Bedarfsgerechte Erhöhung der Plätze für die Praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung (PIA)
| Vorlage: | 2020/0240 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 26.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vertagt
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.05.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.11.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0240 Bedarfsgerechte Erhöhung der Plätze für die Praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung (PIA) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 31 x Jugendhilfeausschuss 12.11.2020 4 x 1. Für das Ausbildungsjahr 2020/2021 werden die Ausbildungsplätze für die Praxisintegrierte Er- zieher*innenausbildung (PIA) entsprechend der benötigten Anzahl der vorliegenden Anträge der Träger*innen erhöht. 2. Im Jugendhilfeausschuss im Juli 2020 wird ein Bericht über die Entwicklung der Praxisintegrier- ten Ausbildung an den Kindertagesstätten vorgelegt. Er enthält u. a. Informationen über die Er- folgsquote, den künftigen Bedarf an PIA-Ausbildungsplätzen sowie den derzeitigen und künfti- gen Mittelbedarf. Die Stadt Karlsruhe hat seit der Einführung der Praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen in Baden-Württemberg die Anzahl der PIA-Ausbildungsplätze aufgrund der steigenden Nachfrage fort- laufend erhöht. Die letzte Erhöhung wurde für das Ausbildungsjahr 2018/19 von 100 auf 150 Plätze vorgenommen. Dadurch konnten die Kitaträger*innen viele motivierte Quereinsteiger*innen für den Erzieher*innenberuf gewinnen. Gleichzeitig hat der Ausbau erheblich dazu beigetragen, den wach- senden Erzieher*innenmangel in Karlsruhe abzumildern. Jetzt hat sich herausgestellt, dass für das Kita-Jahr 2020/21 mehr als 150 Anträge von Träger*innen vorliegen und deshalb nicht alle Anträge genehmigt werden können. Wir Grüne beantragen deshalb, diese Chance zu nutzen und die Zahl der Plätze bedarfsgerecht zu erhöhen. In den nächsten Jahren wird der Bedarf an Fachkräften durch den weiteren Ausbau und die notwendige Qualitätsverbesse- rung der Kitas weiter ansteigen. Gleichzeitig gehen viele Erzieher*innen in den Ruhestand. Daher müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen. Durch den Rechts- anspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr gibt es dazu keine Alternative. Die Einstellung der Mittel bereits zum 1. September 2020 erfolgt deshalb im gesamtstädtischen Interesse. Zwar wurde die PIA-Ausbildung zunächst als Antwort auf den Fachkräftemangel eingeführt, aber es hat sich herausgestellt, dass die Absolvent*innen dieser Ausbildung ein besonderer Gewinn für die Kitas sind. Es handelt sich oft um Personen, die sich entweder nach familiären Erziehungszeiten oder als Quereinsteiger*innen aus anderen Berufen für den Erzieher*innenberuf entscheiden und über vielfältige Erfahrungen und Kompetenzen verfügen. Auch die Quote der männlichen Auszubildenden hat sich erhöht. Die Auszubildenden erhalten im Gegensatz zur regulären Ausbildung an den Fach- schulen für Sozialpädagogik eine moderate Ausbildungsvergütung, auf die sie auch angewiesen sind. Sachverhalt / Begründung Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Angesichts des hohen städtischen Finanzbedarfs für diese Ausbildungsform bitten wir um einen Be- richt über die Entwicklung der PIA-Ausbildung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Juli. Da- bei sollen u. a. die Erfolgsquote bei der Ausbildung, die Inanspruchnahme durch verschiedene Trä- ger*innen, der Verbleib im Beruf und ggf. Abwanderungen sowie die Inanspruchnahme von Landes- zuschüssen dargestellt werden. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Benjamin Bauer Jorinda Fahringer Zoe Mayer
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0240 Dez. 3 Bedarfsgerechte Erhöhung der Plätze für die praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung (PiA) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 31 x Jugendhilfeausschuss 12.11.2020 4 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion, die Ausbil- dungsplätze für die praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung (PiA) für das Ausbildungsjahr 2020/2021 entsprechend der benötigten Anzahl der vorliegenden Anträge der Träger*innen zu erhö- hen. Eine entsprechende Vorlage mit einem Bericht über die Entwicklung der praxisintegrierten Ausbil- dung an Kindertagesstätten und Kinderkrippen wird von der Verwaltung für den Jugendhilfeaus- schuss im Frühjahr 2021 vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2020 im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Für das Ausbildungsjahr 2020/2021 werden die Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung (PiA) entsprechend der benötigten Anzahl der vorliegenden An- träge der Träger*innen erhöht. Mit Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe vom 15. Mai 2018 wurde die Höchstzahl der von der Stadt Karlsruhe geförderten PiA/FJH-Plätze - bei gleichzeitiger Anrechnung einer Landes- förderung - ab 1. September 2018 von 100 auf 150 Plätze pro Jahrgang erhöht. Die entsprechende Änderung der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinder- krippen“ wurde beschlossen. Zur Ermittlung der geplanten Neueinstellungen von PiA/FJH-Auszubildenden bei den Trägern Karlsru- her Kindertageseinrichtungen wird von der Sozial- und Jugendbehörde jährlich eine Abfrage durchge- führt. Nach Rückmeldung der Träger erhalten diese eine Mitteilung über die Anzahl der jeweils för- derfähigen PiA/FJH-Plätze. Für den Ausbildungsjahrgang 2020 mit Ausbildungsbeginn zum 1. September 2020 lagen von den Trä- gern Karlsruher Kindertageseinrichtungen Anträge auf Förderung von insgesamt 184 Ausbildungs- plätzen vor. Somit war es erforderlich, die zur Verfügung stehenden 150 PiA/FJH-Plätze entsprechend einem Zuteilungskonzept auf Grundlage der Fachkraftstellen pro Träger zu verteilen. Für insgesamt 34 beantragte PiA/FJH-Ausbildungsplätze bei freien Trägern konnte keine Förderzusage erteilt wer- den. Für die Bezuschussung von mehr als 150 PiA-Ausbildungsplätzen pro Jahrgang bedarf es grundsätz- lich einer Änderung der zuvor genannten Richtlinie sowie der Zurverfügungstellung der zusätzlichen Finanzmittel per Gemeinderatsbeschluss. Bei zusätzlichen 34 geförderten PiA/FJH-Plätzen im Ausbildungsjahrgang 2020 wäre mit folgenden Mehraufwendungen zu rechnen: Jahr Aufwendungen (34 neue Plätze) 2020 203.300 Euro 2021 632.900 Euro 2022 685.400 Euro 2023 506.300 Euro Bei den Trägern Karlsruher Kindertageseinrichtungen besteht derzeit ein hoher Bedarf an Fachkräf- ten. Vor dem Hintergrund, dass die geburtenstarken Jahrgänge des pädagogischen Personals in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen und durch die notwendige Aufnahme weiterer Kita-Pro- jekte in die Bedarfsplanung zur Sicherung der gesetzlichen Rechtsansprüche auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung und der aktuellen Bedarfsanalyse sowie dem damit verbundenen Ausbauziel von mindestens 1.000 neuen Plätzen ist auch in Zukunft mit einem weiter steigenden Bedarf an Fach- kräften zu rechnen. Aus fachlicher Sicht ist der Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion durchaus nachvollziehbar. Im Hinblick auf die deutliche finanzielle Mehrbelastung für den städtischen Haushalt sowie unter Beach- tung der aktuellen Situation in Bezug auf Covid-19, empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung des An- trags auf eine bedarfsgerechte Erhöhung der städtisch geförderten PiA-Plätze für das Ausbildungsjahr 2020/2021. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, welche finanziellen Folgen die aktuelle Situa- tion für die Stadt Karlsruhe in den folgenden Jahren hat. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Selbstverständlich steht es allen Trägern frei, ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Karlsruhe zusätz- liche PiA-Plätze anzubieten. Die seit 1. September 2019 befristet bis 31. August 2024 vom Land ge- währte Ausbildungspauschale für die Ausweitung der Ausbildungskapazität in Kindertageseinrichtun- gen im Bereich der praktischen Ausbildung, erhalten die Träger - bei Vorliegen der Voraussetzungen im Stadtkreis Karlsruhe- auch für nicht kommunal geförderte PiA-Plätze. 2. Im Jugendhilfeausschuss im Juli 2020 wird ein Bericht über die Entwicklung der praxisintegrier- ten Ausbildung an den Kindertagesstätten vorgelegt. Er enthält u. a. Informationen über die Erfolgsquote, den künftigen Bedarf an PiA-Ausbildungsplätzen sowie den derzeitigen und künftigen Mittelbedarf. Aufgrund der Kürze der Zeit ist der gewünschte Bericht über die Entwicklung der praxisintegrierten Ausbildung für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Juli 2020 insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Abstimmung mit den Trägern nicht möglich. Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im November 2020 ist zunächst für die Haushaltsvorberatungen vorgesehen. Der Bericht kann frühes- tens zur Sitzung des Jugendhilfeausschuss im Frühjahr 2021 erfolgen. Ein erster Überblick zum Sach- stand wird im Jugendhilfeausschuss im Juli 2020 mündlich gegeben. Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage für den Jugendhilfeausschuss im Frühjahr 2021 vor- bereiten. Die Träger von Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe werden entsprechend § 78 SGB VIII einbezogen.