Parkplatznutzung bei der Jakobuskirche
| Vorlage: | 2020/0227 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 21.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.03.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage FDP Ortschaftsratsfraktion vom 11.01.2020 Gremium Termin TOP Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates 03.03.2020 3 Parkplatzbenutzung bei der Jakobskirche Die Ortsverwaltung möge diese Anfrage in der nächsten öffentlichen Ortschaftsratssitzung beantworten. Anfrage Wer ist der Eigentümer der Parkplätze bei der Jakobskirche? Sind dies öffentliche oder private Parkplätze? Begründung Die Parkplätze bei der Jakobkirche werden überwiegend von scheinbar gewerblich genutzten Fahrzeugen belegt. An den Parkplätzen hängt immer noch ein Schild, dass diese montags, dienstags, mittwochs und freitags zwischen 8 und 17 Uhr und donnerstags zwischen 8 und 18 Uhr für eine Stunde genutzt werden können. Dieses Schild stammt wahrscheinlich noch aus der Zeit, als sich in der Nähe der Parkplätze ein Kreditinstitut befand. Die FDP Fraktion möchte wissen, wem die Parkplätze gehören und im Zuge dessen um die Einhaltung der angegeben Parkregelung bitten. Die der Parkfläche sollte vor allem für Besucher der Kirche, des Friedhofs oder des Kindergartens zur Verfügung stehen. Für die FDP-Fraktion Lara Sophie Ziegler
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage der FDP-Ortschaftsratsfraktion vom 11.01.2020 Gremium Termin TOP Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates 03.03.2020 3 Parkplatznutzung bei der Jakobskirche 1. Wer ist der Eigentümer der Parkplätze bei der Jakobskirche? Sind dies öffentliche oder private Parkplätze? Grundsätzlich befinden sich Teile der Parkplätze auf privater und öffentlicher Fläche und zwar so, dass sich daraus keine Abgrenzung einzelner Parkplätze ergibt. Darüber hinaus befindet sich Brunnen und Brunnentechnik auf privater Fläche (alles Wettersteinstraße 13). Bisher gab es einen Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und der Eigentümergemeinschaft. Eine Änderung der Eigentumsverhältnisse (2015) erforderte eine Neufassung des Gestattungsvertrags. Der neue Gestattungsvertrag sieht vor, dass der Brunnen und die Brunnentechnik auf der bisherigen Fläche verbleiben dürfen. Zwei der bisher öffentlich genutzten Parkplätze (Einfahrt zum Friedhof) dürfen im Gegenzug ausschließlich vom Hauseigentümer genutzt werden. Der Ortschaftsrat wurde in der Sitzung am 15. September 2015 über den Sachverhalt informiert.