Antrag der FDP-Ortschaftsratsfraktion vom 16.02.2020 - Südschule - Wilder Wein
| Vorlage: | 2020/0247 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 26.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.03.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe OV Neureut Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: /2020 OV Neureut Antrag der FDP-Ortschaftsratsfraktion vom 16.02.2020 Südschule – Wilder Wein Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 03.03.2020 5 x Beschluss Antrag der FDP-Ortschaftsratsfraktion vom 16.02.2020. Südschule – Wilder Wein Der Ortschaftsrat entscheidet über die weitere Vorgehensweise an der Fassade der Süd- schule im Hinblick auf den Antrag der FDP-Ortschaftsratsfraktion vom 16.02.2020. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparungen) Ja X Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die FDP-Ortschaftsratsfraktion bittet in ihrem Antrag vom 16.02.2020 um Lösungsvor- schläge zu folgenden Fragen: 1. Kann der „Wilde Wein“ entfernt und die Fassade gereinigt werden? Selbstverständlich ist es technisch möglich den „Wilden Wein“ zu entfernen und die Fassade zu reinigen. Da jedoch anschließend die komplette Fassade neu verputzt und wieder gestrichen werden muss, stellt dies einen erheblichen finanziellen Auf- wand dar. Aber nicht nur der finanzielle Aspekt steht im Vordergrund. Bei einer Überprüfung konnte festgestellt werden, dass selbst der abgestorbene „Wilde Wein“ einen Unterschlupf für „Wildbienen“ bzw. „Wildwespen“ bietet. 2. Ist eine „Wilder-Wein“ Ersatzpflanzung möglich? Natürlich ist anschließend, nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten, eine Ersatz- pflanzung wieder möglich. 3. Ist eine Ersatz-Begrünung mit einem Klettergerüst möglich? Eine Ersatzbegrünung mit einem Klettergerüst, befestigt an der Fassade, ist möglich. Zudem besteht auch die Möglichkeit, den noch bestehenden, leider abgestorbenen „Wilden Wein“, selbst als eine Art Klettergerüst für eine zusätzliche Bepflanzung zu nutzen. Zwei zusätzliche Kletterpflanzen würden im Laufe der Zeit den abgestorbe- nen „Wilden Wein“ durch neues Grün verdecken. Dies würde zwar eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, aber der finanzielle Vorteil und der Erhalt der Unter- schlupfmöglichkeiten für Insekten würde dies zugute kommen. 4. Gibt es weitere Alternativen für die Fassaden-Begrünung? Es gibt zwar eine Vielzahl von Fassaden-Begrünung (Kletterpflanzen), allerdings ist an dem hier in Rede stehenden Standort der „Wilde Wein“ die bestmögliche Wahl. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Andere Kletterpflanzen wie Efeu, Knöterich, Blauregen, Clematis o. ä., vertragen entweder keine direkte Sonneneinstrahlung, können sich negativ auf die Bausub- stanz auswirken oder haben einen immensen Platzbedarf. 5. Welche Kosten fallen für die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten an? Es müsste bei einer „Komplett-Maßnahme“ (Entfernen des „Wilden Weins“, Reini- gen der Fassade, Streichen der Fassade) mit Kosten von mindestens 10.000 Euro brutto gerechnet werden. Für Neubepflanzungen und Klettergerüst, je nach Ausfüh- rung, müssten mindestens 2.500 Euro brutto veranschlagt werden. Die Verwaltung empfiehlt, von einer teuren Fassadensanierung zum jetzigen Zeitpunkt Abstand zu nehmen, bis festgelegt wurde, welche Sanierungsmaßnahmen durch das Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft an und in der Südschule durchgeführt wer- den. Der Umsetzung von Ziffer 3. kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Beschluss: Der Ortschaftsrat entscheidet über die weitere Vorgehensweise an der Fassade der Süd- schule im Hinblick auf den Antrag der FDP-Ortschaftsratsfraktion vom 16.02.2020.