Bedarfsbeleuchtung bei Calisthenics-Anlage in der Südstadt

Vorlage: 2020/0287
Art: Antrag
Datum: 02.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2020

    TOP: 27

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.05.2020

    TOP: 34.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0287 Bedarfsbeleuchtung bei Calisthenics-Anlage in der Südstadt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 34.1 x Die geplante Calisthenics-Anlage in der Südstadt wird durch eine insektenfreundliche Beleuchtung ergänzt. Die Beleuchtung wird mit Bewegungsmelder mit zeitlicher Begrenzung bis 20:30 Uhr abends ausgestattet. Nach 20:30 Uhr ist keine Beleuchtung der Anlage möglich Sachverhalt/Begründung: Die geplante Calisthenics-Anlage soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein. Jugendliche und Erwachsene haben oft erst in den Abendstunden Zeit, diese Anlage zu nutzen. Besonders in den Wintermonaten ist es ab 17:00 Uhr oft schon dunkel. Eine bewegungsabhängige Bedarfs-Beleuchtung mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln würde eine Nutzung der Geräte auch in der dunkleren Jahreszeit ermöglichen und somit dem Ziel „gesund durch Bewegung“ entgegenkommen. Durch die Freizeitsportler steigt auch die "soziale Kontrolle" wodurch auch das Sicherheitsgefühl verbessert werden kann. Zudem haben die potentiellen Nutzer bei den Beteiligungsveranstaltungen signalisiert, dass sie sich eine abendliche Beleuchtung wünschen, da sonst in der dunklen Jahreszeit eine abendliche Benutzung der Sportanlage nicht möglich sei. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Max Braun Rebecca Ansin

  • Stellungnahme TOP Calisthenics-Anlage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0287 Dez. 5 Bedarfsbeleuchtung bei Calisthenics-Anlage in der Südstadt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 34.1 x Kurzfassung Bei einer Beleuchtung der Calisthenics-Anlage in der Südstadt erwartet die Verwaltung aufgrund der verlängerten Nutzungszeiten Konflikte mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie mit dem angrenzenden Alten- und Pflegezentrum. Eine Beleuchtungsanlage stellt zudem eine Veränderung des Nutzungsangebotes dar und würde eine Baugenehmigung erfordern. Dadurch könnte die derzeit auf dem Gelände vorhandene und geplante Freizeitnutzung mit Bolzen und Calisthenics insgesamt in Frage gestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt, das Thema in der kommenden Jugendkonferenz nochmals gemeinsam mit allen Beteiligten zu besprechen und anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der Stellungnahme zur Anfrage der SPD für die Gemeinderatssitzung am 18. Februar 2020 wurde die Fragestellung zur Einrichtung einer Beleuchtung für die geplante Calisthenics-Anlage in der Südstadt bereits beantwortet: Die Fläche, auf der die Calisthenics-Anlage errichtet wird, ist im Bebauungsplan "Südstadt - mittlerer Teil" mit Rechtskraft vom 30. August 1956 als Öffentliche Grünanlage ausgewiesen. Gegen die Installation einer Beleuchtung spricht im konkreten Fall, dass die Fläche direkt von allgemeinen Wohngebieten und einem Alten- und Pflegezentrum umgeben ist. Hier ist eine hohe Betroffenheit durch die angrenzende Wohnbevölkerung zu erwarten. In der Historie gab es Ende der neunziger Jahre zahlreiche Nachbarbeschwerden gegen den dortigen Bolzplatz, der dann in seiner Grundfläche verkleinert wurde. Seither herrscht dort ein gutes Miteinander. Die Installation einer Beleuchtung für die Calisthenics-Anlage würde die Nutzungszeiten verlängern und somit eine stärkere abendliche Belastung nach sich ziehen. Gleichzeitig würden Begehrlichkeiten geschaffen, auch den Bolzplatz und die Basketballanlage mit Beleuchtung auszustatten. Die verlängerten Nutzungszeiten würden vermutlich wieder Konfliktsituationen hervorrufen. Eine Veränderung des dortigen Nutzungsangebotes, wie es die Beleuchtungsanlage darstellen würde, erfordert eine Baugenehmigung, für die die heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen anzuwenden wären. Auch eine zeitlich befristete Beleuchtung gilt als Veränderung des bestehenden Nutzungsangebotes. Die Ausstattung des Grünzugs mit Spiel- und Freizeitangeboten wäre dabei nur insoweit möglich, wie sie mit Blick auf die Lärmentwicklung mit der angrenzenden Wohnnutzung verträglich wäre. Für Wohngebiete sind in der Freizeitlärmrichtlinie die folgenden Immissionsrichtwerte genannt: 55 dB(A) außerhalb der Ruhezeiten; innerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A). Es kann davon ausgegangen werden, dass von den reinen sportlichen Übungen im Bereich der geplanten Calisthenics-Anlage wenige Geräuschemissionen ausgehen. Da aber die Anlagen den Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch als Treffpunkt dienen, entstehen weitere Geräusche z.B. durch Krafträder, Musikanlagen und laute Kommunikation (insbesondere in den Abendstunden). Eine Calisthenics-Anlage ist für Jugendliche und Erwachsene jeden Alters bestimmt und genießt daher nicht die Privilegierung, die Kinderlärm von Spielplätzen zuteil wird. Die Beleuchtung der Calisthenics-Anlage würde sich auch auf den benachbarten Bolzplatz auswirken. Dadurch könnte die derzeit vorhandene und geplante Freizeitnutzung (Bolzen und Calisthenics) insgesamt in Frage gestellt werden, da hierfür baurechtlich keine weitreichende Sicherung besteht und diese nur unter Einhaltung der in der Sportanlagenlärmschutzverordnung enthaltenen Immissionsrichtwerte genehmigungsfähig wäre. Auch wenn eine Calisthenics-Anlage deutlich weniger Lärm mit sich bringt als ein Bolzplatz, steigt ihre Anziehungskraft mit der Beleuchtung, indem sie eine Nutzung in den Abendstunden ermöglicht und damit Beschwerden aus der Nachbarschaft provoziert. Das Thema der Beleuchtung wurde im Rahmen der durchgeführten Beteiligungstermine mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern diskutiert und der Verzicht auf eine Beleuchtung der Calisthenics-Anlage in der Südstadt letztlich auch akzeptiert. Die Stadtwerke Karlsruhe empfehlen, im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz auf derartige Beleuchtungen zu verzichten, sofern sie wegen der Verkehrssicherung nicht zwingend erforderlich sind. Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen hat sich in seiner Sitzung am 3. März 2020 mit der Ausstattung und Beleuchtung öffentlicher Bolzplätze befasst. Der Vorschlag der Verwaltung, Ergänzende Erläuterungen Seite 3 öffentliche Bolzplätze grundsätzlich nicht zu beleuchten, fand im Ausschuss keine Mehrheit. Die Calisthenics-Anlage in der Südstadt war dabei nicht Diskussionsgegenstand. Angesichts divergierender Interessen und einer rechtlich komplexen Gemengelage empfiehlt die Verwaltung, dem Vorschlag des Stadtjugendausschusses zu folgen und das Thema in der kommenden Jugendkonferenz nochmals gemeinsam mit allen Beteiligten zu besprechen. Auf dieser Grundlage ist anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden.