Bebauungsplan "Markgrafen-, Kreuz-, Kriegs- und Karl-Friedrich-Straße" in Karlsruhe-Innenstadt hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Vorlage: 2020/0282
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Innenstadt-Ost, Südstadt

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.03.2020

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 - Markgrafenstraße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 37 Dez. 6 Bebauungsplan „Markgrafen-, Kreuz-, Kriegs- und Karl-Friedrich-Straße", in Karlsruhe - Innenstadt Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsauschuss 12.03.2020 2 x Beschlussantrag Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebau- ungsplan „Markgrafen-, Kreuz-, Kriegs- und Karl-Friedrich-Straße", in Karlsruhe-Innenstadt auf- zustellen. Dem weiteren Planverfahren sind die in den Erläuterungen aufgeführten Planungszie- le zu Grunde zu legen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtpla- nungsamtes/Liegenschaftsamtes im Maßstab 1:1500 vom 8. Januar 2020. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vor- gesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung auf Grund des zu erwartenden Interesses in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anlass: Nach Fertigstellung der Kombilösung und den Veränderungen im Umfeld des Badischen Staats- theaters sowie des Landratsamtes, stellt das Plangebiet ein wichtiges Innenstadtentwicklungspo- tential dar. Es ist Eingangsbereich und Verbindungsquartier der südöstlichen Innenstadt. Die Zielsetzungen des Sanierungsgebiets „Innenstadt Ost“ sehen für das zentrale innerstädtische Quartier an der Via Triumphalis eine Stärkung der Eingangs- und Verknüpfungsfunktion zwi- schen Innenstadt und südlicher Innenstadt mit adäquaten städtebaulichen Strukturen und einer Weiterentwicklung der Nutzungsvielfalt vor. Für den Bereich zwischen Markgrafenstraße, Kreuzstraße, Kriegsstraße und Karl-Friedrich-Straße stehen insbesondere die Nutzungen des Markgräflich-Hochbergschen Palais nebst Seitengebäu- den und des Postgiroareals im Fokus. Das Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruher City als Einzelhandelsstandort 2030 (cima) bemängelt insbesondere in der Karl-Friedrich-Straße und zur, nach Abschluss der Bauarbeiten, deutlich beruhigten Kriegsstraße, zu viele introvertierte Nutzungen ohne publikumswirksame Funktionen und das Fehlen einer durchgängige Einkaufs- bzw. Erlebniszone. Verfahrensempfehlung: Um das zukünftige Nutzungsgemenge attraktiv zu gestalten und zugleich städtebauliche Aspek- te in der wichtigen Sichtachse Via Triumphalis zu berücksichtigen, sowie den grünen Block- innenbereich zu sichern und weiterzuentwickeln soll ein Bebauungsplan für den genannten Bereich aufgestellt werden. Die Ziele für das Bebauungsplanverfahren sind aus den Sanierungs- zielen (vgl. GR-Beschlussvorlage 2017/0811) abgeleitet. Städtebauliche Bestandsituation: Das Plangebiet befindet sich am Rande der Innenstadt und präsentiert sich in seinen Bautypolo- gien sehr heterogen. Die Nutzungsstruktur ist überwiegend gewerblich dienstleistungsorientiert. Sie entwickelt aber wenig Anziehungskraft auf Passanten. In der Markgrafen- und der Kreuz- straße gibt es in den Obergeschossen Wohnnutzungen. Die überwiegende Anzahl von PKW- Stellplätzen befindet sich in Tiefgaragen im Blockinnenraum, einige Stellplätze befinden sich entlang der Markgrafenstraße und oberirdisch im Innenbereich des Blocks. Im Blockinnenbe- reich bestehen teils Groß- bzw. Altbäume, die aufgrund ihrer Wohlfahrtswirkung eine wesentli- che Bedeutung für das Kleinklima und gehölzaffine Tierarten haben. Historisch grenzten an das Markgräflich-Hochbergsche Palais Gärten an. Das Gebiet wird von verschiedenen Bebauungsplänen berührt: Nr. 116 BPL „Am Stadtgarten, Poststr., Karl-Hoffmann-Str.“ von 1913 Nr. 177 BPL „Kriegsstr., Ettlinger Str., Baumeisterstr., Meidingerstr.“ von 1928 Nr. 256 BPL „Südstadt - nördlicher Teil“ von 1956 Nr. 273 BPL „Ostseite Friedrichsplatz und Erbprinzenstr.“ von 1958 Nr. 439 BPL „Ettlinger Tor, Kriegsstr. zw. Kreuz- u. Karl-Friedrich-Str.“ von 1974 Nr. 561 BPL „Innenstadt – Ost“ von 1980 Nr. 785 C BPL „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ von 2008 Zusätzlich ist der Bebauungsplan Nr. 614 „Nutzungsartenfestsetzung“ von 1984 zu beachten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die meisten der genannten Bebauungspläne betreffen den umgebenden Straßenraum und de- finieren teilweise Baufluchten. Der Bebauungsplan Nr. 439 regelt die Bebaubarkeit des Postgiro- Areals. Der Bebauungsplan 561 regelt die Art der Nutzung der Grundstücke im Bereich Mark- grafenstr./Kreuzstraße. Für diesen Bereich und das Markgräflich-Hochbergsche Palais gilt für die Beurteilung für Bauvorhaben, insbesondere zur zulässigen Höhe baulicher Anlangen, § 30 Abs. 3 i. V. m. 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Flächennutzungsplan: Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche, in Teilen als besonderes Wohngebiet dar. Planungsziele: Ziel der Planung ist es, in den Erdgeschosszonen eine publikumswirksame, vielfältige Nut- zungsmischung zu ermöglichen. Aus verkehrlichen Gründen sollen ein Fahrradparkhaus und gegebenenfalls ein Logistik-Hub im Bereich des Postgiro-Areals integriert werden. In den Ober- geschossen soll das Wohnen zumindest in Teilen des Geltungsbereichs gestärkt werden. Explizit soll auch die Nutzung für Verwaltungszwecke allgemein zulässig sein. Ob diese Verwaltungs- nutzung in einen Teilbereich konzentriert wird oder im gesamten Geltungsbereich gelten soll, wird im weiteren Verfahrensverlauf geprüft. Insbesondere für die repräsentativen, teilweise his- torischen Gebäude am Rondellplatz soll eine publikumsintensive Nutzung für Verwaltung er- möglicht werden. Insgesamt wird geprüft, ob die Verortung eines Urbanen Gebietes nach § 6a Baunutzungsver- ordnung (BauNVO) alle Nutzungsansprüche an das Plangebiet erfüllen kann. Bei dem noch zu definierenden Maß der baulichen Nutzung ist zu beachten, dass das Plange- biet an die Sichtachse der Via Triumphalis angrenzt. An der Ecksituation Karl-Friedrich- Str./Kriegsstr. ist die Höhenentwicklung daher, wie auf der gegenüberliegenden Seite, zu be- grenzen. Weiter östlich, Richtung Ecke Kriegsstr./ Kreuzstr., ist eine höhere bauliche Entwick- lung denkbar. Die genaue maximal vertretbare Wandhöhe soll durch ein wettbewerbliches Ver- fahren geklärt werden. Planungsziel ist eine verträgliche Kubatur und Ausnutzung des Grundstücks insbesondere im Hinblick auf Klimaanpassung und Sicherung des nicht überbauten Bereichs innerhalb des Bau- blocks. Der Vorschlag für die Abgrenzung des Bereiches, der von Überbauung frei zu halten ist (Anlage 1), kann sich im weiteren Verfahren noch ändern. Der Bebauungsplan ist ein Bebau- ungsplan der Innenentwicklung. Er soll gemäß § 13a BauGB erstellt werden. Es ist kein Um- weltbericht erforderlich. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan im Maßstab 1:1500 vom 8. Januar 2020. Weitere planungsrechtliche Instrumente Das Plangebiet liegt im Bereich des Sanierungsgebietes Innenstadt-Ost. Durch Satzungsbe- schluss vom 20. März 2018 wurde festgesetzt, dass die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Miet- und Pachtverträge, Teilungen und Rechtsvorgänge ohne Einschränkung Anwendung finden. Die sanierungsrechtliche Genehmigung kann versagt werden, wenn ein Bauvorhaben den zuvor beschriebenen Planungszielen zuwider laufen würde. Die Anwendung der Sicherungsinstrumente der § 14 BauGB (Veränderungssperren) bzw. § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) ist in diesen Fällen nicht möglich. Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Markgrafen-, Kreuz-, Kriegs- und Karl-Friedrich-Straße“ 08.01.2020 Ghs 1370 ___ s_ir- 9 � 0 3388/1 oD Ettlinger-Tor-Platz .... Q) Ol .s i!1 Büro 2 2 1 3 24 Vwg K r iegsstraß e Bad. Staatstheater Veranst Stadt Karlsruhe Innenstadt Aufstellungsbeschluss BEBAUUNGSPLAN "Markgrafen-, Kreuz-, Kriegs-und Karl-Friedrich-Straße" M.1 :1.500 Karlsruhe, 08.01.2020 Der Oberbürgermeister: Stadtplanungsamt: Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Markgrafen-, Kreuz-, Kriegs- und Karl-Friedrich-Straße“ Anlage 1