Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion vom 14.01.2020 auf Einrichtung von Mitfahrhaltestellen in Neureut -Standortvorschläge-

Vorlage: 2020/0245
Art: Antrag
Datum: 26.02.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.03.2020

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP_3_CDU_Mitfahrhaltestellen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe OV Neureut Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: /2020 OV Neureut Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion vom 17.01.2020 Antrag auf Einrichtung von Mitfahrhaltestellen in Neureut Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 03.03.2020 3 x Ortschaftsrat 04.02.2020 4 abgesetzt x Antrag Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion vom 17.01.2020 auf Einrichtung von Mitfahrhaltestellen in Neureut Der Ortschafstrat Neureut entscheidet über die Aufstellung und eventuelle Standorte von Mitfahrhaltestellen in Neureut. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Einrichtung von Mitfahrhaltestellen ist ohne Genehmigung der Baurechtsbehörde und der Straßenverkehrsstelle möglich. Die Sitzbänke dürfen den Fußgänger- und Rad- verkehr nicht behindern. Kosten fallen jeweils nur für ein Hinweisschild und eine entsprechende Sitzbank an. Ge- gebenenfalls muss noch die Aufstellfläche unter der Bank her gerichtet werden. Je Standort geschätzt maximal 2.500 €. Die Maßnahme kann die Ortsverwaltung mit Eigenmitteln und eigenem Personal suk- zessive durchführen. Die Bürgervereine Kirchfeld und Heide werden vor Umsetzung einer Maßnahme ent- sprechend informiert. Beschluss: Der Ortschaftsrat entscheidet 1. Über die Einrichtung von Mitfahrhaltestellen 2. Über die folgenden Standorte A. Neureuter Hauptstraße gegenüber Hardtstiftung, Richtung TuS Neureut B. Oberfeldstraße bei TC Neureut, Richtung Welschneureuter Straße Ergänzende Erläuterungen Seite 4 C. Oberfeldstraße Ecke Pralistraße, Richtung Welschneureuter Straße D. Flughafenstraße Ecke Erikaweg, Richtung Alter Postweg E. Bocksdornweg nach der Straße Am Wald, Richtung Alte Bahnlinie Ergänzende Erläuterungen Seite 5 F. Bocksdornweg, Richtung und in der Nähe der Straße Am Wald G. Am Wald bei der Überquerungshilfe, Richtung Erzbergerstraße H. Bocksdornweg Ecke Goldregenweg, Richtung Am Wald Ergänzende Erläuterungen Seite 6 I. Bocksdornweg Ecke Goldregenweg, Richtung Alte Bahnlinie J. An der Trift Ecke An der Waldschule, Richtung Moldaustraße K. Kiefernweg beim Joseph-Groß-Platz, Richtung Donauschwabenstraße Ergänzende Erläuterungen Seite 7 L. Zehntwaldstraße Ecke Forlenweg, Richtung Blankenlocher Weg M. Spöcker Straße kurz Vor BNN, Richtung Neureuter Querallee N. Alte Friedrichstraße beim Hauptfriedhof, Richtung Teutschneureuter Straße