Einsatzbeamtinnen und -beamte der Berufsfeuerwehr Karlsruhe
| Vorlage: | 2020/0233 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 21.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0233 Einsatzbeamtinnen und -beamte der Berufsfeuerwehr Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.03.2020 53 x 1. Was wird getan bzw. welches regelmäßige obligatorische und zielgerichtete Trainingsprogramm liegt zugrunde, damit die Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr Karlsruhe zu jeder Zeit ausreichend vorbereitet sind auf stark beanspruchende Gefahrensituationen? 2. Wie sieht das aktuelle Konzept bezüglich altersbedingter Erkrankungen und eingeschränkter körperlicher Leistungsfähigkeit bei gleichzeitig längerer Arbeitszeit aus, um älteren Feuerwehrleuten besser gerecht zu werden? 3. Welche spezifischen Trainings- und Übungsmöglichkeiten erhalten sowohl jüngere als auch ältere Feuerwehrleute nach Unfällen, Einsätzen etc., um ihre Diensttauglichkeit wieder größtmöglich herstellen zu können? 4. Welche Hilfe erfahren die Berufsfeuerwehrleute in Bezug auf den Umgang mit den oft belastenden psychischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit und wie kann den daraus resultierenden psychischen Erkrankungen besser entgegengewirkt werden? Die Berufsfeuerwehr der Stadt Karlsruhe stellt als öffentliche kommunale Aufgabe eine unverzichtbare Einrichtung für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger dar. Die Feuerwehrleute müssen für eventuelle gefährliche und folgenschwere Einsätze daher eine entsprechende körperliche und psychische Fitness haben, wenn es um die Rettung von Leben geht. Daher stellt die FDP-Fraktion die Anfrage, was getan wird bzw. welches regelmäßige zielgerichtete Trainingsprogramm für die Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamten zugrunde liegt, damit diese zu jeder Zeit ausreichend vorbereitet sind auf stark beanspruchende Gefahrensituationen. Zudem besteht die Frage, wie das aktuelle Konzept hinsichtlich altersbedingter Erkrankungen und eingeschränkter körperlicher Leistungsfähigkeit bei gleichzeitig längerer Arbeitszeit aussieht, um älteren Feuerwehrleuten besser gerecht zu werden. Die FDP-Fraktion möchte außerdem gerne wissen, welche spezifischen Trainings- und Übungsmöglichkeiten sowohl jüngere als auch ältere Feuerwehrleute nach Unfällen, Einsätzen etc. erhalten, um ihre Diensttauglichkeit wieder größtmöglich herstellen zu können. Schließlich sollte die Frage geklärt werden, welche Hilfe dieses Personal in Bezug auf den Umgang mit den oft belastenden psychischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit erhalten bzw. wie diesen Erkrankungen besser entgegengewirkt werden kann. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Sachverhalt / Begründung: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Annette Böringer Karl-Heinz Jooß
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0233 Dez. 5 Einsatzbeamtinnen und –beamte der Berufsfeuerwehr Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.03.2020 53 x 1. Was wird getan beziehungsweise welches regelmäßige obligatorische und zielgerichtete Trainingsprogramm liegt zugrunde, damit die Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr Karlsruhe zu jeder Zeit ausreichend vorbereitet sind auf stark beanspruchende Gefahrensituationen? Die Branddirektion beschäftigt eine Sportlehrerin, die den Dienstsport organisiert und durchführt. Der Sport wird in der Sporthalle der Hauptfeuerwache, einer angemieteten Sporthalle in Knielingen (nur Wintermonate), dem Carl-Kaufmann-Stadion oder dem Sonnenbad durchgeführt. Zusätzlich stehen auf den Feuerwachen Fitnessgeräte zur Verfügung, die in der Bereitschaftszeit genutzt werden können, um die körperliche Fitness in eigener Regie zu stärken. Auf der Hauptfeuerwache (alt und neu) gibt es zudem eine Sporthalle und eine Sportfläche auf dem Dach des Gebäudes, die für den organisierten Dienstsport, aber auch für den Sport in der Bereitschaftszeit genutzt werden können. Es ist geplant, die Infrastruktur der Feuerwache West hinsichtlich der Durchführung von Dienstsport zu verbessern und zu erweitern. Darüber hinaus wird von den Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamten erwartet, auch außerhalb der Dienstzeit für die Aufrechterhaltung ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit Sorge zu tragen, beispielsweise durch Konditions- und Ausdauertraining. 2. Wie sieht das aktuelle Konzept bezüglich altersbedingter Erkrankungen und eingeschränkter körperlicher Leistungsfähigkeit bei gleichzeitig längerer Arbeitszeit aus, um älteren Feuerwehrleuten besser gerecht zu werden? Die bisherige Erfahrung der Branddirektion zeigt, dass die Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamten bis zur Erreichung der Pensionsaltersgrenze von 60 Jahren in der Regel gut mit den Belastungen umgehen können. Bei Bedarf wird mit einzelnen Beamtinnen beziehungsweise Beamten auf Basis des Betrieblichen-Eingliederungs-Managements analog zu anderen städtischen Beschäftigten verfahren. In Einzelfällen besteht zudem die Möglichkeit, Einsatzbeamte in den Innendienst zu nehmen, sofern aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen der Einsatzdienst nicht mehr leistbar ist. Die hierfür zur Verfügung stehenden Stellen sind stark begrenzt, haben jedoch in der Vergangenheit in der Regel ausgereicht, um den Bedarf zu decken. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Darüber hinaus haben die Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte die Möglichkeit, präventiv Vorsorgekuren, deren Kosten durch die Stadt übernommen werden, in Anspruch zu nehmen, um ihre Leistungsfähigkeit und Gesundheit zu erhalten. Der Gesetzgeber hat ebenfalls mit der Festlegung des Pensionseintrittsalters auf 60 Jahre einen Beitrag geleistet, um die eingeschränkte Leistungsfähigkeit älterer Einsatzbeamtinnen beziehungsweise Einsatzbeamten zu berücksichtigen. 3. Welche spezifischen Trainings- und Übungsmöglichkeiten erhalten sowohl jüngere als auch ältere Feuerwehrleute nach Unfällen, Einsätzen etc., um ihre Diensttauglichkeit wieder größtmöglich herstellen zu können? Bei Bedarf steht den Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamten die Sportlehrerin beratend zur Seite und kann helfen, spezielle Trainingsprogramme zu entwickeln. Bei Bedarf kann auch der Ärztliche Dienst eingeschaltet werden. Darüber hinaus stehen der Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamten die gleichen Möglichkeiten zur Verfügung, wie anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserer Gesellschaft, beispielsweise Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen oder eine stufenweise Wiedereingliederung. Hierbei wird gemäß den Bestimmungen des Beamtenrechts für die gesamte Zeit das Gehalt weitergezahlt. Sofern die volle Einsatzdiensttauglichkeit nicht gegeben ist, können die Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamten auch vorübergehend im Innendienst eingesetzt oder im Einsatzdienst mit Funktionen betraut werden, die nicht die volle Leistungsfähigkeit (zum Beispiel dem Tragen von schwerem Atemschutz) erfordern und behalten den Status als Feuerwehreinsatzkraft. 4. Welche Hilfe erfahren die Berufsfeuerwehrleute in Bezug auf den Umgang mit den oft belastenden psychischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit und wie kann den daraus resultierenden psychischen Erkrankungen besser entgegengewirkt werden? Das Thema potentiell belastender Situationen wird schon im Einstellungsverfahren angesprochen. Der Umgang mit solchen Situationen wird in der Grundausbildung durch Fachleute des internen Beratungsdienstes thematisiert, die Hilfsangebote des Amtes und der Stadt dabei offeriert. Dadurch wird auch die grundsätzliche Einstellung der Dienststelle, mit belastenden Empfindungen offen umzugehen, angesprochen. An Einsatzstellen wird darauf hingewirkt, belastende Eindrücke zu vermeiden beziehungsweise den Kreis derer, die solchen Belastungen einsatzbedingt ausgesetzt werden müssen, auf das notwendige Minimum zu beschränken. Belastende Einsätze werden in der Gruppe unter Einbindung der beteiligten Führungsdienste nachbesprochen. Die Führungskräfte sind sensibilisiert, etwaige Belastungen zu erkennen und in geeigneter Weise darauf zu reagieren. Jede Einsatzbeamtin beziehungsweise jeder Einsatzbeamte ist aufgefordert, einen etwaigen Bedarf anzusprechen und Hilfsangebote rechtzeitig in Anspruch zu nehmen. Neben der Hilfe durch Gespräche im Kollegenkreis stehen auch Betreuungsangebote durch speziell geschulte Einsatzkräfte (Einsatznachsorgeteam ENT) und den internen Beratungsdienst der Stadt zur Verfügung. Darüber hinaus können bei Bedarf natürlich auch externe Psychologen (ambulant und stationär) in Anspruch genommen werden.
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. März 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 53 der Tagesordnung: Einsatzbeamtinnen und -beamte der Berufsfeuerwehr Karlsruhe Anfrage: FDP Vorlage: 2020/0233 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 53 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2020