Breitbandausbau im Fördergebiet Rheinhafen
| Vorlage: | 2020/0288 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Wirtschaftsförderung |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Rüppurr |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0288 Dez. 4 Breitbandausbau im Fördergebiet Rheinhafen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 17.3.2020 18 x Gemeinderat 24.3.2020 21 x Beschlussantrag I. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Breitbandausbau im Fördergebiet Rheinhafen nach Szenario B und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Vertrags über die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Karlsruhe. Damit wird der Landkreis Karlsruhe bevollmächtigt, seine Betrauung der Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) inkl. der Betreiberversorgung auf das Fördergebiet Rheinhafen auszuweiten. II. Die zur Finanzierung des Breitbandausbaus im Fördergebiet Rheinhafen notwendigen Mittel in Höhe von 5,2 Mio. Euro (Verpflichtungsermächtigung 4,7 Mio. Euro und Auszahlungsbudget 0,5 Mio. Euro) werden außerplanmäßig in 2020 zur Verfügung gestellt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ca. 5.200.000 Euro 4.700.000 Euro 25.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Im Beschluss zum Doppelhaushalt 2019/2020 hat der Gemeinderat zur Einrichtung einer Task Force „Breitbandausbau“ und zur Erarbeitung eines Konzepts zum Ausbau des Glasfasernetzes in Karlsruhe in beiden Haushaltsjahren jeweils 150.000 Euro für zwei Personalstellen zur Verfügung gestellt. Eine Stelle mit verwaltungsrechtlichen Hintergrund ist seit 1.12.2019 bei der Wirtschaftsförderung besetzt und die zweite Stelle soll mit technischem Hintergrund besetzt werden. Zur Entwicklung einer Gesamtstrategie wurde Anfang 2019 ein Auftaktworkshop, an dem die involvierten Dezernate, Ämter und Beteiligungsgesellschaften beteiligt waren, durchgeführt. In diesem wurde sich intensiv mit den Rahmenbedingungen, der vorhandenen Technologie, den heutigen und künftigen Anwendungen und der vorhandenen Breitbandstruktur beschäftigt. Auf der Grundlage dieser ersten Arbeitsergebnisse wurde innerhalb der Verwaltung die Koordinierungsgruppe „Breitbandausbau“ gegründet, die die verschiedenen Entwicklungen in der Stadt koordiniert und an einer Gesamtstrategie arbeitet. Bereits seit 2018 gibt es im Konzern Karlsruhe Untersuchungen mit der Zielrichtung, die Bundes- und Landesförderprogramme zum Breitbandausbau im Allgemeinen und für Gewerbegebiete, auszuschöpfen. Danach sind allgemein Gebiete förderfähig, in denen die Breitbandverfügbarkeit mit einer Downloadgeschwindigkeit von weniger als 50 Mbit/s besteht. Speziell für Gewerbe, Industrie und Hafen gelten abweichend hiervon ein Schwellenwert von 30 Mbit/s Grundbedarf für die Unternehmensleitung und 30 Mbit/s je internetverbundenen Arbeitsplatz/Betriebsmittel. Der Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BmVI) zeigt für das Stadtgebiet Karlsruhe bezogen auf die Breitbandverfügbarkeit mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s für alle Technologien eine Abdeckung von 75 bis 95 % der Haushalte. (Stand Mitte 2016). In der Arbeitsgruppe Infrastruktur im Projekt karlsruhe.digital wurde festgestellt, dass die Versorgung der großen Unternehmen in Karlsruhe grundsätzlich gut ist, aber von der Förderkulisse einige Gewerbegebiete, unter anderem der Rheinhafen, umfasst sein könnten. Die erarbeitete Potenzialanalyse, die im Wirtschaftsförderungsausschuss am 2.4.2019 vorgestellt wurde, umfasste für den Bereich Gewerbe, Industrie und Hafen das gesamte Stadtgebiet. Danach sind neben den Gewerbegebieten im Rheinhafen vier weitere Gewerbegebiete identifiziert, die grundsätzlich förderfähig sind. Dies sind Grötzingen Nord und Süd, Hohenwettersbach (Batzenhof) und Hagsfeld rund um den BAB Anschluss Karlsruhe Nord sowie das westliche Rüppurr mit Fischweierwiesen. Antragsberechtigt für die Förderprogramme sind die Kommunen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Investitionskosten durch den Bund. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich mit weiteren 40 Prozent, so dass der Eigenanteil 10 Prozent beträgt. Die Stadt Karlsruhe hat bereits im Juni 2019 die Förderanträge für das Hafengebiet Süd, Hafengebiet Nord sowie das Gewerbegebiet Schlehert und Koellestraße gestellt. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Breitbandausbaus für das betreffende Gebiet am Rheinhafen, muss die Stadt Karlsruhe zur Vorfinanzierung der Maßnahme Haushaltsmittel in Höhe von rd. 5,2 Mio Euro bereitstellen. Auf Grund der bereits vorliegenden Förderzusagen vom Bund (50% der gesamtkosten) und vom Land (40% der Gesamtkosten), wird die Stadt Karlsruhe letztlich ca. 520.000 Euro, dies sind 10 Prozent der Gesamtkosten, als Eigenanteil selbst tragen müssen. Die Förderbestimmungen sehen vor, dass mit der Baumaßnahme spätestens bis zum 1. Februar 2021 begonnen werden muss. Für die Absicherung der nachfolgend aufgezeigten weiteren Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Umsetzung (Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Karlsruhe und Bauausschreibung des Projektes) werden in 2020 Auszahlungsmittel von rund 500.000 Euro und eine Verpflichtungsermächtigung von 4,7 Mio. Euro benötigt. Sowohl die Auszahlungsmittel als auch die Verpflichtungsermächtigung können aus dem Projekt 7.888405 Stadthalle Modernisierungsmaßnahmen abgedeckt werden, da diese Maßnahme bezüglich des finanziellen Mittelabflusses neu überplant werden muss. Die konkreten Auszahlungs- und Einzahlungsbeträge, die im Zusammenhang mit der Maßnahme Breitbandausbau Rheinhafen in Abhängigkeit mit dem Baufortschritt und des Fördermittelabrufes entstehen, sind dann im Rahmen des Doppelhaushaltes 2021/2022 zu veranschlagen. Der Abruf der Fördermittel ist sehr komplex und mit hohem Aufwand verbunden. Die Einarbeitung in das Verfahren gestaltete sich schwierig und nahm Zeit in Anspruch. Für die bewilligten Maßnahmen wird ein Betreiber für das Glasfasernetz benötigt. Danach muss der Bau der passiven Infrastruktur ausgeschrieben werden. Es fanden umfangreiche Prüfungen mit den beteiligten Dienststellen statt, ob für die Realisierung des Netzes im Rheinhafen die Stadt in Eigenregie den Betreiber sowie die Bauleistungen ausschreibt (Szenario A) oder eine Kooperation mit der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) eingegangen wird (Szenario B). Da auch der Landkreis für eine Kooperation eine Gremienentscheidung benötigt, wurde diese durch die BLK am 23.1.2020 vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien im Kreistag herbeigeführt. Die Mitglieder des Kreistags stimmten einstimmig für eine evtl. Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe. Zu den von der Verwaltung geprüften Szenarien im Einzelnen: Szenario A, Ausbau in Eigenregie: Bau und Betrieb des Breitbandnetzes für das Fördergebiet müssten jeweils separat von der Stadtverwaltung in Eigenregie ausgeschrieben werden. Die Stadt müsste demnach ein Ausschreibungsverfahren für den künftigen Betreiber des Breitbandnetzes durchführen und daran anschließend eine Bauausschreibung mit allen dazugehörigen Aufgabenpaketen wie Projektleitung, Dokumentation, Qualitätssicherung, Betriebsbetreuung und Asset-Management. Insbesondere für den Bau und die Unterhaltung des Netzes ist spezielles Knowhow erforderlich, welches derzeit im benötigten Umfang noch nicht innerhalb der Stadtverwaltung vorhanden ist. Der Aufbau einer eigenen Breitbandabteilung in der Stadt Karlsruhe wäre sehr zeitintensiv und mit einem hohen Personaleinsatz verbunden und könnte innerhalb der für den Abruf der bereits gewährten Fördermittel vorgegebenen Frist nicht realisiert werden. Szenario B, Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Die Abwicklung des Breitbandausbaus erfolgt im Rahmen eines Vertrages zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Karlsruhe, der damit ermächtigt wird seine Betrauung der Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) inkl. der Betreiberversorgung auf das Pilotprojekt Rheinhafen und mögliche weitere Gebiete auszuweiten. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Der Landkreis Karlsruhe hat seine Breitbandaktivitäten mittels eines Betrauungsaktes am 22.5.2014 an die BLK GmbH übertragen. Gesellschafter der BLK sind der Landkreis Karlsruhe (51% Beteiligung) und die TelemaxX Telekommunikation GmbH (49% Beteiligung). Die Stadt Karlsruhe hält über die Stadtwerke Karlsruhe Anteile an der TelemaxX Telekommunikation GmbH. Dieses Konstrukt hat der Landkreis umfassend überprüfen lassen. Es wurde sowohl vom Bund wie auch vom Land als Fördergeber anerkannt und befindet sich seit 2014 in Vollzug. Netzbetrieb Wenn die Stadt sich dem BLK Konstrukt anschließt, wäre die Inexio der Betreiber des städtischen Glasfasernetzes im Rheinhafen. Die Inexio wurde von der BLK im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ermittelt. Der Betreibervertrag wurde von der Bundesnetzagentur vollumfänglich anerkannt. Eine eigene Betreiberausschreibung wäre für die Stadt somit nicht mehr nötig. Das Fördergebiet wird anschließend von der BLK betreut und vom bereits feststehenden Betreiber Inexio versorgt. Bauausschreibung Die Abwicklung der Planung/Bauausführung bietet die BLK als weitere Serviceleistung (gegen Kostenübernahme) an. Hierfür gibt es drei Varianten: Ausschreibung des reinen Tiefbaus Ausschreibung eines Generalunternehmers (Planung wird von Stadt zugeliefert und GU baut) Ausschreibung eines Generalübernehmers (GÜ plant und baut) Vorteil: Planungsleistungen sind in dieser Variante förderfähig. Die „Ausschreibungsschablone“ der BLK beinhaltet in dieser Variante neben einem mit dem Fördergeber abgestimmten Materialkonzept auch ein „Hausanschlussmanagement“ (Absprach des GÜ mit den künftigen Nutzern, wo und wie Glasfaser in das Gebäude verlegt wird). Die BLK praktiziert diese Variante bereits in Waghäusel und Weingarten. Es ist zu entscheiden, welche Variante gewählt wird, wobei dies von den vorhandenen Ressourcen der Stadt Karlsruhe abhängt. Die BLK übernimmt gegen Entgelt und nach entsprechender Beauftragung die Aufgabe des Bauherrn der Stadt Karlsruhe, begleitet die Stadt im gesamten Verfahren und gibt Hilfe zur Selbsthilfe um entsprechendes Knowhow bei der Stadt aufbauen zu können. Benötigt wird ein technischer, städtischer Mitarbeiter der möglichst den gesamten Prozess ab Beginn der Ausschreibung begleitet, um sich das speziell für den Glasfaserausbau benötigte Knowhow anzueignen. Spätestens mit Vergabe der Leistungen ist ein solcher Mitarbeiter zwingend notwendig (Stadt ist aus Sicht des Fördergebers Bauherrin beim Leitungsausbau und wird Eigentümerin des Netzes). Dafür wird die zweite, bereits bewilligte Stelle mit technischem Hintergrund verwendet. Gegebenenfalls könnte diese Person von den Stadtwerken Karlsruhe der Stadt Karlsruhe zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle Aspekte Die BLK erhält als Gegenleistung für die Betreiberversorgung 25.000 Euro netto p. a. von der Stadt Karlsruhe. Im Rahmen dieser jährlichen Pauschale werden folgende Leistungen von der BLK erbracht: - Bereitstellung der im Landkreis Karlsruhe entworfenen Netzkonzeption - Nutzung eines von der Bundesnetzagentur genehmigten Betreibervertrages Ergänzende Erläuterungen Seite 5 - Betreuung der Netzübergabe der einzelnen Gebiete an den Betreiber Inexio - Koordination von Werbemaßnahmen - Überlassung von erarbeiteten Unterlagen (Ausschreibungen u.a.) - Unterstützung bei förderrechtlichen Fragestellungen - Nutzung des abgestimmten und getesteten Materialkonzeptes des Landkreises Karlsruhe, das sowohl vom Land wie auch von der Bundesförderstelle bereits genehmigt ist - Abstimmung der verschiedenen Akteure während der Realisierung eines Gebietes - Abrechnung mit dem Netzbetreiber - Unterstützung bei der Prüfung von Dokumentationen und Faserkonzepten Daneben erhält die BLK von den Betreiberentgelten der Inexio, die bei einem Gewerbekunden zwischen 156 Euro netto p.a. und maximal 840 Euro netto p.a. (100 Mbit/s symmetrisch) liegen, jeweils 48 Euro netto p.a. pro Kunde. Diese jährlichen Kosten (25.000 Euro und 48 Euro pro Kunde) können jedoch den Ausgaben für den Breitbandausbau zugeschlagen werden und sind somit förderfähig. Zwischen Stadt und BLK ist noch zu klären welcher Umfang an Serviceleistungen im Rahmen der Bauausschreibung von der BLK übernommen werden sollen. Je nach Aufwand der BLK/bzw. Unterstützung seitens der Stadt Karlsruhe werden für diese Leistungen Kosten in Höhe von ca. 40.000 Euro zusätzlich entstehen. Auch diese Serviceleistung ist förderfähig. Der Eigenanteil i. H. v. 10 Prozent darf innerhalb der ersten 7 Jahre des Betreibervertrages nicht refinanziert werden, dieses wäre förderschädlich. Aufgrund der leistungsfähigen Infrastruktur entsteht jedoch ein Standortvorteil für die entsprechenden Gebiete. Da die Planung/Bauausführung über die BLK, einer vom Landkreis betrauten Gesellschaft, abgewickelt werden soll, soll ausnahmsweise auf ein Kostenkontrollverfahren verzichtet werden. Zwischenfazit Das Modell im Szenario B wurde bereits den für die Bundesförderung zuständigen Stellen in Berlin und Stuttgart vorgestellt. Sowohl die Bundes- wie auch die Landesvertretung haben grundsätzlich zugestimmt. Insbesondere die daraus gewonnenen Synergien, die damit einhergehende Netzstabilität und die wirtschaftliche Umsetzung des Projektes sprechen für dieses Szenario. Weiteres Vorgehen Um möglichst zügig den Breitbandausbau, zunächst für das Pilotgebiet Rheinhafen, in Karlsruhe voranzutreiben, wird empfohlen die oben erläuterte interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Karlsruhe zu beginnen. Der Beitritt kann nur auf Grundlage der bestehenden Rahmenparameter des BLK Konstrukts erfolgen. Eine Ausstiegsmöglichkeit der Stadt Karlsruhe aus der interkommunalen Zusammenarbeit besteht nicht, da ansonsten kein leistungsfähiges und lückenloses Breitbandnetz mehr gewährleistet werden kann. Der als Anlage beigefügte Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit kann nicht abgeändert werden, da sonst ein neues Konstrukt entstehen würde, welches erneut durch Bund und Land geprüft werden müsste. Neben dem zügigen Breitbandausbau sind die Vorteile des Zusammenschlusses mit der BLK in der Erzeugung von Synergien und der Herstellung von verlässlichen Backbonestrukturen zu sehen. Die interkommunale Zusammenarbeit bietet des Weiteren die Möglichkeit glasfaserspezifisches Knowhow innerhalb der Stadtverwaltung aufzubauen, so dass die Serviceleistungen der BLK bei weiteren Fördergebieten sukzessive zurückgefahren werden können. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Als nächste Schritte soll geprüft werden, ob weitere Gebiete im Rahmen der geänderten Förderkulisse des Bundes und des Landes förderfähig sind und wie die künftigen Breitbandaktivitäten der Stadt Karlsruhe zügig vorangetrieben werden können. So wird ebenfalls die Möglichkeit geprüft, ob in einem nächsten Schritt die Stadt Karlsruhe den geförderten Breitbandausbau einer städtischen Tochter übertragen kann. Anlage Beschluss: Antrag an den Gemeinderat | Ausschuss I. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Breitbandausbau im Fördergebiet Rheinhafen nach Szenario B und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Vertrags über die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Karlsruhe. Damit wird der Landkreis Karlsruhe bevollmächtigt, seine Betrauung der Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) inkl. der Betreiberversorgung auf das Fördergebiet Rheinhafen auszuweiten. II. Die zur Finanzierung des Breitbandausbaus im Fördergebiet Rheinhafen notwendigen Mittel in Höhe von 5,2 Mio. Euro (Verpflichtungsermächtigung 4,7 Mio. Euro und Auszahlungsbudget 0,5 Mio. Euro) werden außerplanmäßig in 2020 zur Verfügung gestellt.
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1/7 Vertrag über die Interkommunale Zusammenarbeit, über den Bau des Backbones mit Übergabepunkten in den Ortsteilen, über die Ausschreibung für den gemeinsamen Netzbetreiber des Backbones im Landkreis Karlsruhe und der Ortsnetze und über den Bau und Betrieb der Breitbandinfrastruktur auf dem Gebiet der Kommune für die Zuführungstrassen zum Backbone Die Stadt Karlsruhe X X X x und der Landkreis Karlsruhe vertreten durch Herrn Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe schließen bezüglich der Realisierung des Landkreis-Backbones gemäß dem Kreistagsbeschluss des Kreistages des Landkreises Karlsruhe vom 22. Mai 2014 in Verbindung mit dem Beschluss vom 23.01.2020 (Beitritt der Stadt Karlsruhe mit dem Gewerbegebiet Rheinhafen zur Interkommunalen Zusammenarbeit zum Thema Breitband im Landkreis Karlsruhe) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung: - bitte austauschen - 2/7 Vorbemerkung: Der Landkreis Karlsruhe hat mit der Stadt Karlsruhe gemeinsame Grenzen. Zur Homogenisierung der landkreisweiten und daran angrenzenden Versorgungsqualität mit einer Internet-Breitbandversorgung in Form eines Höchstgeschwindigkeitsnetzes (Backbone), soll die zwischen den Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe vorhandene interkommunale Zusammenarbeit genutzt werden. Ziel ist es, im gesamten Landkreis Karlsruhe und daran angrenzenden Regionen eine Grundversorgung in allen Ortsteilen von mindestens 50 Mbit/s an Datenverkehr symmetrisch aufzubauen. Dies soll erreicht werden, indem landkreisweit und daran angrenzend in jedem Ortsteil Anschlüsse dieses Höchstgeschwindigkeitsnetzes verlegt oder so angemietet werden, dass ein Anschluss der Nutzer in allen Ortsteilen möglich ist. Die flächendeckende Versorgung mit einer Breitbandinfrastruktur gelingt aber nur, wenn die jeweiligen Städte und Gemeinden dieses Vorhaben unterstützen. In der Bürgermeisterversammlung des Landkreises Karlsruhe am 19. und 20. März 2014 wurde das Vorgehen des Landkreises Karlsruhe begrüßt. Für diesen Zweck wurde die Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) am 29.07.2014 gegründet. Die Gesellschaftsanteile hält zu 51 % der Landkreis Karlsruhe und zu 49 % die TelemaxX. Der Backbone-Infrastruktur-Ausbau ist förderfähig. Für den Bau des Landkreis-Backbone werden Förderpauschalsätze gewährt. Der Backbone umfasst dabei den kompletten Ring inklusive der Trassenabschnitte mit bis zu zwei Übergabepunkten pro Gemeinde / Ortsteil. Dieses Höchstgeschwindigkeitsnetz wird derzeit mit 100 % der Pauschalen gefördert. Für den innerörtlichen Ausbau hängt die Förderung von der Raumkategorie, in der die Kommune liegt, ab. Hierbei ist eine Clusterbildung vorgesehen. Im Landkreis Karlsruhe mit seinen angrenzenden Regionen werden zwei Cluster gebildet. Diese sind in „ländlicher Raum“ und „Randzone Verdichtungsraum“ aufgeteilt. Die Förderung in der Raumkategorie „ländlicher Raum“ liegt derzeit bei 130 % und in der Raumkategorie „Randzone Verdichtungsraum“ bei 65,0 % (Aufteilung siehe Anlage 1; gemäß Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 01.08.2015 - Az.: 42-8433.12 Regelungen -). 3/7 Artikel 1 Vollmacht 1. Die Stadt Karlsruhe vereinbart mit dem Landkreis Karlsruhe verbindlich, dass das landkreisweite Backbone – im Einvernehmen – aufgrund der bereits vorhandenen Durchquerung der Stadt Karlsruhe zum Anschluss des Übergabepunkt des derzeitigen Betreibers Inexio, auch für das Pilotprojekt „Gewerbegebiet Rheinhafen“ und gegebenenfalls für die Karlsruher Höhenstadtteile geöffnet wird. Diese Gebietsergänzung des Versorgungsgebietes des Landkreises Karlsruhe sind im Vergleich zum gesamten Versorgungsgebiet des Landkreises Karlsruhe untergeordnet. 2. Für diesen Zweck bevollmächtigt die Stadt Karlsruhe den Landkreis Karlsruhe seine Betrauung der Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) inkl. der Betreiberversorgung auf das Pilotprojekt „Gewerbegebiet Rheinhafen“ und gegebenenfalls auf die die Karlsruher Höhenstadtteile auszuweiten. Artikel 2 Interkommunale Zusammenarbeit 1. Die Stadt Karlsruhe tritt der interkommunalen Zusammenarbeit bei und trägt zu ihrem Gelingen bei. 2. Der Landkreis Karlsruhe unterstützt im Rahmen des landkreisweiten Backbones die Möglichkeiten des Ausbaus mit leistungsfähigen FTTB im Pilotgebiet „Gewerbegebiet Rheinhafen“ und gegebenenfalls in den Karlsruher Höhenstadtteilen in der Stadt Karlsruhe. Artikel 3 Bau der Zuleitung und Bau der zu versorgende Gewerbegebiete 1. Die Stadt Karlsruhe wird vom Übergabepunkt der Inexio die Zuleitung zum Pilotgebiet „Gewerbegebiet Rheinhafen“ und gegebenenfalls zu den Karlsruher Höhenstadtteilen auf ihre Kosten bereitstellen. Für die Errichtung der Zuleitung und die FTTB- Erschließung erhält die Stadt Karlsruhe Bundes- und Landesförderung. 2. Für die Bereitstellung des FTTB Netzes erhält die Stadt Karlsruhe Betreiberentengelte gemäß der Interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Karlsruhe und des Betreibervertrages mit dem derzeitigen Betreiber Inexio. Artikel 4 Kosten und Erträge Die Finanzierung für die Betreiberversorgung des Pilotgebietes „Gewerbegebiet Rheinhafen“ und gegebenenfalls für die Karlsruher Höhenstadtteile wird wie folgt geregelt: 4/7 a) Die Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) erhält von der Stadt Karlsruhe von dem ihr jährlich zustehenden Betreiberentgelten pro Kunde vom Betreiber, gemäß des gültigen Betreibervertrages – unabhängig von der tatsächlichen bestellten Bandbreite - 48 €/pro Kunde p.a./netto. Die über diesen Betrag erzielten Betreiberentgelte werden von der BLK an die Stadt Karlsruhe ausbezahlt. b) Die Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) erhält eine Aufwandspauschale als Fixkostendeckungsbeitrag von jährlich 25.000 € netto für das erste Gebiet. Für jedes weitere Gebiet jeweils jährlich 5.000 € netto. Artikel 5 Gemeinsamen Netzbetreibers 1. Die durch den Landkreis Karlsruhe durchgeführte europaweite Ausschreibung des Netzbetriebs für ein kommunales Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetz nebst Backbonenetz auf LWL-Basis sowie des Netzbetriebs von Accessnetzen auf LWL- und Kupferbasis wird von der Stadt Karlsruhe voll umfänglich anerkannt und übernommen. 2. Die Kundenentgelte des Betreibers werden entsprechend des Aufteilungsmaßstabes (Artikel 4a) vorgenommen. Die Betreiberentgelte für FTTB-Kunden sind in Anlage 2 beigefügt. 3. Das Pilotgebiet „Gewerbegebiet Rheinhafen“ und gegebenenfalls die Karlsruher Höhenstadtteile in der Stadt Karlsruhe werden dem Betreiber nach den vorliegenden Ausschreibungsergebnissen unmittelbar, bei nur partieller Fertigstellung sukzessive, zur Verfügung gestellt. Artikel 6 Schlussbestimmung 1. Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Regelungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis. 2. Sollte ein Teil dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gilt sodann als vereinbart, was dem in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Lücke haben sollte. 3. Der Landkreis Karlsruhe hat alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung zur Realisierung des landkreisweiten Backbones ganz auf die Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) übertragen. Die Stadt Karlsruhe stimmt einer Übertragung der Rechte und Pflichten ebenfalls auf die BLK zu. 5/7 4. Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann nur geändert oder aufgelöst werden, wenn alle teilnehmenden Städte und Gemeinden wie auch der Landkreis Karlsruhe selbst dies einstimmig beschließen. Karlsruhe, den ..................... Stadt Karlsruhe, vertreten durch xxx ....................................................... Dienstsiegel mit Unterschrift Karlsruhe, den ..................... Landkreis Karlsruhe vertreten durch Landrat Herrn Dr. Christoph Schnaudigel ....................................................... Dienstsiegel mit Unterschrift 6/7 Anlage 2 7/7
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. März 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 21 der Tagesordnung: Breitbandausbau im Fördergebiet Rheinhafen Vorlage: 2020/0288 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss, den Breitbandausbau im Fördergebiet Rheinhafen nach Szenario B und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Vertrags über die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Karlsruhe. Damit wird der Landkreis Karlsruhe bevollmächtigt, seine Betrauung der Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) inklusive der Betreiberversorgung auf das Fördergebiet Rheinhafen auszuweiten. 2. Die zur Finanzierung des Breitbandausbaus im Fördergebiet Rheinhafen notwendigen Mittel in Höhe von 5,2 Mio. Euro (Verpflichtungsermächtigung 4,7 Mio. Euro und Auszahlungsbudget 0,5 Mio. Euro) werden außerplanmäßig in 2020 zur Verfügung gestellt. Abstimmungsergebnis: Bei 35 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Ich möchte der Medienöffentlichkeit diese Vorlage besonders ans Herz legen. Immerhin gelingt es uns, 4,7 Mio. Euro Landes- und Bundesmittel zu bekommen, um in ein 5,2 Mio. Euro-Projekt einzusteigen und unseren Rheinhafenbreitbandausbau in den modernsten Zustand zu versetzen. Das erfüllt das, was wir bisher immer ein bisschen beklagt haben, dass es uns als Großstädte außerordentlich schwer fällt, in diese Förderungsprogramme des Landes und des Bundes zu kommen. Hier ist es für dieses Gewerbegebiet möglich. Ich möchte mich bei allen bedanken, das war ein ziemlich komplexes – 2 – Vorhaben, dass es zu diesen Antragsstellungen gekommen ist, und dass wir jetzt auch den Zuschlag zeitnah umsetzen. Ich bitte um die Zustimmung. - Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2020