Bebauungsplan "Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße-Am Festplatz", in Karlsruhe-Südweststadt hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Vorlage: 2020/0283
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt, Südweststadt

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.03.2020

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 - Landratsamt
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 38 Dez. 6 Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße-Am Festplatz", in Karlsruhe -Südweststadt Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsauschuss 12.03.2020 3 x Beschlussantrag 1. Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Baden- werkstraße - Am Festplatz", in Karlsruhe – Südweststadt aufzustellen. Dem weiteren Planverfahren sind die in den Erläuterungen aufgeführten Planungsziele zu Grunde zu legen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamtes/Liegenschaftsamtes im Maßstab 1:1500 vom 28.1.2020 2. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung auf Grund des zu erwartenden Interesses in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Ca. 15.000 € für Gutach- ten Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anlass: Das Plangebiet liegt an der städtebaulich markanten Via Triumphalis, zwischen Schloss und Hauptbahnhof. Aktuell befindet sich ein Gebäudeensemble aus dem Jahr 1965 mit umgeben- den Freiflächen auf dem Areal. Eigentümer sind der Landkreis Karlsruhe sowie die Stadt Karls- ruhe. Die Bauwerke werden aktuell vom Landkreis als Landratsamt genutzt, benötigen jedoch umfassende Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen. Das Gebäudeensemble stellt eine denkmalgeschützte Sachgesamtheit nach §2 Denkmalschutzgesetzt Baden-Württemberg dar. Auf Grund der exponierten Lage hat die Stadt Karlsruhe in Kooperation mit dem Landkreis Karlsruhe derzeit renommierte, internationale und regionale Planungsbüros in einem städ- tebaulichen Werkstattverfahren damit beauftragt, Ideen für städtebauliche Entwicklungs- möglichkeiten dieses zentralen Orts zu entwerfen. Hierbei soll zum einen die Situation be- leuchtet werden für den Fall, dass die Bauwerke zu erhalten sind, zum anderen für die Va- riante, dass die Gebäude rückgebaut werden können. Der Landkreis Karlsruhe hat bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde den Antrag gestellt, auf seinem Grundstück an der Beiertheimer Allee das ehemalige Badenwerk-Ensemble abzureißen und ein neues Verwal- tungsgebäude mit einem Bauvolumen von mindestens 25.000 m² Geschossfläche zu er- richten. Falls der Antrag genehmigt wird, ist es Ziel des Landkreises, den Bestandsbau bis zur Fertigstellung des Neubaus zu nutzen, um nach erfolgtem Umzug einen Abriss vorzu- nehmen. Der Landkreis sieht dann ein weiteres Gebäude auf seinem Grundstück vor mit ca. 8.000 m² Geschossfläche, das für Wohnzwecke oder für weitere Flächen mit Verwal- tungseinrichtungen genutzt werden kann. Daneben sieht die Stadt Karlsruhe Potenzial im Bereich ihres Eigentums an der Ettlinger Straße mit einer zusätzlichen Nutzungsmischung von Arbeiten, Wohnen und Aufenthaltsfunktionen die Belebung des Quartiers über den gesamten Tages- und Wochenverlauf zu erreichen. Ein Bauvolumen von bis zu 30.000 m 2 Geschossfläche ist von der Stadt angestrebt. Die Schaffung von Verwaltungsflächen im Eigentum der Stadt Karlsruhe fördert hierbei im Kontext das lang- fristige Ziel einer sinnvollen und zukunftsfähigen städtebaulichen Gesamtentwicklung. Sollte ein Abbruch des Badenwerk-Ensembles aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein, soll untersucht werden, welche gemeinsame bauliche Entwicklung unter Erhalt des Bestands eine schlüssige städtebauliche Konzeption für diesen Ort darstellen könnte. Die neue städtebauliche Ausformung der Südwestseite des Ettlinger Tors wird im Rahmen des Ergänzende Erläuterungen Seite 3 mehrstufigen und nicht anonym angelegten Werkstattverfahrens (Dauer Januar bis Juli 2020) von vier beauftragten Planungsbüros entwickelt, die aufgrund des noch nicht entschiedenen denkmalschutzrechtlichen Antrags parallel Konzepte mit den Szenarien „Erhalt des Ensem- bles“ und „Abbruch des Ensembles“ erarbeiten. Ein Begleitgremium aus Vertretern von Stadt, Landkreis, Land Baden-Württemberg sowie externen Fachleuten und bürgerschaftlichen Gruppierungen begleitet das Verfahren bis zur abschließenden Empfehlung an den Gemein- derat nach dem letzten Werkstatttermin im Juli. Das Ergebnis dient als Grundlage für das wei- tere Bebauungsplanverfahren. Städtebauliche Bestandsituation: Das Plangebiet befindet sich am Rande der Innenstadt und bildet hinsichtlich der vorhan- denen Bautypologien und Nutzungen einen Übergangsbereich zwischen dem Baubestand der Nachkriegszeit und der durch neuere Bebauung entlang der Hermann-Billing-Straße moderner geprägten Baukante. Auf dem Areal befindet sich ein Gebäudeensemble aus dem Jahr 1965 und eine umgebende Freifläche. Der ehemalige Verwaltungssitz der Ba- denwerk AG ist seit 1997 im Besitz des Landkreises Karlsruhe. Das Gebäudeensemble stellt eine denkmalgeschützte Sachgesamtheit nach §2 Denkmalschutzgesetz Baden- Württemberg dar. Der denkmalschutzrechtliche Antrag auf Abbruch des Gesamtbestandes ist derzeit noch in der Prüfung bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Anhängig ist im Weiteren ein Petitionsverfahren beim Landtag Baden-Württemberg, das den Erhalt des Ensembles zum Ziel hat. Das Plangebiet ist derzeit, mit einem Schwerpunkt auf öffentliche Dienstleistungen, mit Büros, Verwaltungseinrichtungen und zwei Wohnungen für Aufsichtspersonal genutzt. Die Stellplätze des Landkreises befinden sich teilweise ebenerdig und in einer Tiefgarage auf dem Grundstück des Landratsamtes. Ebenerdig sind drei Stellplätze für Carsharing reserviert. Derzeit richtet sich die Beurteilung für Bauvorhaben nach den Bebauungsplänen Nr. 182 “Kriegsstraße, Ritterstraße, Festplatz, Ettlinger Straße“ vom 19. September 1929 (Baufluchten- plan), Nr. 256 „Südstadt-nördlicher Teil“ vom 14. August 1956 (Baufluchtenplan), Nr. 341 „Ettlinger Straße“ vom 8. März 1968 (Umbau der Ettlinger Straße), Nr. 353 „Kriegsstraße zwi- schen Hirsch- und Lammstraße“ vom 20. Juni 1969 (u. a. Umgestaltung Badenwerkstraße), Nr. 397 „Nymphengarten“ vom 26. Oktober 1973 (u. a. Umgestaltung Badenwerkstraße-Am Festplatz), Nr. 785, Teil A und C „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ vom 19. Dezember 2008 (darin enthalten sind die bereits gebauten Anbindun- gen an die unterirdischen Haltestellen mit Treppe und Aufzug, die nicht veränderbar sind) und Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kriegsstraße 23-25“ (Satzungsbeschluss 21.1.2020). Die Bebauungspläne treffen im Wesentlichen Regelungen zu den Baufluchten und den öffentli- chen Verkehrsflächen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Übrigen, unter anderem die Nut- zungsart und die Gebäudehöhe, richtet sich nach § 34 BauGB. Flächennutzungsplan: Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche und dar. Planungsziele: Die Planung hat zum Ziel, eine ausgewogene Nutzungsmischung von Arbeiten, Wohnen und Aufenthaltsfunktionen zu ermöglichen, um eine Belebung des Quartiers über den gesamten Tages- und Wochenverlauf zu erreichen. Der Bau des Landkreises soll einen Hochpunkt an der Kriegsstraße bilden. Neben der Schaffung auch von zusätzlichen Verwaltungsflächen hat die Anlage von Grünflächen und fußläufigen Verbindungen zu den in der Umgebung bestehen- den Infrastruktureinrichtungen eine hohe Priorität. Die Hauptzufahrt zum Areal bzw. den künftigen Parkierungseinrichtungen für den motorisier- ten Verkehr erfolgt grundsätzlich, wie im heutigen Bestand auch, über die Hermann-Billing- Straße. Im Sinne der Berücksichtigung des Klimawandels und der notwendigen Anpassungsprozesse an die Umgebung soll das Plangebiet eine gute Ausstattung mit Freiflächen und Begrü- nungsmaßnahmen erhalten. Kostenrahmen: Während des Verfahrens entstehen voraussichtlich Gutachterkosten in Höhe von ca. 15.000 €. Verfahren: Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden kann. Es ist kein Umweltbericht erforderlich. Da von einem hohen Interesse der Öffentlichkeit auszugehen ist, soll eine frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan. Grundlage für weitere planungsrechtliche Instrumente Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: Ergänzende Erläuterungen Seite 5 • Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB), • Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB), • Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB). 28.01.2020 Schu Whs Whs Tgar Whs Gar Whs Vwg Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs WGhs Gar Kiosk Vwg Btrg Whs Veranst Ghs Büro Whs Lagg Wbürog Schu Gar Schu Büro Gar Btrg Tgar Whs Kirche Whs Whs Gar Whs Whs Whs Hotel Whs Büro Gar Tgar Tgar Büro Whs Tgar Konzerthaus WGhs Whs Whs Markgräflich-Hochbergsches Palai WGhs Büro WGhs Whs Whs Whs Whs Büro Stadthalle WGhs WGhs Ghs Tgar Büro WGhs Ghs 10 11a 27 4 5 3b 2 12 10 1 132 128 2c 3 26 17 15 4 23 6 1 1a 5 1 5 8 3 7 23 138 3 11 2 29 9 136 21 126 2a 3a 13 7 3 2 11 6 5 134 9 2 2b 1 6 1a 100 12 8 25 9 7 2 2 2 1 4 14 9 4 2 4 130 25 3 9 Kriegsstraße Festplatz Beiertheimer Allee Ettlinger-Tor-Platz Ritterstraße Hermann-Billing-Straße Ettlinger Straße Beiertheimer Allee Nowackanlage Badenwerkstraße - Am Festplatz Lammstraße Finterstraße 8823 3400/1 3383/5 3394/1 2933 2929 8832 1380 1382 1385 3383/2 3383/3 2935/1 8831 8835 3400/6 3400/8 1384 3916 2937 3388/1 3397 3387 2939 2924 3326 2927 3383/4 1378 1381 172/3 3374/2 1383 2929/1 2934 2925 1398 2928 8833 3400/7 3394 3384 3380 3382 3380/8 1370 2932 2930 2926 8834/1 3400 3395 1256 3383 3382/1 3917 3382/2 2932/1 2923 2922 1398/1 Gar Whs Whs Tgar Vwg Whs Schu Whs Schu Whs Btrg Ghs Tgar Whs Gar Vwg Erlöserkirche Whs Gar Vwg Lagg Schu Whs Gar Vwg Wkst Whs Whs Kiga Whs Whs Whs Whs WGhs Der Oberbürgermeister: Stadt Karlsruhe Karlsruhe, 28.01.2020 BEBAUUNGSPLAN Aufstellungsbeschluss Stadtplanungsamt: M. 1:1.500 "Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Südweststadt Badenwerkstraße - Am Festplatz"