Nachtag Pflanzmaßnahmen (Am Gartenberg, Grabener Straße Einmündung Teutschneureuter Straße und fMöbilierung

Vorlage: 2020/0249
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.02.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.03.2020

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • TOP_7_Nachtrag_Pflanzmaßnahmen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe OV Neureut Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: /2020 OV Neureut Nachtrag Pflanzmaßnahmen (Am Gartenberg, Grabener Straße Einmündung Teutsch- neureuter Straße) und Möblierung (Bänke) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 03.03.2020 7 X Ortschaftsrat 04.02.2020 5 X Prüfen der Vorschläge des Ort- schaftsrates Beschluss Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet über den Nachtrag Pflanzmaßnahmen (Am Gar- tenberg, Grabener Straße, Einmündung Teutschneureuter Straße) und Möblierung (Bänke) Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparungen) Ja X Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorschlag der Ortsverwaltung für die Bepflanzung / Gestaltung der straßenbe- gleitenden Grünfläche entlang der neu erstellten Zufahrt zwischen „Neureuter Hauptstraße“ (Fläche zwischen den Gebäuden Haus-Nr. 207 und 215, auf Höhe der Mitteltorstraße) und „Am Gartenberg“ Analog der Bepflanzung entlang der Zufahrt zur Straße „Am Gartenberg“, gegen- über dem Gebäude Neureuter Hauptstraße 286, schlägt die Verwaltung auch hier eine Bepflanzung mit Feldahornbäumen vor. Diese Gattung hat sich auch während den heißen Tagen der vergangenen Jahre als äußerst robust gezeigt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die zwei Baumpflanzflächen in der Straße „Am Gartenberg“ könnten mit Zierkirschen bepflanzt werden. Die Verwaltung schlägt hierfür die Zierkirsche Schmitti (Prunus Schmitti) mit nicht gefüllten Blüten vor. Steckbrief der Prunus Schmitti: Blütezeit: Mai Blütenfarbe: weiß-rosa Blattform/-farbe: Elliptisch, Grün Habitus: Baum Wuchshöhe: 7,5 – 10 m Wuchsbreite: 2 -3 m, raschwüchsig Herbstfärbung: Gelb, Rot, Braun Verwendung: Einzel- und Gruppenpflanzung, Parks Bienennährpflanze Dem Zeitgeist entsprechend schlägt die Verwaltung vor, die großen Flächen nicht mit Kleingehölzen zu bepflanzen sondern hier eine Blühwiesenmischung auszusäen. Auf Grund des Vorschlags des Ortschaftsrates, in diesem Bereich „Wiesendrusch“ auszusähen, wurde Rücksprache mit Frau Rhode vom Umweltamt und mit Herrn Gladhorn (Gartenbauabteilung) geführt. „Wiesendrusch“ wird bereits schon jetzt im Stadtgebiet sinnvoll eingesetzt. Zum Einsatz kommt „Wiesendrusch“ dabei jedoch nur dort, wo es auch absolut erforder- lich und somit sinnvoll ist. So kommt „Wiesendrusch“ auf großen Biotopflächen zum Einsatz, welche durch Eingriffe in ihrer Lebensgemeinschaft zerstört wurden. Für innerstädtische Grünflächen wie zum Beispiel kleine bzw. schmale Straßenbe- gleitgrünflächen hingegen, erscheint „Wiesendrusch“ daher nicht die erste Wahl zu sein. Vielmehr wird auch mit der Aussaat einer insektenfreundlichen Blütenmischung (Kornblumen, Wiesensalbei, nickendes Leimkraut u.a.) ein wertvoller Beitrag zum Insektenschutz geleistet. Für den vorderen Bereich entlang der Zufahrt schlägt die Verwaltung einen Blüten- streifen mit Narzissen, im hinteren Bereich der nördlichen Fläche (in Richtung beste- hende Altbebauung) lockere Gruppen mit Blütensträuchern, vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Kosten belaufen sich auf ca. 6.700,00 Euro. Vorschlag der Ortsverwaltung für die Bepflanzung/Gestaltung der straßenbe- gleitenden Grünfläche im Einmündungsbereich Grabener Straße / Teutschneu- reuter Straße Die Verwaltung schlägt als Bepflanzung eine flächige Grundbepflanzung mit niedri- gen Kranzspieren und gelbblühenden Sommerflieder (Buddleja weyeriana „Sun- gold“) vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Der Sommerflieder „Sungold', auch Schmetterlingsstrauch genannt, lockt mit seinen sonnengelben Rispen und Blüten sowie einem angenehmen Duft und Nektarreich- tum, Schmetterlinge und andere Insekten an. Die Blütezeit des Sommerflieders „Sungold' setzt im Juli ein, wenn viele andere Ziersträucher ihre Blüte bereits been- den und dauert bis in den Oktober hinein. Der Sommerflieder „Sungold' ähnelt dem gewöhnlichen Flieder. Dennoch ist er nicht mit ihm verwandt. Zudem versamt diese Hybride nicht. Die Kosten belaufen sich auf ca. 500,00 Euro. Sämtliche Pflanzarbeiten werden durch die Mitarbeiter/innen der Gartenbauabteilung durchgeführt. Bänke aus recyceltem Kunststoff Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 vorgeschlagen, Bänke aus recyceltem Kunststoff aufzustellen. Auf Nachfrage beim Gartenbauamt hat Herr Domroes inzwischen mitgeteilt, dass in dem Stadtmobilar für Karlsruhe keine Bänke aus recyceltem Kunststoff aufgeführt sind und diese aktuell auch nicht vom Garten- bauamt aufgestellt werden. Herr Domroes erklärt, dass es bereits vor Jahren eine Testphase mit einer Lattung der Rungebänke (Firmenbezeichnung) aus Kunststoff gab. Diese haben sich jedoch in Teilen verzogen und sich daher nicht bewährt . Es gibt nur noch wenige Restbestände, die jedoch nicht erneuert werden. Die Verwaltung schlägt daher nochmals das Aufstellen von den nachfolgend aufge- führten Sitzbänken vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Die Bankfüße bestehen aus zementgrauem Sichtbeton, die Oberflächen aus FSC- zertifiziertem Hartholz (naturbelassen oder dunkel, hell oder rotbrauner Holzlasur. Die Kosten betragen je Bank ca. 1.800 Euro Bankgröße (ca. Maße): L= 221 cm, B=50 cm, H=45 cm Vom Ortschaftsrat vorgeschlagene Anzahl von Bänken: max. 2 Um die bepflanzte Grünfläche darüber hinaus noch etwas aufzuwerten, schlägt die Eigentümerin des angrenzenden Frisörgeschäftes vor, eine Skulptur in Form des Neureuter Wappens aufzustellen. Die Eigentümerin hat der Ortsverwaltung den nachfolgend aufgeführten Vorschlag zukommen lassen. Die vorgeschlagene Skulptur könnte eine Größe von ca. 2,10 m x 1,60 und aus ei- nem pulverbeschichteten Stahlblech oder aus einem verwitterten Messing gefertigt werden. Die Eigentümerin des Frisörgeschäftes würde die Kosten für diese Skulptur übernehmen, Mitarbeiter des Bauhofs könnten diese aufstellen. Die Zulässigkeit, aus verkehrsrechtlicher Sicht (Sichtbehinderung u.a.) wird derzeit noch geprüft. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Beschluss: Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet über den Nachtrag zu Pflanzmaßnahmen (Am Gartenberg, Grabener Straße Einmündung Teutschneureuter Straße) und Möblierung (Bänke).