klimaschutzvorreiter bei der Bestandssanierung 57 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B1.1 Strategie und Grundsatzentscheid für eine klimaschutzgerechte Bauleitplanung Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Damit heutige Neubauten auch noch 2050 zur Klimaneutralität beitragen können, müssen sie bereits jetzt nach möglichst hohen energetischen Standards erstellt werden. Derzeit liegen keine kommuna- len Beschlüsse zu klimaschutzrelevanten Vorgaben oder energetischen Standards bei der Aufstel- lung von Bebauungsplänen vor. Das bedeutet, dass sich Planungen zunächst ausschließlich an den gesetzlichen Mindestvorgaben orientieren. Mit einem Grundsatzbeschluss würde vor allem verwal- tungsintern Klarheit geschaffen, welche Klimaschutzziele verfolgt werden sollen. In der Außenwirkung würde dies insbesondere für Vorhabenträger und Investoren Signalwirkung haben. Aus Freiburg wird zudem vermittelt, dass sich Baugewerbe und Architekten auf diese Situation einstellen und den Kun- den angepasste Vorschläge unterbreiten. Kommunale Einflussmöglichkeiten entstehen bei Neuplanungen (Bebauungspläne oder vorhabenbe- zogene Bebauungspläne), städtebaulichen Verträgen und Kaufverträgen. Klimarelevante Festsetzungen in Bebauungsplänen (energetische Anforderungen an Gebäude, Nut- zung erneuerbarer Energien, Verbot fossiler Brennstoffe) sind nach herrschender Meinung problema- tisch. Auch in bekannten Vorreiter-Kommunen wie Waiblingen oder Tübingen kommen Festsetzun- gen in Bebauungsplänen nur unter bestimmten Randbedingungen und nachrangig zum Einsatz. Da- gegen werden Klimaklauseln in Durchführungsverträgen rechtlich unkritisch gesehen. Eine weitere Option ist der Anschluss- und Benutzungszwang zum Beispiel an die Fern- oder Nahwärmeversor- gung. Inhalte von Klimaklauseln können sein: Die Definition eines Primärenergiefaktors (z. B. 0,3) in Kombination mit Effizienzstandards (z.B. KfW 40) und die Festsetzung von Photovoltaiknutzung. Bei Bauvorhaben auf Privatgrundstücken, die gemäß Landesbauordnung (LBO) zu genehmigen sind, gibt es nur geringe Einflussmöglichkeiten. Die Berücksichtigung der nachhaltigen Mobilität in Baugebieten wird im Handlungsfeld „Mobilität“ behandelt. Eine weitere Option ist die Verwendung nachhaltiger Baustoffe (Holzbau, Recycling-Beton etc.). Da- mit kann indirekt über eine CO 2 -reduzierte Produktion ein Effekt erzielt werden. Verpflichtende Vor- gaben auch bei Verträgen dürften hier allerdings schwierig sein. Bessere Steuerungsmöglichkeit bie- ten deshalb die Schienen Beratung (siehe B2.3 und E2.1) und Förderung (z.B. als Bonus-Regelung, siehe unter E2.2). Zur leichteren Umsetzung der Ziele, soll eine angemessene Bodenvorratspolitik entwickelt werden. Damit könnten auch andere wichtige kommunale Zielsetzungen wie z. B. sozialer Wohnungsbau o. ä. verfolgt werden. 58 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B1.1 Strategie und Grundsatzentscheid für eine klimaschutzgerechte Bauleitplanung Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates kann zeitnah gefasst werden. Generell sollen zukünftig für alle neuen Bebauungspläne und vorhabenbezogen Bebauungspläne frühzeitig Energieversorgungskonzepte (auch unter Beachtung der E-Mobilität) sowie Nutzungsmög- lichkeiten von erneuerbaren Energien erstellt werden, mit denen der Nachweis geführt wird, dass die Klimaneutralität auch tatsächlich erreicht werden oder wie ihr aktuell nahe gekommen werden kann. Grundsätzlich soll in Planungen die Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend aufgenommen wer- den. In die Abläufe des Bebauungsplanverfahrens ist ein Prozessschritt „energetische Konzeption“ zu im- plementieren, in dem die Planung frühzeitig mit den Klimaschutzerfordernissen abgestimmt wird. Bei Planungswettbewerben soll dem Aspekt Klimaschutz im Städtebau höheres Gewicht als bisher beigemessen werden. Dies wäre bei entsprechenden Ausschreibungen deutlich herauszustellen. Die Beauftragung für Energiekonzepte kann für allgemeine Angebotsbebauungspläne über den Um- welt- und Arbeitsschutz erfolgen, Kostenträger wäre das Stadtplanungsamt. Bei vorhaben- und inves- torenbezogenen Bebauungsplänen erfolgt die Beauftragung durch den und auf Kosten des Investors. Die Ergebnisse werden in der Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen und über Durchfüh- rungsverträge bzw. - sofern gegeben - Kaufverträge rechtlich abgesichert, sofern Verträge abzu- schließen sind. Als weitere Option kann eine DGNB-Zertifizierung von Planungen angestrebt werden (Beispiel Zukunft Nord). Es sollten zudem Modellgebiete geschaffen werden, in denen die Umsetzung von Klimaneutra- lität sowohl mit als auch ohne Fernwärmeversorgung geplant wird. Die derzeit in Planung befindlichen großen Baugebiete sind Zukunft Nord, Oberer Säuterich und Neu- reut Zentrum III. Insgesamt sollen hier 3.000 neue Wohneinheiten entstehen. Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? In allen Bebauungsplänen, bei denen noch nicht die Offenlage erfolgt ist, soll eine individu- elles Energiekonzept erstellt werden, das dar- stellt, mit welchen Mitteln und wie weit die an- gestrebte Kli maneutralität erreicht werden kann. Ziel wäre trotz Zunahme von Gebäuden kein zusätzlicher Energiebedarf durch räumli- ches Wachstum. Zielgruppe Stadtverwaltung, Bauherren, Investoren Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Klimaneutrale Quartiere gibt es in Deutschland mehrere z.B. Heide: Rüsdorfer Camp, Wolfsburg: Zu- kunftsraum Wolfsburg, Esslingen: Neue Weststadt, Waiblingen: Berg Bürg II, Zwickau: Marienthal, Kai- serslautern: ehem. PFAFF-Gelände. Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtplanungsamt ( da generelle Federführung bei Planungsvorhaben) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Gemeinderat, Umwelt- und Arbeitsschutz, KEK, Stadtwerke Karlsruhe, Liegenschaftsamt, Zentraler Juristischer Dienst, Bauordnungsamt b) - 59 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B1.1 Strategie und Grundsatzentscheid für eine klimaschutzgerechte Bauleitplanung Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Herleitung der quantitativen Abschätzung? Konkrete Aussagen zu möglichen Reduktionspotenzialen in den Neubauquartieren sind erst nach Erstellung der jeweiligen Energiekonzepte möglich. Allein auf den drei genannten großen Baugebieten sollen insgesamt 3.000 neue Wohneinheiten ge- schaffen werden. Nach einer überschlägigen Berechnung könnten bei klimaneutraler Konzeption und vollständiger Umsetzung hier rund 5.000 t CO 2 /a vermieden werden (als Differenz zwischen heutigem EnEV-Standard und einem KfW 40-Standard bezogen auf angenommene Emissionsfaktoren Erdgas bzw. Bundesmix Strom im Jahr 2030). Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Klimaneutralität bedeutet hohe Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energie, dabei werden meist auch noch Luftschadstoffe reduziert. Zusätzlich lässt sich sogenannte „graue Energie“ (für die Herstellung der Gebäude benötigte Energie) durch die Wahl nachhaltiger Baustoffe vermindern. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Eine kurzfristige politische Beschlussfassung wäre möglich. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Es werden erhöhte Planungskosten bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Energiekonzepte notwendig. Ein Risiko ist, dass die benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden. • Höherer Abstimmungsbedarf, evtl. längere Verfahrensdauer • Klimaneutrale Planung hat Auswirkungen auf Bauherren und Investoren. Es gilt die Chancen für jetzt und die Zukunft herauszustellen, um eine breite Akzeptanz zu erzeugen. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Mehraufwand entsteht durch die Vergabe von Energiegutachten im Planungsprozess. Angesetzt wer- den ca. 20-30.000 € je Einzelgutachten. Dies wäre als Planungskosten vom Stadtplanungsamt zu tra- gen. Hierfür ist eine Erhöhung des Planungsbudgets in Höhe von 100.000 €/Jahr erforderlich. Wenn ein Grundsatzbeschluss gefasst wird, müsste dieser gleichzeitig mit den erhöhten Planungs- kosten verbunden werden. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sind die Kosten vom Vorhabenträger zu tragen. Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Es entsteht ein personeller Mehraufwand für vertragliche Vereinbarungen mit Käufern oder Investoren und durch die Kontrolle auf Einhaltung der Planungsziele bei allen entsprechenden Bauvorhaben. Be- troffen sind sowohl das Liegenschaftsamt (Verträge und organisatorische Kontrolle) als auch Umwelt- und Arbeitsschutz oder KEK (fachliche Prüfung). Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Derzeit ist keine Fördermöglichkeit bekannt. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Nach einer Beschlussfassung können laufende und neu begonnene Planverfahren an dem neu- en Standard angepasst werden. 60 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B1.2 Photovoltaik-Pflicht für Dächer auf Neubauten Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Klimarelevante Festsetzungen in Bebauungsplänen (energetische Anforderungen an Gebäuden, Nutzung erneuerbarer Energien, Verbot fossiler Brennstoffe) werden rechtlich kritisch gesehen und sind plangebietsbezogen zu betrachten. Dies gilt insbesondere auch für eine Verpflichtung zur Errich- tung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Nach herrschender Meinung im Schrifttum fehlt im Baugesetzbuch (noch) die Rechtsgrundlage, um dies in Bebauungsplänen rechtlich bindend festset- zen zu können. Nachdem einzelne Kommunen (Waiblingen, Tübingen) entsprechende Festsetzun- gen unter gewissen selbst definierten Voraussetzungen trotzdem in ihre Bebauungspläne aufneh- men, dürften in Kürze erste Gerichtsentscheidungen zu erwarten sein, die diese Vorgehensweise bestätigen oder ablehnen. Solange sollte von diesbezüglichen grundsätzlichen Verpflichtungen in Bebauungsplänen abgesehen und im Einzelfall geprüft werden, welche Festsetzungsmöglichkeiten unter Beachtung des Abwägungsgebotes bestehen. Demgegenüber werden „Klimaklauseln“ in städtebaulichen Verträgen (§ 11 BauGB), Durchführungs- verträgen (§ 12 BauGB) und Grundstückskaufverträgen, die sich allesamt nicht an den Ermächti- gungsgrundlagen für zulässige Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen messen lassen müs- sen, rechtlich eher unkritisch gesehen. Nach einem Beschluss vom Juli 2018 hat Tübingen als erste Kommune eine Pflicht für PV-Anlagen für Neubauten eingeführt. Dort wird die Verpflichtung in erster Linie beim Verkauf von Arealen durch die Stadt über entsprechende Vertragsklauseln geregelt und ebenfalls in städtebaulichen Verträgen verankert. Dabei besteht die Möglichkeit, die PV-Anlage selbst zu errichten und zu betreiben oder über ein Pachtmodell zu realisieren. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, insbesondere die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit. Weitere Ausnahmen bestehen, wenn die Pflichten aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach des Gebäudes erfüllt werden. Um auch in Karlsruhe den Ausbau der Photovoltaik weiter voranzubringen, sollte ähnlich wie in Tü- bingen angestrebt werden, entsprechende Verpflichtungen innerhalb bestehender rechtlicher Gren- zen möglichst flächendeckend in städtebauliche Verträge, Durchführungsverträge und Grundstücks- kaufverträge aufzunehmen. Erfahrungen aus Tübingen belegen, dass eine PV-Pflicht eine wichtige Anreizfunktion haben kann und betroffene Gebäudebesitzer fast immer deutlich größere Anlagen als die vorgegebene Mindest- größe realisieren. Deshalb planen auch weitere Kommunen wie Freiburg oder Stuttgart die Einfüh- rung einer entsprechenden Regelung. Das Land Baden-Württemberg prüft derzeit nach eigenem Bekunden die Aufnahme einer Solarpflicht für Neubauten in das neue Klimaschutzgesetz (mit Geltungswirkung ab 1. Januar 2022). 61 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B1.2 Photovoltaik-Pflicht für Dächer auf Neubauten Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und Erarbeitung einer auf Karlsruhe übertragbaren Vor- gehensweise. Hierzu sollte ein fachlicher Austausch v.a. mit Freiburg und Stuttgart erfolgen • Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat • Soweit rechtlich möglich und vertretbar Verankerung einer PV-Pflicht in Kaufverträgen, städtebauli- chen Verträgen und Durchführungsverträgen; rechtliche Prüfung der Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen. • Voraussetzung hierfür ist die Klärung, welche Mindestvorgaben bzgl. der Anlagenfläche getroffen werden (hier sind ähnlich Waiblingen prozentuale Vorgaben abhängig von der Dachfläche möglich, Tübingen gibt generell als Mindestgröße 1 kWp vor). • Etablierung eines einfachen Nachweiseverfahrens • Ergänzend: kostenlose individuelle PV-Beratung von Bauherren (siehe unter A4.1) sowie flexible Modelle für Pacht oder Contracting zur Erfüllung der Pflicht (siehe unter A4.2) Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Beitrag zum angestrebten Ausbau der PV- Leistung auf Dächern bis 2030 (siehe A4.1) Die Umsetzung der PV-Pflicht soll nach Prü- fung der rechtlichen Zulässigkeit und Ge- meinderatsbeschluss als vertragliche Ver- einbarung möglichst in alle neuen Verträge aufgenommen werden. Vor einer Umset- zung in neuen Bebauungsplänen bzw. sol- chen, bei denen im Aufstellungsverfahren noch keine zweite Trägeranhörung stattge- funden hat, soll die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abgewartet werden. Zielgruppe Bauherren: private Hauseigentümer, Unter- nehmen, Bauträger Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Bekannteste Beispiele sind Tübingen und Waiblingen, die allerdings beide ein Zwischenerwerbsmodell betreiben und die Regelung fast immer über Grundstückskaufverträge und damit privatrechtlich regeln. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Siehe die ausgewiesenen Effekte unter A4.1 Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Erleichterung der Energiewende, Stärkung der lokalen Wirtschaft (Solarteure, Elektro- und SHK- Handwerk) Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Gemeinderat, Zentraler Juristischer Dienst, Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Liegen- schaftsamt, Stadtwerke Karlsruhe, KEK b) Kommunen mit entsprechenden Regelungen, evtl. Rechtsexperten 62 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B1.2 Photovoltaik-Pflicht für Dächer auf Neubauten Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Nach Grundsatzbeschluss des Gemeinderats kontinuierliche Umsetzung Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Ggf. rechtliche Risiken, wenn Herstellungs- und Nutzungspflichten für Photovoltaikanlagen in Bebau- ungsplänen festgesetzt werden, bevor hierzu entsprechende Judikate vorliegen. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Umsetzung der Regelung führt zu personellem Aufwand für die Überprüfung der Einhaltung bei Liegenschaftsamt und Bauordnungsamt (kann durch einfach zu prüfende Vorgaben zur Mindestgröße und einfaches Nachweisverfahren minimiert werden), siehe hierzu generell unter B1.5. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelbar 63 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B1.3 Anpassung der Vorgaben beim Verkauf städtischer Grundstücke Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates wäre hierfür baldmöglichst notwendig. Mit einem Grund- satzbeschluss würde vor allem verwaltungsintern Klarheit geschaffen, welche Klimaschutzziele verfolgt werden sollen. In der Außenwirkung würde dies insbesondere für Vorhabenträger und Investoren Sig- nalwirkung haben. Sobald ein Beschluss vorliegt, kann die Umsetzung im Rahmen des Tagesgeschäftes erfolgen. Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Mit der Festlegung energetischer Anforder- ungen in Grundstücksverträgen soll die Errei- chung der Klimaziele verbindlich abgesichert werden. Zielgruppe Grundstückskäuferinnen und -käufer Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Kommunale Ziele können beim Verkauf kommunaler Grundstücke leicht in Kaufverträge aufgenom- men werden und stellen damit die effizienteste Möglichkeit der Umsetzung dar. Dies gilt insbesondere für energetische Anforderungen, die ansonsten nur über städtebauliche Verträge festgelegt werden können. Vergleichende Untersuchungen (Hamburg, Freiburg) haben gezeigt, dass höhere energetische Stan- dards auf die Baukosten keinen preistreibenden Einfluss haben. Die Volkswohnung baut im KfW 55- Effizienzhausstandard in Verbindung mit Fördermitteln sogar preisgünstige Wohnungen. Derzeitige Beschlusslage bei Grundstücksverkäufen ist die Einhaltung des KfW 70-Standards. Dieser entspricht aber mittlerweile weitgehend den gesetzlichen Mindestvorgaben und bedarf daher keiner besonderen Vereinbarung. Als weitergehende Anforderung soll deshalb zukünftig für den Regelfall für Wohngebäude der KfW 40-Standard und für Nichtwohngebäude der KfW 55-Standard vorgegeben werden. Ob für bestimmte Nichtwohngebäude mit „wohnähnlicher“ Nutzung (z.B. Büro- oder Hotelge- bäude) ggf. ein höherer Standard über KfW 55 hinaus angesetzt werden kann, wäre noch zu klären. Die damit verbundenen Mehrkosten sind in Verbindung mit Förderung durch KfW vertretbar und ste- hen im Einklang mit dem Klimaneutralitätsziel bis 2050. Des Weiteren ist die regelmäßige Verpflich- tung zur Photovoltaiknutzung wichtiges Element in Grundstücksverträgen. Zusätzlich kann die Wär- meerzeugung oder im Bedarfsfall ein Anschluss an die Fernwärme oder ein Nahwärmenetz über eine entsprechende Vorgabe zum Primärenergiefaktor gesteuert werden. Bei Nichterfüllung der Vereinbarung soll eine Ausgleichszahlung in noch zu definierende Höhe in die Verträge mit aufgenommen werden. Stuttgart hat z. B. eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 5 € je kWh/a Mehrverbrauch entsprechend der ENEV 2016 beschlossen. In Lörrach werden für Ge- bäude bis 500 m² Nettogrundfläche 150 € je m² Wohnfläche verlangt, max. 50.000 €, bei größeren Gebäuden ist die Vertragsstrafe höher. In klimaneutral konzipierten Baugebieten sollen die dort geltenden Anforderungskriterien in die Kauf- verträge übernommen werden. Wer? Treiber und Ansprechpartner Liegenschaftsamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Umwelt- und Arbeitsschutz, Wirtschaftsförde- rung, Bauordnungsamt b) - 64 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B1.3 Anpassung der Vorgaben beim Verkauf städtischer Grundstücke Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Waiblingen: In Waiblingen besteht seit 2006 eine Solaranlagenpflicht für Neubauten, deren Grund- stücke von der Stadt verkauft wurden. Die Käufer verpflichten sich, zur Gewährleistung der Kli- maneutralität konkret beschriebene energetische Werte einzuhalten. Nachweise werden eingefor- dert und bei Nichteinhaltung muss der Käufer Ausgleichszahlungen leisten. • Tübingen: Bei Grundstücksverkaufen und in städtebaulichen Verträgen wird gemäß Niedrigener- giebeschluss regelmäßig KfW 55 Standard und Photovoltaiknutzung festgeschrieben. • Stuttgart: In städtebaulichen Verträgen und Kaufverträgen wird für Wohnungsbau KfW55 Standard und Nichtwohnbau ENEV 2016-20% festgelegt. Bei Nichterfüllung werden Ausgleichszahlungen fällig. • Frankfurt: Vereinbart Passivhaus-Standard in Kaufverträgen • Lörrach: In Verträgen wird 3-Liter-Haus (entspricht KfW 55) festgelegt. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Derzeit keine Quantifizierung möglich. Mit der Festlegung in Kaufverträgen werden die städtischen Klimaziele rechtlich verbindlich abgesi- chert. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Zwei Jahre nach dem jeweiligen Vertragsab- schluss Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Die Realisierbarkeit wird durch die praktische Handhabung erhöhter Standards in anderen Kommu- nen dokumentiert. • Es entsteht neuer Aufwand wegen Nachweisführung für Grundstückskäuferinnen und -käufer und Kontrolle durch die Stadt. Die Kontrolle soll möglichst einfach gestaltet sein, unter Berücksichtigung vorhandener qualifizierter Dokumente (z.B. Energieausweis, Förderbestätigung KfW, Rechnung PV- Anlage) • Es entstehen zwar Mehrkosten für Bauwillige, diese werden aber durch geringe Betriebskosten sowie im Falle einer vorgeschriebenen PV-Nutzung durch Einnahmen für den erzeugten Strom oder durch ein Pachtmodell, bei dem kein eigener Invest erforderlich wird, aufgefangen. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Mehraufwand ist im Liegenschaftsamt durch höhere Anforderungen im Grundstücksverkehr zu erwar- ten. Des Weiteren entsteht neuer zusätzlicher Aufwand durch die Kontrolle, ob die vertraglichen Verein- barungen auch eingehalten werden. Der Aufwand steigt insgesamt, wobei Nachweise einfach gehalten und der Aufwand damit reduziert werden kann (siehe hierzu auch Maßnahme B1.5). Die notwendigen Stellenanteile sind zu evaluieren, für das Liegenschaftsamt wird ein personeller Mehrbedarf einer Voll- zeitstelle (gehobener Dienst) angesetzt. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Die Wirkung entsteht nach Fertigstellung des Gebäudes. 65 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B1.4 Langfristig ausgerichtete Bodenvorratspolitik Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Es soll weiterhin eine aktive Bodenvorratspolitik betrieben werden. Hierfür müssten auch in zukünftigen Haushalten ausreichend Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt e r- reicht werden? Möglichst viele Grundstücke in zukünftigen Baugebieten erwerben. Zielgruppe Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? In vielen Kommunen ist ein systematischer Zwischenerwerb – durchaus auch aus Klimaschutzgründen – gängige Praxis. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Der Klimaschutzeffekt ist vergleichsweise hoch, da mit dem kommunalen Zwischenerwerb gute Steue- rungsmöglichkeiten bei der Wiederveräußerung an Bauherren bestehen. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Generell Erhöhung des kommunalen Handlungsspielraums Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Kommunale Bodenvorratspolitik ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung kommunaler Nachhaltig- keitsziele. Damit werden nicht nur Klimaschutzziele, sondern auch andere soziale und ökologische Ziele erheblich leichter umsetzbar, auch da, wo Planungsrecht und städtebauliche Verträge nicht grei- fen. Die Stadt Karlsruhe betreibt traditionell Bodenvorratspolitik. Dadurch können zum Beispiel auch schwie- rige Erwerbsverhandlung durch das Einbringen von Tauschgelände erleichtert werden. Auch die Baulandkommission empfiehlt eine kommunale Bodenvorratspolitik und sieht die Erfordernis, hierfür die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Ebenso wird eine Unter- stützung der Kommunen seitens des Landes eingefordert. Bei der Wiederveräußerung von Grundstücken können im Kaufvertrag kommunale Ziele wirksam ver- ankert werden. Wer? Treiber und Ansprechpartner Liegenschaftsamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) - b) - 66 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B1.4 Langfristig ausgerichtete Bodenvorratspolitik Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Daueraufgabe Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten orientieren sich zum einen am Budget, zum anderen an der Bereitschaft von Privatpersonen, ihre Grundstücke zu verkaufen. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Eine Aufrechterhaltung des Budgets für Grunderwerb ist aus fachlicher Sicht ausreichend. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Langfristig: Refinanzierung durch Wiederveräußerung von Grundstücken Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Bodenvorratspolitik muss stetig erfolgen, um kurzfristige Markt- und Preisverzerrungen zu vermeiden. 67 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B1.5 Kontrolle und Vollzug energetischer Standards Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Für die Kontrolle energetischer öffentlich-rechtlicher Vorschriften ist das Bauordnungsamt zuständig. Die vorhandenen Personalressourcen ermöglichen keine intensivere Kontrolle von Bauanträgen und Baufertigstellungen. Nach entsprechender Personalverstärkung könnten die Kontrollen sofort aufge- nommen werden. Bei der Kontrolle von Vorhaben, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen energetische Anforderungen zu erfüllen haben, kontrolliert das Liegenschaftsamt und erlässt gegebenenfalls Sanktionen. Sofern hierfür fachliche Unterstützung benötigt wird, kann das Umweltamt als Fachdienststelle oder ein exter- ner Prüfer eingeschaltet werden. Für Kontrollen durch städtische Ämter sind Personalressourcen zu schaffen, bei externen Dienstleistern werden Finanzmittel für die Beauftragung notwendig. Die notwendigen Ressourcen können im kom- menden Doppelhaushalt angemeldet werden. Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Überprüfung privater Bauherren und Grund- stückseigentümerinnen und -eigentümer auf Einhaltung energetischer Vorgaben. Damit wären die quantitativen Ziele aus dem Ener- giefachrecht kontrollierbar. Zielgruppe Bauherren, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Maßnahme bezieht sich auf die Kontrolle in Baurechtsverfahren im Hinblick auf Einhaltung öffent- lich-rechtlicher Vorgaben des Energiefachrechts und zum anderen hinsichtlich darüber hinaus gehen- der Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen und Grundstücksverträgen. Gesetzliche Anforderungen und neue zusätzliche Vorgaben über Grundstücksverträge oder Bebau- ungspläne/städtebauliche Verträge müssen kontrolliert werden. Kontrolle beispielsweise hinsichtlich energetischer Anforderungen im öffentlich-rechtlichen wie auch bei privatrechtlichen Vorgaben können bislang nur stichprobenhaft stattfinden. Mit vermehrter Kontrolle steigt der Aufwand insgesamt an, ist aber notwendige Voraussetzung für die Einhaltung der Bestimmungen und Vereinbarungen. Untersuchungen hinsichtlich der Umsetzung des EWärmeG auf Landesebene zeigen erhebliche Vollzugsdefizite auf. Die städtischen Zuständigkeiten unterscheiden nach Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben der Landes- bauordnung. Hier tritt das Bauordnungsamt als Kontrolleur auf. Bei vertragsrechtlichen Regelungen (Verträge, Durchführungsverträge, städtebaulicher Vertrag) kontrolliert das Liegenschaftsamt Einhal- tung der Vereinbarung und erlässt - sofern vereinbart - geeignete Sanktionen. Wer? Treiber und Ansprechpartner Bauordnungsamt, Liegenschaftsamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Umwelt- und Arbeitsschutz, evtl. KEK (Karlsru- her Energie- und Klimaschutzagentur) b) - 68 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B1.5 Kontrolle und Vollzug energetischer Standards Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? - Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Die erzielbaren Einsparungen sind über andere Maßnahmen festgelegt. Hier geht es nur um die Sicher- stellung der Zielerreichung. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Daueraufgabe Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? - Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? 1,0 Vollzeit-Stelle gehobener Dienst im Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe. 1,0 Vollzeit-Stelle gehobener Dienst im Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe für Organisati- on/Koordination der Kontrollen allgemein. Diese ist generell notwendig (auch für andere Kontrollaufga- ben), der Anteil für die spezielle Kontrolle energetischer Anforderungen lässt sich noch nicht beziffern. Bzgl. evtl. Personalmehrbedarf zur fachlichen Prüfung durch den Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe ist noch eine Evaluation erforderlich. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sobald die Ressourcen zur Verfügung stehen, kann mit den Kontrollen begonnen werden. 69 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.1 Modernisierungsbündnis mit Wohnungsbauakteuren Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Im Bereich Bauen und energetische Sanierung gibt es bereits über einzelne Projekte vor allem der KEK eine intensivere Zusammenarbeit von städtischen Stellen mit Fachakteuren vor Ort. Mit der Grün- dung eines Modernisierungsbündnisses sollen diese Kooperationen gebündelt und strategisch weiter- entwickelt werden. Ziel ist es, durch ein „besseres Miteinander“ aller Beteiligten ein positives Umfeld für die energetische Gebäudesanierung in Karlsruhe zu schaffen und insgesamt eine Qualitätsverbesse- rung bei energetischen Baumaßnahmen zu erreichen. Das Bündnis bildet zugleich eine „Klammer“ für die weiter vorgeschlagenen Maßnahmen einer Sanierungsoffensive (siehe B2.ff.) und hat vorrangig zwei Stoßrichtungen: 1) Inhaltlich soll das Modernisierungsbündnis eine Vernetzungsplattform bilden, zu der sich die we- sentlichen Akteure aus dem städtischen Umfeld, der Wohnungswirtschaft (Einzeleigentum, Wohnungs- baugesellschaften, Haus und Grund, Verband Wohneigentum u.a.), sowie Handwerkerschaft, Energie- berater, Architekten, Banken etc. auch formell bekennen. Gemäß dem Motto „Nicht jeder für sich, son- dern gemeinsam an einem Strang“, tauschen sich diese regelmäßig zu den Herausforderungen einer effizienten Modernisierung aus und stimmen eigene Aktivitäten untereinander ab. Auch Mietervertreter sollen einbezogen werden, um die soziale Komponente von Modernisierungen zu berücksichtigen. Weitere relevante Themen, die auf der Ebene abgestimmt werden sollen, sind Strategien gegen den Handwerker-Mangel und der Aspekt des nachhaltigen Bauens (Baustoffe, Recyclingbeton etc.). Speziell für die Wohnungswirtschaft ist ein Ziel, langfristig angelegte Sanierungsstrategien für einen klimaneutralen Gebäudebestand zu implementieren (siehe auch B2.6). Dafür soll der über das „DACH- Projekt“ initiierte Runde Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften weitergeführt werden. 2) Der zweite Schwerpunkt liegt auf einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Sanie- rungsmotivation bei Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern sowie die Qualitätssicherung von Sanierungsmaßnahmen zu steigern. Dazu soll über das Bündnis eine gemeinsame Kampagne entwi- ckelt und das bereits bestehende Beratungsangebot weiter ausgebaut bzw. besser aufeinander abge- stimmt werden. Der Ausbau der Beratungsaktivitäten ist dabei eng mit den Vorschlägen für ein Beratungszentrum Kli- maschutz (E2.1) sowie der Ausweitung der Energiequartierinitiative bzw. der Durchführung von Ener- giekarawanen (B2.2) verknüpft. Deshalb liegt es nahe, dass die KEK auch die Federführung des Mo- dernisierungsbündnisses übernimmt. Für den Aufbau des Modernisierungsbündnisses kann auf bestehende kostenfreie Serviceleistungen und Erfahrungen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Rahmen des bundesweiten Projekts „Modernisierungsbündnisse“ zurückgegriffen werden. Karlsruhe ist hier bereits seit 2018 in einem aus- gewählten Kreis an Pilotkommunen vertreten. E ine Anstoßförderung durch das Land über den Baustein „Qualitätsnetzwerk Bauen“ im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz Plus wird angestrebt. 70 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.1 Modernisierungsbündnis mit Wohnungsbauakteuren Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Initiierungsphase und Vorabstimmung mit allen relevanten Akteuren • Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung durch alle Beteiligten mit Verpflichtungserklärung zur Wahrung eines hohen Qualitätsanspruches in der Umsetzung von Bau- und Sanierungsprojek- ten • Formelle Gründung des Bündnisses und Einrichtung der Geschäftsführung bei der KEK • Etablierung regelmäßiger Austauschtreffen bzw. Weiterführung bestehender Formate unter dem Dach des Bündnisses, z.B. Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften • Entwicklung einer Kampagne und notwendige Abstimmung zum Ausbau der Beratungsaktivitäten Mögliche Bausteine für eine Kampagne, die im Bündnis abgestimmt und konkretisiert werden müssen sind beispielsweise: • Motivations- /Info-Veranstaltungen und Beispiel- bzw. Baustellenbesichtigungen • Gemeinsames Motivationsschreiben zur Sanierung an alle Gebäudeeigentümerinnen und - eigentümer • Spezielle Zielgruppenangebote, z.B. Sanieren 60plus: spezifische Motivation und Beratung für (künftige) Senioren oder für Wohnungseigentümergemeinschaften, Beiräte und Hausverwaltungen • Sanierungsberatung für Käufer (und Erben) von Wohngebäuden • Durchführung von Energiekarawanen in den Ortsteilen • Begleitende Beratung zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen • Innendämmung (Wohnungen; Denkmalschutz) • Serielles Sanieren nach dem „Energiesprong“-Prinzip • Kurse zur Selbsthilfe (Kooperation mit VHS, evtl. Baumärkten), z. B. Kellerdecke/oberste Ge- schossdecke dämmen Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Beitrag zur Steigerung der Sanierungsquote auf mindestens 2 % Bündelung von Kompetenzen, höhere Schlagkraft für das Thema Sanierung Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und gezielt e- re Nutzung von „Sanierungsfenstern“ Stärkere Nutzung von Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene Zielgruppe Für Schwerpunkt „Vernetzungsplattform“: Verschiedene Akteure, siehe unter „Wer?“ Für Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit: alle Hauseigentümer (private und Wohnungs- wirtschaft) mit Schwerpunkt in geeigneten Lebensphasen (Nutzung von „Sanierungs- fenstern“) Wer? Treiber und Ansprechpartner KEK Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt- planungsamt, Bauordnungsamt, Umwelt- und Ar- beitsschutz, Stadtwerke Karlsruhe b) Kreishandwerkerschaft, Innungen, Handwerks- kammer, Architekten, Planer, Schornsteinfeger, Wohnungsbaugesellschaften, Banken, KEA (Zu- kunft Altbau), Verbraucherzentrale, regionale Kompetenzstelle Netzwerk Energieeffizienz (KEFF), DBU (Bundesprojekt), Umweltministerium Baden-Württemberg (Förderung) u.a. 71 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.1 Modernisierungsbündnis mit Wohnungsbauakteuren Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Modernisierungsbündnisse für Region Osnabrück, in Mühlheim oder in Weimar (https://stadt.weimar.de/umwelt-und-klimaschutz/klimaschutz/projekte/modernisierungsbuendnis/) • DBU-Projekt Modernisierungsbündnisse: www.modernisierungsbuendnisse.de • Qualitätsnetzwerk Bauen der Landkreise Reutlingen, Neckar-Odenwald und Tübingen: www.qualitätsnetz-bauen.de Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Die Maßnahme stellt eine wichtige Grundlage dar, um die Sanierungsrate und -qualität zu steigern. Insgesamt wird das Einsparpotenzial über alle Maßnahmen im Bereich Sanierung (B2.1 bis B2.6) auf bis zu 50.000 Tonnen CO 2 im Jahr 2030 geschätzt. Grundlage bilden folgende Annahmen: Steigerung der Sanierungsquote auf mindestens 2 %, in den sanierten Gebäuden wird eine Wärmeeinsparung von durchschnittlich 60 % erzielt, für die Einsparberechnung wird pauschal Erdgas als eingesparte Wärme angesetzt (mit angenommenen Emissionsfaktor für 2030 von 209 g/kWh). Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Lokale Wertschöpfung; Konfliktlinien zwischen den Akteuren werden frühzeitig erkannt und vermieden, dadurch zügigere Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen möglich Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Der Start wäre sofort möglich. Wenn ein För- derantrag gestellt wird, muss der Förderbe- scheid abgewartet werden. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Es finden sich zu wenige Interessenten für das Bündnis Interessenskonflikte der Beteiligten können nicht gelöst werden Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Grundlage für zukünftige Wirkungen 72 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.1 Modernisierungsbündnis mit Wohnungsbauakteuren Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? In Anlehnung an die Förderbedingungen des „Qualitätsnetzwerks Bauen“ wird für die Koordination des Modernisierungsbündnisses eine 70% Stelle mit der Qualifikation Hochschulabschluss sowie einer 30% Stelle mit der Qualifikation Kauffrau/-mann für Einzelhandel oder Bürokommunikation oder ver- gleichbar kalkuliert. Hinzu kommen pauschal 15% als Sachkosten. Dies entspricht jährlichen Gesamt- kosten (ohne Förderung) von 98.000 €/a, die sich im Förderfall in den ersten drei Jahren auf 53.000 €/a reduzieren (danach mindestens weitere zwei Jahre Eigenfinanzierung erforderlich). Siehe hierzu auch unter E2.1. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Im Rahmen des Klimaschutz-Plus-Programms wird in Stadt- und Landkreisen der Aufbau eines „Quali- tätsnetzwerkes Bauen“ mit einem Festbetrag von 135.000 € für drei Jahre gefördert. Die in der Förder- richtlinie geforderten Elemente entsprechen in großen Teilen der Grundintention des skizzierten Sanie- rungsbündnisses. Personeller Mindestumfang wie oben angegeben sowie eine Bestandsgarantie für 5 Jahre. Gefördert werden nachgewiesene Kosten für eine externe Beauftragung bzw. bei Durchführung mit eigenem Personal die Personalausgaben zuzüglich einer Sachkostenpauschale von 15 Prozent. Personeller Aufwand der KEK in der Initiierungsphase kann zudem in 2020 voraussichtlich über das DACH-Projekt abgedeckt werden (90 % Bundesförderung). 73 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.2 Ausweitung der Energiequartier-Initiative Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Um den Sanierungsfortschritt im Gebäudebestand sowie den Energieträgerwechsel der Wärmever- sorgung zu beschleunigen, werden mit den Erfahrungen der bereits bestehenden Energiequartiere in Karlsruhe sukzessive in allen Karlsruher Stadtteilen weitere Energiekonzepte in geeigneten Quartie- ren erarbeitet und die Maßnahmen durch ein Sanierungsmanagement umgesetzt. Dazu wird das ein- schlägige Förderprogramm der KfW genutzt, wodurch für die Stadt jeweils nur ein Eigenanteil von 35% der Gesamtkosten anfällt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Motivation zur Gebäudesanierung im Bestand, zum Energieträ- gerwechsel im Wärmebereich sowie der Planung und Umsetzung der energetischen Infrastruktur für erneuerbare Energieträger mit dem Ziel der lokalen Klimaneutralität. Ebenfalls wird die Potenzialab- schätzung einer sinnvollen Nahwärmeversorgung Bestandteil der Quartierskonzepte sein. Entspre- chende Machbarkeitsstudien können die Quartiersarbeit ergänzen. Die Quartiere können mit Hilfe des Energieleitplans priorisiert und ausgewählt werden. Das Projekt soll langfristig durch ein festes Kernteam an Sanierungsmanagerinnen und -managern gesichert sein, die auch im Anschluss an die eigentliche quartiersbezogene Förderphase als An- sprechpartnerinnen und -partner für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung stehen. Dadurch kann die Umsetzung der Maßnahmen über viele Jahre sichergestellt werden. Dies ist eine wichtige Erkenntnis aus den bisherigen Energiequartieren, da die vollständige Umsetzung von Maß- nahmen zehn bis 20 Jahre dauern wird. Synergien mit bestehenden oder neu ausgewiesenen städtebaulichen Sanierungsgebieten werden genutzt. Als generelle Chancen und Potenziale der Energiequartier-Initiative lassen sich nennen: • Im Gebäudebestand liegt das größte Einsparpotenzial für die CO 2 -Einsparung in der Wärmever- sorgung. Der Energieträgerwechsel hat hier den größten Hebel auf dem Weg zur Klimaneutralität. Gebäudesanierung, PV- und Solarthermieausbau liefern weitere entscheidende Beiträge. • Quartierskonzepte bieten eine gute Grundlage für bzw. ergänzen die kommunale Wärmeplanung, die mit dem neuen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Pflichtaufgabe der Stadt werden wird. • Durch unabhängiges und kostenfreies Beratungs- und Sanierungsmanagement wird das Be- wusstsein bei Bürgerinnen und Bürgern für den persönlichen Beitrag zur klimaneutralen Stadt ge- schaffen. • Nutzung der Erfahrungen mehrerer abgeschlossener sowie laufender Quartiersprojekte durch Expertinnen und Experten der KEK und deren Netzwerk werden eingebracht • Die 65%-ige KfW-Förderung ist finanziell attraktiv. 74 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.2 Ausweitung der Energiequartier-Initiative Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Erforderlich ist ein politischer Beschluss in 2020, wieviel Energiequartiere pro Jahr neu angegangen werden sollen (s.u.). Die erforderlichen Mittel wären dann ab dem Doppelhaushalt 2021/2022 entspre- chend einzuplanen. Allgemeine Schritte auf dem Weg zu weiteren Energiequartieren: • Identifizierung geeigneter Quartiere mit je 400 - 1.400 Gebäuden: Höchstes Sanierungspotenzial haben Gebiete mit überwiegendem Bestand von vor 1984 bzw. vor der 2. Wärmeschutzverord- nung. Die Quartiersabgrenzung erfolgt dabei für jeden Stadtteil nach den Potenzialen der CO 2 - Einsparung durch Energieträgerwechsel und Sanierungsdringlichkeit. Auswahl über vorhandene Daten bzw. auf Basis des zu erarbeitenden Energieleitplans. Orientierung an bestehenden und/oder geplanten Projekten/Prozessen der Stadtplanung (Sanierungsgebiete, STEK – für pro- jektübergreifenden Ergebnis-/Erkenntnistransfer). • Priorisierung der Quartiere für die zeitliche Abfolge (Fördermittelanträge und Planung der Haus- haltsmittel). • Bürgerbeteiligungen/Öffentlichkeitsarbeiten: Frühzeitige Ansprache und Motivation lokaler Organi- sationen wie Ortschaftsräte und/oder Bürgervereine als Multiplikatoren für Stadt(teil)bevölkerung • Projektkalkulation und Antrag auf KfW-Förderung (Quartierskonzept sowie Sanierungsmanage- ment) • Kontinuierliche Zusammenarbeit der Projektbeteiligten (städt. Ämter/Dienststellen, externe Fir- men): Bereits bei der Identifizierung der geeigneten Quartiere und Aufstellung IST-Stand arbeiten betroffene Ämter und Dienststellen zusammen. Klärung datenschutzrechtlicher Befugnisse (Eigen- tümerdaten, Datenzugriff etc.), ggf. softwaregestützte Datenerhebung und Auswertung (externe Dienstleister) • Quartierskonzepte erstellen und Maßnahmen umsetzen: Förderzeitraum Konzept i.d.R. 12 Mona- te, Sanierungsmanagement bis 36 Monate mit Verlängerungsoption um max. 24 Monate (Stand Mai 2019) Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? In jedem Karlsruher Stadtteil liegt bis 2030 (mindestens) ein Energiekonzept vor. Ausge- hend von 27 Stadtteilen und den fünf bereits bearbeiteten bzw. in Arbeit befindlichen Quar- tieren sollten drei Energiequartiere mit Sanie- rungsmanagement zur Begleitung der Maß- nahmenumsetzung pro Jahr gestartet werden, um bis 2030 in allen Stadtteilen die Bereiche mit den höchsten Potenzialen abzudecken. In jedem Quartier sollen mit 10 % der Eigentü- merinnen und Eigentümer pro Jahr persönliche Gespräche geführt werden. Initiierung von Anschlussprojekte (z.B. Realisie- rung eines Nahwärmenetzes) Konsequente Entwicklung eines Quartiers als Musterquartier in Richtung Klimaneutralität. Zielgruppe Hauseigentümer (private und Wohnungswirt- schaft), Energieversorger, städt. Liegenschaften Wer? Treiber und Ansprechpartner KEK Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Umwelt- und Arbeitsschutz (für Antragstel- lung KfW und Abwicklung Haushalts- /Fördermittel), Ortsverwaltungen und Ort- schaftsräte, Stadtwerke Karlsruhe, Stadt- planungsamt, Amt für Hochbau und Ge- bäudewirtschaft. Liegenschaftsamt, Volkswohnung, b) Bürger- und Gewerbevereine, Handwerks- kammer, Innungen 75 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.2 Ausweitung der Energiequartier-Initiative Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Bestehende bzw. bearbeitete Energiequartiere in Karlsruhe: Wettersbach, Durlach-Aue, Knielingen, Rintheim sowie Stupferich (neu seit Ende 2019) • Rund 200 weitere Energiequartiere in Baden-Württemberg • Beispiel Allensbach mit Modellprojekt Sektorkopplung, Smart Grid: https://solarlago.de/solar- allensbach/ Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünftige CO 2 -Einsparungen schafft? Die EnergieQuartier-Initiative schafft durch Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern und Maßnah- mendefinitionen in erster Linie die Voraussetzung für zukünftige CO 2 -Einsparungen. In den bisherigen EnergieQuartieren in Karlsruhe konnten 37% der Eigentümerinnen und Eigentümer persönlich im Gespräch erreicht werden. Der Fokus lag bislang vor allem auf der Sanierung der Ge- bäudehülle. Ausgehend von den Erfahrungen in den bereits durchgeführten Energiequartieren lassen sich für das Ziel Klimaneutralität 2050 folgende Rahmenbedingungen und Größenordnungen herleiten (Quelle: Monitoring Karlsruher EnergieQuartiere – 3 Jahre Sanierungsmanagement; KEK, Juni 2019) • Eine Studie des Bundeswirtschaftsministeriums beziffert den bundesweiten Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude auf 64%. In den bisher bearbeiteten Karlsruher Quartieren liegt dieser Wert so- gar bei rund 75%. • Notwendige Gebäudesanierungsrate: mindestens 2%. Entscheidend ist der Energieträgerwechsel im Wärmebereich von fossilen zu regenerativen Energien. Die Austauschrate muss hier mit min- destens 4% pro Jahr angesetzt werden. • Gebäudesanierungen führen zu Einsparungen von ca. 3- 5 t CO 2 pro saniertem Gebäude pro Jahr. Das Reduktionspotenzial pro Quartier liegt damit bei rund 80 Tonnen CO 2 pro Jahr bzw. aufsum- miert bei 800 Tonnen bis 2030. Der Energieträgerwechsel der Heizung bringt rund 8-11 t CO 2 jähr- lich pro Heizungsumstellung (Gebäude). Das Reduktionspotenzial pro Quartier liegt bei rund 270 Tonnen CO 2 pro Jahr bzw. 2.700 Tonnen bis 2030 (s.u.) Zur möglichen Gesamteinsparung der Maßnahmen im Bereich B2 siehe unter B2.1. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Modernisierungsmaßnahmen führen allg. zu Wertsteigerungen der Gebäude und einem höheren Wohnkomfort und tragen zur Aufwertung des Wohnumfelds bei. Unterstützung lokaler Anbieter und des lokalen Handwerks Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Ein Quartierskonzept ist mit 12 Monaten zu veranschlagen, die geförderte Umsetzungsbe- gleitung durch das Sanierungsmanagement mit 36 Monaten (einschl. Verlängerungsoption 24 Monate) . Danach weitere Betreuung durch festes Kernteam Sanierungsmanagement und Beratungszentrum Klimaschutz (siehe E2.1) Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelbar, Grundlage für zukünftige Wirkungen. Jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme trägt unmittelbar zur CO 2 -Reduktion bei. 76 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.2 Ausweitung der Energiequartier-Initiative Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Schleppende oder ausbleibende Umsetzung der Maßnahmen • Rahmenbedingungen müssen besser werden, sonst beschränkte Wirkung • Keine oder nicht ausreichend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber nach Stellenausschreibung (KfW-Kriterien müssen erfüllt sein) • Einstellung oder Reduktion des KfW-Förderprogramms • Potenzielle Herausforderungen bestehen in der erforderlichen anteiligen Finanzierung seitens der Stadt. • Um eine langfristige Wirkung zu erzielen, ist ein dauerhaftes Sanierungsmanage- ment/Sanierungsberatung für das gesamte Stadtgebiet über die geförderte Einzelprojektzeit hinaus als Grundlage für zukünftige Wirkungen notwendig. Die persönlichen Situationen der EigentümerIn- nen ändern sich mit der Zeit, sodass die Aufgeschlossenheit ggü. Sanierungsmaßnahmen erst all- mählich in den Fokus rückt. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? In einer Kostenkalkulation wurden drei Varianten (für Personalkosten und Sachkostenpauschale bei der KEK) gerechnet: mit je 1, 2 und 3 neuen Quartieren pro Jahr mit Start in 2021. Für den DHH 2021/2022 ergeben sich daraus einzuplanende Kosten von rund 79.000 € (1 Quartier pro Jahr) bzw. 157.000 € (2 Quartiere) bzw. 236.000 € (bei Start von 3 Quartieren pro Jahr). Für die insgesamt vorgesehenen neuen 21 Energiequartiere in den Stadtteilen entstehen der Stadt Gesamtkosten in Höhe von rund • 1,32 Mio. € (Variante 3 Quartiere pro Jahr. Laufzeit bis 2029), entspricht rund 63.000€/Quartier • 1,36 Mio. € (Variante 2 Quartiere pro Jahr. Laufzeit bis 2033) entspricht rund 65.000€/Quartier • 1,52 Mio. € (Variante 1 Quartier pro Jahr. Laufzeit bis 2043) entspricht rund 72.000€/Quartier Die Summe der jeweiligen Förderzuschüsse der KfW beträgt entsprechend rund 2,44 / 2,53 bzw. 2,83 Mio. €. Für die schnelle Variante sind bei der KEK bis zu 6,75 Vollzeitäquivalentstellen pro Jahr erforderlich, 4,5 für die mittlere und 2,25 für die langsame Variante. Aus Sicht der KEK ist die beschleunigte Variante notwendig, damit die Konzepte in spätestens zehn Jahren flächendeckend in den geeigneten Quartieren vorliegen und ihre Wirkung (10 bis 20 Jahre Umsetzung der Maßnahmen) noch rechtzeitig entfalten können. Auch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die KfW-Fördermittel im Programm 432 noch bestehen und genutzt werden können, in der beschleunigten Variante höher. Die einzuplanenden Kosten in den weiteren Doppelhaushalten Kosten ändern sich, da jedes Jahr neue Quartiere hinzukommen. In den drei Varianten werden ab dem dritten Jahr (2023) drei / sechs / neun Quartiere gleichzeitig bearbeitet. Da die Antragstellung und das Fördermanagement gegenüber der KfW formell über eine städtische Dienststelle erfolgen muss, übernimmt der Umwelt- und Arbeitsschutz die notwendige Abwicklung (im UA-Haushalt werden auch die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt). Die Ausweitung der Energiequartier-Initiative führt hier einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und einem zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von bis zu einer halben Stelle (0,5, gehobener Dienst). Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Für Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement: Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – integriertes Quartierskonzept & Sanierungsmanagement“ (Nr. 432) der KfW Förderhöhe 65% der Projektkosten (siehe oben). 77 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.3 Aufsuchende Energieberatung 1 Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Schritte zur Einrichtung des Beratungszentrums Klimaschutz siehe unter E2.1. Für die Durchführung einer Energiekarawane (pro Jahr sollen drei Energiekarawanen organisiert wer- den) sind folgende Schritte erforderlich: • Schulungen der Energieberaterinnen und Energieberater und Materialerstellung für „Energiekara- wane Karlsruhe“ • Definition der Einsatzbereiche/Wohngebiete (jeweils rund 400 Haushalte pro Karawa- ne/Wohngebiet) • Vernetzung mit Energieberatern, Handwerk, Verbraucherzentrale • Schirmherrschaft von OB / Fachbürgermeisterin für die Vor-Ort-Aktionen Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die energetische Sanierung im Bestand ist eine Grundvoraussetzung, um Klimaneutralität in der Stadt bis 2050 erreichen zu können. Dazu muss die derzeitige Sanierungsquote deutlich erhöht werden. Mit einer neutralen und qualitativ hochwertigen Angebotsberatung (möglichst auch in bauphysikalischen Fragen) können private Eigentümerinnen und Eigentümer für die Sanierung und den Heizenergieträ- gerwechsel motiviert und bei der Umsetzung unterstützt werden. Durch Umstrukturierungen ihres Beratungsangebots haben sich die Stadtwerke Karlsruhe 2019 aus der gebäudebezogenen Energieberatung weitgehend zurückgezogen. Dadurch ist eine spürbare Lü- cke bei der kostenlosen Erstberatung im Stadtgebiet entstanden, die es einerseits zu schließen gilt. Andererseits soll eine Weiterentwicklung stattfinden, indem entsprechende Initialberatungen nicht nur auf Nachfrage, sondern aktiv in einzelnen Quartieren angeboten werden. Deshalb wird ein Beratungszentrum Klimaschutz eingerichtet (siehe Maßnahme E2.1), das neben anderen Beratungsinhalten (z.B. PV-Beratung) auch eine qualifizierte Energie- und Sanierungsbera- tung bietet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der individuellen Erstansprache mit Potenzialabschätzung der ökologischen wie ökonomischen Wirkung passender Sanierungsmaßnahmen. Synergieeffekte durch gemeinsame Infrastruktur und organisatorische Unterstützung werden dabei genutzt. Als geeignetes Instrument, um Eigentümerinnen und Eigentümer direkt in Wohngebieten mit hohem energetischen Sanierungsbedarf zu erreichen, haben sich konzentrierte Kampagnen in Form von „Energiekarawanen“ bewährt. In Stadtteilen, wo in naher Zukunft noch kein Quartierskonzept im Rah- men der Energiequartier-Initiative erstellt wird (siehe B2.2), sollen solche Energiekarawane als alter- natives Angebot durchgeführt werden. Dabei besuchen Energieberaterinnen und Energieberater die Eigentümer nach vorheriger Terminvergabe persönlich zu Hause. Diese Erstberatung wird für einen definierten Zeitraum in den ausgewählten Bestandsquartieren angeboten. Die Zahl der persönlichen Kontakte kann dadurch deutlich erhöht werden. In Zusammenarbeit mit Energieberaterverbänden, der Verbraucherzentrale und der Handwerkskammer werden zudem Fachexpertinnen und -experten ver- mittelt, um die Interessenten von der Erstansprache/persönlichen Einladung bis zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme begleiten zu können. 78 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.3 Aufsuchende Energieberatung 2 Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Sanierungsquote im Bestand erhöhen, Ziel- marke mindestens 2% jährlich Nach Erfahrungswerten der Stadtwerke: Rund 500 stationäre und rund 200 vor-Ort- Beratungen pro Jahr. Die ersten vier Jahre werden als Schwerpunkt drei Karawanen pro Jahr durchgeführt, 15 bis 20% der Haushalte im jeweiligen Zielgebiet einer Energiekarawane werden beraten. Bis 2023 hat die Energiekarawane zwölf Stadt- teile besucht, die erst später ein Quartierskon- zept erhalten. Zielgruppe Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer (zunächst Priorität auf Gebäudebaujahr 1979 und älter), Energieberatende, Handwerksbe- triebe Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Die allg. Energie- und Sanierungsberatung ist bei nahezu allen regionalen Energieagenturen oder vergleichbaren kommunalen Beratungseinrichtungen wesentlicher Leistungsbestandteil des Ange- bots, vgl. z.B. das Energieberatungszentrum Stuttgart (www.ebz-stuttgart.de) • Energiekarawanen fanden bislang in rund 60 Kommunen im Rhein-Main-Gebiet statt: www.klimaschutz.de/projekt/energiekarawane-gegen-den-sanierungsstau. Beispiel für eine aktuelle Karawanenaktion in Worms: www.worms.de/de/mein-worms/umwelt/energie/Energiekarawane.php. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Die Maßnahme ist eine wesentliche Grundlage für künftige CO 2 -Einsparungen. Gebäudesanierungen führen zu Einsparungen von ca. 3- 5 t CO 2 pro saniertem Gebäude pro Jahr. Der Energieträgerwechsel der Heizung bringt rund 8-11 t CO 2 jährlich pro Heizungsumstellung (siehe dazu bereits im Maßnahmenblatt B2.2). Eine Abschätzung, welche tatsächlichen Minderungspotenziale aus der ausgebauten Sanierungsberatung oder der Durchführung einer Energiekarawane resultieren ist nicht möglich. Zur möglichen Gesamteinsparung der Maßnahmen im Bereich B2 siehe unter B2.1. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Modernisierungsmaßnahmen führen allg. zu Wertsteigerungen der Gebäude und einem höheren Wohnkomfort und tragen zur Aufwertung des Wohnumfelds bei. Unterstützung lokaler Anbieter und des lokalen Handwerks Wer? Treiber und Ansprechpartner KEK Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? Für die Durchführung einer Energiekarawane: a) Umwelt- und Arbeitsschutz, Stadtwerke Karlsruhe, Stadtplanungsamt, Ortsverwal- tungen b) Handwerkskammer, Energieberaterver- bände, Kreishandwerkerschaft, Verbrau- cherzentrale, Bürgervereine, Eigentümer- verbände, KEA (Zukunft Altbau) 79 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.3 Aufsuchende Energieberatung 3 Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Für die Durchführung einer Energiekarawane: 6 Monate Initiierung/Vorbereitung (Personalfin- dung, Schulungen, Materialerstellung) 2- 3 Monate Umsetzung pro Energiekarawane (Ansprache, Terminorganisation, Beratungen) Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Siehe unter B2.2 Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Für die Energie- und Sanierungsberatung im Stadtgebiet sowie die Organisation der Energiekarawa- nen werden zwei Vollzeitstellen sowie eine 30% Assistenzstelle kalkuliert. Diese sind Bestandteil des vorgesehenen „Beratungszentrums Klimaschutz“, die notwendigen Personal- und Sachkosten sind deshalb im Maßnahmenblatt E2.1 monetarisiert. Vorhandene Beratungsangebote (z.B. Energiechecks Verbraucherzentrale) werden integriert. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Passende Beratungen vor Ort können teilweise über die Energieberatung Verbraucherzentrale erfol- gen. Die bewilligte Anzahl dieser Checks lässt sich im Voraus nicht kalkulieren – und damit auch nicht ein evtl. Rückfluss von eingesetzten Finanzmitteln. Ein neues Förderprogramm des Landes zur Motivation und Bewusstseinsbildung, das hier greifen könnte, wurde vom Umweltministerium Baden-Württemberg für die neue KlimaschutzPlus- Förderrichtlinie in Aussicht gestellt. Eingeschränkt wäre auch ein Sponsoring einzelner Energiekarawanen möglich (z. B. durch Banken). Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelbar, Grundlage für zukünftige Wirkungen Jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme trägt unmittelbar zur CO 2 -Reduktion bei. 80 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.4 Ausbau des Contractings im Bereich energetische Sanierung Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Der Strategieplan soll 2020 erarbeitet und die einzelnen Bausteine anschließend in laufende Aktivitäten eingebunden werden. Mögliche Bausteine können dabei sein: • Ausarbeitung spezifischer Kampagnen für definierte Zielgruppen • Einbindung externer Akteure, z.B. Contractoren, Sparkasse, Handwerk • Qualifizierungsangebote für Energieberater, Handwerker, Projektentwickler • Ausbau des Contractoren-Netzwerks der KEA Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Abbau von Informationsdefiziten, Steigerung der Sanierungsrate, Beschleunigung des Energieträgerwechsels Beitrag zur Steigerung der Sanierungsquote und der damit erzielbaren CO 2 -Einsparung (siehe B2.1) Zielgruppe Wohneigentümergemeinschaften (WEG), Wohnbauunternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Contracting kann dabei helfen, die notwendige Bestandssanierung und Modernisierung von Gebäuden und energetischer Anlagen deutlich zu forcieren. Grundlage ist immer eine maßgeschneiderte und effiziente Lösung, sowohl bezüglich der Energieeinsparung als auch der Kosten. Mit Contracting wer- den in der Regel Einspargarantien vereinbart. Der Contractor ist also in der Pflicht und hat Eigeninte- resse daran, dass berechnete Einsparungen tatsächlich realisiert werden. Er ist auch verantwortlich für die Instandhaltung und laufende Überwachung der Anlage. Die Contracting-Nehmer, zum Beispiel ein Unternehmen oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft, erhalten eine schlüsselfertige Anlage, ohne eine große Erstinvestition tätigen zu müssen. Der Contractor finanziert sich über die eingesparte Energie. Obwohl es mittlerweile eine Reihe von umgesetzten Erfolgsbeispielen auch in der Region Karlsruhe zu verschiedenen Formen des Contractings gibt, bleibt diese Form der Maßnahmenumsetzung und - finanzierung nach wie vor deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurück. Mit den relevanten Akteuren vor Ort wird deshalb ein Strategieplan Contracting erarbeitet, um dieses Instrument verstärkt im Bereich energetische Sanierung und Anlagenmodernisierung einzusetzen. Es sollen vor allem bestehende Informationsdefizite und Hemmnisse abgebaut und Anknüpfungspunkte zu laufenden Aktivitäten ge- nutzt werden. Hier besteht eine enge Verknüpfung zum Modernisierungsbündnis mit Wohnungsbauak- teuren (Maßnahme B2.1). Ziele sind Anhebung der Sanierungsrate, Unterstützung des Energieträger- wechsels, Verbesserung der Energieeffizienz, Modernisierung energietechnischer Anlagen. Mit dem Kompetenzcenter Contracting bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) mit Sitz in Karlsruhe umfangreiche Unterstützung, Erfahrung und Know-how, auf die dabei zurückge- griffen werden kann. Die Beratung zum Contracting erfolgt im Rahmen der Angebote des Klimaschutz-Beratungszentrums (Maßnahme E2.1). Wer? Treiber und Ansprechpartner KEK Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadtwerke Karlsruhe b) KEA, Handwerk, Contractoren 81 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.4 Ausbau des Contractings im Bereich energetische Sanierung Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Mannheim: Pilotprojekt mit Contracting zur energetischen Sanierung eines Studierendenwohnheims (Wärmedämmung, Lüftung) • Weitere umgesetzte Best-Practice-Beispiele in Baden-Württemberg finden sich unter www.kea- bw.de/contracting/wissensportal/best-practice-contracting. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Zunächst Grundlage für zukünftige CO 2 -Einsparungen. Zur möglichen Gesamteinsparung der Maßnahmen im Bereich B2 siehe unter B2.1. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? • Finanzielle und organisatorische Entlastung von Eigentümern und Anlagenbetreibern • Stärkung der Liquidität v.a. kleiner Unternehmen, da sie keine Investitionen tätigen müssen. • Bei Unternehmen wird die Einführung von Energiemanagementsystemen erleichtert, da diese mit neuen Anlagen oft einhergehen. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Strategieplan 2020 Die Kampagnenarbeit ist auf mehrere Jahre Laufzeit angelegt. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Vorurteile bzw. unzureichende Kenntnisse über das Instrument Contracting bei den Zielgruppen abbau- en. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Strategieentwicklung ist über das Modernisierungsbündnis (B2.1) abgedeckt. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelbar 82 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.5 Konstruktive Kooperation Denkmalschutz und Energie Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die energetische Sanierung von Baudenkmälern ist anspruchsvoll und führt oft zu Zielkonflikten. Die Klimaschutzziele von Karlsruhe müssen aber auch denkmalgeschützte Gebäude so gut wie möglich einschließen, da deren Anzahl in Karlsruhe vergleichsweise hoch ist. Vor allem die rege- nerative Energieversorgung spielt eine wichtige Rolle, wenn die Gebäudehülle nicht umfassend energetisch saniert werden kann. Änderungen an Baudenkmälern, z. B. die Installation einer Pho- tovoltaik- oder solarthermischen Anlage, bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde. Sind kommunale Baudenkmäler betroffen, ist das Regie- rungspräsidium Karlsruhe als genehmigende Behörde zuständig. Um sicherzustellen, dass die Thematik weiter vorangebracht und konkrete Lösungen erarbeitet werden, wird bei der Stadt ein Runder Tisch Denkmalschutz und Klimaschutz eingerichtet und ein Netzwerk Klima- und Denkmalschutz initiiert: Der Runde Tisch Denkmalschutz und Klimaschutz als erste Säule soll die übergreifenden Be- lange der Denkmalschutzbehörden der Stadt und des Landes (Landesamt für Denkmalpflege) sowie der von Sanierungswilligen zusammenbringen und im Sinne einer zeitgemäßen, klima- schutzverträglichen Denkmalpflege grundsätzliche Lösungsansätze anstreben. Damit sollen Hür- den erkannt und abgebaut werden, energetische Verbesserungen bei denkmalgeschützten Ge- bäuden anzugehen. Der Runde Tisch sollte halbjährlich oder nach Bedarf zusammenkommen. Das Thema Denkmalschutz soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Beratungsgespräche ein- fließen, die Lösungsansätze können den Interessierten und Sanierungswilligen eine wertvolle Pla- nungs- und Entscheidungshilfe sein. Aufgaben des Runden Tisches wären in erster Linie: • Den Dialog Bauherren - Denkmalschutzbehörden als Austauschplattform verstetigen • Expertensichten aus dem Fachpartner-Netzwerk, z. B. Bauphysik, Fachhandwerker, einholen und mit einbeziehen • Kontakt zu überregionalen Stellen (auch Nachbarkreisen), um zum Beispiel „Best Practice“- Beispiele kennenzulernen Aufgabe eines Fachpartner-Netzwerks aus besonders für Baudenkmäler qualifizierten Planern und Fachbetrieben wäre es, anwendungsbezogene Lösungen zu finden, die sowohl den Belangen des Denkmalschutzes als auch des Klimaschutzes entsprechen. Interessenten (Bauherren bei Sanierungen) finden beim Netzwerk fachkundige Beratung. Es gibt Erfahrungen weiter und trägt zum Erhalt historischer Bausubstanz unter Berücksichtigung der Klimaschutzanforderungen bei. Zeitgemäßes Wohnen soll kein Widerspruch zum Leben im Denkmal sein (Behaglichkeit, solare Nutzung, Baustoffe, Wärmeversorgung). Aufgaben des Netzwerks könnten sein: • Gute Beispiele zusammenstellen - auch aus anderen Kommunen (und Ländern), und klima- schutzgerechte Denkmaltypologien erarbeiten • Wegweisungsberatung zu anderen Denkmalspezialisten Ziel beider Maßnahmen ist eine frühzeitige, aber auf Langfristigkeit angelegte konstruktive Zu- sammenarbeit aller Beteiligten und die Erarbeitung einer Basis für konsensuale Lösungen, um die Beratung zu stärken und die Abwägung im Einzelfall zu unterstützen. 83 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.5 Konstruktive Kooperation Denkmalschutz und Energie Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Verstetigung der bestehende Arbeitsgruppe Denkmalschutz im Rahmen des DACH-Projekts „Ener- gieeffiziente Stadt“ (geförderte Laufzeit noch bis Ende 2020) • Ausgewogene Zusammensetzung sowohl des Runden Tisches wie des Netzwerks erforderlich (Denkmalschutz- und Baurechtsbehörden, Eigentümerinteressen, Architekten, Handwerk, Ingeni- eurbüros, Energie- und Klimaschutzexperten, Bauherren, WTA (Wissenschaftlich-Technische Ar- beitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege)) • 2. Jahreshälfte 2020: 1. Runder Tisch Denkmalschutz und Klimaschutz • Anfang 2021: Interessenten für Netzwerk gewinnen • Mitte 2021: Netzwerk gründen, Ziele und Arbeitsweise festlegen, Organisation und Finanzierung regeln Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Stärkung der Beratungskompetenz und Erhö- hung der Beratungseffizienz Stärkung energetischer Gesichtspunkte bei Sanierungen von Baudenkmalen, auch für Wohnungsbaugesellschaften und - genossenschaften, die günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen wollen Anreize schaffen zur energetischen Sanierung von Baudenkmälern Interessenskonflikte (Vorbehalte) abbauen Beitrag zur Steigerung der Sanierungsquote und der damit erzielbaren CO 2 -Einsparung (siehe B2.1) Zielgruppe Eigentümerinnen und Eigentümer von Bau- denkmälern, deren Interessenvertretungen, Architekten, Handwerk, Energieberatende, Denkmalschutzbehörden (Stadt und Regie- rungspräsidium Karlsruhe) sowie Landesamt für Denkmalpflege Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Fachpartnernetzwerk Enzkreis: www.ebz-pforzheim.de Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Grundlage für zukünftige CO 2 -Einsparungen Zur möglichen Gesamteinsparung der Maßnahmen im Bereich B2 siehe unter B2.1. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Zeitgemäßer Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden Wer? Treiber und Ansprechpartner KEK Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Umwelt- und Arbeitsschutz, Stadtplanungs- amt, Bauordnungsamt, Volkswohnung, Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Karls- ruhe b) Handwerkskammer, DACH-Denkmal- schutzgruppe (Wohnbaugesellschaften, Haus&Grund), Architektenkammer, Eigen- tümerverbände, Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege, WTA, Regierungspräsidium Karlsruhe (Hö- here Denkmalschutzbehörde), 84 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.5 Konstruktive Kooperation Denkmalschutz und Energie Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Nach Beschlussfassung ca. 6 Monate bis Teil- nehmerinnen und Teilnehmer gefunden und arbeitsfähig sind. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Interessenskonflikte nicht in jedem Einzelfall lösbar • Bürokratische (rechtliche) Hürden • Einzelfallentscheidungen machen abhängig von personeller Besetzung • Runder-Tisch-Mitglieder müssen neutral und frei von Interessenskonflikten sein Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Die Maßnahme ist personell an das Modernisierungsbündnis (siehe -2-1) angekoppelt. Anfallende Kos- ten (z.B. Moderation und Organisation des Netzwerks, Kostenerstattung für externe Expertinnen und Experten, Öffentlichkeitsarbeit, Sachmittel) sind somit im Beratungszentrum Klimaschutz ( siehe F- 2) bereits berücksichtigt. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Fördermöglichkeit über „Qualitätsnetzwerk Bauen“ - siehe Maßnahme Modernisierungsbündnis B2- 1. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Langfristig, Grundlage für zukünftige Wirkungen 85 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.6 Volkswohnung als wichtiger Klimaschutzakteur bei der Bestandssanierung Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Auf Basis der im Jahr 2017 umfassend erhobenen Gebäudedaten sowie in Kooperation mit For- schungseinrichtungen sind folgende Schritte geplant: • Erarbeitung eines langfristigen Sanierungsplanes mit dem Ziel der klimaneutralen energiebedingten Emissionen • Kontinuierliche Identifikation weiterer Maßnahmen • Überführung der Strategieempfehlungen in die jährlichen und mittelfristigen Sanierungspläne. • Nach Ausarbeitung der langfristigen Sanierungsplanung: Gezielter Austausch mit anderen Woh- nungsbaugesellschaften über das Modernisierungsbündnis und den Runden Tisch Wohnungsbau- gesellschaften (siehe B2.1). Ziel ist es, über die Vorgehensweise der Volkswohnung weitere lang- fristig angelegte Sanierungsstrategien zu initiieren. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Volkswohnung als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Karlsruhe verfügt mit knapp 13.200 Wohnungen in ca. 650 Gebäuden über den größten Mietwohnungsbestand in Karlsruhe. Angelehnt an die Ziele der Stadtverwaltung zum Klimaschutz (siehe E1.1) strebt die Volkswohnung die Klimaneutralität der energiebedingten Emissionen bis 2040 an. Eingebettet ist dies in eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie, die weitere ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt. Die Bezahlbarkeit des Wohnraumes muss dabei stets gewährleistet bleiben. Die dafür notwendigen Maßnahmen werden identifiziert, quantifiziert, zeitlich geplant und abgestimmt. Das Vorhaben baut auf der grundlegenden Modernisierungs- und Sanierungsstrategie der Gesellschaft auf. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wird der Gesamtbestand kontinuierlich weiterentwickelt und auf einem hohen energetischen Stand unter Berücksichtigung der Sozialverträglichkeit bewirtschaftet. Neubauprojekte plant und realisiert die Volkswohnung derzeit grundsätzlich nach dem KfW 55- Standard. Ein notwendiger Standard für Sanierungs- und Modernisierungsprojekte wird noch abgelei- tet, ebenso die zukünftig erforderliche Sanierungsquote, um die älteren Bestandsgebäude bis 2040 in Richtung Klimaneutralität zu ertüchtigen. Wichtige Erfahrungen für zukünftige Sanierungsoptionen werden dabei in Forschungsprojekten ge- sammelt, wie aktuell in einem größeren Projekt unter Einbezug mehrere Geschosswohnungsbauten in Durlach-Aue (Ersinger Straße). Die Projekte sollen Kombinationen bewährter Technologien (BHKW, Wärmepumpe, Photovoltaik, Solarthermie) aufzeigen, um auch für Gebäude ohne drängenden Sanie- rungsbedarf im wirtschaftlichen Rahmen zusätzliche Einspareffekte generieren zu können. 86 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.6 Volkswohnung als wichtiger Klimaschutzakteur bei der Bestandssanierung Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Identifikation der notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität des Ge- bäudebestands bis 2040. Beitrag zur Steigerung der Sanierungsquote und der damit erzielbaren CO 2 -Einsparung (siehe B2.1) Zielgruppe Volkswohnung als Gebäudebesitzerin, Mie- terinnen und Mieter der Vowo Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? - Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Derzeit noch nicht quantifizierbar. Zur möglichen Gesamteinsparung der Maßnahmen im Bereich B2 siehe unter B2.1. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Energetische Maßnahmen sind eingebettet in die grundlegende Modernisierung der Gebäudesubstanz und Infrastruktur, dadurch lässt sich nicht nur ein Bestandserhalt und eine Bestandsweiterentwicklung erzielen, sondern auch eine Erhöhung des Mieterkomforts, sowie eine adäquate Entwicklung der Wohnkosten (stets Prämisse für die Maßnahmen der Volkswohnung). Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Langfristprojekt bis 2040 Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Auch mittelfristig absehbar bestehende Kapazitätsengpässe der Bauwirtschaft gerade in der Be- standssanierung. Aktuell werden auf Ausschreibungen regelmäßig zu wenige und vielfach sehr teu- re Angebote abgegeben. • Grundlegendes Ziel der VOWO ist es, die Gesamtmiete auch nach der Sanierung auf bezahlbarem Niveau zu halten. • Steigender Bedarf an Komplettsanierungen: Diese sind organisatorisch anspruchsvoll, da Mieter zeitweise mit neuen Wohnungen versorgt werden müssen Wer? Treiber und Ansprechpartner Volkswohnung Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadtverwaltung, Stadtwerke Karlsruhe b) Architekten, Energieplaner, Handwerkerschaft Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Jede umgesetzte Sanierung trägt zur sofortigen Energieeinsparung bei 87 Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren Maßnahme B2.6 Volkswohnung als wichtiger Klimaschutzakteur bei der Bestandssanierung Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Volkswohnung investierte bislang ca. 9,5 Mio. € jährlich in die Sanierung und Modernisierung des Bestandes (zusätzlich zur laufenden Instandhaltung). Es ist eine deutliche Aufstockung des Modernisie- rungsbudget auf ca. 50 Mio. €/a vorgesehen. Eine Personalaufstockung ist ebenfalls erforderlich. 88 Handlungsfeld C: Wirtschaft C1 Klimaallianz C1.1 Klimaschutzmanagement für den Bereich Wirtschaft C1.2 Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen C2 Netzwerk und Erfahrungsaustausch C2.1 Klimastammtisch C2.2 Neue Energieeffizienz-Netzwerke starten C2.3 Energienetzwerk Green IT C2.4 Bündelung und Weiterführung von Fortbildungs- und Beratungsangeboten C2.5 Energiekonzepte für Gewerbegebiete 89 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C1.1 Klimaschutzmanagement für den Bereich Wirtschaft Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Klärung der oranisatorischen Anbindung • Anmeldung und Berücksichtigung für das Stellenschaffungsverfahren 2020 • Die Einreichung eines NKI-Förderantrags ist erst nach formeller Verabschiedung des neuen Klima- schutzkonzepts im Frühjahr 2020 möglich (Ziel 65 % Anteilsförderung) • Nach Bewilligung: Stellenbesetzungsverfahren (frühestens zum Herbst 2020 realistisch) Was & Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? • Kontinuität bei der Ansprache und Einbe- ziehung von Unternehmen • Voraussetzung für Umsetzung der unter C2 ff. genannten Maßnahmenvorschläge Zielgruppe Unternehmen und Gewerbebetriebe unter- schiedlicher Größe aus Industrie und dem Bereich Gewerbe/Handel/Dienstleistungen Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? / Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Zur Unterstützung bei der Erschließung von Energieeinsparpotenzialen in Unternehmen gab es in den zurückliegenden Jahren bereits erfolgreiche Ansätze. Dazu zählen etwa die Durchführung zeitlich be- grenzter Projektrunden (z.B. Energieeffizienz-Netzwerk Karlsruhe, ECOfit) oder die Erarbeitung gewer- begebietsspezifischer Energiekonzepte (Beispiel Pfannkuchareal). Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten fehlte allerdings die notwendige Kontinuität. In der Folge kamen neue Projektrunden nicht oder nur mit großem zeitlichen Versatz zu Stande oder die Umsetzung der Konzeptergebnisse konnte nicht zufriedenstellend begleitet werden. Voraussetzung für einen intensiveren Einbezug des Wirtschaftssektors ist deshalb eine personelle Ver- stärkung in Form eines „Kümmerers“. Die organisatorische Zugehörigkeit wäre noch zu klären (z.B. beim Umwelt- und Arbeitsschutz). Denkbar wäre auch eine Andockung an die zwei genehmigten (aber noch nicht besetzten) Projektstellen bei der Wirtschaftsförderung und dem Stadtplanungsamt zur Revi- talisierung von Gewerbegebieten. Dieses neue Team soll das erfolgreiche REGEKO-Projekt im Gewer- bequartier Grünwinkel fortführen und den Ansatz auf weitere Gewerbegebiete übertragen. Durch die Einbindung des Klimaschutzmanagers würde hier gezieltes energetisches Know-how eingebracht, zu- gleich könnten Synergieeffekte bei der Ansprache von Unternehmen genutzt sowie ein einheitliches Auftreten der Stadt gewährleistet werden. Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagers oder der Klimaschutzmanagerin wären neben der gebiets- bezogenen Arbeit und der Initiierung weiterer Energiekonzepte in Gewerbegebieten (siehe C2.5) auch die Betreuung der Klimaallianz (siehe C.1.2) und die Koordinierung neuer Netzwerke (siehe C2.2). Eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren insb. aus dem Bereich Beratung und Fortbildung, etwa der KEFF-Stelle zur kostenfreien Erstberatung von Betrieben oder dem Technologietransfermanage- ment der Wirtschaftsförderung, wird dabei vorausgesetzt. Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Personal- und Organisationsamt, Wirtschaftsför- derung, Stadtplanungsamt, ggf. KEK b) Projektträger Jülich (PtJ), weitere Akteure pro- jektbezogen (siehe C2 ff.) 90 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C1.1 Klimaschutzmanagement für den Bereich Wirtschaft Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Freiburg: Einstellung einer „Klimamanagerin Gewerbe“ für das Projekt „Green Industry Park“ (Voll- zeitstelle mit anfänglicher NKI-Bundesförderung), siehe www.klimaschutz.de/stadt-freiburg-im- breisgau • Heidelberg: 50 %-Teilzeitstelle für die Betreuung des Projekts „Nachhaltiges Wirtschaften“ mit Hei- delberger Betrieben (Netzwerkpflege und Neuakquise Projektrunden) siehe www.heidelberg.de/hd/HD/Leben/Nachhaltiges+Wirtschaften.html Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Die Maßnahme selbst bewirkt keine CO 2 -Einsparung, ist aber Voraussetzung für projektbezogene Ein- sparungen Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Frühestens zum Herbst 2020 realistisch Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? - Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Eine dauerhafte Vollzeitstelle gehobener Dienst (ohne Berücksichtigung Förderung) Zusätzliches Sachkostenbudget in Höhe von ca. 15.000 €/a insb. zur Abdeckung anfallender Sachkos- ten für Netzwerkangebote (C2 ff.). Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Für die Neueinstellung von Klimaschutzmanagerinnen und -managern besteht die Möglichkeit einer Anteilsförderung durch den Bund im Rahmen der „Kommunalrichtlinie“ der Nationalen Klimaschutziniti- ative (NKI). Die Förderquote beträgt 65 % für max. 3 Jahre. Die Beantragung eines Anschlussvor- habens und damit eine Verlängerung mit max. 24 Monaten (mit 40 % Förderquote) ist zusätzlich mög- lich. Hinweis: Die Förderung für das Klimaschutzmanagement für abgeschlossene Klimaschutzkonzep- te ist nur noch als Übergangsregelung in der aktuellen Richtlinie (v. 05.06.2019) enthalten, sodass derzeit keine verbindliche Aussage möglich ist, wie lange diese noch bestehen bleibt. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort bis mittelbar 91 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C1.2 Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Bildung einer Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen stellt eine zentrale Maßnahme im Bereich Wirtschaft dar. Mit der Klimaallianz soll zum einen engagierten Unternehmen, die sich dem langfristigen Ziel der Klimaneutralität verpflichtet fühlen und bereits konkrete Maßnahmen im Betrieb umsetzen, eine Plattform geboten werden, um ihr Engagement öffentlichkeitswirksam präsentieren und sich mit Gleich- gesinnten austauschen zu können. Zum anderen sollen über die Allianz auch weitere interessierte U n- ternehmen motiviert werden, „mitzumachen“ und sich mit den Möglichkeiten, Energie und Ressourcen einzusparen sowie erneuerbare Energien zu nutzen, aktiv auseinanderzusetzen. Dazu werden im Rahmen der Allianz auch bestehende Unterstützungs-, Schulungs- und Förderangebote vermittelt. Außerdem sollen die Öffentlichkeitsarbeit für das Thema Energieeffizienz und Klimaschutz im gewerbli- chen Bereich insgesamt deutlich ausgebaut und regelmäßig Best-P ractice-Beispiele präsentiert wer- den. Damit ist die Klimaallianz zugleich Marketing- und Vernetzungsinstrument, das eine hohe Breitenwir- kung und zunehmende Dynamik im Bereich der Wirtschaft entfalten soll. Die Maßnahme lebt von der Begeisterung und Motivation der Unternehmen, die durch interessante Austauschformate sowie zielge- richtet durch Kommunikation und Marketing erreicht wird. Auch dient die Klimaallianz dazu, Bürgerin- nen und Bürgern Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen erlebbar zu machen. Über die Allianz wird eine jährliche, öffentlichkeitswirksame Tagung angeboten, bei der als Option auch besonders ambitionierte Umsetzungsprojekte einzelner Klimaallianz-Unternehmen ausgezeichnet wer- den können. Die Klimaallianz ist zudem eng mit den weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen des Kli- maschutzkonzepts verknüpft: So soll ein Klimastammtis ch als regelmäßiges lockeres Austauschformat etabliert werden (siehe C2.1), ebenso können sich aus der Gruppe der Vorreiterunternehmen weiter- führende Energienetzwerke bilden (siehe C2.2 und C2.3). Die Maßnahmen müssen mit Bezug auf die Kommunikation und die Ansprache der Unternehmen dabei eng miteinander koordiniert sein. Weitere Formate sind vorstellbar und lassen sich auch mit bereits bestehenden Aktivitäten von Karlsruher Akt- euren verbinden (z.B. Hot-Spot-Tour des EnergieForums oder themenbezogener „Brennpunkt“ von fokus.energie). Bedingung für eine Teilnahme ist die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung durch die beteiligten Unternehmen. Die konkreten Kriterien dafür müssen noch ausgearbeitet werden und sollen sich an vergleichbaren Modellen wie der Klimaallianz in Münster orientieren. Um die Klimaallianz als attraktive Plattform den Unternehmen nahezubringen, wird eine Schirmherr- schaft des Oberbürgermeisters angestrebt. Zu prüfen wäre zudem die Option, die Klimaallianz nach erfolgreicher Konsolidierung nach Abstimmung und in Kooperation insb. mit der Kompetenzstelle Energieeffizienz Mittlerer Oberrhein (KEFF) sowie der TechnologieRegion Karlsruhe für weitere Unternehmen aus der Region zu öffnen oder das Modell ge- nerell in ein regionales Format zu überführen. Die Koordination der Klimaallianz und der begleitenden Austauschformate wird durch die neue Stelle des/der Klimaschutzmanager/in bei der Stadt Karlsruhe übernommen. 92 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C1.2 Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Vorbereitende Schritte - Ausarbeitung eines Modells für Karlsruhe mit Kriterien, Empfehlungen, Inhalten/Angeboten (Herbst/Winter 2019/2020): Wesentliche Eckpfeiler für die Klimaallianz wur- den bereits im Arbeitskreis Wirtschaft für das Klimaschutzkonzept abgestimmt. Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung und den Teilnahmekriterien werden ab Herbst 2019 im Rahmen eine Masterarbeit ausgearbeitet, die von KEK und IREES betreut wird. • Grundsatzbeschluss (1. Quartal 2020) Für Umsetzung der Klimaallianz ist zunächst eine entspre- chende Beschlussfassung erforderlich. Als wichtiger Punkt ist dabei auch die Finanzierung zum erstmaligen Aufbau und Betreuung der Klimaallianz zu klären. Es wird empfohlen, dass von den Unternehmen keine Teilnahmegebühr verlangt wird, sondern auf das Engagement der Unterneh- men gesetzt wird und beispielsweise die regelmäßigen Themenaustauschtreffen bei den teilneh- menden Unternehmen stattfinden. • Marketing und Akquisition der Unternehmen (2. bis 3. Quartal 2020): Um die Klimaallianz erfolg- reich zu initiieren ist eine entsprechende Kommunikation und Marketing des Labels Karlsruher Klimaallianz erforderlich. Die Erfahrungen aus Münster haben gezeigt, dass die anfängliche Ak- quise mit hohem Aufwand verbunden und eine Direktansprache notwendig ist. Dieser Schritt der Anfangsakquise soll in Karlsruhe mit dem noch laufenden DACH-Projekt angeschoben werden, wobei eine breitere Unterstützung durch andere Akteure angestrebt wird. Ziel ist es eine Mindest- zahl von ca. 20 Unternehmen zu gewinnen, um mit diesen öffentlichkeitswirksam starten zu kön- nen. Das Beispiel Münster hat gezeigt, dass die Klimaallianz zum „Selbstläufer“ wird, sobald eine kritische Anzahl an teilnehmenden Unternehmen überschritten ist. • Auftaktkonferenz zum Start der Klimaallianz (Ende 2020, ggf. Anfang 2021) • Laufende Betreuung durch die/den Klimaschutzmanager: Weitere Akquise von Unternehmen, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Organisation der Jahreskonferenz und Austauschformate, Vermittlung von Unterstützungsangeboten an Teilnehmertriebe nach (ab 2021) Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Ziel ist es nach fünf Jahren bis zu 250 Unter- nehmen als Teilnehmer in der Klimaallianz zu vereinen. Als Orientierung soll folgender Stu- fenplan dienen: • Jahr 1: 20 Teilnehmer • Jahr 2: 50 Teilnehmer • Jahr 3: 100 Teilnehmer • Jahr 4: 175 Teilnehmer • Jahr 5: 250 Teilnehmer Zielgruppe Die Maßnahme soll eine hohe Breitenwirkung in der Wirtschaft (Industrie, GHD) erzielen. Daher sollen alle Unternehmen in Karlsruhe bei Erfül- lung der Teilnahmekriterien in die Klimaallianz eintreten können. Eine Beschränkung auf be- stimmte Branchen oder Unternehmensgröße ist nicht vorgesehen. Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz (Klimaschutzma- nager) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Wirtschaftsförderung, KEK, Stadtwerke Karlsruhe b) IREES, KEFF, IHK Karlsruhe, Handwerks- kammer Karlsruhe, fokus.energie e.V., Tech- nologieRegion Karlsruhe (TRK) 93 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C1.2 Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Klimaallianz-Hannover 2020, gegründet 2008: www.hannover.de/Leben-in-der-Region- Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Klimaschutz-Energie/Akteure-und-Netzwerke/Klima-Allianz- Hannover • Münster: Allianz für Klimaschutz, gegründet 2011: www.stadt-muenster.de/klima/wirtschaften- arbeiten/allianz-fuer-klimaschutz.html. Hier sind mittlerweile 100 Unternehmen vertreten. • Klimaallianz Schwerin, gegründet 2018: www.schwerin.de/news/e16b2539-5855-11e8-a217- 1967de695b51/ Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Die Gründung der Klimaallianz wird als wichtige Voraussetzung angesehen, um Unternehmen für zu- sätzliche klimaschutzrelevante Aktivitäten zu gewinnen. Als unmittelbarer Einspareffekt wird über den Zeitraum von fünf Jahren eine CO 2 -Minderung von rund 15.400 Tonnen prognostiziert. Als Grundlage für die Ableitung wird auf Ergebnisse des abgeschlossenen Energieeffizienz-N etzwerks (EEN) in Karls- ruhe zurückgegriffen. Über die Laufzeit des Netzwerkes konnten hier umgerechnet 62 Tonnen CO 2 pro umgesetzter Maßnahme und Jahr eingespart werden. Während beim EEN über die Laufzeit 15 Maß- nahmen pro Unternehmen umgesetzt wurden, wird für die Klimaallianz angenommen, dass hier zumin- dest das Teilnahmekriterium einer zusätzlichen CO 2 -Einsparmaßnahme pro Unternehmen umgesetzt wird. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Für die Bewertung des Reduktionspotentials ist zu beachten, dass die Wirkung über die direkten Ein- sparungen hinausgehen, da die Klimaallianz auch Zugpferd für weitere Maßnahmen sein kann und soll, z.B. die Bildung weiterer Energieeffizienz-Netzwerke. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Ab 2020 laufend Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Die zentrale Herausforderung ist es, die Unternehmen für die Klimaallianz zu begeistern und eine Brei- tenwirkung zu erzielen, die neue Unternehmen einbezieht, die bisher nicht ohnehin schon Vorreiter im Bereich Klimaschutz sind. Ein generelles Risiko besteht darin, dass nicht ausreichend Unternehmen für die Klimaallianz gewonnen werden können. Dem kann durch eine breite Ansprache im Verbund mit Kooperationspartnern und die Schirmherrschaft des OB begegnet werden. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelbar 94 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C1.2 Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Der Aufwand für Koordination und Organisation der Klimaallianz in Münster ist dort mit einer halben Stelle veranschlagt. Da sich mit der Stelle des Klimaschutzmanagers Synergien mit den anderen Aktivi- täten ergeben, wird der Aufwand für die Klimaallianz Karlsruhe zunächst mit 1/3-Stelle angesetzt. Hinzu kommen Sachkosten im Umfang von ca. 50 .000 €/Jahr für die laufende Öffentlichkeitsarbeit und Ver- anstaltungsorganisation. Dabei sind anzustrebende sachkostenbezogene Unterstützungsleistungen durch Kooperationspartner (z.B. IHK oder HWK) und teilnehmende Unternehmen wie etwa die Bereit- stellung von Räumlichkeiten oder Verpflegung für einzelne Termine bereits eingerechnet. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Fördermöglichkeit für die Stelle eines Klimaschutzmanagers ist bereits in C1.1 hinterlegt. 95 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.1 Klimastammtisch Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Vorbereitende Schritte und eine abschließende Konzeption für das Format werden parallel zur Vor- bereitung der Klimaallianz (im Rahmen des laufenden DACH-Projekts) erarbeitet. • Erstinformationen zum Stammtisch im Rahmen der Auftaktveranstaltung zur Klimaallianz (ange- strebt für Herbst 2020) • Erster Stammtisch im Winter 2020/201, danach vierteljährliche Treffen in 2021 und 2022, im Weite- ren nach Wunsch/Bedarf der teilnehmenden Unternehmen. • Der Stammtisch sollte zunächst zu fixen Terminen und an einem festen Ort stattfinden. Später kön- nen sich die Interessierten gegenseitig einladen, insbesondere um gute Beispiele oder auch konkre- te Problemstellungen präsentieren zu können. • Sofern von Unternehmen gewünscht ist zum späteren Zeitpunkt auch eine Übertragung der Organi- sation möglich (siehe Beispiel Nürnberg). • Grundsätzlich denkbar und zu überprüfen wäre der Bedarf nach gewerbegebietseigenen Stammti- schen in Verknüpfung mit gebietsspezifischen Energiekonzepten (C2.5). Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Seit einigen Jahren wurden bundesweit Energieeffizienz-N etzwerke eingerichtet (siehe C2.2) mit dem Ziel, dass Unternehmen nicht allein, sondern mit Gleichgesinnten wirksame Maßnahmen erarbeiten und umsetzen. Das Vorgehen hat sich bewährt und beinhaltet als einen wesentlichen Baustein mode- rierte Treffen zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Behandlung klimarelevanter Themen. Die Hürde zur verbindlichen Teilnahme an einem solchen Netzwerk ist allerdings recht hoch, auch wegen der Dauer der Selbstverpflichtung. Um diese Hürde zu senken, wird als einfacher Einstieg ein „Klimastammtisch“ (Arbeitstitel) angeboten. Dieser soll „themenoffen“ sein, d.h. es bleibt den Teilneh- mern überlassen, ob sie über Energieeffizienzmaßnahmen, Photovoltaik, spezielle technische Lösun- gen oder auch erweitert Ressourceneffizienzaspekte sprechen wollen. Themenspezifische Gruppen können sich nach Bedarf bilden oder werden als „Energieschule“ in Regie der IHK weitergeführt. Im Unterschied zu den geförderten und daher eher formalen sowie zeitlich begrenzten Energieeffizi- enz-N etzwerken sollen die Stammtische in informeller und eher lockerer Atmosphäre stattfinden und zeitlich weniger beanspruchend sein (z.B. 2-3 Stunden am späteren Nachmittag). Die Gruppengröße sollte 15 bis max. 20 Teilnehmer nicht übersteigen. Der Stammtisch soll als fester Bestandteil der Klimaallianz etabliert werden, aber generell offen für Betriebe sein, die (noch) kein Mitglied der Klimaallianz sind. Mindestens für die Startphase ist eine externe Moderation bzw. städtische Unterstützung erforderlich, auch für die Organisation externer Fachreferenten, die zu jedem Treffen einen Input zu ausgewählten Themen erbringen. Diese Aufgabe übernimmt die/der Klimamanager/in. Organisatorische Unterstüt- zung wird zudem die KEFF Kompetenzstelle Energieeffizienz Mittlerer Oberrhein während der Laufzeit des Projekts (Dez. 2020, Verlängerung bis Februar 2023 ist beantragt) und im Rahmen der Förderbe- dingungen erbringen. Im weiteren Verlauf kann dann ggf. entschieden werden, ob die externe Beglei- tung gewünscht ist oder sich die Unternehmen selbst organisieren möchten. 96 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.1 Klimastammtisch Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Etablierung eines niederschwelligen Formats für Unternehmen zur Behandlung klimarele- vanter Fragestellungen und konkreter Prob- leme. Konkrete Hilfestellung bei Informationsbedarf zu bestimmten Themen (Vermittlung Fach- experten, Fördermittel, Recherche) Zielgruppe Unternehmen (Industrie, GHD, Handwerk) Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Ähnliche Formate, teils mit unterschiedlicher Bezeichnung sind bekannt aus Schwetzingen (Stadt), Darmstadt (IHK), Münster (Energieagentur), Nürnberg (selbst organisiert), Schwerin (Stadt), Rostock (Stadt) • Zum Konzept der Karlsruher Energieschule, die sich je nach Entwicklung als weiterführendes, ebenfalls „lockeres“ Format für eine themenbezogene Vertiefung anbietet, siehe www.karlsruhe.ihk.de/innovation/energie/Karlsruher-Energieschule. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Die Ableitung eines konkreten Minderungseffekts fällt in dem Fall schwer. Erfahrungen etablierter Netzwerke und Austauschformate zeigen, dass (regelmäßig) teilnehmende Unternehmen ihre Ener- gieeffizienz im Vergleich zum Branchendurchschnitt deutlich stärker verbessern und ihre Energiepro- duktivität doppelt so schnell wie der Branchendurchschnitt erhöhen konnten. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Alle klimarelevanten Themen können an konkreten Beispielen behandelt werden. Stärkung des Wirtschaftsstandortes, Vernetzung engagierter Unternehmen, Nachahmer-Effekt, Trans- parenz durchgeführter Maßnahmen, Öffentlichkeitswirksamkeit, Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Start Ende 2020, danach regelmäßig Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Mangelnde Bereitschaft zur Teilnahme, hoher Akquiseaufwand Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz (Klimaschutzmanager) KEFF Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Wirtschaftsförderung, KEK, Stadtwerke Karlsru- he b) IHK, Handwerkskammer, Kreishandwerker- schaft, Wirtschaftsverbände, fokus.energie e.V., Energieforum Karlsruhe, City-Initiative, Energiebe- rater, IREES Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Grundlage für zukünftige Wirkungen 97 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.1 Klimastammtisch Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt. Personeller organisatorischer Aufwand im Umfang weniger Arbeitstage für Vor- und Nachbereitung der Treffen wird über die/den Klimaschutzmanager/in aufgefangen bzw. anteilig durch die KEFF erbracht. Sachkosten ggf. für Raummiete, Catering, Referentenhonorare oder die Erstellung von Informations- /Werbematerial (inhouse) fallen ebenfalls nur im überschaubaren Rahmen an (angesetzt werden ca. 3.000 €/a) und sind über das Maßnahmenblatt C1.1 abgedeckt. Dabei sind sachkostenbezogene Un- terstützungsleistungen durch Kooperationspartner (z.B. IHK oder HWK) und teilnehmende Unterneh- men wie etwa die Bereitstellung von Räumlichkeiten oder Verpflegung möglich und durchaus wahr- scheinlich. 98 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.2 Neue Energieeffizienz-Netzwerke starten Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Die Akquisition von etwa zehn bis zwölf Unternehmen (darunter können auch kommunale Einrichtun- gen wie das Klinikum oder die Messe Karlsruhe sein) ist die zentrale Herausforderung. Erfahrungsge- mäß muss der Netzwerkträger/Initiator bis zu 5 Arbeitstage einsetzen, um einen Teilnehmerbetrieb zu gewinnen. Dieser Aufwand dürfte in Karlsruhe deutlich geringer ausfallen, da der Aufbau des EEN im Gesamtmaßnahmenbündel zur Aktivierung von Unternehmen mit Klimaallianz, Klimastammtisch etc. zu sehen ist, die die Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen abholen. Der Aufbau eines EEN mit einigen besonders engagierten Teilnahmebetrieben der Klimaallianz als „Kernteam“ könnte dabei hilfreich sein. Optional könnte das EEN auch als regionales Netzwerk aufge- setzt werden (z.B. in Kooperation mit dem Landkreis oder der TRK). Den Ablauf eines Energieeffizienz-Netzwerks bestimmen zwei Arbeitsphasen, denen eine Initiierungs- phase voran geht: • Initiierungsphase (3 - 9 Monate): Umfasst die Zeit zum Aufbau des Netzwerkers mit der Akquisition der Unternehmen bis zur Auftaktveranstaltung • Initialberatungsphase (5 - 10 Monate): Identifizierung und Bewertung der Einsparmaßnahmen bei Unternehmen und Zielvereinbarung für das Netzwerk • Netzwerkphase mit Umsetzung (2 bis 3 Jahre): Kontinuierliche Netzwerktreffen Vor-Ort bei den Unternehmen, Fachvorträge und Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Was? Ziel ist die Gründung und der Betrieb eines neuen Energieeffizienz-Netzwerks (EEN) für größe- re Unternehmen in Karlsruhe mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren. Ein solches Netzwerk gab es zwischen 2011 und 2015. Dieses wurde dann aber nicht weitergeführt bzw. neu aufgelegt. Ein Energieeffizienz-Netzwerk besteht in der Regel aus 10 bis 15 Betrieben mit jährlichen Energiekosten von mindestens 150.000 €, einem Netzwerkträger, einer Moderation und einer energietechnischen Beratung. Das Netzwerk arbeitet nach dem Netzwerkmanagementsystem LEEN (Lernende EnergieEf- fizienz-Netzwerke). Das LEEN-System bietet entsprechende geschulte Moderatoren und energietech- nische Berater und entwickelt Berechnungstools für Energieeffizienzmaßnahmen. Die Netzwerkteil- nahme selbst bietet Unternehmen neben dem Vorteil einer umfassenden Analyse der energetischen Ist-Situation auch praxisnahe Informationen zu verschiedenen technischen Effizienzoptionen, wobei der Schwerpunkt auf Querschnittstechnologien liegt. Ein wichtiger Bestandteil eines Energieeffizienz- Netzwerks ist die gemeinsame Zielfestlegung für die angestrebte Gesamteinsparung über die Laufzeit des Netzwerks. Die Erfolgsstrategie sieht einen moderierten, regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter den Energieverantwortlichen der teilnehmenden Betriebe vor. Kombiniert mit informativen Fachvorträ- gen werden Anregungen, Wissen und Möglichkeiten in Umlauf gebracht. Dieser vielseitige Wissens- transfer innerhalb der Netzwerke wird durch das Projekt forciert und ausgebaut. Warum? Alle Unternehmen haben nicht realisierte, aber rentable Energieeinsparpotenziale, die ihnen zusätzliche Gewinne bringen würden, und Potenziale, erneuerbare Energie einzusetzen. Diese Chan- cen gehen aber oft im Produktionsalltag unter, weil sie für das Leben und Überleben eines Unterneh- mens nicht entscheidend sind. 99 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.2 Neue Energieeffizienz-Netzwerke starten Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Zielvorgaben: • Acht bis zwölf Unternehmen • ca. 10.000 t initiierte CO 2 -Minderung nach 4 bis 5 Jahren, davon 70 bis 80 % über Energieeffizienz und 20 bis 30 % über erneuerbare Energien, Abwärme oder Fernwärme-Nutzung Zielgruppe Größere Unternehmen (Industrie, GHD) Ergänzend auch kommunale/gemeinnützige Unternehmen (z.B. Klinikum, Messe u.ä.) Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Aktuelle Beispiele in der Region sind das Netzwerk Nordschwarzwald (IHK Pforzheim als Träger) und das Netzwerk Ettlingen (Stadt) • Etwa weitere 300 Netzwerke in Deutschland, Österreich und der Schweiz Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Erfahrungsgemäß entstehen durchschnittlich 1.000 t CO 2 -Minderung pro Unternehmen nach 4 bis 5 Jahren Netzwerkdauer. Bei einer weiteren Laufzeit über 5 Jahre hinaus werden im Durchschnitt jähr- lich weitere 2.000 t CO 2 -Minderung erzielt (wegen hinreichender Potentiale und Beachtung von Re- Investitionszyklen). Diese Werte stammen aus dem Monitoring der bestehenden Netzwerke in Deutschland. Im zurückliegenden EEN Karlsruhe wurden durchschnittlich 62 t CO 2 pro Maßnahme eingespart und 15 Maßnahmen pro Unternehmen umgesetzt. Bei zehn angestrebten teilnehmenden Unternehmen wird deshalb eine Emissionsminderung von 10.000 t CO 2 bis 2025 angesetzt. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Unternehmen und des Wirtschaftsstandor- tes durch zusätzlichen Umsatz bei Planern, Handwerk, Wartungsfirmen, Banken, EDL-Firmen • Vernetzung engagierter Unternehmen, Nachahmer-Effekt, Transparenz durchgeführter Maßnah- men, Öffentlichkeitswirksamkeit Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Das Projekt sollte mindestens 4 Jahre laufen, manche EEN laufen 10 Jahre und mehr. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Mangelnde Bereitschaft zur Teilnahme, hoher Akquiseaufwand Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz (Klimaschutzmanager) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Wirtschaftsförderung, KEK, Stadtwerke Karlsru- he b) Beauftragte Moderation und energietechnische Beratung (Ingenieurbüro), IHK, Wirtschaftsverbän- de, fokus.energie e.V., Energieforum Karlsruhe, ggf. Landkreis Karlsruhe oder TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Die angegebenen 10.000 t CO 2 werden sukzes- sive über umgesetzte Maßnahmen über die Lauf- zeit von 4-5 Jahren erzielt. 100 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.2 Neue Energieeffizienz-Netzwerke starten Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt. Für die Stadt als Netzwerkträger fallen vor allem personeller Aufwand für die Akquisition von Unter- nehmen sowie Sachkosten im geringen Umfang an. Diese sind über die zu schaffende Stelle des Kli- maschutzmanagers Wirtschaft abgedeckt (siehe Maßnahme C1.1). Die Kosten für die Durchführung der Netzwerke (externe Moderation und Koordination sowie energie- technische Beratung) werden zum einen über bestehende Förderprogramme (in dem Fall Klima- schutzPlus), zum anderen über vertraglich festgelegte Teilnahmebeiträge der Unternehmen gedeckt. Im Rahmen des KlimaschutzPlus Programmes des Landes ist eine Förderung als „überbetriebliche Energieeffizienzstammtische“ möglich. Hierbei werden 50 % der Kosten bzw. 4.000 € pro Unternehmen gefördert. Energieaudits für KMUs werden über das Bundesprogramm „Energieberatung im Mittel- stand“ gefördert. 101 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.3 Energienetzwerk GreenIT Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Der grundsätzliche Ablauf ist ähnlich dem eines Lernenden Energieeffizienz-N etzwerkes angelegt (si e- he Maßnahmenblatt C2.2), allerdings weitgehend beschränkt auf den Baustein Erfahrungsaus- tausch/Netzwerktreffen. D.h. etwa, dass konkrete Vor-Ort-Analysen und ein unterstütztes Monitoring voraussichtlich kein mitfinanzierter Projektbestandteil sind, diese aber in Kombination mit Fördermög- lichkeiten bei Bedarf vermittelt werden. Der zeitliche Aufwand für die Unternehmen ist gegenüber ei- nem formellen Energieeffizienz-Netzwerk nach LEEN-Systematik dadurch wesentlich geringer, auch soll die Teilnahme nach Möglichkeit kostenlos angeboten werden. Da es sich um ein branchenspezifi- sches Netzwerk mit einem spezifischen Technologiefokus handelt (energieeffiziente IT-Hardware und Kühlung sowie Erneuerbare-Stromproduktion und Abwärmenutzung) kann auch von einer verkürzten Laufzeit von zwei bis drei Jahren ausgegangen werden - wobei auch hier je nach Bedarf und Wunsch der Teilnehmer eine Weiterführung oder Anschlussrunde mit neuen Teilnehmern nicht auszuschließen sind. Die konkrete Ausgestaltung des Netzwerks soll in der zweiten Jahreshälfte 2020 geklärt (im Rahmen des DACH-Projekts) und das Netzwerk spätestens 2021 gestartet werden. Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Etablierung eines Green-IT Netzwerks mit Unternehmen der IT- und Kommunikati- onsbranche Zielgruppe Rechenzentren-Betreiber, Unternehmen mit großen Serverräumen, Forschungsein- richtungen mit Rechenzentren Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Der Energiebedarf für Rechenzentren (RZ) und Servern ist in Deutschland in den Jahren 2010 bis 2016 um 20 % gestiegen. Karlsruhe gehört zu den „IT-Hochburgen“ in Deutschland mit einer großen Bandbreite an IT-Dienstleistern und RZ-B etreibern. Ein knappes Viertel des Strombedarfs des GHD- Sektors in Karlsruhe entfällt auf die IT- und Kommunikationsbranche, die damit eine hervorgehobene Stellung für die Realisierung von Stromeinsparpotenzialen einnimmt. Insbesondere Rechenzentren weisen hohe wirtschaftliche Effizienzpotentiale auf. Während das Verhältnis von Gesamtenergiever- brauch zur aufgenommenen Leistung der IT-Infrastruktur in neuen effizienten Rechenzentren bei 1,2 bis 1,5 liegt, beträgt der Wert bei vergleichbaren Bestandsrechenzentren 2,0 (Quelle: BITKOM-Studie 2014). Mit der Maßnahme soll ein spezifisches Energieeffizienznetzwerk für Green-IT geschaffen werden für Unternehmen aus dem IT- und Kommunikationsbereich sowie Forschungseinrichtungen mit einem hohen Stromverbrauch für den Betrieb von IT-Infrastruktur und der Kühlung von Speichersystemen. Der Erfahrungsaustausch steht dabei im Fokus, gepaart mit Fachvorträgen zu Pilotprojekten und inno- vativen Ansätzen sowie Empfehlungen für Fördermittel. Dadurch sollen konkrete Umsetzungsmaßna- me in den Unternehmen initiiert werden. Erste Vernetzungsaktivitäten wurden bereits durch das Ener- gieForum der Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit der Green-IT-Initiative des Landes gestartet (u.a. Fachworkshop im Oktober 2018). An diese Aktivitäten kann angeknüpft werden, wobei eine Ko- Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz (Klimaschutzmanager) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezo- gen werden? a) Wirtschaftsförderung, KEK, Stadtwerke Karlsruhe b) fokus.energie e.V. Energieforum Karlsruhe, IREES, Landesinitiative Green IT Baden- Württemberg 102 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.3 Energienetzwerk GreenIT Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Neues Rechenzentrum KIT Campus Nord : www.fokusenergie.net/de/veranstaltungen/veranstaltungsarchiv.php/veranstaltung/2848/kuehlung- des-neuen-rechenzentrums-des-kit • Mit Energy Award 2016 ausgezeichnet Green-IT Cube Konzept von T.P.I. Trippe + Partner Ingeni- eurgesellschaft, umgesetzt im GSI Helmholtz-Z entrum in Darmstadt: b fd //t iitd2016/) Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zu- künftige CO 2 -Einsparungen schafft? Herleitung der quantitativen Abschätzung? Der mögliche Einspareffekt durch das Projekt wird auf jährlich rund 1.400 Tonnen CO 2 geschätzt (bezogen auf 2030 und einen angenommenen Bundesmix Strom gemäß dem KLIMA AKTIV- Szenario von 216 g/kWh). Dabei wird angenommen, dass mit dem Green-IT-Netzwerk Unternehmen mit rund 10 % des Strombedarfs der IT- und Kommunikationsbranche in Karlsruhe erreicht werden können. Bei diesen Unternehmen wird eine Einsparung von mindestens 25 % erzielt. Die angesetzte Einsparung wurde auf Basis umgesetzter Projekte und Befragungen von RZ-Betreiber konservativ abgeschätzt: • Das von T.P.I entwickelte und umgesetzte neue Kühlungskonzept mit Verdunstungskälte und Umweltwärme für neue Rechenzentren (RZ) spart gegenüber dem Betrieb mit herkömmlichen Kältemaschinen rund 85 % CO 2 Emissionen bei der Kühlung ein. (Quelle: www.tpi- online.de/tl_files/pdfs/techn_-region_ka.pdf). • Eine aktuelle Befragung von RZ-Betreibern ergab, dass eine Einsparung bei der Kühlung von mehr als 25 % von 45 % der Befragten gesehen wird. Im Bereich der IT-Infrastruktur werden die Einsparungen bei 10 bis 25 % gesehen. Mittlere bis hohe Einsparungen werden im Bereich der Abwärmenutzung gesehen (Quelle: https://ne-rz.de/wp-content/uploads/2017/11/Studie_RZ- Markt_Deuschland_NeRZ_30-06-2017.pdf) Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Unternehmen und des Wirtschaftsstan- dortes durch zusätzlichen Umsatz bei Planern, Handwerk, Wartungsfirmen, Banken, EDL-Firmen • Vernetzung engagierter Unternehmen, Nachahmer-Effekt, Transparenz durchgeführter Maß- Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Angestrebte Laufzeit von zwei bis drei Jahren, eine Weiterführung des Formats muss dann geprüft werden. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Mangelnde Bereitschaft zur Teilnahme, hoher Akquiseaufwand, der allerdings in dem Fall reduziert sein dürfte, da Anknüpfungsmöglichkeiten an die Aktivitäten des EnergieForums bestehen. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sukzessive durch umgesetzt Projekte bei den teilnehmenden Unternehmen 103 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.3 Energienetzwerk GreenIT Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Die Konzept- und Initiierungsphase soll 2020 über das noch laufende DACH-Projekt in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung/EnergieForum und in Kooperation mit fokus.energie erfolgen. Hierzu sind auch Abstimmungen mit der Green IT-Initiative des Landes vorgesehen. Das Format soll dann nach Stellenbesetzung durch die/den Klimaschutzmanager/in weiterbetreut werden mit halbjährlichen Treffen bzw. Veranstaltungsformaten, die für die teilnehmenden Unterneh- men nach Möglichkeit kostenlos angeboten werden. Für die Stadt fallen damit personeller Organisationssaufwand und Sachkosten insb. für Fachreferen- ten und ggf. eine ergänzende Moderation an, dieser ist bereit über das Maßnahmenblatt C1.1 abge- deckt. Zu prüfen wäre noch, ob hier eine Mitfinanzierung über eine KlimaschutzPlus-Förderung mög- lich ist (s.u.). Ähnlich wie beim Klimastammtisch werden sachkostenbezogene Unterstützungsleistun- gen (z.B. Überlassung Räumlichkeiten, Verpflegung) durch Kooperationspartner oder teilnehmende Unternehmen angestrebt. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Im Rahmen des KlimaschutzPlus-Programms des Landes wäre ggf. eine Förderung als „überbetriebli- che Energieeffizienzstammtische“ möglich. Hierbei werden 50 % der Kosten bzw. 4.000 € pro Unter- nehmen gefördert. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative werden Kommunen, kommu- nale Betriebe und Hochschulen für Investitionen und Optimierungsdienstleistungen, die die Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums deutlich erhöhen, mit bis zu 40 % gefördert. 104 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.4 Bündelung und Weiterführung von Fortbildungs- und Beratungsangeboten Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Das Projekt wird im Rahmen des noch bis Ende 2020 laufenden DACH-Projekts durch das Institut für Energiestrategien und Ressourceneffizienz (IREES) gemeinsam mit der KEFF und in enger Kooperati- on mit fokus energie umgesetzt und noch in 2019 starten. Wesentliche Projektschritte sind insbesonde- re: • Recherche und Zusammenstellung relevanter Karlsruher Akteure und ihrer laufenden Angebote im Bereich betrieblicher Klimaschutz/Energieeffizienz • Aufbereitung der Ergebnisse in kompakter Form für Internet und ggf. als ergänzende Kurzbroschüre • Minimierung des Aufwands für die laufende Übersichtspflege Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? In Karlsruhe gibt es bereits eine breite Konstellation von Akteuren, die für hiesige Unternehmen und Organisationen verschiedene Mitwirkungs-, Beratungs- und Fortbildungsangebote im Bereich Energie- effizienz und weiteren klimaschutzrelevanten Handlungsfeldern bereithalten. Als Beispiele seien hier genannt: • Kompetenzstelle Energieeffizienz Mittlerer Oberrhein (z.B. kostenloser KEFF-Energiecheck), • IHK Karlsruhe (z.B. Energieberatung, Energieschulen, Ausbildungsangebot zu Energiescouts), • Handwerkskammer Karlsruhe (z.B. Umweltberatung), • Umwelt- und Arbeitsschutz (z.B. ECOfit-Runden), • KEK (z.B. Schulungsreihe „Energiewissen in der Praxis“, Kompensationsangebote Klimafonds), • Wirtschaftsförderung/EnergieForum Karlsruhe (z.B. energy4you, Hot-Spot-Touren Energie), • fokus.energie e.V. (z.B. themenbezogene Veranstaltungsreihe „Brennpunkt“). Mit den über das Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen wird dieses Angebot nochmals gezielt ergänzt bzw. erweitert (siehe C1.2 und C2.2). Defizite bestehen allerdings im Hinblick auf eine übersichtliche Darstellung und Zusammenfassung der ganzen Angebote. Dies wurde ausdrücklich im begleitenden Arbeitskreis Wirtschaft und vor allem durch die hier beteiligten Unternehmen verstärkt bemängelt. Demnach ist es im Moment für interessier- te Betriebe schwierig, sich ohne größeren Zeitaufwand einen schnellen Überblick zu verschaffen, wer in Karlsruhe was anbietet. Ziel ist es deshalb, eine nutzeradäquate Übersicht zu erstellen. Dies wäre auch eine wichtige Ergän- zung für die Etablierung einer Klimaallianz. Denn hier sollen interessierten Neueinsteigern gezielt pas- sende Unterstützungsangebote vermittelt werden, damit diese sich mit begrenztem Aufwand „klimafit“ machen und Maßnahmen umsetzen können. Die Maßnahme selbst ist kurzfristig realisierbar und erfordert vor allem personellen Aufwand. Die weite- ren inhaltlichen Klärungen (z.B. Platzierung der Übersicht im Internet) erfolgen während der Bearbei- tung. Als Vorbild kann der Veranstaltungskalender von fokus.energie e.V. im Internet dienen, der terminbe- zogen einen kompakten und gut gefüllten Überblick bietet und den laufenden Pflegeaufwand organisa- torisch geschickt auf viele Schultern verteilt. Deshalb soll die Maßnahme auch in Kooperation mit fo- kus.energie umgesetzt werden. 105 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.4 Bündelung und Weiterführung von Fortbildungs- und Beratungsangeboten Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Vereinfachter Zugang zu bestehenden (und zukünftig neu dazukommenden) Beteili- gungs-, Beratungs- und Fortbildungsangebo- ten im Bereich Energieeffizienz, Klimaschutz, nachhaltige Unternehmensführung in Karls- ruhe Zielgruppe Unternehmen (Industrie, GHD, Handwerk) Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? - Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Aus der Maßnahme selbst resultieren keine direkten Einspareffekte, sie ist aber eine Voraussetzung dafür, dass Unternehmen einen erleichterten Zugang zu bestehenden Fortbildungs- und Beratungsan- geboten finden. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? 2020, danach laufender Aufwand für regelmä- ßiges Update Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? - Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Zusätzliche Kosten für die Stadt sind derzeit nicht zu erkennen. Die notwendigen personellen Ressour- cen für eine komprimierte Aufbereitung und Veröffentlichung sind über das DACH-Projekt abgedeckt bzw. werden durch die KEFF und fokus.energie e.V. im leistbaren Rahmen eingebracht. Angestrebt wird eine Darstellung, die zukünftigen einen minimierten Pflegeaufwand ermöglicht, dies wäre zukünftig Auf- gabe der/des Klimaschutzmanager/in für den Bereich Wirtschat (siehe C1.1). Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) KEK, Wirtschaftsförderung, Stadtwerke Karlsru- he b) IREES, KEFF, fokus.energie e.V., IHK Karlsruhe, Handwerkskammer Karlsruhe Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelbar 106 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.5 Energiekonzepte für Gewerbegebiete Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Die genaue Vorgehensweise ist noch offen und muss erst entwickelt werden. Ziel wäre eine möglichst einfache und kompakte Herangehensweise unter Einbezug mehrerer zuvor priorisierter Gewerbearale. Dafür können Erkenntnisse aus dem Energieleitplan und der Abwärmeanalyse genutzt werden. Erste Überlegungen für einen möglichen Projektzuschnitt und möglicher Förderquellen sollen 2020 im Rah- men des laufenden DACH-Projekts erarbeitet werden. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Mit dem Projekt REKEKO ist ein Konzept für ein Modellquartier für flächensparendes, innovatives und ressourcenoptimiertes Wirtschaften im Gewerbegebiet Grünwinkel entwickelt worden. Dabei wurden Grundlagen hinsichtlich der Sensibilisierung von Akteuren und Modelle zur Zusammenarbeit und über- betrieblichen Kooperation erprobt, wobei auch energetische Gesichtspunkte ausdrücklich eine Rolle spielten. Ein Energiekonzept für ein Gewerbeareal in Karlsruhe wurde bislang über ein Pilotprojekt der Wirt- schaftsförderung im sog. „Pfannkuchareal“ erarbeitet. In einem direkten Folgeprojekt der Hochschule Karlsruhe (Interflex) stand die Identifikation und Umsetzung speziell von Potenzialen für einen Energie- verbund in Gewerbegebieten im Vordergrund (allerdings ohne direkte Beteiligung eines Karlsruher Standorts). Ziel der Maßnahme ist es, für weitere Gewerbegebiete in Karlsruhe die energetische Bestandssituation und vorhandene Effizienzpotenziale näher zu beleuchten und in mindestens einem Gewerbegebiet die Umsetzung eines innovativen Energiekonzeptes anzustoßen. Vorbild wäre das das Projekt „Green Industry Park“ in Freiburg, wo es gelungen ist, gemeinsame Effizienzprojekte ansässiger Unternehmen anzustoßen und einen Abwärmeverbund zu realisieren. Die Maßnahme soll im Zuge der geplanten Ausweitung des REGEKO-Ansatzes auf weitere Gewerbe- quartiere umgesetzt und über die/den Klimamanager initiiert werden (siehe unter C1.1). Die konkrete Vorgehensweise muss dabei erst noch geklärt werden, wobei bestehende Verknüpfungen zur Erarbeitung eines Energieleitplans (siehe A1.1) und zur geplanten Erschließung von Abwärmepo- tenzialen (A3.5) zu berücksichtigen sind. Dabei sollte auch die Möglichkeit von innovativen Ansätzen zur Sektorkopplung mit Strom, Wärme- und Kältespeichern geprüft werden, deren Umsetzung ggf. über ein Forschungsprojekt finanziert werden kann. Auch innovative Ansätze und technische übergreifende Optionen wie beispielsweise ORC-Anlagen zur Stromerbzeugung aus Niedertemperaturabwärme wä- ren zu prüfen. 107 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.5 Energiekonzepte für Gewerbegebiete Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Aufstellung von Energiekonzepten mit tech- nisch-ökonomischen Einsparpotenzialen für mindestens vier Gewerbegebiete bzw. Schwerpunktareale Umsetzungs- und Betreiberkonzept für einen Energieverbund mindestens in einem G e- werbegebiet Zielgruppe Großunternehmen, mittelständische Gewer- bebetriebe Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Freiburg: Projekt Green Industry Park Klimaschutz und Energieeffizienz im Industriegebiet Nord (www.greencity-cluster.de/green-industry-park) • Leitfaden für Kommunen zur überbetrieblichen Nutzung industrieller Abwärme (Ergebnisse Interflex- Projekt): www.interflex4climate.de/images/PDF/Leitfaden.pdf Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Konkrete Aussagen zu möglichen Einspareffekten sind erst nach Erarbeitung der Energiekonzepte möglich. Grundsätzliche bestehen signifikante Einsparpotenziale sowohl durch unmittelbare Endener- gieeinsparung als auch durch die Integration erneuerbarer oder hocheffizienter Energieerzeugungsan- lagen, wie auch die Ergebnisse des Interflex-Projektes zeigen. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Noch offen Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Eine große Herausforderung ist letztendlich nach Abschluss eines Konzepts und bei gegebenem Poten- zial für einen Energieverbund ein passendes Betreibermodell zu entwickeln und mit geeigneten Partnern umzusetzen. Im Pilotprojekt Pfannkuchareal scheiterte die Umsetzung der zentralen Empfehlungen (Abwärmeverbund und Betrieb eines gemeinsamen zentralen BHKW) genau an diesem Aspekt. Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz (Klimaschutzmanager) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Wirtschaftsförderung, Stadtplanungsamt, KEK, Stadtwerke Karlsruhe b) KEFF, IHK Karlsruhe, Handwerkskammer Karls- ruhe, externe wissenschaftliche Partner (z.B. I- REES, Hochschule Karlsruhe, Fraunhofer ICT), ggf. fokus.energie e.V., TechnologieRegion Karls- ruhe (TRK) Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelbar 108 Handlungsfeld C: Wirtschaft Maßnahme C2.5 Energiekonzepte für Gewerbegebiete Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Derzeit noch keine Aussage bzw. Einschätzung möglich. Für eine Projektumsetzung wäre die Beauf- tragung eines externen Büros erforderlich, wobei hier Fördermöglichkeiten und Kostenreduzierungsef- fekte z.B. durch eine kompakte und einfache Herangehensweise noch zu klären wären. Personeller Aufwand durch die/den Klimaschutzmanager/in ist bereits über C1.1 abgedeckt. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Grundsätzlich kommen hier mehrere Programme in Betracht, für die Erstellung der Energiekonzepte bzw. von Machbarkeitsstudien z.B. eine Bundesförderung über die NKI-Kommunalrichtlinie oder das Programm Wärmenetze 4.0. 109 Handlungsfeld D: Mobilität D1 Reduzierung des motorisierten Verkehrs D1.1.Karlsruhe – Modellkommune für eine nachhaltige Verkehrswende (in Abstimmung) D1.2 Regulierung des motorisierten Individualverkehrs im Innenstadtbereich D1.3 Schaffung stellplatzfreier Bereiche und Quartiere im öffentlichen Raum D1.4 Stellplatzschlüssel reduzieren im privaten Bereich D1.5 Weitere Unterstützung des Carsharings D1.6 Realisierung einer Citylogistik nach Abschluss der Kombilösung D1.7 Klimafreundliche Mobilität erlebbar und sichtbar machen D2 Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) D2.1 Netzausbau D2.2 Kapazitätssteigerung D2.3 Weiterentwicklung des Tarifsystems D2.4 regiomove und Integration neuer Mobilitätsdienstleister D2.5 Konsequente Bevorrechtigung D2.6 Klimafreundliche Busflotte D3 Ausbau der Elektromobilität D3.1 Pilotprojekte zur Elektrifizierung der Kfz-Flotte D3.2 Ausbau Ladeinfrastruktur im privaten Raum D3.3 Ausbau Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum D4 Stärkung des Fuß- und Radverkehrs D4.1 Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt D4.2 Regionalradwege D4.3 Ausbau von Radabstellanlagen D4.4 Fokus Lastenrad: Förderung sowie Erweiterung von Leihsystemen D4.5 Fußverkehrsförderung 110 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.1 Karlsruhe - Modellkommune für eine nachhaltige Verkehrswende Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Um das Ziel der langfristigen Klimaneutralität zu erreichen, müssen gerade im Verkehrssektor bereits bis 2030 einschneidende Veränderungen erzielt werden. Das baden-württembergische Verkehrsmi- ni sterium hat für die notwendige Verkehrswende prägnante Eckpunkte formuliert. So sollen bis 2030 ein Drittel weniger Kfz-Verkehr in den Städten unterwegs sein, jedes dritte Auto klimaneutral (z.B. elektrisch) fahren, der öffentliche Verkehr landesweit verdoppelt werden, jeder zweite Weg selbstaktiv (d.h. mit Rad, Tretroller oder zu Fuß) zurückgelegt werden und jede dritte Tonne im Güterverkehr klimaneutral transportiert werden. Diese Ziele sind auf kommunaler Ebene ohne eine Umgestaltung der örtlichen Verkehrssysteme nicht erreichbar. In Zukunft gilt es daher, die bisherige verkehrsplanerische Prioritätensetzung zu Gunsten des Autos zu beenden und klimafreundlicher Mobilität den nötigen Raum zur Verfügung zu stellen und damit die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen. Dazu wird es in den kommenden Jahren erforderlich sein, Verkehrsflächen sowohl für den fließenden als auch den ruhenden KfZ-Verkehr konsequenter zu reduzieren und für Nutzungen des Umweltverbunds umzuwidmen. Für Karlsruhe könnte hier das Prinzip „Ein Autofahrstreifen pro Richtung reicht“ ein Ansatz sein, der im Zuge von Umbaumaßnahmen gezielte Anwendung findet. Auch der Wegfall weiterer Parkierungsflächen etwa für die Verlagerung von Radwegen in den Straßenraum lässt sich darunter subsummieren. Das Klimaschutzkonzept baut maßgeblich auf dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Stadt Karls- ruhe auf. Der VEP entstand in einem umfassenden Beteiligungsprozess und wurde 2012 vom Ge- meinderat einstimmig verabschiedet. Ziel des Rahmenplans ist es, dass der Verkehr in Karlsruhe nachhaltig und stadtverträglich abgewickelt wird. Er beinhaltet über 120 Maßnahmen, mit deren Um- setzung begonnen wurde. Bis zum Jahr 2025 soll so der Modal-Split des Umweltverbunds um 9 %- Punkte gesteigert werden (Ausgangswert 2012: 24 % Fuß, 25 % Fahrrad, 17% ÖPNV, 35 % MIV). Dies soll zulasten des Kfz-Verkehrs erfolgen (d.h. Reduktion um 9 %-Punkte), was einer relativen Verringerung des Kfz-Verkehrs um 26 % entsprechen würde und damit schon recht nahe an den oben genannten Eckpunktewert des Verkehrsministeriums herankäme. Derzeit wird der dritte Monito- ringbericht zur Umsetzung des VEP erstellt. Hierbei wird auch die Zielerreichung überprüft, um erfor- derlichenfalls bei der Priorisierung der Maßnahmenumsetzung gegensteuern zu können und den VEP als nachhaltiges Mobilitätskonzept zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Rahmen des Projekts „Klimaschutz bewegt“ und des dafür gegründeten Kompetenznetzes „Klima Mobil“ sucht das Land derzeit 15 Modellkommunen, die bereit sind, hochwirksame Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehr zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs umzusetzen. Bewerbungen sind noch bis Mitte Mai 2020 möglich. Die ausgewählten Kommunen profitieren von umfangreichen Unterstützungsleistungen des Kompetenznetzes, etwa der Einbringungen von Beratungs- und Pla- nungsleistungen durch Experten, einer verbesserten Förderakquise oder einer auf die Situation vor Ort zugeschnittenen Kommunikation. Es ist vorgesehen, dass Karlsruhe sich auf den Förderaufruf bewirbt. Im Idealfall könnten die Weiterentwicklung des VEP und die Umsetzung prioritärer Projekte wie z.B. erster Maßnahmen des Leitprojekts "Öffentlicher Raum und Mobilität“ (siehe D1.2) oder von RegioKArgo (siehe D1.6) damit beschleunigt und deutlich aufgewertet werden. Mit der Novellierung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) wurden die Mittel für Kommunen in Baden-Württemberg auf 320 Millionen Euro jährlich verdoppelt und mit einem neu- en Klimabonus versehen. Somit können besonders klimafreundliche Projekte zukünftig mit bis zu 75 Prozent gefördert werden. Voraussetzung ist das Vorliegen eines „Klimamobilitätsplans“. Ob der Ver- kehrsentwicklungsplan in Kombination mit dem Klimaschutzkonzept als ein solcher Klimamobilitäts- plan charakterisiert werden kann, muss noch geklärt werden. 111 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.1 Karlsruhe - Modellkommune für eine nachhaltige Verkehrswende Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Neue Strategiekonzeption Mobilitätswende • Bewerbung als Modellkommune bei „Klimaschutz bewegt“. Sollte die Bewerbung nicht erfolgreich sein wird ein Beitritt zum erweiterten Kommunennetzwerk von „Klimaschutz bewegt“ angestrebt, um auch hier bei Bedarf ausgewählte Leistungen des Kompetenznetzes in Anspruch nehmen zu kön- nen. • Monitoringbericht zum Verkehrsentwicklungsplan inkl. Überprüfung der Zielerreichung • Klärung mit dem Land, ob der VEP inkl. Klimaschutzkonzept als Klimamobilitätsplan anzusehen ist. Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt er- reicht werden? Weiterentwicklung des VEP unter Klimaschutz- gesichtspunkten und Herunterbrechen der Eck- punkte des Landes zur Verkehrswende 2030 auf Karlsruhe Erarbeitung und Umsetzung von wirksamen Maßnahmen Zielgruppe Stadtverwaltung Alle Verkehrsteilnehmenden im Karlsruher Stadtgebiet Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Der Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe mit seinem umfangreichen Beteiligungsprozess war bundes- weit einer der ersten umfassenden Rahmenpläne zur nachhaltigen Mobilität und besitzt damit Pilotcha- rakter. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Ziel des Verkehrsentwicklungsplans ist aktuell eine CO 2 -Reduktion um 17% bis 2025 gegenüber 2009 im Bereich Verkehr mithilfe aller dort festgehaltenen Maßnahmen. Aus Klimaschutzsicht ist bis 2030 eine erheblich höhere CO 2 -Minderung und eine grundsätzliche Verkehrswende erforderlich. Die im Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzepts skizzierten Maßnahmen sollen - über den Verkehrsent- wicklungsplan hinaus - dazu beitragen, entfalten ihre Wirkung aber nur im Gesamtverbund. Eine Be- rechnung oder Ableitung der CO 2 -Minderungswirkung einzelner Maßnahmen ist derzeit nicht möglich. Ob zukünftig eine erweiterte Wirkungskontrolle in Bezug auf die CO 2 -Reduktion über die Auswertung der für Karlsruhe vorliegenden SrV-Daten (System repräsentativer Verkehrsbefragungen, das ist die Haushaltsbefragung zur Ermittlung des Modal Splits), muss noch geprüft werden. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Generelle Verbesserung des Wohnumfeldes durch geringeres Verkehrsaufkommen Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtplanungsamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) u.a. Ordnungsamt, Tiefbauamt, Verkehrsbe- triebe, Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Ar- beitsschutz b) u.a. Technologie Region Karlsruhe (für Regi- oKArgo), Händler, Handelsverband, KEP- Dienstleister, Bürgervereine, Stadtgesellschaft 112 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.1 Karlsruhe - Modellkommune für eine nachhaltige Verkehrswende Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Die Kosten sind projektabhängig und können erst nach Abschluss der jeweiligen Planung konkretisiert werden. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Wir projektbezogen individuell geprüft. Im Idealfall können erhöhte LGVFG-Mittel inkl. „Klimabonus“ (siehe oben) in Anspruch genommen werden. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Kurz- bis langfristig, je nach konkretem Einzel- projekt Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Wirkungskontrolle über 3. VEP-Monitoring noch in 2020, danach erforderlichenfalls neue Priori- sierung der Maßnahmenumsetzung Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Restriktive Maßnahmen, insbesondere gegenüber dem KfZ-Verkehr sorgen immer für negative Reaktio- nen bei einem größeren Teil der Bevölkerung. Entsprechend sollten Maßnahmen zur Einschränkung des MIV in Kombination mit der qualitativen und quantitativen Verbesserung von alternativen Mobili- tätsmöglichkeiten durchgeführt werden. Für den aufgezeigten Paradigmenwechsel zu Lasten des KfZ-Verkehrs ist eine politische Unterstützung erforderlich, das zeigen Beispiele wie das Projekt Faires Parken oder der Verkehrsversuch in der Her- renalber Straße (in negativer Hinsicht) recht deutlich. 113 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.2 Regulierung des MIV im Innenstadtbereich Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Innenstadt ist hinsichtlich des motorisierten Individualverkehrs (MIV) stark belastet. Mehrere Prob- lemfelder können hier identifiziert werden: Treibhausgasemissionen, Luftschadstoffe und Lärm werden durch Fahrzeuge während der Fahrt, im Stau und im Parksuchverkehr emittiert. Eine wachsende An- zahl von Pendlern durch ein Bevölkerungswachstum im Umland und ein hohes Verkehrsaufkommen durch Personen, die zum Einkaufen in die Innenstadt mit dem Auto kommen, führen zu starkem Ver- kehrsaufkommen. Letzteres wird durch das Angebot zahlreicher innenstadtnaher Parkhäuser, die be- worben werden, befördert. In den innerstädtischen Wohngebieten sind der Parkverkehr in Innenhöfen und fehlende Parkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner ein Problem. Zusätzlicher Verkehr entsteht durch den Lieferverkehr: Innerhalb der City gibt es nur noch wenige Standorte wie beispielsweise große Handelsunternehmen, die über eine eigene Logistik zur Warenan- lieferung verfügen. Ein Großteil der Innenstadtgeschäfte wird mittlerweile über Paketdienstleister belie- fert, die den ganzen Tag über verkehren und vorgegebene Belieferungszeitfenster oftmals ignorieren. Die Stadtverwaltung erarbeitet im Rahmen des IQ-Korridorthemas „Zukunft Innenstadt“ ein Konzept für das Leitprojekt "Öffentlicher Raum und Mobilität“. Alle Mobilitätsarten und deren Wegebeziehungen in der Innenstadt werden im Konzept zusammen mit der Platznutzung integriert behandelt. Das Mobili- tätskonzept baut auf dem Verkehrsentwicklungsplan auf und ist direkt an die Aktualisierung des städti- schen Plätze- und Höfekonzepts gekoppelt. Eine hohe Priorität wird dabei auf der Reduzierung des MIV und der Freihaltung insbesondere von Fußgängerbereichen vom Kfz-Verkehr liegen. Zudem wird die Erweiterung von Fußgängerbereichen näher geprüft und allgemein die Stärkung aller aktiven Mobili- tätsformen angestrebt. Konkrete Vorschläge sollen zudem hinsichtlich Einfuhrbeschränkungen und Reduzierungsmöglichkei- ten für den Lieferverkehr erarbeitet werden, auch im Zusammenhang mit der angestrebten Einrichtung eines innerstädtischen Logistik-Hubs (siehe unter D1.6). Denkbar wäre etwa die Vorgabe, dass eine weitere Verteilung in der Innenstadt nur mit Lastenrädern oder Kleinelektrofahrzeugen erfolgen darf. Auch eine Abriegelung mit modernen Pollern, die bei Bedarf durch zugelassene Auslieferfahrzeuge geöffnet werden können, wäre eine Option. Die im Leitprojekt entwickelten Maßnahmen sollen zum Ziel einer klimaneutralen Innenstadt beitragen. Insgesamt sollen mit einer zukunftsweisenden und innovativen Regelung des Verkehrs und attraktiven Angeboten für die aktiven Mobilitätsformen auch Impulse für ein CO 2 -armes Mobilitätsverhalten für die ganze Stadt und bis in die Region hinaus gesetzt werden. 114 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.2 Regulierung des MIV im Innenstadtbereich Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Die Maßnahme ist sowohl aus stadtplanerischer und stadtgestalterischer Sicht als auch aus Klima- schutzperspektive zeitnah mit konkreten Projekten auszugestalten. Vorschläge aus dem begleitenden Facharbeitskreis Mobilität waren hier u.a. Einfahrverbote (z.B. für Verbrenner-Fahrzeuge) oder eine City-Maut. Beide Maßnahmen sind in langfristiger Perspektive nicht auszuschließen. Die Ausweisung einer City-Maut ist bislang mangels einschlägiger Rechtsgrundlagen noch nicht möglich. Daher gibt es auch noch keine Beispiele deutscher Städte. Ein Ausschluss von Verbrenner-Fahrzeugen für den allgemeinen Kfz-Verkehr wird derzeit nicht als sinnvoll erachtet, wäre für den Lieferverkehr aber denkbar. Zur Erarbeitung des Raum- und Mobilitätskonzepts für die Innenstadt hat die Stadtverwaltung eine Stelle für zwei Jahre bewilligt bekommen. Die Beauftragung eines externen Fachbüros steht noch aus, dieses soll ab Juni 2020 die weiteren Arbeiten unterstützen. Vorgesehen ist, die Bestandsanalyse und ein erstes Grobkonzept bis Ende 2020 abzuschließen. 2021 soll dann eine Detaillierung und die Real- erprobung der gewünschten Nutzungen und verkehrlichen Maßnahmen erfolgen. Als erste Schritte für die Regulation des MIV im Innenstadtbereich, die bereits in Umsetzung oder kon- kret geplant sind, lassen sich unter anderem nennen: Die Durchsetzung des Durchfahrverbots für Kraftfahrzeuge im östlichen Zirkel durch Sperren (umgesetzt als Versuch), der Test intelligenter Poller im Passagehof (geplant) und ein Verkehrsversuch zugunsten des Fuß- und Radverkehrs mit Sperrung für den Kfz-Verkehr in der Erbprinzenstraße zwischen Herren- und Bürgerstraße (geplant). In politi- scher Diskussion ist zudem eine Sperrung der südlichen Waldstraße für den KfZ-Verkehr. Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Entlastung der Innenstadt vom motorisierten Individualverkehr Klimaverträglicher Lieferverkehr Beitrag zum Landesziel „Ein Drittel weniger KfZ-Verkehr in den Städten“ Impulswirkung für restliche Stadtteile, aktive Mobilitätsformen stärker zu nutzen Zielgruppe Alle Kfz-Nutzenden Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Internationale Beispiele für eine City-Maut: London, Stockholm, Mailand, Trondheim • Madrid: Verbreiterung Bürgersteige, Entnahme von Fahrstreifen, Einfahrverbote in die Innenstadt • Kopenhagen: Menschengerechte Stadt • Altstadt Straßburg: hohe Parkgebühren wirken restriktiv • Erlangen: "Verkehrskonzept zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Innenstadt" • Baden-Baden: Absperrung der Innenstadt mit versenkbaren Pollern Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtplanungsamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Ordnungsamt, Tiefbauamt, Verkehrsbetriebe, Wirtschaftsförderung, Gartenbauamt, Marktamt, Schwerbehindertenvertretung b) Polizei, Einzelhandels- und Wirtschaftsvertreter, KIT, Hochschule Karlsruhe Wirtschaft und Technik 115 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.2 Regulierung des MIV im Innenstadtbereich Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1 Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Generelle Verbesserung des Wohnumfeldes durch geringeres Verkehrsaufkommen Geringere Luftschadstoffe und Lärmemissionen in der Innenstadt Höhere Aufenthaltsqualität in der City Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Abschluss des Mobilitätskonzepts bis 2021. Danach Umsetzung der empfohlenen Maß- nahmen. Einzelmaßnahmen und Modellversuche (s.o.) sowie Tests und Reallabore des erarbeiteten Grobkonzepts können bereits vorab umge- setzt werden Sofern die beschlossenen Maßnahmen Bau- maßnahmen sind, können diese nach Bereit- stellung der notwendigen Finanzmittel umge- setzt werden. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Restriktive Maßnahmen sorgen immer für negative Reaktionen bei Bevölkerung und in diesem Fall ins- besondere beim Einzelhandel. Zudem besteht oft ein hoher Kontrollaufwand. Dabei ist auch das Thema soziale Ungerechtigkeit und Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Entsprechend sollten Maßnahmen zur Einschränkung des MIV in Kombination mit der qualitativen und quantitativen Verbesserung von alternativen Mobilitätsmöglichkeiten durchgeführt werden. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Kosten sind projektabhängig. Weitere Angaben sind erst Vorliegen des Mobilitätskonzepts bzw. im Zuge der Planung konkreter Um- baumaßnahmen möglich. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Erste Wirkungen werden bereits bei Umset- zung der Modellversuche und Reallabore spür- bar. Für eine Veränderung des Mobilitätsver- haltens insgesamt ist jedoch ein längerer Zeit- raum anzusetzen. 116 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.3 Schaffung stellplatzfreier Bereiche und Quartiere im öffentlichen Raum Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Der erste Schritt zur Optimierung der Stellplatzsituation im öffentlichen Raum ist das weitgehend abge- schlossene Projekt „Gehwegparken/Faires Parken“. Demnach müssen mindestens 1,60 Meter Geh- wegbreite frei bleiben und das bisher geduldete Abstellen von Kfz auf dem Gehweg wird sanktioniert. Eine Ausweitung und Überarbeitung von Bewohnerparkzonen sowie weitere Aspekte beim Thema Par- ken werden ab 2020 konzeptionell im Rahmen des gesamtstädtischen Parkraummanagementkonzepts angegangen. Für alle neuen quartiersbezogenen Planungen wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet und die Frage stell- platzfreier Bereiche individuell betrachtet. Ebenso können die Ansätze bei Stadtsanierungs- und Stadt- umbauprogrammen umgesetzt werden. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Parkraummanagement im öffentlichen Raum ist ein wichtiges Element zur Beeinflussung des Mobili- tätsverhaltens. Solange am Zielort ausreichend Parkplätze vorhanden sind, werden Fahrten häufiger mit dem PKW stattfinden. Gleichzeitig erhöhen Quartiere mit parkplatzfreien Bereichen und öffentli- chen Parkmöglichkeiten nur an den Gebietsrändern die Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld und kön- nen gleichzeitig mehr Platz für alternative Mobilitätsformen und Frei-/Grünflächen schaffen. Durch verschiedene Faktoren (z.B. Verfügbarkeit, Kosten, visuelle Präsenz) wird die Nutzung des PKW g e- nerell weniger attraktiv und ein alternatives Mobilitätsverhalten kann sich entwickeln. In Karlsruhe ist die Zunahme des Pendlerverkehrs derzeit mit der Entwicklung verbunden, dass viele Pendler nicht Park&Ride-Angebote nutzen, sondern ihre Fahrzeuge in umliegenden Wohngebieten des Zielortes abstellen. Nach Abschluss des Projektes „Faires Parken“ wird deshalb ab 2020 ein stadtweites Parkraumma- nagementkonzept als nächstes großes Projekt angegangen. Dieses soll auch als neues IQ-Leitprojekt für das Korridorthema Mobilität vorgeschlagen werden. Im Fokus steht die Ausweitung und Überarbei- tung der Anwohnerparkzonen und damit zusammenhängend die Regulierung des Pendlerverkehrs. Ein weiteres Thema wird die Reduzierung von PKW-Stellplätzen und die Umnutzung etwa in Fahrrad- stellplätze, Fußgängerbereiche oder Abstellplätze für neue Mobilitätsformen (E-Tretroller etc.) sein. Das Thema Parken soll aber auch stadtweit betrachtet werden, dazu gehören etwa smart-city-Ansätze zur Verkehrslenkung und -steuerung und eine konsequente Kontrolle. Zu berücksichtigen sind zudem aktuelle Gemeinderatsbeschlüsse zur Abschaffung der „Brötchentaste“ in den B-Zentren Durlach und Mühlburg sowie zu einer weiteren Anhebung der Parkgebühren. Die Schaffung stellplatzfreier Bereiche stellt zudem bei quartiersbezogenen Neu- und Umbauplanun- gen einen wichtigen Ansatz dar, der konsequent weiterverfolgt werden muss (beispielsweise im Hin- blick darauf, ob Quartiersgaragen ein sinnvolles Angebot schaffen). 117 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.3 Schaffung stellplatzfreier Bereiche und Quartiere im öffentlichen Raum Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Verlagerung des notwendigen Verkehrs in Quartieren auf CO 2 -neutrale bzw. -arme Transportarten (Umweltverbund, z.B. Lasten- räder) Beitrag zum Ziel einer Modal Split- Verschiebung vom MIV zum Umweltverbund Beitrag zum Landesziel „Ein Drittel weniger KfZ-Verkehr in den Städten“ Zielgruppe Wohnbevölkerung und Besucher, Wirtschafts- verkehr, Pendler Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Schweiz: 2000-Watt-Areale • Freiburg: Mobilitätskonzept Stadtteil Vauban • Stuttgart: Derzeit bauliche Umsetzung eines stellplatzfreien Innenstadtrings Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Eine Reduzierung des PKW-Verkehrs und die Vermeidung von Parksuchverkehr bringt immer eine Reduzierung der Luftschadstoffemissionen mit sich. Zudem erhöht sich die Lebensqualität und die Ver- kehrssicherheit im Quartier stark. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Langfristiger Planungs- und Umsetzungszeitho- rizont Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Stellplatzfreie Quartiere sind wichtige politische Signale, aber ihre Umsetzung entsprechend auch vom Stand der politischen Diskussionen abhängig. Eine Kommunikation der Vorteile für alle Beteiligten und Betroffenen und die Schaffung von Alternativangeboten sind erfolgsentscheidend. Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtplanungsamt, Ordnungsamt, Tiefbauamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Gemeinderat, Ortsverwaltungen, Wirtschafts- förderung b) Interessensverbände, Verkehrsdienstleister, Lieferdienste, Bauträger, Quartiersentwickler, Bürgervereine Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Bei Neubauarealen sofort bei Fertigstellung; in Bestandsquartieren mit schrittweiser Umsetzung langsamer 118 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.3 Schaffung stellplatzfreier Bereiche und Quartiere im öffentlichen Raum Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Derzeit noch keine Aussage möglich. Durch eine geringere Anzahl an errichteten Stellplätzen im öffentlichen Raum können auch Kosten ge- spart werden. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Umlage auf die jeweiligen Projektträger im Rahmen von Neuplanungen 119 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.4 Stellplatzschlüssel reduzieren im privaten Bereich Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Bisher erfolgt die Entscheidung über eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels einzelfallbezogen. Kon- kret werden bei derzeit laufenden Planvorhaben Stellplatzschlüssel zwischen 0,7 und 0,8 angestrebt (siehe genannte Beispiele). Zukünftig soll eine Stellplatzreduzierung über einen reduzierten Stellplatz- schlüssel bei allen quartiersbezogenen Neuplanungen und soweit umsetzbar auch bei Bau- und Sanie- rungsprojekten berücksichtigt werden. Die Erarbeitung eines stadtweiten Parkraumanagementkonzepts (siehe D1.3.) soll auch die Prüfung einer städtischen Stellplatzsatzung beinhalten. Diese böte die Möglichkeit, auch in bestehenden Be- bauungsplänen bei Neubauten im Rahmen der Baugenehmigung Stellplatzschlüssel zu reduzieren. Dies muss mit der Betrachtung der Parkraumsituation im öffentlichen Raum ineinandergreifen. Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Beitrag zum Ziel Modal Split Verschiebung von MIV zum Umweltverbund Beitrag zum Landesziel „Ein Drittel weniger KfZ-Verkehr in den Städten“ Zielgruppe Quartiersentwickler, Bauträger Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? In diesem Maßnahmenvorschlag werden Stellplatzregelungen auf privaten Grundstücken in Zusam- menhang mit baurechtlichen Verfahren und Neuplanungen behandelt: Die Landesbauordnung Baden- Württemberg ermöglicht es, den Stellplatzschlüssel für Neubauten unter bestimmten Voraussetzungen zu reduzieren. Entsprechende Festlegungen erfolgen in Baurechtsverfahren, in der Bauleitplanung (Bebauungspläne) und mit zusätzlichen Vereinbarungen bspw. über städtebauliche Verträge mit Bau- trägern. Wichtige Voraussetzung ist hierfür eine gute Anbindung des Quartiers an den öffentlichen Nahverkehr sowie ein schlüssiges Mobilitätskonzept. Als Chance ist dabei die Möglichkeit flächenspa- renden Bauens zu sehen, letztlich führt dies auch zu Kostenminderungen für Investoren, Bauherren und Grundstückskäufer. In immer mehr Städten – gerade mit hohem Verkehrs- und Handlungsdruck hinsichtlich nachhaltiger Mobilität und Klimaschutz – stellt die Reduzierung des Stellplatzschlüssels ein wichtiges Instrument dar. Im Sinne einer wachsenden Verbreitung nachhaltigerer Lebensstile trifft die Maßnahme den Zeit- geist gerade vieler junger Familien (wichtige Zielgruppe bei Neubauquartieren). In Karlsruhe wird für das Plangebiet „Zukunft Nord“ in der Nordstadt derzeit ein Mobilitätskonzept als Modellprojekt geplant, teilweise stellplatzfrei, ansonsten mit reduzierter Stellplatzzahl (Stellplatzschlüs- sel 0,7). Beispielshaft umgesetzt wird der Ansatz auch im Plangebiet August-Klingler-Areal (Daxlan- den) der Volkswohnung mit einem schlüssigem Mobilitätskonzept und der Reduzierung des Stellplatz- schlüssels (0,8). Eine ähnliche Vorgehensweise ist in Rintheim (Plangebiet Staudenplatz) vorgesehen, mit einem Stellplatzschlüssel ebenfalls von 0,8. Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Ordnungsamt, Tiefbauamt, Verkehrsbetriebe, Zentraler Juristischer Dienst, Ortsverwaltungen, Wirtschaftsförderung b) Quartiersentwickler, Bauträger, Bürgervereine etc. 120 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.4 Stellplatzschlüssel reduzieren im privaten Bereich Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Freiburg-Vauban (kein Stellplatznachweis, Quartiersgaragen) • München Domagkpark (Stellplatzschlüssel 0,5) • Hamburg (HafenCity): Stellplatzschlüssel von 0,4 und E-Carsharing-Quote • Tübingen (Französisches Viertel): Reduzierung des Stellplatzschlüssels durch die Umsetzung von Mobilitätskonzepten Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1 Der Modal Split von Menschen, die in Quartieren mit reduziertem Stellplatzschlüssel leben, ist nachhal- tiger als der Durchschnitt, da der Bedarf für PKW deutlich reduziert wird. Damit wird auch CO 2 einge- spart. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Verbesserte Lebensqualität im Quartier, höheres Bewusstsein für nachhaltige Mobilität bei den Be- wohnern, kaum verkehrsbedingte Emissionen. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Umsetzung kann ab Beschlussfassung und Setzung eines regulatorischen Rahmens erfol- gen; allerdings sind entsprechende Planungs- zeiten bei Bauvorhaben und ganzen Quartieren zu berücksichtigen. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Risiko ist eine fehlende Akzeptanz dieser Maßnahmen. So wollen Bauträger gerade bei hochpreisigen Wohnungen auch entsprechende Stellplätze anbieten. Eine grundsätzliche Gefahr ist generell, dass im privaten Bereich so stark (und am Bedarf vorbei) redu- ziert wird, dass es zu Problemen im öffentlichen Raum kommt, was zu Lasten des Fuß- und Radver- kehrs und damit des Umweltverbunds ginge. Kontrolle der Erfüllung der Mobilitätskonzepte (z.B. Bereitstellung Lastenfahrrad, Mietertickets usw.) Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Durch geringere Stellplatzzahlen reduzieren sich die Baukosten für Investoren. Aus kommunaler Sicht reduziert sich der Flächenbedarf von Baugebieten bei Neuplanungen. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Wirkung ab Einzug der Bewohner im Quartier 121 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.5 Weitere Unterstützung des Carsharings 1 Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Für die Nutzung der Möglichkeiten des Carsharinggesetzes zur Priorisierung von Carsharing im öffent- lichen Verkehrsraum wurden in einer Voruntersuchung 80 potenzielle Stellplätze im Stadtgebiet identi- fiziert (die weitere Umsetzung erfolgt dabei idealerweise in Kombination mit Lademöglichkeiten für E- Carsharing-Fahrzeuge und unter gleichzeitiger Anwendung des Elektromobilitätsgesetzes). Auf Basis der neuen gesetzlichen Grundlage kann die Stadt für die identifizierten Stellplätze Sondernutzungser- laubnisse für eine stationsbasierte Nutzung an bestimmte Carsharinganbieter erteilen. Dies muss in einem diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahren erfolgen, welches in Vorbereitung ist. Grundsätzlich ist über das jetzt in einem ersten Schritt vorgesehene „Paket“ mit 80 Stellplätzen auch eine Ausweisung weiterer Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum möglich und denkbar. Als weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Carsharings, bei denen die Stadt unterstützen kann und wird, lassen sich folgende Punkte nennen: • Integration des Carsharing in die quartiersbezogene Planung zur Reduzierung des Stellplatzschlüs- sels (vgl. auch D1.3), insb. durch Ausweisung von Carsharing-Parkplätzen (Umsetzungs-Beispiel in Karlsruhe: August-Klingler-Areal der Volkswohnung) • Integration des Carsharing in ein umfassendes Mobility-as-a-Service-Angebot unter Berücksichti- gung der Ergebnisse des Pilotprojekts „regiomove“ (siehe D2.4) Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Carsharing-Kunden nutzen häufiger Verkehrsmittel des Umweltverbunds als Autobesitzer, so dass gerade die Kombination von Carsharing, ÖPNV, Rad, Fußwegen und weiteren Mobilitätsdienstleistun- gen als „erweiterter Umweltverbund“ eine Änderung des Modal Split weg vom MIV ermöglicht. In Karlsruhe existiert ein etabliertes stationäres Carsharing-System mit festen Ausleihorten, das durch ein so genanntes free-floating-Modell ergänzt wird, bei dem die „Stadtflitzer“ frei auf Parkplätzen im öffentlichen Raum abgegeben werden können. Karlsruhe ist dabei deutschlandweit die Stadt mit der größten Carsharing-Nutzung. Die Nutzungszahlen sind in den zurückliegenden Jahren stetig gestiegen, für ein weiteres Wachstum fehlen aber vor allem Stellplätze. Dies stellt derzeit den zentralen Punkt aus kommunaler Sicht für eine weitere Unterstützung des Sys- tems dar. Das Ordnungsamt hat bereits in Bewohnerparkzonen das Abstellen von ausgewiesenen Car- sharing-Fahrzeugen freigegeben. Eine Änderung im Landesstraßengesetz Baden-Württemberg erlaubt den Kommunen seit Kurzem, auch Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum auszuweisen. 122 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.5 Weitere Unterstützung des Carsharings 2 Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Weitere Steigerung des Anteils von Carsha- ring-Fahrten am Modal Split ohne Kannibali- sierungseffekte für den Umweltverbund Signifikante Erhöhung der Anzahl der Haus- halte ohne Besitz eines eigenen Pkw Ausbau der Kooperation von KVV und stadt- mobil Beitrag zum Landesziel „Ein Drittel weniger KfZ-Verkehr in den Städten“ Zielgruppe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Karlsruhe, Unternehmen Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • In keiner anderen Stadt Deutschlands befinden sich mehr Carsharing-Fahrzeuge pro Einwohner als in Karlsruhe. Mit stadtmobil (und free-floating-Angebot “Stadtflitzer“) besteht seit vielen Jahren ein Carsharing-System, das aufgrund seines relativ früh erfolgten starken Ausbaus als Projekt mit Mo- dellcharakter gilt. • Tübingen: Ergänzung der kommunalen Stellplatzsatzung um einen neuen Abschnitt zur „Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Carsharing-Stellplätze auf öffentlicher Verkehrsfläche“ (2017) • Überblick: Bundesverband CarSharing: CarSharing-Stellplätze in den öffentlichen Straßenraum bringen. Leitfaden zur Umsetzung der im Carsharinggesetz (CsgG) vorgesehenen CarSharing- Förderung. https://carsharing.de/sites/default/files/uploads/bcs_leitfaden_cs-stellplaetze-im- oeffentlichen-raum_mai-2019.pdf • Hamburg (Hafencity): E-Carsharing-Quote bei Stellplätzen Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1 Folgende Effekte ermöglichen direkt und/oder indirekt eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen: • Durch hohe Fahrleistungen werden Carsharing-Fahrzeuge innerhalb kürzerer Zeit durch effiziente- re Neufahrzeuge ersetzt als Privatfahrzeuge • Für unterschiedliche Zwecke unterschiedliche Fahrzeuggrößen zur Verfügung stellen, sodass po- tenziell weniger Leerkapazitäten bewegt werden • Im Falle von E-Fahrzeugen: Marketingeffekt durch öffentliche Präsenz und „Ausprobieren“ durch die Kunden • Änderung des Modal Split und der Verkehrsleistung Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Reduzierung des Flächenverbrauchs durch ruhenden Verkehr, Reduzierung lokaler Verkehrsemissio- nen, Stärkung des Umweltverbunds Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtverwaltung Karlsruhe, KVV (Kombiangebo- te, Bikesharing, Mobility-as-a-Service) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadtplanungsamt, Ordnungsamt, Tiefbauamt, Verkehrsbetriebe b) Stadtmobil, weitere Mobilitätsdienstleister, Grundeigentümerinnen und -eigentümer (Fahr- zeugstandorte im privaten Raum) 123 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.5 Weitere Unterstützung des Carsharings 3 Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Daueraufgabe. Das Auswahlverfahren für Son- dernutzungserlaubnisse für CarSharing im öf- fentlichen Raum soll 2020 abgeschlossen wer- den. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Die Ausweitung des Carsharing-Angebotes folgt der Nachfrage. Für die Stadt entstehen keine Risiken. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Kosten sind für die Stadt gering, da nur öffentliche Stellplätze (teilweise bewirtschaftet, teilweise nicht) für Carsharing reserviert werden müssen. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Die Wirkung entsteht unmittelbar durch intensi- vere Nutzung des Carsharing-Modells bei Ver- zicht auf eigenen PKW. 124 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.6 Realisierung einer Citylogistik nach Abschluss der Kombilösung Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Für das Projekt „RegioKArgo“: • Festlegung eines innerstädtischen Logistik-Hubs unter Berücksichtigung und Konzeption einer Schienenanbindung (Entscheidung bis ca. 2020, Umsetzung bis 2025) • Konzept zur Bündelung von Warenströmen für zunächst ausgewählte Kunden (erste studentische Arbeiten liegen vor), Konzepte bis 2020 • Konzept für ein Schienenfahrzeug („Güter-T ram“), welches sowohl innerstädtisch (BOStrab) als auch in der Region (Eisenbahn nach EBO) verkehren und somit die vorhandene Infrastruktur des „Karlsruher Modells“ bestmöglich nutzen kann, ggf. (teilweise) autonom fahrend, Konzept 2020, Umsetzung 2025 • Nutzungskonzept / Verkehrskonzept Schiene unter Nutzung der frei werdenden Kapazitäten im Karlsruher Stadtbahnnetz nach Fertigstellung der Kombilösung, bis ca. Ende 2021. • Entwicklung einer Softwarelösung zur Integration der Transporte und Kundenschnittstelle, bis ca. 2022. • Suche von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, ab sofort Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Verlagerung von Wirtschafts- und Lieferverkehr den auf umweltfreundlichen und stadtverträgli- chen Verkehrsträger Schiene Beschränkung und Bündelung des Ausliefe- rungsverkehrs in der Innenstadt Zielgruppe Relevante Kundengruppen: Handel (Waren- und Möbelhäuser, Bau- und Supermärkte), Logistiker (Zustelldienste, Paketdienste), Speditionen, End- kunden. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Der Wirtschafts- und Lieferverkehr nimmt auch in Karlsruhe weiterhin stark zu und beeinträchtigt die Verkehrssituation und die Aufenthaltsqualität in der Stadt. Mit dem Ziel, Wirtschaftsverkehre zu bündeln und abschnittsweise auf die Schiene zu verlagern, soll ein entsprechendes Güterverkehrsangebot unter Nutzung der regionalen und innerstädtischen Schieneninfrastruktur, die in Karlsruhe miteinander ver- bunden ist, geschaffen werden. Die Fertigstellung der Kombilösung eröffnet hier neue Spielräume in dann entlasteten Streckenabschnitten. Im Zusammenhang mit einem innerstädtischen Logistik-Hub kann eine erhebliche Verkehrsverlagerung erreicht werden. Vorarbeiten dazu laufen im Rahmen der Interessengemeinschaft „RegioKArgo“ unter Federführung der Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG). Ein zweiter und notwendigerweise ergänzender Schritt ist die weitere Verteilung von Gütern innerhalb der Stadt und insbesondere der Innenstadt. Hier bedarf es klarer Vorgaben für den Lieferverkehr mit dem Ziel einer Reduzierung und emissionsarmen Weiterverteilung. Dazu werden konkrete Vorschläge im Rahmen des Mobilitätskonzepts für die Innenstadt erarbeitet (siehe unter D1.2). Diese beiden Ansätze stellen wesentliche Bausteine eines umfassenderen City-Logistik-Ansatz für Karlsruhe dar. Wer? Treiber und Ansprechpartner Interessengemeinschaft „RegioKArgo“ (Feder- führung AVG) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? Für das Projekt RegioKArgo: a) Stadtplanungsamt, Ordnungsamt, Verkehrs- unternehmen, Verkehrsbetriebe b) Hochschule Offenburg, KIT, weitere Partner im Projekt aus Kundengruppen Weitere erforderliche Akteure für die Regulation des Lieferverkehrs in der Innenstadt siehe unter D1.2 125 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.6 Realisierung einer Citylogistik nach Abschluss der Kombilösung Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Beispiele für einen schienengestützten innerstädtischen Warenverkehr: CargoTram Dresden, Gü- terTram-Konzept Frankfurt am Main (VGF), Sperrmülltransport Zürich, Güterbim Wien • Stuttgart: Temporäre Nutzung freier Parkhausflächen als innerstädtische Mikrodepots und Weiter- verteilung per E-Lastenrad (Projekt „Park_up“) • Berlin (Prenzlauer Berg): Modellprojekt „KoMoDo“ unter Beteiligung mehrerer großer Paketdienst- leister mit Nutzung von Mikro-Depots und Auslieferung per Lastenrad • Mannheim will ebenfalls einen Umschlagplatz für Paketfirmen errichten, um die sogenannte letzte Meile mit Elektrofahrzeugen bewerkstelligen zu können. • Weitere Beispiele für Innenstadtregulierung siehe unter D1.2. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1 Eine Quantifizierung der Emissionsminderungspotenziale durch das Projekt RegioKArgo kann im Rahmen der Konzeptionsphase bzw. nach deren Abschluss erfolgen. Hierfür müssen die Potenziale des Projekts hinsichtlich bewegter Warenmengen und Substitution von LKW-Fahrten aufgezeigt wer- den, die als Berechnungsgrundlage dienen. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Reduzierung des Wachstums von straßengebundenem Güterverkehr in der Stadt reduziert oder ver- langsamt die steigende Belastung von Verkehrsteilnehmern, Anwohnern und Besuchern. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Projekt RegioKArgo: 2025 Innenstadtregulierung siehe unter D1.2 Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Für Projekt RegioKArgo: • Schaffung wettbewerbsfähiger Kostenstrukturen • Akzeptanz für ein „white-label“-Logistik-Hub und entsprechende Transporte durch Logistikunter- nehmen, denen ihr Unternehmensauftritt heute sehr wichtig ist • Technische Umsetzbarkeit eines Schienenfahrzeugs (Technik, Zulassung) • Politische Realisierbarkeit: hoch; ggf. Bereitschaft für administrative Vorgaben erforderlich Gemäß den Zielen der RadSTRATEGIE des Landes sollen bis 2020 5 % der Citylogistik/Liefergänge aufs Lastenrad verlagert werden. Weitere Punkte siehe unter D1.2 Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Emissionen werden ab Umsetzungszeitpunkt sofort reduziert. Mit der Erschließung neuer Kunden und Verbindungen erhöht sich die Wir- kung immer weiter. 126 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.6 Realisierung einer Citylogistik nach Abschluss der Kombilösung Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Die Kosten sind projektabhängig und müssen in Abhängigkeit der einzelnen Maßnahmen noch spezifi- ziert werden. Siehe auch unter D1.2. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Durch Konzeption eines Pilotprojektes sollen bei RegioKArgo Fördergelder akquiriert werden. Für die Umsetzung können auch Beiträge der nutzenden Unternehmen einkalkuliert werden. 127 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.7 Klimafreundliche Mobilität erlebbar und sichtbar machen Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Das vielerorts im öffentlichen Raum visuell dominierende Verkehrsmittel ist das Auto. Die klimafreund- liche Mobilität des Umweltverbunds, also ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, muss besser sichtbar und auch erlebbar werden, um ihr in der öffentlichen Wahrnehmung ein größeres Gewicht zu geben. Das „Erfahren“ neuer Mobilitätsoptionen erhöht zudem die Offenheit und Motivation, diese in die Alltags- mobilität zu integrieren und so persönlich zu einer Mobilitäts- und Verkehrswende beizutragen. Wichtig ist es deshalb, durch gezielte Kampagnen und Aktionen das Thema regelmäßig in den Vordergrund zu rücken und für unterschiedliche Zielgruppen konkrete Angebote zum Ausprobieren und Autover- zicht zu machen. Dazu passen bereits etablierte Aktionen wie Parking day, Radlerfrühstück. Pedelec-Testwochen oder die Lastenrad-Roadshow. Einen größeren Bekanntheitsgrad hat auch die übergreifende Radfahrkam- pagne erlangt, zunächst unter dem Moto „Kopf an. Motor aus“ (Fokus Kurzstreckenmobilität), später mit dem Slogan "Tu ́s aus Liebe" mit Schwerpunkt auf Verkehrssicherheit. Besonders hervorzuheben ist zudem das neue Förderprogramm für Lastenräder (Antragslaufzeit No- vember 2019 bis Januar 2020), nicht nur, weil dadurch die Präsenz von Lastenrädern im Stadtbild erhöht, sondern durch den optionalen „Nachhaltigkeitsbonus“ auch ein gezielter Anreiz geschaffen wird, weiterhin auf ein Auto zu verzichten bzw. ein bisher genutztes Auto abzumelden. Ebenfalls in diese Richtung zielt die Aktion „Führerscheinrückgabe gegen ½-Jahr Abo“ des KVV. Diese richtet sich allerdings hauptsächlich an Seniorinnen und Senioren. Da gerade Menschen in Umbruchsituationen im Leben (z.B. Jobwechsel, Umzug, Geburt eines Kin- des) ihr Mobilitätsverhalten neu ausrichten (müssen), bieten sich hier Ansatzpunkte für entsprechende Angebote. Bestehende Beispiele sind das Willkommenspaket für Studierende bei der Erstwohn- sitzanmeldung (dies enthält u.a. ein KVV-Halbjahresticket, ein Gutschein für ein zweimonatiges Leih- rad-Abonnement und ein Los für die roten Draisler-Bikes) und für Neubürgerinnen und Neubürger das Regio-Neubürgerscheckheft mit einem kostenlosen KVV-Probewochenticket als Gutschein. Beim Stadtfest und an den Adventswochenenden ermöglicht die Stadt 2019 erstmals die kostenlose Nutzung der Straßenbahn. Darüber hinaus wird bei zahlreichen Veranstaltungen das Eintrittsticket mit einer kostenlosen An- und Rückfahrt mit dem KVV verknüpft. Für die Zukunft sollen weitere Aktionen geplant und mögliche Weiterentwicklungen geprüft werden. Konkrete Vorschläge aus dem begleitenden Arbeitskreis Mobilität zum Klimaschutzkonzept waren hier insb. die Beteiligung am KONUS-System (kostenlose ÖPNV-Nutzung für Übernachtungsgäste), eine breiter angelegte Aktion „Tausche Führerschein gegen ÖPNV-Ticket“ und ein erweitertes Starterpaket v.a. für zugezogene Neubürgerinnen und Neubürger. Hierbei wäre jeweils projektbezogen zu prüfen, welche Kosten entstehen und wer die Zusatzkosten tragen soll. Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreich Projektumsetzung wann notwendig? Eventbezogene Aktions-Formate und Testmöglichkeiten sollen auch in Zukunft weitergeführt und gezielt unterstützt werden, z.B. durch temporäre Sperrung von Straßen oder Stellplätzen. Die Radkampagne soll zukünftig verstärkt auf die Zielgruppe von (Rad-)Pendlerinnen und Pendler aus- gerichtet werden. Erste Aktionen wie die Verteilung von Frühstücksbeuteln zur Belohnung des Mobili- tätsverhaltens an ausgewählten Regionalradwegen haben bereits stattgefunden. Weitere Kampagnen- bausteine sollen im Lauf von 2020 ausgearbeitet werden. Die Beteiligung bei KONUS für Karlsruher Touristinnen und Touristen bzw. Übernachtungsgäste sollte (nochmals) eingehender verfolgt werden. Das System ist umlagefinanziert und würde eine Zusatzabga- be zum Übernachtungspreis erfordern, die durch Hoteliers erhoben und abgeführt werden müsste. Ebenfalls zu prüfen wären Umsetzungsmöglichkeiten für eine breiter angelegte Tauschaktion (Führer- schein gegen ÖPNV-Ticket) und erweiterte Starterpakete. 128 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D1.7 Klimafreundliche Mobilität erlebbar und sichtbar machen Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Gezielte Anstöße und Unterstützung für eine Änderung des Mobilitätsverhaltens Beitrag zum Landesziel „Ein Drittel weniger KfZ-Verkehr in den Städten“ Zielgruppe Karlsruher Bevölkerung, Pendlerinnen und Pendler, Übernachtungsgäste, Einkaufstouris- ten Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? KONUS-Karte im Schwarzwald Wer? Treiber und Ansprechpartner Projektbezogen unterschiedlich Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadtplanungsamt, Umwelt- und Arbeitsschutz, KVV, Karlsruhe Tourismus b) Aktionsbezogene Partner z.B. VCD oder ADFC, City Initiative Karlsruhe, Hoteliers und Beherbergungsbetriebe Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort und mittelbar (letzteres im Hinblick auf Bewusstseinsbildung) Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Laufende Aufgabe / Projektabhängig Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Maßnahme mit indirekten Effekten durch persönliche Verhaltensänderungen Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Individuelle Veränderungen von Mobilitätsverhalten sind nur begrenzt beeinflussbar. Die Zielgruppe muss für sich selbst das Gefühl entwickeln, dass umweltfreundliche Mobilität viele Vorteile bietet. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Das Budget für öffentlichkeitsbezogene Maßnahmen im Radverkehr bzw. für die Durchführung der Radkampagne beträgt derzeit 15.000 €/a. Generell gilt: Kampagnen sind in der Regel kostenaufwändig. Hinzu kommen Kosten für die Stadt, die bei Vergünstigungen z.B. des ÖPNV-Tarifs zu übernehmen wären. Die Kosten für weitere Aktionen und Maßnahmen wären projektbezogen zu ermitteln. 129 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.1 Netzausbau Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Das Sustainable Development Goal 11.2 der UN legt fest, dass bis 2030 der Zugang zu sicheren, be- zahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle zu ermöglichen ist , insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg betont für eine Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor die Notwendigkeit, bis 2030 den ÖPNV hin- sichtlich der Fahrgastzahlen zu verdoppeln. Zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Nahverkehrs ist in Karlsruhe eine umfassende Abdeckung des Stadtgebietes erforderlich. Dazu gehört als wichtigstes Element der weitere Ausbau des Netzes durch Neubaustrecken und Lückenschlüsse. Grundlage für die nächsten Schritte ist der Nahverkehrsplan des KVV. Er enthält streckenbezogene Projekte, die in kurzfristiger (bis 2020) und mittelfristiger Perspektive (2020 – 2025) realisiert werden sollen. Hinzu kommen perspektivische Projekte, bei denen bis 2025 zwar Vorüberlegungen erarbeitet werden, deren Planungs- und Realisierungshorizont aber außerhalb der Geltungsdauer des Nahver- kehrsplans liegen wird. Die Umsetzung des Nahverkehrsplans befindet sich zeitlich im Rückstand. Die Konkretisierung und Umsetzung dieser Projekte sind wichtige Bausteine, um die Klimaziele zu errei- chen. Für die Umsetzung müssen vom Aufsichtsrat des KVV die entsprechenden Ressourcen bereit- gestellt werden. Erste Vorüberlegungen für ein darüberhinausgehendes Potenzial des Netzes bis 2030 haben die Ver- kehrsbetriebe, die Albtal-Verkehrsgesellschaft und der KVV zudem im Rahmen eines Strategiepapiers („Netzkonzeption 2020/2030“) formuliert und veröffentlicht. 130 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.1 Netzausbau Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Mit dem Nahverkehrsplan /2030 sind die Grundlagen für den weiteren Netzausbau vorhanden. Die Umsetzung muss immer projektbezogen durch den Gemeinderat beschlossen werden und in einem Planfeststellungsverfahren erfolgen. Noch ausstehende, d.h. baulich noch nicht begonnene streckenbezogene Vorhaben des aktuellen Nahverkehrsplans sind bis 2025: • Streckenerweiterung Nordstadt/Heide – Neureut/Kirchfeld, • Querspange Brauerstraße. Als perspektivische Projekte mit vorbereitenden Schritten sind im Nahverkehrsplan zudem folgende Projekte genannt • Tram Pulverhausstraße, • Tram Stuttgarter Straße, • Stadtbahn S 31/32 Einschleifung Innenstadt, • Stadtbahnstrecke Wolfartsweier - Grünwettersbach - Palmbach, • Stadtbahnstrecke Durlach - Ettlingen, • Anschluss Neue Messe an DB-Strecke, • sowie mehrere zusätzliche Buslinien darunter etwa eine Shuttle-Linie Raffinerien, Shuttle-Linie Knielingen West oder eine neue Tangentialbuslinie Nord. Die „ Netzkonzeption 2020/2030“ von VBK, AVG und KVV nennt für das Stadtgebiet Karlsruhe darüber hinaus noch in langfristige Perspektive eine Reihe weiterer potenzieller Streckenvorhaben. Hierbei handelt es sich allerdings um ein erstes Strategiepapier, das stadtintern noch nicht abgestimmt ist und in Bezug auf die einzelnen Erweiterungsvorschläge noch einer intensiveren Diskussion bedarf. Um den Streckenneubau in den kommenden Jahren konsequent angehen zu können, fehlt im Mo- ment ein innerstädtisch abgestimmter und verbindlicher Zeitplan bis 2030, wann welche Strecken geplant, zur Förderung eingereicht und umgesetzt werden sollen. Dieser Fahrplan soll bis Frühjahr 2021 abgestimmt und in den politischen Gremien diskutiert werden. Er kann dann zugleich auch als Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans genutzt werden. Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Weiterer Ausbau des Streckennetzes bis 2030 im Rahmen eines noch abzustimmen- den Fahrplans Aktuelles Ziel gemäß VEP ist eine Steige- rung des ÖV am Modal Split um 4 % bis 2025. Eine Anpassung des Ziels für den Zeitraum bis 2030 wäre erforderlich. Zielgruppe Karlsruher Bevölkerung, Umlandbevölkerung (Pendlerinnen und Pendler, Gäste, Touris- ten) Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Rennes, Gent, Wien, Kopenhagen, Zürich, Helsinki, Augsburg, ... Wer? Treiber und Ansprechpartner Karlsruher Verkehrsverbund / Verkehrsbetriebe Karlsruhe / Albtal-Verkehrsgesellschaft Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Gemeinderat, Stadtverwaltung Karlsruhe b) Land Baden-Württemberg, Land Rheinland- Pfalz, umliegende Landkreise 131 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.1 Netzausbau Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Geringere Luftschadstoffe und Lärmemissionen Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Projektabhängig Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Es sind Widerstände in der autoaffinen Bevölkerung zu erwarten, wenn Pkw-Spuren wegfallen zuguns- ten neuer Gleisanlagen. Die Bedienung im Streckennetz der AVG wird vom Besteller (z.B. Land BW) vorgegeben, was die Ent- scheidungsspielräume der Kommune begrenzt. Bei Lärmbelastungen durch neue Linien des Öffentlichen Verkehrs (Bus und Bahn) ist dem Lärmschutz Rechnung zu tragen. Durch die Haushaltskonsolidierung besteht die Gefahr, dass Projekte nicht finanziert werden können. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Grundsätzlich werden schienenbezogene Neubauvorhaben nur mit Bundes-/Landes-Förderung durch- geführt (GVFG, LGVFG). Der notwendige städtische Eigenanteil wird aus dem Investitionshaushalt der VBK bereitgestellt. Für Projekte des KVV in Karlsruhe kann je nach Ausbaustufe folgender Daumenwert angelegt werden: 1 km = ca. 10 Mio. € (Beispiel Verlängerung Linie 2 (Knielingen Nord): 1,4km = 14 Mio. €) Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Betriebskosten für zusätzliche Fahrzeuge und Personal beim KVV Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Neue Förderinitiativen des Bundes (z.B. Kommunen nachhaltig Mobil 2025, kommunale Klimaschutz-Modellprojekte) Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Nach Fertigstellung einer neuen ÖV-Linie dauert es immer eine gewisse Zeit, bis das gesamte Fahrgastpotenzial erschlossen ist. 132 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.2 Kapazitätssteigerung ÖPNV Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Erster wesentlicher Schritt für eine Kapazitätssteigerung ist die Fertigstellung der Kombilösung und die Gewährleistung eines sicheren Betriebs im Sinne einer Vermeidung betrieblicher Instabilitäten und ei- ner Qualitätserhöhung. Für Karlsruhe wurde dazu bereits eine Liniennetzoptimierung durch das Unter- nehmen ptv und weitere Partner ausgearbeitet und veröffentlicht. Ergänzend zu einem weiteren Netzausbau (mit den unter D2.1 genannten Projekten) kommen an- schließend weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Fahrgastzahlen in Betracht, beispielsweise die Überprüfung, ob auf einer Strecke ein Fünf-Minuten-Takt möglich ist. Die Verkehrsbetriebe werden hierzu perspektivisch ein Konzept vorlegen, das ergänzend zum Linienausbau konkrete Vorschläge benennt. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg betont für eine Erreichung der Klimaschutzziele im Ver- kehrssektor die Notwendigkeit, bis 2030 den ÖPNV hinsichtlich der Fahrgastzahlen zu verdoppeln. Wenn der heutige ÖPNV-Anteil am Gesamtverkehr steigen soll, ist das Karlsruher Modell (ohne Um- steigezwang aus der Region in die Stadt) die richtige Lösung, um mit minimaler Liniendichte einen höchstmöglichen Nutzen für die Fahrgäste zu erreichen. Ohne einen Ausbau der Infrastruktur (siehe D2.1) sind Steigerungen der Fahrgastkapazitäten allerdings nur in eingeschränktem Maße möglich. Im bestehenden Netz kann auf einen Fahrgastanstieg derzeit v.a. durch eine Vergrößerung der Trakti- on (zusätzliche Wagen) reagiert werden. Bei entsprechender Finanzierung lassen sich als weitere Op- tionen zur Kapazitätssteigerung insbesondere folgende Punkte nennen: • Taktverdichtung • Fahrzeugmodernisierung • Anderes Fahrzeugkonzept: Kleinere Einheiten – häufiger Fahren • Ergänzung des Fuhrparks um Kurzfahrzeuge: erhöht die Kapazität in der Hauptverkehrszeit und kann die maximale Länge der Tunnelhaltestellen optimal ausnutzen • Flügeln und Kuppeln • Mehr Tramlinien erhalten günstigen Anschluss an Hauptbahnhof (überregionaler Verkehr) • Vollbahn- Zweisystemfahrzeuge auf der Strecke Eggenstein – Hauptbahnhof • Schnelles Netz (unterirdisch) – Langsames Netz (oberirdisch) • Schnell-Linien (z.B. Stadtteile mit nur je einem Halt anfahren) • Flexibilitätserhöhung durch bessere Netzverknüpfung • Weiteres Potenzial bieten auch neue Technologien wie beispielsweise die bereits in einer Testpha- se befindlichen autonom fahrenden Kleinbusse Zu berücksichtigen ist, dass es im Zuge des Haushaltskonsolidierungsprozesses der Stadt auf einzel- nen Strecken Einschränkungen vorgenommen wurden. Beispiele sind die Taktreduzierung auf 20 Mi- nu ten in den Ferien bei der Linie 5 und die alternierende Verkürzung zum Jägerhaus der Linie 4 alle 20 Minuten. Aus Klimaschutzsicht, sind diese Maßnahmen als kontraproduktiv zu werten. Notwendige Voraussetzung für die Kapazitätssteigerung ist es, eine Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Dazu gehört eine rechtliche Rahmensetzung, die es Kommunen ermöglichen würde, eine Nahverkehrsabgabe zu erheben. Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe sind in dieser Hinsicht bereits in ver- schiedenen Gremien aktiv (Landesvorsitz beim Verkehrsverband, Vorstand auf Bundesebene). Ebenso müssten die Spielräume zur Schaffung alternativer Finanzierungsmodelle untersucht werden (z.B. über Parkraumbewirtschaftung oder eine Arbeitgeberabgabe). 133 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.2 Kapazitätssteigerung ÖPNV Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Aktuelles Ziel gemäß VEP ist eine Steige- rung des ÖV am Modal Split um 4 % bis 2025. Eine Anpassung des Ziels für den Zeitraum bis 2030 wäre erforderlich. Zielgruppe Karlsruher Bevölkerung, Umlandbevölkerung (Pendlerinnen und Pendler, Gäste, Touris- ten) Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Wien, Salzburg, Prag, .... Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Geringere Luftschadstoffe und Lärmemissionen Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Anschaffung zusätzlicher Fahrzeuge kurz- bis mittelfristig möglich. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Nötig sind Investitionen in Fahrzeuge und Personal. Dem stehen bislang die Vorgaben aus dem Karls- ruher Haushaltskonsolidierungsprozess entgegen. Vom Bund und von den Ländern ist ergänzend dazu eine nachhaltige Finanzierung für Modernisierung und den Ausbau der Infrastrukturen nötig. Limitierender Faktor sind auch Kapazitätsengpässe im DB-Netz. Zusätzliche Personalkapazitäten müssen erst aufgebaut werden (Fachkräftemangel). Wer? Treiber und Ansprechpartner KVV / Verkehrsbetriebe Karlsruhe / AVG Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Gemeinderat, Stadtverwaltung b) Land Baden-Württemberg, Land Rheinland- Pfalz, umliegende Landkreise Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Kapazitätssteigerungen lösen oft akute Proble- me. Zusätzliches Fahrgastpotenzial kann mittel- fristig über die zusätzlichen Kapazitäten er- schlossen werden. 134 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.2 Kapazitätssteigerung ÖPNV Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Derzeit nicht quantifizierbar Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Bei Schaffung einer rechtlichen Voraussetzung: Nahverkehrsabgabe. Ansonsten Parkraumbewirtschaf- tung und neue Finanzierungsmodelle (z.B. Arbeitgeberabgabe) 135 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.3 Weiterentwicklung des Tarifsystems Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Über die Weiterentwicklung des Tarifsystems und attraktive Tarifangebote besteht generell eine Mög- lichkeit, den nachhaltigen Umstieg vom MIV auf den ÖPNV zu fördern und damit den Umweltverbund zu stärken. Im Vergleich mit anderen Verkehrsverbünden bewegt sich der KVV beim Tarifniveau seit Jahren im günstigeren Drittel, dies zeigt auch eine jüngst vom VCD in Baden-Württemberg durchgeführte Ver- gleichsstudie von Tageskartenpreisen wieder auf. Vor allem bei den sog. „Flatrate“-Jahreskarten be- steht aus Sicht des KVV ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, sodass heute der Fahrpreis für längere bis lange Streckenrelationen (Einpendler nach Karlsruhe) äußerst konkurrenzfähig zum MIV ist. Eben- so werden die Tarifangebote im Einzelfahrkartenbereich, insbesondere aber auch im Bereich von Großveranstaltungen, Messen und kulturellen Veranstaltungen in Form von Kombitickets und Sonder- verkehren weiterentwickelt. Zeitlich begrenzte Tarifangebote ergänzen das Portfolio an Handlungsopti- onen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Neukundengewinnung durch Heranführung der Personen an das System des ÖPNV. Kritik wird verstärkt über die Ziehung der Wabengrenzen geäußert, da hierdurch eine als unfair emp- fundene Preislogik greift (bspw. wenn die erste Haltestelle der Fahrt die letzte Haltestelle in einer Wabe ist und hierfür der Preis für eine ganze Wabe zu entrichten ist). Diese Thematik soll das Projekt „Home Zone“ beheben. Das derzeit viel zitierte „Wiener Modell“ mit einer Jahreskarte zum Preis von 365 € wäre eine Möglich- keit, das System ÖPNV zu stärken. Es kann jedoch aus Finanzierungssicht nur dann umgesetzt wer- den, wenn auch entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu zählt etwa neben einer deutlichen Anhebung der Einzel- und Tageskarten im ÖPNV auch der deutliche Preisanstieg bei den Parkgebühren im öffentlichen Raum. Zudem müsste über Abgaben von Unternehmen nachgedacht werden, die von einer guten ÖPNV-Anbindung profitieren, und massiv das Angebot (Liniennetz, Takt- dichte und Fahrzeugqualität) ausgebaut werden. Als wichtiges Zukunftsprojekt wäre ein touristischer Mobilitätstarif zu betrachten, der über die Grenzen des Tarifgebietes hinaus gilt. Tourismusverbände im Schwarzwald bieten ihren Kunden bereits heute mit der KONUS-Karte die Möglichkeit vom Süden Badens bis nach Karlsruhe zu reisen, ohne auf Tarif- gebiete Rücksicht nehmen zu müssen. Aktuell wird immer wieder der Wunsch geäußert, ein kostenloses Beförderungsangebot zu entwickeln, entweder für einzelne Nutzergruppen (z.B. kostenloses Schülerticket) oder sogar generell (kostenfreier ÖPNV). 2019 fanden Pilotversuche zur kostenfreien Beförderung im Stadtgebiet am Stadtfest- Wochenende und an den vier Adventssamstagen statt. 136 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.3 Weiterentwicklung des Tarifsystems Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Eine Tarifmaßnahme im KVV wird immer im Aufsichtsrat des KVV entschieden. Hier wird die Stadt Karlsruhe durch den Oberbürgermeister und Mitglieder des Gemeinderats vertreten. Die Stadt Karls- ruhe hat keine Möglichkeit, allein die Tarifstruktur des KVV zu verändern. Eine Änderung wird immer in der Sommersitzung (Juni/Juli) beschlossen und tritt zum Fahrplanwechsel (2. Sonntag im Dezember) desselben Jahres in Kraft. Bei preislichen Tarifmaßnahmen beträgt der Vorlauf in der Regel 2-3 Mona- te, strukturelle Änderungen bedürfen normalerweise eines Diskussionsprozesses, der durchaus meh- rere Jahre in Anspruch nehmen kann (Beispiel aktuelle Tarifstrukturreform). Grundsätzlich gilt es im- mer, durch eine Kalkulation den zu erwartenden Kundennutzen und den damit verbundenen Aufwand für weitere betriebliche Maßnahmen, wie etwa Mehrverkehre zu beachten und den Ausgleich der eventuell entstehenden Mindererlöse durch Fahrgeldverluste während der Aktion zu bestimmen. Auf Kosten einzelner Gesellschafter sind ebenfalls tarifliche Sondermaßnahmen geplant. Die Stadt Karlsruhe hat bei den Verkehrsbetrieben eine kostenlose Nutzung des ÖPNV während des Stadtfes- tes am 12./13.10.2019 bestellt, um einen „Probelauf“ für die vier Adventswochenenden vorzunehmen. Die entgehenden Fahrgeldeinnahmen muss die Stadt Karlsruhe zusätzlich zu den bei der VBK anfal- lenden Betriebskosten dem KVV ausgleichen. Aktuell hat der Aufsichtsrat des KVV im Juli 2019 beschlossen, das Projekt „Home Zone“ weiter voran zu treiben. Derzeit werden die Konzeption des Tarifmodells, die Erstellung des technischen Lasten- hefts sowie der komplette Ausschreibungsprozess vorbereitet. Im 1. Quartal 2020 soll ein erster tech- nischer Prototyp die Funktionalität der Idee beweisen, Ende 2020 stünde dann ein Beta Test mit aus- gewählten Kunden an. Eine Systemeinführung ist nach jetzigem Stand für das Jahr 2021 zu erwarten. Letztlich bleibt die Einführung stark vergünstigter oder sogar kostenloser Angebote eine politische Grundsatzentscheidung und hängt von der Frage ab, wie viel städtische Mittel hierfür eingesetzt wer- den sollen. Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Aktuelles Ziel gemäß VEP ist eine Steigerung des ÖV am Modal Split um 4 % bis 2025. Eine Anpassung des Ziels für den Zeitraum bis 2030 wäre erforderlich. Zielgruppe Neukunden und Bestandskunden des KVV Gelegenheitsfahrer im ÖPNV sollen zum nach- haltigen Umstieg animiert werden. Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Wiener Linien: Jahresticket für 365 €. Ein 365 €-Ticket wurde zwischenzeitlich auch in fünf deut- schen Modellkommunen im Rahmen einer Bundesförderung eingeführt u.a. in Bonn und Reutlin- gen. Ob die Angebote nach Auslaufen der Förderung aufrecht erhalten werden, ist ungewiss. • Tübingen: Seit 2018 ticketfreier Samstag im Busverkehr (TÜ-Bus-Linien), 25 % Steigerung der Fahrgastzahlen Wer? Treiber und Ansprechpartner KVV Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Aufsichtsrat des KVV (dort sind die Gesell- schafter Stadt Karlsruhe, Stadt Baden-Baden, Stadt Landau und die Landkreise GER, SÜW, Rastatt und Karlsruhe beteiligt) 137 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.3 Weiterentwicklung des Tarifsystems Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Generelle Verbesserung des Wohnumfeldes durch geringeres Verkehrsaufkommen Verkehrslenkende Maßnahmen durch Mehrnutzung des ÖPNV bei Großveranstaltungen. Ziel: Redu- zierung des MIV/ Parksuchverkehre Geringere Luftschadstoffe und Lärmemissionen Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Kontinuierliche Aufgabe Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Risiken bestehen darin, dass die Tarifmaßnahmen nicht angenommen werden und dadurch Kundinnen und Kunden verloren gehen. Fehlende Einnahmen etwa durch kostenlose Angebote wären ein Hindernis für den Netzausbau, da der Kostendeckungsgrad weiter sinkt. Die politische Realisierbarkeit ist eher als gering einzuschätzen, da die gerade geführte mehrjährige Tarifdiskussion im KVV-Aufsichtsrat nur die Zustimmung zu einer moderaten Anpassung gefunden hat. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Kosten für konkrete tarifliche Verbesserungsmaßnahmen hängen vom tatsächlichen Umfang ab. Das Gesamtprojekt „Home Zone“ wird einen Umfang zwischen 1,5 und 2 Mio. € haben und aus Mitteln des KVV finanziert. Die Umsetzung der kostenlosen Freifahrt am Stadtfest entspricht Mehrkosten für die Stadt von ca. 180.000 €. Für die vier Adventssamstage wurden ca. 600.000 € zu Lasten des städtischen Haushaltes kalkuliert. Die im Rahmen der Tarifstrukturreform-Diskussion beleuchtete Umsetzung eines 365 €-Tickets würde im KVV jährliche Mindereinnahmen von rund 40 Mio. € alleine für Karlsruhe hervorrufen. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofortige Umsetzbarkeit nach eingehaltener Planungs- und Beschlussphase des jeweiligen Angebots (s.o.) Attraktivitätssteigernde Maßnahmen im ÖV wir- ken immer erst etwas verzögert, da sie auf eine Änderung eingespielter Mobilitätsroutinen abzie- len. 138 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.4 regiomove und Integration neuer Mobilitätsdienstleister Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Erstes Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine intermodale Verknüpfung von Mobilitätsanbietern um den Kern des ÖPNV zu realisieren. Dazu sind folgende Schritte vorgesehen: • 2019: Fertigstellung des regiomove-Piloten • 2020: App-Start regiomove mit KVV, Stadtmobil und nextbike • 2020: Ausbau von Mobilitätsstationen um das Stadtgebiet herum (Umstieg von PKW auf „innerstäd- tisches regiomove-Angebot“) • 2020 ff.: Weitere Integration von Mobilitätsanbietern (z.B. Taxi, zeo, Lastenkarle, OnDemand Ser- vices, Mitfahrgelegenheiten, E-Tretroller, ...) • Erweiterung der Mobilitätsstationen (Ports) um Serviceangebote (z.B. Pack- und Lieferstationen) Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Ziel der Maßnahme ist die weitere Steigerung der Attraktivität des ÖPNV durch dessen direkte Ver- netzung mit anderen Mobilitätsanbietern, denn eine Strecke intermodal, das heißt mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurückzulegen, vereinfacht die Mobilität in der Stadt und vor allem zwischen Stadt und Region. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um die gefühlte „Notwendigkeit, mit dem PKW zu fahren“ spürbar zu reduzieren. Diese Vernetzung erfolgt unter dem Schlagwort „Mobility-as-a-Service“ (MaaS). Mobilität wird nicht mehr auf Verkehrsmittel bezogen betrachtet, sondern als gesamt-Dienstleistung. Ein Kunde bekommt also nicht mehr ein Ticket für den ÖPNV, sondern bezahlt für eine Mobilitätsdienstleistung, egal wie diese erbracht wird. Ermöglicht wird dies durch die Zusammenfassung möglichst vieler Mobilitäts- dienstleistungen und -dienstleister (mit dem ÖPNV als tragende Säule) in einer digitalen Plattform (Smartphone-App), die Planung/Routing, Buchung und Abrechnung bündelt und als primärer Zu- gangspunkt für die Kunden dient. In Karlsruhe läuft noch bis 2020 das Pilotprojekt regiomove. Darin wird das bestehende Verkehrsan- gebot Karlsruhes mit dem des Umlandes vernetzt und damit die ganze Region Mittlerer Oberrhein in den Blick genommen. Verschiedene Verkehrsmittel wie Bahn, Bus, Leihfahrrad oder Carsharing wer- den alle in ein Netz integriert und damit über Verbundgrenzen hinweg verknüpft. In regiomove wird der Ansatz von MaaS mit dem Konzept von Mobilitätsstationen (hier: „Ports“) zusammengeführt, um sowohl die nötige digitale als auch die physische Infrastruktur zu schaffen und zu verbinden. Dazu sollen in der Region Karlsruhe zunächst sieben Pilot-Ports entstehen, im Stadtgebiet Karlsruhe selbst wird die Haltestelle Hagsfeld-Bahnhof zum Pilot-Port erweitert. Ziele von regiomove sind die Stärkung des ÖPNV, die kommunale Unabhängigkeit bei Angebotsplanung, Vertrieb und Kundenzugang, die langfristige Gestaltung des Mobilitätsangebots durch Plattformhoheit in kommunaler Hand (Verkehrs- verbund) und die Absicherung gegen monopolistische Bestrebungen von Unternehmen wie beispiels- weise Uber. Nach der Projektlaufzeit von regiomove als Test- und Erprobungsphase, in der die Grundlagen ge- schaffen werden, müssen die begonnen Aktivitäten ausgebaut und weitergeführt werden. Kontinuierli- che Aufgabe ist dabei, weitere Mobilitätsdienstleister einzubinden und ihre Angebote zu integrieren. 139 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.4 regiomove und Integration neuer Mobilitätsdienstleister Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Stärkung des ÖPNV als Gesamtsystem und im Verbund mit weiteren Mobilitätsformen Unabhängigkeit und Sicherung der Hand- lungsfähigkeit der kommun alen Entscheider (Mobilität als Daseinsvorsorge) Zielgruppe Mobilitätsanbieter, Kommunen und kommu- nale Verkehrsunternehmen (auch außerhalb des KVV Gebiets), alle Bürgerinnen und Bürger (Stadtbevölkerung, Pendlerinnen und Pendler), Unternehmen Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Göteborg, Projekt Whim (Helsinki, West Midlands), Tallinn, Berlin (nicht intermodal) Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1 Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Geringere Luftschadstoffe und Lärmemissionen Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Siehe oben Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Fortlaufende Finanzierung der Integrations- und Pflegearbeiten auf der digitalen Plattform müssen als Teil der Daseinsvorsorge in den Haushaltsplan einfließen. Ansonsten droht die Besetzung der Schnittstelle zu den Nutzern durch einen privatwirtschaftlichen Plattformbetreiber. • Neue Mobilitätsanbieter müssen auch nachhaltig agieren. Ein Nachhaltigkeits-Assessment ist anzu- streben. • Für den Bau weiterer Ports muss ggf. auf angrenzende Grünflächen zurückgegriffen werden. • Perspektivisch ist auch das Thema autonome Fahrzeuge und deren Chancen/Risiken mit zu denken – insbesondere im Kontext von On-Demand-Verkehren und Lösungen für die „letzte Meile“. Wer? Treiber und Ansprechpartner KVV, Stadt Karlsruhe, regiomove-Konsortium Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Ordnungsamt b) Technologieregion Karlsruhe und Landkreise (am Rande), alle Mobilitätsanbieter wie beispiels- weise Init, raumobil, g gf. Ladeinfrastrukturbetreiber E- Mobilität, ggf. KEP-Dienstleister für Paketstatio- nen an Ports Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Wenn das Angebot flächendeckend erfolgt, dauert es dennoch einige Zeit, bis ein modal shift eintritt. Grund ist der nach wie vor gegebe- ne Pkw-Besitz, da nicht unbedingt Fahrzeuge abgeschafft werden, sondern eher von Ersatz bzw. Neuanschaffung abgesehen wird. 140 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.4 regiomove und Integration neuer Mobilitätsdienstleister Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Die Kosten für das Pilotprojekt und den Bau der Pilot-Ports werden aus dem mit Fördergeldern finan- zierten Projektbudget gedeckt. Bei einer Erweiterung des Konzepts bzw. dem Bau weiterer Ports wür- den mittelfristig Kosten entstehen (Investitionsmittel und laufende Kosten), wobei noch eine Abgren- zung vorzunehmen wäre, was davon über VBK bzw. KVV und was - bezogen auf Karlsruhe - über den städtischen Haushalt zu tragen wäre. Generell lassen sich folgende Kosten nennen: Rund 30.000 – 80.000 € Integrationsaufwand je Mobili- tätsanbieter (starke Abweichungen je nach technischer Voraussetzung des Service und des Dienstleis- ters) und rund 200.000 € je Port. Hinzu kommen laufende Kosten für den Unterhalt der Ports sowie den Betrieb der Plattform und das Mobilitätsmanagement. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Gründung einer regiomove-Gesellschaft in kommunaler Hand mit der Möglichkeit, überregional Platt- formen anzubieten und Mittel zu akquirieren. Einbindung von kommunalen Investoren. Dadurch wird auch die gebündelte Koordination der vertragli- chen, digitalen und infrastrukturellen Weiterentwicklungen möglich. 141 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.5 Konsequente Bevorrechtigung Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Grundsätzlich erfolgt das Steuerungsmanagement stets in Zusammenarbeit zwischen Verkehrsbetrie- ben und Tiefbauamt nach beiderseits vereinbarten Standards. Hierzu sind immer detaillierte Analysen für jeden einzelnen Knotenpunkt erforderlich. Als identifizierte Knotenpunkte mit Verbesserungsbedarf lassen sich nennen: • Ebertstraße/Schwarzwaldstraße/Albtalbahnhof* • Karlstraße/Eberstraße • Durlacher Tor** • Brauer/Gartenstraße • Knoten Honsell-/Starckstraße • Zufahrt Lameyplatz • Kreisel Ludwig-Erhard-Allee • Ludwig-Erhard-Allee/Ostendstraße** • Kühler Krug Sofern die technischen Möglichkeiten bestehen, soll eine Optimierung der Steuerung an den betref- fenden Lichtsignalanlagen bzw. Problemstellen vorgenommen werden. Die erforderlichen Abstimmun- gen erfolgen im Rahmen eines regelmäßigen Arbeitskreises zwischen Tiefbauamt und Verkehrsbe- trieben. Geprüft werden sollte zudem, ob bei noch anstehenden Optimierungen an Knotenpunkten im gleichen Kontext auch Verbesserungen für den Fuß- oder Radverkehr erzielt werden können (z.B. durch zeit- gleiche Grünschaltung Fahrrad- und Fußgängerampeln in paralleler Richtung). * Nach Einschätzung des Tiefbauamts sind an diesem Knotenpunkt aufgrund der speziellen Situation kaum Optimierungsmöglichkeiten gegeben. ** Der aktuell unstrittige Verbesserungsbedarf wird sich nach Inbetriebnahme der Kombilösung auflösen. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Um den ÖPNV attraktiver zu gestalten, ist die konsequente Bevorrechtigung ein zweckmäßiges Mittel. Die Beschleunigung des ÖPNV ist eine dauerhafte Aufgabe der Stadt, die in Planung, Ausführung und Betrieb des öffentlichen Verkehrs eng mit den Verkehrsbetrieben zusammenarbeitet. In Karlsruhe wurde ein Bevorrechtigungsgrad des ÖPNV an Signalanlagen erreicht, der als beispielhaft gilt. Ein wesentlicher Baustein hierbei ist unter anderem die so genannte Vorankündigungssignaltech- nik, die den Straßenbahnen rechtzeitig vor dem Erreichen einer Kreuzung signalisiert, ob ohne Halt am Fahrsignal der Knotenpunkt passiert werden kann. Dies sorgt für eine Verringerung der Fahrzeiten und der Abbremsvorgänge. An fast allen Signalanlagen im Stadtgebiet wird eine weitreichende Bevorrech- tigung des Straßenbahnverkehrs erreicht. Einschränkungen gibt es in der Regel nur, wenn aus Ver- kehrssicherheitsgründen eine Koordinierung einer Signalanlage mit einer Nachbaranlage gewährleistet werden muss oder aber der Straßenbahnverkehr sich wegen der Anzahl der Linien und Verkehrsbe- ziehungen gegenseitig blockiert (Beispiel Kronenplatz). Gemäß einer Analyse der Verkehrsbetriebe/Albtal-Verkehrsgesellschaft bestehen an einigen Punkten im Stadtgebiet noch Probleme, die Quellen von Verspätungen sind und bei denen eine Optimierung anzustreben wäre. 142 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.5 Konsequente Bevorrechtigung Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Konsequente Bevorrechtigung des ÖPNV, Verbesserung kritischer Punkte zur Vermei- dung von Verspätungen Zielgruppe ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer (aktuelle und potenzielle) Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Bereits erreichter Bevorrechtigungsgrad des ÖPNV an Signalanlagen in Karlsruhe Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1. Die Bevorrechtigung des ÖPNV ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamt-Maßnahmenpakets zur Attrak- tivitätssteigerung des ÖPNV, die auf einen Modal Split zugunsten des Umweltverbunds abzielt. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Ab sofort, sukzessive Umsetzung Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Zielkonflikte entstehen durch Ansprüche anderer Verkehrsarten Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Kosten für die Bevorrechtigung entstehen für die Schaffung der technischen Voraussetzungen am Standort. Der Umbau und insbesondere die Programmierung der Signalanlage sind hochkomplex und müssen durch externen Auftrag erfolgen. Die anfallenden Kosten werden aus den laufenden Budgets von Tiefbauamt (bei Umbaumaßnahmen) bzw. der VBK (bei Änderungen an der Signalisierung) finan- ziert. Wer? Treiber und Ansprechpartner Verkehrsbetriebe, Tiefbauamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Ordnungsamt b) Polizei Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort nach Umsetzung am entsprechenden Knotenpunkt 143 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.6 Klimafreundliche Busflotte Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Das Konzept sieht eine Vorlaufphase von drei Jahren zur umfangreichen Detailplanung vor. In die- ser Vorlaufphase müssen die Infrastruktur (neue Kfz-Werkstatt, Ladeinfrastruktur u.ä.) geschaffen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die neue Technologie qualifiziert werden. Ebenso ist das Linienkonzept auf den Einsatz von Batteriebussen abzustimmen. • Die aus dem Vorlaufbetrieb gewonnenen Erkenntnisse fließen in die geplante erste Beschaffungs- serie ab dem Jahr 2023 ein. • Ab 2028 ist eine Umstellung aller restlichen Dieselbusse, auf allen Linien im Stadtgebiet vorgese- hen. • Ab 2030 erfolgt dann der vollständige Ersatz im Verantwortungsbereich der VBK auch bei Subun- ternehmern. Eine schnellere Umstellung, wie beispielsweise im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Klimaschutz- konzept gefordert, würde einen veränderten Kostenplan zur Folge haben und bedürfte eines neuen Grundsatzbeschlusses des Aufsichtsrats. Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Vollständige Umstellung der Busflotte auf E- Antrieb Zielgruppe Nahverkehrskundinnen und -k unden der Verkehrsbetriebe Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand kommt im Mobilitätsbereich neben dem städtischen Fuhrpark vor allem beim Busverkehr zum Tragen. Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe planen die Umstellung der gesamten Busflotte auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Dies geht auch auf europarechtliche Vorgaben insbesondere durch die Green-Vehicle-Richtlinie zurück, die beginnend mit dem Referenz- zeittraum ab August 2021 bestimmte Quotenregelungen für saubere und emissionsfreie Busse vor- sieht. Als die vom heutigen Standpunkt aus zukunftsfähigste Technologie, insbesondere für den innerstädti- schen Linienbetrieb, werden elektrisch angetriebene Busse mit Batteriespeicher bewertet. Zwar stehen auch andere alternative Antriebsformen (z.B. Brennstoffzellenbusse, Erd- oder Synthesegas-Busse) zur Verfügung. Auf Grund der relativ kleinen Anzahl von VBK-eigenen Bussen (aktuell 56 Fahrzeuge) ist eine Umstellung auf verschiedenen Antriebssysteme allerdings nicht wirtschaftlich, da für jede weite- re, zusätzliche Antriebsvariante eine entsprechende Infrastruktur vorzusehen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu qualifizieren wären. Deshalb hat sich der Aufsichtsrat der Verkehrsbe- tri ebe für ein Umstellungskonzept auf E-Busse entschieden. Wer? Treiber und Ansprechpartner Verkehrsbetriebe Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) VBK-Aufsichtsrat b) Fahrzeughersteller 144 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D2.6 Klimafreundliche Busflotte Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Die weitgehende oder vollständige Umstellung auf Elektrobusse ist in einigen Großstädten mit Zielhori- zont 2030 bereits beschlossen. Beispiele sind Berlin, Hamburg, München oder Köln. Auch in Mainz gibt es einen 10-Jahresplan zur Beschaffung von 100 E- Bussen zur kompletten Umstellung. Hamburg baut derzeit als wichtige Voraussetzung dafür einen neuen Betriebshof, der als erster in Deutschland kom- plett für den Betrieb von E-Bussen vorbereitet wird. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Herleitung der quantitativen Abschätzung: Der CO 2 -Ausstoß der bisherigen Diesel-Busflotte beträgt bei einer Fahrleistung von rund 3,6 Mio. Ki- lometern und rund 1,3 Mio. Liter Dieselverbrauch pro Jahr ca. 3.300 t/a. Der durchschnittliche Energieaufwand eines 12-Meter Elektrobusses liegt nach aktuellen Studien zwi- schen 1,25 - 1,75 kWh/km, was einem Jahresstromverbrauch von ca. 5,4 GWh entsprechen würde. Bezogen auf das Jahr 2030 würde dies zu einer CO 2 -Belastung von rund 1.100 t/a führen (Annahme Bundesmix 2030 gemäß KLIMA AKTIV-Szenario mit 216 g/kWh) In Summe könnte durch die Umstellung demnach 2030 eine CO 2 -Einsparung von rund 2.100 t/a er- reicht werden. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Beitrag zur Luftreinhaltung. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Voraussichtlich bis 2030 bis zur vollständigen Umstellung Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Aktuell ist der Anschaffungspreis eines Batteriebusses doppelt so hoch wie der eines Dieselbusses. Hinzu kommt die wesentlich geringere Reichweite. Es werden jedoch langfristig höhere Laufleistungen und sinkende Anschaffungspreise erwartet. Um diese Unsicherheit insb. auch bei möglichen Förderzu- schüssen zu berücksichtigen, wurde ein best case- und ein worst case-Szenario berechnet. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Die zu finanzierenden Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Busbeschaffungsbudget betragen im best case ca. 10 Mio. Euro über den Umsetzungszeitraum, im worst case ca. 36 Mio. Euro. Die erfor- derlichen Mittel werden aus dem Beschaffungsbudget der Verkehrsbetriebe finanziert. Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Direkte Ergebnisbelastung ab 2023 beim best case mit mind. 1 Mio. €/Jahr, beim worst case mind. 3 Mio. €/Jahr. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Bundesprogramm für die Anschaffung von E-Bussen, derzeit zeitlich begrenzt bis 2021. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort (bezogen auf die jeweils neu beschafften Busse) 145 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D3.1 Pilotprojekte zur Elektrifizierung der Kfz-Flotte Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die CO 2 -Emissionen von E-Fahrzeugen im Vergleich zum Verbrennungsmotor wurden in zahlreichen Studien untersucht. Wesentlichen Einfluss stellt bei der Emissionsbetrachtung von E-Fahrzeugen die Batterieherstellung dar. Im Ergebnis kommen die Studien etwa des Bundesumweltministeriums oder von AGORA zum Schluss, dass die Nutzung von E-Fahrzeugen bereits heute klimaverträglicher ist als der Verbrennungsmotor. Für die Zukunft wird sich dieser Unterschied durch Fortschritte in der Technik weiter vergrößern. Elementare Bedingung ist, dass der Ladestrom aus erneuerbaren Ener- gien stammt. Angesichts der langfristig erforderlichen Abkehr von der Verwendung fossiler Rohstoffe hat der klas- sische Verbrennungsmotor keine große Zukunft. Der reine Wechsel des Antriebskonzeptes und damit des Energieträgers greift jedoch zu kurz. Notwendig ist darüber hinaus ist eine umfassende Mobili- tätswende mit dem Ziel, den Kfz-Verkehr insgesamt zu reduzieren und eine deutliche Stärkung des Umweltverbunds zu erreichen, um den Endenergieverbrauch im Verkehr im erforderlichen Maß zu senken. Wegen der aufgeführten Vorteile von E-Fahrzeugen stellt der weitere Ausbau der Elektromobilität generell einen wichtigen Baustein für das Erreichen der Klimaschutzziele dar. Die weitere Entwick- lung wird hier zwar entscheidend von den bundespolitischen Rahmensetzungen abhängen. Dennoch bestehen aus kommunaler Sicht Ansatzpunkte, um den Anteil von E-Fahrzeugen in der Fahrzeugflot- te weiter zu steigern. Im ersten Halbjahr 2019 wurden bei der Stadt Karlsruhe 126 Elektrofahrzeuge neu zugelassen, der Gesamtbestand beträgt damit rund 500 E-Fahrzeuge (die Anzahl von Hybridfahrzeugen hat sich im gleichen Zeitraum um 42 auf insgesamt 1.270 erhöht). Das bundespolitische Ziel von einer Million E- Fahrzeuge bis 2022 entspricht einer Quote von 1,54 % an allen zugelassenen Fahrzeugen. Auf Karlsruhe umgerechnet würde dies einen Bestand von 2.500 E-Fahrzeugen bis 2022 erfordern - hier besteht als noch Ausbaubedarf. Eine breit angelegte kommunale Förderung für den Bereich E-Mobilität existiert bereits über die Stadtwerke Karlsruhe. Diese bezuschussen die Anschaffung von Pedelecs, E-Scootern, E- Rollern, E- Autos sowie die Einrichtung von Ladestationen für Privat- und Geschäftskunden. Ein weiterer An- satzpunkt neben der Förderung ist der gezielte Ausbau der Ladeinfrastruktur (siehe hierzu die Maß- nahmenblätter D3.2 und D3.3). Wichtig ist es zudem, die Sichtbarkeit von E-Fahrzeugen zu erhöhen und die Präsenz zu kommuni- zieren. Die Stadt kann dies einerseits durch Vorbildwirkung im eigenen Bereich fördern (E1.4). Zum anderen sollten gezielt Pilotprojekte mit hoher Breitenwirkung unterstützt werden. Als besonders viel- versprechend eingeschätzt werden dabei Projekte von Unternehmen, zum Beispiel eine E-Taxiflotte, E- Handwerkerautos, E- Lieferfahrzeuge oder E-Carsharingfahrzeuge (siehe D1.5). Entscheidend ist zudem, den Fokus nicht allein auf E-Autos zu legen, sondern auch alternative, elektrisch unterstütze Mobilitätsformen gezielt zu „pushen“, beispielsweise Pedelecs und E- Lastenräder, auch im eigenen Fuhrpark (E1.4). 146 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D3.1 Pilotprojekte zur Elektrifizierung der Kfz-Flotte Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Für den Aufbau einer E-Taxi-F lotte bilden geeignete Ladestationen (Schnellladeinfrastruktur an wichti- gen Taxiständen) und reservierte Ladeplätze die Voraussetzung. Eine erste Schnellladesäule wird vor der neuen Taxizentrale in Hagsfeld installiert. Bisher bestehenden Vorbehalten und (derzeit noch) fi- nanziellen Mehraufwendungen für Taxiunternehmen beim Umstieg auf E-Fahrzeuge kann durch eine direkte monetäre Unterstützung für die Anschaffung und mehr Kulanz bezüglich der Standortgenehmi- gung von Ladeinfrastruktur begegnet werden. Des Weiteren wird geprüft, ob für die Lizenzvergabe Vorgaben zur Elektrifizierung gemacht werden können. Als konkreter Anreiz für den breiten Einsatz von E-Lieferfahrzeugen können Durchfahrtssondergeneh- migungen für kleine E-Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Regulation des Innenstadtverkehrs mit allge- meinen Durchfahrtsbeschränkungen für den Lieferverkehr entwickelt werden (siehe hierzu näher D1.2 und D1.6). Flankierend ist die Beratung von Unternehmen erforderlich, um Elektrifizierungs- und Optimierungspo- tenziale zu identifizieren und so die Beschaffung von E-Fahrzeugen und den Ersatz von Autos zum Beispiel durch (Lasten-)Pedelecs oder E-Rollern zu befördern. Das gilt auch im Hinblick auf die derzeit breiten Fördermöglichkeiten, die speziell für den gewerblichen Bereich auf Bundes- und Landesebene existieren. Federführenden Part haben dabei die Stadtwerke, das Thema sollte aber auch aktiv über die geplanten Projekte im Wirtschaftsbereich aufgegriffen werden (z.B. die Klimaallianz, betriebliche Kommunikation über die/den Klimaschutzmanager, siehe C1.1 und C1.2). Seitens der Stadt kann die Umstellung auf E-Fahrzeuge auch durch begünstigende Maßnahmen wie besondere Zufahrts- oder Parkrechte unterstützt werden (beispielsweise generelle Freigabe bewirt- schafteter Parkplätze für E-Fahrzeuge). Bislang können E-Fahrzeuge nur Parkplätze mit Ladesäule kostenfrei während des Beladungsvorgangs benutzen. Hier sind allerdings aus grundsätzliche Erwä- gungen (Stichworte: Reduzierung KfZ-Verkehr, Kontrollschwierigkeiten) derzeit keine weiteren Schritte geplant. Zu prüfen wäre ggf., die Nutzung von bewirtschafteten P&R-Plätzen für E-Fahrzeuge gebüh- renfrei oder kostengünstiger zu gestalten. Maßnahmen für den städtischen Fuhrpark fallen in das Maßnahmenpaket Klimaneutrale Stadtverwal- tung (E1.4). Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Steigerung der zugelassenen E-Fahrzeuge und bessere Sichtbarkeit im Stadtgebiet Beitrag zum Landesziel „Jedes dritte Auto fährt klimaneutral“ Zielgruppe Private Unternehmen mit eigenem Fuhrpark, Taxiunternehmen, Handwerksbetriebe Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Allgemein: Oslo, London, niederländische Städte, Berlin, Hamburg, • E-Taxis: München • Städtische Fördermittel für E-Mobilität: München, Düsseldorf, Heidelberg, Stuttgart Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Umwelt- und Arbeitsschutz (Klimaschutzma- nager Wirtschaft), Ordnungsamt, Stadtplanungs- amt b) Unternehmen, Taxizentralen, IHK Karlsruhe 147 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D3.1 Pilotprojekte zur Elektrifizierung der Kfz-Flotte Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zu- künftige CO 2 -Einsparungen schafft? Es existieren vielfältige Studien zu Energie- und Treibhausgasbilanzen von E-Fahrzeugen (z.B. Ago- ra Verkehrswende 2019). Im Ergebnis emittiert danach ein E-Fahrzeug von 2017 27% weniger CO 2 als ein Benziner und 16% weniger als ein Dieselfahrzeug. Bis 2025 wird sich der Unterschied auf 40% gegenüber Benziner und 32% gegenüber Diesel erhöhen, obwohl deren Effizienz ebenfalls höher wird (Quelle BMU). Hieraus könnte sich umgerechnet auf Karlsruhe eine Minderung in Höhe von 13.500 t CO 2 /Jahr er- geben. Sofern wie prognostiziert sich der Bestand von Kraftfahrzeugen weiter reduziert, mindern sich die CO 2 -Emissionen erheblich stärker. Herleitung der quantitativen Abschätzung: Bei einer durchschnittlichen Wegstrecke von 15.000 km/Jahr ergibt sich eine Einsparung von ca. 33% (Mittelwert aus 27% und 40% bezogen auf 2025) bei einer durchschnittlichen Emission von 182 g CO 2 /km eine Minderung um ca. 60 g CO 2 /km das wären 0,9 t/Jahr je Fahrzeug. Bis 2030 wird ein Anteil von batteriegetriebenen Fahrzeugen in Baden-Württemberg je nach Szena- rio von 8- 10% Anteil an den Neuzulassungen erwartet. Bezogen auf KA wäre das bei einem Kfz- Bestand von heute ca. 160.000 Kfz, der sich nach dem konservativsten Szenario bis 2030 um 7 % verringern soll (149.000) eine E-Flotte von ca. 15.000 Fahrzeugen. Damit verbunden wäre eine CO 2 - Minderung von 13.500 t/Jahr (Quellen: Stadt Karlsruhe, Baden-Württemberg Stiftung) Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Keine Luftschadstoffe aus Verbrennungsprozessen. Reduzierung der Lärmemissionen. Attraktivitäts- steigerung im Wohnumfeld Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Eine vollständige Substitution aller Fahrzeuge ist zeitlich nicht abzusehen. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Die Mobilitätswende umfasst nicht nur die Umstellung auf andere Antriebstechniken, sondern erfordert eine völlig neue Betrachtung der Mobilität. Hierfür ist ein umfassender gesellschaftlicher Veränderungs- prozess notwendig. Gegenüber batterieelektrischen Fahrzeugen bestehen nach wie vor Vorbehalte. Notwendig sind attrakti- ve Angebote der Fahrzeughersteller. Gerade dem Thema „Reichweitenangst“ kann durch zusätzliche Ladeinfrastruktur begegnet werden. Auch Fuhrparkanalysen können dieses und weitere Gegenargu- mente faktenbasiert entkräften. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Mögliche Kosten für die Stadt müssen projektspezifisch geprüft werden, sind aber nicht im größeren Umfang erkennbar. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Die Umstellung der Fahrzeugflotte im Privatsek- tor ist ein langdauernder Prozess. Begünstigen- de Maßnahmen seitens der Stadt lassen nur geringe forcierende Wirkung erwarten. 148 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D3.2 Ausbau Ladeinfrastruktur im privaten Raum Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Batterieelektrische Fahrzeuge benötigen eine Ladeinfrastruktur. Aktuell findet der Großteil aller Lade- vorgänge von E-Autos im privaten Raum statt. Nach einer aktuellen Umfrage des Fraunhofer ISI la- den rund 55 % der befragten Nutzer zuhause und 26 % am Arbeitsplatz. Mit der verbreiteteren An- schaffung von E-Fahrzeugen steigt auch die Nachfrage nach Ladepunkten. Dies betrifft sowohl den öffentlichen Raum (siehe D3.3), als auch private Grundstücke (Garagen bzw. Parkplätze von Woh- nungsbesitzern, Firmenparkplätze für Kunden und Beschäftigte, Parkhausbetreiber u.ä.). Während Pedelec-Akkus oder Batterien sonstiger kleinerer Fahrzeuge relativ einfach an Haushalts- steckdosen geladen werden können, benötigen Batterien mit größeren Speicherkapazitäten spezielle Ladepunkte, um innerhalb nutzerfreundlicher Zeiträume aufgeladen zu werden. Spezielle Steckdosen zum Aufladen eines E-Autos zuhause sind so genannte Wallboxen. Die Herausforderungen beim starken Ausbau der E-Mobilität liegen in Deutschland voraussichtlich nicht in den benötigten Strommengen, sondern vor allem in den örtlichen Stromnetzen und in den einzelnen Straßen, da diese in der Regel nicht für das gleichzeitige Laden vieler Elektroautos ausge- legt sind. Gerade der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur ist deshalb seitens der lokalen Netzbe- treiber eine Herausforderung und erfordert wo nötig gezielten Ausbau der Versorgungsstruktur. Künf- tig wird der Netzbetreiber gesetzlich die Leistung von Wallboxen im Notfall temporär via Fernzugriff über eine vorgeschriebene Zugriffsmöglichkeit auf die Hardware drosseln können. Neben der Leistungsfähigkeit des Stromnetzes stellt auch die Platzfrage noch ein Problem dar. So haben Mieter oft keine eigene Stellplatzfläche auf der ein Privat-PKW aufgeladen werden könnte. Des Weiteren gibt es auch Garagen und Stellplätze ohne Stromanschlussmöglichkeit. Der Einbau privater Ladesäulen wird im Idealfall mit der Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. über Photovoltaik) kombiniert und ist besonders interessant in Verbindung mit Pufferspeicher, sodass tagsüber Strom erzeugt wird, nachts geladen). Bisher ist diese Kombination allerdings sehr kostenin- tensiv, sodass noch eine Förderung zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit erforderlich ist. Die Kundenberatung der Stadtwerke Karlsruhe unterstützt aktuell den Ausbau privater Ladeinfrastruk- tur konkret mit Beratung, Vorortbegehungen und finanzieller Förderung des Kaufs und des Einbaus durch die Stadtwerke für Unternehmen und Wohnungswirtschaft sowie Informationsangeboten (Ver- anstaltungen, App und Online-Portal https://emobilitaet.stadtwerke-karlsruhe.de mit Fahrzeugdaten- bank, Wallbox-Assistent, Ladesäulenkarte, FAQ, E-Roller- und E-Scooter-Informationen). Bei der Ausweisung neuer Baugebiete wird von einer entsprechenden Nachfrage ausgegangen, die bei der Konzeption der Infrastruktur von Baugebieten von vornherein mitberücksichtigt werden muss. So werden gegebenenfalls zusätzliche Trafostationen erforderlich. 149 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D3.2 Ausbau Ladeinfrastruktur im privaten Raum Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Hohen Einfluss auf die Neuentwicklung von Maßnahmen wird die Reform des Wohnungseigentums- gesetzes (WEG) durch den Bund haben, mit der die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bei der Errichtung von Ladestellen auf privaten Stellplätzen abgeschafft werden soll. Eine Gesamtstrategie der Stadtwerke Karlsruhe zur E-Mobilität wird derzeit noch erarbeitet. Das För- derprogramm der Stadtwerke Karlsruhe für die Installation von Ladeinfrastruktur auf Privatgrund (bis zwei Ladepunkte) soll einstweilen weitergeführt werden. Wichtige Zielgruppe der Kommunikation und Ansprache sind Unternehmen, die über die Bereitstellung von Lademöglichkeiten Mehrwerte für ihre Mitarbeiter schaffen können und so attraktivere Arbeitgeber werden. Die Stadtwerke haben für Unternehmen ein Dienstleistungspaket mit Richtpreisen erstellt und sind gerade dabei, die Backend-Infrastruktur für intelligente Wallboxen (Abrechnung und dynamisches Lastmanagement) zu organisieren. Das neueste Förderpaket des Landes BW „Charge@BW“ (seit 01.09.2019) könnte hier unterstützen und die monetäre Umsetzungsbarriere senken. Die Kundenbera- tung der Stadtwerke entwickelt zudem für Privatkunden eine Abwicklungsplattform, die mehr Transpa- renz zum Beauftragungsstatus des Einbaus von Wallboxen schafft. Generell ist die Vorsehung von Ladeinfrastruktur (d.h. Leerrohre und Kapazität des Hausanschlusses) für alle Stellplätze von Neubauten oder bei Sanierungsprojekten anzustreben, so dass bei Bedarf schnell Ladepunkte installiert werden können. Für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur erarbeitet eine städt. Arbeitsgruppe derzeit Vorschläge aus, wie das Thema - auch unter Berücksichtigung zunehmend privater Wünsche für öffentliche Lade- punkte - weiterverfolgt werden kann (Vorlage im Planungsausschuss in der ersten Hälfte 2020). Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Schaffung einer Infrastruktur, die eine Viel- zahl von E-Fahrzeugen bedienen kann. Vorsehung von Ladeinfrastruktur bei neu gebauten oder sanierten Stellplätzen. Stromversorgung der Ladepunkte v.a. über dafür extra errichtete PV-Anlagen. Die Ausrüstung installierter Ladestationen (Wallboxen, Säulen) sollte bereits ihren Ein- satz im Rahmen von Lademanagement und Smart Grid ermöglichen. Beitrag zum Landesziel „Jedes dritte Auto fährt klimaneutral“ Zielgruppe Privatpersonen, Unternehmen Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe / Netzservicegesellschaft Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, KEK, Volkswohnung b) Investoren, Bauherren, 150 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D3.2 Ausbau Ladeinfrastruktur im privaten Raum Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Die Landeshauptstadt München bearbeitet in einem Teilprojekt des Forschungsprojekts München elektrisiert M e das Thema private Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum (Ziel: Entwicklung eines auf die Bedürfnisse abgestimmten Förderprogramms). • Im Forschungsprojekt e-Quartier Hamburg spielt auch private Ladeinfrastruktur eine große Rolle, die u.a. aus rechtlicher Perspektive betrachtet wurde. • Die hessische Garagenverordnung schreibt vor, dass 5 % der Einstellplätze bei Neubauten über einen Anschluss an Ladestationen für E-Fahrzeuge verfügen. • Die Satzung der Stadt Offenbach am Main schreibt vor, dass Vorhaben ab einem regulären Stell- platzbedarf von 20 Einstellplätzen mindestens 25% mit einer Stromzuleitung für die Ladung von Elektro-Fahrzeugen versehen werden sollen. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Die Maßnahme ist eine infrastrukturelle Grundlage für die E-Mobilität. Kein eigener CO 2 -Effekt (siehe hierzu D3.1) Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Die Umsetzung kann sofort beginnen und muss langfristig weiterlaufen. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Die Einrichtung von Ladeinfrastruktur erhöhen die Baukosten bzw. Sanierungskosten. Die Installation von Ladeinfrastruktur im Bestand ist nicht immer problemlos möglich bzw. teils zumin- dest mit gewissem Aufwand verbunden. Problematisch sind dabei insbesondere Stellplätze bspw. in gemeinschaftlich genutzten Tiefgaragen, bei denen bislang eine Zustimmung der Eigentümerversamm- lung für die Installation von Ladeinfrastruktur erforderlich ist. (Stand 07/2019; allerdings soll dies auf Bundesebene gesetzlich neu geregelt werden.) Mieter ohne eigene Stellplätze sind generell benachteiligt. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Für die Stadt fallen keine Kosten an. Die Schaffung von Infrastruktur im Rahmen von Bauleitplanungen wird über Erschließungsbeiträge oder Nutzergebühren finanziert. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Subventionierung durch die Stadtwerke bei der Anschaffung von Ladeinfrastruktur. Gemeinsame Nutzung von Ladeinfrastruktur reduziert die Kosten. In Zeiten ohne eigene Nutzung kann eine abrechnungsfähige Wallbox über versch. Anbieter zur öffent- lichen Nutzung freigegeben werden. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Private Ladeinfrastruktur wird nur dann ange- schafft, wenn auch das zugehörige Fahrzeug angeschafft wird. Entsprechend erfolgt die Wir- kung sofort. 151 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D3.3 Ausbau Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Da Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt, hat die Stadt selbst Einflussmöglichkeiten auf Betreiber, Anforderungen und Standorte. Zehn Schnellladestationen im Karlsruher Stadtgebiet befinden sich derzeit in Abstimmung und Planung und werden in Kooperation von Stadtwerken und dem Energieversorger EnBW voraussichtlich im Jahr 2020 installiert (von Seiten der EnBW als Teil eines deutschlandweiten Schnelladernetzes mit 1.000 Stationen). Im städtebaulichen Sanierungsgebiet Grötzingen sind intelligente Straßenleuchten mit Ladeoption an einem Platz oder entlang einer Straße geplant und sollen im Rahmen der Bürgerbeteiligung diskutiert werden. Diese Variante bildet die Möglichkeit, Ladeinfrastruktur in die Breite zu bringen, wo beispiels- weise private Ladeplätze fehlen. Solche Leuchten sind bereits am Turmberg installiert. Wenn sich das bewährt ist eine Ausweitung denkbar. Im Rahmen der Unterstützung des Carsharings (siehe D1.5) ist auch eine weitgehende Ausstattung der 80 potenziellen Carsharingstellplätze mit E-Ladesäulen vorgesehen. Für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur erarbeitet eine städt. Arbeitsgruppe derzeit Vorschläge aus, wie das Thema - auch unter Berücksichtigung zunehmend privater Wünsche für öffentliche Lade- punkte - weiterverfolgt werden kann (Vorlage im Planungsausschuss in der ersten Hälfte 2020). Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Der Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge im öffentlichen (und halböffentlichen) Raum ist wichtige Voraussetzung für die Steigerung der E-Mobilität und ergänzt die private Ladeinfrastruktur (D3.2). Dabei gibt es unterschiedliche Modelle. Mehrheitlich gilt: Normalladepunkte (<22 kW) werden zum Nachladen genutzt, wenn ein Auto sowieso parkt. Schnellladepunkte (≥22 kW; üblich ≥50 kW) werden speziell zum Laden angefahren, wenn die Batterie leer ist (oder nur kurze Aufenthaltszeiten bestehen). Langsamladepunkte (<11 kW) eignen sich besonders für Langzeitparkplätze (P&R, Mit- fahrparkplätze, Parkplätze in der Nähe von Arbeitgebern ohne eigene Stellplätze). In Karlsruhe existieren derzeit 43 öffentliche Ladestationen für E-Autos. Die meisten sind mit 22 kW ausgestattet, teilweise mit 11 kW, vereinzelt mit höheren Leistungen. Hinzu kommen halböffentliche Stationen auf Kundenparkplätzen insb. von größeren Supermärkten, teilweise auch für E-Bikes (etwa 90 Stationen). Gemäß den Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität (1 Station pro 12,5 Autos) ist die bestehende Infrastruktur für die derzeit 500 zugelassenen E-Fahrzeuge in Karlsruhe ausreichend. Der zunehmende Ausbau der Elektromobilität geht aber mit einem Ausbaubedarf einher, der proaktiv die Anschaffung von E-Fahrzeugen befördern kann. Denn neben der Bereitstellung wichtiger Lade- möglichkeiten haben Ladestationen im öffentlichen Raum auch eine Vorbild- und Marketingfunktion: Je mehr es von ihnen gibt, umso präsenter ist E-Mobilität im Stadtbild und damit auch in der Wahr- nehmung der Menschen. Die Stadt bzw. die Stadtwerke Karlsruhe werden deshalb die Möglichkeiten des Elektromobilitätsge- setzes nutzen und weitere öffentliche Lademöglichkeiten als Teil der Grundversorgung installieren. Der Fokus soll dabei vorrangig auf Schnellladepunkte gesetzt werden, denn je schneller ein Ladevor- gang funktioniert, umso mehr Fahrzeuge können einen Stellplatz auch nutzen. Ziel der städtischen Aktivitäten muss es zudem sein, private „öffentliche Flächen“ stärker auszubauen, z.B. an Tankstellen und Supermarktplätzen. 152 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D3.3 Ausbau Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Bedarfsgerechte öffentliche Ladeinfrastruktur mit Stufenplan für die Stadt Karlsruhe inkl. Integration des Umlandes. Beitrag zum Landesziel „Jedes dritte Auto fährt klimaneutral“ Zielgruppe Bevölkerung Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Die Landeshauptstadt München bearbeitet in einem Teilprojekt des Forschungsprojekts München elek- trisiert M e das Thema Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum (Ziel: Konzessionsvergaben an Ladeinfra- strukturbetreiber) Die Stadt Augsburg hat einen Leitfaden für den Aufbau von Ladeinfrastruktur erarbeitet, der insbeson- dere auf den öffentlichen Raum fokussiert und einige Problemfelder aufzeigt. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Aus der Maßnahme ergibt sich keine direkte CO 2 -Reduzierung. Weitere Ausführungen siehe unter D3.1. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Siehe unter D3.1 Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Ca. 1 bis 1,5 Jahre bis zur Inbetriebnahme erster Ladepunkte, wenn eine Strategie und die Rahmensetzung schnell erarbeitet werden. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Es ist unklar, inwiefern Ladeinfrastruktur ein tragfähiges Geschäftsmodell ist, deshalb ist auch die Wirt- schaftlichkeit öffentlicher Angebote zu beachten. Auch die Leistungsfähigkeit der Netzinfrastruktur spielt eine große Rolle – gerade für Schnellladestatio- nen ist die Nähe zu einer existierenden Trafostation notwendig, um Baukosten im Rahmen zu halten. Über Lastmanagement (vielfach noch in Erprobung) kann die Netzbelastung auch bei vielen Ladepunk- ten zumindest teilweise reduziert werden. Die Nutzung von Straßenleuchten durch Umbaumaßnahmen zu Ladezwecken ist ebenfalls beschränkt, da die Stromversorgung nicht auf diesen Zweck ausgerichtet ist, d.h. in der Regel müssen neue Kabel verlegt werden. Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe / Stadtverwaltung Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Ordnungsamt, VBK b) Stadtmobil Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Die Ladesäulen haben keinen unmittelbaren Effekt, sind aber Grundlage für eine Verbreitung von E-Mobilität, die ihrerseits wiederum positive Effekte haben kann. 153 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D3.3 Ausbau Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Für die Stadtwerke beträgt der Invest ca. 5.000 EUR für Normalladepunkte, 50.000 EUR für Schnell- adepunkte (jeweils zzgl. Anschlusskosten). Hinzu kommen laufende Kosten im Umfang von ca. 1.000 € p. a. je Ladestation für Betrieb und Abrechnung sowie Wartung der Stationen. Die finanzielle Beteiligung der Stadt am weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur bedarf noch einer grundsätzlichen Klärung. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Einnahmen aus Stromverkauf, allerding im Umfang weniger Cent/kWh. Eine bessere Rentabilität wäre durch schnellere Ladegeschwindigkeit und damit kürzere Belegungs- phasen und mehr Fahrzeuge an einem Tag möglich. Sponsoring durch Gewerbe (z.B. Einzelhandel am Standort) Bei Säulen mit schnelleren Ladegeschwindigkeiten ist die übliche zusätzliche Parkgebühr denkbar. 154 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.1 Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Die Evaluierung des 20-Punkte-Programms mit dem BYPAD-Verfahren (Bicycle Policy Audit) wurde Ende 2019 begonnen. Der Abschluss ist Ende 2020 geplant. Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt voraussichtlich Anfang 2021 ein politischer Grundsatzbeschluss zum neuen Programm für Rad- und Fußverkehr, mit dem Ziel, einen Planungsgrundsatz oder -vorrang festzuschreiben. Mit dem fortge- schriebenen Programm werden (aufbauend auf den Ergebnissen der umfassenden Bestandsanalyse) neue Schwerpunktsetzungen und neue, zusätzliche Maßnahmen verbunden sein. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Karlsruhe strebt die Re-Zertifizierung als „Fahrradfreundliche Kommune“ im Jahr 2022 an, denn der Radverkehr ist in Karlsruhe bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil der Alltagsmobilität. 2005 wur- de ein 20-Punkte-Programm für den Radverkehr beschlossen, das seit 2013 in angepasster Form fortgeführt wird. Die derzeit laufende Evaluierung des 20-Punkte-Programms mit dem BYPAD- Verfahren (Bicycle Policy Audit) soll Ende 2020 beendet sein. Damit soll das Leitbild "Radverkehr als System" mit konkreten Maßnahmen und Zielen für die nächsten zehn bis 15 Jahre unterfüttert werden. Erstmals soll auch der Fußverkehr ins Verfahren einbezogen werden (u.a. wird das Thema Kontrolle und Sicherheit für Fußgänger beleuchtet). Anschließend wird ein neuer Beschluss über Zielsetzungen des Radverkehrs gefasst. Aus Klimaschutzsicht ist die Neufassung bzw. Fortschreibung des Radver- kehrsprogramms ein wichtiger Meilenstein, um eine Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt insbe- sondere beim Ausbau der Radwegeinfrastruktur zu erreichen. Zwei übergreifende Punkte lassen sich dabei hervorheben: Das 20-Punkte-Progamm beinhaltet derzeit unter anderem die gleichberechtigte Berücksichtigung des Radverkehrs bei allen Umbau, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen. Zukünftig sollte diese Vorgabe in einen Vorrang des Radverkehrs (wie auch des Fußverkehrs, siehe D4.5) umgewandelt werden. Ein Beispiel, wie dieser Vorrang sich auswirkt, ist der Wegfall von Kfz-Stellplätzen, um Fahrradwege – anstelle eines gemeinsamen Rad- und Fußweges – auf der Straße zu führen und so vom Fußweg zu trennen und damit auch dem Fußverkehr mehr Raum zuzuteilen. Umgesetzt wurde dies kürzlich in der Haid-und Neu-Straße. Eine Voraussetzung, um beim weiteren Ausbau des Radwegenetzes zügiger als bislang voranzu- kommen, ist die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel, aber auch die Schaffung von nötigen Ver- waltungsstrukturen zum gezielten Mitteleinsatz. Für eine „Vorreiterstadt“ wie Karlsruhe bietet sich da- bei eine Orientierung an den Empfehlungen des Nationalen Radverkehrsplans an. 155 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.1 Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Derzeit noch Ziel ist eine Steigerung des Radverkehrs bis 2020 auf 30 % am Modal Split. Im Rahmen der Fortschreibung des 20-Punkte-Programms soll ein neues ge- meinsames Ziel für Rad- und Fußverkehr vorgeschlagen werden. Beitrag zum Landesziel „Jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad“ Zielgruppe Gemeinderat (Haushaltsberatungen, Be- schluss) Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • International z.B. Groningen mit einem Radverkehrsanteil von 60 % • Münster: 40% der Wege werden bereits heute mit dem Fahrrad zurückgelegt Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme wie bspw. Luftrein- haltung, o.ä.: Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1 Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Abhängig von politischen und Verwaltungspro- zessen Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Das Radverkehrskonzept ist eine politische Entscheidung. Risiko ist, dass die zur Umsetzung erforderli- chen Ressourcen nicht bereitgestellt werden. Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtplanungsamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Tiefbauamt, Amt für Abfallwirtschaft (Winter- dienst Radwege), Ordnungsamt, Gartenbauamt, Wirtschaftsförderung b) Beteiligte Akteure aus dem Radlerforum und dem BYPAD-Verfahren Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Grundlage für zukünftige Wirkungen 156 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.1 Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Der Nationale Radverkehrsplan des Bundes (NRVP 2020) empfiehlt für Städte der Kategorie „Vorrei- ter“ ein Budget von 18 bis 19 € pro Einwohner und Jahr (gestaffelt nach verschiedenen Bereichen wie etwa bauliche Investitionen, Zuschüsse für Leihfahrradsystem, weitere nicht investive Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit). In 2017 investierte die Stadt Karlsruhe pro Einwohner 7,84 €, davon entfielen 5,90 €/EW/a auf Infrastrukturmaßnahmen (die Empfehlung des NRVP liegt bezogen für diesen Pos- ten bei 12 €/EW/a). Das städtische Budget für die Radverkehrsinfrastruktur wurde durch den Ge- meinderat für 2018 und 2019 auf jährlich 1,5 Millionen Euro erhöht. Für das IQ-Projekt "Fahrradstadt Karlsruhe" wurden sowohl im Stadtplanungsamt als auch Tiefbau- amt je eine Vollzeit-Projektstelle für 2,5 Jahre geschaffen. Zusätzlich beschloss der Gemeinderat für beide Dienststellen jeweils eine unbefristete 50%-Stelle zu schaffen (beide seit 2019 besetzt). Damit beträgt der Stellenumfang für den Radverkehr bei Stadtplanungsamt und Tiefbauamt derzeit rund sechs Vollzeitäquivalente. Aus der weiteren Planung zur Umsetzung konkreter Projekte lässt sich der (zusätzliche) Finanz- und Personalbedarf ermitteln. Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Es handelt sich um ein Projekt mit kontinuierlichem Finanzbedarf für Investitionen Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Landes- und Bundesfördermittel können einen Teil des Finanzierungsbedarfs für konkrete Projekte decken, beispielsweise über die Nationale Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie), die bestimmte investive Maßnahmen fördert, und über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Baden- Württemberg, das u.a. Radinfrastruktur und Bike & Ride-Maßnahmen bezuschusst. Die Fördermög- lichkeit ist projektbezogen zu prüfen. 157 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.2 Regionalradwege Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Für Radschnellwege sind Planfeststellungsverfahren notwendig. Sie sind bezüglich der Projektierung einem Straßenneubau gleichgestellt, mit folgenden Schritten: 1. Bedarfsanalyse, 2. Machbarkeitsstu- die, 3. Feinplanung, 4. Grunderwerb, 5. Umsetzung Eine Machbarkeitsstudie des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein zu Varianten von Radschnellver- bindungen auf den drei Korridoren Pfinztal-Karlsruhe-Rhein, Bruchsal-Stutensee-Karlsruhe-Ettlingen und Eggenstein-Leopoldshafen-Karlsruhe-Rastatt-Bühl ist abgeschlossen. Nach Angaben des Ver- kehrsministerium Baden-Württemberg ist als erster Schritt für die zwei Routenabschnitte Karlsruhe- Rastatt und Karlsruhe-Ettlingen eine Planungsaufnahme in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen vorgesehen. Die Verbesserung von direkten Anschlüssen an regionale Radwege ist Bestandteil der laufenden Pla- nung und Umsetzung des innerstädtischen Radnetzes, gestaltet sich mitunter aber schwierig (Beispiel: geplanter Ausbau eines Feldwegs entlang der Bahngleise nördlich des Grötzinger Baggersees nach Weingarten, hier stagniert die Planung aus naturschutzrechtlichen Gründen). Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Der Pendlerverkehr verursacht in Karlsruhe ein hohes Verkehrsaufkommen und einen hohen Park- druck (siehe auch D1.1 und D1.2). Pendler sind daher eine wichtige Zielgruppe für die Verlagerung vom MIV auf den Umweltverbund und damit auch den Radverkehr. Wichtige Kriterien sind hier Reise- zeit, Sicherheit und Komfort. Gerade durch die steigende Nutzung von Pedelecs können sowohl Rei- sezeit als auch Komfort erhöht werden und die mit dem Fahrrad zurücklegbare Pendeldistanz verlän- gert sich. Mit interkommunalen Regionalradwegen, insbesondere Radschnellwegen (querungsarm, breit und asphaltiert) können die Umlandgemeinden besser an Karlsruhe angeschlossen und insbe- sondere Pendler für einen Umstieg motiviert werden. Aus Klimaschutzsicht ist die Realisierung dieser Fahrradstrecken deshalb ein wichtiger Ansatz. Über Karlsruher Gemarkung sind derzeit drei Radschnellwege vorgesehen: Pfinztal - Karlsruhe - Rhein, Bruchsal - Stutensee - Karlsruhe - Ettlingen sowie Eggenstein-Leopoldshafen - Karlsruhe - Rastatt - Bühl. Die Umsetzung ist vorrangig Landesaufgabe und muss in enger Abstimmung mit den Nachbarkommunen stattfinden. Innerhalb des Stadtgebietes hat die Stadt Handlungsmöglichkeiten vor allem bei Regional- und allge- meinen Radwegen, die direkt an Nachbargemeinden (Weingarten, Pfinztal, Ettlingen) anschließen – auch im Hinblick auf die Umsetzung der geforderten Standards für das Radnetz BW. Generell ist und bleibt der Ausbau des innerstädtischen Radnetzes eine zentrale Stellschraube zur Förderung des Radverkehrs (siehe D4.1). 158 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.2 Regionalradwege Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Erhöhung des Fahrradanteils im Pendelver- kehr, Reduzierung des motorisierten Ver- kehrs Beitrag zum Landesziel „Jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad“ Zielgruppe Bevölkerung allgemein, Pendler Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Cycle Super Highway Kopenhagen • E-Radschnellweg Göttingen • Erster Radschnellweg in Baden-Württemberg zwischen Stuttgart und Böblingen (im Mai 2019 eröff- net) Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung Ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zu- künftige CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme wie bspw. Luft- reinhaltung, o.ä.: Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1 Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Für die Routen Karlsruhe-Rastatt und Karlsru- he-Ettlingen ist laut Angaben des RP mit einer Umsetzungsdauer von fünf Jahren zu rechnen. Risiken & Herausforderungen? Wie ist die politische Realisierbarkeit des Projekts einzuschätzen? • Regionalradwege benötigen intensive Abstimmung und Verhandlungen zwischen verschiedenen Kommunen, die im Zweifelsfall auch unterschiedliche Interessen hinsichtlich Finanzierung, Trassen- führung etc. haben. • Naturschutzrechtliche Gründe stehen dem Ausbau teilweise entgegenstehen. • Die Kompromissfindung und der Interessensausgleich können ggf. viel Zeit und Aufwand erfordern Wer? Treiber und Ansprechpartner Regierungspräsidium Karlsruhe/Land Baden- Württemberg bei Radschnellwegen (die Stadt Karlsruhe ist hier nur beteiligter Akteur) Stadtplanungsamt und Tiefbauamt bei Regional- radwegen bzw. allgemeinen Radwegen bis zur Stadtgrenze Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Ordnungsamt, Umwelt- und Arbeitsschutz, Na- turschutzbehörden b) Regionale Planungs- und Genehmigungsbehör- den, Nachbarkommunen Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sobald neue Infrastruktur besteht, wird sie auch genutzt. Der Aufbau der Infrastruktur bedarf angesichts des Genehmigungs- und Abstim- mungsaufwandes eines erheblichen zeitlichen Vorlaufs 159 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.2 Regionalradwege Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Angaben zu den voraussichtlichen Kosten der Radschnellwege sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht mög- lich. Als Straßenbaulastträger ist die Stadt Karlsruhe in der Pflicht, die Kosten für den Ausbau auf Karlsruher Gemarkung mitzutragen (unter Berücksichtigung einer Anteilsförderung für 12,5 % der Bau- kosten). Die Verbesserung von direkten Anschlüssen an regionale Radwege wird im Rahmen der Budgets für die Jährlichen Ausbauprogramme umgesetzt. Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Instandhaltungskosten für die Radwege nach Fertigstellung Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Zuschüsse von Land und ggf. Bund Kofinanzierung durch die beteiligten (und damit profitierenden) Kommunen 160 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.3 Ausbau von Radabstellanlagen Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Mit dem Ziel eines erhöhten Radverkehranteils muss auch der Ausbau von Radabstellanlagen, im öffentlichen und im privaten Raum, Schritt halten. Diese werden an Start- und Zielorten von allen We- gen, d.h. an Ausbildungs-, Arbeits-, Einkaufs-, Freizeitorten und zu Hause benötigt. Sie müssen eine Priorisierung des Radverkehrs gegenüber dem MIV repräsentieren und zeitgemäß ausgestaltet sein hinsichtlich Nutzungskomfort, Kapazität, Sicherheit, Wetterschutz, Nähe zum Ziel, Zu- und Abfahrt. In Karlsruhe gibt es im öffentlichen Raum bereits eine große Anzahl von Fahrradstellplätzen, der Aus- bau geht dabei teilweise auf eigene Parkkonzepte zurück (umgesetzt z.B. für Durlach-Kernzone und Hauptbahnhof). Jährlich werden im gesamten Stadtgebiet etwa 300 bis 500 neue Stellplätze zusätz- lich installiert. Am Hauptbahnhof stehen zwei Radparkhäuser mit 1.120 Stellplätzen zur Verfügung, an der Fahrradstation Süd wurden dafür 680 Stellplätze durch die Umnutzung von zuvor 42 Kfz- Stellplätzen geschaffen. Außerdem gibt es Fahrradboxen am Albtalbahnhof und am Bahnhof Durlach. Sofern möglich, kommt bei jedem Neu- oder Umbau von Straßen-/Stadtbahnhaltestellen eine bi- ke&ride Station hinzu. Auch beim Projekt "Faires Parken/Gehwegparken" wurde Fahrradparken mit- berücksichtigt und an geeigneten Stellen gezielt nachgerüstet. Auch wenn die Schaffung weitere Abstellplätze eine Daueraufgabe ist, bestehen in Karlsruhe entge- gen den bisherigen Zielstellungen (20-Punkte-Programm, Verkehrsentwicklungsplan) nach wie vor deutliche Defizite, die dringend angegangen werden müssen: • Das größte Defizit besteht im Moment im Bereich der Innenstadt, wo es schlichtweg an „Masse“ mangelt und eine erhebliche Ausweitung notwendig wäre, zugleich aber geeignete Flächen durch PKW-Parken belegt s ind und es vielfältige Ansprüche an den vorhandenen öffentlichen Raum gibt. • Bislang kaum berücksichtigt ist auch der zunehmende Bedarf an (platzintensiveren) Sonderab- stellformen insb. für Lastenräder. • Eine weitere Herausforderung stellt d ie Qualität der Radständer dar, zum einen um den Erforder- nissen an Abstell-Sicherheit für moderne Pedelecs gerecht zu werden, zum anderen hinsichtlich dem Wetterschutz (Überdachung). • Probleme bereiten zudem wildes Abstellen von Fahrrädern und die Belegung von Abstellplätzen mit sog. „Schrotträdern“. 161 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.3 Ausbau von Radabstellanlagen Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Im BYPAD-Verfahren im Rahmen der Fortschreibung des 20-Punkte-Programms wird das Thema Radabstellanlagen als ein Schwerpunkt mitbehandelt. Im Mobilitätskonzept für die Innenstadt wird das Fahrradparken ebenfalls als eigener Baustein bear- beitet. Hier wird auch gezielt untersucht, an welchem Innenstadt-S tandort eine weitere Fahrradstation realisiert werden kann, insb. durch Umnutzung eines bestehenden Parkhauses. Das Fahrradparken und die Umwidmung von KfZ-Stellplätzen zu Fahrradstellplätzen soll im Rahmen des Parkraummanagementkonzepts systematisch beleuchtet werden, dabei erfolgt auch eine entspre- chende Einbeziehung der Anwohner. Auch Lücken im Straßenraum, beispielweise bei Abstandflächen von Zebrastreifen, müssen kontinu- ierlich genutzt werden, sofern sie die Sichtfelder nicht beeinträchtigen. Ansonsten ist der Ausbau von Radabstellanlagen eine Daueraufgabe und fester Bestandteil der jährli- chen Ausbauprogramme. Speziell zum Thema überdachte Abstellanlagen (Fokus Innenstadt und Durlach) ist ein städtischer Wettbewerb vorgesehen. Im privaten Bereich sind bei Neubauten aber auch bei genehmigungspflichtigen Sanierungsvorhaben (sowohl Industrie als auch Gewerbe/Einzelhandel und Wohnen) verpflichtende Vorgaben zur Errich- tung von Stellplatzzahlen zu machen. Aufgrund der Neufassung der Landesbauordnung (LBO) fehlt es hier mittlerweile an einer verbindlichen Landesregelung, konkrete Vorgaben werden vielmehr in das Ermessen der Kommunen gestellt. Ob diese „Lücke“ durch eine städtische Satzung ggf. geschlossen werden soll oder muss, bedarf noch einer internen Klärung. Zum Aspekt der konsequenteren „Entfernung von Fahrradleichen“ laufen derzeit Abstimmungen, um dies als Daueraufgabe und im vorsorgenden Sinne leisten zu können. Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Als Zielgröße für die Wiederauszeichnung Karlsruhes als „Fahrradfreundliche Stadt“ müssen ca. 3.000 neue, zum Teil auch über- dachte Fahrradabstellanlagen installiert wer- den. Beitrag zum Landesziel „Jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad“ Zielgruppe Radfahrer und Nicht-Radfahrer Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Viele niederländische Städte haben das Angebot an Radabstellanlagen massiv ausgebaut, ergänzt um große Radparkhäuser (Beispiel Utrecht mit weltweit größten Fahrradparkhaus, 12.500 Stellplät- ze) • Beispiele für moderne Fahrradparkhäuser in Süddeutschland: Radstation Augsburg, Fahrradpark- haus Offenburg Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtplanungsamt und Tiefbauamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Schul- und Sportamt, Verkehrsbetriebe, Fächer GmbH, Wirtschaftsförderung u.a. b) Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Einzel- handel und Gewerbe, Deutsche Bahn (auch als Flächenbesitzer) 162 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.3 Ausbau von Radabstellanlagen Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1 Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Eine Umsetzung kann ab sofort beginnen und mündet in einen kontinuierlichen Prozess von Neubau, Erweiterung und Erneuerung von An- lagen Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Eine Ausweitung von Fahrradabstellanlagen in Bestandsgebieten erfordert meist eine Umwidmung von Flächen. Teils können hierfür Freiflächen herangezogen werden. Für ein flächendeckendes Angebot müssen auch Grünflächen genutzt werden können. Allerdings stellt die strategisch sinnvollste Möglich- keit oft die Umwidmung von MIV-Parkflächen dar, was bei Autobesitzern auf Widerstand stößt und einer besonderen kommunikativen Begleitung bedarf. Sonderabstellanlagen wie z.B. Fahrradboxen, Überdachungen, Ladestationen, etc. lassen sich nur schwer mit gestalterischen Konzepten der Stadtverwaltung vereinbaren. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Je nach Ausstattung ist der Aufwand für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen unterschiedlich. Der weitere Ausbau wird aus den bestehenden jährlichen Budgets getragen. Eine größere Sonderfi- nanzierung müsste voraussichtlich bei der angedachten Umnutzung eines Parkhauses für den Radver- kehr erfolgen. Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Unterhalt der Abstellanlagen; ggf. Erneuerung Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Zuschüsse von Land und Bund werden soweit möglich und angeboten genutzt, beispielsweise über die Nationale Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie), die bestimmte investive Maßnahmen fördert und über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Baden-Württemberg, das u.a. Radinfrastruktur und Bike & Ride-Maßnahmen fördert (allerdings langwieriges Genehmigungsverfahren). Zudem erfolgt eine Anteilsfinanzierung von Fahrradparkhäusern, Fahrradboxen und ähnlichen Angebo- ten über Nutzungsgebühren. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Eine Veränderung des Mobilitätsverhaltens fin- det mittel- bis längerfristig statt, hält dafür aber auch länger an. Die Maßnahme ist eine wichtige Grundlage für künftige Wirkungen 163 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.4 Fokus Lastenrad: Förderung sowie Erweiterung von Leihsystemen Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Ob für den privaten Einkauf, den Transport der Kinder zur Kita oder für den gewerblichen Lieferver- kehr: Lastenfahrräder bieten ein ernstzunehmendes Verlagerungspotenzial von „klassischen“ Kfz- Fahrten hin zum Umweltverbund und sind alleine auch optisch ein wichtiges Symbol für eine ernst gemeinte Mobilitätswende. Die Stadt hat deshalb ergänzend zu weiteren bereits bewährten Aktionen (z.B. Lastenradtest, Car- gobike-Roadshow) 2019 das Förderprogramm „Lastenräder für Karlsruher Familien“ aufgelegt, um viele Fahrten mit Kindern, Einkaufs- und Freizeitfahrten aufs Rad zu verlagern und (E-)Lastenräder als praktisches Verkehrsmittel für den Alltag sichtbar zu machen. Der Kauf eines Lastenrades ohne E- Unterstützung wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 800 Euro gefördert, beim Kauf eines E- Lastenrades beträgt dieser 1.200 Euro. Familien erhalten gegen Vorlage des Karlsruher Kinderpas- ses jeweils eine um 200 Euro erhöhte Förderung. Wer aufgrund der Nutzung des Lastenrades sein Auto abmeldet bzw. keines besitzt, kann zusätzlich einen „Nachhaltigkeits-Bonus“ in Höhe von 500 Euro in Anspruch nehmen. Das Budget des Programms war bereits rund drei Wochen nach dem Start im November 2019 ausgeschöpft. Insgesamt können mit dem zu Verfügung stehenden gut 170 Las- tenräder gefördert werden. Eine Weiterführung des Programms als dauerhafter Bestandteil oder mit weiteren zeitlich begrenzten Runden wäre ähnlich dem Vorgehen in anderen Kommunen (z.B. Stutt- gart oder Heidelberg) grundsätzlich möglich und sollte nach einer Auswertung des bestehenden För- derprogramms angestrebt werden. Ein weiterer Ansatzpunkt, den die Stadt gezielt beeinflussen kann, wäre die Einbindung von Lasten- rädern in das bestehende Leihfahrradsystem von „KVV.nextbike“. Bislang ist die Ausleihe von Lasten- rädern nur in stark begrenzter Zahl kostenlos durch die Initiative „Lastenkarle“ des Vereins Lastenrä- der für die Region Karlsruhe e.V. möglich, die über Spenden finanziert wird. Die Erweiterung und Neuschaffung von Lastenrad-Leihmöglichkeiten wird als großes Potenzial gesehen, einerseits zum „Testen“ der Alltagstauglichkeit eines Lastenrads über einen längeren Zeitraum und andererseits zum Abdecken von sporadischen Nutzungsbedarfen. Passend zum weiteren Ausbau der Lastenfahrradflotte ist die Schaffung geeigneter Abstellmöglichkei- ten im öffentlichen Raum eine wichtige (Dauer-)Aufgabe (siehe hierzu generell D4.3). Für den Wirt- schaftsverkehr ist das Potenzial insb. für den Belieferungsverkehr in der Innenstadt, der potenziell auch verstärkt durch Lastenräder erfolgen kann (unter D1.2 und D1.6 beschrieben). 164 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.4 Fokus Lastenrad: Förderung sowie Erweiterung von Leihsystemen Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Das im November 2019 gestartete Förderprogramm „Lastenräder für Karlsruher Familien“ wird ein- schließlich der finanziellen Abwicklung voraussichtlich bis Ende Juli 2020 abgeschlossen sein (geför- derte Lastenräder müssen bis Ende Mai 2020 gekauft sein). Die nachgelagerte Phase zur optionalen Beantragung des Nachhaltigkeitsbonus läuft in 2023. Eine Weiterführung des Programms wäre unter der Voraussetzung zusätzlicher Haushaltsmittel frühestens 2021 möglich. Die Beschaffung von Lastenrädern und die ergänzende Einbindung in das System von KVV.nextbike sind durch den Anbieter grundsätzlich möglich. Der Aufbau eines stationsbasierten Lastenradsystems könnte dabei idealerweise mit einer generellen Erweiterung verknüpft werden (Erhöhung der Gesamt- zahl der KVV.nextbikes und ggf. auch Ausweitung der Flexzone), zumal sich seit der Einführung der KVV.nextbikes die Ausleihzahlen gegenüber dem Vorläuferangebot fast verdoppelt haben. Zusätzlich müsste ein stationsbasiertes Lastenradsystem verstärk mit dem Einzelhandel koordiniert werden (Supermärkte, Kaufhäuser und andere große Player wie z.B. IKEA), vor allem in der Innen- stadt. Beim Ausbau muss zudem darauf geachtet werden, die bestehende Lastenkarle-Initiative nicht zu „kannibalisieren“. Generell sind verschiedene Aspekte sind beim weiteren Ausbau des Bikesharing zu beachten: • Digitale Buchbarkeit und Integration in vorhandene Plattformen (regiomove) • Ausleihmöglichkeit mit Mobilitätskarte • Standorte mit Synergien mit regiomove-Ports und Packstationen • Standorte für den direkten Umstieg vom MIV auf Bikesharing (Park + Bike) Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Deutliche Erhöhung der Anzahl von Lasten- rädern in Karlsruhe Beitrag zum Landesziel „Jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad“ Erweiterung des Leihfahrradsystems: I n- tegration von zunächst 30 Lastenrädern Zielgruppe Förderprogramm: Derzeit Karlsruher Fami- lien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im eigenen Haushalt. Erweiterung des Leihfahrradsystems: Stadtbevölkerung, vor allem Personen jün- ger als 45 Jahre sowie Besucherinnen und Besucher (v.a., aber nicht nur aus Städten die ebenfalls nextbike haben) Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Lastenradförderung z.B. in Hamburg, Aachen, Augsburg, Köln, München, Stuttgart, Heidelberg • Als Beispiele für breit aufgestellte Leihfahrradsysteme mit Lastenrädern lassen sich z.B. Kopenha- gen, Paris oder Lyon nennen. Wer? Treiber und Ansprechpartner KVV und Stadtplanungsamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) - b) Förderprogramm: Fahrradhandel (Bürgerinnnen und Bürger können ein Lastenrad bei einem Händ- ler ihrer Wahl kaufen); Leihfahrradsystem: nextbi- ke, Lastenkarle, Einzelhandel 165 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.4 Fokus Lastenrad: Förderung sowie Erweiterung von Leihsystemen Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung Ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zu- künftige CO 2 -Einsparungen schafft? Mit Lastenrädern wird ein zusätzlicher Baustein berücksichtigt, der (ggf. auch noch in Kombination mit Carsharing) alle Transportbedarfe abdecken kann und so den Besitz eines eigenen Autos überflüssig macht. Leifahrräder erhöhen die flexible Verkehrsmittelwahl. Dies trägt zur angestrebten Verschiebung des Modal Split bei. Siehe auch unter D1.1. Gibt es positive Nebeneffekte (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Weniger Kfz-Fahrten, ggf. weniger zugelassene Kfz, Entlastung des Straßenraums, bessere Luft, we- niger Lärm Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Siehe bereits oben Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Aufgrund der Erfahrungen z.B. aus Stuttgart und der guten Auslastung der Lastenkarle-Leihräder war beim Förderprogramm von einer hohen Nachfrage und schnellen Mittelausschöpfung auszuge- hen, was sich bestätigt hat. • Für die Integration von Lastenrädern ins Sharing ist noch ein tragfähiges und nutzerfreundliches Konzept zu entwickeln (z.B. Möglichkeit der One-Way-Nutzung klären). • Es bestehen mit der Lastenkarle-Initiative bereits Aktivitäten im Bereich Lastenräder; diese sollen durch neue Angebote nicht kannibalisiert werden, sondern. es ist eine enge Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen nötig. • Gerade Lastenräder verursachen einen nicht unerheblichen zusätzlichen Platzbedarf. Falls für die Einrichtung von Stationen Pkw-Stellplätze wegfallen, sind Widerstände in Teilen der Bevölkerung zu erwarten. Hier ist eine intensive Kommunikationsarbeit essenziell. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Die Wirkung des Lastenrad-Programms setzt mit der Nutzung des ersten Lastenrades ein. Auch die Ergänzung bestehender Leihfahrrad- Angebote erfolgt sofort. Da das System bereits etabliert ist, bestehen bereits Nutzerpotenziale, die durch das zusätzliche Angebot abgerufen werden können. Allerdings sind noch zusätzli- che Nutzergruppen zu erschließen. 166 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.4 Fokus Lastenrad: Förderung sowie Erweiterung von Leihsystemen Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Bestehendes Förderprogramm „Lastenräder für Karlsruher Familien“: Max. 200.000 € in 2020 (bereits durch Umschichtungen gedeckt), ca. 50.000 € in 2023 (je nach Inanspruchnahme des Nachhaltigkeits- bonus, Budgetierung im Haushalt) Bei einer Weiterführung des Programms müssten Haushaltsmittel in ähnlicher Größenordnung bereit- gestellt werden, sofern die bisherigen Fördersätze bzw. die Anzahl neu geförderter Lastenräder beibe- halten werden sollen. Für die zusätzliche Bereitstellung von Lastenrädern im bestehenden Leihfahrradsystem muss mit zu- sätzlichen Kosten von ca. 50.000 € pro Jahr gerechnet werden, die von der Stadt zu tragen wären. Hinzu kommen noch zu ermittelnde Kosten für den Ausbau zusätzlicher Infrastruktur und ggf. für eine erweiterte Bewerbung/Kommunikation Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Beim Leihfahrradsystem ggf. Sponsoring durch Firmen für Anschaffung von Rädern (bestehendes Beispiel L-Bank) 167 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.5 Fußverkehrsförderung Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Aktuell findet in einem sogenannten BYPAD-Verfahren (Bicycle Policy Audit) eine Evaluation des 20- Punkteprogramms für den Radverkehr statt. Dabei soll das Radverkehrskonzept auch um ein Zielkon- zept für den Fußverkehr erweitert werden. Nach Fertigstellung Ende 2020 erfolgt voraussichtlich Anfang 2021 ein politischer Grundsatzbeschluss zum neuen Programm, mit dem Ziel, für beide Verkehrsarten einen Planungsgrundsatz oder -vorrang festzuschreiben. Der Grundsatzbeschluss müsste dann in kon- krete Einzelplanungen, Projekte (z.B. systematische Überprüfung der Einstellungen an Fußgängeram- peln) und Umbaumaßnamen überführt werden. Die Belange des Fußverkehrs wären zudem bei allen zukünftigen Planungen im Straßenbereich entsprechend zu berücksichtigen. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Rad- und Fußverkehr sind grundlegende Bestandteile des Umweltverbunds und gänzlich emissions- frei. Daher sollten sie bei Verkehrs- und Raumplanungen die höchste Priorität haben. Dies betrifft bspw. die Flächenverteilung, direkte Verbindungsachsen, günstige Ampelschaltungen oder Vorfahrts- regelungen. Ein durch entsprechende Maßnahmen geförderter Fußverkehr spielt außerdem eine wich- tige Rolle zur Unterstützung des öffentlichen Nahverkehrs sowie von Sharing-Angeboten, da die so gennannte „erste und letzte Meile“ meistens zu Fuß zurückgelegt werden. Ausgangslage ist ein viel- fach bevorzugter Autoverkehr und ein sich zugunsten des Umweltverbunds ändernder Modal Split, der nicht ausreichend berücksichtigt ist. Das Verkehrsministerium B aden-Württemberg geht für ein Errei- chen der Klimaschutzziele 2030 im Verkehrssektor davon aus, dass 2030 jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden muss. In Karlsruhe wurde bereits 2005 ein 20-Punkte-Programm für den Radverkehr beschlossen, das unter anderem die gleichberechtigte Berücksichtigung des Radverkehrs bei allen Umbau, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen beinhaltet. Diese Vorgabe hat sich über die Jahre als zentrale Voraussetzung für eine konsequente Radverkehrsförderung bewährt. Eine analoge Berücksichtigung des Fußverkehrs gibt es bislang nicht, diese wäre aber dringend erforderlich. Dabei sollte es Ziel sein, eine systemati- sche Aufwertung des Fußverkehrs als nicht nur gleichberechtigte, sondern – zusammen mit dem Rad- verkehr (siehe D4.1) - vorrangig zu fördernde Art der Mobilität zu erreichen, was eine Signalwirkung für Karlsruhe hätte. Dies gilt auch für die Erarbeitung eines umfassenden Fußverkehrskonzepts, das nach dem Abschluss des Projekts „Faires Parken“ angegangen werden soll. Hier werden u.a. auch die Ergebnisse des jüngst zu Ende gegangenen Reallabors „GO Karlsruhe“ einfließen. Die gezielte Ausweitung von Fußgängerbereichen wird zudem als ein Schwerpunkt im Mobilitätskon- zept für die Innenstadt berücksichtigt (siehe D1.2). 168 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.5 Fußverkehrsförderung Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Derzeit noch Ziel ist eine Steigerung des Rad- verkehrs bis 2020 auf 30 % am Modal Split. Im Rahmen der Fortschreibung des 20-Punkte- Programms soll ein neues gemeinsames Ziel für Rad- und Fußverkehr vorgeschlagen wer- den. Beitrag zum Landesziel „Jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad“ Zielgruppe Verwaltungsakteure, insbes. Stadt- und Ver- kehrsplanung und Tiefbau Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Leipzig: Einrichtung einer Stelle einer/eines städtischen Fußverkehrsbeauftragten • Ministerium für Verkehr BW „Fußverkehr – sozial und sicher. Ein Gewinn für alle“ https://www.nvbw.de/fileadmin/nvbw/Umweltverbund/Fussverkehrsfoerderung/Grundlagendokument_Fu%C 3%9Fverkehr_2017-10-12_END.pdf • Praxisbeispiele für die Ausweitung von Fußgängerzonen und -bereiche oder aktuelle Planungen hierzu sind vielfach bekannt, z.B. aus München, Nürnberg, Würzburg oder Köln. In Stuttgart wird derzeit aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses der Rückbau von Parkplätzen und die Erweite- rung der Fußgängerbereiche innerhalb des Cityrings vorbereitet. • München: Streetlife-Festival – Temporäre Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Nach Grundsatzbeschluss durch den Gemein- derat Berücksichtigung im Verwaltungshandeln und Integration in die Abstimmungsroutinen Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtplanungsamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Ordnungsamt, Tiefbauamt, Gartenbauamt, Verkehrsbetriebe, Wirtschaftsförderung b) Beteiligte Akteure aus dem Radlerforum und dem BYPAD-Verfahren, kommunaler Behinder- tenbeauftragte Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Vorgaben eines Gemeinderatsbeschlusses müs- sen unmittelbar umgesetzt werden. Die Wirkungen im Sinne einer Änderung des Modal Split erfolgen erst nach Umsetzung ent- sprechender Maßnahmen, also mittel- bis lang- fristig. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünftige CO 2 -Einsparungen schafft? Siehe hierzu die Hinweise im Maßnahmenblatt D1.1 Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Durch einen veränderten Modal Split kommen alle positiven Wirkungen eines reduzierten MIV- Verkehrsaufkommens zum Tragen, insbes. die Reduzierung von Luftschadstoff- und Lärmemissionen und eine Erhöhung der Lebens- und Aufenthaltsqualität. 169 Handlungsfeld D: Mobilität Maßnahme D4.5 Fußverkehrsförderung Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Die Umsetzung der Maßnahme selbst ist nicht mit Kosten verbunden. Inwiefern sich bei der Anwendung in den entsprechenden Planungsfällen Kostenverschiebungen ergeben, ist projektabhängig Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Über die Nationale Klimaschutzinitiative bestehen Fördermöglichkeiten für Umbaumaßnahmen im Stra- ßenverkehr zugunsten Radverkehr/Fußgänger, diese müssen im Einzelfall geprüft werden. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Es ist mit erheblichem Widerstand der Autofahrer zu rechnen und entsprechend ist auch eine Be- schlussfassung im Gemeinderat ggf. schwierig. Um die Klimaschutzziele zu erreichen und die Verkehrs- probleme in den Griff zu bekommen, ist die Umsetzung der Maßnahme jedoch wichtig. 170 Handlungsfeld E: Übergreifendes E1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 E1.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 E1.2 Langfristiges Sanierungskonzept für städtische Gebäude E1.3 Gezielter Photovoltaikausbau auf städtischen Dachflächen E1.4 Städtischer Fuhrpark E1.5 Internes Mobilitätsmanagement E1.6 Komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED E1.7 Energiekonzept Klärwerk E1.8 Klimafreundliche Mittagsverpflegung in kommunalen Mensen und Kantinen E1.9 Klimafreundliche Beschaffung - Fokus Green IT E2 Förderung und Beratung für den Klimaschutz E2.1 Neuausrichtung der energie- und klimaschutzbezogenen Erstberatung: Beratungszentrum Klimaschutz E2.2 Weiterentwicklung der kommunalen Förderprogrammatik E2.3 Schaffung einer übergreifenden Finanzierungsmöglichkeit (Fondsmodell) E2.4 Angebote zur CO 2 -Kompensation E3 Kommunale Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation E3.1 Öffentlichkeitsarbeit in einzelnen Handlungsfeldern E3.2 Neuausrichtung der Klimaschutzkampagne Karlsruhe E3.3 Kommunale Zusammenarbeit ausbauen (regional, national, international) E3.4 Klimaschutzpakt mit Karlsruher Hochschulen 171 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Karlsruhe hat wie zahlreiche andere Kommunen in Baden-Württemberg die Selbstverpflichtung über- nommen, für seinen eigenen Verantwortungsbereich bis 2040 eine „weitgehend klimaneutrale Verwal- tung“ zu erreichen. Hintergrund der vom Gemeinderat beschlossenen Vorgabe ist die unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg, welche die Stadt 2016 unterzeichnet hat. Damit folgte die Stadt einer Aufforderung des Städtetages Baden-Württemberg und entspricht ihrer Vorbild- funktion. Die wesentlichen Emissionen der Stadtverwaltung sind dem Wärme- und Stromverbrauch der städti- schen Liegenschaften, der kommunalen Abwasserbehandlung, der Straßenbeleuchtung und der dienstlichen Mobilität zuzuordnen. Eine quantitative Gesamtübersicht zu allen Endenergieverbrächen, Energieträgern und resultierenden Emissionen liegt stadtweit nicht vor und ist im Rahmen des Ge- samtziels „Klimaneutrale Verwaltung 2040“ noch zu erheben. Für den weiteren Prozess wird neben den bilanzierbaren CO 2 -Emissionen aus kommunalen Gebäuden, technischen Anlagen, Fuhrpark und sonstiger dienstlicher Mobilität auch noch der Sektor Ernährung (Kantinen und Schulverpflegung) quali- tativ mitberücksichtigt, da dieser eine besondere Multiplikatorwirkung entfaltet. Der klare Schwerpunkt bei den Maßnahmen liegt (notwendigerweise) auf der Erarbeitung einer lang- fristigen Sanierungsstrategie für die städtischen Gebäude und deren Umsetzung (siehe E1.2), was sich alleine auch an den finanziellen Dimensionen dieses (Teil-)Projekts erkennen lässt (auch wenn ein Großteil der angesetzten Kosten nicht-energetischen Sanierungsaspekten zuzurechnen ist). Eingebunden sind alle städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe. Die Beteiligung städtischer Gesell- schaften wie z.B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe oder Volkswohnung ist ausdrücklich erwünscht. Der Prozess läuft als eigenständiges Projekt mit eigener Projektstruktur im Rahmen des Gesamtvorha- bens Klimaschutzkonzept 2030. Angestrebt werden sollte, im Rahmen des Projekts für passende Investitionsentscheidungen eine in- terne CO 2 -Bepreisung einzuführen und damit klimaschonende Varianten in der Wirtschaftlichkeitsbe- trachtung eine bessere Ausgangsposition zu verschaffen. Das UBA empfiehlt hierfür einen CO 2 -Preis von 180 €/t anzusetzen. Das HGW setzt eine solchen Ansatz nach interner Abstimmung bereits teil- weise um, auf diesen Erfahrungen kann für einen breiteren Ansatz aufgebaut werden. Auch andere Städte wie z.B. Stuttgart haben sich bewusst für eine CO 2 -Bepreisung entschieden (hier werden in einem ersten Schritt 50 € pro t CO 2 angesetzt). 172 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Gemäß der internen Projektstruktur ist folgende Arbeitsteilung vorgesehen: • Die Zielvorgaben, die zur Verfügungsstellung von Ressourcen und grundsätzliche Umsetzungsent- scheidungen werden vom Leitungszirkel ( Leitung Dez. 5) bzw. von der Bürgermeisterkonferenz beschlossen und über die Fachdezernate an die Dienststellen geleitet. • Eine Projektgruppe übernimmt die Schnittstellenfunktion, bewertet den Gesamtprozess (insb. er- zielte Fortschritte, Nachsteuerungsbedarf) und spricht Empfehlungen gegenüber dem Leitungszir- kel aus. • Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich dezentral, d. h. die Verantwortlichkeit für die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen verbleibt bei den jeweils zuständigen Dienststellen und Eigenbetrieben. Zur Unterstützung der Maßnahmenplanung und -umsetzung sowie des fachlichen Austausches werden thematische Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich unter fachkundiger Leitung regelmäßig treffen. Jede Dienststelle soll eine/n Klimabeauftragte/n benennen, die/der als zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle im Haus fungiert. • Die Gesamtkoordination bzw. das übergreifende Projektmanagement ist Aufgabe des Umwelt- und Arbeitsschutzes, dieser ist geschäftsführender Ansprechpartner für alle Akteure und Arbeitskreise, organisiert das Monitoring und erarbeitet die Berichterstattung gegenüber den Gremien. Erforderlich ist zunächst die Erstellung einer Ausgangsbilanz. Hierzu wird mit Unterstützung der KEK im Benehmen mit den Dienststellen abgestimmt, welche Daten erforderlich und verfügbar sind und wie Daten möglichst einfach dokumentiert werden können. Für die einzelnen Handlungsbereiche müssen im Weiteren Potenzialanalysen und Reduktionsfahrplä- ne mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen erarbeitet werden (siehe dazu auch die nachfolgenden Maßnahmenblätter). Die Anmeldung erforderlicher Ressourcen für die Maßnahmenumsetzung erfolgt ab dem Doppelhaushalt 2021/2022 gemäß dem dezentralen Ansatz durch die jeweils zuständigen Dienststellen in eigener Verantwortung. Mit dem Start der Aktivitäten (Kick-off der Facharbeitskreise) soll begonnen werden, wenn die neu geschaffene Personalstelle zur Koordinierung beim Umwelt- und Arbeitsschutz besetzt ist. Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Klimaneutralität bis 2040 gemäß festgelegtem Bilanzierungsrahmen Zielgruppe Stadtverwaltung mit Dienststellen und Eigenbe- trieben sowie ergänzend städtische Gesell- schaften (soweit ein Beteiligungsbeschluss vorhanden ist) Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Masterplankommunen 100 % Klimaschutz (www.klimaschutz.de/masterplan-kommunen-liste), da- runter Heidelberg, Stuttgart, Frankfurt/Main, Hannover • Zu den Aktivitäten des Landes in Bezug auf die Landesverwaltung siehe https://um.baden- wuerttemberg.de/de/ministerium/aufgaben-und-organisation/nachhaltige- landesverwaltung/klimaneutrale-landesverwaltung/ Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz, KEK (Unterstützungs- leistungen) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) alle städtischen Dienststellen und Eigenbetrie- be, städtische Gesellschaften (soweit ein Beteili- gungsbeschluss vorhanden ist) 173 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Eine Ausgangsbilanz ist noch nicht erstellt. In der CO 2 -Bilanz von ifeu wird dem Bereich der Stadtver- waltung ein Energiebedarf von rund 205 GWh und eine Gesamtemission von fast 51.500 t CO 2 zuge- ordnet. Die Ausgangsbilanz wird allerdings wegen einer anderen (notwendigen) Erfassungssystematik von den ifeu-Zahlen abweichen. Ziel ist die heutigen Emissionen weitgehend zu reduzieren, wobei ein kleiner Sockel an Restemission unvermeidlich ist. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Vorbildfunktion der Stadt und ihrer Gesellschaften mit Ausstrahlungswirkung auf andere wichtige Akteursgruppen wie Grundeigentümer und Wirtschaft Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Bis 2040 Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Es handelt sich um ein herausforderndes Langzeitprojekt, das erhebliche Ressourcen benötigt, insbe- sondere für die Sanierung der Gebäude und die Erneuerung des Fuhrparks in relativ kurzer Zeit. Aber auch der interne Verwaltungsaufwand wie Mitwirkung in Arbeitskreisen, Entwicklung von Reduktions- strategien, Umsetzung erforderlicher Maßnahmen wird sich nicht nur in der eigentlichen Projektgruppe, sondern in allen mitwirkenden Ämtern erheblich bemerkbar machen. Risiko sind nicht ausreichende Ressourcenbereitstellung und bei einzelnen technischen Problempunk- ten fehlende Angebote auf dem Markt. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Die Klimaneutralität soll bis 2040 erreicht sein. Die Absenkung erfolgt gemäß den Möglichkei- ten der Umsetzung abhängig von bereitgestell- ten Ressourcen 174 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Für die Gesamtkoordination wird beim Umwelt- und Arbeitsschutz eine zusätzliche Vollzeitstelle (hö- herer Dienst) erforderlich. Ein entsprechender Antrag für den Stellenplan 2020 liegt vor. Die Kosten für die Maßnahmenumsetzung müssen erst noch ermittelt werden und gehen in einer ersten Abschätzung teilweise schon aus den nachfolgenden Blättern hervor. In einem ersten Schritt sind nicht unerhebliche Unterstützungsleistungen der beteiligten Dienststellen vor allem für die Erarbeitung von Potenzialanalysen und Maßnahmenfahrplänen, im Weiteren auch für die Umsetzungsbegleitung absehbar. Dies wird zum einen eigene Personalressourcen in den Ämtern benötigen und sich zum anderen vielfach nur mit externer Hilfe bewerkstelligen lassen, für die dann entsprechende Mittel benötigt werden. Vorgeschlagen wird, solche Unterstützungsleistun- gen zentral zu finanzieren und hierfür im Rahmen des Klimaschutzfonds ein Extrabudget (Größen- ordnung vorerst 300.000 € pro Jahr) bereitzustellen. Dadurch kann auch kurzfristig und unabhängig von den Laufzeiten des Doppelhaushalts auf entsprechende Bedarfe reagiert werden. Die Dienststel- len könnten dann in Absprache mit den Arbeitsgruppenleitungen und dem UA Angebote einholen und nach bestätigter Vormerkung der Mittel die Leistung beauftragen. Voraussetzung wäre eine ent- sprechende Erhöhung des Klimaschutzfonds. Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Noch zu ermitteln. Die Maßnahme ist eine Daueraufgabe bis 2040. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? In Betracht käme nach der Beschlussfassung des Gemeinderats über das Klimaschutzkonzept 2030 eine Förderung der Koordinierungsstelle beim Umwelt- und Arbeitsschutz als Klimaschutzmanager (Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative mit derzeit noch 65 %-Förderung über drei Jahre). Das Landes-Umweltministerium prüft derzeit für die Fortführung des Klimapakts Baden- Württemberg ab 2020 einen Vorschlag, ein neues Förderprogramm für die anteilige Finanzierung von Personalstellen zur Umsetzung klimaneutraler Kommunalverwaltungen aufzulegen. Dadurch könnte sich eine alternative Anteilsfinanzierung ergeben. Darüber hinaus wird in allen Fällen - wie bereits heute schon praktiziert - systematisch geprüft, ob für Umsetzungsmaßnahmen geeignete Fördermöglichkeiten über Bundes- und Landesprogramme be- stehen, z.B. für bestimmte Sanierungsmaßnahmen oder die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. 175 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.2 Langfristiges Sanierungskonzept für städtische Gebäude Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Größter Eigentümervertreter städtischer Liegenschaften ist das Amt für Hochbau und Gebäudewirt- schaft (HGW) mit ca. 950 Gebäuden inklusive der Liegenschaften in Zuständigkeit des Stadtamtes Durlach und der Ortsverwaltungen. Hinzu kommen Gebäude der Dienststellen in Eigentümerverant- wortung (sog. DRV-Dienststellen: Amt für Abfallwirtschaft, Marktamt, Branddirektion, Friedhofs- und Bestattungsamt, Zoo und Forstamt). Die zuletzt im Energiebericht 2017 des HGW bezifferten CO 2 -Emissionen umfassen einen Großteil der genannten Gebäude und betrugen bei Wärme 12.645 t CO 2 /a und bei Strom 9.377 t CO 2 /a. Ziel soll sein, die grundhafte und vollständige Beseitigung der in großen Teilen seit Jahrzehnten sich vergrößernden Defizite der kommunalen Gebäudesubstanz mit einer energetischen Sanierung zu ver- binden und mit Blick auf das Bezugsjahr 2040 der angestrebten Klimaneutralität der Verwaltung eine beschleunigte Umsetzung zu erreichen. Nichtenergetische Themen die dabei mitangegangen werden, sind beispielsweise: Brandschutz, Inklusion, Schadstofffreiheit, Trinkwasserhygiene, Raumakustik, sommerlicher Wärmeschutz, geregelte Lüftung, IT-Technik und nutzungsspezifische Anforderungen. Ein Programm „Nachhaltige Modernisierung städtischer Gebäude“ soll bis 2040 durch deutlich gestei- gerte Investitionen und Personalressourcen sicherstellen, das Ziel zu erreichen. Die unvollständige und partielle (energetische) Sanierung der vergangenen Jahrzehnte soll durch Komplettsanierungen abge- löst werden. Eine pauschale Abschätzung der notwendigen Investitionskosten für die fünf emissionsstärksten Ge- bäudenutzungsarten (Allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Gebäude für musisch-kulturelle Zwecke, Hallen und Verwaltungsgebäude) hat eine Steigerung der aktuell durch HGW investierten Mittel von 66 Mio. €/a (2018) auf 148 Mio. €/a (2020-2040) ergeben. Die zur Umsetzung notwendige Zahl der Personalstellen im HGW müsste nach erster Abschätzung von 168 Mitarbeitenden (Vollzeit- äquivalente) auf 246 Mitarbeitende (2020-2040) und damit um 80 Stellen steigen. Aus Erfahrung aller zurückliegenden Projekte sowie in Anbetracht des aufgestauten Sanierungsbedar- fes allein der Gebäude aus den 50er bis 70er Jahren ist nur ein ganz geringer Teil der Kosten für den erhöhten energetischen Standard zur Erreichung der Klimaneutralität anzusetzen. Ein sehr großer Teil der energetischen Verbesserungen ist bereits auf Basis der aktuellen Gesetzeslage verpflichtend und damit den Sowieso-Kosten zuzuordnen. Weitere Verschärfungen werden in den kommenden 10 Jah- ren zu erwarten sein. Hinzu kommen die bereits oben genannten weiteren dominierende Sanierungs- anforderungen. Die tatsächlich energiebedingten Mehrkosten für die Umsetzung der Sanierungsstrate- gie und der anteilige Mehrbedarf für Personal werden deshalb auf 15 Prozent geschätzt. Für die relevanten Gebäude der DRV-Dienststellen muss der konkrete Finanzbedarf und zusätzliche Personal oder externe Unterstützungsbedarf erst noch ermittelt und beziffert werden, eine überschlägi- ge Abschätzung wurde jedoch vorgenommen (siehe unten bei den Kosten). Nachrichtlich mitberücksichtigt werden die Gebäudesanierungen von städtischen Gesellschaften. Das Ziel der Klimaneutralität städtischer Gebäude ist über die Sanierung des Gebäudebestands hinaus nur durch eine erhebliche Defossilisierung der bisher hauptsächlich genutzten Energieträger Erdgas und Fernwärme erreichbar. Heizöl als Energieträger ist bereits heute fast vollständig ersetzt. 176 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.2 Langfristiges Sanierungskonzept für städtische Gebäude Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Feststellung der Projektleitungs- und Finanzbedarfe durch die Verwaltung (1. Halbjahr 2020) • Abstimmungsprozess in der Bürgermeisterkonferenz • Bildung der innerstädtischen Arbeitsgruppe „Gebäude und Energie“ zur Erarbeitung einer abge- stimmten Vorgehensweise und Erstellung der Ausgangsbilanz. Dazu gehört auch die Abgrenzung des Handlungsfeldes „städtische Gebäude“. • Bestandsaufnahme zum Gebäudebestand und Abschätzung des Sanierungspotenzials bei DRV- Dienststellen • Einbringung von Sanierungsprojekten in die Haushaltsanmeldungen beginnend ab DHH 20202/2021 durch HGW und DRV-Dienststellen • Beschlussfassung durch Gemeinderat; finanziell wirksam ab DHH 2021/2022 Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Reduktion der wärme- und stromverbauchs- bezogenen Emissionen auf 5 % im Jahr 2040 bezogen auf Basisdaten in 1990 Zielgruppe Maßgebliche Teile der Verwaltung (HGW, Stadtamt Durlach, Ortsverwaltungen, DRV- Dienststellen) sowie städt. Eigenbetriebe. Eine Teilnahme städtischer Gesellschaften wird ebenfalls angestrebt (siehe hierzu auch B2.6 in Bezug auf die Volkswohnung) Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Siehe unter E1.1 Wer? Treiber und Ansprechpartner Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Umwelt- und Arbeitsschutz (Gesamtkoordina- tion Klimaneutrale Verwaltung), KEK (Unterstüt- zungsleistungen), alle gebäudeverwaltenden Dienststellen und Eigenbetriebe b) - 177 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.2 Langfristiges Sanierungskonzept für städtische Gebäude Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Für den Verantwortungsbereich des HGW: ca. 13.000 t CO 2 /a (Wärme) und ca. 9.000 t CO 2 /a (Strom). Unter Einbezug der DRV-Dienststellen (pauschaler gemittelter Aufschlag gemäß deren Anteil am Gebäudebestand wird das gesamte Einsparpotenzial auf ca. 30.000 t CO 2 /a taxiert. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? • An erster Stelle steht die Vorbildwirkung der Stadt als Gebäudeeigentümerin und die Sicherstel- lung eines an moderne Bedürfnisse angepassten Gebäudebestands • Werterhalt der Gebäudesubstanz • Massive Reduktion lokaler Emissionen der Wärmeerzeugung aus den Energieträgern für Wärme und Strom • Steigerung der Sicherheit (Brandschutz, Trinkwasserhygiene, Schadstoffe, Raumlufthygiene), der Inklusion und des Komforts (IT, Akustik, Lüftung, sommerlicher Wärmeschutz) • Umsetzung von Nutzungsanforderungen • Ggf. Reduktion des aktuellen Gebäudebestandes als Suffizienzmaßnahme (Aufgabe oder Zu- sammenlegung von Einrichtungen) Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? 2020 bis 2040; frühestmögliche Bereitstellung der notwendigen Investitionsmittel ab DHH 2021/2022 Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Fehlende Bereitstellung Haushaltsmittel / Einbruch der städtischen Steuereinnahmen durch nationa- len konjunkturellen Abschwung oder globale Wirtschaftskrise • Nicht ausreichende Projektleitungskapazitäten in der Verwaltung • Mangel an Fachplanern und ausführenden Unternehmen • Nicht verfügbare Zwischenprovisorien (Anmietung von Immobilien / Anmietung oder Kauf von Con- tainerprovisorien) Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? (Projekt wirkt mittelbar in direkter Relation zum Sanierungsfortschritt; aber: Anlaufphase zur Mittelbereitstellung und Personalanwerbung nötig 178 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.2 Langfristiges Sanierungskonzept für städtische Gebäude Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Für den Verantwortungsbereich des HGW existiert eine erste Abschätzung des Mittelbedarfs für zukünftige Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 2,3 Mrd. € (bezogen auf den gesamten Umsetzungszeitraum 2020 – 2040), also pro Jahr 117 Mio. €. (Hinweis: 5 Hauptnutzungsarten ma- chen 87-93 % der Emissionen aus, das sind knapp 300 Gebäude, die betrachtet wurden. Darauf beziehen sich die ermittelten Kosten. Die anderen Gebäude sind für die Zielerreichung sekundär, vielfach ist auch nicht klar, ob alle davon weiterbetrieben werden). Für die Ausweisung des „klimaschutzrelevanten Anteils bzw. Mehrbedarfs wird folgender Rechen- weg zugrunde gelegt: Ausgangsbasis bildet der von HGW ermittelte zukünftige jährliche Finanzbe- darf für reine Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 117 Mio. €. Der energetische Anteil kann dabei auf ca. 15 % geschätzt werden (17,5 Mio. €/a). Abzgl. dem bislang aufgewendeten Budget für rein energetische Maßnahmen (ca. 3,5 Mio. €) und zzgl. einem angenommenen Mehrbedarf für die DRV-Dienststellen gemäß deren Anteil am Gebäudebestand ergibt sich ein Finanzmehrbedarf von 17,7 Mio. €. Unter Annahme einer jährlichen Baukostensteigerung von 3,8 % entspricht dies 2030 einem zusätzlichen „klimaschutzrelevantem“ Bedarf von 25,4 Mio. €/a und damit im Mittelwert über die Jahre 21,6 Mio. €. Zusätzliche Kosten entstehen durch die notwendige Aufstockung des Personalbestands. Für das HGW wurde hier ein zusätzlicher Personalbedarf im Umfang 80 Vollzeitwerten ermittelt. Bezogen auf den energetischen Anteil von 15 % entspräche das 12 „klimaschutzrelevanten“ Stellen, zuzüglich einem anteiligen pauschalen Mehrbedarf für die DRV-Dienststellen insgesamt 15 Stellen. Letztlich wäre aber für die DRV-Dienststellen noch zu klären, in welchem Umfang zusätzliche Fi- nanz- und Personalressourcen oder ggf. auch externe Unterstützung für die Umsetzung der Sanie- rungspläne erforderlich ist. Erst frühestens im Doppelhaushalt 2023/2024 kann das volle Investitionsvolumen erreicht werden. Somit wäre im Laufe der Projektlaufzeit eine Kompensation durch ein zeitweise überhöhtes Investiti- onsvolumen notwendig. Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Eine deutliche Reduktion der Verbrauchskosten für Wärme und Strom ist erzielbar: bei 100 %iger Zielerreichung beträgt die jährliche Reduktion auf Basis aktueller Energiekosten über 5 Mio. € für Wärme und über 2 Mio. € für Strom. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Ergänzend zu städtischen Haushaltsmittel werden vorhandene Förderprogramme wie bislang auch systematisch geprüft und genutzt, dazu gehören insb. Schulbausanierungsprogramme, Nationale Klimaschutzinitiative (NKI), Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg mit Förderquoten von ca. 10 bis 50 %) . Näher geprüft wird im Bedarfsfall zudem das Thema Contracting. 179 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.3 Gezielter Photovoltaik-Ausbau auf städtischen Dachflächen Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Derzeit betreibt das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) 19 selbst errichtete PV-Anlagen auf städtischen, von HGW bewirtschafteten Gebäuden mit einer Leistung von rund 600 kWp. Hinzu kommen weitere Anlagen auf Gebäuden selbstverwaltender Dienststellen (sog. DRV-Dienststellen) im Umfang von ca. 200 kWp. Nicht berücksichtigt sind vermietete städtische Dachflächen, die insb. für die Errichtung der Karlsruher Solarparks zur Verfügung gestellt wurden (Umfang ca. 625 kWp). Bei allen Neubauvorhaben ist die Berücksichtigung und Installation von Photovoltaikanlagen mittlerwei- le gemäß Energieleitlinie Standard, in der Regel wird hier auch eine weitgehende Ausnutzung der Dachfläche angestrebt, um den Eigennutzungsgrad soweit möglich zu erhöhen. Im Gebäudebestand besteht dagegen noch ein erhebliches Potenzial. Nach einer ersten Abschätzung des HGW können rund ein Drittel der laut Solarkataster „Sonne trifft Dach“ rechnerisch ermittelten, für eine Photovolta- iknutzung geeigneten Dachflächen mit vertretbarem Aufwand genutzt werden. Dies würde zu einem Zuwachs im Bestand von schätzungsweise 10.000 kWp führen. Bei einem angenommenen forcierten Zubau von 500 kWp/Jahr würde sich die Erschließung dieses Potenzials auf 20 Jahre erstrecken. Hinzu kommen noch die DRV-Dienststellen sowie ergänzend auch städtische Gesellschaften. Zumin- dest im Falle der DRV-Dienstst ellen erfolgte noch keine Abschätzung des weiteren Ausbaupotenzials. Hier bestehen teilweise auch Hemmungen, das eigene PV-Potenzial zu nutzen, da die Dienststellen dann jeweils Stromproduzenten wären. Dadurch entstünde neuer und zusätzlicher Verwaltungsauf- wand. Es wird daher geprüft, ob ein städtischer Dienstleister (z.B. die Stadtwerke) den Ausbau und die Verwaltung zentral übernehmen kann und die Dienststellen lediglich die Dachflächen zur Verfügung stellen. Nachrichtlich sollen auch die PV-Anlagen von städtischen Gesellschaften einbezogen werden. Basis für Potenzialermittlung ist das Solarkataster „Sonne trifft Dach“ für Karlsruhe, das Potenziale darstellt und quantifiziert. Ob diese sofort oder später genutzt werden können, hängt von weiteren Fak- toren ab: Dachstatik, Zustand der abdichtungsebene bzw. Eindeckung, Verschattung durch bisher un- berücksichtigte Elemente. Sofern zukünftig mit neuen Entwicklungen andere Gebäudeflächen (Fassa- den-, Fensterflächen) genutzt werden können, wäre diese Anwendung ebenfalls zu prüfen. Eine weite- re Perspektive bieten Überdachungslösungen von (Parkierungs-)Flächen, was teilweise bereits genutzt wird (Beispiel: neue Fahrzeugüberdachung für den Bauhof des Tiefbauamts in der Ottostraße mit PV- Belegung). Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Unter absehbaren Bedingungen eines mit den energetischen Sanierungen städtischer Gebäude koor- dinierten Ausbaus sind in Regie des HGW Zubauten von 500 kWp/Jahr umsetzbar. Ein Gemeinderats- beschluss zur gewünschten Ausbaugeschwindigkeit der Photovoltaik ist dabei notwendig. Bei einer Bestätigung des vorgeschlagenen Zeitraums von 2020 bis 2040 würden im Laufe der kommenden 20 Jahre alle Gebäude mit PV ausgestattet, die hierfür geeignet sind und in der Zuständigkeit von HGW liegen. Unter größerem Ressourceneinsatz wäre auch eine höhere Ausbaugeschwindigkeit darstellbar. Für die Ermittlung der Ausbaubauperspektiven auf Dächern und Flächen von DRV-Dienststellen muss als erster Schritt eine Potenzialanalyse erfolgen (siehe hierzu auch E1.7 und den entsprechenden Handlungsschritt beim Klärwerk). Zudem müssten die nur grob ermittelten Potenziale für den Verant- wortungsbereich von HGW näher geprüft und validiert werden. Hierzu besteht externer Unterstüt- zungsbedarf. Mit Blick auf den weiteren PV-Ausbau bei DRV-Dienststellen ist es zudem erforderlich, dass eine zent- ral verantwortliche Stelle eingerichtet oder benannt wird, die sich mit dem PV-Ausbau auf städtischen Immobilien, die sich nicht in Verwaltung von HGW befinden, befasst. Dies könnte eine städtische Ge- sellschaft oder aber auch eine konkret beauftragte Dienststelle sein, die dann zusätzliche Ressourcen zugewiesen bekommt. 180 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.3 Gezielter Photovoltaik-Ausbau auf städtischen Dachflächen Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Alle städtischen Gebäude sollen bei techni- scher Eignung so umfassend wie möglich mit PV ausgestattet werden. Dies gilt beim Neubau und bei der Sanierung bestehender Gebäude obligatorisch. Beitrag zum angestrebten Ausbau der PV- Leistung auf Dächern bis 2030 (siehe A4.1) Zielgruppe Gebäudeverwaltende Dienststellen sowie ergänzend städtische Gesellschaften Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Dresden: Belegung von zehn städt. Dächern/Jahr mit PV, falls nicht selbst realisierbar als Aus- schreibung für Externe • Tübingen: Beschleunigungsprogramm zum PV-Ausbau auf städtischen Immobilien seit 2018 • Stuttgart: Im neuen Klimaschutz-Aktionsprogramm ist angekündigt, dass bis 2025 alle Schulen mit PV-Anlagen ausgestattet werden (Ausnahmen sind begründungspflichtig). Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Bei einem jährlichen Zuwachs von 500 kWp im Verantwortungsbereich von HGW würden sich die CO 2 - Emissionen pro Ausbaujahr zusätzlich um etwa 250 t/a reduzieren (Basis aktueller Bundesmix). Das technisch erschließbare Ausbauziel liegt nach einer ersten Schätzung bei ca. 10.000 kWp bis 2040, bis 2030 demnach bei 5.000 kWp, was einer jährlichen CO 2 -Einsparung von rund 1.100 t/a entsprechen würde (bezogen auf das Jahr 2030 und berechnet mit Bundesmix Strom gemäß KLIMA AKTIV Szena- rio) Für den Bereich der DRV-Dienststellen lässt sich noch kein Potenzial nennen. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Siehe unter A4.1 Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? 2020 - 2040 Wer? Treiber und Ansprechpartner Treiber sind immobilienverwaltende Dienststellen, insbesondere HGW und eine noch zu benennende Institution, die diese Aufgabe zentral für alle DRV- Dienststellen bei Bedarf wahrnimmt. Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadt ist selbst Akteur, ggf. Unterstützungsleis- tungen durch die KEK b) - Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Der Ausbau kann sofort beginnen. Wirkung tritt nach Installation sofort ein und dauert mindes- tens 25 Jahre an (erwartbare Lebensdauer einer PV-Anlage) 181 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.3 Gezielter Photovoltaik-Ausbau auf städtischen Dachflächen Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Für die Umsetzung werden Finanzressourcen benötigt und entweder mehr eigenes Personal oder ein Dienstleister. Die Realisierbarkeit ist einfach, da lediglich technische und organisatorische Fragen zu bewältigen sind. Für den Ausbau auf Bestandsdächern werden bereits heute bei Bedarf Dachsanierungen zeitlich vorge- zogen und so ausgeführt, dass weitere Dämmmaßnahmen am Gebäude problemlos nachgeführt wer- den können. Diese Vorgehensweise ist allerdings nicht unbegrenzt ausweitbar. Eine Vermietung oder Überlassung von geeigneten Dachflächen (z.B. für Bürgerenergiegenossen- schaft) scheidet aus, da die Dächer zur Erreichung der Klimaneutralität werden selbst benötigt und bewirtschaftet werden sollen. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Die Kosten für die erforderlichen Potenzialanalysen lassen sich noch nicht beziffern, sind aber insge- samt überschaubar und werden aus laufenden Haushaltsmitteln finanziert. Das HGW veranschlagt für die Umsetzung im Durchschnitt 3.000 € an Investitionsmitteln pro kWp, wobei dies notwendige Kosten für die Dachsanierung (und damit allg. Sanierungsaufwand) einschließt (reine PV-Kosten liegen bei circa 1.000 € pro kWp). Bei Neubau sind die Kosten deutlich günstiger. Bei 500 kWp/Jahr beläuft sich der Investitionsbedarf auf ca. 1,5 Mio.€ /Jahr. Bei einem jährlichen PV-Ausbau in der Größe von 500 kWp wird eine zusätzliche Vollzeitstelle zur Umsetzung beim HGW benötigt. Bei einem gesteigerten Ressourceneinsatz (finanzielle Mittel, Personal) wäre bis zu gewissem Grad eine schnellere Umsetzung möglich. Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Im regulären Betrieb entstehen technisch keine Kosten, lediglich im Wartungsfall Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Kosteneinsparung durch Eigenstromnutzung. Generell kann eine PV-Anlage eine gute Rendite erbrin- gen. 182 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.4 Städtischer Fuhrpark Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Fahrzeuge für den städtischen Fuhrpark werden zentral vom Amt für Abfallwirtschaft (AfA) be- schafft. Derzeit umfasst der Fuhrpark rund 850 Fahrzeuge, darunter rund 600 Kraftfahrzeuge (im we- sentlichen PKW, LKW, Arbeitsmaschinen und Sonderfahrzeuge). Im PKW-Segment konnte bereits ein höherer Anteil an Erdgasfahrzeugen realisiert werden (ca. 60 Fahrzeuge). Zudem erfolgte 2016/2017 durch ein erstes Maßnahmenpaket der Einstieg in die Elektromobilität. Hierzu wurden zehn batterie- elektrische PKW und Leicht-Nutzfahrzeuge beschafft, die vier PKW der Bürgermeisterfahrbereitschaft auf PlugIn-Hybrid umgestellt sowie sieben Ladesäulen mit 14 Ladepunkten an drei Standorten instal- liert. Unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes wird im Rahmen eines offenen Verfahrens derzeit eine Erweiterung des Bestands an Elektrofahrzeugen und Ladestationen vorgenommen (Aus- schreibungsumfang fünf E-PKW, elf Transporter und drei weitere Ladesäulen). Für die Zukunft muss der Fuhrpark weiter klimaneutral ausgerichtet werden. Abhängig vom Stand der Technik ist hierzu eine systematische und beschleunigte Umstellung auf nicht-fossile Antriebe erfor- derlich. Batterieelektrische und in Teilen brennstoffzellenbetriebene Modelle stellen dabei - nicht zu- letzt aufgrund der Ausbauziele auf Bundesebene - eine vielversprechende Alternative dar und sollen zukünftig prioritär beschafft werden. Konventionelle Antriebe sollen nur noch angeschafft werden, wenn es hierfür keine wirtschaftlichen oder technischen Alternativen gibt. Auch rechtliche Gründe oder Belange des Katastrophenschutzes können den Einsatz konventioneller Antriebe weiterhin erforderlich machen. Parallel ist dafür noch ein städtisches Stromversorgungskonzept für die Ladeinfrastruktur zu erarbei- ten, das für bestehende Fahrzeugstandorte untersucht, ob und mit welchen Umbauerfordernissen Ladepunkte installiert werden können und wo eine sinnvolle Kombination mit Photovoltaik möglich ist. Neben der Frage der Fahrzeugbeschaffung besteht auch für das Fuhrparkmanagement Optimierungs- potenzial: Als erster Schritt ist hier die rasche Ablösung der bisherigen städtischen Kraftfahrzeugord- nung durch die bereits weitgehend abgestimmte Dienstanweisung zur dienstlichen Fahrzeugnutzung und Durchführung von Dienstreisen zu nennen. Deren Weiterentwicklung hin zu einer umfassenden Mobilitätsrichtlinie wäre dann eine kontinuierliche Aufgabe. Generell sollten die Organisationseinheiten der städtischen Dienststellen mit eigenem Fahrzeugbe- stand hinsichtlich der jeweiligen Betriebs- und Ablauforganisation und der daraus abgeleitete Fahr- zeugumfang einer Bedarfskritik unterzogen werden. Ziel wäre es, eine Reduktion der Fahrzeugzahl und durch Änderung der Ablauforganisation höhere Auslastungsgrade zu erreichen. Zur weiteren Organisationsunterstützung wäre darüber hinaus die Beschaffung einer serverbasierten und telematikgestützten Managementsoftware notwendig, mit der Fahrzeuge optimiert gebucht und ausgelastet werden können. Die schließt die zentrale Erfassung und Auswertung der Fahrtdokumenta- tion und ein elektronisches Fahrtenbuch mit ein. Ebenso ist es notwendig, die Energieverbräuche des städtischen Fuhrparks zentral beim Fuhrparkmanagement erfassen und auswerten zu können, was bislang aufgrund der heterogenen Strukturen noch nicht möglich ist. 183 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.4 Städtischer Fuhrpark Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Gegenwärtig bietet der Elektro-Fahrzeugmarkt, mit Ausnahme von Standard-PKW, nur wenige für den Einsatz im kommunalen Bereich geeignete Angebote. Insbesondere im Bereich der Spezialfahrzeuge und schweren Nutzfahrzeuge > 3,5 Tonnen ist die Marktsituation noch unbefriedigend. Die Erneuerung der Flotte kann daher nur sukzessive erfolgen. Ziel ist dennoch, den Anteil der E-Fahrzeuge - vorerst fokussiert auf PKW und kleine Nutzfahrzeuge - kurzfristig deutlich auszubauen und in den jährlichen Beschaffungsprogrammen zu verankern. Zusammen mit der angestrebten effizienteren Ausrichtung des Fuhrparkmanagements sind dazu folgende Schritte notwendig: • Inkraftsetzung der neuen Dienstanweisung zur dienstlichen Fahrzeugnutzung und Durchführung von Dienstreisen sowie d eren laufende Weiterentwicklung • Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat zur neuen Schwerpunktsetzung bei Fahrzeugen mit E- oder Brennstoffzellen-Antrieben und Zustimmung zur Bereitstellung eines Zusatzbudgets, über das entstehende Mehrkosten aufgefangen werden. • Entwicklung eines Konzepts zur Ladeinfrastruktur als Grundlage für einen systematischen Ausbau in 2020. Vorarbeiten dazu (Ermittlung prioritärer Standorte) erfolgen über HGW und AfA, konkrete Umbauplanungen und die Kostenermittlung müssten mit externer Fachunterstützung ausgearbei- tet werden. • Beauftragung eines externen Fachdienstleisters für die Erarbeitung eines Konzepts zur Fuhrpark- reduktion und Auslastungssteigerung durch Untersuchung und Optimierung der Betriebs- und Ab- lauforganisation bei den Bedarfsstellen der jeweiligen Ämter und Eigenbetriebe (2020/2021) • Die Beschaffung einer geeigneten Managementsoftware soll spätestens in 2021 erfolgen. • Darüber hinaus wird der Fahrzeugmarkt ständig beobachtet und sobald neue Entwicklungen nutz- bar sind, werden, die entsprechenden Möglichkeiten genutzt. Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt er- reicht werden? Angestrebt werden sollte eine jährliche Tauschquote von 10 bis 15 % des Bestands, angepasst an die bereits verkürzten Haltedau- ern der Fahrzeuge Zielgruppe Städtische Dienststellen Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Kempten ersetzt ausgemusterte Fahrzeuge systematisch durch E-Fahrzeuge. • Stuttgart: Beschluss zur vollständige Umstellung auf emissionsfreie bzw. emissionsarme Antriebsar- ten mit schrittweiser Umsetzung • Landkreis Tuttlingen: Situations- und Potenzialanalyse des Fuhrparks mit jährlichem öffentlichen Fuhrparkbericht Wer? Treiber und Ansprechpartner Amt für Abfallwirtschaft Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (Aus- bau Infrastruktur), Personal- und Organisations- amt (Betriebs- und Ablauforganisation), Stadtwer- ke Karlsruhe, alle fahrzeugnutzenden Dienststel- len b) Evtl. KIT wegen neuer Technologien oder pri- vatwirtschaftliche Vereinbarungen mit Anbietern 184 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.4 Städtischer Fuhrpark Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Derzeit ist aufgrund fehlender Daten und der unten aufgeführten Einschränkungen keine Aussage mög- lich. Im Zuge der Aufstellung einer Startbilanz für die klimaneutrale Stadtverwaltung wird eine detaillie r- tere Abschätzung des Energiebedarfs und der CO 2 -Emissionen des Fuhrparks vorgenommen, die als Grundlage für das Reduktionspotenzial herangezogen werden kann. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Ab 2020 kontinuierlich Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Hemmnisse und Risiken sind die verzögerte Verfügbarkeit geeigneter Angebote auf dem Fahr- zeugmarkt sowie nicht ausreichende Finanzmittel und ggf. Gebührenauswirkungen (Abfallsamm- lung), um die zügige geplante Umstellung des Fuhrparks umsetzen zu können. • Die Mehrkosten für E-Fahrzeuge sind bei PKW und Kleintransportern bis 3,5 Tonnen vertretbar und bewegen sich bei ca. 50 % der vergleichbaren Kosten für einen Benziner oder Diesel. Für das Segment schwerer Nutzfahrzeuge gibt es bislang wenig marktgängige Modelle sowie zu hohe Preisunterschiede. (Beispiel Müllfahrzeug mit Sonderausstattung ca. 265.000 € (Diesel-LKW) ge- genüber ca. 860.000 € (Brennstoffzellen-LKW). • Nach dem heutigen Stand der Technik lässt sich eine emissionsfreie Antriebsart für die Winter- dienstfahrzeuge nicht darstellen (Konflikt Sole und Hochvolt-Bordnetz). • Ggf. müssen Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb für den Katastrophenschutz und Notfallein- satzplanungen (wie z.B. Stromausfallkonzept) vorgehalten werden bzw. in Betrieb bleiben. • Der bisherige Grundsatzbeschluss des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen sieht vor, dass weitere E-Fahrzeuge nur in Kombination mit öffentlichen Fördermitteln beschafft werden sollen. Dies ist zu hinterfragen, zumal die bisherigen Förderaufrufe des Bundesverkehrsministeriums (För- derrichtlinie Elektromobilität) nur sehr enge Zeitfenster vorsehen, die nur schwer mit Fristen und Abstimmungsläufen für erforderliche politische Beschlussvorlagen in Einklang zu bringen sind. • Rückzahlung von Fördermitteln und Widerruf von Förderzusagen aufgrund von z.B. Lieferfristen, Vergabefahren ohne Ergebnis oder Wiederholung von Vergabeverfahren • Restwertentwicklung und Wiedervermarktung der E-/H2-Fahrzeuge • Recycling/Wiederverwertung der Batterien Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Die Umstellung des Fuhrparks und der Ausbau der Infrastruktur wird Zug um Zug erfolgen, inso- fern ist eine mittelfristige Wirksamkeit zu erwar- ten. 185 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.4 Städtischer Fuhrpark Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? • Der Beschaffungsetat für den Fuhrpark beläuft sich gegenwärtig auf 5 Mio. € Jahr. Die Mittel wurden in den zurückliegenden Jahren bereits deutlich aufgestockt und sind in der Größenord- nung weiterhin notwendig, um die nach wie vor bestehenden Defizite durch Überalterung des Fahrzeugbestands abzubauen (laut externem Gutachten zur Fuhrparkmodernisierung wären 7,5 Mio. € erforderlich - ohne Berücksichtigung E-Mobilität und Fuhrpark-Reduzierung). • Für den konsequenten Umstieg auf alternative Antriebe bzw. die Elektromobilität wäre ein Zu- satzbudget zur Abdeckung der Mehrkosten erforderlich, das sich nach einer ersten groben Schätzung auf bis zu 5 Mio. €/Jahr belaufen würde. Durch die zu erwartenden Preisanpassun- gen bei Elektrofahrzeugen ist davon auszugehen, dass der zusätzliche Finanzbedarf in zukünfti- gen Doppelhaushalten ggf. geringer ausfällt. • Für das Optimierungskonzept für Betriebsorganisation zur Fuhrparkreduzierung müssen voraus- sichtlich ca. 300.000 € (Mindestansatz) für die notwendige externe Beauftragung veranschlagt werden. • Die Beschaffung einer Managementsoftware sollte spätestens in 2021 beantragt werden, hier ist voraussichtlich mit einer Größenordnung von ca. 1,3 Mio. € zu rechnen (bei Einbezug 600 Fahr- zeuge und Laufzeit Dienstleistungsvertrag 5 Jahre) • Die Kosten zur Umsetzung des Ladesäulenkonzepts müssten erst noch ermittelt werden. Pro Ladesäule mit zwei Ladepunkten betragen diese ca. 7.000 € zzgl. gebäudeseitige Ertüchtigung und Installations-/Umbaukosten. Zum Vergleich: Für die Installation von insg. 7 Ladesäulen mit 14 Ladepunkten aus dem erstem Beschaffungspakete fielen Anschaffungskosten von ca. 60.000 € an (ohne Vorbereitung der Haustechnik und Planungskosten). Für die Konzepterstellung ist ebenfalls die Mitwirkung eines externen Dienstleisters erforderlich. (Kosten von ca. 100.000 bis 300.000 € abhängig von Art und Umfang des Auftrags). Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? • Für den Betrieb und Wartung einer Ladeinfrastruktur und einem BackEnd-System fallen Hosting und Wartungskosten an. Derzeit würden diese Kosten bei ca. 120 € pro Ladesäule und Monat liegen. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? • Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesverkehrsministeriums werden kom- munale Elektromobilitätskonzepte einschließlich der Fahrzeugbeschaffung und des Aufbaus von Ladeinfrastruktur anteilig gefördert. Es handelt sich allerdings um zeitlich eng befristete Förder- aufrufe zu einzelnen Bausteinen (keine kontinuierliche Förderung). • Mit der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ bestehen ergänzende Förder- möglichkeiten meist in Form von Direktzuschüssen u.a. für Kommunen: https://vm.baden- wuerttemberg.de/index.php?id=13676 • Der vom Bund gezahlte Umweltbonus für den Kauf von Elektrofahrzeugen richtet sich vorrangig an private Fahrzeugnutzer und gilt nicht für Kommunen. • Refinanzierungseffekte insb. durch entfallende Kfz- Steuer für neue E-Fahrzeuge und Kraftstof- fersparnis, durch Reduzierung der Wartungs- und Instandhaltungskosten (mangels Erfahrungs- werten noch nicht quantifizierbar) sowie ggf. durch Speichereffekte und Rückspeisung ins Stromnetz oder Eigenverbrauch. 186 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.5 Internes Mobilitätsmanagement Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Neben der Neuausrichtung des städtischen Fuhrparks (siehe E1.4) stellen die dienstliche Mobilität und das Mobilitätsverhalten städtischer Beschäftigter weitere Ansatzpunkte dar, um CO 2 -Emissionen zu reduzieren. Ausgehend von der Teilnahme der Stadtverwaltung am Projekt Mobil.Pro.Fit im Jahr 2015 wurde das Thema betriebliches Mobilitätsmanagement erstmals systematischer beleuchtet und einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu gehörten die Entscheidung zur Erarbeitung einer Mobilitätsrichtlinie oder die Anhebung der Zuschüsse für das Jobticket. Eine Weiterentwicklung der Projektergebnisse hin zu einem integrierten Mobilitätsansatz blieb jedoch aus. Im Rahmen der klima- neutralen Verwaltung soll deshalb die Etablierung eines internen Mobilitätsmanagements weiterver- folgt werden – mit drei wesentlichen Ansatzpunkten: Zum einen betrifft das die Durchführung von Dienstgängen (innerhalb des Stadtgebietes) und Dienst- reisen (außerhalb des Stadtgebietes). Die bestehenden Regelungen legen zwar schon heute fest, dass Fahrten zweckmäßig und wirtschaftlich unter vorrangiger Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder von Dienstfahrrädern durchzuführen sind. Allerdings sollten die bestehenden Spielräume dazu genutzt werden, noch konsequenter eine Verlagerung auf den Umweltverbund zu erreichen und ins- besondere Inlandsflüge auf zwingend notwendige Ausnahmen zu beschränken. Zusätzlich ist auch das Thema gezielte Kompensation näher zu betrachten: Das Land Baden-Württemberg und viele andere Kommunen gleichen auf diese Weise unvermeidbare CO 2 -Emissionen von Flugreisen aus. Einige gehen sogar noch einen Schritt weiter und kompensieren die gesamten Emissionen aus Dienstreisen (z.B. Heidelberg). Als weiterer Prüfpunkt gerade zur Unterstützung der Fahrradnutzung auf innerstädtischen Strecken lässt sich eine optimierte Ausstattung der Dienststellen mit Diensträ- dern, Pedelecs und je nach Einsatzzweck ggf. auch Lastenrädern nennen. Zweiter Punkt ist die Bereitstellung aussagekräftiger Daten, da aktuell keine einheitliche Dokumenta- tion von Dienstreisen und Dienstgängen erfolgt. Diese werden nur dann erfasst, wenn Mitarbeitende die Erstattung von Spesen geltend machen. Das hierfür eingesetzte Abrechnungsverfahren erlaubt aber keine Auswertung nach Verkehrsmitteln und zurückgelegten Entfernungen, auch weil Fahrkar- ten oder Flüge separat von den Dienststellen per Einzelbuchung abgerechnet werden. Hier lässt sich ein klarer Anpassungsbedarf erkennen, um zukünftig möglichst ohne großen Zusatzaufwand Aussa- gen zur Anzahl von Dienstreisen, den zurückgelegten Strecken und dadurch bedingten CO 2 - Emissionen treffen zu können. Mögliche Schnittpunkte zu der beim Fuhrparkmanagement vorge- schlagenen Softwarelösung (siehe E1.4) wären dabei zu prüfen. Zum dritten betrifft es den An- und Abreiseverkehr städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Arbeitsplatz. Mit rund 5.900 Beschäftigten zählt die Stadtverwaltung zu den größten Arbeitgebern der Region. Genauere Kenntnisse zum Mobilitätsverhalten der Beschäftigten bestehen bislang nicht (im Rahmen vom Mobil.Pro.Fit fand lediglich eine Umfrage innerhalb des Personal- und Organisations- amts als Pilotdienststelle statt). Aus bundesweiten Erhebungen ist aber bekannt, dass ca. 60 % der Wege zur Arbeit mit dem eigenen PKW zurückgelegt werden. (Quelle: Studie des Bundesverkehrs- ministeriums „Mobilität in Deutschland“, 2018). Ziel sollte es deshalb sein, die Wege zur Arbeit und wieder nach Hause möglichst umweltfreundliche abzuwickeln und entsprechende Anreize für städti- sche Beschäftigte zu setzen. Bestehende Angebote wie das bezuschusste Jobticket oder die 2019 eingeführte Vorschussregelung zur Finanzierung eines hochwertigen Fahrrads gehen bereits die richtige Richtung und sollten konsequent ausgebaut bzw. ergänzt werden. 187 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.5 Internes Mobilitätsmanagement Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Generell bedarf es zunächst einer Klärung und Regelung der Zuständigkeit, da das interne Mobili- tätsmanagement innerhalb der Stadtverwaltung bislang nicht hinreichend verortet ist. Teilaufgaben liegen derzeit sowohl beim Amt für Abfallwirtschaft (Fuhrparkmanagement) als auch beim Personal- und Organisationsamt (z.B. Dienstreiseregelungen), dem auch die Federführung bei Mobil.Pro.Fit als abgeschlossenes Projekt oblag. Das Stadtplanungsamt verfolgt das Thema, ausgehend den Zielstel- lungen des Verkehrsentwicklungsplans, in übergreifender Form. Für den Aufbau eines integrierten Mobilitätsmanagements sind zudem personeller Ressourcen erfor- derlich. Eine wichtige Grundvoraussetzung ist auch die zeitnahe Verabschiedung der neuen „Mobilitätsrichtli- nie“ (Dienstanweisung zur dienstlichen Fahrzeugnutzung und Durchführung von Dienstreisen) zu nennen. Weiterführende Regelungen zur PKW- und Flugzeugnutzung können dann im Zuge der kon- tinuierlichen Weiterentwicklung der Mobilitätsrichtlinie und soweit möglich in Verbindung mit der zu erwartenden Änderung des Reisekostenrechts festgelegt werden. In dem Zusammenhang wären auch die Möglichkeiten und der Umfang einer CO 2 -Kompensation zu klären. Das Thema Datenbereitstellung soll im Rahmen der Aufstellung einer Startbilanz für das Projekt „Kli- maneutrale Stadtverwaltung 2040“ mit Unterstützung durch die KEK näher beleuchtet werden. Die Landesverwaltung beispielsweise erhält ihre Daten über zurückgelegte Flug- und Zugreisen ver- gleichsweise unkompliziert über das zentral beauftragte Reisebüro. Voraussetzung zur Vervollständi- gung mit KfZ-bezogenen Daten ist die geplante Anschaffung und Nutzung einer Managementsoft- ware für den Fuhrpark, die u.a. eine Auswertung zurückgelegter KfZ-Strecken ermöglichen soll (siehe E1.4). Für den Baustein An- und Abreiseverkehr zum Arbeitsplatz wären zunächst eine Ermittlung des Sta- tus-Quo (Beschäftigtenumfrage) und darauf aufbauend die Identifizierung bewährter Maßnahmen zur MIV-R eduzierung erforderlich. Grundsätzlich kommen hier unterschiedliche Ansätze in Frage wie etwa finanzielle Anreize (z.B. weitere Anhebung der Zuschüsse zum Jobticket), organisatorische Unterstützung (z.B. Angebot einer Mitfahr-App), aber auch Restriktionen (z.B. Erhebung/Anhebung von Parkgebühren). Konkrete Vorschläge sollten im noch einzuberufenden Arbeitskreis „interne Mobi- lität“ ausgearbeitet und bewertet und dann zur Entscheidung vorgelegt werden. Generell eine gute Möglichkeit für einen vertieften Einstieg bietet die Beteiligung an Pilot- und For- schungsprojekten, Reallaboren o.ä. (siehe auch Maßnahme E3.4 - Klimaschutzpakt mit Karlsruher Hochschulen): 2019 wurde der Stadt beispielsweise vom Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) die Beteiligung an einer Projektskizze „Nachhaltig mobil auf dem Weg zur Arbeit (NAMOKA)“ angeboten, die zur Einreichung beim Förderaufruf InKoMo 4.0 (Innenministerium BW) vorgesehen war. Es wurde letztlich jedoch kein Förderantrag gestellt, da die erforderlichen städt. Eigenmittel nicht dargestellt werden konnten. Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Etablierung eines integrierten Mobilitätsma- nagements Weitere Reduzierung der PKW- und Flug- zeugnutzung bei Dienstreisen Verstärkte Nutzung klimafreundlicher Ver- kehrsmittel für die An- und Abreise zum Ar- beitsplatz Zielgruppe Städtische Dienststellen und Beschäftigte Wer? Treiber und Ansprechpartner Noch zu klären, insb. Personal- und Organisations- amt und/oder Amt für Abfallwirtschaft Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadtplanungsamt, Umwelt- und Arbeitsschutz, KEK (Unterstützung Bilanzierung) , Arbeitskreis „Interne Mobilität“ im Rahmen des Gesamtprojekts Kli maneutrale Stadtverwaltung 2040, Personalrat b) ggf. projektbezogen 188 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.5 Internes Mobilitätsmanagement Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Kosten hängen von den vorgeschlagenen Maßnahmen ab und lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern. Ergänzende Haushaltsmittel müssten erforderlichenfalls zur Verfügung gestellt werden, ggf. käme auch eine Finanzierung über den verwaltungsinternen Klimaschutzfonds in Betracht (z.B. für Kompensation). Passende Fördermöglichkeiten sind zu prüfen. Hier kommt vor allem das Programm B2MM „Behördli- ches und Betriebliches Mobilitätsmanagement“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg in Frage, das bislang nur Kommunen mit Luftschadstoff-Grenzwertüberschreitungen zugänglich war, 2020 aber generell geöffnet werden soll: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik- zukunft/nachhaltige-mobilitaet/mobilitaetsmanagement/foerderprogramm-betriebliches-und- behoerdliches-mobilitaetsmanagement. Der notwendige Stellenbedarf wäre nach Klärung/Regelung der Zuständigkeit ebenfalls noch zu ermit- teln. Da das Thema bislang im Verwaltungsablauf nicht hinreichend verortet ist, liegt ein zusätzlicher Personalbedarf allerdings auf der Hand. Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Die Stadt Heidelberg baut derzeit mit dem Projekt „Eco Fleet Service“, ausgehend von einer Mobili- tätsanalyse städtischer Beschäftigter, eine i nterne Mobilitätsplattform auf: www.ecofleetservices.de. • Als Beispiel für einen hohen Zuschussanteil beim Job-Ticket lässt sich Landratsamt Ludwigburg anführen (Kostenübernahme von 75 %, max. 80 Euro; in Karlsruhe beträgt der Arbeitgeberzu- schuss der Stadtverwaltung pauschal 24 €). • Die Volkswohnung und die Stadtwerke Karlsruhe gleichen CO 2 -Emissionen des eigenen Fuhrparks über den Karlsruher Klimafonds aus. Die Stadtwerke können zudem Erfahrungen bei der Nutzung der Mitfahrer-App „TwoGo“ einbringen. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Eine Aussage zu möglichen Reduktionseffekten lässt sich erst nach Ausarbeitung einer Startbilanz für den Bereich Dienstreisen und der Erhebung von Daten zum An- und Abreiseverhalten der Beschäftig- ten treffen. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Teilweise sofort (z.B. bei Inkrafttreten neuer Re- gelungen zu Dienstreisen), teilweise mittelfristig Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Das betriebliche Mobilitätsmanagement ist als Daueraufgabe anzusehen Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Für die Durchführung von Dienstreisen sind auch die Vorgaben des Landesreisekostengesetzes Baden- Württemberg (LRKG) zu beachten (Sparsamkeitsprinzip). Dies kann stringenten Regelungen zu Flugrei- sen ggf. entgegenstehen, etwa wenn eine Nutzung der Bahn nur mit einer zusätzlichen Übernachtung möglich ist. Das Land hat eine Anpassung des Reisekostenrechts angekündigt, um unter anderem dem Klimaschutz eine größere Bedeutung einzuräumen. Gerade bei organisatorischen Maßnahmen zum Beschäftigtenverkehr (z.B. Nutzung einer Mitfahrer- App) sollte zur Steigerung der Nutzungszahlen eine gemeinsame Vorgehensweise mit ansässigen Lan- desbehörden geprüft werden. 189 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.6 Komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Einplanung der Maßnahmen in den jeweiligen Doppelhaushalten und Aufstockung des Budgets für den Bereich Straßenbeleuchtung • Planung der Substituierungsmaßnahmen mit Ortsbegehung, Einteilung/Zusammenfassung von Bereichen in Abhängigkeit der Verkehrssituation und erforderlichen Beleuchtungsklasse, licht- technische Planung/Berechnung, Ausschreibung/Beschaffung geeigneter Leuchten, Umrüstung bzw. Durchführung der Maßnahme in allen Punkten durch den Fachbereich Straßenbeleuchtung der Stadtwerke Karlsruhe, ggf. mit Einsatz von Nachunternehmern. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? In Karlsruhe gibt es ca. 41.000 Straßenleuchten mit etwa 55.000 Lampen, die einen Stromverbrauch von 10,8 GWh pro Jahr aufweisen (Stand: Ende 2018). Bis Ende 2019 werden voraussichtlich knapp 45 Prozent der Lampen auf effiziente, energiesparende LED-Leuchtmittel umgerüstet sein (die restli- chen Leuchten setzen sich fast ausschließlich aus Natriumdampf- und Leuchtstofflampen zusammen, die bereits als energiesparend gelten). Zum Teil werden hierzu komplette Leuchten getauscht, etwa im Rahmen koordinierter Baumaßnahmen bzw. wenn der Abnutzungsvorrat der Leuchten aufge- braucht ist. Zum anderen Teil werden die konventionellen Lampen in Bestandsleuchten durch soge- nannte LED-Retrofitleuchtmittel oder LED-Einbausätze ersetzt. Je nach bestehenden Leuch- ten/Leuchtmitteln und normativen Vorgaben in Abhängigkeit von Verkehrssituation und Bestandsanla- gengeometrie lassen sich durch die Umrüstung pro Leuchte erfahrungsgemäß Energieeinsparungen von 30 bis zu 70 Prozent erreichen. Daher können im Mittel Energieeinsparungen von ca. 50 Prozent angenommen werden. Ausgenommen davon sind neue, zusätzlich ergänzte Beleuchtungsanlagen. Derzeit werden pro Jahr, größtenteils im Zuge koordinierter Baumaßnahmen, bis zu 1.000 Leuchten ausgetauscht bzw. umgerüstet. Bei Fortschreibung der heutigen Erneuerungsrate wären bis zum Jahr 2030 voraussichtlich ca. 70 % der Leuchten auf LED umgestellt. Vorgeschlagen wird, diese Entwick- lung durch Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel zu beschleunigen und die Straßenbeleuchtung bis 2030 komplett auf LED umzurüsten. Eine relativ „einfache“, aber wirkungsvolle Möglichkeit zur zusätzlichen Energieeinsparung im Umfang von bis zu 30 % wäre durch eine Nachtabsenkung zu vorgegebenen, eingestellten Zeiten z. B. in den verkehrsärmeren Zeiten von 23:00 bis 06:00 Uhr möglich. Dies wird bereits in einzelnen, hierfür ge- eigneten Bereichen, aber noch nicht stadtweit praktiziert. Nahezu alle neuen, technischen LED- Leuchten werden so beschafft, dass diese herstellerseitig für eine Nachtabsenkung vorbereitet sind. Allerdings würden im Fall der Absenkung des Beleuchtungsniveaus die normativen Vorgaben nicht mehr erfüllt bzw. es würde von diesen abgewichen werden. Ggf. wäre dies vertretbar, wenn nur die „Helligkeit“ gesenkt, aber die Gleichmäßigkeit der Straßen-/Wegebeleuchtung beibehalten werden kann. Dazu bedarf es einer grundsätzlichen Klärung und Entscheidung. 190 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.6 Komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Prognostizierter Zwischenstand bis Ende 2025: Ohne Erhöhung des Budgets dürften ca. 25.000 Leuchten (rund 60%) auf LED umgerüstet sein, mit Budgeterhöhung ca. 31.000 Leuchten (75%). Zielgruppe Die Straßenbeleuchtung befindet sich in Ver- antwortung des Tiefbauamts, Sachgebiet Pla- nung. Indirekt betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger, Anwohnerinnen und Anwohner und Verkehrsteilnehmende in Karlsruhe. Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Karlsruhe kann in Bezug auf die Modernisierung der Straßenbeleuchtung bereits als „Best-Practice“ angesehen werden. • Bereits erfolgte Komplettumstellungen auf LED sind vorranging aus einigen kleineren Gemeinden bekannt. Als städtisches Beispiel lässt sich Villingen-Schwenningen nennen, das in einer Großaktion bis Mitte 2019 seine 13.400 Straßenleuchten komplett auf LED umgestellt hat. Allerdings sind die Ausgangsbedingungen meist nicht vergleichbar (i.d.R. hoher Bestand an überalterter Beleuchtungs- technik, sodass sich Komplettumstellung „auf einen Schlag“ lohnt). Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Insgesamt könnten mit einer kompletten Umrüstung ca. 3 GWh Strom pro Jahr gegenüber heute ein- gespart werden, das würde einer CO 2 -Einsparung im Jahr 2030 von rund 650 t/a entsprechen (Be- rechnungsgrundlage: Emissionsfaktor Strom gemäß KLIMA AKTIV-Szenario 2030). Der zukünftige Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung läge mit angenommenem Zuwachs durch neue Straßen bei ca. 8 GWh pro Jahr. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? • Insektenfreundlicheres Licht (gegenüber konventionellen Leuchtmitteln) durch nicht vorhandenen UV-Anteil und damit Verringerung der Anlockwirkung • Betriebswirtschaftliche Vorteile durch längere Lebensdauer • Teils deutlich bessere, gleichmäßigere Ausleuchtung bei wesentlich geringerem Verbrauch Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Prognostizierte Umsetzungsdauer bis Ende 2030. Wer? Treiber und Ansprechpartner Stadtwerke Karlsruhe, Abteilung Straßenbe- leuchtung Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Tiefbauamt, Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen, Planungsausschuss b) z.B. Bürgervereine Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sukzessive ab 2020 191 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.6 Komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Fehlende Mittelbereitstellung Personelle Engpässe aufgrund parallel zu realisierender Terminprojekte in Karlsruhe Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Im DHH 2019/2020 stehen jährlich ca. 1,2 bis 1,3 Mio. € für Investitionsmaßnahmen der Straßenbe- leuchtung zur Verfügung (ein Großteil davon entfällt jedoch auf die Erneuerung von Beleuchtungska- beln und -masten samt der zugehörigen Tiefbauarbeiten). Das Budget wurde in den letzten Jahren u.a. wegen gestiegener Tiefbaukosten bereits angehoben. Für eine LED-Komplettumstellung bis 2030 müssten ca. 420.000 €/Jahr an zusätzlichen Mitteln zum o.g. Budget eingeplant/bereitgestellt werden. Angesetzt werden dabei Umrüstkosten von durchschnittlich 400 € pro zusätzlichem Leuchtentausch. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Eine Nutzung der Kommunalrichtlinie“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), die unter bestimmten Voraussetzungen investive Zuschüsse für hocheffiziente Straßenleuchten vorsieht (derzeit bis zu 20 %) war in den zurückliegenden Jahren durch die vertraglich vorgesehene „Eigenleistung durch die Stadtwerke“ nicht (mehr) möglich. Seit 2019 werden nur noch Straßenbeleuchtungen in Kombination mit spezieller Regelungs- und Steuertechnik (für zonenweise Abschaltung oder adaptive Nutzung) gefördert. 192 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.7 Energiekonzept Klärwerk Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Das Klärwerk Karlsruhe stellt unter energetischen Gesichtspunkten den mit Abstand größten Einzel- verbrauchsstandort dar. Mit einem Jahresverbrauch von knapp 19 GWh entfällt ein Drittel des Strom- verbrauchs der Stadtverwaltung auf das Klärwerk. Mit dem bereits in Vorbereitung befindlichen Neubau einer vierten Reinigungsstufe, die erforderlich ist, um auch zukünftig eine sichere Einhaltung bestimm- ter Überwachungswerte zu gewährleisten und zugleich eine Entfernung von Mikroschad- und Spuren- stoffen ermöglicht, wird sich der Strombedarf absehbar weiter erhöhen. Der im Klärwerk Karlsruhe anfallende Klärschlamm wird unausgefault als Rohschlamm in der betriebs- eigenen Klärschlamm-Verbrennungsanlage thermisch verwertet. Neben dem Inputmaterial, das einen hohen Anteil an brennbarer organischer Trockensubstanz (oTS) von etwa 70 % enthält, ist dafür ein zusätzlicher Brennstoffbedarf für die Stützfeuerung des Verbrennungsofens erforderlich. Dieser beträgt im Mittel derzeit knapp 5 GWh pro Jahr und wird in Form von Heizöl zugeführt. Aus dem Verbren- nungsprozess wird Dampf erzeugt und über eine Kondensationsturbine Strom gewonnen und direkt im Klärwerk genutzt (Deckungsanteil von bis zu 10 % am Gesamtstromverbrauch). In den letzten Jahren wurden ausgehend von gewerkespezifischen Erneuerungs- und Umbauaktivitä- ten bereits energiesparende Maßnahmen im Klärwerk umgesetzt. Als Beispiele lassen sich der Ersatz von Oberflächenkreiselbelüfter gegen feinblasige, effizientere Druckluftbelüfter in den Belebungsend- becken oder die Ausstattung von dezentralen Pumpensümpfen mit energiesparenden Pumpen nen- nen. Eine systematische Überprüfung anlagenbezogener Einsparpotenziale fand bislang aber noch nicht statt. Im Zuge der laufenden Planung für eine Machbarkeitsstudie „Ausbaukonzept 2030“ zur langfristigen Modernisierung der gesamten Kläranlage soll dieser Schritt jetzt mitangegangen und ein Energiekonzept erarbeitet werden. In der Machbarkeitsstudie wird zudem die regelmäßig aufgeworfene Frage einer möglichen Klärschlammfaulung/Methangasgewinnung mituntersucht und nochmals grund- sätzlich bewertet. Als weitere Ansatzpunkte werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: • Prüfung des Ausbaupotenzials zur Errichtung weiterer Photovoltaikanlagen-Anlagen auf dem Klär- werkgelände zur Erhöhung des Eigenstromanteils (erfolgt im Rahmen der PV-Ausbaustrategie für städt. Liegenschaften, siehe dazu E1.3) • Gezielte Beleuchtung des Themas Abwärmekooperation und damit der Frage, ob anfallende Pro- zesswärme aus der Klärschlammverbrennung auch außerhalb des Klärwerks durch andere Ab- nehmer wirtschaftlich genutzt werden kann. Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Die vorgesehene Machbarkeitsstudie „Ausbaukonzept 2030“ wird unter Regie des Tiefbauamts mit externer Unterstützung im Zeitraum 2019/2020 erstellt. Hier wird auch die Frage einer möglichen Klär- schlammfaulung/Methangasgewinnung mituntersucht. Die Ermittlung von Einsparpotenzialen durch eine systematische Analyse aller Stromkreise und - verbrauchsstellen läuft bereits seit September 2019 in Eigenregie des Tiefbauamts mit fachlicher Un- terstützung durch die Stadtwerke Karlsruhe. Die Ergebnisse werden voraussichtlich bis Ende 2020 vorliegen und in das Ausbaukonzept integriert. Für die Ermittlung des Photovoltaikpotenzials (ergänzend zu der bereits bestehenden Anlage auf dem neuen Verwaltungsgebäude) wird mit Hilfe der Stadtwerke ein Ausbaukonzept erstellt. Hier wäre dann auch die Frage eines geeigneten Betreibermodells zu beantworten, da das Tiefbauamt als gebäude- verwaltende Dienstst elle nicht selbst als Stromproduzent auftreten möchte, aber geeignete (Dach-) Flächen zur Verfügung stellen kann (siehe hierzu grundsätzlich auch E1.3). 193 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.7 Energiekonzept Klärwerk Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Senkung des spezifischen Stromverbrauchswer- tes des Klärwerks von derzeit 22 kWh/Einwohnerwert (2017). Zielgruppe Tiefbauamt Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Kläranlage Wien: Projekt e_OS (Energieoptimierung Schlammbehandlung): www.ebswien.at/e_os/ Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Gemäß den Ergebnissen einer aktuellen Auswertungsstudie des Umweltbundesamts („Energieeffizien- te Abwasseranlagen im Umweltinvestitionsprogramm“) ist bei Abwasseranlagen i.d.R von einem Ein- sparpotenzial beim Strom von durchschnittlich 15 % auszugehen. Dies würde umgerechnet für das Klärwerk einem pauschalen Einsparpotenzial beim Strombezug von rund 3 GWh und damit rund 600 t CO 2 /a (bezogen auf das Jahr 2030 und berechnet mit Bundesmix Strom gemäß KLIMA AKTIV Szena- rio) entsprechen. Konkrete Aussagen zum genauen Reduktions- bzw. Ausbaupotenzial (Photovoltaik, Abwärmenutzung) sind allerdings erst nach Abschluss der o.g. Schritte möglich. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Verminderter Geruch im Falle einer Schlammfaulung Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Durchführung/Abschluss der genannten Poten- zialanalysen möglichst in 2020. Konkrete Maß- nahmen können dann in der Folgezeit umge- setzt werden. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Verfahrenstechnische Belange haben im Klärwerk Priorität und die Einhaltung der Ablaufwerte muss nach Umweltstrafrecht immer gewährleistet sein. Wer? Treiber und Ansprechpartner Tiefbauamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadtwerke Karlsruhe und ggf. Amt für Hoch- bau und Gebäudewirtschaft (beim Thema PV), Umwelt- und Arbeitsschutz (für Thema Abwär- mekooperation), ggf. KEK b) ggf. externe Dienstleister Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Grundlage für zukünftige Wirkungen 194 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.7 Energiekonzept Klärwerk Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Die Kosten für das „Ausbaukonzept 2030“ und die Ermittlung von Einsparpotenzialen sind bereits im laufenden Haushalt des Tiefbauamts monetarisiert. Für die Untersuchung des Ausbaupotenzials bei PV und möglicher Abwärmekooperationen sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich. Weitere Kosten würden durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen entstehen und sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar. Entsprechende Planungs- und Investitionskosten des Tiefbauamts wären voraussichtlich gebührenfähig und können ggf. über den Gebührenhaushalt finanziert werden. Die Deckung von Investitionskosten für die Errichtung weiterer PV-Anlagen ist davon ausgenommen und wäre je nach Betreibermodell zu klären. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie) wird die Erstellung einer Poten- zialstudie für Abwasserbehandlungsanlagen durch einen fachkundigen externen Dienstleister derzeit mit 50 % gefördert. Für die Umsetzung einzelner Verbesserungsmaßnahmen (Erneuerung von Belüf- tung, Pumpen oder Motoren sowie Einsatz sonstiger besonders energiesparender Verfahrenstechni- ken) beträgt der Förderanteil 30 % der Investitionskosten. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen in einer Potenzialstudie empfohlen werden und zur Erreichung bestimmter Ziele beitragen (u,a. De- ckungsquote von 70 % des Strom- und Wärmbedarfs aus Erneuerbaren Energien). 195 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.8 Klimafreundliche Mittagsverpflegung in kommunalen Mensen und Kantinen Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Vorbereitende Abstimmung mit Sozial- und Jugendbehörde, Schul- und Sportamt sowie Hauptamt für eine Umsetzungsstrategie und der damit verbundenen Hürden • Gemeinderatsbeschluss für die erweiterten Vorgaben der Mittagsverpflegung • Umsetzung durch die zuständigen Stellen • Ergänzende Beratung und Hilfestellung durch Umwelt- und Arbeitsschutz und beauftragte Coachingkraft sowie Öffentlichkeitsarbeit Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die Art der Ernährung trägt einen erheblichen Beitrag zur persönlichen CO 2 -Bilanz bei. Bereits eine fleischarme Ernährung senkt den CO 2 -Fußabruck erheblich. Um das nachhaltige Nutzerverhalten in Verwaltung sowie städtischen Schulen, Kitas und Horten zu stärken, wird die Mittagsverpflegung in Mensen und Kantinen nach dem Motto „Mehr Bio, mehr regional, mehr saisonal: mehr Klimaschutz“ weiterentwickelt. Kernelemente sind eine weitere (schrittweise) Steigerung des Bioanteils und eine breitere Stärkung pflanzlicher Lebensmittel gegenüber tierischen Produkten. Außerdem sollen Trans- portwege ebenso wie Essensreste und Verpackungsabfälle weiter minimiert werden. Folgende Punkte sind bereits in Karlsruhe umgesetzt: • Seit 1994: Beschluss des Gemeinderats „Mehrweggebot in Karlsruher Einrichtungen und Eigenbe- trieben beim Verkauf von Getränken über einen Kiosk oder über Getränkeautomaten“ • Anbieter von Schulessen müssen Konzept zur Vermeidung von Essensabfällen vorweisen • Seit 2016 Beschluss des Gemeinderats eines 25%igen Bio-Anteils und der Orientierung am DGE- Qualitätsstandard (deutliche Reduzierung von Fleisch und Wurst) bei der Mittagsverpflegung in städtischen Kitas, Horten und Schulen • Die Rathauskantine hat ebenfalls einen 25%igen Bio-Anteil bei den verwendeten Lebensmitteln eingeführt, 2019 wird dieser Anteil in der Regel überschritten. • Tägliche vegetarische Essensangebote in allen diesen Einrichtungen (zur Auswahl) • Reine vegetarische Tage in einigen Schulen auf Wunsch der Schule • Sehr vereinzelt vegane Essensangebote an Schulen und der Rathauskantine zur Auswahl Probleme bereiten derzeit noch folgende Aspekte: • Berücksichtigung der Transportwege und ihres CO 2 -Fußabdrucks (Vergaberecht) • Einrichtung von rein vegetarischen Tagen / Menülinien (Akzeptanz) • Breitenwirkung vegetarischer und veganer Angebote (Akzeptanz) 196 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.8 Klimafreundliche Mittagsverpflegung in kommunalen Mensen und Kantinen Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? • Steigerung des Bio-Anteils auf 30 % als nächster Schritt , weitere Erhöhungen wie vielfach gefordert sind grundsätzlich möglich • täglich vegetarische Menülinien und wahlweise Möglichkeit rein vegetari- scher Tage auf Wunsch der Men- sa/Kantine • Stärkung der lokalen Caterer mit dem Ziel, dass sie große Teil der Essensver- sorgung übernehmen können • Berücksichtigung des CO 2 -Fußabdrucks • Minimierung von Essensabfällen • Minimierung von Verpackungsabfällen Zielgruppe Städtische Kantinen und Essensausgaben (Verwaltung, Schulen und Kitas) bzw. Schü- lerinnen und Schüler, Beschäf tigte der Stadtverwaltung Nebenzielgruppe: Eltern, Öffentlichkeit Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Stadt Stuttgart oder Stadt München mit aktuellen Beschlüssen für deutliche Steigerung u.a. des Bioan- teils Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Bei rund 1 Mio. ausgegebenen Mittagessen pro Jahr in städtischen Schulen/Kitas und der Rathauskan- tine wird der CO 2 -Minderungseffekt auf rund 810 t/a geschätzt (Grundannahme 175 kg CO 2 -Einsparung pro Person und Jahr). Dies kann in der Bilanzierung für eine klimaneutrale Stadtverwaltung zwar nicht einbezogen werden, es handelt es sich aber um eine reale Minderungswirkung. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Multiplikatoreffekte ins Private bei entsprechend begleitender Öffentlichkeitsarbeit Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Beginnend in 2020: 1 - 2 Jahre Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Beschaffungsstellen von Sozial- und Jugendbe- hörde (Kitas, Horte) und Schul- und Sportamt (Schulen, Horte), Hauptamt und Kantinenbetreiber b) Externe Coachingkraft für Kita- und Schulver- pflegung (Beratung, Begleitung, Controlling) Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort 197 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.8 Klimafreundliche Mittagsverpflegung in kommunalen Mensen und Kantinen Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Akzeptanz von fleischfreier/-reduzierter Nahrung (Eltern, Schülerschaft, Tischgäste) • Qualität muss definiert werden • Lagerkapazitäten und Infrastruktur für Mehrweg bei Getränkeverkauf müssen geschaffen werden • Erforderliche Kontrolle Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Erhöhung der Essensqualität und des Bioanteils auf mindestens 30 % führt voraussichtlich, bedingt vor allem durch höhere Wareneinstandskosten, zu Kostensteigerungen in einer Größenordnung von 10 Cent pro Essen gegenüber dem heutigen Niveau und damit zu Zusatzkosten von bis zu 100.000 € pro Jahr. Eine genauere Bezifferung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Hinzu kommen zusätzliche laufende Kosten für eine externe Begleitung/Controlling (ca. 4.000 € pro Jahr). Weitere Steigerungen speziell beim Bio-Anteil als Stufenplan für die kommenden Jahre wären jederzeit möglich und werden auch vielfach gefordert, erfordern aber weitere Haushaltsmittel und einen politi- schen Grundsatzbeschluss. Bei einer maximal denkbaren Steigerung auf 100 % Bio würden die Kos- ten nach einer groben Schätzung voraussichtlich um 80 % gegenüber dem heutigen Essenspreis (mit einer Kostenspanne zwischen 3 bis 3,50 €) auf eine Preisspanne zwischen 5,40 bis 6,30 € steigen. Das entspräche jährlichen Mehrkosten von 2,4 bis 2,8 Mio. €. Signifikante Kosteneinsparungseffekte durch eine weitere Reduzierung des Fleischanteils wären dabei möglich, müssten aber für den Umset- zungsfall erst genauer kalkuliert werden. 198 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.9 Klimafreundliche Beschaffung – Fokus Green IT Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Im Rahmen des Umsetzungsprozesses zur klimaneutralen Verwaltung soll die klimafreundliche B e- schaffung als qualitative Komponente miteinbezogen werden. Die Berücksichtigung von ökologischen Standards im Beschaffungswesen ist bereits seit vielen Jahren Gegenstand umwelt- und vergabepoli- tischer Diskussionen und hat einen hohen Stellenwert in der Stadtverwaltung erreicht. Sichtbares Zeichen sind etwa der bereits seit längerem praktizierte Bezug von zertifiziertem Ökostrom (ok power-Label), die nahezu vollständige Umstellung auf Recyclingpapier oder der gezielte Einsatz von Recyclingbeton und natürlichen Dämmstoffen bei Hochbauprojekten. Auch in weiteren Beschaffungs- segmenten werden Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren und neue Rahmenver- träge integriert und kontinuierlich weiterentwickelt. Ansatzpunkte speziell zur Fahrzeugbeschaffung (kommunaler Fuhrpark) sowie dem Ernährungsangebot in Kantinen und der Schulverpflegung sind in eigenen Maßnahmenblättern zum Klimaschutzkonzept hinterlegt (siehe E1.4 und E1.8). Analog der Vorgehensweise der Landesverwaltung soll zudem mit dem Stichwort „Green IT“ ein Schwerpunkt auf die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) gelegt werden. Hintergrund ist zum einen die Tatsache, dass der IKT-Bereich üblicherweise einen hohen Anteil am Gesamtstrom- verbrauch einer „klassischen“ Verwaltung aufweist. Zum anderen wird es in den kommenden Jahren einen weiteren Zuwachs bei der Geräteausstattung geben. Bereits heute sind in der Stadtverwaltung rund 4.500 PC-Arbeitsplätze mit steigender Tendenz eingerichtet. Vor allem an Schulen wird im Zuge der Digitalisierungsstrategie und durch den Ausbau des schnellen Internets der Bestand erheblich zunehmen. Ohne die Erschließung von Einsparpotenzialen würde es daher zu einem Anstieg des Stromverbrauchs kommen. Außerdem zeichnet sich langfristig ein Zielkonflikt mit der Sanierungsstra- tegie für städtische Gebäude ab. Denn in vollsanierten Liegenschaften würden nach exemplarischen Berechnungen des Amts für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) bei einer hohen Ausstattung mit Arbeitsplatz-PCs und den heute üblichen Anschlussleistungen zu hohe Wärmelasten im Sommer entstehen, die eine zusätzliche Klimatisierung erforderlich machen. Ziel muss es deshalb sein, Ansatzpunkte zur Senkung des Stromverbrauchs und der Anschlussleis- tung einzelner Komponenten konsequent zu nutzen. Eine gute Orientierung bieten hier die Ergebnis- se und konkreten Empfehlungen der im Jahr 2017 veröffentlichten Studie zu IT-Einsparpotenzialen der Landesverwaltung Baden-Württemberg (Öko-Institut). Nennenswerte Einsparpotenziale existieren demnach vor allem bei der IKT-Ausstattung an Arbeitsplätzen (das Reduktionspotenzial wurde hier für Landeseinrichtungen auf 71 % beziffert) und bei zentralen IKT-Einrichtungen in Rechenzentren und Serverräumen (Einsparmöglichkeiten von 15 %). Bei europaweiten Ausschreibungen zur IT-Ausstattung spielen Energieeffizienzgesichtspunkte bereits eine wichtige Rolle, sodass jeder Austauschzyklus immer einen Effizienzfortschritt beinhaltet. Gute Erfahrungen zur Reduzierung der Anschlussleistung wurden zudem mit dem Einsatz von Mini-PCs oder sog. Huckepack-Lösungen gesammelt. Diese ähneln in ihrem Funktionsumfang klassischen Desktop-PCs, sind aber aufgrund einer reduzierten Hardwareausstattung und der fehlenden Belüf- tung deutlich kompakter und bis zu 80 % energiesparender. Die Umstellung auf solche Mini-PCs soll deshalb im breiten Umfang fortgesetzt werden. Generell gilt es auch den tatsächlichen Bedarf und die Nutzungsanforderungen kritisch zu hinterfragen (auch bei Druckern). So kann je nach Anwendungssi- tuation ggf. auf einen Arbeitsplatz-PC verzichtet und stattdessen einem Laptop oder Tablet der Vor- zug gegeben werden. In Bezug auf zentrale IKT-Einrichtungen sind die zwei bestehenden städtischen Serverzentralen rele- vant: Die Serverzentrale in der Zähringer Str. 61 muss mittelfristig aufgegeben und verlagert werden. Dies bietet die Möglichkeit, in die Konzeption des neuen Standorts Energieeffizienzgesichtspunkte frühzeitig und in breiter Form zu berücksichtigen. Nicht zuletzt sollte dabei versucht werden, innovati- ve Ansätze zur Serverkühlung und Abwärmenutzung zu integrieren. Die Serverzentrale im Rathaus wird dagegen längerfristig Bestand haben. Hier steht in absehbarer Zeit ein großflächiger Austausch von Storage-Komponenten an, was ebenfalls zum Anlass genommen werden soll, die Bestandssitua- tion und mögliche Einsparpotenziale gezielt zu beleuchten, auch bei dezentralen Netzkomponenten (Switches, Router). 199 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.9 Klimafreundliche Beschaffung – Fokus Green IT Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Abgleich der Ansatzpunkte und Handlungsempfehlungen der Green IT-Landesstrategie mit der städtischen Vorgehensweise • Kontinuierliche Reduzierung der Anschlussleistung der IKT-Ausstattung am Arbeitsplatz, z.B. durch systematische Umstellung auf Mini-PCs soweit möglich. Wünschenswert wäre die Festlegung eines ambitionierten Zielwerts pro durchschnitt lichem PC-Arbeitsplatz, der sich am technischen Optimum orientiert. • Bedarfskritik bei der Beschaffung • Energiekonzepte für die Serverzentralen (Planung neuer Standort und Bestand) und Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Konsequente Nutzung von Energieeinsparpo- tenzialen im IKT-Bereich Zielgruppe Städtische Dienststellen und Gesellschaften Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Ludwigsburg: Umfassender Nachhaltigkeitsansatz im kommunalen Beschaffungswesen: www.ludwigsburg.de/start/stadt_buerger/mitteilung+05_11_19+14_20.html • Green IT-Initiative Baden-Württemberg (hier lässt sich auch die genannte Potenzialstudie des Öko- Instituts abrufen): https://green-it.baden-wuerttemberg.de • Kiel: Green-IT im Rechenzentrum des Abfallwirtschaftsbetriebs: www.klimaschutz.de/landeshauptstadt-kiel Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Derzeit keine Aussage möglich. Übergreifende Abschätzungen oder Zahlen zum Stromverbrauch der IKT bzw. dem Anteil am Gesamtstromverbrauch der Stadtverwaltung liegen (noch) nicht vor. Zum Vergleich: Für die Landesverwaltung wird dieser auf einen Anteil von ca. 30 % geschätzt, im Ge- genzug wurde über die genannte Studie zur Green IT ein Einsparpotenzial von insgesamt 34 % ermit- telt. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Vorbildfunktion der Stadt Karlsruhe, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit umweltfreundlicher Produkte Wer? Treiber und Ansprechpartner Amt für Informationstechnik und Digitalisierung Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Umwelt- und Arbeitsschutz, beschaffende Dienststellen, HGW b) Kompetenzstelle Green IT beim Umweltminis- terium Baden-Württemberg 200 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E1.9 Klimafreundliche Beschaffung – Fokus Green IT Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Sofort Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Daueraufgabe Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Dezentrale Beschaffungsstrukturen erschweren eine konsequente Umsetzung. Rebound-Effekt: Erzielte Einsparungen werden durch den Zuwachs an ITK-Geräten wieder „aufgezehrt“. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Derzeit keine Aussage möglich. Angestrebt wird, die Umstellung im Rahmen bestehender Beschaf- fungsbudgets zu bewerkstelligen. Bei der Hinzuziehung externer Expertise für die Erstellung eines Energiekonzepts bzw. einer Potenzial- studie käme eine Finanzierung aus dem verwaltungsinternen Klimaschutzfonds in Frage. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert die Erarbeitung von Potenzialstu- dien speziell für Rechenzentren zur Identifikation von Einsparpotenzialen (Förderquote 50 %, Mindest- zuwendung 10.000 €). Auf Basis einer solchen Potenzialstudie können zudem investive Maßnahmen gefördert werden (Förderquote 40 %, Mindestzuwendung 5.000 €). Das umfasst etwa Optimierungs- maßnahmen und Investitionen an bestehender Infrastruktur in Rechenzentren (z. B. Nutzung freier Kühlung, Wärmestromführung, Erhöhung der Betriebstemperaturen, Abwärmenutzung, Bedarfssteue- rung, Verbesserung der Server-Auslastung), Investitionen zum Ersatz einzelner oder mehrerer Hard- warekomponenten (insbesondere Server, Kälteanlagen, Kühlsysteme, Geräte für die unterbrechungs- freie Stromversorgung im Notfall, effiziente Netzteile und/oder intelligente Power Distribution Units) oder auch Investitionen in Messtechnik und Komponenten für ein Energiemonitoring. 201 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E2.1 Neuausrichtung der energie- und klimaschutzbezogenen Erstberatung: Beratungszentrum Klimaschutz Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Frühjahr 2020: Ansprache der Akteure und gemeinsame Konzepterstellung für Ausrichtung, Finan- zierung, Infrastruktur, Personalausstattung, Räumlichkeiten etc. • Herbst 2020: Gemeinderatsbeschluss zur Sicherstellung der Finanzierung. Beginn der Planungs- phase: Raumsuche, Umbauten, Einrichtung etc. • Ende 2020 / Anfang 2021: Eröffnung des Beratungszentrums Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Um die Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes breitenwirksam umzusetzen, wird eine Informations- und Anlaufstelle „Klimaschutz“ für Interessenten eingerichtet (Beratungszentrum in der Stadtmitte mit Exponaten und attraktivem Ambiente für Besucher). Dort können sich alle Bürgerinnen und Bürger, Handwerk, Gewerbe, Handel, Industrie usw. zu klimarelevanten Themen informieren und kompetente kostenlose Erstberatungen in Anspruch nehmen. Für die Beratungsstelle werden vorhandene, nichtkommerzielle Angebote in der Stadt genutzt und ge- bündelt, z.B. des Umwelt- und Arbeitsschutzes, der KEK, von Verbraucherzentrale und Umweltverbän- den, der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer etc.). Zu den zielgruppenspezifischen Aufgaben des Beratungszentrums gehören u.a. Öffentlichkeitsarbeit, Fach -und Infoveranstaltungen, Ini tialberatungen, Exkursionen zu best-practice-Beispielen, Infomaterialien, Wegweisungsberatung zu umsetzenden Anbietern, Netzwerkarbeit mit Energieberatenden und dem Handwerk, Kurse z. B. in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule. Es werden vor allem Beratungen zu den im Klimaschutzkonzept adressierten Themen angeboten: Energetische Sanierung und Energieeffizienz (siehe B2.1 und B2.3), Einsatz erneuerbarer Energien (PV-Ausbau, Solarthermie, Wärmepumpen, siehe A3.2, A4.1, A4.4, A4.6), Contracting (Anlagen- und Einsparcontracting, siehe B2.4). Weitere Themenbereiche des Klimaschutzes wie z.B. nachhaltige Mo- bilität, Umweltbildung, Ernährung und Konsum ergänzen das Angebot. In die Öffentlichkeitsarbeit wer- den bestehende Kampagnen der Stadt wie etwa die Grüne Stadt oder „ich mach Klima“ eingebunden. Das Beratungszentrum soll bei der KEK angesiedelt werden, um deren Infrastruktur und Know-how zu nutzen. Die personelle Ausstattung und die erforderlichen Sachmittel ergeben sich aus den einzelnen Maßnahmen, deren Umsetzung über das Beratungszentrum erfolgen soll. Die Expertise beteiligter Akteure wird nach Bedarf hinzugezogen. Das Beratungszentrum ersetzt auch teilweise die reduzierte Energieberatung im Kundenzentrum der Stadtwerke (bislang rd. 700 Beratun- gen/Jahr), die sich künftig auf die Aspekte rund um die Energieversorgung konzentrieren soll. 202 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E2.1 Neuausrichtung der energie- und klimaschutzbezogenen Erstberatung: Beratungszentrum Klimaschutz Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Ziel: 2.000 Fach-Beratungen im Jahr. Unterstüt- zung und Motivation externer Akteure zur Um- setzung der Klimaschutzkonzept-Maßnahmen. Schwerpunkte: Energieeffizienz, Steigerung der Sanierungsrate, Energieträgerwechsel, Ausbau erneuerbarer Energien, Bewusstseinsbildung, Klimaschutz im Alltag, Wegweisungsberatung zu Energieberatern, Fachbetrieben und Stadt- werken Vernetzung und Austausch zwischen den loka- len und regionalen Akteuren fördern. Zielgruppe Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Mieterinnen und Mieter einschließlich einkom- mensschwacher Haushalte, Wohneigentümer- gemeinschaften, Wohnungswirtschaft, Unter- nehmen Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Weitere regionale Energieagenturen mit zum Teil umfangreichem Erstberatungsangebot Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Die Maßnahme ist eine wesentliche Grundlage für künftige CO 2 -Einsparungen Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? • Synergieeffekte durch räumliche Konzentration der beteiligten Expertinnen und Experten • Verknüpfung mit bestehenden Angeboten, z.B. der Energieberatung der Verbraucherzentrale • Bürgerinnen und Bürger können eine zentrale Anlaufstelle nutzen. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Ende 2020 / Anfang 2021 Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Fehlende Haushaltsmittel (politische Realisierbarkeit), fehlende Ressourcen bei externen Akteuren, un- genügende Bewerberqualitäten (Mindestanforderungen Verbraucherzentrale für Energieberaterinnen und Energieberater) Wer? Treiber und Ansprechpartner KEK Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Umwelt- und Arbeitsschutz, Stadtwerke Karlsruhe, Stadtplanungsamt, Bauord- nungsamt, Naturschutzzentrum, Zoo b) Verbraucherzentrale, Handwerkskammer, IHK, Architektenkammer, Energieberater- verbände, Umweltverbände, KEA- Kompetenzzentren, KEFF Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Langfristig, Grundlage für zukünftige Wirkungen 203 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E2.1 Neuausrichtung der energie- und klimaschutzbezogenen Erstberatung: Beratungszentrum Klimaschutz Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Grundlage der Kalkulation sind die Bedarfe aus den Einzelmaßnahmen: • Modernisierungsbündnis mit Denkmalschutz (Blätter B2.1 und B2.5) • Aufsuchende Energieberatung (Blatt B2.3) • PV- und Solarthermieberatung (Blätter A4.1, A4.4 und A4.6) Daraus ergibt sich Platz- und Infrastrukturbedarf für 6-7 Arbeitsplätze, je nach Stellenaufteilung. Die erforderlichen Sachkosten für die Startphase werden mit rund 100.000€ veranschlagt (siehe „Wie und Wann“: Planung, Räumlichkeiten, Einrichtung, Ausstattung der Arbeitsplätze etc.). Die Umset- zung erfolgt über eine früh besetzte Beratungsstelle. Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Rund 515.000 € / Jahr: Personalkosten für insgesamt 5,6 Vollzeitstellen rund 430.000 € / a, davon • Modernisierungsbündnis mit Denkmalschutz (1 x 70%): ca. 55.000 €/a • Unabhängige Energie- und Sanierungsberatung (2 x 100%): ca. 160.000 €/a. • PV-und Solarthermie-Beratung (2 x 100 %): ca. 160.000 €/a • Assistenz (1 x 100 %) – rund 55.000 €/a Laufende Kosten rund 85.000 €/a, davon: • Mietkosten: rund 20.000€/a zzgl. Nebenkosten • Sachkosten: rund 65.000 (Ansatz 15% der kalkulierten Personalkosten) Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Synergieeffekte sind durch die räumliche Einheit mit der KEK und deren Personal zu erwarten. Un- terstützungsleistungen können durch das Sanierungsmanagement in den Quartieren (Maßnahme B2.2) und bestehende langfristig laufende Projekte z- .B. die Energieberatung Verbraucherzentrale oder die Kompetenzstelle Energieeffizienz erbracht werden. Finanzierungsmöglichkeiten sind ansonsten bei den jeweils genannten Einzelmaßnahmen beschrie- ben. 204 Handlungsfeld E Übergreifendes Maßnahme E2.2 Weiterentwicklung der kommunalen Förderprogrammatik Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Kommunale Förderprogramme stellen ein effektives Instrument dar, um Investitionsanreize für Bürge- rin nen und Bürger zu schaffen und dadurch Maßnahmen in den Klimaschutz und zur energetischen Gebäudesanierung zu unterstützen. Sie helfen Amortisationszeiten zu kürzen und reduzieren die er- forderliche Anfangsinvestition, nicht zuletzt haben sie auch eine wichtige psychologische Unterstüt- zungsfunktion. Es gibt zahlreiche Beispiele für kommunale Förderprogramme im Bereich der energeti- schen Gebäudesanierung, die bewusst als Ergänzung zu einer Bundes- und Landesförderung konzi- piert und entsprechend kumulierbar sind. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Anreiz. Viele Kommunen haben ihre Budgets dabei in jüngerer Vergangenheit zum Teil erheblich ausgeweitet, etwa um weitere Förderbausteine zu etablieren, teils auch um gestiegen Baukostenindizes auszugleichen. Seit 2011 existiert in Karlsruhe das Bonusprogramm zur Altbausanierung - inhaltlich von der Grund- struktur weitgehend unverändert, auch wenn die Förderhöchstsätze bislang schon mehrfach ange- passt wurden. Die bewilligten Fördersummen betrugen 2017 256.500 € (91 Anträge) und 2018 200.000 € (78 Anträge), das entspricht im Mittel 0,8 €/Einwohner. Berücksichtigt man noch die einge- setzten Haushaltsmittel zum Kühlschranktausch für einkommensschwache Haushalte würde die För- dersumme bei 1,0 €/Einwohner liegen. Damit bleibt Karlsruhe deutlich unter dem Förderrahmen ande- rer Großstädte in Baden-Württemberg. Folgende Erkenntnisse kommen hinzu: • Das Bonusprogramm bezuschusst unterschiedliche Maßnahmen unabhängig davon, welcher Ge- bäudeenergiestandard erreicht wird. Ein „Bonus“ für energetisch anspruchsvollere Sanierungen (beispielsweise durch Erreichung eines hohen KfW-Effizienzhausstandards) fehlt bislang, auch ein weiterer Bonus für die Verwendung nachhaltige Baustoffe wäre eine sinnvolle Erweiterung. • Voraussetzung für eine Beantragung von Mitteln aus dem Bonus-Programm ist eine nachgewiese- ne Beratung durch eine/n beim BAFA zugelassene/n Energieberater/in, was eine vergleichsweise hohe Hürde darstellt. Andere Städte in Baden-Württemberg setzen in der Regel auf eine Erstbera- tung durch die zuständige regionale Energieagentur. Durch die geplante Neustrukturierung der kommunalen Erstberatung in Karlsruhe (siehe Maßnahme E2.1) würde sich hier eine entspre- chende Anpassung anbieten. • Das Thema Energieträgerwechsel, das erheblich forciert werden muss, ist in Karlsruhe fördertech- nisch kaum präsent, zumal die Stadtwerke mit ihren Förderprogrammen nur einen Teil abdecken bzw. erneuerbare Energien aussparen (derzeit bestehen noch Förderungen für Erdgasbrennwert- heizungen, einen Fernwärmeanschluss und Erdgas-Brennstoffzellenheizu ngen, eingestellt wurden dagegen die Programme zu Solarthermie und Mini-BHKWs). Sinnvoll wäre hier insb. ein Zuschuss für den Verzicht auf fossile und den Umstieg auf Erneuerbare Energieerzeugungsanlagen. • Für den neuen Schwerpunkt einer Photovoltaik-Initiative wäre eine ergänzende Förderung eben- falls empfehlenswert, wobei hier (um Mitnahmeeffekte zur Erfüllung des EWärmeG auszuschlie- ßen) nur neue PV-Anlagen gefördert werden sollten, die über den Anteil von 0,02 kWp/m² Wohn- fläche hinausgehen. Ein besonders breitenwirksamer Ansatz würde zudem eine Förderung von Plug-In- bzw. sogenannten Balkonmodulen darstellen. • Karlsruhe ist beim Abruf von Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene durch private Ei- genheimbesitzer aber auch Unternehmen laut Vergleichszahlen für die Landkreisebene (Bench- marks Leitstern Energieeffizienz und Statusbericht kommunaler Klimaschutz) jeweils auf einem der hintersten Plätze. Aus städtischer Sicht muss ein großes Interesse daran bestehen, dass diese Programme genutzt werden. Freiburg hat darauf mit einem kleinen Zuschussprogramm für unter- stützende Beratungsdienstleistungen für die Antragstellung (z.B. die Ausfertigung eines KfW- Antrags) reagiert. Insgesamt scheint eine Weiterentwicklung der kommunalen Förderprogrammatik dringend angeraten. Zum einen durch eine thematische Ausweitung der Fördertatbestände (wobei dies auch im Rahmen des bestehenden Bonusprogramms durch Hinzuziehung weiterer Bausteine möglich wäre). Zum ande- ren durch eine entsprechende Budgetausweitung, was die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel voraussetzt. Eine gute Orientierung bieten dabei die eingesetzten Förderbeträge anderer Großstädte, die über langjährige und stetig weiterentwickelte Programme verfügen. Nach Fertigstellung der Energieleitplanung sollte zudem geprüft werden, ob bestimmte Fördertatbe- stände z.B. an empfohlene Vorranggebiete geknüpft werden können, um eine gebietsbezogene Steue- rung zu ermöglichen. 205 Handlungsfeld E Übergreifendes Maßnahme E2.2 Weiterentwicklung der kommunalen Förderprogrammatik Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Erarbeitung und Abstimmung eines neuen Förderkonzepts mit Förderrichtlinie durch die Projekt- gruppe Klimaschutzkonzept unter Beteiligung des Liegenschaftsamts • Berücksichtigung der erforderlichen Mittel für die Anmeldung zum Doppelhaushalt 2021/2022 • Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat zur neuen Förderprogrammatik • Anzustreben wäre ein Start des Programms 2021 parallel zur Eröffnung des neuen Beratungszent- rums Klimaschutz (siehe E2.1) • Regelmäßige Evaluierung der neuen Fördertatbestände und ggf. Programmanpassungen Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Erhöhung der Sanierungsquote (Gebäude- hülle und Energieträgerwechsel) Beitrag zum angestrebten Ausbau der PV- Leistung bis 2030 (siehe A4.1) Zielgruppe Schwerpunkt: Hauseigentümer von 1- und 2- Familienhäusern Für Mehrfamilienhäuser: Wohneigentümer- gemeinschaften, Wohnungswirtschaft Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Freiburg: Langjähriges Programm „Energiebewusst Sanieren“ (seit Herbst 2019 „Klimafreundlich Wohnen“) mit Fokus auf Dämmung/Gebäudehülle, Energieträgerwechsel Heizung und erneuerba- re Stromerzeugung (PV), Boni u.a. für besonders hohe Energiestandards und nachhaltige Dämm- stoffe, die Unterstützung durch Energieberater bei der Antragstellung von Bundes- und Landes- fördermitteln wird ebenfalls bezuschusst. Haushaltsansatz 2019: 645.000 € (2,9 €/Einwohner) • Stuttgart. Langjähriges Energieeinsparprogramm mit Fokus auf Dämmung/Gebäudehülle und Energieträgerwechsel Heizung, Bonus für besonders hohen Energiestandard. Seit 2018 zudem ergänzendes Austauschprogramm für Kohleöfen und Erdölheizungen. Bewilligte Fördersumme 2018: 4,0 Mio. € (6,5 €/Einwohner) • Heidelberg – Langjähriges Programm „Rationelle Energieverwendung“ mit Fokus auf Däm- mung/Gebäudehülle, Bonus für besonders hohen Energiestandard, Haushaltsansatz 2018: 1,5 Mio. € (9,3 €/Einwohner) Hinweis: Bei allen drei Programmen ist eine nachgewiesene Erstberatung durch die regionale Energieagentur (bzw. Bauberatungszentrum Stuttgart) Fördervoraussetzung. • In München gibt es das Förderprogramm Energieeinsparung (FES), das ein Budget von jährlich 14,5 Mio. € hat und mit dem Bauvorhaben von Privaten gefördert werden (entspricht ca. 10 €/Einwohner) Wer? Treiber und Ansprechpartner Projektgruppe Klimaschutzkonzept (Umwelt- und Arbeitsschutz, KEK, Stadtwerke Karlsruhe, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft), Liegenschafts- amt, Stadtplanungsamt Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt b) Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaft Karlsruhe, Energieberaterverbände, Bürgerver- eine, Eigentümerverbände 206 Handlungsfeld E Übergreifendes Maßnahme E2.2 Weiterentwicklung der kommunalen Förderprogrammatik Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Die Maßnahme ist eine wesentliche Grundlage für zukünftige CO 2 -Einsparungen und ist eng verknüpft mit dem Thema Information/Beratung, sodass sich eine Abgrenzung zu weiteren Maßnahmen und den dort genannten Reduktionspotenzialen (z.B. A4.1, B2.2, B2.3) nur schwer vornehmen lässt. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Verstärkte Lenkung von Bundes- und Landesfördermitteln nach Karlsruhe, Unterstützung lokaler Handwerksbetriebe Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Erarbeitung der Förderrichtlinie und politische Bestätigung bis Ende 2020 Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Keine ausreichende finanzielle Ausstattung • Keine ausreichenden personellen Kapazitäten für die Abwicklung • Mangelnde Vorhersehbarkeit des Förderrahmens des Bundes (z. B. steuerliche Absetzbarkeit Sa- nierungen) • Überlastung der umsetzenden Handwerker: Keine freien Termine, Mangel an qualifizierten Betrie- ben Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Ein konkreter Vorschlag, welches Budget für eine neue Förderprogrammatik als erforderlich anzusehen ist, kann erst mit der Ausarbeitung der Förderrichtlinie vorgelegt werden. Orientiert an den Budgetan- sätzen von Freiburg, Stuttgart und Heidelberg lässt sich für die Aufstellung des Haushaltsplans 2021/2022 eine Größenordnung von rund 2 Mio. €/Jahr ableiten, wobei die Beträge in den drei Städten zum Teil auch anteilige Kosten für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und einen pauschalen Zuschuss an die örtliche Energieagentur (bzw. das Bauberatungszentrum Stuttgart) für die durchgeführten Erst- beratungen beinhalten. Die Weiterentwicklung des Bonusprogramms ist Aufgabe des Liegenschaftsamts. Eine programmati- sche Ausweitung würde unweigerlich zu deutlich erhöhten Fallzahlen führen, was mit den derzeitigen Personalressourcen nicht leistbar ist. Der konkrete Personalmehrbedarf lässt sich erst nach Ausarbei- tung der neuen Förderrichtlinie genauer abschätzen. Aufgrund von Erfahrungswerten anderer Kommu- nen muss von einem Bedarf von bis zu 2,0 Verwaltungsstellen (gehobener Dienst) ausgegangen wer- den. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelbar 207 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E2.3 Schaffung einer übergreifenden Finanzierungsmöglichkeit Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Nächster Schritt beim Thema Kampagne Stadtgrün wäre die Erarbeitung eines Konzeptpapiers mit Fokus auf eine Stiftungslösung. Hierbei müssten vor allem die Grenzen eines Stiftungsmodells und die organisatorische Anbindung an die Verwaltung näher beleuchtet werden. Auf Basis eines gemeinderät- lichen Grundsatzbeschlusses könnte die Stiftungslösung anschließend noch in 2020 mit den notwendi- gen Schritten angegangen werden. Eine gezielte Anhebung einer kommunalen Abgabe/Steuer erfordert ebenfalls einen politischen Grund- satzbeschluss. Anzustreben wäre eine Einbindung in die Entscheidungen zum Doppelhaushalt 2021/22, idealerweise verbunden mit einer erweiterten Zweckbestimmung des verwaltungsinternen Klimaschutz- fonds. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Um verstärkt Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren, werden auch neue Finanzierungsmodelle benö- tigt. Ein geeigneter Ansatz hierfür wird in der Entwicklung einer Kampagne rund um die Themen Stadtgrün - Stadtklima - Klimaschutz gesehen. Aktueller Anlass bietet eine entsprechende Erbschaft zugunsten der Stadt Karlsruhe. Ein Teil dieser Summe könnte als Grundstock beispielsweise in eine Stiftung mit dem Ziel einfließen, im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne weitere Nach- lässe oder Spenden für besondere klimaschutzbezogene Verbesserungsmaßnahmen einzuwerben. Die Erfahrungen etwa bei der Artenschutzstiftung des Zoos oder der aktuellen Spendenaktion der Heimstiftung/Sybelcentrum „Keine kalten Füße“ zeigen die Potenziale und belegen zudem eine hohe Unterstützungsbereitschaft durch die Karlsruher Bevölkerung sowie Karlsruher Firmen gleichermaßen. Angesichts des hohen gesellschaftlichen Stellenwerts, den der Klimaschutz und das Thema „Grüne Stadt“ mittlerweile einnehmen, dürfte hier durchaus mit einer ausreichenden Resonanz zu rechnen sein. Eine wichtige Voraussetzung wäre dabei, dass die bezuschussten Maßnahmen einen echten Mehrwert zu originär städtische Aufgaben und eine hohes Identifikationspotenzial bieten. Insofern könnte es eine mögliche Variante sein, mit einem Teil der Mittel ausgewählte Projektideen von lokalen Akteuren oder Initiativen zu unterstützen (beispielsweise in Anlehnung an das Vorgehen beim Projekt- wettbewerb Nachhaltigkeit „Unsere Zukunft - Dein Projekt“ im Jahr 2017). Einen zweiten, eher „klassischen“ Ansatzpunkt bieten kommunale Abgaben und Steuern. Durch die Erhöhung einer Steuer- oder Abgabenart ließe sich ein kalkulierbarer Mehrertrag erzielen, der zweck- gebunden für bestimmte Klimaschutzmaßnahmen der Stadt eingesetzt werden kann. Eine mögliche Option wäre eine Anhebung des Grundsteuerhebesatzes und die Verwendung der zusätzlichen Ein- nahmen insbesondere für Maßnahmen im Gebäudebereich (z.B. zur Finanzierung eines breiter ange- legten Förderprogramms, siehe E.2.2) oder der Wirtschaft (z.B. für Erstellung und Umsetzung eines Energiekonzepts für ein Gewerbegebiet, siehe C2.5), da Gebäudebesitzende und Unternehmen durch Mehrkosten belastet würden. Generell wünschenswert wäre die Überführung der Mittel in ein Fonds- modell als eigenständiger Finanztopf. In dem Zusammenhang bietet sich eine Erweiterung des verwaltungsinternen Klimaschutzfonds an. Neben seinem ursprünglichen Einsatzzweck - der Finanzierung zusätzlicher Einsparmaßnahmen in Liegenschaften der Stadtverwaltung – wurden aus dem Fonds in den letzten Jahren zunehmend auch „Extraprojekte“ bezuschusst, die keine unmittelbare Einsparwirkung im Sinne eines monetären Rück- flusses zur Folge haben (z.B. Übernahme des städtischen Eigenanteils für die Machbarkeitsstudie eines Nahwärmenetzes in Wetterbach). Deshalb wäre es konsequent, den Fonds in diesem Sinne weiterzuentwickeln und zukünftig mit zwei getrennten Budgets für interne und externe Maßnahmen auszustatten. Eine weitere Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich finanziell für den Klimaschutz vor Ort zu engagieren, würde sich mit der Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft ergeben (siehe dazu unter A4.3). 208 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E2.3 Schaffung einer übergreifenden Finanzierungsmöglichkeit Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Generierung zusätzlicher Finanzmittel für den Klimaschutz Zielgruppe In erster Linie Stadtverwaltung selbst, im Weiteren die Zielgruppen der jeweiligen finanzierten Maßnahmen Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Artenschutzstiftung des Karlsruher Zoos (https://artenschutz.karlsruhe.de ) und die Kampagne „Keine kalten Füße“ zur Sanierung des Sybelcentrums Karlsruhe (https://keine-kalten-fuesse.de). • Freiburg: Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes um zehn Punkte auf insgesamt 430 Prozent zum Jahr 2108. Die erzielten Mehreinnahmen von rund 3,4 Mio. € fließen zu großen Teilen in das Sanierungsprogramm städtischer Gebäude. Bereits langjährig etabliert ist zudem die zweckgebun- dene Verwendung eines festen Anteils der im Haushalt vereinnahmten Erträge aus der Konzessi- onsabgabe für neue Klimaschutzprojekte (ab 2020 50 %). • Hannover: Regionaler Klimaschutzfonds proKlima (www.proklima-hannover.de/ueber_proklima ): Die beteiligten Städte zahlen jeweils 2,5 % der ihnen zustehenden Konzessionsabgaben der Stadtwerke in den Fonds ein. Das jährliche Fondsbudget wird größtenteils für ein Förderprogramm mit Schwerpunkt Gebäudesanierung eingesetzt. • Heidelberg: Bürgerbeteiligung zur jährlichen Auswahl finanzierter Projekte durch den städtischen Klimaschutzfonds (den Grundstock bilden Einzahlungen der Stadt zur CO 2 -Kompensation von Dienstreisen: www.heidelberg.de/hd/HD/Leben/Klimaschutzfonds.html ) Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Beitrag zur gesicherten und längerfristig planbaren Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Grundsatzentscheidungen in 2020, Umsetzung ab 2021 Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Bei einer Erhöhung einer kommunalen Steuer oder Abgabe sind erhebliche Einwände aus der betroffe- nen Bevölkerung zu erwarten. Abgrenzung zum Klimafonds KEK mit anderer Zielrichtung. Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz / Stadtkämmerei Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Gemeinderat b) - Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelfristig 209 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E2.3 Schaffung einer übergreifenden Finanzierungsmöglichkeit Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Für die Erstausstattung des vorgeschlagenen Stiftungsmodells 800.000 € als Anteil aus dem o.g. Nach- lass (Gesamtsumme 1,8 Mio. €). Das Finanzvolumen für eine gezielte Abgaben-/Steuererhöhung müsste erst noch festgelegt werden. Eine Erhöhung der Grundsteuer um 10 Hebesatzpunkte würde einen Mehrertrag von rund 1,2 Mio. € entsprechen. 210 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E2.4 Angebote zur CO 2 -Kompensation Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Erstellung von Begleit- und Informationsmaterial, z.B. Leitfaden zu CO 2 -Minderung und -Kompensation für Unternehmen • Informationskampagne für glaubwürdige Kompensation über Internet, soziale Medien, Zeitung etc. • Ansprache ausgewählter großer CO 2 -Emittenten • CO 2 -Bilanzierung und Kompensation über den Karlsruher Klimafonds auf Nachfrage Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Steigerung der Kompensationsmenge über den Karlsruher Klimafonds auf 5.000 Tonnen (Ziel für 2021) Zielgruppe Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen, städtische Gesellschaften Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Auch wenn CO 2 -Emissionen von Haushalten und Unternehmen durch Effizienzmaßnahmen, Energie- trägerwechsel und Verhaltensänderungen reduziert werden, bleiben nicht vermeidbare Restemissio- nen übrig. Diese können über Kompensationsprojekte ausgeglichen werden, indem durch einen festen Betrag pro Tonne CO 2 ausgewählte Klimaschutzprojekte an anderer Stelle mitermöglicht werden, die ohne finanzielle Unterstützung sonst nicht zustande kämen. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von überregionalen Organisationen, die CO 2 -Kompensation mit unterschiedlichen Qualitätsstandards anbieten. Zu den Bekanntesten zählen Atmosfair, Primaklima, MyClimate, und die Klima-Kollekte. Zudem gibt es viele kleinere, lokale Kompensationsdienstleister, dazu gehört der Karlsruher Klimafonds des KEK. Eine Studie, die das Umweltbundesamt in Auftrag gegeben hat, zeigt, dass 2013 rund 4,4 Mio. t CO 2 im Zuge freiwilliger CO 2 -Kompensationen stillgelegt wurden – eine Steigerung von 33 % zum Vorjahr Diese Menge sollte sich bis heute deutlich erhöht haben. Allein der deutsche Kompensationsanbieter Atmosfair hat laut eigener Angaben im Jahre 2018 40 % mehr Kompensationen durchgeführt als 2017. Zur CO 2 -Kompensation Karlsruher Akteure liegen keine zentralen Daten vor, aber einige städtische Gesellschaften, wie etwa die Stadtwerke, der Zoo oder die Volkswohnung, kompensieren Teile ihrer Emissionen über den Karlsruher Klimafonds der KEK. Derzeit werden über den Fonds 2.000 bis 3.000 t CO 2 pro Jahr kompensiert, davon etwa ein Viertel durch Bürgerinnen und Bürger sowie drei Viertel durch Einrichtungen und Unternehmen. Den höchsten Anteil daran hat die Artenschutzstiftung Zoo Karlsruhe, die dem Karlsruher Klimafonds Spendengelder für Aufforstungen in Ecuador bereitstellt. Ziel der Maßnahme ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verstärkt Hilfestellung zum Thema Kompensation in Form von Informationen, Beratung und Unterstützungsangeboten zu geben und die über den Klimafonds kompensierte CO 2 -Menge nochmals deutlich zu steigern. Wer? Treiber und Ansprechpartner KEK (Karlsruher Klimafonds) Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) Stadtwerke Karlsruhe (ggf. in Kombination mit Energie-Audits der Stadtwerke) b) - 211 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E2.4 Angebote zur CO 2 -Kompensation Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Der Zoo Karlsruhe kompensiert seit 2016 die Treibhausgasemissionen, die durch den Bezug von Ener- gie entstehen. Seit 2018 kompensiert der Zoo zusätzlich die Emissionen aus den Futtermitteln. Die Stadtwerke Karlsruhe stellen u.a. das Trinkwasser klimaneutral. Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Durch die Maßnahme werden Emissionen kompensiert, d.h. an anderer Stelle ausgeglichen. Geplant sind für den Karlsruher Klimafonds 5.000 Tonnen/Jahr und damit 2.000 bis 3.000 Tonnen zusätzlich gegenüber dem heutigen Stand. Diese sind in der Kommunalbilanz (territorial) nicht direkt darstellbar, werden aber nachrichtlich ausgewiesen. Dennoch handelt es sich um eine zusätzliche Aktivität und eine tatsächliche Emissionsminderung. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? • Unternehmen und auch Bürger werden für das Thema CO 2 -Reduktion sensibilisiert: Da bei der Kompensation der Ausstoß von CO 2 mit einem Preis versehen wird, erhöht sich bei den Men- schen das Bewusstsein für die Mengen, die sie ausstoßen. • Die Erstellung einer CO 2 -Bilanz in Unternehmen als Grundlage für eine Kompensation zeigt – ähnlich wie ein Energie-Audit – oftmals Potenzial zur CO 2 -Einsparung auf. • Positive Wirkung auf Biodiversität und Artenschutz durch Projekte des Karlsruher Klimafonds, vgl. https://artenschutz.karlsruhe.de/b3/ecuador_la_elenita.de Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Vorbereitung der Informationskampagne: ca. 3 Monate, danach kontinuierlich Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Die Maßnahme ist ein freiwilliges Angebot an Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Die Umset- zung hängt von der Bereitschaft der Akteure zur freiwilligen Kompensation ab. Diese soll über eine In- formationskampagne erhöht werden. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Um eine deutliche Ausweitung der CO 2 -Kompensationsprojekte anzuschieben, ist bei der KEK - zusätz- lich zur bestehenden 0,75-Stelle für den Klimafonds / Bilanzierung und eigene Kompensationsprojekte - eine 0,5 Stelle als Projektstelle für zwei Jahre erforderlich. Der zusätzliche Sachmittelbedarf für eine Ausweitung der Kampagne (externe Dienstleistung) beträgt ca. 20.000 €. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Mittelfristig ist eine weitgehende Refinanzierung der zusätzlichen Personalkosten über Erlöse aus den Spenden / Verkäufen für Kompensationsdienstleistungen möglich. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? sofort 212 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E3.1 Netzwerk Klimakommunikation - Öffentlichkeitsarbeit in einzelnen Handlungsfeldern Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Intern: • Bestandsaufnahme und gemeinsame Abstimmung innerstädtischer Aktivitäten (Verwaltung und Gesellschaften) • Regelmäßige Abstimmungstreffen im halbjährlichen Rhythmus Extern: • Bestandsaufnahme der lokal vorhandenen außerstädtischen Kommunikationsaktivitäten im Klima- schutzbereich, Sondierung von Schwerpunktthemen und Interesse an Zusammenarbeit • Aufbau Akteursnetzwerk, Übersicht der Schwerpunkte der jeweiligen Partner innerhalb des Ak- teursnetzwerkes (Fokus, Inhalte, Zielgruppen) • Regelmäßige Abstimmungstreffen (halbjährlich, maximal jährlich) Übergreifend: • Entwicklung gemeinsamer Grundlagen und Routinen der Zusammenarbeit und Kommunikation Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Klimaschutz lebt nicht nur von technischen und organisatorischen Maßnahmen, sondern vor allem von der Beteiligung aller Lebensbereiche. Die Energie- und Verkehrswende kann nur gelingen, wenn sich auch Einstellungen und Verhalten ändern. Dazu müssen vorhandene Angebote wie z.B. Beratungs- oder Fördermöglichkeiten beworben, private Haushalte und Unternehmen davon überzeugt werden, mitzumachen. Eine professionelle Kommunikation kann hier viel bewirken und sollte als „weiche“ Maßnahme nicht unterschätzt werden. Im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts wird es in allen Handlungsfeldern verstärkte Kom- munikationsaktivitäten zur Ansprache einzelner Zielgruppen geben. Das betrifft etwa die vorgesehene Photovoltaikinitiative (siehe A4.1), eine breiter angelegte Sanierungskampagne (siehe B2.1/B2.3), die Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen (siehe C1.2), die Sichtbarmachung klimafreundlicher Mobili- tät (siehe D1.6) oder Angebote zur CO 2 - Kompensation (siehe E2.4), wobei die Zuständigkeiten auf unterschiedliche städtische Akteure verteilt sein werden. Darüber hinaus gibt es bereits heute schon Kampagnen in Regie einzelner Dienststellen oder Gesellschaften, die inhaltlich zwar Klimaschutzthe- men adressieren, oftmals aber keinen Bezug zu den Klimaschutzzielen der Stadt und der gesamtstäd- tischen Klimaschutzkampagne herstellen. Im Interesse einer effektiven und ergebnisorientierten Ansprache der Bevölkerung soll deshalb die klimaschutzrelevante Öffentlichkeitsarbeit städtischer Akteure zukünftig besser abgestimmt werden. Es gilt, die einzelnen Aktivitäten stärker zu vernetzen und in der Außenwirkung ein stimmiges Ge- samtbild zu vermitteln - auch in Verbindung zur übergreifenden Klimaschutzkampagne der Stadt (si e- he E3.2). Gemeinsamer Bezugspunkt sollte dabei das langfristige Ziel der Klimaneutralität sein, um so die gemeinschaftliche Herausforderung als Stadtgesellschaft zu unterstreichen. Das gilt umso mehr, da die „Klimaneutrale Stadt“ als neues Leitprojekt für das IQ-Korridorthema „Grüne Stadt“ vorgesehen ist . Neben der besseren internen Abstimmung muss es ein weitere Ziel sein, auch externe Akteure im Kli maschutz und deren Kommunikationsaktivitäten stärker einzubeziehen und somit ein breit angeleg- tes „Netzwerk Klimakommunikation“ zu etablieren. 213 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E3.1 Netzwerk Klimakommunikation - Öffentlichkeitsarbeit in einzelnen Handlungsfeldern Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Es entsteht vor allem Koordinationsaufwand, der über eine neue Stelle zur Klimakommunikation abge- deckt werden kann (siehe unter E3.2) Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Siehe unter E3.2 Zielgruppe Städtische Dienststellen und Gesellschaften Alle Aktiven im Themenfeld Klimaschutz Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Siehe unter E3.2 Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Eine quantitative Abschätzung der Wirkung ist nicht möglich. Die Klimakommunikation stellt eine „wei- che“, aber entscheidende Maßnahme zur Erreichung der CO 2 -Minderungsziele dar. Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? Siehe unter E3.2 Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Mittelbar Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Ab 2020 als Daueraufgabe Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Siehe unter E3.2 214 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E3.2 Neuausrichtung der Klimaschutzkampagne Karlsruhe Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Klimaschutzkampagnen sind ein wichtiges Element kommunaler Klimaschutzprozesse. Durch regel- mäßige Aktionen und Mitmachaktivitäten erzeugen sie notwendige Aufmerksamkeit für das Thema, außerdem bieten sie Identifikationsmöglichkeiten mit nachhaltigen Lebensstilen und den Klimaschutz- bemühungen vor Ort. Als zentraler Kommunikationsansatz für den Klimaschutz in Karlsruhe startete 2009 die Kampagne „Karlsruhe macht Klima“. Ausgehend von einem ersten, groß angelegten Aktionszeitraum von 2009 bis 2010 rund um den „Karlsruher Klimavertrag“ folgten weitere zeitlich befristete Aktionen wie etwa die „Karlsruher Klimawette“ (2012/2013), die Klimatage 2014 und 2016 oder der „Karlsruher Klimafrüh- ling“ im Jahr 2019. D azu wurden zwei Internetseiten aufgebaut: Während die an den städtischen In- ternetauftritt angebundene Seite www.karlsruhe-macht-klima.de übergreifend angelegt ist, werden die Kampagnenangebote zu Themen des praktischen Klimaschutzes im Alltag unter dem Motto „ich mach klima!“ auf der Webseite www.ich-mach-klima.de mit angeschlossenem Facebook-Auftritt kommuni- ziert. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Kampagne nach zehnjähriger Laufzeit bei den am Thema interessierten Bevölkerungskreisen eingeführt und durchaus bekannt ist. Angesichts begrenzter Res- sourcen konnte die Kampagnenarbeit allerdings nicht kontinuierlich betrieben und besonders erfolg- reiche Einzelaktionen auch nicht verstetigt werden. Zudem ist es nicht in ausreichendem Maße gelun- gen, „Karlsruhe macht Klima“ als Plattform für Aktivitäten weiterer städtischer Akteure zu etablieren. Im Vergleich zu einigen anderen Kommunen mangelt es der Kampagne insgesamt an einem breiten Wiedererkennungseffekt und einer konsistenten Struktur. Wesentliches Ziel ist es daher, die Klimaschutzkampagne neu auszurichten, breiter aufzustellen und sie mit einem frischeren Erscheinungsbild zukünftig kontinuierlich zu „bespielen“. Als wichtige Punkte für die Weiterentwicklung der Kampagnenarbeit lassen dabei insbesondere folgende Aspekte nennen: • Strategische Entwicklung eines übergeordnet wirksamen Kommunikations- und Kampagnenan- satzes mit klarer Botschaft • Klärung der Markenarchitektur (kritische Hinterfragung der bisherigen „Labelvielfalt“) • Nutzung mehrerer Kanäle (Filmclips, online, Print, social media) • Übersichtliche Auswahl neuer Materialien (z.B. Klimaschutz Begrüßungspaket für Neubürgerin- nen und Neubürger) • Kreative Vorschläge für neuer konkrete Kommunikations- und Kampagnenmaßnahmen (z.B. Veranstaltungen, Mitmachaktionen und spezielle „Highlights“ mit hohem Aufmerksamkeitspoten- zial) • In dem Zusammenhang: Prüfung der Übertragbarkeit besonders erfolgreicher Aktionen aus ande- ren kommunalen Klimaschutzkampagnen Grundthema der Kampagne soll weiterhin der „Klimaschutz im Alltag“ als übergreifender Ansatz sein, wobei wechselnde Schwerpunkte oder ggf. Jahresthemen denkbar und sinnvoll erscheinen. Dabei sollen auch die zahlreichen Anregungen und Vorschläge aus der Onlinebeteiligung zum Klimaschutz- konzept Berücksichtigung finden. Besonders oft wurden hier unter anderem die Themen Lebensstil und Suffizienz („Gut leben, statt viel haben“), Ernährung und Klimaschutz sowie der Konsum allge- mein (einschließlich damit verbundener Aspekte wie Abfallreduzierung oder Plastikvermeidung) ge- nannt. Eine generelle Herausforderung für die Neuausrichtung wird die Frage sein, wie bislang noch passive und uninteressierte Bevölkerungsgruppen erreicht werden können und nicht nur diejenigen, die dem Klimaschutz bereits positiv gegenüberstehen. Gute Ansätze hierfür wurden auf dem internationalen K3-Kongress, der im September 2019 in Karlsruhe stattfand, diskutiert (https://k3-klimakongress.org). Das betrifft etwa den Aspekt der Emotionalisierung oder die Nutzung anderer Themen als „Türöffner“: Klimaschutz ist demnach nicht nur Klimaschutz. Klimaschutz ist Lebensqualität, Daseinsvorsorge, Wirtschaftskraft, Gesundheit, ist modern, bunt und konservativ zugleich. Solche Überlegungen sollen in der Weiterentwicklung ebenfalls einbezogen werden. 215 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E3.2 Neuausrichtung der Klimaschutzkampagne Karlsruhe Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? Für die Entwicklung der neuen Kampagnenstrategie ist die Zusammenarbeit mit einem externen Fach- büro erforderlich, das auf Basis der o.g. Ausgangsbedingungen und Überlegungen konkrete Vorschläge ausarbeitet und die Neuausrichtung der Klimaschutzkampagne begleitet. Hierbei lassen sich folgende wesentliche Schritte benennen: • Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Büros (z.B. im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs) und Start der Strategieentwicklung im 4. Quartal 2020. • Parallel dazu: Aufbau des Akteursnetzwerks (siehe B3.1) und Abfrage konkreter Wünsche und Vorschläge für die Strategieentwicklung. Zusätzlicher Einbezug der bisherigen Ergebnisse des „Runden Tisch Klimakommunikation Karlsruhe“ (dieser wurde 2019 auf ehrenamtliche Initiative hin gegründet) • 2021: Abschluss der Kampagnenstrategie und Umsetzung einzelner Bausteine (z.B. Relaunch Webseite, Erstellung zusätzlicher Medienelemente, Durchführung erster Aktionen • Ab 2022: Kontinuierliche Umsetzung Was & Warum? Für das Ziel eine breiteren Aufstellung der Klimaschutzkampagne lassen sich vor allem zwei Stoßrich- tungen hervorheben: Zum einen sollte sichergestellt sein, dass eigenständige klimaschutzbezogene Kampagnen und Aktionen städtischer Akteure zukünftig eng mit der Klimaschutzkampagne verknüpft und abgestimmt sind. Zum zweiten soll das Engagement z ivilgesellschaftlicher Gruppen kontinuierlich in die Kampagne eingebunden und aktiviert werden. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist das in E3.1 beschriebene Akteursnetzwerk. Aufgebaut werden kann dabei auch auf den Erfahrungen des Karlsruher Klimafrühlings vom Mai 2019: An den vielfältigen Aktionsprogramm beteiligten sich über einen Monat hinweg sowohl städtische Akteure als auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Gruppen mit fast 65 Ange- bo ten rund um den Klimaschutz. Zur Unterstützung solcher ehrenamtlich organisierter Kampagnenaktivitäten ist vorgesehen, innerhalb des Kampagnenbudgets einen kleinen Extratopf einzurichten, über den beispielsweise anfallende Sach- kosten ausgeglichen oder zumindest bezuschusst werden können. Die Erfahrung zeigt, dass hier schon durch kleinere Beträge sehr viel erreicht werden kann, zumal dies von den betreffenden Gruppen auch als Wertschätzung des eigenen Engagements angesehen wird. 216 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E3.2 Neuausrichtung der Klimaschutzkampagne Karlsruhe Was und Wen ? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt e r- reicht werden? Entwicklung einer klaren und durchgängigen Kommunikationsstrategie für einen gesamt- städtisch abgestimmten Kampagnenansatz, um eine effektive und in der Bevölkerung kon- tinuierlich wahrgenommene Kampagnenarbeit zu ermöglichen. Einbezug möglichst vieler stadtgesellschaftli- cher Akteure in einem Netzwerk zur Entwick- lung und Umsetzung innovativer und kreativer Ideen. Niederschwellig zugängliche und umfassende Information der Öffentlichkeit zur Verdeutli- chung des breiten Spektrums der Möglichkei- ten und Angebote für Klimaschutz in Karlsruhe Zielgruppe Karlsruher Bevölkerung Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • „Tübingen macht blau“ als langjährige und etablierte Kampagne mit hoher Identifikation in der Be- völkerung: www.tuebingen.de/tuebingen-macht-blau • „München Coolcity“ als neu eingeführte Dachmarke sämtlicher Klimaschutzaktivitäten im Zuge des neuen Klimaschutzkonzepts und mit kontinuierlicher Unterstützung durch eine externe Agentur: www.coolcity.de • „Team Frankfurt Klimaschutz 2050“ als Beispiel für den erfolgreichen Neustart einer Klimaschutz- kampagne mit Fokus auf die Klimaneutralität 2050: www.klimaschutz-frankfurt.de • Stuttgart: Schaffung einer Vollzeitstelle „Klimaschutzkommunikation“, eingebunden in eine neu eingerichtete Stabsstelle Klimaschutz Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Eine quantitative Abschätzung der Wirkung ist nicht möglich. Die Kampagne wirkt indirekt unterstüt- zend, indem sie konkrete Handlungsmöglichkeiten zum Klimaschutz in sachlicher und emotionaler Form vermittelt. Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Vorbereitende Arbeiten in 2020, Neuausrich- tung der Kampagne in 2021, danach kontinuier- liche Umsetzung Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) KEK, Stadtplanungsamt, Presse- und Infor- mationsamt, Stabstelle Außenbeziehungen und strategisches Marketing, Stadtwerke Karlsruhe, Verkehrsbetriebe/KVV, Karlsruher Marketing- und Event GmbH b) Lokale Initiativen, zivilgesellschaftliche Ak- teure, Vereine und Verbände, Medien, Kirchen, Unternehmen etc. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Aufgrund der indirekten Wirkung von Öffentlich- keitsarbeit eher mittel- bis langfristig 217 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E3.2 Neuausrichtung der Klimaschutzkampagne Karlsruhe Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? • Kontinuierlicher Abstimmungsbedarf mit städtischen und externen Akteuren • Städtische Klimakommunikation „aus einem Guss“ • Vielfalt bislang verwendeter „Labels“ („Grüne Stadt“, „Karlsruhe macht Klima“, „ich mach klima!“ • Ansprache und Aktivierung passiver und uninteressierter Bevölkerungsgruppen Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Eine Verstetigung und durchgängige „Bespielung“ der Klimaschutzkampagne ist nur mit verstärkter, kontinuierlich gesicherter personeller und finanzieller Ausstattung möglich. Sachkosten • Erste vorbereitende Arbeiten durch ein externes Büro können 2020 aus bestehenden Budgets des UA finanziert werden. • Für die Fertigstellung der neuen Kampagnenstrategie und die Umsetzung erster Konzeptbestand- teile wird für das Jahr 2021 ein erhöhtes Budget von 150.000 € angesetzt. • In den Folgejahren ab 2022 müsste für die Klimaschutzkampagne ein jährliches Budget von min- destens 100.000 € bereitgestellt werden, um einen breitenwirksamen Ansatz zu gewährleisten. • Vom angegeben Budget wird zukünftig ein kleiner „Fördertopf“ im Umfang von 10-15.000 € zur Unterstützung externer Aktivitäten mit kleineren Sachkostenbeträgen reserviert. Die Regularien zur Bewirtschaftung (Fördertatbestände, Beantragung und Auszahlung) wären noch zu klären, sollen aber möglichst einfach und niederschwellig angelegt sein. Personalkosten Aufgrund der erforderlichen umfangreichen koordinierenden und organisatorischen Aufgaben lässt sich ein Bedarf für eine zusätzliche Vollzeitstelle beim Umwelt- und Arbeitsschutz ableiten (gehobener oder ggf. höherer Dienst). Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Evtl. externe Fördermittel bei passendem Förderaufruf und Pilotcharakter einzelner Aktivitäten 218 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E3.3 Kommunale Zusammenarbeit ausbauen (regional, national, international) Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Lokale Akteure werden eingeladen, sich an der regelmäßigen (z.B. zweimal jährlich) Beschäftigung mit den Klimaschutzzielen der Stadt in den vorgesehenen Arbeitskreisen zu beteiligen: Gebäude, Energieversorgung, Wirtschaft, Mobilität, Klimaschutz im Alltag. • Ein- bis zweijährliche Durchführung einer Klimaschutzkonferenz zum Fortschritt des Klimaschutz- konzepts • Häufigere Teilnahme an Treffen des Klimabündnisses • Beteiligung an interkommunalen Arbeitskreisen • Entwicklung gemeinsamer Projekte mit interessierten Kommunen und Partnerstädten Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Die kommunale Zusammenarbeit mit Klimaschutzakteuren auf unterschiedlichen Ebenen wird ausge- baut und verstetigt: regional, national und international. Das Klimaschutzkonzept wurde mit Hilfe einer Vielzahl lokaler Akteure erarbeitet. Diese Expertise soll weiter eingebunden werden, um einerseits die Umsetzung der Maßnahmen zu begünstigen, anderer- seits aber auch neue Entwicklungen und Ideen aufgreifen zu können. Ein regelmäßiger, systemati- scher Austausch ermöglicht zielgerichtete Aktivitäten und gegenseitige Information. Der regionale Austausch über die Stadtgrenzen hinweg, insbesondere mit benachbarten Regionen und Kommunen, bietet die Möglichkeit auch großräumigere Aktivitäten angehen zu können, insbeson- dere in den Bereichen Energieversorgung und Mobilität. Als regionale Akteure lassen sich zum Bei- spiel die Technologieregion Karlsruhe, RegioWIN, Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Nachbar- schaftsverband Karlsruhe oder der Landkreis Karlsruhe nennen. So arbeitet die Technologieregion Karlsruhe derzeit an der Umsetzung ihrer Energiestrategie und plant im Bereich der Photovoltaik- Nutzung eine breit angelegte Initiative. Die KEK arbeitet mit der Klimaschutzagentur des Landkreises Karlsruhe bereits seit längerem zusammen (aktuell z.B. in einem Projekt zum Nahwärmeausbau). Im Zusammenhang mit dem Thema Biomassenutzung könnte sich eine Zusammenarbeit mit dem Land- kreis anbieten, um eine bessere Wirtschaftlichkeit für eine Pyrolyse-Anlage zur Biokohleherstellung zu erreichen, ebenso könnte ggf. ein CO 2 -Pooling bei Bilanzierung und Ausgleich entwickelt werden. Durch die aktive Mitarbeit in kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag BW, Deutscher Städtetag) kann auf die Gesetzgebung von Land und Bund Einfluss genommen werden. Das betrifft verschiedene aktuelle Themen wie beispielsweise die Forderung, den rechlichen Rahmen zur Erhebung einer Nah- verkehrsabgabe (vgl. D2.2) zu schaffen. Ebenso sind die Kommunalverbände eine gute Plattform für den interkommunalen Austausch und können Grundlage für gemeinsame kommunale Projekte sein. Denkbar wäre hier z.B. im Verbund mit weiteren Städten Bausteine für gezielte Öffentlichkeitsaktionen entwickeln zu lassen, die von den Kommunen dann einfach und zu deutlich günstigeren Konditionen in ihre Klimaschutzkampagne integriert werden können. International gesehen bestehen durch die Karlsruher Mitgliedschaften insb. beim Klimabündnis gute Voraussetzungen einer interkommunalen Vernetzung, die bisher aus Kapazitätsgründen nur wenig genutzt werden konnten. Hier ist eine intensivere Beteiligung und Mitwirkung angestrebt. Im Rahmen des DACH-Projektes werden seit vier Jahren gemeinsam mit den Städten Salzburg (A) und Winterthur (CH) Ansätze entwickelt, die zur Energieeffizienzsteigerung beitragen. Hier ist ange- dacht, die bestehende Kooperation nach Auslaufen der Förderung (bis Ende 2020) als lockeren Ver- bund (z.B. jährlich ein Treffen) fortzusetzen. Ebenfalls bestehen Bestrebungen die Klimapartnerschaft mit Ecuador mit konkreten Projekten auszu- bauen, die von Karlsruhe aus koordiniert werden. 219 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E3.3 Kommunale Zusammenarbeit ausbauen (regional, national, international) Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Stärkere Vernetzung mit Kommunen, die ebenfalls engagiert im Klimaschutz arbeiten Ausnutzung von Synergieeffekten für lokale Projekte Zielgruppe Andere Kommunen und Institutionen Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? Bekannte Städte mit viel Präsenz in der klimaschutzbezogenen kommunalen Vernetzung sind u.a. Frankfurt, Hannover oder Heidelberg (zugleich alles Masterplankommunen Klimaschutz). Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünfti- ge CO 2 -Einsparungen schafft? Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Keine eigene CO 2 -Minderungswirkung aber begünstigend für lokale Projekte Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Kontinuierliche Aufgabe, kein Projekt Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? Die Ausweitung der Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Gruppierungen ist in der Regel zeitauf- wändig und erfordert häufige Präsenz außerhalb des Stadtgebietes. Dies bedingt entsprechende Perso- nalkapazitäten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hierfür auch qualifiziert sein müssen. Mit der Stellenneuschaffung im Bereich Klimaschutz sind hier zukünftig mehr Spielräume vorhanden. Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Personal- und Sachkosten für die Organisation von und Teilnahme an Arbeitskreis-Treffen und Dienst- rei sen können voraussichtlich im Rahmen der bestehenden Budgets gedeckt werden. Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz, KEK Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) u.a. Stabsstelle Außenbeziehungen und Stra- tegisches Marketing Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Grundlage für zukünftige Wirkung 220 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E3.4 Klimaschutzpakt mit Karlsruher Hochschulen Wie & Wann? Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsschritte sind für eine erfolgreiche Projektumsetzung wann notwendig? • Gespräche über einen Klimaschutzpakt können mit den Einrichtungen kurzfristig begonnen werden. Zu klären ist, welche offiziellen Entscheidungen zur Klimaneutralität bzw. zu Klimaschutzzielen in den beiden Institutionen getroffen werden bzw. zur Entscheidung noch anstehen. • In der Folge können ausgehend von einer gemeinsamen Erklärung zur Klimaneutralität (unter- zeichnet durch den OB und die beiden Präsidenten) dann gemeinsame Arbeitskreise zum gegen- seitigen Informationsaustausch und ggf. ggf. auch bilaterale Kontakte zwischen relevanten Fach- ebenen initiiert werden. • Begleitend könnte auch die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema abgestimmt und in unregelmäßigen Abständen gemeinsam umgesetzte Bauprojekte oder weitere Maßnahmen der Öffentlichkeit prä- sentiert werden. Was und Wen? Zielvorgabe: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Unterstützung bei der Zielverfolgung der Kli- maneutralität bei Stadtverwaltung und Hoch- schulen Zielgruppe Stadtverwaltung und lokale wissenschaftliche Institutionen. Was & Warum? Kontext, Motivation und Inhalt: Um was geht es bei dem Projekt? Was ist die Ausgangslage? Welche Probleme werden adressiert? Was sind Chancen und Potenziale in und für Karlsruhe? Sowohl die Stadt Karlsruhe als auch die Landesregierung streben bis 2040 eine weitgehend klimaneut- rale Verwaltung als Ziel an. Ergänzend laufen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und in der Hochschule Karlsruhe Wirtschaft und Technik (HsKA) Bestrebungen, eigene Initiativen zu starten. So wird in der HsKA unter dem Motto „Wir machen Campus.Miteinander“ über einen emissionsfreien Campus 2030+ unter Einbeziehung aller Mitglieder der Hochschule nachgedacht. Auch beim KIT gibt es interne Überlegungen, eine Strategie zur Umsetzung einer Klimaneutralität voraussichtlich bis 2035 zu verabschieden. Nachdem sowohl mit dem KIT als auch der HsKA enge Kontakte bestehen und beide Einrichtungen von der Bauverwaltung des Landes betreut werden, bietet es sich an, sich hinsichtlich der gemeinsa- men Zielsetzung zusammenzuschließen, sich bei der Umsetzung gegenseitig zu unterstützen und gegenseitige Lerneffekte zu nutzen. Dies kann öffentlichkeitswirksam in Form einer gemeins amen Erklärung oder eines „Klimaschutzpakts“ erfolgen. Bei Interesse können auch weitere wissenschaftliche Einrichtungen, wie z. B. die Pädagogische Hoch- schule (PH), die Karlshochschule oder Duale Hochschule einbezogen werden. Mit dem Klimaschutzpakt könnte sich die Stadt auch als Beispiel für andere Hochschulstandorte prä- sentieren. Wer? Treiber und Ansprechpartner Umwelt- und Arbeitsschutz Welche a) kommunalen Akteure und b) externe Kooperationspartner müssen einbezogen werden? a) KEK, Amt für Hochbau und Gebäudewirt- schaft, Amt für Abfallwirtschaft (Fuhrpark- management), IT-Amt, Stadtwerke Karlsru- he b) KIT, Hochschule Karlsruhe Wirtschaft und Technik, ggf. weitere Hochschulstandorte in 221 Handlungsfeld E: Übergreifendes Maßnahme E3.4 Klimaschutzpakt mit Karlsruher Hochschulen Wo noch? Gibt es bekannte und gute Fallbeispiele? • Klimaneutraler Campus Leuphana Universität Lüneburg (bereits umgesetzt) • Hochschule für Technik Stuttgart: Ziel klimaneutraler Campus 2030 • Christian-Albrechts-Universität Kiel: Ziel klimaneutraler Campus 2030 Was bringt es? Klimaschutzeffekt bzw. Reduktionspotential: Wie hoch schätzen Sie die CO 2 -Minderung ein (in Tonnen CO 2 )? Oder handelt es sich um eine Maßnahme, die in erster Linie Grundlagen für zukünf- tige CO 2 -Einsparungen schafft? Die Maßnahme wirkt unterstützend für das Projekt Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 und kann ebenfalls Unterstützungswirkung für die strategische Planung und Umsetzung am KIT und der Hoch- schule Karlsruhe entfalten, ggf. auch im Hinblick auf die Zuweisung baulicher Mittel durch das Land. Im Idealfall können Folgebeschlüsse zur Klimaneutralität weiterer Karlsruher Hochschulen initiiert wer- den. Gibt es positive Nebeneffekte durch die Maßnahme (z.B. Luftreinhaltung o.ä.)? Positive Außenwirkung der Stadt Karlsruhe, Vorbildfunktion für andere Hochschulstandorte Wann? Umsetzungszeitraum: Wie lange dauert es, bis das Projekt umgesetzt ist? Die Zusammenarbeit kann kurzfristig nach for- mellen Beschlüssen der beiden Hochschulen zur Klimaneutralität erfolgen. Risiken & Herausforderungen? Welche potenziellen Risiken und Herausforderungen bestehen? - Wieviel? Wie hoch schätzen Sie die Kosten des Projektes ein? Fallen laufende Kosten an, wenn ja in welcher Höhe? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Es ist kein spezieller Kostenaufwand bezogen auf die formalisierte Zusammenarbeit ersichtlich. Wann? Wirkzeitraum: Wie lange dauert es, bis die Wirkung nach Umsetzung zum Tragen kommt? Langfristige Wirkung 222
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Extrahierter Text
Klimaschutzkonzept Karlsruhe 2030 Monitoring und Prozessmanagement Um die ambitionierten Klimaschutzziele der Stadt Karlsruhe zu erreichen, ist einerseits eine Verstetigung und Weiterentwicklung des bisherigen Klimaschutzprozesses notwendig. Andererseits gilt es eine effektive Controlling-Struktur aufzubauen, mit deren Hilfe die Zielverfolgung sowie die Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenkatalogs begleitet, entsprechende Zwischenstände überprüft und erforderlichenfalls neu justiert werden können. Da dies nachvollziehbar und transparent gegenüber politischen Gremien und der Öffentlichkeit erfolgen soll, bedarf es darüber hinaus Festlegungen zur zukünftigen Berichterstattung. 1 Prozessverstetigung Dialogorientierte Organisationsstruktur Die in Abbildung 1 dargestellte Organisationsstruktur soll eine enge Zusammenarbeit zwischen strategischer und operativer Ebene gewährleisten. Dazu werden die bestehenden Zuständigkeiten wie folgt weiterentwickelt: Um grundsätzliche Entscheidungen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts vorzubereiten und die Entscheidungswege generell zu beschleunigen, wird ein Leitungszirkel unter Leitung von Dezernat 5 eingerichtet. Er stellt gewissermaßen eine „Vorstufe“ zu Beschlüssen der Bürgermeisterkonferenz (BMK) dar. Neben dem Oberbürgermeister und den Dezernaten 2, 4 und 6 sind hier auch die Amtsleitungen und Geschäftsführungen wesentlich an der Umsetzung beteiligter Dienststellen und Gesellschaften vertreten. Erste Sitzungen des Leitungszirkels fanden bereits in der Schlussphase der Erarbeitung für das neue Klimaschutzkonzept statt und sollen zukünftig anlassbezogen terminiert werden. Die Gesamtkoordination für das Klimaschutzkonzept obliegt weiterhin dem Umwelt und Arbeitsschutz (UA). Dies beinhaltet neben dem übergreifenden Projektmanagement die Geschäftsführung für alle Gruppen gemäß Projektstruktur, die Organisation des Monitorings und die Berichterstattung gegenüber den politischen Gremien und der Öffentlichkeit. Die Bearbeitung der einzelnen Klimaschutzmaßnahmen ist dagegen weiterhin dezentral angelegt, d.h. die Verantwortung für die Umsetzung verbleibt bei den jeweils zuständigen Dienststellen und Gesellschaften, wie sie in den Maßnahmenblättern jeweils ausgewiesen sind. Die bereits zum Start der Erarbeitungsphase installierte Projektgruppe (Leitung UA) unterstützt die Koordination des Gesamtprozesses, bewertet die erzielten Fortschritte und gibt Empfehlungen gegenüber dem Leitungszirkel ab. Sie erfüllt damit auch zeitglich die Rolle des „eea-Teams“, dem im Rahmen der Teilnahme am European Energie Award (eea) eine entsprechende Funktion zugedacht ist. In der Projektgruppe sind derzeit neben dem UA die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK), das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) sowie die Stadtwerke Karlsruhe vertreten. Der Klimaschutzbeirat ist bereits seit längerem eingerichtet. Er ist besetzt mit fachkundigen externer Institutionen aus Wissenschaft, Wirtschaft und ehrenamtlich tätigen Gruppen. Zudem können die Gemeinderatsfraktionen Vertreterinnen und Vertreter entsenden. Aufgabe des Beirats ist die Beratung von Entscheidungsträgern und die (kritische) Begleitung des Klimaschutzprozesses. Als weiteres Element sollen die fachbezogenen Arbeitskreise unter Einbezug externer Fachinstitutionen weitergeführt werden. Viele der im Maßnahmenkatalog enthaltenen Vorschläge gehen auf Impulse und Ideen aus diesen Arbeitskreisen zurück, die sich in der Anfangsphase der Konzepterstellung zu mehreren moderierten Workshops getroffen hatten. Es erscheint deshalb konsequent, die jeweiligen Akteure und deren Anregungen auch weiterhin in den Umsetzungsprozess einzubinden. Vorgesehen sind dazu moderierte Folgeworkshops im mindestens einjährigen Rhythmus. Zu berücksichtigen ist, dass für das Projekt der Klimaneutralen Verwaltung 2040 eine eigene, Projektstruktur etabliert wird, die sich vor allem in Bezug auf die Facharbeitskreise thematisch und organisatorisch aufgrund der Innenwirkung unterscheidet. Hier sollen in vier Arbeitskreisen (AK Gebäude, AK technische Anlagen, AK Dienstliche Mobilität sowie AK Beschaffung) die tangierten Dienststellen und städtischen Gesellschaften, ggf. unter Einbezug externer Fachberater, die notwendigen Strategien entwickeln und einzelne Umsetzungsmaßnahmen abstimmen. Doppelstrukturen sollen dabei ausdrücklich vermieden werden. Bereits vorhandene Arbeitsformen wie beispielsweise die regelmäßige Austauschrunde des HGW mit gebäudeverwaltenden Dienststellen sollten deshalb soweit möglich die vorgesehene Arbeitskreisfunktion übernehmen. Abb. 1: Vorgesehene Organisationsstruktur Klimaschutzkonzept 2030 Festigung als Querschnittsaufgabe Klimaschutz ist eine zentrale Querschnittsaufgabe, die in das Handeln aller Ressorts einer kommunalen Verwaltung einfließen muss. Um diesen Querschnittscharakter zu stärken, ist vorgesehen, die „Klimaneutrale Stadt“ und damit die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts zukünftig als eines von vier neuen Leitprojekten innerhalb des IQ-Korridorthemas „Grüne Stadt“ zu verankern. Klimanotstand Als weiterer Aspekt zur Festigung als Querschnittsaufgabe lässt sich der Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2019 zur Ausrufung des Klimanotstands anführen. Dieser beinhaltet, dass alle Gemeinderatsbeschlüsse auf ihre Klimarelevanz hin bewertet werden sollen. Ein entsprechendes Verfahren wurde zwischenzeitlich von der Verwaltung entwickelt. Es soll möglichst zeitlich parallel zur Beschlussfassung des Klimaschutzkonzepts eingeführt und zukünftig angewendet werden. Personelle Ressourcen Natürlich kann ein ambitionierter Klimaschutzansatz nur funktionieren, wenn hierfür ausreichend personelle Ressourcen vorhanden sind. Das betrifft zum einen die übergreifende Koordination und das Projektmanagement, das gegenüber dem Status quo (bislang eine Vollzeitstelle beim UA) deutlich verstärkt werden muss. Zum anderen die Umsetzungsebene, da viele der vorgeschlagenen Maßnahmen einen Zusatzaufwand darstellen, der sich nur durch zusätzliches Personal bewerkstelligen lässt. Umsetzungsplanung/Jahresprogramme Ein entscheidender Faktor wird es zudem sein, die in den Maßnahmenblättern beschriebenen Ansätze und Projekte in eine konkrete Umsetzungsplanung zu überführen. Dies soll in Form von Jahresprogrammen erfolgen, aus der die vorgesehenen Umsetzungsschritte der kommenden zwölf Monate hervorgehen. Diese sind dann auch für die Haushaltsplanaufstellung sowohl hinsichtlich ihres Finanzbedarfs als auch der notwendigen Personellen Ressourcen zu berücksichtigen. An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Maßnahmenkatalog nicht für die nächsten zehn Jahre „in Stein gemeißelt“ sein wird. Das Klimaschutzkonzept soll ausdrücklich kein statisches Papier sein, sondern bedarfsweise angepasst und fortgeschrieben werden können. Sobald sich andere Entwicklungen abzeichnen oder konkrete neue Vorschläge eingebracht werden, die geeignet sind, einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung zu leisten, sollen diese einbezogen und der Maßnahmenkatalog bei Bedarf ergänzt werden. Andererseits können Maßnahmen, die abgeschlossen oder in ihrer Wirkung kaum Schlagkraft entfalten, auch wieder gestrichen werden. Dahingehende Vorschläge werden dem Gemeinderat vorzugsweise im Rahmen der vorgesehen jährlichen (Kurz-)Berichterstattung zur Entscheidung vorgelegt. European Energy Award Bereits seit 2008 beteiligt sich die Stadt Karlsruhe am European Energy Award (eea). Bestandteil des Managementsystems ist eine Auditierung durch einen externen Gutachter, um die erreichten Fortschritte in Form eines nachgewiesenen Zielerreichungsgrads zu quantifizieren. Dadurch stellt der eea einen weiteren Baustein zur Erfolgsbewertung städtischer Klimaschutzaktivitäten dar und soll weitergeführt werden. Die hierfür anfallenden Kosten (jährlicher Teilnahmebetrag und Entgelt für die vorgeschriebene externe Begleitung durch einen akkreditierten Berater) lassen sich dabei weitgehend oder zumindest teilweise durch die Bonusregelung für ausgezeichnete eea-Kommunen beim Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus wieder ausgleichen. 2 Controlling Maßnahmenverfolgung und -bewertung Als zentraler Bestandteil der Umsetzungskontrolle muss eine regelmäßige Maßnahmenverfolgung und -bewertung gewährleistet sein. Neben dem mündlichen Austausch etwa in den Facharbeitskreisen ist dazu zukünftig eine jährliche Abfrage des Umsetzungsstands bei den beteiligten Dienststellen und Gesellschaften vorgesehen. Hierüber soll auch das Erreichen von zeitlichen Meilensteinen sowie das Einhalten geplanter finanzieller und personeller Ressourcen überprüft werden. Stadtintern muss dazu noch eine geeignete Abfrageroutine entwickelt werden, um die benötigten Informationen möglichst unaufwändig und in einem festen Zeitfenster einzusammeln. Der übermittelte Fortschritt soll dann durch die Projektgruppe bewertet und ggf. notwendiger Nachsteuerungsbedarf mit den betroffenen Akteuren diskutiert und festgehalten werden. Maßnahmenbezogene Indikatoren/Kennzahlen Für das Controlling sind außerdem - soweit sinnvoll und machbar - maßnahmenspezifische Indikatoren bzw. Kennzahlen festzulegen, die ebenfalls im Zuge der jährlichen Abfrage und möglichst ohne zusätzlichen Erhebungsaufwand zusammengetragen werden. Das ist vor allem auch für solche Maßnahmen wichtig, die sich nicht direkt in CO 2 -Einsparung messen lassen bzw. auf Grund der Bilanzierungsprinzipien keine direkte Berücksichtigung finden. Dafür muss das Kennzahlenliste aus den bisherigen Fortschrittsberichten deutlich erweitert bzw. angepasst werden. Es ist vorgesehen, noch im ersten Halbjahr 2020 eine auf das Klimaschutzkonzept angepasstes Kennzahlenset zu erstellen und verwaltungsintern abzustimmen. Sie wird dann für zukünftige Umsetzungsberichte Anwendung finden. Energie- und CO 2 -Bilanz Wesentliche Messgröße für den Erfolg der kommunalen Klimaschutzbemühungen bleibt nach wie vor die Energie- und CO 2 -Bilanzierung. Sie soll auch zukünftig basierend auf dem etablierten BICO2-Tool mit fachlicher Unterstützjung durch das Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) alle zwei Jahre aktualisiert werden. Für das Klimaschutzkonzept erfolgte bereits eine Fortschreibung für die Jahre 2016 und 2017. In der zweiten Jahreshälfte 2020 soll die Fortschreibung für die Jahre 2018 (validiert) und 2019 (vorläufig) angegangen und 2021 übergangsweise nochmals eine Zwischenaktualisierung (Validierung der 2019er-Daten und vorläufige Bilanz 2020) vorgenommen werden – in Vorbereitung des dann vorzulegenden ersten erweiterten Fortschrittsberichts (s.u.). Das ifeu selbst empfiehlt Kommunen eine Fortschreibung im zwei- bis dreijährigen Turnus, zumal die Erstellung einer Bilanz im Gegensatz zur Erhebung einzelner Indikatoren deutlich komplexer und zeitaufwändiger ist. Für eine jährliche Bilanzierung, wie sie auch in Karlsruhe gelegentlich gefordert wird, sieht das ifeu keine unmittelbare Veranlassung, da die Betrachtung des Fortschritts immer über mehrere Jahre hinweg beurteilt werden sollte, um beispielsweise konjunkturelle Einflüsse in einzelnen Jahren auszuschließen. Im Zuge der Erarbeitungsphase für das neue Klimaschutzkonzept bzw. im Rahmen der Online- Beteiligung wurde die Bilanzierungsmethodik vereinzelt kritisiert oder als unvollständig bezeichnet. Die Kritikpunkte betreffen insbesondere die „Unterschlagung“ von Großverbrauchern wie das Rheinhafendampfkraftwerk (RDK) oder die Mineralölraffinerie MiRO. Auch wurde die Nichtberücksichtigung des Flughafens Baden-Badens bzw. des von der Karlsruher Bürgerschaft verursachten Flugaufkommens beanstandet. Festzuhalten bleibt hierzu, dass die Systematik der endenergiebilanzierten Territorialbilanz, wie sie dem BICO2-Tool und damit der ifeu-Bilanzierung zu Grunde liegt, ihre festgelegten Grenzen und auch durchaus einige Schwächen hat: Die öffentliche Energieerzeugung und damit auch das RDK geht nicht direkt mit ihrem Verbrauch ein, ist also kein Bestandteil des Industrie- oder Gewerbesektors, sondern wird indirekt über entsprechende Emissionsfaktoren bei den Energieträgern für Strom (Bundesmix) und Wärme berücksichtigt. Die MiRO als größte deutsche Raffinerie wird ebenfalls als „Energieumwandlungsanlage“ angesehen. Primärenergieträger werden dort, ähnlich den Prozessen in Kraftwerken, in andere Energieformen umgewandelt. Die Emissionen der Raffinerie werden deshalb nicht zu 100 % Karlsruhe zugeschrieben, sondern nur anteilig nach Verbrauchsmengen im Stadtgebiet Karlsruhe. Die Emissionen, verursacht durch Umwandlung der Mineralölprodukte in der Raffinerie und deren Nutzung, finden sich inklusive der Prozesskette im Sektor Verkehr und dem weiteren Verbrauch von Mineralölprodukten, wie beispielsweise dem Heizölverbrauch, wieder. Emissionen, die nicht durch den direkten Energieverbrauch auf dem Stadtgebiet verursacht werden, sind in der Bilanz nicht enthalten und wären ohnehin aus der kommunalen Perspektive kaum abgrenzbar. Dies betrifft insbesondere Emissionen aus der Ernährung, dem Konsum oder der überregionale Mobilität (und damit auch Flugreisen). In Bezug auf die herangezogenen Daten zum KfZ-Verkehr ist festzustellen, dass diese aus Konsistenzgründen ausschließlich auf Zählstellen des Landes beruhen, die vor allem an größeren Ausfallstraßen platziert sind und damit vorrangig den Pendelverkehr abbilden. Auch Autobahnabschnitte, die über die eigene Gemarkungsgrenze führen, fließen mit ein, während der innerstädtische Verkehr eher unterrepräsentiert ist. Städtische Aktivitäten außerhalb der eigenen Gemarkung können in der Bilanz nicht als solche dargestellt werden. Darunter fallen etwa die Windkraftbeteiligungen der Stadtwerke Karlsruhe, die energetische Verwertung der Karlsruher Bioabfälle in externen Trockenvergärungsanlagen oder die über den Karlsruher Klimafonds realisierten CO2-Kompensationen. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit, diese nachrichtlich mit auszuweisen. Alles in allem sind also gewisse Einschränkungen bei der Bilanzierungssystematik nicht zu verhehlen. Allerdings gibt es bislang kein anderes anerkanntes System, das diese Defizite ausgleichen würde. Auch das Land Baden-Württemberg empfiehlt den Kommunen nach wie vor die Nutzung des BICO2- Tools und fördert die Anwendung für kleinere Kommunen sogar. Deshalb besteht derzeit kein Anlass, „umzusatteln“ oder gar im Alleingang einen „Karlsruher Bilanzierungsweg“ einzuschlagen, zumal dann auch keine Vergleichbarkeit mit den Bilanzen anderer Kommunen mehr vorhanden wäre. Außerdem ist anzumerken, dass sich die Methodik der kommunalen Bilanzierung generell in Weiterentwicklung befindet. Eine bundesweite Arbeitsgruppe unter Leitung des Umweltbundesamts stimmt sich dazu regelmäßig ab. In dieser Gruppe ist auch das ifeu federführend mit vertreten, sodass dort empfohlene Änderungen oder Anpassungen unmittelbar in die Fortschreibung der Karlsruher Bilanz einfließen können. Umsetzungstool Generell möglich und weiter zu prüfen wäre die Verwendung einer EDV-gestützten Lösung für das Umsetzungscontrolling. Mittlerweile gibt es auf dem Markt einige Anwendungen für die kommunale Ebene, die dabei helfen sollen, Maßnahmenverfolgung, Kennnzahlenpflege und Berichterstattung „aus einem Guß“ zu bewerkstelligen. Entsprechende Programme sollen deshalb auch im Austausch mit anderen Kommunen sondiert und kritisch hinsichtlich ihrem Kosten-Nutzen-Effekt beleuchtet werden. 3 Berichterstattung Die Stadt Karlsruhe veröffentlichte bisher im Abstand von zwei bis drei Jahren insgesamt vier Fortschrittsberichte zum Klimaschutz, in denen ausführlich über die Umsetzung von Klimaschutzaktivitäten und die Weiterentwicklung der CO 2 -Bilanz, einschließlich ergänzender Kennzahlen berichtet wurde. Zukünftig soll ein jährlicher Austausch zwischen Politik und Verwaltung zum Stand des Klimaschutzes ermöglicht werden. Dazu ist die bisherige Form der Berichterstattung allerdings nicht geeignet und soll in folgender Weise angepasst werden: Jährlicher Kurzbericht Vorgesehen ist zukünftig ein jährlicher Kurzbericht. Dieser soll möglichst unaufwändig gestaltet sein und in Tabellenform kurz und knapp zu jeder Maßnahmen Auskunft geben - was im zurückliegenden Berichtszeitraum umgesetzt wurde, - welcher Nachsteuerungsbedarf besteht, - welche weiteren Umsetzungsschritte in den folgenden 12 Monaten vorgesehen sind und - wie sich die dazugehörige Kennzahl (soweit eine festgelegt wurde) entwickelt hat. Der Bericht wird als Vorlage für den zuständigen Ausschuss für Umwelt und Gesundheit aufbereitet und im Anschluss an die gemeinderätliche Kenntnisnahme veröffentlicht. Erweiterter Fortschrittsbericht Alle zwei Jahre erscheint ein erweiterter Bericht, der zusäztzlich zur tabellarischen Übersicht über die Aktualisierung der Energie und CO 2 -Bilanz informiert und ergänzende Kurzberichte zu einigen Schwerpunktprojekten oder ausgewählten Aktivitäten enthält (z.B. Stand der PV-Offensive, Entwicklung bei der Klimaallianz etc.). Der Vorlage des Berichts in den gemeinderätlichen Gremien ist für das Ende eines ungeraden Jahres und damit erstmals für Ende 2021 vorgesehen, damit die Erkenntnisse hieraus im Folgejahr in die Aufstellung des Haushaltsplans einfließen können. Eine überlegenswerte Option wäre zudem, ob die anschließende Publikation des Berichts mit einer öffentlichen Veranstaltung kombiniert werden kann (z.B. Neuauflage des Klimaforums, siehe dazu auch weiter unten bei den Ausführungen zum Kommunkikationskozept). Abschließend sind in Abbildung 2 nochmals die aufgezeigten Bausteine für das zukünftige Klimaschutzmonitoring übersichtlich zusammengefasst: Abb. 2: Bausteine für das zukünftige Klimaschutzmonitoring
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Extrahierter Text
Klimaschutzkonzept 2030: Übersicht Abschätzung Kosten und Ressourcenbedarf sowie erzielbare CO2-Einsparungen Bemerkungen Einsparung Gerechnet mit Emissionsfaktoren 2030 KLIMA-Szenario Stellen- anteile* €/a* € (einmalig) €/a A1 Grundlagen der künftigen Energieversorgung 1.1 Energieleitplan 220.000 Einmalige Kosten für externe Beauftragung. Vorfinanzierung über internen Klimaschutzfonds. Da zukünftig gesetzliche Vorgabe zur Erstellung Wärmepläne, Kostenübernahme im Rahmen Konnexität durch Land, d.h. komplette Deckung. Keine unmittelbare Einsparung, planerisch-strategisches Instrument für zukünftige CO2-Einsparungen. 1.2 Roadmap für eine Transformation (Defossilisierung) der Wärmeversorgung 50.000 Vorarbeiten über laufendes DACH-Projekt abgedeckt. Einmalige Kosten für externe Beauftragung. Finanzierung über interner Klimaschutzfonds und Kostenbeteiligung Stadtwerke, genaue Verteilung noch in Klärung. Verknüpfung mit Energieleitplan, d.h. voraussichtliche Kostendeckung städt. Anteil durch Zuschussbetrag Land. Keine unmittelbare Einsparung, planerisch-strategisches Instrument für zukünftige CO2-Einsparungen. 1.3 Nachhaltigkeitsorientierte Produktgestaltung der Stadtwerke Interne Kosten und Refinanzierung SwK (zum Teil abgedeckt über zusätzliche Beratungsleistung siehe unter E2.1) [58.000] Rechnerischer Effekt bei angestrebter Steigerung Ökostrom- und Ökogaskunden auf 50 % - keine direkte Anrechnung CO2-Bilanz möglich. A2 Fernwärme und Tiefengeothermie 2.1 Weiterer Ausbau und Verdichtung des FernwärmenetzesInterne Kosten und Refinanzierung SwK, durchschnittliches Investitionsvolumen von ca. 10 Mio. €/a soll beibehalten werden. 15.300 2.2 Potenzialanalyse und Realisierung fernwärmebasierter Kältelösungen Kosten für Potenzialanalyse Nahkältearealen über Energieleitplan (A1.1) gedeckt. Ansonsten Interne Kosten und Refinanzierung SwK für Anlagenrealisierung 200 Annahme: 1 neue Anlage pro Jahr, Technlogie ist unter aktuellen Rahmenbedingungen nur schwer zu vermarkten 2.3 Großwärmepumpe zur Optimierung des FernwärmenetzesInterne Kosten und Refinanzierung SwK 4.200 Bei 20 MW angedachter Auslegung Wärmepumpe 2.4 Nutzung der TiefengeothermiePlanungs- und Investkosten durch Deutsche Erdwärme, keine städt. Mittel erforderlich, perspektivisch Interne Kosten und Refinanzierung SwK durch Wärmebezug. 11.000 Bezogen auf 50 GWh angenommene Stromproduktion und Annahme, dass bis 2030 noch keine Wärmeproduktion A3 Dezentrale Wärmeversorgung 3.1 Realisierung von Nahwärmesystemen und dezentralen Wärmespeichern 60.000 Einmalige Kosten für externe Beauftragung Machbarkeitsstudie. Annahme: 1 Machbarkeitsstudie in 2021 und 2 Machbarkeitsstudien in 2022 mit städt. Anteil von je ca. 20.000 € (Gesamtkosten pro Studie ca. 50.000 €, Rest Bundesförderung 60 %). Finanzierung Netz durch Investor (ggf. auch SwK) 10.000 Bei Annahme, dass bis 2030 10 zusätzliche Netze mit Wärmeabsatz von bis zu 50 GWh. 3.2 Steigerung der Versorgung mit privater WärmepumpeKosten Teilschritte in anderen Maßnahmenblättern enthalten (insb. A1.1 Energieleitplan, B2.3/E2.1 Sanierungsberatung sowie E2.2 kommunale Förderung) sowie interne Kosten und Refinanzierung SwK 8.500 Bei Annahme, dass bis 2030 zusätzliche Wärmeerzeugung über Wärmepumpen im Umfang von bis zu 50 GWh. 3.3 Biomasse: Konsequentere Ausnutzung bestehender Potenziale 15.000 Einmalige Kosten für externe Beauftragung Machbarkeitsstudie Pyrolyseanlage. Finanzierung über Klimaschutzfonds. Bei Weiterverfolgung einer eigenen Pyrolyseanlage Finanzierung Planung und Investition noch zu klären. 2.700 Grundlage: Potenzialberechnung Green City (Schwerpunkt holzige Abfälle Kompostplätze) von 16 GWh. 3.4 Wärmenutzung AbwasserKosten für die Potenzialermittlung über Energieleitplan (A1.1) und nahwärmebezogene Machbarkeitsstudien (siehe A3.1) gedeckt. Entwicklung Contractingmodell interne Kosten und Refinanzierung SwK 2.700 3.5 Abwärme aus der IndustrieFinanzierung in 2020 über DACH-Projekt abgedeckt. Bei Umsetzung von Projekten ggf. interne Kosten und Refinanzierung SwK 3.6 Ausbau der Kraft-Wärme-KopplungInterne Kosten und Refinanzierung SwK (zum Teil abgedeckt über zusätzliche Beratungsleistung siehe unter E2.1) 2.400 Konservative Annahme: Bis 2030 150 zusätzliche BHKW-Anlagen. Berechnete Einsparung gilt für 2030 nur unter Voraussetzung, dass Gas-BHKWs mit mind. 50 % Biogasanteil betrieben werden. A4 Solarenergie 4.1 Photovoltaik-BeratungsoffensivePersonal- und Sachkosten KEK für Ausbau Beratung unter E.2.1 Beratungszentrum Klimaschutz enthalten. Angesetzt werden zwei Beratungsstelle für PV. 4.2 Ausbau unterstützender DienstleistungsangeboteInterne Kosten und Refinanzierung SwK (zum Teil abgedeckt über zusätzliche Beratungsleistung siehe unter E2.1) 4.3 Realisierung weiterer Solarparks und Strom-CommunitiesSolarparks: Kosten für die Potenzialermittlung über A1.1 Energieleitplan, Finanzierung Anlagen über Investor/Energie- genossenschaft (je nach Modell mit Einlagen von Bürgern) Stromcommunities: Interne Kosten und Refinanzierung SwK bzw. BES 4.4 Gezielter Ausbau von PV auf Dachflächen von Gewerbe / Industrie Notwendigen Personal- und Sachkosten KEK für Beratung siehe unter E.2.1. Bei Anlagenrealisierung durch SwK interne Kosten und Refinanzierung SwK 4.5 Ausrollung von Mieterstromprojekten mit der Wohnungswirtschaft Interne Kosten und Refinanzierung KES sowie (bei Ausweitung Modell auf andere Bauträger) durch SwK 4.6 SolarthermienutzungKosten Teilschritte in anderen Maßnahmenblättern enthalten (insb. A1.1 Energieleitplan, A3.1 Nahwärmekonzepte, B2.3/E2.1 Sanierungsberatung) 3.100 Annahme: Bis 2030 zusätzlich 15 GWh Wärmeerzeugung durch Solarthermie B1 Städtische Planung und Politik 1.1 Strategie und Grundsatzentscheid für eine klimaschutzgerechte Bauleitplanung 2,5207.500100.000 Mehraufwand für Energiekonzepte durch Erhöhung des Planungsbudgets bei StplA, aktuell insb. Zukunft Nord, Neureut Zentrum III und Oberer Säuterich. Derzeit reiner Schätzwert, Erfahrungswerte und Ablaufroutine nach Erstellung erster Konzepte für Präzisierung erforderlich. Eine Stelle Stadtplanungsamt für die administrative Unterstützung der Maßnahmen wie z.B. erhöhte Fallzahlen bei Auftragsvergaben, Buchungen im Finanzwesen etc. Zusätzliche 1,5 Stelle ZJD wegen erhöhtem Beratungsaufwand 5.000 Abgeschätze Minderung bezogen auf prognostizierten Zubau von zusätzlichen 3.000 Wohnungen in drei großen neuen Baugebieten (Einsparung ergibt sich aus Differenz zw. heutigem Energiestandard und hohem angenommenen Gebäudestandard). Anrechnung als Einsparung, da Zubau in Szenarien bereits berücksichtigt. 1.2 PV-Pflicht für NeubautenKeine zusätzlichen Kosten städt. Haushalt, Mehraufwand für Prüfung unter B1.5 Effekt bereits Bestandteil von A3.1-A3.5 1.3 Anpassung der Vorgaben beim Verkauf städt. Grundstücke 183.000 Mehraufwand bei LA für Abwicklung Grundstücksverkehr, notwendige Stellenanteile sind noch im Zuge Umsetzung zu evaluieren, angesetzt hier mit 1 Stelle gehobener Dienst. Effekt bereits Bestandteil von B1.1 1.4 Langfristig ausgerichtete BodenvorratspolitikKeine zusätzlichen Kosten, Annahme: Beibehaltung bisheriger Budgets Keine unmittelbare Einsparung, strategisches Instrument für zukünftige CO2-Einsparungen. 1.5 Kontrolle und Vollzug energetischer Standards 2166.000 Je eine Stelle BOA und LA, gehobener Dienst. Bedarf bei UA für Unterstütztungsleistungen noch zu evaluieren Unterstützendes Instrument auchfür Effekte unter B1.1 B2 Sanierungsoffensive 2.1 Modernisierungsbündnis mit WohnungsbauakteurenPersonalkosten für 1 Vollzeitstelle und Sachkostenbudget in E.2.1 Beratungszentrum Klimaschutz enthalten. Anteilige Förderung über 3 Jahre über Förderantrag Qualitätsnetzwerk Bauen angestrebt. 2.2 Ausweitung der Energiequartier-Initiative 0,541.500160.000 Bei Annahme 3 neue Quartiere/a und bezogen auf DHH 2021/22 städt. Kostenanteil ca. 140.000 € in 20121 und ca. 182.000 € in 2022 (ca. 160.000 € Mittelwert p.a.). Gesamtkosten in beiden Haushaltsjahren betragen ca. 910.000 €, davon 65 % Förderanteil. Zwischenfinanzierung in 2020 über Klimaschutzfonds bei Start neuer Quartiere schon in 2020. Zusätzlich Kosten/Eigenanteil für Weiterführung laufende/bereits begonnene Projekte in Wettersbach, Stupferich und Grötzingen NICHT enthalten, da bereits GR-Beschlüsse hierzu. 0,5 zusätzliche Verwaltungsstelle bei UA zur formellen Abwicklung Fördermanagement 2.3 Aufsuchende QuartiersenergieberatungVoraussetzung: Zwei Vollzeitstellen für allg. Energie- und Sanierungsberatung im Stadtgebiet sowie 30% Assistenzstelle für die Organisation der Energiekarawanen. Sind in E.2.1 Beratungszentrum Klimaschutz enthalten. 2.4 Ausbau des Contractings im Bereich energetische Sanierung Keine zusätzlichen Kosten, ist über B.2.1 Modernisierungsbündnis bzw. E.2.1 Beratungszentrum Klimaschutz abgedeckt. 2.5 Konstruktive Kooperation Denkmalschutz & Energie 0,541.500 Keine zusätzlichen Kosten, ist über B.2.1 Modernisierungsbündnis bzw. E.2.1 Beratungszentrum Klimaschutz abgedeckt. 0,5 Stelle ZJD wegen erhöhtem Beratungsaufwand 2.6 Volkswohnung als Klimaschutzvorreiter bei der Bestandssanierung Interne Kosten und Refinanzierung durch Vowo. Eine Personalaufstockung ist erforderlich. Bisheriges Modernisierungsbudget (ca. 9,5 Mio. €/a) wird deutlich auf ca. 50 Mio. €/a erhöht. C1 Klimaallianz 1.1 Klimamanagement für den Bereich Wirtschaft 183.00015.000 1 Vollzeitstelle gehobener Dienst, es besteht derzeit noch Fördermöglichkeit 65 % für 3 Jahre über PtJ. Zuordnung UA oder KEK noch offen. Sachmittelansatz 15.000 €/a Keine unmittelbare Einsparung, Voraussetzung für nachfolgende Maßnahmen. Grundlage: Potenzialberechnung Green City mit zusätzlichem erschließbarem Abwärmepotenzial von 13 GW Einsparung CO2 (t/Jahr) in 2030 65.000 Aufgrund Maßnahmenbündel (einschl. B1.2 und E1.3) nur zusammengefasste Abschätzung sinnvoll. Annahme: Zubau bis 2030 von zusätzlich 300 MW auf rund 340 MW, ist gegenüber bisherigen Annahmen Maßnahmenblätter (lediglich Verdreifachung Erzeugungskapazität innerhalb 10 Jahre) deutlich hochgesetzt. zusätzliches Personal 50.000 Aufgrund Maßnahmenbündel nur zusammengefasste Abschätzung sinnvoll. Annahme: Steigerung Sanierungsrate auf 2 %. Bezugsgröße ist Wärmeverbrauch Haushalte und kleinerer Anteil GHD und zusätzliche Annahme, dass sanierte Gebäude ca. 60 % des Ausgangswerts einsparen. ZifferMaßnahmezusätzliche Finanzmittel** Bemerkungen Personalressourcen/Kosten 1.2 Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen 50.000 Personaleinsatz über B.1.2 Klimamanagement Wirtschaft abgedeckt. Sachmittelbudget für Bewerbung, Jahreskonferenz etc. 15.400 Abschätzung für 250 Betriebe und Annahme, dass resultierend aus Teilname mindestens eine größere Maßnahme pro Betrieb zusätzlich umgesetzt wird. C2 Netzwerk und Erfahrungsaustausch 2.1 KlimastammtischKosten über C1.1 Klimamanagement Wirtschaft abgedeckt. Keine Abschätzung möglich 2.2 Neue Energieeffizienz-Netzwerke startenKosten externe Moderation/Begleitung über Teilnahmenetgelte Unternehmen und Förderung gedeckt, allg. Koordination über C1.1 Klimamanagement Wirtschaft abgedeckt. 10.000 Abschätzung für ein neues Netzwerk mit durchschnittlicher Einsparung 2.3 Energienetzwerk Green ITKosten über C1.1 Klimamanagement Wirtschaft abgedeckt. 1.400 Abschätzung für bestimmte Annahmen (siehe Maßnahmenblatt). 2.4 Bündelung und Weiterführung von Fortbildungs- und Beratungsangeboten Keine zusätzlichen KostenKeine Abschätzung möglich 2.5 Energiekonzepte GewerbegebieteKonkretisierung möglicher Projektzuschnitt und Prüfung externer Finanzierung erst im Laufe 2020 möglich, keine Mittelvormerkung. Erforderlichenfalls Finanzierung Eigenanteil aus allg. Budget Klimaschutz oder Klimaschutzfonds. Noch keine Abschätzung möglich D1 Reduzierung des motorisieren Verkehrs 1.1 Karlsruhe Modellkommune für eine nachaltige Verkehrswende Übergreifender Ansatz. Planung konkreter Maßnahmen liegt noch nicht vor. Deshalb können Ressourcen noch nicht abgeschätzt werden, z.T. bereits Bestandteil nachfolgender Maßnahmen (insb. D1.2 und D1.5). Keine Abschätzung möglich 1.2 Regulation MIV-Einfuhr im Innenstadtbereich 20.000 Bestandteil des anstehenden Konzepts für das Leitprojekt "Öffentlicher Raum und Mobilität“. Teilbereich autofreie Innenstadt: Planung konkreter Maßnahmen liegt noch nicht vor, zusätzlicher Ressourcenbedarf derzeit nicht bezifferbar. Kostenansätze D1.2 - D1.6: Standardbudgetwerte StPlA, um Umsetzung mit externer Unterstützng (z.B. Gutachten, Planungen, Erhebungen etc.) zu ermöglichen. Keine Abschätzung möglich 1.3 Schaffung stellplatzfreier Bereiche und Quartiere im öffentlichen Raum 20.000 Konkrete Maßnahmen bzw. Umfang Umbau von Stellplätzen noch offen, zusätzlicher Ressourcenbedarf derzeit nicht bezifferbar. Keine Abschätzung möglich 1.4 Stellplatzschlüssel reduzieren im privaten Bereich 20.000 Keine zusätzlichen Kosten, Kosten für Mobilitätskonzepte Bestandteil von D1.2 Keine Abschätzung möglich 1.5 Weitere Unterstützung des Carsharings 20.000 Kosten für Planung und Umsetzung konkreter Umbaumaßnahmen werden über Verkehrsbudgets StPlA/TBA abgebildet. Kosten durch Wegfall geringe Anzahl bewirtschafteter Stellplätze, derzeit nicht bezifferbar. Keine Abschätzung möglich 1.6 Realisierung einer Citylogistik nach Abschluss der Kombilösung 20.000 Bestandteil des laufenden Projekts RegioKArgo und des Leitprojekts "Öffentlicher Raum und Mobilität“. Projektumsetzung ist noch nicht festgelegt/beschrieben; zusätzlicher Ressourcenbedarf derzeit nicht bezifferbar. Keine Abschätzung möglich 1.7 Klimafreundliche Mobilität erlebbar und sichtbar machen 50.000 Kosten für vorgeschlagene Projekte z.B. Umtauschaktion Führerschein-ÖPNV-Ticket müssen erst ermittelt werden. Vormerkung Betrag wird als sinnvoll erachtet. Keine Abschätzung möglich 183.000 Zusätzlicher Personalbedarf TBA für Bereich D1, insb. D1.2: 1 Planstelle D2 Ausbau des öff. Personennahverkehrs (ÖPNV) 2.1 NetzausbauProjektspezifische Entscheidung und Finanzierung durch KVV/VBK. Das dadurch bedingte Defizit muss durch Zuschuss aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden. Keine Abschätzung möglich 2.2 KapazitätssteigerungProjektspezifische Entscheidung und Finanzierung durch KVV/VBK. Das dadurch bedingte Defizit muss durch Zuschuss aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden. Keine Abschätzung möglich 2.3 Weiterentwicklung TarifsystemProjektspezifische Entscheidung und Finanzierung durch KVV/VBK. Bei Weiterführung kostenlose ÖPNV-Nutzung Stadtfest und Adventssamstage separate Kostentragung Stadt von ca. 780.000 €/a. Keine Abschätzung möglich 2.4 RegioMOVE und Integration neuer MobilitätsdienstleisterBestandteil des laufenden Projekts regioMOVE. Kosten abhängig von ausstehender Grundsatzentscheidung und Umfang Weiterführung. Bei Bau und Betrieb weiterer Ports Klärung Kostenverteilung KVV/VBK und Stadt erforderlich, deshalb noch keine Kosten berücksichtigt. Keine Abschätzung möglich 2.5 Konsequente Bevorrechtigung 200.000 Zusatzkosten für Umbau/Neukonzeption von Lichtsignalanlagen an verbleibenden Knotenpunkten ca. 200.000 €/a Keine Abschätzung möglich 2.6 Klimafreundliche BusflotteInterne Kosten VBK. Die VBK können derzeit die aktuellen Abschreibungen nicht refinanzieren (d.h. weiterer Anstieg des Defizits). Direkte Ergebnisbelastung ab 2023 beim best case mit mind. 1 Mio. €/Jahr, beim worst case mind. 3 Mio. €/Jahr. Das dadurch bedingte Defizit muss durch Zuschuss aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden. [2.100] Reale Einsparung, aber aus Konsistenzgründen nicht angerechnet, da Effekte Verkehrsmaßnahmen weitgehend nicht berechenbar und maßnahmenorientierter Reduktionsbedarf 2030 separat ausgewiesen wird (siehe Tabellenende!) 183.000 Zusätzlicher Personalbedarf TBA für Bereich D2, insb. D2.1 und D2.5: 1 Planstelle D 3 Ausbau der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur 3.1 Pilotprojekte zur Elektrifizierung der KfZ-FlotteMögliche Kosten für die Stadt müssen projektspezifisch geprüft werden, sind aber nicht im größeren Umfang erkennbar. [13.500] Überschlägige Berechnung für 2030 auf Basis (konservativer) Annahme von Anteil 10 % Elektroautos im Stadtgebiet Voraussetzung Ökostrombezug). Nur nachrichtliche Ausweisung, aus Konsistenzgründen nicht angerechnet, da Effekte Verkehrsmaßnahmen weitgehend nicht berechenbar und maßnahmenorientierter Reduktionsbedarf 2030 separat ausgewiesen wird (siehe Tabellenende!) 3.2 Ausbau Ladeinfrastruktur im privaten RaumKeine relevanten zusätzlichen Kosten für Stadt erkennbar. Projektspezifisch interne Kosten und Refinanzierung SwK als wesentlicher Akteur Unterstützungsfunktion für Effekt unter D3.1 3.3 Ausbau Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum 500.000 Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ist auch öffentliche Aufgabe! Deshalb Ansatz von 0,5 Mio. €/a pauschal ohne Berücksichtigung möglicher Förderungen. Projektspezifisch interne Kosten und Refinanzierung SwK als weiterer Akteur. Unterstützungsfunktion für Effekt unter D3.1 D4 Stärkung des Fuß- und Radverkehrs 4.1 Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt 2 166.0001.500.000 Bei Orientierung an Empfehlungen Nationaler Radverkehrsplan müsste Radverkehrsbudget für Umbau zur Fahrradstadt von bislang ca. 1,5 Mio. € auf 3 Mio.€/a verdoppelt werden. In Bezug auf Stellen ebenfalls Aufstockung erforderlich, angesetzt wird je 1 zusätzliche Stelle bei StplA und TBA. Keine Abschätzung möglich 4.2 Regionalradwege 30.000 Städtischer Kostenanteil für Bau der Radschnellwege wird voraussichtlich bei 3 - 5 Mio. € pro Maßnahme liegen, davon pauschaler klimaschutzrelevanter Ansatz von 50 %, d.h. 1,5 - 2,5 Mio. € pro Maßnahme. Zeitliche Perspektive Realisierung noch offen, deshalb noch keine Kostenausweisung. Standardbudgetwert StPlA, um Umsetzung mit externer Unterstützung (z.B. Gutachten, Planungen, Erhebungen etc.) zu ermöglichen. Keine Abschätzung möglich 4.3 Ausbau von Radabstellanlagen 130.000 Bisherige Budgetaustattung TBA für größere Maßnahmen über Installation neuer Fahrradständer hinaus ist unzureichend. Beispiel: Kosten Fahrradbox ca. 50.000 €/Anlage, 3 Fahrradboxen (á Größe Abtalbahnhof) ca. 150.000 €. Bei pauschalem klimaschutzrelevantem Ansatz von 50 % jährlicher Zusatzbedarf ca. 100.000 €. Zusätzlich Kostenansatz Stadtplanungsamt 30.000 € als Standardbudgetwert, um Umsetzung mit externer Unterstützng (z.B. Gutachten, Planungen, Erhebungen etc.) zu ermöglichen. Eine größere Sonderfinanzierung müsste voraussichtlich bei der angedachten Umnutzung eines Innenstadt-Parkhauses für den Radverkehr erfolgen. Keine Abschätzung möglich 4.4 Erweiterung des Leihfahrradsystems (Fokus Lastenrad) 250.000 Weiterführung Förderprogramm Lastenrad mit 200.000 €/a angesetzt Erweiterung Leihradsystem um Lastenradflotte mit 50.000 € angesetzt. Evtl. zusätzlich erforderliche Kosten für Ausbau Infrastruktur noch nicht enthalten. Keine Abschätzung möglich 4.5 Fußverkehrsförderung 120.000 Kostenschätzung TBA: Zusatzbedarf für bauliche Maßnahmen/Anpassungen ca. 200.000 €/a (Beschilderung/Markierung untergeordnet). Davon pauschaler klimaschutzrelevanter Ansatz von 50 % = 100.000 €/a. Zusätzlicher Kostenansatz Stadtplanungsamt 20.000 € als Standardbudgetwert, um Umsetzung mit externer Unterstützung (z.B. Gutachten, Planungen, Erhebungen etc.) zu ermöglichen. Keine Abschätzung möglich 183.000 1,0 Stellenbedarf OA als Straßenverkehrsbehörde aufgrund generellen Abstimmungsmehrbedarfs insb. in den Bereichen D1 und D4. 5415.000 Zusätzlicher Personalbedarf TBA für Bereich D4 insgesamt: - Planung und Bau: 5 Stellen - Unterhaltung/Betrieb: 5 Stellen Davon pauschaler klimaschutzrelevanter Ansatz von 50 % = 5 Stellen E1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 1.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 183.000300.000 Stellenbedarf Vollzeitstelle höherer Dienst bei UA für Projektbetreuung bereits für 2020 angemeldet. Zusatzbudget 300.000 € verwaltungsinternen Klimaschutzfonds für Erarbeitung von Potenzialanalysen und Maßnahmenfahrplänen sowie Umsetzungsbegleitung insb. bei DRV-Dienststellen Gesamtprozess, Einsparungen siehe nachfolgend 1.2 Langfristiges Sanierungskonzept für städt. Gebäude 151.245.00021.600.000 Ausgangsbasis bei den Finanzmitteln bildet der von HGW ermittelte zukünftige jährliche Finanzbedarf für reine Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 117 Mio. €. Der energetische Anteil kann dabei auf ca. 15 % geschätz werden (17,5 Mio. €/a). Abzgl. dem bislang aufgewendeten Budget für energetische Maßnahmen (ca. 3,5 Mio. €) und zzgl. einem angenommenen Mehrbedarf für die DRV-Dienststellen gemäß deren Anteil am Gebäudebestand (ca. 20 %) ergibt sich ein Finanzmehrbedarf von 17,7 Mio. €. Unter Annahme einer jährlichen Baukostensteigerung von 3,8 % entspricht dies 2030 einem Bedarf von 25,4 Mio. €/a und damit im Mittelwert über die Jahre 21,6 Mio. €. Ausgangsbasis für Personalmehrbedarf sind die ermittelten 80 Vollzeitstellen von HGW, entspricht bezogen auf den energetischen Anteil 12 Stellen, zuzüglich einem anteiligen Mehrbedarf für die DRV-Diensttstellen 15 Stellen. 30.000 2166.000 Zusätzlicher Personalbedarf im Umfang 2 Vollzeitstellen bei SPC für Controlling, vorrangig für Vorhaben des HGW und der DRV- Dienststellen (deshalb Zuordnung zu E1.2), aber auch für weitere investive klimaschutzbezogene Vorhaben etwas aus dem Bereich D Mobilität. 1.3 Ausbau PV auf städt. Gebäuden 183.0001.500.000 Zusatzbudget für Zubau von 500 kWp/Jahr. 1 zusätzliche Vollzeitstelle gehobener Dienst bei HGW für Projektabwicklung. Zusätzliche Bedarfe DRV-Dienststellen noch nicht ermittelt, werden für DHH 21/22 aber voraussichtlich noch nicht einschlägig bzw. sind über bestehende Investionsbudgets und Klimaschutzfonds abbildbar sein. [1.100] Bereits Bestandteil des Effekts unter A3.1-A3.5 1.4 Städtischer Fuhrpark 3.500.000 Angesetzt wird grob abgeschätzter zusätzlicher,Mittelbedarf über bestehendes Budget von 5 Mio.€/a hinaus für konsequente Verfolgung E-Strategie (Mehrkosten Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur) und Fuhrparkoptimierung (Konzept, Managementsoftware). < 1.000 Aufgrund fehlender Daten Kraftstoffverbrauch nur überschlägige Abschätzung. 1.5 Internes Mobilitätsmanagement 1 83.00050.000 Zusatzbedarf noch nicht geklärt. Da dem Gemeinderat Prüfung von Maßnahmenvorschlägen (z.B. CO2-Ausgleich Flugreisen) zugesagt wurden,werden 50.000 € Sachmittel vorsorglich angesetzt. Noch keine Aussage möglich 1.6 Komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED 420.000 Zusätzliche Mittel zu bisherigem Budget (bislang ca. 1,3 Mio/a) für beschleunigte Umsetzung 650 Bezogen auf Einsparung von 3 GWh 1.7 Energiekonzept KlärwerkBestandteil des Ausbaukonzepts, bereits im HH veranschlagt, zukünftige Umsetzungsmaßnanmen gebührenfähig. 600 Ableitung aus aktueller UBA-Studie zum Einsparpotenzial Strom von Kläranlagen zw. 10-20 %. 15 % angenommene Stromeinsparung vom Ausgangswert entspricht für Karlsruhe ca. 3 GWh 1.8 Kantinen und Schulverpflegung 100.000 bei 1 Mio Mahlzeiten/a. Zusatzkosten bei Steigerung Bioanteil 30 %, Kostentragung zu klären (angesetzte Mitteldeckung über Haushalte, ggf. Eigenanteil Eltern) [800] Keine bilanzielle Anrechnung möglich, da Konsum. Hohe Außenwirkung 1.9 Klimafreundliche Beschaffung – Fokus Green ITNoch zu klären, ob Zusatzbudget für DHH 21/22 erforderlich. Umsetzung im Rahmen bestehender Budgets angestrebt. [200] 5.000 PC-Arbeitsplätze inkl. dezentraler Infrastruktur = 0,1 kW * 5.000 * 200d * 8 h/d * 216 g CO2/kWh = rund 200 t CO2/a. Der Rebound durch wachsende Anwendung von IT wurde nicht abgezogen. E2 Förderung und Beratung für den Klimaschutz 2.1 Neuausrichtung der energie- und klimaschutzbezogenen Erstberatung (Beratungszentrum) 100.000515.000 Personal- und Sachkosten bei KEK, insgesamt 5,6 Vollzeitstellen und 85.000 € Sachkostenansatz Einmalige Kosten 100.000 € für Ersteinrichtung. Ab 2021 515.000 €/a lfd. Kosten ACHTUNG: Kosten weiterer Maßnahmen sind hier beinhaltet insb. A4.1 PV-Beratungsoffensive, B2.1 Modernisierungsbündnis, B.2.3 Aufsuchende Energieberatung, B2.4 Ausbau Contracting, B2.5 Konstruktive Kooperation Denkmalschutz und Energie Voraussetzung und Unterstützung insb. für Effekte durch Maßnahmenpakete PV-Ausbau und Steigerung Sanierungsrate 250.000 Zusatzbedarf der Stadtwerke für 3 neue energiebezogene Beratungsstellen im "Schaufenster" Kaiserstr.. Aufgrund mangelnder Refinanzierbarkeit Kostenübernahme durch Stadt erforderlich (siehe auch Querverweise bei A1.3, A3.6 und A4.2) 2.2 Weiterentwicklung der kommunalen Förderprogrammatik 2 166.0002.000.000 Vorschlag Gesamtbudget neues Förderprogramm in Erweiterung bisheriges Bonusprogramm (Ansatz bislang durchschnittl. Rund 225.000 €/a bezogen auf letzte zwei Jahre) 2 Stellen LA gehobener Dienst für Abwicklung erweitertes Programm angesetzt. Voraussetzung und Unterstützung insb. für Maßnahmenpakete PV- Ausbau und Steigerung Sanierungsrate 2.3 Schaffung einer übergreifenden Finanzierungsmöglichkeit (Fondsmodell) 800.000 Verwendung Teilsumme als Einmalbetrag aus aktuellem Nachlass zugunsten Stadt mit Zweckbestimmung Grüne Stadt als Grundstock für Stiftungsmodell oder Fondsmodell (Ziel ist Generierung projektbezogener Zusatzerträge über Spenden/Nachlässe). Konzeptionelle Ausarbeitung nach Grundsatzbeschluss noch erforderlich. Strategisches Instrument für zukünftige Einsparungen. 2.4 Angebote zur CO2-Kompensation 72.000 Zuschuss an KEK für Kampagne einmalig 20.000 € und Personalkosten 0,5 Projekt-Stelle mit 26.000 €/a für 2 Jahre [3.000] Keine bilanzielle Anrechnung möglich, aber direkte Reduzierung außerhalb KA E3 Kommunale Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation 3.1 Öffentlichkeitsarbeit in einzelnen HandlungsfeldernIn B3.2 enthaltenKeine Abschätzung möglich 3.2 Neuausrichtung der Klimaschutzkampagne Karlsruhe 183.00050.000100.000 Für konzeptionelle Weiterentwicklung 2021 höheres Budget erforderlich (150.000 €), für Weiterführung Kampagne ab 2022 100.000 € angesetzt. Kleiner Fördertopf externe Aktionen mit 15.000 € darin beinhaltet. 1,0 Stelle (gehobener Dienst) zusätzlich bei UA für Aufrechterhaltung Kontinuität und Ausweitung Aktivitäten erforderlich. Keine Abschätzung möglich 3.3 Kommunale Zusammenarbeit ausbauen (regional, national, international) Keine zusätzlichen Mittel erforderlichStrategische Maßnahme, keine direkte Einsparung 3.4 Klimaschutzpakt mit Karlsruher HochschulenKeine zusätzlichen Mittel erforderlichUnterstützende Maßnahme zu E1 Übergreifend Klimaschutzmanagement 183.000 Erforderliche Projektstelle UA (Verwaltung) für Organisation des Ressourceneinsatzes (Klimaschutzbudget) Projektbezogene Unterstützungsmittel/Zuweisungen an städtische Gesellschaften, insb. Stadtwerke und Verkehrsbetriebe zur Umsetzung zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen 10.000.000 SUMME 41,53.444.5001.367.000 43.540.000239.150 OHNE Maßnahmen Verkehr und nur mit abschätzbarem Anteil städt. Maßnahmen Wirtschaft Einsparungen durch städt. Maßnahmen gerundet 240.000 Reduktion durch Veränderung Emissionsfaktoren (Bilanzieller Entwicklungseffekt) 450.000 Differenz Ergebnisse Endenergiebedarf im Trend-Szenario mit Emissionsfaktoren Trend und Klimaaktiv Summe 690.000 Notwendige Reduktion bis 2030 gerundet 1.290.000 Differenz CO2 Bilanz 2017 (2.412.000 t) und Zielwert 2030 (1.118.000 t, abgeleitet aus Vorgabe - 58 % gegenüber 2010) Differenz / offenes Delta 600.000 Notwendiger Reduktionsanteil Verkehr gerundet (Bilanzieller Entwicklungseffekt bereits rausgerechnet) 210.000 Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen des motorisierten Indivualverkehrs gemäß Klimaschutzzielen des Landes für den Sektor Verkehr Notwendiger Reduktionsanteil Industrie und GHD (Bilanzieller Entwicklungseffekt bereits rausgerechnet) 390.000 Unterstützung und Begleitung durch städtische Maßnahmen, zum Beispiel Klimaallianz Abgeschätzte Einspareffekte der Maßnahmen aus dem Bereich C (wie ausgewiesen) sind bereits abgezogen. Summe 600.000 ** Kosten städt. Gesellschaften nicht enthalten, entsprechende Maßnahmen mit Kosteneffekten insb. für SwK, Vowo und VBK durch Punktrasterung kenntlich gemacht. Annahme: Die Kosten sind weitgehend aus laufendem Haushalt finanzierbar bzw. können über die "Produkte" refinanziert werden. Ausnahme: Ausgewiesene Kosten SwK unter 3.2, da Finanzierung aus städt. Mitteln erfolgen soll. * Personalbedarf teilweise schon für 2020, größter Teil ab 2021/22 oder bei kontinuierlichem Aufbau noch später (siehe insb. Anmerkungen zu E.1.2 bzgl. Stellenbedarf HGW) Für die Kostenabschätzung wurde über alle Personalstellen ein gehobener Dienst mit E11-Einstufung und einem durchschnitlichen Personalaufwand von 83.000 €/a angesetzt (inkl. Arbeitsplatzkosten)
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Anlage 6 Klimaschutzkonzept 2030 Übersicht der vorgenommenen wesentlichen Veränderungen der Maßnahmenblätter im Vergleich zur Befassung im AUG 26.11.2019 und HA 3.12.2019 MaßnahmeAnpassung?Art der Änderung Was geändert A1 Grundlagen der künftigen Energieversorgung 1.1 Energieleitplan Jaredaktionell *Hervorhebung, dass nicht nur Wärmeseite, sondern auch EE- Stromerzeugung betrachtet (z.B. Wind und PV ist damit abgedeckt) 1.2 Roadmap für eine Transformation (Defossilisierung) der Wärmeversorgung Jaredaktionell *Update Kosten *Zuständigkeit UA/SwK *Wärmespeicher als Prüfpunkt ergänzt *Senkung Netztemperaturen 1.3 Nachhaltigkeitsorientierte Produktgestaltung der Stadtwerke Jaredaktionell *Vorbemerkung, dass SwK-Produkte auf das Ziel der Klimaneutralität abzielen *Smart Grid/Demand Side Management/Smart Meter als zu entwickelnde Produkte ergänzt A2 Fernwärme und Tiefengeothermie 2.1 Weiterer Ausbau und Verdichtung des Fernwärmenetzes Nein 2.2 Potenzialanalyse und Realisierung fernwärmebasierter Kältelösungen Nein 2.3 Großwärmepumpe zur Optimierung des Fernwärmenetzes Jaredaktionell *Hinweis auf HKW West als Standort 2.4 Nutzung der Tiefengeothermie Jaredaktionell *Andere Wärmenutzungen anstatt Fernwärme grundsätzlich möglich *Stadt hatwegen Rechte Dt. Erdwärme keinen aktiven Part *Abwägung Gewerbefläche vs. Außenbereich A3 Dezentrale Wärmeversorgung 3.1 Realisierung von Nahwärmesystemen und dezentralen Wärmespeichern JaInhaltlich Ergänzungen: *Zielstellung 10 Netze bis 2030 *Hinweis auf KfW-Förderprogramm 271 *Energiegenossenschaften als mögliche Betreiber *Für Nahwärmenetze an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit Förderung Stadt prüfen. *Einsparpotenzial in 2030 3.2 Steigerung der Versorgung mit privater Wärmepumpe Jaredaktionell *Ausbaupotenzial und CO2-Einsparung angepasst 3.3 Biomasse: Konsequentere Ausnutzung bestehender Potenziale Neu erstellt 3.4 Wärmenutzung Abwasser Jaredaktionell *CO2-Einsparung angepasst (Zusmamenfassung Potenzial A3.4 und A3.5) 3.5 Abwärme aus der Industrie Jaredaktionell *Abwärmenutzung Stora Enso als Beispiel nachgetragen *CO2-Einsparung angepasst (Zusammenfassung Potenzial A3.4 und A3.5) 3.6 Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung Jaredaktionell Einspareffekt angepasst A4 Solarenergie 4.1 Photovoltaik-Beratungsoffensive Jainhaltlich *Anpassung auf 300 GWh Zubau (= Faktor 8,5) als Ziel statt "Verdreifachung" wie bislang und Einsparberechnung über alle Maßnahmen PV hinweg *PVT bei Beratungsthemen ergänzt 4.2 Ausbau unterstützender Dienstleistungsangebote JaRedaktionell *Hinweis auf Brandlast gestrichen 4.3 Realisierung weiterer Solarparks und Strom-Communities JaRedaktionell *Konflikt mit Landwirtschaftsflächen deutlicher herausgestellt 4.4 Gezielter Ausbau von PV auf Dachflächen von Gewerbe / Industrie Nein 4.5 Ausrollung von Mieterstromprojekten mit der Wohnungswirtschaft Nein 4.6 Solarthermienutzung JaRedaktionell *Aspekt Denkmalschutz unter "Risiken&Herausforderungen" klarer formuliert Anpassung Einspareffekt B1 Städtische Planung und Politik 1.1 Strategie und Grundsatzentscheid für eine klimaschutzgerechte Bauleitplanung JaInhaltlich *Ergänzungen des Stadtplanungsamts eingearbeitet. *KfW 40 statt KfW 55 *statt 2. Trägeranhörung jetzt Offenlage *Anpassung Einsparberechnung 1.2 PV-Pflicht für Neubauten Jaredaktionell Hinweis auf Planung Land zur Einführung ab 2022 Ziffer Anlage 6 1.3 Anpassung der Vorgaben beim Verkauf städt. Grundstücke Jainhaltlich *Anpasung Standard auf KfW 40 für Wohngengbäude und KfW 55 für Nichtwohngebäude (mit Prüfung, ob für bestimmte Nichtwohngebäude wie Hotels oder Bürogebäude ggf. höhere Anforderung) *Deutlichere Formulierung beim Aspekt Primärenergiefaktor *Nachtrag Quantifizierung Stellenbedarf bei LA 1.4 Langfristig ausgerichtete Bodenvorratspolitik Nein 1.5 Kontrolle und Vollzug energetischer Standards Nein B2 Sanierungsoffensive 2.1 Modernisierungsbündnis mit Wohnungsbauakteuren Jaredaktionell *Ergänzungen: serielles sanieren, Kurse für Hilfe zur Selbsthilfe *weitere Themen: Strategien zur Begegnung des *Handwerker- Mangels, Baustoffe, RC-Beton, Innendämmung *Nachtrag Einsparberechnung über alle Maßnahmen B2 hinweg 2.2 Ausweitung der Energiequartier-Initiative Jaredaktionell *Ergänzung: Beispiel Allensbach (Sektorkopplung) *Ein Quartier als Musterquartier konsequent in Richtung Klimaneutralität entwickeln 2.3 Aufsuchende Quartiersenergieberatung Jaredaktionell *Ziel: Sanierungsrate mindestens 2% ("mindestens" ergänzt) 2.4 Ausbau des Contractings im Bereich energetische Sanierung Nein 2.5 Konstruktive Kooperation Denkmalschutz & Energie JaInhaltlich Anpassungen in Abstimmung mit ZJD: *Denkmalschutzbeirat in Runder Tisch Denkmalschutz und Klimaschutz umbenannt, um Verwechslungen mit den im Landes- Denkmalschutzgesetz vorgesehenen Denkmalrat zu vermeiden. *"Schiedsgericht" und Berufung des Beirates gestrichen. 2.6 Volkswohnung als wichtiger Klimaschutzakteur bei der Bestandssanierung Jaredaktionell Nachträge: *Anhebung Sanierungsbduget auf 50 Mio. *Zusätzliche Personalaufstockung erforderlich C1 Klimaallianz 1.1 Klimamanagement für den Bereich Wirtschaft Jaredaktionell *Organisatorische Anbindung noch zu klären *Klarstellung, dass Dauerstelle, keine Projektstelle 1.2 Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen Jaredaktionell *Anpassung Sachkostenbedarf C2 Netzwerk und Erfahrungsaustausch 2.1 Klimastammtisch Jaredaktionell *Ergänzung: Gewerbegebietsspezifische Angebote prüfen 2.2 Neue Energieeffizienz-Netzwerke starten Nein 2.3 Energienetzwerk Green IT Jaredaktionell *Einspareffekt angepasst 2.4 Bündelung und Weiterführung von Fortbildungs- und Beratungsangeboten Nein 2.5 Energiekonzepte Gewerbegebiete Jaredaktionell *ORC-Anlagen als Beispiel nachgetragen D1 Reduzierung des motorisieren Verkehrs 1.1 Karlsruhe - Modellkommune für eine nachhaltige Verkehrswende Neu erstellt Nachfolgende Ziffern Bereich D1 angepasst 1.2 Regulation MIV-Einfuhr im Innenstadtbereich JaRedaktionell *Ergänzungen StPla aus Stn eingearbeitet. *Beitrag Zum Landesziel 1/3 weniger KfZ 1.3 Schaffung stellplatzfreier Bereiche und Quartiere im öffentlichen Raum JaRedaktionell Nachträge: *Parkraumkonzept als IQ-Projekt beantragt *Reduzierung Parkflächen als weiterer Aspekt *Hinweis auf aktuellen GR-Beschluss 1.4 Stellplatzschlüssel reduzieren im privaten Bereich JaRedaktionell *Ergänzungen StPla aus Stn eingearbeitet. *Beitrag Zum Landesziel 1/3 weniger KfZ 1.5 Weitere Unterstützung des Carsharings JaRedaktionell *Beitrag Zum Landesziel 1/3 weniger KfZ 1.6 Realisierung einer Citylogistik nach Abschluss der Kombilösung JaRedaktionell *Projekttitel geändert: RegioKArgo 1.7 Klimafreundliche Mobilität erlebbar und sichtbar machen JaRedaktionell *Beitrag Zum Landesziel 1/3 weniger KfZ D2 Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) 2.1 Netzausbau JaInhaltlich *Abstimmung eines zeitlichen Fahrplans als nächster Schritt *Notwendige Anpassung Modal Split-Ziel bis 2030 2.2 Kapazitätssteigerung JaRedaktionell *Notwendige Anpassung Modal Split-Ziel bis 2030 2.3 Weiterentwicklung Tarifsystem JaRedaktionell *Notwendige Anpassung Modal Split-Ziel bis 2030 2.4 RegioMOVE und Integration neuer Mobilitätsdienstleister Nein 2.5 Konsequente Bevorrechtigung JaRedaktionell *Ergänzung, dass bei Optimierungen auch Verbesserungsmöglichkeit Fuß und Rad mitgeprüft werden sollen. 2.6 Klimafreundliche Busflotte JaRedaktionell * Klarstellung, dass schneller Umsetzung neuen Grundsatzgbeschluss AR erfordern würde Anlage 6 3 Ausbau der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur 3.1 Pilotprojekte zur Elektrifizierung der KfZ-Flotte JaRedaktionell *Verstärkung: E-Lastenräder ausbauen, generell alternative E-Formen besser herausstellen *Beitrag zum Landesziel „Jedes dritte Auto fährt klimaneutral“ 3.2 Ausbau Ladeinfrastruktur im privaten Raum JaRedaktionell *Beitrag zum Landesziel „Jedes dritte Auto fährt klimaneutral“ 3.3 Ausbau Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum JaInhaltlich *Grundsätzliche Klärung finanzielle Beteiligung Stadt am Ausbau *Fokus Ausbau Schnellader und Ziel private "öffentliche Flächen" ausbauen *Einschränkung bei Umnutzung Straßenleuchten *Beitrag zum Landesziel „Jedes dritte Auto fährt klimaneutral“ D4 Stärkung des Fuß- und Radverkehrs 4.1 Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt JaRedaktionell *Klarstellung, dass mit Anpasung Radkonzept neue Schwerpunkte und zusätzliche Maßnahmen verbunden sind *Beitrag zum Landesziel „Jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad“ 4.2 Regionalradwege Ja Redaktionell *Beitrag zum Landesziel „Jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad“ *Umformulierung naturschutzrechtliche Probleme 4.3 Ausbau von Radabstellanlagen Ja Redaktionell *Umfangreichere Anmerkungen StPlA eingebaut *Hinweise auf LBO-"Lücke" und Umgang Fahrradleichen und geplanten Wettbewerb Abstellanlagen *Beitrag zum Landesziel „Jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad“ 4.4 Erweiterung des Leihfahrradsystems (Fokus Lastenrad) JaRedaktionell *Nachtrag zum Förderprogramm *Beitrag zum Landesziel „Jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad“ 4.5 Fußverkehrsförderung JaRedaktionell *Klarstellung, dass BYPAD-Abschluss zu konkreten Maßnanmen führt. *Beitrag zum Landesziel „Jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad“ E1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 1.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 Jainhaltlich *Interne CO2-Bepreisung bei Wirtschaftlichkeitsberachtungen als weiterer Ansatz 1.2 Langfristiges Sanierungskonzept für städt. Gebäude Jaredaktionell *Finanzmittel und Personalbedarf nachgeführt zu Übersichtsliste Ressourcen 1.3 Ausbau PV auf städt. Gebäuden Ja redaktionell *CO2-Einsparberechnung nachgeführt *Hinweis, dass schneller Ausbau möglich bei mehr Ressourcen *Ergänzende Hinweise zu vorgezogenen Dachsanierungen und keine Dachvbermietung 1.4 Städtischer Fuhrpark Ja redaktionell *Klarstellender Satz aus aktueller GR-Beschlussvorlage zu vorrangige Beschaffung nachgetragen 1.5 Internes Mobilitätsmanagement Neu erstellt 1.6 Komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Jainhaltlich * Aspekt Nachtabsenkung zu vorgegebenen, eingestellten Zeiten als weiter Möglichkeit aufgenommen mit Bedarf grundsätzlicher Klärung *Nachtrag CO2-Einsparung 1.7 Energiekonzept Klärwerk Jaredaktionell * Pauschales Potenzial Stromeinsparung in Abgleich zur Einsparliste nachgetragen 1.8 Kantinen und Schulverpflegung Nein 1.9 Klimafreundliche Beschaffung – Fokus Green IT Neu erstellt E2 Förderung und Beratung für den Klimaschutz 2.1 Neuausrichtung der energie- und klimaschutzbezogenen Erstberatung (Beratungszentrum) Jaredaktionell*Nachgetragen: kostenlose Erstberatungen, Angebot Kurse und Zielgruppe einkommensschwache Haushalte *Reduzierte (anstatt wegfallende) Energieberatung SwK 2.2 Weiterentwicklung der kommunalen Förderprogrammatik Jaredaktionell *Nachgetragen: Bonus ölologische Baustoffe und Förderung Plug-In-PV prüfen *Anpassung zeitliche Schiene *StPlA als weitere Akteur in AG 2.3 Schaffung einer übergreifenden Finanzierungsmöglichkeit (Fondsmodell) JaInhaltlich *Maßnahmenblatt wurde in Abstimmung mit Stadtkämmerei inhaltlich neu ausgerichtet *Bürgerenegiegenossenschaft als weitere Möglichkeit nachgetragen 2.4 Angebote zur CO2-Kompensation Nein E3 Kommunale Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation 3.1 Öffentlichkeitsarbeit in einzelnen Handlungsfeldern Neu erstellt 3.2 Neuausrichtung der Klimaschutzkampagne Karlsruhe Neu erstellt 3.3 Kommunale Zusammenarbeit ausbauen (regional, national, international) Nein 3.4 Klimaschutzpakt mit Karlsruher Hochschulen Nein Anlage 6
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0296 Dez. 5 Klimaschutzkonzept 2030 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 17.03.2020 22 x vorberaten Ausschuss für Umwelt und Gesundheit/Naturschutzb. 20.03.2020 3 x vorberaten Gemeinderat 28.04.2020 9.1 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stimmt dem Klimaschutzkonzept 2030 als Handlungsrahmen für zukünftige städtische Klimaschutzaktivitäten zu. 2. Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich und unter Bezugnahme auf den IPCC-Sonderbericht von 2018 und das Szenario Klimaaktiv 2030 folgende Klimaschutzziele: a) Bis zum Jahre 2030 sollen die CO 2 -Emissionen im Stadtgebiet um 58% bezogen auf den Stand von 2010 abgesenkt werden, das bedeutet gegenüber 2017 als aktuellstem Bilanzierungsstand eine Minderung um insgesamt rund 1,3 Millionen Tonnen CO 2 bzw. eine Absenkung von 7,9 t CO 2 pro Kopf und Jahr auf 3,3 t CO 2 pro Kopf und Jahr. b) Für die angestrebte langfristige Klimaneutralität im Jahr 2050 wird zukünftig ein Zielwert von unter 0,5 t CO 2 pro Kopf und Jahr zugrunde gelegt. c) Die Stadtverwaltung soll bis zum Jahre 2040 klimaneutral sein. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegten Bestandteile des Klimaschutzkonzepts 2030 als Gesamtkonzept zu veröffentlichen und im Internet und auf sonstige Weise bekannt zu machen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Klimaschutzkonzept genannten Maßnahmen weiter auszuarbeiten und im Rahmen der jeweils zur Verfügung gestellten Ressourcen umzusetzen. Über notwendige Detailregelungen, zusätzlich erforderliche Haushaltsmittel und Personalstellen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der üblichen Beratungsabfolge sowie im Zuge der Haushaltsberatungen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über den Grad der Zielerfüllung und umgesetzte Klimaschutzmaßnahmen gemäß dem dargestellten Monitoringkonzept zu informieren. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KEK, SWK, VBK, VoWo Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Vorbemerkungen Der Klimawandel schreitet schneller voran, als noch bis vor wenigen Jahren erwartet. Fast jeden Tag ist in der Presse zu lesen, welche Symptome aktuell beobachtbar sind. Dabei wird immer wieder angesprochen, dass die Veränderungen erheblich schneller gehen, als ursprünglich gedacht. Auf globaler Ebene sind dabei vor allem der Rückgang von Gletschern weltweit sowie von Eisflächen in der Arktis und der Antarktis zu beobachten. Im regionalen und lokalen Maßstab wirkt sich der Klimawandel gegenwärtig in Form zunehmender Hitze- und Trockenheitsphasen aus. Aber auch Extremwetterereignisse, wie zum Beispiel Starkregen oder Stürme werden als häufiger wahrgenommen. Insgesamt führen diese Wetterveränderungen auch in Karlsruhe zu erheblichen Schäden und entsprechend hohen Folgekosten, z. B. in der Forst- und Landwirtschaft oder beim Stadtgrün. Auch Ökosysteme werden empfindlich gestört und in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Als ursächlich für diese Entwicklung werden von der Wissenschaft vor allem die zunehmenden CO 2 - Gehalte in der Atmosphäre gewertet, die zu einer kontinuierlichen Erwärmung der Troposphäre führen. In geringerem Umfang spielen auch andere Treibhausgase wie Methan und Lachgas hierbei eine Rolle. Die Zunahme von CO 2 ist in erster Linie auf die technische Entwicklung und den damit einhergehenden Einsatz fossiler Energieträger durch den Menschen zurückzuführen. Bisherige Klimaschutzaktivitäten in Karlsruhe und Einordnung im globalen Kontext Bereits mit dem Klimaschutzkonzept 2009 hatte sich die Stadt ehrgeizige Ziele gesteckt. So sollten bis 2020 die CO 2 -Emissionen um jährlich 2% bezogen auf das Jahr 2007 abgesenkt werden. Angesichts eines vorherrschenden Trends der CO 2 -Minderung von nur 1% war das seinerzeit schon eine große Herausforderung. Mittlerweile gibt es für das Klimaschutzkonzept zum einen inhaltlichen Fortschreibungsbedarf. Zum anderen zeigt sich nun, dass die seinerzeit gesetzten Ziele angesichts der aktuellen Entwicklung des Klimawandels nicht ausreichend sind. Ausgehend von den vielbeachteten international verpflichtenden Beschlüssen der UN- Klimakonferenz von Paris im Jahr 2015 hat das Intergovernmental Panel of Climate Change (IPCC) in seinem Sonderbericht von 2018 dargelegt, dass eine globale Erderwärmung von maximal 1,5° Grad für die Menschheit gerade noch tolerabel ist. Dieses Ziel könnte nach Aussagen des IPCC mit vier Szenarien erreicht werden. Jedoch kann nur beim Szenario P1 auf aufwändige und gegenwärtig noch unbekannte Technologien, mit denen CO 2 aus der Atmosphäre entzogen werden soll, verzichtet werden. Dieses Szenario P1 basiert überwiegend auf einer starken CO 2 -Reduktion in sehr kurzer Zeit und legt zusätzlich die globale Aufforstung neuer Flächen zugrunde, um nicht vermeidbare Emissionen zu kompensieren. Dabei wurde im IPCC-Bericht die notwendige Reduktion konkret zahlenmäßig benannt. Demnach ist für das Szenario P1 eine Reduktion der CO 2 -Emissionen um 58 % im Jahre 2030, bezogen auf das Jahr 2010 erforderlich. Langfristig sind bis zum Jahr 2050 eine nahezu vollständige Dekarbonisierung des Energiesystems und damit ein Verzicht auf alle fossilen Energieträger notwendig. Produktion und Konsum müssen bis 2050 also weitgehend so ausgerichtet sein, dass sie keinen Einfluss mehr auf das Klima ausüben. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Abbildung: Darstellung der Modellpfade P1-P4 des IPCC (Quelle: Umweltbundesamt) Verwendete Abkürzungen: AFOLU = Agriculture, Forestry and other Land Use; BECCS = BioEnergie (BE) verknüpft mit Carbon Capture Storage CCS (d.h. mit CO 2 -Abscheidung und -speicherung); CDR = Carbon Dioxide Removal: Entzug von CO 2 aus der Atmosphäre Abbildung: Entwicklung der CO 2 -Emissionen 2007 – 2017 (Quelle: ifeu) Die Entwicklung der CO 2 -Emissionen in Karlsruhe zeigt, dass seit dem Jahr 2010 ein Rückgang bis 2017, also über sieben Jahre, von nur 8 % zu verzeichnen ist. Die heutigen Emissionen verteilen sich zu jeweils ca. einem Viertel auf die Sektoren Verkehr, Industrie, Gewerbe (+ Sonstiges) sowie private Haushalte. Fasst man Industrie und Gewerbe zusammen, ergibt dies rund die Hälfte der Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Emissionen. Die Emissionen der Stadtverwaltung spielen mengenmäßig mit ca. 2% zwar nur eine untergeordnete Rolle. Dennoch besteht hier wegen der Vorbildfunktion der Kommunen ein dringender Handlungsbedarf. Potenzialanalyse und abgeleitete Ziele Das von der Stadt beauftragte Büro Green City Experience (GCX) hat in einer Untersuchung, ausgehend von der Bilanz 2017, die Potenziale aus unterschiedlichen Energiesektoren für Karlsruhe ermittelt. Danach können im Bereich Strom sowohl in den privaten Haushalten als auch im Bereich der Industrie mehr als die Hälfte der entstehenden CO 2 -Emissionen reduziert werden. Das größte Stromeinsparpotenzial liegt jedoch im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD). Bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt das größte Potenzial im Bereich der Photovoltaik auf Dachflächen. Im Bereich Wärme wird das größte Einsparpotenzial bei den privaten Haushalten gesehen. Dies ist wegen des enormen Einsparpotenzials durch energetische Sanierungen kaum verwunderlich. Aber auch in den Sektoren Industrie und Gewerbe sind im großen Umfang Einsparungen möglich. Die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien ist über Wärmepumpen, Biomasse sowie industrielle Abwärmenutzung und Solarthermie vorstellbar. Wärme aus der Tiefengeothermie zur Grundlastabdeckung im Fernwärmenetz wird bis 2030 absehbar noch nicht genutzt werden können, da bis zu diesem Zeitpunkt vorhandene Abwärmepotenziale aus der Raffinerie zur Verfügung stehen. Langfristig gesehen ist die Tiefengeothermie aber eine zentrale Säule. Aus diesen Potenzialansätzen wurden dann ausgehend vom Jahr 2015 drei Szenarien entwickelt: Trend 2030, Klimaaktiv 2030 und Klimaneutral 2050 (siehe Anlage 1). Das Szenario Trend 2030 entspricht einem „weiter wie bisher“ und für das Szenario Klimaaktiv 2030 wurde ein ambitionierter Weg zum Klimaschutz für Karlsruhe angenommen. Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine exakte Prognose oder Modellierung eines Energiesystems. Nach den Berechnungen wird im Jahr 2030 für das Trendszenario eine Reduzierung der Emissionen auf lediglich ca. 7 t pro Einwohner und Jahr erwartet, während für das Szenario Klimaaktiv 2030 eine Reduktion um 59 % gegenüber 2010 (ca. 3,3 Tonnen CO 2 pro Kopf und Einwohner) für möglich gehalten wird. Bezugsgröße ist dabei eine prognostizierte Einwohnerzahl von rund 337.000 im Jahr 2030 (Kleinräumige Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtentwicklung 2016, verhaltenes Szenario). Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Abbildung: Szenarienvergleich nach Anwendungssektoren Das Szenario Klimaaktiv 2030 geht dabei von einer Ausschöpfung aller als erschließbar eingestuften Einspar- und Erzeugungspotenziale, einer Reduktion von Heizöl und Kohle um 75% und einer deutlichen Ausweitung des Anteils von Biogas aus. Kann dies alles umgesetzt werden, wäre eine Reduktion der CO 2 - Emissionen in der Größe, wie sie vom IPCC gefordert wird, vorstellbar. Angesichts des Klimawandels sieht sich die Stadt Karlsruhe in der Verantwortung, innerhalb ihres Gebietes die Entstehung von Kohlendioxid- und anderen Treibhausgasemissionen so weit als möglich zu vermeiden. Deshalb werden die Zielwerte des IPCC-Berichtes für das Klimaschutzkonzept 2030 der Stadt Karlsruhe übernommen, was auch recht genau den Ergebnissen des Szenarios Klimaaktiv 2030 entspricht. Im Jahr 2017 als derzeit aktuellstem Stand der kommunalen Bilanzierung beliefen sich die CO 2 - Emissionen im Stadtgebiet Karlsruhe auf 7,9 t CO 2 pro Kopf und Jahr. Diese müssten bis zum Jahre 2030 auf rund 3,3 t CO 2 pro Kopf und Jahr reduziert werden. Weiterhin ist eine Änderung des Zielwertes für 2050 erforderlich. So wurde in der alten Machbarkeitsstudie noch ein Zielwert mit 2 t CO 2 pro Einwohner und Jahr als klimaneutral bezeichnet. Dies ist jedoch nicht mehr kompatibel mit den internationalen Paris-Beschlüssen. Nach neuen Erkenntnissen kann als akzeptable Restemission in der kommunalen Bilanzierungssystematik mittlerweile nur noch ein Wert zwischen 0,2 und 0,5 t CO 2 pro Kopf und Jahr angesehen werden. Auch mit dem Szenario Klimaneutral 2050, das als „Maximalszenario“ für die Endenergiereduktion ausgelegt ist und eine Erschließung aller stadteigenen technischen Potenziale voraussetzt, wird eine Restemission mit 0,2 t CO 2 pro Kopf und Jahr für möglich gehalten. Diese dem Klimaschutzkonzept 2030 für Karlsruhe zu Grunde gelegten Szenarien und Ziele werden in vergleichbarer Größenordnung auch in anderen Kommunen genannt, die aktuell neue, ambitionierte Klimaschutzkonzepte verabschiedet haben. Dazu gehören zum Beispiel München und Freiburg. In München wurde als Zwischenziel für 2030 ein Wert von 3 Tonnen CO 2 - Äquivalenten pro Kopf beschlossen, 2050 soll ein klimaneutraler Wert von 0,3 CO 2 -Äquivalenten pro Kopf erreicht werden (Freiburg: 0,4 Tonnen pro Kopf). Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Es steht außer Frage, dass die Erreichung des vorgeschlagenen Zwischenziels bis 2030 sowie die Anpassung des Klimaneutralitätszieles bis 2050 mit allergrößten Herausforderungen verbunden und allein auf städtischer Ebene keinesfalls erreichbar ist. Hier sind die Kommunen vor allem auf den Bund, aber auch auf das Land als entscheidende Akteure und Rahmengeber angewiesen: Ohne massive Anstrengungen auf diesen übergeordneten Ebenen sind ambitionierte Emissionsminderungsziele in den Kommunen nicht erreichbar. Auch die Berechnungen von Green City für das Szenario Klimaaktiv 2030 und das Klimaneutral-Szenario 2050 gehen ausdrücklich von dieser Voraussetzung aus. Auf der anderen Seite kann der Klimaschutz in Deutschland nur gelingen, wenn alle Akteure, und damit auch die Kommunen, ambitionierte Ziele beschließen und entsprechende Minderungspfade einschlagen. Abbildung: Grafische Darstellung des vorgeschlagenen Minderungspfads Beteiligungsprozess bei der Erarbeitung von Maßnahmen Wesentlicher Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes 2030 sind Maßnahmen, mit deren Umsetzung die Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Bereits die Grundlagen zur Entwicklung eines Maßnahmenpaketes wurden unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten erarbeitet. So gab es mehrere moderierte Arbeitskreise (Energieversorgung, -infrastruktur und -versorgung, Stadtentwicklung und Bauen, Wirtschaft, Mobilität, Öffentlichkeitsarbeit) die mit Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, gesellschaftlichen Gruppierungen und sonstigen Bereichen besetzt waren. Die Arbeitskreise trafen sich zu einer Auftaktveranstaltung im Oktober 2018 und tagten in der Regel zwei- bis dreimal. Die Ergebnisse der Arbeitskreise wurden innerhalb der Verwaltung weiterverarbeitet und mit deren Ansätzen und Konzeptionen verknüpft. Die Projektgruppe (zur Aufgabe und Zusammensetzung der Projektgruppe siehe nachfolgend im Abschnitt „Organisation“) bezog dabei auch die Ergänzende Erläuterungen Seite 8 verschiedensten Fachämter und Gesellschaften ein, deren Aufgabenbereiche von den Maßnahmen tangiert wurde. Es entstand ein Maßnahmenkatalog mit fünf großen Handlungsfeldern (A Wärme und Strom, B Bauen und Sanieren, C Wirtschaft, D Mobilität, E Übergreifendes) und 75 Einzelmaßnahmen. In der Folge wurden für alle im Maßnahmenkatalog enthaltenen Maßnahmen einzelne Maßnahmenblätter ausgearbeitet, in denen Zielsetzung, Vorgehensweise, Wirkung und Ressourcenbedarf beschrieben sind. Die Maßnahmen unterschieden sich hinsichtlich der Zielgruppen: Einerseits gibt es Maßnahmen, die die Stadt und ihre Gesellschaften selbst durchführen und umsetzen können. Andererseits gibt es Maßnahmen, mit denen bestimmte Zielgruppen, wie zum Beispiel Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Unternehmen oder Verkehrsteilnehmende motiviert und unterstützt werden sollen, eigene Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. Im November 2019 fand ein öffentliches Klimaforum statt, bei dem den Anwesenden die vorgesehenen Maßnahmen vorgestellt wurden. Die Teilnehmenden konnten an Stehtischen und Pinnwänden Kommentare, Anregungen und Wünsche äußern. Gleichzeitig startete mit dem Klimaforum die Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internetportal der Stadt, das bis zum 26. Januar 2020 zur Verfügung stand. Alle Maßnahmen konnten direkt kommentiert und bewertet sowie neue Vorschläge eingereicht werden. Die Beteiligung stieß auf große Resonanz. Es gab insgesamt 1.259 Rückmeldungen (zusammen mit Klimaforum), die den fünf Handlungsfeldern zugeordnet werden konnten (siehe Anlage 2). In den meisten Fällen nahmen sie Bezug auf die vorhandenen Maßnahmen. Das führte nach einer Bewertung durch die Projektgruppe bei rund der Hälfte der Maßnahmenblätter zu Ergänzungen und teilweise zu inhaltlichen Anpassungen. Das Themenfeld Mobilität verzeichnete mit 461 Rückmeldungen die größte Resonanz. Die meisten Kommentare bezogen sich auf die Regulierung des motorisierten Verkehrs im Innenstadtbereich (71), gefolgt von der Forcierung des Umbaus zur Fahrradstadt (61) und der Weiterentwicklung des Tarifsystems (54). Umfangreiche Kommentierungen außerhalb des Themenfelds Mobilität bezogen sich vor allem auf die klimaneutrale Stadtverwaltung, einschließlich der Mittagsverpflegung in städtischen Kantinen und Schulen sowie auf die kommunalen Förderprogrammatik und Öffentlichkeitsarbeit (Klimaschutzkampagne). Ebenfalls zu den „TOP 10“ zählen die Klimaallianz mit Unternehmen, die Defossilisierung der Wärmeversorgung, die Produktgestaltung der Stadtwerke und die klimaneutrale Bauleitplanung. Neben der Kommentierung und der Neueinreichung von Maßnahmen bestand zudem die Möglichkeit einer Bewertung nach Wichtigkeit. Sieht man sich hier die Ergebnisse näher an, fällt auf, dass in der Rangliste im oberen Drittel fast ausschließlich Verkehrsthemen dominieren, gefolgt von übergreifenden Maßnahmen aus dem Bereich E (Übergreifendes), wobei hier das Sanierungskonzept für städtische Gebäude und der PV-Ausbau an vorderster Stelle stehen. Vielen Bürgerinnen und Bürgern fehlte im Klimaschutzkonzept das Thema „Grün in der Stadt“. So kamen insgesamt 133 Kommentare zu Grünflächen, Baumpflanzungen oder Gebäudebegrünungen. Diese Vorschläge werden nicht im Rahmen des Klimaschutzkonzepts, sondern mit der Fortschreibung zum Klimaanpassungskonzept berücksichtigt, die bereits für Ende 2020 geplant ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Als ein Resultat aus der Bürgerbeteiligung wurde ein neues Maßnahmenblatt für den Bereich Mobilität entwickelt (D1.1). Schwerpunkt bildet hier die notwendige gesamtstädtische Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs und das Herunterbrechen der Ziele der Mobilitätswende des Landes auf Karlsruhe. Karlsruhe soll eine Modellkommune für eine nachhaltige Verkehrswende werden. Ebenfalls als Reaktion auf vielfache Anmerkungen aus der Online-Beteiligung wird für den Photovoltaik-Ausbau (A4.1 ff.) ein erheblich höherer Ausbau zugrunde gelegt als ursprünglich angesetzt. Der jetzt angestrebte Zubau um 300 MW ist zwar sehr ambitioniert, erscheint aber (auch wirtschaftlich) machbar. Das entspricht gegenüber dem Status quo nahezu einer Verzehnfachung. Als weitere Beispiele für Ergänzungen und Anpassungen in den Maßnahmenblättern, die auf die Bürgerbeteiligung zurückgehen, lassen sich unter anderem nennen: D2.1 (Netzausbau ÖPNV): Zu diesem Blatt wurde insbesondere auch ein fehlender Zeitplan für den weiteren Ausbau einzelner Strecken moniert; dies wurde als konkreter Schritt nachgetragen. E1.6 (Komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED): Hier wurde das Thema Nachtabsenkung als Prüfpunkt ergänzt. E3.1 (Beratungszentrum Klimaschutz): Hier wurden konkrete zusätzliche Vorschläge für das Aufgabenspektrum ergänzt, beispielsweise das Angebot von (Do it yourself-)Kursen in Kooperation mit der VHS, aber auch die Betonung, dass die Erstberatung grundsätzlich kostenlos angelegt ist und ein Schwerpunkt auf einkommensschwachen Haushalten liegt (soziale Komponente) E3.2 (Weiterentwicklung der kommunalen Förderprogrammatik): Hier wurde die Fördermöglichkeit von Plug-In-Photovoltaik („Balkonmodule“) als besonders breitenwirksamer Ansatz und die Fördermöglichkeit von nachhaltigen Baustoffen nachgetragen. E2.3 (Schaffung einer übergreifenden Finanzierungsmöglichkeit): Hier wurde das Thema Stiftungsmodell/Crowdfunding als inhaltlicher Schwerpunkt aufgenommen. E3.2 Neuausrichtung Klimaschutzkampagne: Hierzu gab es eine Reihe von Vorschlägen zu bestimmten Schwerpunkthemen und Inhalten von Aktionen, die bei der Weiterführung berücksichtigt werden. Nicht immer führten Äußerungen auch zu Anpassungen des Maßnahmenblatts. Das zeigt etwa das Beispiel D1.8 (Kantinen und Schulverpflegung), da das Maßnahmenblatt bereits weitgehend alle Anmerkungen berücksichtigt. Diese stellen insofern aber eine klare Forderung dar, dass das Thema offensiv verfolgt werden soll. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden in der Anlage 2 ausführlicher dargestellt. Als weitere Bausteine der Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Weg zum Klimaschutzkonzept lassen sich zudem ein „Jugendklimagipfel“ im Rahmen der Global Goals Aktionstage im Januar 2019 sowie eine durch Umweltamt und KEK begleitete Masterarbeit an der PH Karlsruhe nennen. Die Masterarbeit wurde im Sommer 2019 abgeschlossen und beinhaltete eine Reihe von Straßeninterviews zum Thema Klimaschutz in Karlsruhe. Maßnahmenkatalog und Schwerpunkte Kernbestandteil des neuen Klimaschutzkonzepts ist der umfangreiche Maßnahmenkatalog (siehe Anlage 3). Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Schwerpunkte im Bereich A Wärme und Strom bilden unter anderem die Weiterentwicklung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung (Ausbau Fernwärmenetz und Realisierung neuer Nahwärmenetze) mit dem Langfristziel, ein fossilfreies Wärmenetz auf Basis erneuerbarer Energien zu entwickeln. Zur Entscheidungsunterstützung weiterer Schritte soll eine „Roadmap“ erarbeitet werden. Vorhandene Fern- oder Nahwärmenetze können bei Bedarf den Energieträger wechseln. Auch wenn heute ein Großteil der Wärme aus der Abwärme von Industrie stammt, so ist davon auszugehen, dass zukünftig regenerative Einspeisungen zum Beispiel durch Tiefengeothermie, wie sie von einem privaten Vorhabenträger vorgesehen ist, und Großwärmepumpen eine wichtige Rolle spielen. Bei den erneuerbaren Energien besteht das größte lokale Potenzial in der Photovoltaik (PV). Daher soll der konsequente Ausbau auf geeigneten Dach-, aber auch Freiflächen mit einer breit angelegten Solaroffensive unterstützt werden. Beim Gesetzgeber muss darauf hingewirkt werden, die Formalien für die Nutzenden zu vereinfachen. Auch sind Anreize zu schaffen, um zu einer verstärkten Nutzung der Photovoltaik in Verbindung mit Stromspeichern zu motivieren. Da hierbei vor allem private Dachflächen genutzt werden, ist die Kommunikation mit Hausbesitzerinnen und -besitzern wichtig. Zudem gilt es, die Nutzung von Wärmepumpen in Bereichen, in denen auch zukünftig kein Wärmenetz vorhanden sein wird, voranzutreiben. Im Sektor B Bauen und Sanieren geht es um eine besonders energieeffiziente Bauweise neuer Gebäude mit vorrangiger Nutzung erneuerbarer Energien. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt sollen dabei soweit als rechtlich möglich genutzt werden. Gegenwärtig sind das vor allem vertragliche Festlegungen über Durchführungsverträge oder Grundstücksverkaufsverträge. Sofern Festsetzungen im Bebauungsplan möglich sind, soll auch diese Option genutzt werden. Im Bereich Stadtentwicklung ist die weitere Sanierung des Gebäudebestandes entscheidend. Um hier eine höhere Sanierungsrate zu erreichen, sollen die derzeit vier Energiequartier- Initiativen auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet, eine feste Sanierungsberatung installiert und ergänzend in einzelnen Stadtteile Energiekarawanen (Beratung vor Ort) durchgeführt werden. Für den Wirtschaftssektor als größten CO 2 -Emittent bleibt das kommunale Instrumentarium auf aktivierende Unterstützungsleistungen beschränkt. Hier sollen – angestoßen durch eine/ einen Klimaschutzmanager/in - mit der Gründung einer Klimaallianz und konkreten Netzwerkangeboten Unternehmen zum Mitmachen und zur Umsetzung wirtschaftlich sinnvoller Energieeffizienzmaßnahmen bewegt werden. Hinzu kommt eine gezielte Analyse von Gewerbegebieten unter energetischen Gesichtspunkten. Im Bereich D Mobilität orientieren sich die ausgewählten Maßnahmen an den Erkenntnissen der vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg veröffentlichten „Verkehrswende Baden- Württemberg“. Daraus ergibt sich neben einer gezielten Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs und der Förderung potenziell klimaneutraler Antriebe (E-Mobilität) vor allem ein notwendiger Ausbau des „Umweltverbunds“ aus Fußverkehr, Radverkehr und öffentlichem Nahverkehr. Dabei ist eine Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unumgänglich. Letzteres soll über Verbesserungen bei Linienführung, Takt und Tarif bewirkt werden. Außerdem sollen konkrete Schritte zum Aufbau einer Citylogistik und der Steuerung des Lieferverkehrs angegangen werden. Der Verkehrsentwicklungsplan als derzeit gültiger Beschlussrahmen wird durch den Maßnahmenkatalog selbst nicht in Frage gestellt, sondern bewusst ergänzt. Zum Teil werden auch bestehende Umsetzungsdefizite, wie etwa beim Thema Radabstellanlagen, aufgegriffen. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 Übergreifend lassen sich als weitere zentrale Maßnahmen u.a. die Erstellung eines Energieleitplans (auch in Erfüllung der absehbaren gesetzlichen Verpflichtung für eine städtische Wärmeplanung) und die notwendige Neuausrichtung der kommunalen Erstberatung nennen. Diese ist wiederum Voraussetzung für die genannten Beratungsoffensiven zum Thema Photovoltaik und energetische Sanierung. Die Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 ist nicht zuletzt mit Blick auf die Vorbildwirkung ein Sonderziel, für das eine eigene Projektstruktur installiert wird. Sie soll als verwaltungsinternes Parallelprogramm zum Klimaschutzkonzept 2030 umgesetzt werden. In der Umsetzung des Projektes sollen dabei die Sektoren Gebäudewirtschaft und dienstliche Mobilität (vor allem städtischer Fuhrpark) quantitativ analysiert, ein entsprechendes Monitoringsystem entwickelt und die notwendigen Schritte nach und nach umgesetzt werden. Qualitativ werden die Bereiche Kommunale Beschaffung sowie Ernährung in städtischen Einrichtungen behandelt, da sich in diesem Bereich konkrete CO 2 -Minderungen nicht darstellen lassen. Weiterer Punkt ist die Schaffung von finanztechnischen Strukturen, auch gespeist von privater Seite (z. B. Erbschaften oder Sponsoring), mit denen städtische Aufwendungen im Klimaschutz gegenfinanziert bzw. finanziell unterstützt werden können. Hinzu kommt die Einrichtung von neuen Fördermöglichkeiten, durch die private Aktivitäten zielgerichtet unterstützt werden und die Überlegung, dass manche Klimaschutzmaßnahmen genossenschaftlich getragen sind. Die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen, das Engagement auf überregionaler Ebene in der Technologieregion oder die Vertretung in kommunalen Spitzenverbänden runden diesen Sektor ab. Hinzu kommt eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit: Diese fokussiert zum einen auf eine Neuausrichtung der städtischen Klimaschutzkampagne, zum anderen werden in den einzelnen Handlungsfeldern gezielte Kampagnen, z.B. für den PV-Ausbau, Gebäudesanierungen, Pendlerverkehr oder das Thema CO 2 -Kompensation, durchgeführt und aufeinander abgestimmt. Nicht in das Maßnahmenpaket aufgenommen wurden Maßnahmen, deren Umsetzung in den kommenden Jahren noch nicht zu erwarten ist (z.B. Power to x), Maßnahmen, die zwar hinsichtlich des Umwelt- und Ressourcenschutzes wichtig sind, für das Stadtgebiet aber keine maßgeblichen CO 2 -Einsparungen erwarten lassen (z.B. Landwirtschaft, Abfallreduzierung und -trennung). Maßnahmen, die unter die Rubrik Klimaanpassung fallen (z.B. Begrünungsmaßnahmen) werden Inhalt der Karlsruher Klimaanpassungsstrategie sein, deren Fortschreibung für Ende 2020 angestrebt wird. Nicht berücksichtigt wurden zudem Vorschläge, die aufgrund fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen (noch) nicht umsetzbar sind. Als Beispiel lässt sich hier im Mobilitätsbereich etwa eine stadtweite Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 nennen, die auch durch die anstehende Neufassung der Straßenverkehrsordnung nicht gedeckt wäre. Ebenfalls grundsätzlich nicht berücksichtigt sind bereits laufende oder etablierte Maßnahmen, es sei denn, es wird eine erhebliche Ausweitung oder Verstärkung vorgeschlagen, wie es z.B. bei der Energiequartier-Initiative der Fall ist (siehe Maßnahme B2.2). Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Gesamtbetrachtung Bezogen auf das Jahr 2017 als letztem verfügbarem Stand der CO 2 -Bilanzierung müssen – um die Klimaziele einzuhalten – bis 2030 rund 1,3 Mio. Tonnen CO 2 eingespart werden. In der tabellarischen Übersicht (siehe Anlage 5) wurden die abschätzbaren CO 2 -Reduzierungen benannt, soweit sich diese städtischen Maßnahmen zuordnen lassen. Bei vielen der Maßnahmen sind die städtischen Aktivitäten auf Beratung und Motivierung beschränkt, da die eigentlichen Akteure im privaten Bereich selbstbestimmt handeln. Dies sind zum Beispiel Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Unternehmen etc. Hier kann die Stadt nur durch indirekte Maßnahmen versuchen, die Zielgruppen zum Handeln zu bewegen. Abbildung: Darstellung der notwendigen Gesamtreduktion Die Einsparberechnungen gehen weitgehend auf die Angaben in den Maßnahmenblättern zurück. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei den Angaben um jährliche Einsparsummen handelt, die bei geplanter Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2030 erreicht würden. Entsprechend sind diese für die Tabelle auch sachlogisch und soweit möglich mit den Emissionsfaktoren für das Jahr 2030 berechnet. Grundlage bilden dabei die Emissionsfaktoren, die Green City für das Klimaaktiv 2030- Szenario zugrunde gelegt hat. Diese wurden im Nachhinein nochmals einer kritischen Prüfung unterzogen und lediglich mit einer Anpassung beim Faktor Erdgas übernommen. So wird beispielsweise für Strom (Bundesmix) für 2030 ein Emissionsfaktor von 216 g CO 2 /kWh angenommen, während der heutige Bundesmix noch mehr als das Doppelte beträgt. Für die Maßnahmenbündel beim Photovoltaik-Ausbau (A4.1 ff.) und bei der Sanierungsoffensive (B2) wurde ein Summenwert gebildet, da letztlich alle Maßnahmen zur angestrebten deutlichen Steigerung der PV-Zubaurate bzw. der Sanierungsrate beitragen. In der Summe zeigt sich, dass all diese Aktivitäten zu CO 2 -Einsparungen in Höhe von ca. 240.000 t führen können. Dabei sind in den Sektoren Wirtschaft und Mobilität die Minderungseffekte noch nicht konkret bezifferbar. Zum einen bedürfen die Maßnahmen bei der Mobilität noch einer detaillierten Ausarbeitung. Zum anderen hat die Stadtverwaltung bisher keinen vertieften Einblick Ergänzende Erläuterungen Seite 13 in die Klimaschutzaktivitäten und entsprechenden Potenziale der in Karlsruhe ansässigen Unternehmen. Im Gegenzug ist durch die Verbesserung der Emissionsfaktoren - losgelöst von den eigentlichen Umsetzungsmaßnahmen in Karlsruhe - ein bilanzieller Entwicklungseffekt zu verzeichnen, der sich im Klimaaktiv 2030-Szenario hauptsächlich durch verbesserte Rahmenbedingungen und die entsprechende Verbesserung von Emissionsfaktoren ergibt. Von diesen würde Karlsruhe auch profitieren, wenn es zukünftig keine zusätzlichen besonderen Anstrengungen vor Ort gäbe. Überschlägig lässt sich dieser Effekt gut beziffern, indem man die angenommenen Endenergiebedarfe im Jahr 2030 für das Trend-Szenario sowohl mit den Emissionsfaktoren aus dem Trend- als auch aus dem Klimaaktiv-Szenario multipliziert und die Ergebnisse in Differenz setzt. Daraus ergibt sich ein bilanzieller Entwicklungseffekt von rund 450.000 Tonnen CO 2 . Tabelle: Ermittlung des bilanziellen Entwicklungseffekts Tabelle: Mengengerüst für die notwendige CO 2 -Minderung In Summe würden die Umsetzungsmaßnahmen und der bilanzielle Entwicklungseffekt zu einer jährlichen CO 2 -Minderung von rund 690.000 Tonnen in 2030 beitragen. Bezogen auf die notwendige Gesamtreduktion in Höhe von rund 1,3 Mio. Tonnen CO 2 zur Erreichung des Klimaschutzziels im Jahr 2030 würde damit ein offenes Defizit von rund Ergänzende Erläuterungen Seite 14 600.000 Tonnen verbleiben. Auf den Bereich Mobilität entfielen im Bilanzjahr 2017 Emissionen in Höhe von rund 670.000 Tonnen CO 2 . Gemäß dem Klimaaktiv-Szenario von Green City müssten die CO 2 -Emissionen aus diesem Bereich bis 2030 auf 340.000 Tonnen CO 2 reduziert werden, das würde einer Minderung um 330.000 Tonnen CO 2 entsprechen. Der anteilige bilanzielle Entwicklungseffekt durch die Verbesserung von Emissionsfaktoren lässt sich grob auf 120.000 Tonnen CO 2 beziffern. Damit würde ein Delta von rund 210.000 Tonnen CO 2 verbleiben, das durch konkrete Maßnahmen im Verkehrssektor erschlossen werden müsste. Für den genannten Zielwert im Jahr 2030 beim Klimaaktiv-Szenario rekurriert Green City auf die Ziele des Landes, wie sie vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg als Grundlage für eine Mobilitätswende veröffentlicht wurden. Das bedeutet u.a. eine notwendige Reduktion des Fahrzeugverkehrs in den Städten um ein Drittel gegenüber heute. In Karlsruhe sind derzeit rd. 160.000 Kraftfahrzeuge gemeldet. Wenn jedes dieser Kraftfahrzeuge rd. 15.000 km pro Jahr fährt, ergibt sich eine Gesamtfahrleistung von 2,4 Mrd. Kilometer. Ein Drittel davon entspricht 0,8 Mrd. Kilometer. Derzeit emittieren Kraftfahrzeuge über die Gesamtflotte ca. 130 g CO 2 /km. Würde sich der Kraftfahrzeug-Verkehr allein der Karlsruher Flotte also um ein Drittel reduzieren, würde nach dieser Rechnung (0,8 Mrd. km * 130 g CO 2 /km) eine Einsparung von 104.000 Tonnen CO 2 erzielt. Hinzu kommen Einspareffekte durch eine geänderte Zusammensetzung der Flotte im Jahr 2030, insbesondere auch durch die voraussichtlich stark wachsende Elektromobilität. Zudem ergeben sich Einsparbeiträge durch Reduktion des ein- und auspendelnden Autoverkehrs, der gemäß oben aufgeführter Zielsetzung ebenfalls um ein Drittel reduziert werden soll. Über Aktivitäten in Gewerbe und Industrie liegen der Stadt keine Daten vor. Es ist jedoch bekannt, dass in einigen Unternehmen ehrgeizige Klimaziele für den eigenen Betrieb gesetzt sind. Die Sektoren Industrie und Gewerbe (GHD) sind laut ifeu-Bilanzierung (Institut für Energie- und Umweltforschung) für etwa die Hälfte der Karlsruher CO 2 -Emissionen verantwortlich (gemäß Bilanz 2017 ca. 1,14 Mio. t CO 2 bei einem Anteil von 47 %). Mit Blick auf den angestrebten Zielwert 2030 und das korrespondierende Klimaaktiv 2030- Szenario müssten über beide Sektoren eine Einsparung von rund 640.000 Tonnen CO 2 erreicht werden (Senkung auf rund 500.000 Tonnen CO 2 Emissionsanteil in 2030). Über den bilanziellen Entwicklungseffekt werden im Sektor Industrie und Gewerbe ca. 220.000 t CO 2 bis 2030 reduziert. Zieht man die teilweise abgeschätzten Einsparpotenziale von Maßnahmen im Bereich Wirtschaft (wie in den Maßnahmenblättern C1.2 ff. ausgewiesen) mit rund 30.000 Tonnen ab, würde ein restlicher Minderungsbedarf von rund 390.000 Tonnen CO 2 verbleiben, der durch konkrete Maßnahmen von Unternehmen vor allem im Produktionsprozess (Steigerung der Effizienz o.ä.) erschlossen werden müsste. Zur Einhaltung der städtischen Klimaschutzziele und auch für das Monitoring ist es wichtig, dass im Sektor Industrie und Gewerbe umfassende Klimaschutzmaßnahmen realisiert und dass Einsparerfolge kommuniziert werden. Deshalb sieht die Stadt als prioritäre Maßnahme eine „Klimaallianz“ mit Karlsruher Unternehmen vor, in der die Wirtschaft ihre Verbundenheit mit den städtischen Klimaschutzzielen durch öffentliche Darstellung ihrer Klimaschutzaktivitäten zum Ergänzende Erläuterungen Seite 15 Ausdruck bringt. In der Allianz sollten gemeinsam mit den Unternehmen Modelle entwickelt werden, wie Informationen über CO 2 -Einsparungen dokumentiert werden können. Berücksichtigt man die oben dargestellten Maßnahmen und Entwicklungen über alle Sektoren hinweg, ist das Gesamtziel einer Einsparung von 1,3 Mio. Tonnen CO 2 für die Stadt Karlsruhe unter der bereits genannten notwendigen Voraussetzung eines ambitionierten Vorgehens, auch auf Bundes- und Landesebene, als realisierbar einzuschätzen. Personal- und Finanzressourcen In den Maßnahmenblättern sind, soweit zum jetzigen Zeitpunkt ableitbar, auch Kosten enthalten, die in der tabellarischen Übersicht ebenfalls mit ausgewiesen sind (siehe Anlage 5). Dabei beziehen sich die Angaben ausschließlich auf zusätzlichen Aufwand (Personal und Finanzmittel), der aus dem städtischen Haushalt erbracht werden muss. Kosten bei städtischen Gesellschaften (und außerhalb der Stadt) werden nicht dargestellt, die entsprechenden Spalten sind aber zur besseren Einordnung gepunktet hinterlegt. Die Schätzungen basieren größtenteils auf Angaben der zuständigen Fachdienststellen. Die Kostenangaben sind meist überschlägig geschätzt bzw. aus Erfahrungswerten abgeleitet. In einigen Fällen muss der Aufwand erst noch evaluiert werden. Diese Ressourcen-Angaben beruhen auf Angaben der Dienststellen und dienen ausschließlich der Information. Mit dem Beschluss des Klimaschutzkonzepts selbst sind keine Kostenentscheidungen verbunden. Die für die vorgesehenen Maßnahmen erforderlichen Finanz- und Personalmittel für die jeweiligen Doppelhaushalte bzw. die Stellenbesetzungspläne sind in einem eigenständigen "Klimaschutzbudget" zu bündeln. Dieses Budget inkl. der zusätzlichen Stellen muss vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen und freigegeben werden. Die vorgesehenen Maßnahmen stehen darüber hinaus unter dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung aller Maßnahmenblätter. Die Übersichtstabelle beruht in erster Linie auf den Angaben, die in den einzelnen Maßnahmenblättern genannt werden. Einige Abweichungen hiervon sind farblich (rot) gekennzeichnet und erläutert. Gerade bei den vorgeschlagenen Maßnahmen im Verkehrsbereich ist zu berücksichtigen, dass hier aufgrund der noch ausstehenden Umsetzungskonkretisierung vielfach noch keine Angaben zum zusätzlichen Ressourcenbedarf möglich sind. Entsprechende Kosten für Planung und Realisierung, z.B. von Umbaumaßnahmen, sind dann über die Verkehrsbudgets abzubilden. Der am Ende der Tabelle genannte allgemeine Posten von ca. 10 Millionen € dient dazu, Maßnahmen der städtischen Gesellschaften, die für diese nicht wirtschaftlich bzw. kostendeckend sind, die aber aus Sicht der Zielerreichung für das Klimaschutzkonzept als notwendig gesehen werden, finanziell zu unterstützen. Beispielhaft lässt sich hier etwa der Aufbau und Betrieb eines Nahwärmenetzes durch die Stadtwerke nennen, auch wenn die erzielbaren Gewinne ggf. unter den eigenen internen Renditevorgaben liegen. Über eine entsprechende Mittelvergabe und Durchführung von Projekten ist im Einzelfall und projektorientiert sowie im Rahmen der Aufstellung der Wirtschaftspläne für die einzelnen Gesellschaften zu entscheiden. Nach derzeitiger Abschätzung belaufen sich die Gesamtkosten wie folgt: - 41,5 Vollzeitstellen für neue bzw. zusätzliche Aufgaben, das entspricht ca. 3,4 Mio. € pro Jahr* (*angesetzt werden durchschnittliche Arbeitsplatzkosten für Beschäftigte in E11 je 83.000 €/a im Jahre 2020) - ca. 1,4 Mio. € einmaliger Sachaufwand Ergänzende Erläuterungen Seite 16 - ca. 43,5 Mio. € zusätzlicher jährlicher Aufwand Die Finanzierung dieser Mittel muss im Rahmen der Haushaltsaufstellung und -beratung geklärt werden Wie aus der Übersichtsliste ersichtlich, ist die Bereitstellung der jeweils genannten Ressourcen notwendig, um die zugeordnete Maßnahme umzusetzen. Organisation Um grundsätzliche Entscheidungen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts vorzubereiten und die Entscheidungswege generell zu beschleunigen, wurde ein Leitungszirkel unter Leitung von Dezernat 5 eingerichtet. Er stellt gewissermaßen eine „Vorstufe“ zu Beschlüssen der Bürgermeisterkonferenz (BMK) dar. Erste Sitzungen des Leitungszirkels fanden bereits statt und sollen zukünftig anlassbezogen terminiert werden. Die Gesamtkoordination für das Klimaschutzkonzept obliegt weiterhin dem Umwelt- und Arbeitsschutz (UA). Dies beinhaltet neben dem übergreifenden Projektmanagement die Geschäftsführung für alle Gruppen gemäß Projektstruktur, die Organisation des Monitorings und die Berichterstattung gegenüber den politischen Gremien und der Öffentlichkeit. Die Bearbeitung der einzelnen Klimaschutzmaßnahmen ist dagegen weiterhin dezentral angelegt, d.h. die Verantwortung für die Umsetzung verbleibt bei den jeweils zuständigen Dienststellen und Gesellschaften, wie sie in den Maßnahmenblättern jeweils ausgewiesen sind. Die bereits zum Start der Erarbeitungsphase installierte Projektgruppe (Leitung UA) unterstützt die Koordination des Gesamtprozesses, bewertet die erzielten Fortschritte und gibt Empfehlungen gegenüber dem Leitungszirkel ab. Sie erfüllt damit auch zeitglich die Rolle des „eea-Teams“, dem im Rahmen der Teilnahme am European Energie Award (eea) eine entsprechende Funktion zugedacht ist. Der Klimaschutzbeirat ist bereits seit längerem eingerichtet. Er ist besetzt mit Fachkundigen externer Institutionen aus Wissenschaft, Wirtschaft und ehrenamtlich tätigen Gruppen. Zudem können die Gemeinderatsfraktionen Vertreterinnen und Vertreter entsenden. Aufgabe des Beirats ist die Beratung von Entscheidungsträgern und die (kritische) Begleitung des Klimaschutzprozesses. Als weiteres Element sollen die fachbezogenen Arbeitskreise unter Einbezug externer Fachinstitutionen weitergeführt werden. Viele der im Maßnahmenkatalog enthaltenen Vorschläge gehen auf Impulse und Ideen aus diesen Arbeitskreisen zurück, die sich in der Anfangsphase der Konzepterstellung zu mehreren moderierten Workshops getroffen hatten. Es erscheint deshalb konsequent, die jeweiligen Akteure und deren Anregungen auch weiterhin in den Umsetzungsprozess einzubinden. Vorgesehen sind dazu moderierte Folgeworkshops im mindestens einjährigen Rhythmus. Ergänzende Erläuterungen Seite 17 Abbildung: Organisationsstruktur Klimaschutzkonzept 2030 Zukünftiges Monitoring und Prozessmanagement Das zukünftige Monitoring besteht aus drei Elementen: Prozessverstetigung, Controlling und Berichterstattung (siehe Anlage 4): Bei der Prozessverstetigung ist die bereits ausgeführte dialogorientierte Organisationsstruktur ein wichtiger Baustein. Klimaschutz soll über seine Querschnittsaufgabe als IQ-Leitprojekt fest verankert werden. Nachdem der Gemeinderat bereits im Juli 2019 den Klimanotstand beschlossen hat, sollen alle Vorhaben, mit denen der Gemeinderat befasst ist, auf ihre Klimarelevanz bewertet werden. Die Stadtverwaltung entwickelt außerdem eine Umsetzungsplanung, die regelmäßig fortgeschrieben und in die jeweils anstehende Haushaltsplanaufstellung sowohl hinsichtlich ihres Finanzbedarfs als auch der notwendigen Personalplanung eingearbeitet wird. Des Weiteren soll der European Energy Award (eea) fortgeführt werden. Anhand dieses Tools kann beurteilt werden, wie erfolgreich die Aktivitäten der Stadt aus Sicht externer Gutachter/innen sind. Mit dem Controlling soll eine kontinuierliche Maßnahmenverfolgung und -bewertung stattfinden. Hierfür sind geeignete Indikatoren zu entwickeln, die dann – möglichst ohne großen Erhebungsaufwand - jährlich abgerufen werden können. Eine Energie- und CO 2 -Bilanz wird wie bisher alle zwei Jahre erarbeitet werden. Es wird zu prüfen sein, ob es für das Controlling geeignete EDV-gestützte Lösungen gibt, die eine Entlastung für die betroffenen Sektoren bringen könnten. Die jährliche Kurzberichterstattung soll möglichst anschaulich in Tabellenform der ausgewählten Kennzahlen und einer stichwortartigen Erläuterung stattfinden. Alle zwei Jahre erscheint ein erweiterter Bericht, der zum einen die aktuelle CO 2 -Bilanz und ausgewählte Kurzberichte enthalten soll. Der Bericht ist für das Ende eines ungeraden Jahres vorgesehen, damit die Vorjahresdaten genutzt werden und die Erkenntnisse hieraus im Folgejahr in die Aufstellung des Haushaltsplanes einfließen können. Ergänzende Erläuterungen Seite 18 Wird im Zuge des Monitorings festgestellt, dass vom Zielpfad abgewichen wird bzw. Zielkennzahlen verfehlt werden, werden in Projektgruppe bzw. Leitungszirkel entsprechende Gegenmaßnahmen entwickelt. Das Klimaschutzkonzept mit seinen Maßnahmen ist nicht „in Stein gemeißelt“. Es soll ausdrücklich kein statisches Papier sein, sondern bedarfsweise angepasst und fortgeschrieben werden können. Sobald sich andere Entwicklungen abzeichnen oder konkrete neue Vorschläge eingebracht werden, die geeignet sind, einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung zu leisten, sollen diese einbezogen und der Maßnahmenkatalog bei Bedarf ergänzt werden. Andererseits können Maßnahmen, die abgeschlossen oder in ihrer Wirkung kaum Schlagkraft entfalten, auch wieder gestrichen werden. Dahingehende Vorschläge werden dem Gemeinderat vorzugsweise im Rahmen der vorgesehenen jährlichen (Kurz-)Berichterstattung zur Entscheidung vorgelegt. Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 Parallel zum Klimaschutzkonzept 2030 läuft das Projekt Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 als Teil des Gesamtkonzeptes. Das Land verfolgt das Ziel, die Landesverwaltung bis 2040 weitgehend klimaneutral auszurichten (§7, Absatz 2 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg). Im Rahmen eines Klimaschutzpaktes mit dem Land sollen sich die Kommunen für ihren Verantwortungsbereich anschließen. Eine entsprechende Unterstützungserklärung hat der Karlsruher Gemeinderat auf eine Bitte der kommunalen Spitzenverbände hin bereits im Jahre 2016 beschlossen. Bei der Umsetzung in Karlsruhe orientiert sich die Stadt an der Vorgehensweise der Landesverwaltung. So umfasst die klimaneutrale Stadtverwaltung alle Dienststellen der Kämmereiverwaltung und die Eigenbetriebe. Bei städtischen Gesellschaften, wie beispielsweise den Stadtwerken, den Verkehrsbetrieben oder der Volkswohnung, ist eine Teilnahme ausdrücklich erwünscht. Zum Projektstart wird eine CO 2 -Ausgangsbilanz über die Verbrauchsdaten der Liegenschaften und technischen Anlagen erstellt, ebenso für den Fuhrpark und für die Dienstreisen. Nicht bilanziert, aber qualitativ betrachtet, wird der Bereich Beschaffung und Ernährungsangebote. Im Gegensatz zur kommunalen Territorialbilanz können in der Bilanzierung methodisch Ökostrombezug und Kompensation angerechnet werden. Abbildung: Bilanzierungsbereiche für die Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 Ergänzende Erläuterungen Seite 19 Zu berücksichtigen ist, dass für das Projekt der Klimaneutralen Verwaltung 2040 eine eigene Projektstruktur etabliert wird, die sich vor allem in Bezug auf die Facharbeitskreise thematisch und organisatorisch aufgrund der Innenwirkung von der Projektstruktur für das gesamte Klimaschutzkonzept 2030 unterscheidet. Hier sollen in vier Arbeitskreisen (AK Gebäude, AK technische Anlagen, AK Dienstliche Mobilität sowie AK Beschaffung) die tangierten Dienststellen und städtischen Gesellschaften, ggf. unter Einbezug externer Fachberater/innen, die notwendigen Strategien entwickeln und einzelne Umsetzungsmaßnahmen abstimmen. Doppelstrukturen sollen dabei ausdrücklich vermieden werden. Als erste Aufgaben stehen die Benennung von Ansprechpartnerinnen und -partnern, die Klärung von Daten für eine Ausgangsbilanzierung, die Klärung der nächsten Schritte, gegebenenfalls auch des Unterstützungsbedarfs sowie des Finanzbedarfs für den Doppelhaushalt 2021/2022 auf der Agenda. In der Übersichtsliste ist der Ressourcenbedarf unter E1.1 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 ebenfalls ausgewiesen. Anlagen Anlage 1: Zwischenbericht von Green City Experience: Zusammenfassung der Potenziale und Szenarien Anlage 2: Auswertung der Bürgerbeteiligungsphase vom 29.11.2019 – 26.01.2020* Anlage 3: Maßnahmenkatalog Anlage 4: Monitoring und Prozessmanagement Anlage 5: Tabellarische Übersicht Ressourcenbedarf und erzielbare CO 2 -Einsparungen *Es handelt sich um die Kurzfassung. Eine ausführliche Langfassung im Umfang von rund 770 Seiten, die zusätzlich alle eingebrachten Kommentare und übersandten Maßnahmenblattvorschläge enthält, kann über das Bürgerbeteiligungsportal abgerufen werden (https://beteiligung.karlsruhe.de/content/bbv/details/90/?tab=2) Ergänzende Erläuterungen Seite 20 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stimmt dem Klimaschutzkonzept 2030 als Handlungsrahmen für zu künftige städtische Klimaschutzaktivitäten zu. 2. Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich und unter Bezugnahme auf den IPCC- Sonderbericht von 2018 und das Szenario Klimaaktiv 2030 folgende Klimaschutzziele: a) Bis zum Jahre 2030 sollen die CO 2 -Emissionen im Stadtgebiet um 58% bezogen auf den Stand von 2010 abgesenkt werden, das bedeutet gegenüber 2017 als aktuellstem Bilanzierungsstand eine Minderung um insgesamt rund 1,3 Millionen Tonnen CO 2 bzw. eine Absenkung von 7,9 t CO 2 pro Kopf und Jahr auf 3,3 t CO 2 pro Kopf und Jahr. b) Für die angestrebte langfristige Klimaneutralität im Jahr 2050 wird zukünftig ein Zielwert von unter 0,5 t CO 2 pro Kopf und Jahr zugrunde gelegt. c) Die Stadtverwaltung soll bis zum Jahre 2040 klimaneutral sein. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegten Bestandteile des Klimaschutzkonzepts 2030 als Gesamtkonzept zu veröffentlichen und im Internet und auf sonstige Weise bekannt zu machen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Klimaschutzkonzept genannten Maßnahmen weiter auszuarbeiten und im Rahmen der jeweils zur Verfügung gestellten Ressourcen umzusetzen. Über notwendige Detailregelungen, zusätzlich erforderliche Haushaltsmittel und Personalstellen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der üblichen Beratungsabfolge sowie im Zuge der Haushaltsberatungen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über den Grad der Zielerfüllung und umgesetzte Klimaschutzmaßnahmen gemäß dem dargestellten Monitoringkonzept zu informieren.
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Extrahierter Text
Niederschrift 9. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. April 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 9 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept: Punkt 9.1 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030 Vorlage: 2020/0296 dazu: Punkt 9.1.1 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030 sozial, ökologisch und partizipativ gestalten Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0461 Punkt 9.1.2 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt A Maßnahmenkatalog: Finanzielle Beteiligung der Karlsruher Bürger*innen am Klimaschutz ermöglichen Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0463 Punkt 9.1.3 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt A1.2 Maßnahmenkatalog: Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035 Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0464 Punkt 9.1.4 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt A4 Maß- nahmenkatalog: PV-Ausbau auf geeigneten Flächen bis 2030 Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0465 Punkt 9.1.5 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt D1 Maßnahmenkatalog: (Teil-) Autofreie Stadtteile realisieren Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0466 Punkt 9.1.6 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt D1.2 Maßnahmenkatalog: Die autofreie Innenstadt realisieren Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0467 – 2 – Punkt 9.1.7 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt D2 Maßnahmenkatalog: Zielsetzung zur Steigerung des ÖPNVs Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0468 Punkt 9.1.8 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030: Abschnitt E1.3 Maßnahmenkatalog: PV-Ausbau auf allen geeigneten städtischen Flächen bis 2030 Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0469 Punkt 9.1.9 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030 Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2020/0473 Punkt 9.1.10 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030: Grünes Gas für die Klimaneutralität Interfraktioneller Änderungsantrag: FDP, FW|FÜR Vorlage: 2020/0475 Punkt 9.1.11 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030 Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, SPD Vorlage: 2020/0488 Punkt 9.2 der Tagesordnung: Auswahl der Klimaschutzmaßnahmen nach Nutzen- /Kostenbewertung Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2020/0380 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Klimaschutzkonzept 2030 als Handlungsrahmen für zukünftige städtische Klimaschutzaktivitäten zu. 2. Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich und unter Bezugnahme auf den IPCC- Sonderbericht von 2018 und das Szenario Klimaaktiv 2030 folgende Klimaschutzziele: a) Bis zum Jahre 2030 sollen die CO 2 -Emissionen im Stadtgebiet um 58 % bezogen auf den Stand von 2010 abgesenkt werden, das bedeutet gegenüber 2017 als aktuellstem Bilanzierungsstand eine Minderung um insgesamt rund 1,3 Millionen Tonnen CO 2 bzw. eine Absenkung von 7,9 t CO 2 pro Kopf und Jahr auf 3,3 t CO 2 pro Kopf und Jahr. b) Für die angestrebte langfristige Klimaneutralität im Jahr 2050 wird zukünftig ein Zielwert von unter 0,5 t CO 2 pro Kopf und Jahr zugrunde gelegt. c) Die Stadtverwaltung soll bis zum Jahre 2040 klimaneutral sein. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegten Bestandteile des Klimaschutzkonzepts 2030 als Gesamtkonzept zu veröffentlichen und im Internet und auf sonstige Weise bekannt zu machen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Klimaschutzkonzept genannten Maßnahmen weiter auszuarbeiten und im Rahmen der jeweils zur Verfügung gestellten Ressourcen umzusetzen. Über notwendige Detailregelungen, zusätzlich erforderliche Haushaltsmittel und Personalstellen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der üblichen Beratungsabfolge sowie im Zuge der Haushaltsberatungen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über den Grad der Zielerfüllung und umgesetzte Klimaschutzmaßnahmen gemäß dem dargestellten Monitoringkonzept zu informieren. – 3 – Abstimmungsergebnis: Punkt 9.1 Vorlage: 2020/0296: Mehrheitliche Zustimmung Punkt 9.1.1 Vorlage: 2020/0461: Ziffer 1 und 2, mehrheitliche Ablehnung Punkt 9.1.2 Vorlage: 2020/0463: Keine Abstimmung Punkt 9.1.3 Vorlage: 2020/0464: Mehrheitliche Ablehnung Punkt 9.1.4 Vorlage: 2020/0465: Mehrheitliche Ablehnung Punkt 9.1.5 Vorlage: 2020/0466: Keine Abstimmung Punkt 9.1.6 Vorlage: 2020/0467: Keine Abstimmung Punkt 9.1.7 Vorlage: 2020/0468: Zugesagt, keine Abstimmung Punkt 9.1.8 Vorlage: 2020/0469: Zugesagt, keine Abstimmung Punkt 9.1.9 Vorlage: 2020/0473: Einverstanden mit der Stellungnahme, keine Abstimmung Punkt 9.1.10 Vorlage: 2020/0475: Als Prüfauftrag angenommen, keine Abstimmung Punkt 9.1.11 Vorlage: 2020/0488: Mehrheitlich zugestimmt Punkt 9.2 Vorlage: 2020/0380: Einverstanden mit der Stellungnahme, keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 und die Änderung- und Ergänzungsanträge zur Behandlung auf. Mein Wunsch wäre, dass Sie viele der Anträge und Anregungen auch als Prüfauftrag an uns verstehen und wir diese verwenden dürfen. Jedes der Projekte, die wir im Klimaschutzkonzept haben, wird Ihnen in den Haushaltsberatungen oder an anderer Stelle noch mal mit einer Konkretisierung und Darstellung begegnen. Wir kommen aber noch einmal Antrag für Antrag dazu, dass dann in die einzelnen Projekte und die entsprechenden Vorbereitungen einfließen zu lassen. Ich bin auch erst mal sehr froh und auch dankbar, dass es uns in einem gigantischen Kraftakt gelungen ist, überhaupt dieses Klimaschutzkonzept mit so vielen Beteiligten innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung zu erstellen. Ich darf jetzt der zuständigen Bürgermeisterin das Wort für eine kurze Einführung geben. Bürgermeisterin Lisbach: Auch wenn Corona ganz stark unseren Alltag dominiert - wir erleben es zurzeit gerade - und wenn das auch noch eine Weile so weitergehen wird, hat die Klimakrise derweil nichts an Bedrohlichkeit verloren und auch die Notwendigkeit für den Klimaschutz einzutreten, hat nichts an Dringlichkeit verloren. Der Klimawandel schreitet weiter voran, unaufhaltsam und auch deutlich schneller als immer wieder prognostiziert. Wir spüren das auch gerade in Karlsruhe aktuell ganz stark, auch an dieser Trockenheit, die wir erleben, und auch bei allen Ämtern, die irgendetwas mit Grünflächen und Pflanzen zu tun haben, denen dies zu schaffen macht. Die kommenden zehn Jahre werden ganz entscheidend für den Klimaschutz sein, vielleicht sogar die entscheidenden zehn Jahre. Deshalb war es uns und ist es auch mir persönlich sehr wichtig und ich bin auch froh, dass wir Ihnen heute dieses Klimaschutzkonzept mit Zielhorizont 2030 vorlegen können. Die Zielsetzung, die darin festgelegt ist, ist eine Reduktion der CO2-Immissionen bis 2030 um knapp sechzig Prozent gegenüber 2010 und das mit dem langfristigen Ziel der Klimaneutralität für die Gesamtstadt bis 2050. Wir legen Ihnen heute ein Konzept vor, was einerseits sehr ambitioniert ist und mit dem wir für uns und unsere Stadt einen angemessenen Beitrag zur Umsetzung des Paris-Abkommens leisten. Wir legen Ihnen aber auch ein Konzept vor, das – 4 – realisierbar ist, und zwar dann, wenn auch wirklich alle mitmachen, die Politik, die Verwaltung aber auch die Zivilgesellschaft, die wir hier auch ganz stark brauchen, aber auch die Privatwirtschaft. Der Erfolg wird ganz stark davon abhängen, auch das möchte ich betonen, dass die EU, der Bund und auch das Land hier die richtigen Weichen stellen und die richtigen Rahmenbedingungen für den Klimaschutz schaffen. Auch wenn jetzt gerade die Konjunktur- und Investitionsprogramme zur Wiederbelebung der Wirtschaft angedacht und auf den Weg gebracht werden, wird es ganz entscheidend darauf ankommen, dass die dann wirklich klimafreundlich ausgestaltet sind, damit wir hier richtig die Weichen für die Zukunft stellen. Wir fangen in Karlsruhe mit dem Klimaschutz nicht von vorne an, zum Glück. Wir haben 2009 unser erstes Klimaschutzkonzept beschlossen und auch vieles davon umgesetzt. Zu nennen ist da beispielsweise der Ökostrom in städtischen Liegenschaften, die Nutzung von Abwärme für die Fernwärmeversorgung, auch das Thema Förderung des Radverkehrs, Infrastrukturausbau für den Radverkehr, da ist ganz viel vorangekommen. Ich möchte aber schon auch sagen, um die jetzt gesteckten verschärften Ziele zu erreichen, und auch aus Gründen, die wir in der Vorlage dargelegt haben, müssen wir noch deutlich an Tempo und auch an Entschlossenheit bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zulegen. Ganz viele Menschen haben an der Erarbeitung dieses Konzeptes mitgewirkt, es gab verschiedene Workshops mit einschlägigen Experten und Expertinnen, es gab Arbeitsgruppen, die stetig mitgearbeitet haben, es gab eine verwaltungsinterne Projektgruppe, in der verschiedene Dienststellen der Verwaltung und auch verschiedene städtische GmbHs mitgearbeitet haben. Wir hatten dann Ende November unser Klimaforum, das der Start für eine zweimonatige Online-Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern war. Alle Beiträge, die hier aus verschiedenen Formaten zusammen kamen, sind in dieses umfangreiche Maßnahmenkonzept eingeflossen, das Ihnen heute vorliegt. Es beinhaltet fünf Handlungsfelder: zum einen das Handlungsfeld Wärme und Strom, mit einem Schwerpunkt der Solaroffensive für Karlsruhe. Wir haben das Thema klimagerechtes Bauen und Sanieren als ein Handlungsfeld, auch die Wirtschaft ist dabei, wobei ein Schwerpunkt bei der Klimaallianz mit Unternehmen liegt, die viel für den Klimaschutz tun wollen, und das auch anderen vermitteln wollen. Hier wollen wir als Stadt gemeinsam mit denen vorankommen. Wir haben als ein Handlungsfeld das Thema nachhaltige Mobilität, als Teil des Konzeptes. Dann haben wir noch übergreifende Maßnahmen und davon ist ein wichtiger Baustein die klimaneutrale Stadtverwaltung. Als Stadt sind wir in einer Vorbildfunktion, deswegen wollen wir die Klimaneutralität für die Stadtverwaltung bereits 2040 erreichen, so hat es auch der Gemeinderat bereits beschlossen. Wenn der Gemeinderat uns heute den Auftrag erteilt, dann werden die Maßnahmen, die hier im Konzept vorliegen, weiter ausgearbeitet und zur Umsetzung gebracht. Allerdings gilt auch, dass Sie über Haushaltsmittel und Personalstellen dann im Rahmen der Haushaltsberatungen jeweils entscheiden, das heißt, Sie, der Gemeinderat, bleiben als aktiver und auch verantwortlicher Akteur die ganze Zeit mit im Boot. Wir haben auch vorgesehen, dann ein regelmäßiges Monitoring durchzuführen, das heißt die Umsetzung und auch der Grad der Zielerreichung werden ständig überprüft und es wird Ihnen dann auch entsprechend berichtet. Das heißt, wir können auch laufend nachsteuern, gerne auch mit Ihrer Unterstützung und auch weitere Maßnahmen ins Konzept aufnehmen oder wenn das eine oder andere sich überholt hat oder sich nicht bewährt, aus dem Konzept herausnehmen, wenn es sinnvoll sein sollte. – 5 – Jetzt bleibt mir noch erst mal Danke zu sagen, einmal an Sie als Stadträtinnen und Stadträte, die sehr konstruktiv und eifrig viele Vorberatungen in den Fachausschüssen mit bewältigt haben, dann aber auch sehr den Experten und Expertinnen, unter anderem auch aus unserem Karlsruher Klimaschutzbeirat, die sich intensiv in dieses Konzept mit eingebracht haben, den Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit vielen Anregungen, mit Lob, aber auch mit Kritik geäußert und eingebracht haben. Dann möchte ich auch noch ganz besonders noch mal allen Beteiligten in der Verwaltung danken, dem Umweltamt, das die Federführung hatte, der Karlsruher Energie- und Klimaagentur, das unter anderem diesen großen Aufwand der Bürgerbeteiligung ganz toll bewältigt hat. Die Hochbau und Gebäudewirtschaft und die Stadtwerke waren dabei und noch ganz andere Dienststellen die sich hier eingebracht haben. Dafür ganz herzlichen Dank. Ich freue mich, wenn das Konzept heute, so hoffe ich zumindest, Ihre Zustimmung findet, sodass wir uns dann auch in schnellen Schritten an die Umsetzung machen können. Der Vorsitzende: Wir kommen damit in die Aussprache. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Wir und Deutschland haben gezeigt, dass es möglich ist, mit einer Krise krisengerecht umzugehen. Corona ist das beste Beispiel. Auch die Klimakrise und der Klimawandel sind eine enorme Krise, die unser aller Leben bald sehr stark verändern wird, wenn wir jetzt oder heute nicht handeln. Die Bundesregierung macht aktuell viel zu wenig, um wirklich die Pariser Klimaziele zu erreichen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir als Kommune mit gutem Beispiel vorangehen und unseren gesamten Handlungsspielraum hier ausnutzen. Das Klimaschutzkonzept zeigt dafür, welche Maßnahmen wir ergreifen können, die sind wunderbar durchgeplant, das steckt enorm viel Arbeit drin. Wir wollen uns bei allen bedanken, die sich im Rahmen dieses Konzeptes beteiligt haben, auch die breite Zivilgesellschaft, wo heute auch wieder eine kleine Demonstration vor der Gartenhalle war. Es ist wirklich unglaublich, wie viel Arbeit und Engagement in diesem Thema steckt. Viele meinen, diese Ziele gehen nicht weit genug, am liebsten hätten wir die Klimaneutralität schon 2035, 2030 oder noch früher. Ja, wir GRÜNEN können das absolut nachvollziehen und da wären wir natürlich absolut gerne dabei, wenn wir sehen würden, dass wir das rein mit kommunalen Mitteln umsetzen können. An der Stelle müssen wir einfach sagen, seriöse Politik muss auch zeigen, wie es geht. Deswegen haben wir GRÜNE darauf verzichtet, hier eine frühere Jahreszahl als Ziel zu formulieren. In unserem Änderungsantrag ging es darum, die Ziele mindestens zu erreichen, zu zeigen, eigentlich wollen wir als Stadt noch viel mehr, und wenn sich das abzeichnet, dass wir es auch machen können, dann müssen wir das auch machen. Insgesamt lenkt diese ganze Diskussion um Ziele auch von der Debatte ab, dass wir effektive Maßnahmen brauchen, denn darum sollte sich die ganze Debatte drehen, nämlich alles was wir tun können, auch tatsächlich umzusetzen. Der wichtigste Punkt ist das Geld. Unsere Fraktion appelliert daran, dass alle, die heute diesem Konzept zustimmen, dann auch in den Haushaltsberatungen mitgehen und sagen, ja klar, so ein Konzept kostet Geld, sonst bleibt das alles ein zahnloser Tiger und ein frommer Wunsch. Wir müssen dafür auch Geld in die Hand nehmen. Insgesamt haben wir uns heute mit Änderungsanträgen zurückgehalten - wir hatten viele Ideen und auch Anregungen - aber wir wissen, mit Corona ist gerade eine Situation, die diese Sitzung sehr kurz macht, die – 6 – Verwaltung ist sehr überlastet und das Klimaschutzkonzept sieht in seiner Dynamik auch vor, dass wir immer Maßnahmen einbringen können. Das wollen wir tun, sobald die Verwaltung wieder mehr Kapazitäten hat, um dann alle Akteure noch mal aufzurufen, dieses Konzept weiter zu begleiten und gute Vorschläge immer einzureichen. Vielen Dank für dieses Konzept, wir freuen uns, wenn das heute verabschiedet wird und hoffen auf eine breite Zustimmung. Stadtrat Maier (CDU): Die Corona-Krise zwingt uns, alles privat wie politisch ganz neu zu denken und neu zu bewerten. Ein sicherlich weiterhin wichtiges Thema wird das Thema Klimaschutz bleiben, die Kollegin hat es ja auch schon ausgeführt. Wir freuen uns, dass unser bisher schon gutes und erfolgreiches Klimaschutzkonzept nach zehn Jahren nun eine Fortschreibung erfährt, einen neuen Rahmen bekommt. Die CDU-Fraktion dankt allen Beteiligten für die intensive Arbeit daran. Allerdings blicken wir auch mit einer gesunden Portion Skepsis auf das nun vorliegende Kompendium und haben nach intensiver Befassung, vielen Diskussionen und Abwägungen einen seriösen Änderungsantrag hierzu eingebracht, um hier auch möglichst viel für unser Klima zu erreichen. Wenn das vorliegende Konzept ungefiltert loslaufen würde, müsste die Stadt bis zum Zielhorizont rund eine halbe Milliarde Euro in die Hand nehmen. Wenn wir hier im Hause alle ehrlich sind, so ist eine solche Summe schon in normalen Zeiten in keiner Weise im Haushalt darstellbar, und um wie viel angespannter sich dieser nach der Corona-Krise darstellt, ist heute erst recht noch weniger darstellbar. Deshalb fordern wir eine Bestandsaufnahme der Haushaltslage, davon ausgehend eine Festlegung eines vertretbar einsetzbaren Gesamtbudgets, einer Art Fond, und dann eine zügige Abarbeitung durch die Verwaltung, der bis dahin auch priorisierten Maßnahmen in Eigenregie. Ziel muss sein, dass die Kosten beherrschbar bleiben und die zielführendsten und effektivsten Maßnahmen zuerst angegangen werden. Diese Schritte werden Zeit benötigen. Wir wollen aber bis keine Zeit verlieren und fordern deshalb bis dahin, dass umgehend damit begonnen wird, die öffentlichen Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz sofort anzugehen und zu sanieren. Wir werden heute sehen, ob es hier im Haus einen verantwortungsvollen, effektiven und effizienten Klimaschutz, gepaart mit einem handlungsfähigen Haushalt gibt oder ob ideologisch vergrämt, koste es, was es wolle, wissend, dass es nicht ganz leistbar sein wird, ein Maßnahmenkatalog nach dem Gießkannenprinzip durchgedrückt werden soll. Wir stehen für Ersteres und danken der Verwaltung und allen beteiligten Akteuren und freuen uns auf möglichst viele und gute Klimaschutzmaßnahmen für unser gemeinsames Klima in Karlsruhe und auf der Welt. Stadtrat Huber (SPD): Ich glaube, wir haben alle in den letzten Wochen am eigenen Leib erfahren, was Krise bedeutet, wir haben es auch gerade sehr ausgiebig diskutiert. Für viele kam die Corona-Pandemie sehr überraschend, obwohl wir auch zugeben müssen, dass viele Expertinnen und Experten schon zu Beginn des Jahres uns vor genau dem gewarnt haben, was jetzt passiert ist. Ich muss mich an die eigene Nase fassen, ich erinnere mich an die letzte öffentliche Veranstaltung, die ich vor dem Lockdown besucht habe, und ich erinnere mich, dass ich stolz zu den Menschen gehört habe, die den Handschlag erwidert hat, weil ich dachte, das gehört sich einfach so. Im Rückblick muss man natürlich sagen, dass solche Sachen im Endeffekt auch dazu geführt haben, dass sich diese Pandemie so ausbreiten konnte, wie sie es getan hat. Ich glaube, die Parallelen zwischen Corona-Krise und Klimakrise sind erkennbar, auch hier haben wir Expertinnen und Experten, die uns warnen, und im Endeffekt befinden wir uns hier in Deutschland wahrscheinlich noch vor dem Lockdown, in anderen Ländern ist er – 7 – schon da, und wir müssen uns als Gesellschaft, und damit meine ich explizit nicht nur uns hier im Haus, sondern wirklich alle, wir müssen uns entscheiden, gehören wir zu der Fraktion der Handschüttler, zur Fraktion, die ignoriert, oder gehören wir zu der Fraktion, die die Maßnahmen, die sie angeboten bekommt, durchliest, ernst nimmt und auch umsetzt. Wir haben mit dem Klimaschutzkonzept ein unglaublich umfassendes Konzept bekommen, bei dem ganz viele Menschen mitgewirkt haben, ich schließe mich einfach dem Dank an, den unsere Frau Bürgermeisterin genannt hat. Dieses Konzept empfinde ich als unglaublich ehrlich, denn es zeigt ganz ehrlich auf, was wir können, wo wir Unterstützung brauchen und was wir wirklich erreichen können. Ich habe es in den Ausschüssen immer wieder gesagt, die Ehrlichkeit ist das unglaublich wichtige Mittel in dieser ganzen Debatte. Dann kann ich nicht nachvollziehen, warum wir heute hier wieder einen Änderungsantrag auf dem Tisch liegen haben, der wieder genau das tut, was so unaufrichtig in dieser Debatte ist. Er fordert Ziele, ohne zu erklären, wie er sie erreichen will. Das bringt uns alle kein Stück weiter. Was tut es? Es spaltet und vereint nicht, und das ist das Nächste, was ganz wichtig ist, bei dieser ganzen Debatte. Ich möchte jetzt nicht auf die Änderungsanträge in der Summe eingehen, ich freue mich über viele Änderungsanträge, weil sie die Sache sehr ernst nehmen und weil sie noch mal einen anderen Aspekt miteinbringen. Manche Anträge muss man ehrlich sagen, sind auch nicht besonders seriös, schon beim Durchlesen ohne die Stellungnahme der Verwaltung konnte ich erkennen, dass die meisten Sachen davon schon im Konzept sind, da bietet es sich an, dieses vielleicht auch mal zu lesen. Deswegen werden wir diesen Änderungsanträgen auch nicht folgen. Wir freuen uns, den einen oder anderen sicherlich in einem Ausschuss wiederzusehen und dann wieder nach und nach in das Konzept einzubinden. Wir sehen es heute einfach als falsch an, noch mal eine Grundsatzdebatte über die einzelnen kleinen Aspekte mit einer großen Detailtiefe zu führen. Ganz kurz zum Schluss möchte ich noch sagen, Ehrlichkeit ist ganz wichtig in der Debatte, aber auch Geschlossenheit. Zwischen Corona-Krise und Klimakrise ist es genau das Gleiche, nur wenn wir alle zusammenarbeiten, können wir das erreichen, und das gilt für uns und auch für die Menschen da draußen. Deswegen lassen Sie uns heute den ersten Schritt gemeinsam machen und das dann in die Bevölkerung tragen. Stadtrat Høyem (FDP): Die Beschlussvorlage Klimaschutzkonzept ist eine beeindruckende Arbeit, viele Personen waren in diese Arbeit involviert und wir möchten am Anfang dieses Engagement loben. Die Klimaänderungen sind global, und es ist für unsere Generation eine große Herausforderung, klug und rationell zu reagieren. In der Beschlussvorlage sind Punkt vier und fünf für unsere Zustimmung absolut zentral. Wir haben in den letzten Monaten erlebt, und wir erleben es gerade jetzt, wie eine Demokratie auch in der Bundesrepublik Deutschland an ihre Grenzen stößt. Dies, wenn ein Thema und nur ein Thema die Politik total dominiert. Auch die Entscheidungen in der Klimapolitik sind politische Entscheidungen und müssen demokratisch verankert sein. Der Gemeinderat und nur der, kann die Entscheidungen demokratisch legitimieren und deshalb steht in der Vorlage, über notwendige Detailregulierungen, zusätzlich erforderliche Haushaltsmittel und Personalstellen entscheidet der Gemeinderat. Heute stimmen wir der Richtung zu, aber die konkreten Maßnahmen müssen immer im Gemeinderat verankert werden. Die vielen Änderungsanträge von den Linken haben eine Änderung unserer Gesellschaft als Ziel und möchten die Klimaänderung dazu benutzen, unsere Gesellschaft in diese Richtung zu bewegen. Wir teilen diese Auffassung – 8 – nicht. Die Anträge von SPD und GRÜNEN sind populistisch, die eigentlich nur dazu dienen, sich parteipolitisch zu profilieren. Den CDU-Antrag finden wir sympathisch und eine gute Basis für weitere Diskussionen. Wir Liberalen wollen das Klima mit moderner Technologie und ohne moralisierende Verbote schützen. Wir wollen auch wieder und wieder unterstreichen, dass die Klimaänderungen global sind und deshalb auch nur mit internationaler Zusammenarbeit bekämpft werden können. Stadträtin Ansin (KAL/Die PARTEI): Den einzelnen Maßnahmen und den Handlungsfeldern wollen wir uns nicht in den Weg stellen, um der Voranschreitung des Klimawandels etwas entgegenzusetzten. Wir sehen allerdings mit dem 2018 erschienenen IPCC-Sonderbericht auch Zahlen hervorgehen, unter denen die Zielsetzungen hier unter Ziffer zwei der Beschlussvorlage, nicht vereinbar sind. Um den apokalyptischen Folgen einer irreversibel zerstörten Umwelt zu entkommen, ist es dringend notwendig, für die Klimaneutralität das Zieljahr 2035 einzuhalten. Wenn wir in Karlsruhe mit gutem Beispiel vorangehen wollen, besser 2030 oder früher. Durch Wissenschaftler*innen wurde ein Wert errechnet, der grob gesagt besagt, wie viel Treibhausimmission der Planet verkraften kann. Wir wissen, dass Karlsruhe ein Immissionsbudget von circa elf Megatonnen hat, die aktuelle Immissionsrate sollte in etwa bei 2,3 jährlich liegen, das hieße allerdings auch, dass unser Budget in fünf Jahren schon aufgebraucht wäre, somit reicht die angepeilte Klimaneutralität bis 2050 für Karlsruhe nicht aus. In der Konsequenz werden wir die nicht weitreichenden Zielsetzungen des Konzepts ablehnen, aber den einzelnen Maßnahmen heute nicht im Wege stehen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte auf meine Vorredner eingehen, Herr Huber hat aus der Corona-Krise Lehren gezogen und aufgezeigt, wie man vor der Krise ein bestimmtes Denken hatte, und dann durch die Krise eines Besseren belehrt wurde. Er selbst hätte die Möglichkeit, bei der CO2-Einsparung das auch zu tun. Im September haben Sie uns noch ausgelacht, als wir den Antrag eingebracht haben, der Gemeinderat möge sich dafür einsetzten, das Kernkraftwerk Philippsburg länger laufen zu lassen. Durch die Abschaltung des Kernkraftwerks Philippsburg haben wir hier in der Region jedes Jahr elf Millionen Tonnen mehr CO2. Sie da drüben bei den GRÜNEN lachen, aber Sie haben vorhin gesagt, Ihr Ziel ist es CO2 einzusparen, also geht es hier nicht um die CO2-Einsparung, sondern nur um die Durchsetzung Ihrer grünen Ideologie und deswegen wundert es mich auch nicht, dass die SPD Ihnen da beispringt. Es geht de facto gar nicht darum, CO2 einzusparen, Sie wollen Ihre Vorstellungen umsetzen, deswegen passt es Ihnen auch nicht, dass wir vorgeschlagen haben, die Maßnahmen nach ihrer Effektivität zu ordnen. Sie sagen zwar in Ihrem Redebeitrag, Frau Mayer, wir brauchen effektive Maßnahmen, aber Sie meinen es nicht, diese Aussage ist das, was wir sagen. Das bedeutet, dass die Maßnahmen zuerst umgesetzt werden, die bei den niedrigsten Kosten den größten Nutzen bringen. Dazu gehört beispielsweise nicht der Umbau der Innenstadt, dass der motorisierte Individualverkehr maximal behindert wird, gehört nicht dazu. Diese Maßnahme ist eine der teuersten, wenn nicht die teuerste, und sie wird von den prognostizierten Einsparungen, die wir bringen müssen, nicht einmal drei Prozent bringen. Der geringste Nutzen bei einer der teuersten Maßnahmen und es zeigt, dass es Ihnen nicht darum geht, für möglichst wenig Geld möglichst viel zu erreichen, und vor allem geht es Ihnen auch nicht primär darum, möglichst viel CO2 einzusparen. Sie wollen nur Ihre ideologischen Ideen, wie die Leute Leben sollen, was sie benutzen sollen, Auto, Straßenbahn, Fahrrad, die wollen Sie durchsetzen, und deswegen verwundert es auch nicht, dass viele der Maßnahmen, die Sie – 9 – vorschlagen, gar nicht effizient sind. Es geht nur darum, die Leute mitzunehmen und von Ihren Vorstellungen zu überzeugen. Wir sind aber als Gemeinderäte verpflichtet, den Paragraf 77 der Gemeindeordnung zu beachten, und nach dem müssen wir gut haushalten und wir müssen die Maßnahmen ergreifen, die die Gemeinde am wenigsten Geld kosten und am effektivsten sind, das leite ich daraus ab. Dagegen verstoßen Sie mit dem, was Sie hier vorhaben und deswegen können wir dem auch nicht folgen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Empört Euch! Das ist das, was man meiner Generation mal vor Jahrzehnten ins Tagebuch geschrieben hat, angesichts des Zustandes der Welt, und es gibt für mich keinen besseren Begriff wie diesen, für die Beschreibung der Situation. Der Weltklimarat sagt eindeutig, dass wir bis 2035 null Immissionen in Deutschland ausstoßen müssen, um mit einer zweidrittel Wahrscheinlichkeit die Erderwärmung auf eineinhalb Grad zu erreichen. Das ist für uns die harte wissenschaftliche Realität, an die wir uns auszurichten haben, und deshalb fordern wir auch, dass wir die politische Zielsetzung aufrechterhalten bis 2035 klimaneutral zu werden, um dem Beispiel anderer Städte wie Gießen, Bonn oder München zu folgen. Die hatten übrigens eines gemeinsam, die Verwaltung wollte dort auch eine Klimaneutralität bis 2050 haben, aber es waren SPD und GRÜNE, die sie auf 2035 festgeschrieben haben, und an dem einen Ort sagen Sie dies und hier sagen Sie etwas anderes. Da könnte ich Sie nur bitten, dem Beispiel Ihrer Kollegen zu folgen oder den Münchner Stadtrat herzuholen. Die Vorlage der Verwaltung ist sicherlich in ganz vielen Punkten richtig, und deshalb unterstützen wir das auch sehr gerne, aber an drei zentralen Punkten haben wir Probleme. 1. Die Transformation der Energie ist uns zu langsam. 2. In der Mobilitätswende fehlen uns klare Zielsetzungen beim Ausbau des ÖPNVs und ein klares Handlungspaket, da hoffen wir auf Nachbesserung. 3. Die Frage der Finanzen, und dabei ist der entscheidende Punkt, in welchem Jahr wir die Klimaneutralität erreichen, ab 2035 oder ab 2050? Da kann ich mich nur dem Appell anschließen, wie es im Haushalt zu realisieren ist. Empörung habe ich auch, wenn ich die Anträge und Reden von der CDU höre. Bei allem Respekt, mit Ihrer Politik fahren Sie uns in den Abgrund der Klimakatastrophe. Sie waren doch in den vergangenen Jahren verantwortlich für das Totalversagen der Bundespolitik, als auch auf der Landesebene. Sie sind es doch, die die Unterfinanzierung der Kommunen seit Jahren aufrechterhalten und genauso einen Corona-Notfall vor dem Bundestag ablehnen. Gleichzeitig haben Sie den Mut, einen Umweltpreis zu beantragen und dann muss man wirklich sagen, gäbe es den Begriff clean washing noch nicht, ich hätte ihn heute für Sie erfunden. Zur Ehrlichkeit der SPD, Herr Stadtrat Huber, bei allem Respekt, wären Sie ehrlich, hätten Sie auch gesagt, dass es Ihre Verantwortung ist, dass mit Ihrer SPD die Kommune nicht mehr das retten kann, was Bund und Land nicht erreichen, nämlich die Klimaneutralität schnell herzustellen. Ich kann wirklich nur an Sie appellieren, vertun Sie jetzt nicht diese historische Chance und zögern Sie nicht, radikale Klimapolitik zu betreiben, auch nicht vor Angst oder fehlendem Mut gegenüber Ihrem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin. Die Wähler und Wählerinnen haben bei der letzten Wahl ganz klar gesagt, dass sie hier eine klare Klimawende erwarten, mit Ihrem Verhalten verspielen Sie deren Vertrauen. Ich kann Ihnen nur eines sagen, gemeinsam mit Fridays für Future und anderen werden wir weiterhin dafür schreien, dass dieses Klimaschutzkonzept weiterhin verschärft wird. Wir lassen uns die Zukunft, meiner und – 10 – der darauffolgenden Generation, nicht nehmen und bitte Sie, schließen Sie sich unseren Änderungsanträgen an, weil wir hier die Mehrheit haben, und wir können Sie dafür nutzen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich glaube, wir können die Welt nicht retten, wir können nicht mal Karlsruhe retten, aber wir können und müssen Verantwortung übernehmen, für das was wir hier tun können. Deswegen zuerst auch ein Lob von meiner Seite, für das Klimaschutzkonzept in seiner Breite und Tiefe auch in den festgeschriebenen Aktionen, das hat Substanz. Auf jeden Fall können wir das sehr gerne voll und ganz unterstützen. Wir sehen aber auch ein paar strategische Fehler, insbesondere einen, den haben wir im Antrag dem Handlungsfeld Wärme und Strom ausgedrückt. Wir haben allein den Weg über die Fotovoltaik dargestellt, der ist schön, aber was machen wir dann, wenn wir so viel Fotovoltaik haben und die wird zu Zeiten produziert, in denen wir keine Abnahmen haben? Nur mit Batterien können wir das niemals schaffen. Deswegen brauchen wir unbedingt dieses grüne Gas und das ist eine tolle Möglichkeit, aus Strom kann man grünes Gas machen - Power-to- Gas. So kann man Energie in ein neues Netz speichern und zu anderen Zeiten abrufen, man kann das Gas sogar in unserem Gasleitungsnetz transportieren. Wenn man diese beiden Standbeine zusammendenkt und plant, und jetzt schon in die strategischen Wege hineinschreibt, dann glaube ich, dass wir wirklich das Ziel erreichen können. Allein über den „All-Elektrik-Ansatz“ werden wir es nicht schaffen, deswegen hier unser sehr wichtiger Antrag. Ein zweiter Punkt ist, wenn wir den „All-Elektrik-Ansatz“ fahren, werden wir einhundert Millionen Euro in unser Stromnetz stecken müssen, um es fähig zu machen, den ganzen Strom zu transportieren, und das ist in diesem Konzept nicht bedacht. Deswegen bestehen wir an der Stelle darauf, den Ansatz hineinzuschreiben, sonst hätten wir es, wie einer, der nicht auf zwei Beinen gehen kann, sondern nur auf einem. Deswegen ist es uns sehr wichtig. Wir wissen, dass die Fernwärme-Gasversorger sagen, neunzig Prozent grüne Energie kann man bis 2050 schon auf diese Weise transportieren. Lassen Sie uns nicht auf dieses wichtige Mittel verzichten. Mein Lob an alle hier stehenden Aktionspläne, wir werden mit dieser Sichtweise weiterkommen, wir brauchen die Breite der Technik, nicht nur den Strom allein. Der Vorsitzende: Das war jetzt die erste Runde, ich habe jetzt eine Wortmeldung zur zweiten Runde. Stadtrat Pfannkuch: Es verwundert, Herr Oberbürgermeister, aber ich wage es trotzdem, hier einzutreten, und zwar aus zwei Gründen. Es müssen auch ein paar mahnende Worte gesagt werden. Bei allem Lob über das Gesamtkonzept, die gesamtwirtschaftliche Lage wurde in einem Interview des Herrn Habeck kürzlich angesprochen, aber ohne relevante Auskunft. Keiner, der hier fordert, sagt, wie das zu finanzieren ist. Das ist eigentlich auch der große Einwand, den wir hier führen müssen. Herr Bimmerle hat damit keine Probleme, der geht mit seinen Anträgen noch weit über das Ziel des Klimaschutzkonzeptvorschlages hinaus. Wer bietet mehr? Wer hat MAOAM? Das ist alles gar kein Problem. Die CDU geht ein wenig von einer anderen Blickweise heran. Wir wollen, dass das nachher auch gelingt. Da meine ich, Kollege Maier hat es eben schon gesagt, setzt es zwingend voraus, dass wir haushälterisch eine Fondlösung beschließen. Ich bin fast sicher, dass wir irgendwo dazu kommen, anders ist das Thema nicht zu steuern, und so ist einer unserer – 11 – Hauptänderungsanträge zu verstehen. Nebenbei, die Kombilösung ist auch ein Mittel, mit dem wir in der Zukunft den ÖPNV erheblich stärken können, das ist merkwürdigerweise gar nicht erwähnt, aber das lassen wir mal. Ein weiterer Punkt, der mir in formeller Sicht eher als Verfahrensvorschlag wichtig ist, das ist der ganze Bereich Mobilitätsbedarf in der Innenstadt. Da sehe ich, dass dieses Klimaschutzkonzept Dingen vorweg greift. Wir haben zurzeit mehrere Gutachten laufen, die sind noch nicht da, die wollen wir zur Kenntnis nehmen und deren Expertise müssen wir doch erst mal auswerten, bevor wir jetzt hier in das Klimaschutzkonzept schreiben, was manche derer, die daran beteiligt waren, auch gerne lesen würden. Ich würde genauso, wie wir bei allem einen Haushaltsvorbehalt machen, bei dem Thema Mobilität, so wie wir es angesprochen haben, auch einen Vorbehalt der Expertisen machen, die wir für sehr teures Geld in Auftrag gegeben haben und die uns eben im Moment noch nicht vorliegen. In diesem Sinne glaube ich, dass man über alle anderen Vorschläge natürlich reden kann und sicherlich es zu gegebener Zeit auch tun wird. Stadtrat Zeh (SPD): Google sei Dank, dass man hier auch schnell Sachen nachschauen kann. München hat kein klimaneutrales Konzept bis 2035 und andere Ziele auch nicht, sondern der Gemeinderat hat nur beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ein solches Konzept zu entwickeln, und zu einem Konzept, wie der Verwaltung vorliegt, gehört auch die konkrete Maßnahme. Hier sind unsere Experten richtig gelegen, Sie haben jetzt billigen Applaus von der Zuschauertribüne gegeben, aber es gehört zu einem Konzept, die Maßnahmen zu hinterlegen, wie CO2 eingespart werden kann. Es wird sicherlich noch ein paar harte Auseinandersetzungen geben, was sinnvolle Maßnahmen sind und wie können wir was möglich machen. Wir sind aber auch bereit, Haushaltsmittel einzustellen. Deshalb haben wir die gemeinsamen Änderungsanträge gestellt, dass man die Ziele 2040, die der Verwaltung jetzt vorliegen, als späteste Ziele ansehen möchte. In dem Sinne sind wir durchaus bei den Maßnahmen, und das ist das Wichtige, wir müssen Handlungsmaßnahmen vorlegen und nicht nur politische Parolen bieten. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich wollte nur mal kurz auf den Paragraf 77 der Gemeindeordnung eingehen. Da geht es darum, dass wir mit den finanziellen Mitteln sorgsam umgehen müssen, um die Vielzahl an Aufgaben erfüllen zu können, die wir haben. Darauf wird direkt hingewiesen, dass es unsere Pflicht ist, daran zu denken, dass wir das Geld nur einmal ausgeben können. Diese Unmengen an Geld, die wir jetzt für diese Klimaschutzmaßnahmen ausgeben wollen, die teilweise gar nicht effizient sind, die werden uns an andere Stelle fehlen, und daran möchte ich noch mal erinnern. Die werden uns wahrscheinlich auch im sozialen Bereich fehlen. Ich weiß nicht, ob den GRÜNEN und der SPD das Thema Klimaschutz so wichtig ist, dass man ineffiziente Ausgaben in dem Bereich tätigt, aber nachher kein Geld mehr hat für Sozialausgaben. Das ist die Frage, die sich uns allen stellt. Wir können das Geld dieser Stadt nur einmal ausgeben. Vor diesem Hintergrund ist dieses Paket viel zu teuer. Ich glaube, das ist jedem im Haus klar, wenn er mal vernünftig darüber nachdenkt, dieses Gesamtpaket ist viel zu teuer. Wir müssen wirklich schauen, dass wir die Maßnahmen nach ihrer Effizienz sortieren, und ich bin froh, dass dieser Gedanke, den wir mit unserem ersten Änderungsantrag, der schon vor einiger Zeit gestellt wurde, aufgenommen wurde, auch von anderen Fraktionen und in Ihre Anträge eingebaut wurde. Wir werden als Gemeinderäte nicht darum herumkommen Prioritäten zu setzten. Wenn es wirklich darum geht, und das wird dann der Lackmustest sein, CO2 einzusparen, dann werden auch die GRÜNEN, LINKEN und die SPD mithelfen, die – 12 – effizientesten Maßnahmen zuerst umzusetzen. Wenn Sie aber, wie ich es befürchte, die Ihnen politisch wichtigsten Maßnahmen zuerst umsetzen, dann werden es die am wenigsten Effizienten sein. Damit ist dann ganz klar widerlegt, dass es Ihnen darum geht, CO2 einzusparen, sondern Sie wollen einfach nur unsere Gesellschaft ändern und dieses Mittel der CO2 Einsparung ist vorgeschoben. Wenn es nicht so ist, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren, dann werden wir hier gemeinsam zuerst die effizientesten Maßnahmen auf den Weg bringen und die, die am teuersten sind und am wenigsten bringen zuletzt, und so soll es sein. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Ein Satz, Herr Dr. Schmidt, ich glaube, Sie haben einen ganz entscheidenden Punkt nicht verstanden. Wir können nicht die effizientesten Maßnahmen zuerst umsetzen, wir müssen jetzt mit allen Maßnahmen anfangen, um diese Ziele, die wir formuliert haben, auch tatsächlich zu erreichen. Jetzt mit allen Maßnahmen anfangen, die wir als Stadt umsetzen können. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich möchte einfach noch mal auf die Aussagen eingehen, wo es heißt, wir können die Gesellschaft nicht ändern. Entschuldigung, wir müssen die Gesellschaft ändern, denn nur wenn die Gesellschaft ihr Verhalten ändert, das Konsumverhalten, den Umgang mit den Ressourcen dieser Erde, nur dann wird Klimaschutz auf Dauer wirksam. Wenn wir nicht einsehen, dass doppelte und dreifache PKWs vor einer Haustüre Quatsch sind, Ressourcen vernichten und ein Verhalten fördern, dass diesem Klimaschutz diametral entgegensteht, nur dann ist es tatsächlich möglich, hier aktiv Klimaschutz zu betreiben. Lieber Friedemann Kalmbach, wir können die Welt nicht retten? Wer, wenn nicht wir? Wir sind Politiker, wir wurden dafür gewählt, wir sind an der Basis und diese Zivilgesellschaft ist es, die tatsächlich den Klimaschutz vorantreiben kann, wenn wir sie dabei unterstützen! Wenn wir aber sagen, dass wir es doch nicht schaffen, dann passiert es auch nicht. Wenn wir als Politiker nicht sagen, ja wir packen es an, und zwar jetzt gleich und so massiv, mutig und entschlossen, wie es nur irgendwie geht... (Zwischenrufe!) ...ja wir werden dem zustimmen, wir halten es nur trotzdem für notwendig, dass wir forscher vorgehen und notfalls auch ein paar Menschen auf die Zehen treten. Vielleicht müssten wir auch ein paar Unternehmen auf die Zehen treten, vielleicht müssen wir all solche Dinge tun, damit sich insgesamt die Situation verändern lässt. Von selbst passiert es nicht, nur wenn wir es verändern, dann passiert etwas. Deshalb kann ich nur sagen, im Bereich Verkehr und Energiegewinnung können und müssen wir sehr viel mutiger sein. Wer stört sich denn bitteschön an autofreien Stadtteilen oder Innenstadt? Die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen bestimmt nicht. Es wird den einen oder anderen Autofahrer ein bisschen Bewegung kosten, im Kopf und an den Füßen, und darauf kommt es an, und das müssen wir herausfordern und befördern. Stadtrat Høyem (FDP): Frau Kollegin Binder, wir wollen die Gesellschaft ändern, deshalb sind wir Politiker. Ich habe fünfzig Jahre lang mein Leben dafür genutzt, um Politiker zu sein, rund um in Europa, weil ich die Gesellschaft ändern möchte. Ich will aber bestimmt die Gesellschaft nicht nach Ihren Vorstellungen ändern. Deshalb sind wir in zwei verschiedenen Parteien. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Sehr geehrte Frau Kollegin Binder, sehr geehrter Herr Høyem, dem ich hier in dieser Sache näher stehe, ich muss mich jetzt, Frau Binder, als – 13 – Nichtparteiangehöriger, einer parteiunabhängigen Wählerliste, hier zu Wort melden. Denn Ideologie, die unter Zwang, Drohung und Zerstörung unserer Infrastruktur und Wirtschaft einhergeht, bedeutet, ja, wir werden die Ziele erreichen, und zwar dann, wenn wir heute unsere Handys abgeben und unseren Strom ausschalten, wenn wir die Fahrzeuge stehen lassen, wenn wir kein Geld mehr haben, dann werden wir das erreichen. Doch das, was wir heute erreichen wollen, und was wir auch in großer Mehrheit sagen, dazu brauchen wir die Mittel und die müssen erwirtschaftet werden. Zeiten, in denen gedruckt wurde, weil die Staaten sich dazu entschlossen haben, das geht nicht mehr. Wir sind eine europäische Gemeinschaft in der schwere Regeln gelten, für die Stabilität der Wirtschaft und des Geldes, vor allem auch der Bürger und der Unternehmen, die maßgeblich ihre Steuern zahlen. Ja, wir müssen Schritte unternehmen, aber diese müssen demokratisch sein. Deshalb gibt es Wahlen und die Entscheiden über die Mehrheiten. Wenn Sie hier die Mehrheiten haben, dann können Sie für sich reglementieren, das ist es, aber ich würde mich zurückhalten mit Maßnahmen und Drohungen hier, in einem Gemeinderat, der verpflichtet ist dem Haushalt und der Demokratie, und nicht solche ideologischen Reden halten. Ich denke, jetzt zeigen wir, wo wir die Mehrheiten finden, und dann sehen wir bei der nächsten Abstimmung, wo wir das Geld für die nächsten Maßnahmen finden. Der Vorsitzende: Ich möchte jetzt noch einmal zusammenfassen, auch Landes- und Bundesregierung sind mal von der Bevölkerung gewählt worden. Es gibt auch andere politische Ebenen, die Klimaschutzziele aufgestellt und sie nicht erreicht haben. Ich kann da nur das Land Baden-Württemberg oder viele andere Bundesländer erwähnen. Drittens, es hängt nicht nur vom Geld ab, sondern wir könnten auch viele Maßnahmen beschließen, die wir technisch gar nicht umgesetzt bekommen oder für die wir gar nicht zuständig sind. Ich glaube, dass in unserer Vorlage, die weder Herr Habeck noch die GRÜNEN erstellt hat, sondern die Stadtverwaltung, ist versucht worden, die Balance auszugleichen zwischen dem, was wir uns unter größter Kraftanstrengung zutrauen und dem, was wir eigentlich erreichen sollten. Ich glaube, dass es diese Balance ist, auf die wir uns hier mehrheitlich committen sollten. Uns ist auch klar, dass das, was da schon drin steht, alleine mit kommunalen Mitteln und Aktivitäten nicht erreichbar ist, wenn es nicht ein Stück weit stärker flankiert wird von Landes-, Bundes- oder internationaler Politik. Trotzdem müssen wir auch hier in einer Weltsolidargemeinschaft unseren Beitrag leisten, der uns möglich ist, denn nur wenn es alle tun, wird es ansatzweise möglich sein, diese verheerende Entwicklung, deren erste Ausläufer wir in den letzten Jahren auch schon spüren konnten, noch aufzuhalten. Ich gehe jetzt durch die verschiedenen Anträge und versuche mit Ihnen, hier einen Weg zu finden. Wir haben, und das sage ich vor allem auf den Hinblick auf Sie, Herr Dr. Schmidt, hier einen Antrag, der als Erster einging mit 9.2 versehen und alle anderen mit 9.1 von 9.1.1 bis 9.1.11 von daher käme es, wenn Sie einverstanden sind ganz am Ende, aber das macht vom Ablauf nichts. Ich möchte nur darauf hinweisen, Ihr Antrag war der erste, aber wir machen es jetzt einfach der Reihenfolge nach, jeder Antrag kommt zu seinem Recht. Ich komme damit zu den Anträgen der LINKEN: Vorlage: 2020/0461 In dem Antrag geht es darum, die Ziele zu verschärfen, und es geht dann ab der Ziffer 3 um Punkte, die ich gerne als Anregung aufnehmen möchte, in die weitere Projektausarbeitung – 14 – aufzunehmen. Aber die Ziele, die hier verschärft werden sollen, da muss ich Ihnen hier Ablehnung empfehlen, wenn Sie auf Abstimmung bestehen. Sie bestehen auf Abstimmung für den ganzen Antrag? Gut, dann nehmen wir die Ziffern 1 und 2 und stimmen jetzt darüber ab und ich bitte Sie um das Kartenzeichen. - Das ist eine überwiegend mehrheitliche Ablehnung. Den Rest würden wir als Prüfaufträge und Anregungen in die einzelnen Projekte übernehmen. Vorlage: 2020/0463 Da geht es um den Abschnitt A, finanzielle Beteiligung der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger am Klimaschutz. Hier haben wir aufgeführt, dass es uns nicht so einfach möglich ist, einen solchen Klimaschutzfond aufzulegen, dass wir aber grundsätzlich die Idee aufnehmen, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Wenn Sie damit so einverstanden wären, dann könnten wir das so aufnehmen. Vorlage: 2020/0464 Ein Änderungsantrag klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035, das halten wir für unrealistisch. Das ist eine Verschärfung unserer Vorgaben und da würden wir Ihnen Ablehnung empfehlen. Ich nehme an, Sie wollen die Abstimmung durchführen. Ich bitte um Ihr Kartenzeichen. - Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Vorlage: 2020/0465 Das ist, alle geeigneten Dächer in der Stadt bis 2030 mit Fotovoltaik-Anlagen auszurüsten. Auch das halten wir für zu ambitioniert, obwohl uns das als Ziel gut gefallen würde. Wenn Sie es zur Abstimmung stellen, müsste ich Ihnen Ablehnung empfehlen. (Zurufe aus dem Publikum!) Können Sie bitte hinten Ruhe geben, sonst muss ich Sie leider des Saales verweisen. Vorlage: 2020/0466 Teilautofreie Stadtteile realisieren, das könnten wir als Prüfantrag mitnehmen und darüber diskutieren, wo das vielleicht sinnvoll sein kann. Da können Sie uns auch noch Vorschläge machen. Wir können auch abstimmen, wenn Sie das mögen. Abstimmung wird gewünscht, dann machen wir das. (Zurufe!) Wir nehmen das zur Prüfung weiter zur Verschärfung auf, dann brauchen wir es nicht abstimmen. Vorlage: 2020/0467 Die autofreie Innenstadt realisieren, da werden wir abwarten, was gefordert wurde. Wir haben jetzt einen Wettbewerb ausgeschrieben und wir wissen auch schon, wer den mit uns durchführt, wo wir uns die Innenstadt insgesamt noch mal anschauen. Dann rufen wir diesen Antrag noch mal auf und Sie können ihn dort einbringen, wo Ihnen die Maßnahmen nicht weit genug gehen. – 15 – Vorlage: 2020/0468 Zielsetzung zur Steigerung des ÖPNVS, da haben Sie einen Umsetzungsplan gefordert mit Hinweis auf die Landesziele, das haben wir sowieso gesagt. Einen Umsetzungsplan müssen wir erstellen, ich würde Ihnen das jetzt einfach aus der Hand nehmen wollen. Vorlage: 2020/0469 PV-Ausbau auf allen geeigneten städtischen Flächen bis 2030, da wollen Sie einen Fahrplan haben. Das ist in Ordnung. Vorlage: 2020/0473 Nun kommen wir zu dem Antrag der CDU, der sehr detailliert und umfassend ist. Da bitte ich um Rückmeldung, inwieweit Sie sich mit unserer Stellungnahme ausreichend aufgegriffen fühlen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich habe es ausgeführt, der Kostenfond oder Kostendeckel oder wie Sie es auch immer sehen, an dem halten wir fest. Darüber wollen wir abgestimmt wissen, auch wenn das nachher für uns eine haushälterische Selbstverständlichkeit sein müsste, anders kann man nicht haushalten. Man kann nicht einfach nach Gutsherrenart eins nach dem anderen beschließen und nachher nicht wissen, wo es endet. Priorisierung halten wir im Grunde, in gewisser Anlehnung an den AfD-Antrag, auch für zwingend, denn nur so kann man haushälterisch damit umgehen. Bei den Prüfanträgen nehme ich an, können Sie mitnehmen, dass wir noch mal gesagt bekommen, wo Gelder sich hinter Prüf- oder Beratungsvorschlägen verstecken. Die Grenzen für PV-Anlagen festlegen, das kann sicherlich im Rahmen der weiteren Beratung diskutiert werden. Die Volkswohnung als PV-Vorreiter auch dorthin zu verweisen und bei der Mobilität haben Sie schon durchblicken lassen, dass Sie einen Vorbehalt anerkennen, bis die Expertisen vorliegen. Alternative Antriebsarten, ich glaube, da verstellt sich auch kein Mitglied der Verwaltung, dass wir das weiter prüfen. Dann kommen wir noch mit der Idee, und das wollen wir in jedem Fall abgestimmt haben, die Sanierung von Häusern betreffend, sofort mit einem prädestinierten Beispiel zu beginnen. Die Auflistung von Förderprogrammen macht die Verwaltung sowieso. Von daher sehen wir keinen Abstimmungsbedarf, alles weitere dann im Haushalt. Der Vorsitzende: Wenn Sie keinen Abstimmungsbedarf sehen, in Ordnung. Ich möchte nur zu dem langfristigen Sanierungskonzept festhalten, dass wir möglicherweise eine Priorisierung der Investitionen in Gebäude vorlegen, eine Haushaltsberatung die sich dann auch an Aspekten wie Brandschutz und solchen Sachen orientiert. Dann kann es sein, dass vielleicht das energetisch ungünstigste Gebäude nicht ganz oben steht, weil wir noch andere Prioritäten haben. Wichtig ist aber, dass bei allen Sanierungen die CO2-Neutralität als Ziel bei der Sanierung eine Rolle spielt. Insofern kann ich an der Stelle noch nicht zusagen, dass am Ende das energetisch schlechteste ganz oben steht. Beim Thema Schaffung einer übergreifenden Finanzierungsmöglichkeit, kann ich Ihnen heute auch noch nicht zusagen, dass wir mit Ihnen nicht doch im Rahmen einer Haushaltsberatung über irgendwelche Steuererhöhungen diskutieren, Sie können Sie dann ablehnen, aber wir können keinen Klimaschutz machen, wenn wir nicht zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten mit Ihnen diskutieren. Insofern würde ich jetzt Ihre Position und Anregung verstehen, und damit müssen wir uns auseinandersetzen bei den verschiedenen Maßnahmen und Projekten – 16 – und würden es dann wieder aufrufen, wenn Sie damit einverstanden wären. Herr Dr. Schmidt möchte, dass Sie abstimmen wollen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Nein, ich habe das vorhin auch so verlangt, Herr Oberbürgermeister, beim Kostendeckel und der Finanzierung bestehen wir auf Abstimmung. Wenn Sie uns bei der Mobilität zusagen, dass Sie ein Projekt sofort angehen, das wir sanieren, selbst wenn es andere Kostenüberlegungen zu treffen gilt, dann ist die CDU-Fraktion auch einverstanden damit. Aber die ersten Punkte müssen schon abgestimmt werden. Der Vorsitzende: Das wäre dann Punkt 1 a und 1 b, in Ordnung. Ich würde Ihnen beim Fond vorschlagen wollen, es gibt Maßnahmen, die haben etwas mit Qualität von dem zu tun, was wir sowieso tun. Wenn wir Gebäude sanieren, dann müssen wir die energetisch angemessen sanieren. Wenn wir viele andere Maßnahmen im Rahmen der Stadt machen, müssen wir den Klimaschutz stärker als bisher berücksichtigen. Das würde ich ungern aus einem festgelegten Fond nehmen, sondern das sind Qualitäten der städtischen Arbeit an anderer Stelle. Es gibt viele Programmbestandteile, da bin ich bei Ihnen, die zusätzliches Geld für zusätzliche Maßnahmen wollen, da würden wir Ihnen zusagen, einen solchen Fond zu machen. Über die Höhe wird dann im Rahmen des Haushalts gesprochen und auch über die Prioritätensetzung, was aus diesem Fond finanziert wird. So macht das Sinn und so würde ich Ihnen das an der Stelle zusagen. Wäre das so für Sie in Ordnung? Dann würde ich das so aufnehmen? Steht dann noch etwas zur Abstimmung an? Nicht mehr? In Ordnung, dann können wir alles Weitere dann so bearbeiten. Vorlage: 2020/0475 Dann haben wir einen interfraktionellen Änderungsantrag der FDP und der FW/FÜR. Da geht es um das Power-to-gas-Konzept. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, dass wir das gerne umsetzen würden, wenn es denn eine solche Option schon gibt. So ähnlich ist vermutlich auch unsere Stellungnahme formuliert. Können wir das als Prüfauftrag nehmen? Wir würden Ihnen dann dazu zu den entsprechenden Punkten noch ausführen, was es für Möglichkeiten gibt, aber warum wir Ihnen vielleicht nicht zu der Möglichkeit raten. Dann können Sie es gegebenenfalls auch anders entscheiden. Wäre das in Ordnung? Vielen Dank. Vorlage: 2020/0488 Jetzt kommt der gemeinsame Antrag der GRÜNEN und der SPD, dass man in den Beschlusstext noch mindestens, höchstens oder spätestens einführt, was vielleicht noch mal verstärkt, dass wir alle der Meinung sind, dass wenn es uns gelingt, die entsprechenden Ziele früher oder niedriger zu erreichen, dass wir da keine Probleme mit sehen. Ich würde Ihnen empfehlen, dass wir das einfach in die städtische Vorlage so übernehmen, weil es die Qualität der Vorlage auch nicht in der Zielsetzung verändert, aber unseren gemeinsamen Willen zum Ausdruck bringt, schneller und niedriger und besser zu sein, als es im Moment da drin steht. Kann sich damit der Rest des Hauses anfreunden, oder soll ich es zur Abstimmung stellen? Herr Dr. Schmidt möchte es abstimmen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wenn wir über das bereits vorliegende Hinausgehende eine Zusage machen sollen, dann können wir da nicht mitmachen, dann müssen wir abstimmen. Der Vorsitzende: Dann stelle ich das zur Abstimmung. – 17 – (Zurufe!) Wenn die AfD das nicht übernimmt, dann stellt sie den Änderungsantrag, dass wir es wieder streichen, dann muss ich auch darüber abstimmen, insofern komme ich um die Idee nicht herum. Ich würde es jetzt an der Stelle, wenn es einen Widerspruch hier im Haus gibt, dass wir es ganz einfach in unsere städtische Vorlage aufnehmen, zur Abstimmung stellen und bitte jetzt um Ihr Votum. - Ich sehe eine Mehrheit, damit ist diese Änderung angenommen. Wie gesagt, das ist keine Verschärfung, sondern unterstreicht nur unseren Willen, dass wir das früher, besser und schneller erreichen. Vorlage: 2020/0380 Dann kommt als letzter Antrag der Antrag der AfD, eine Auswahl nach höchstem Nutzen bei geringsten Kosten einer Rangliste. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir bei den verschiedenen Bausteinen oder Säulen unseres Konzeptes, natürlich eine solche Prioritätensetzung machen aber nicht über das gesamte Konzept, weil wir sonst bestimmte wichtige Bausteine völlig vernachlässigen würden, und dann würde es nicht dazu führen, so hat es Frau Lisbach auch ausgeführt, dass wir nur ansatzweise unser Ziel erreichen würden. Wir können aber trotzdem darüber abstimmen oder wären Sie so einverstanden? Alles klar, in Ordnung. Vorlage: 2020/0296 Dann haben wir am Ende nur noch die Beschlussvorlage der Verwaltung hier zur Abstimmung. Etwas durch die Wörter höchstens, spätestens und mindestens ergänzt, und da bitte ich Sie jetzt um die endgültige Beschlussfassung über diese Vorlage. Da haben wir bei drei Gegenstimmen jetzt eine überwiegende Zustimmung. Die Verwaltung, die schwer mit sich selbst gerungen hat, dankt Ihnen ausdrücklich für dieses tolle Votum und wir fühlen uns jetzt beauftragt, hier intensiv daran zu arbeiten und werden dann im Haushalt zu den verschiedenen Finanzpositionen, Priorisierungen und all diesen Dingen noch genug Zeit zur Diskussion haben. Ich darf Sie aber alle auch auffordern, und auch das Publikum hinten im Raum, sich auf den anderen politischen Ebenen ebenso intensiv sich für diese Dinge einzusetzen, denn wir werden es allein in Karlsruhe so nicht hinbekommen. Selbst wenn wir es in Karlsruhe hinbekommen, hätte es nicht die nationale und internationale Konsequenz, dass uns am Ende wirklich allein davon geholfen wäre, das ist auch noch mal ganz wichtig an der Stelle. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. Mai 2020