Derzeitige und zukünftige Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche in Karlsruhe
| Vorlage: | 2020/0219 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 20.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktionelle ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0219 Derzeitige und zukünftige Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.03.2020 52 x 1. Wie viele Kliniken und niedergelassene Ärzt*innen führen derzeit in Karlsruhe Schwangerschaftsabbrüche durch? Welche Methoden (medikamentös / operativ- absaugen / operativ-ausschaben) bieten sie an? a. Wie viele davon führen Abbrüche nach der Beratungsregel durch? 2. Wird von den durchführenden Ärzt*innen ein erweiterter Raumbedarf beispielsweise für OP-Räume angemeldet, mit denen sie ihr Angebot ausweiten könnten? 3. Wie groß ist das Einzugsgebiet, das durch die Karlsruher Ärzt*innen abgedeckt werden muss? 4. Wie lange sind die Wartezeiten, bis ein Termin zustande kommt? Wie lange sind die Wartezeiten im Wartezimmer? 5. Wie wird die Versorgungslage in Zukunft prognostiziert in Hinblick auf die Pensionierung von Ärzt*innen? 6. Nimmt das Städtische Klinikum Abbrüche vor (bei medizinischer/ kriminologischer Indikation)? 7. Nimmt das Städtische Klinikum Abbrüche nach Beratungsregelung vor? a. Falls nein, wieso nicht? b. Ist es geplant, in Zukunft Räumlichkeiten und Stellen am Städtischen Klinikum für Abbrüche nach Beratungsregelung zur Verfügung zu stellen? Falls nein, wieso nicht? 8. Gab es innerhalb der letzten Jahre Anfeindungen gegen ortsansässige Ärzt*innen und Einrichtungen wegen ihres Angebots Schwangerschafts-abbrüche durchzuführen oder den Beratungsschein auszustellen? 9. Gibt es Konzepte, um im Fall einer Bedrohung von Beratungsstellen und Arztpraxen (wie etwa in Pforzheim) zu reagieren? 10. Wo können sich Frauen* über das Angebot in Karlsruhe und das medizinische Verfahren niedrigschwellig informieren? Wie trägt die Stadt zur Information bei? Ergänzende Erläuterungen Seite 2 11. Wie viele Beratungsstellen gibt es in Karlsruhe, die Beratungsscheine ausstellen und in welcher Trägerschaft? a. Wird der Schlüssel nach §4 SchKG eingehalten? b. Wie groß ist das Einzugsgebiet? 12. Was tut die Stadt dafür, dass das Land seiner Verpflichtung nach §13 Abs. 2 SchKG in Karlsruhe nachkommt? 13. Welche Maßnahmen sind bisher von der Stadt getroffen worden und sind für die Zukunft für eine wohnorts- und zeitnahe Versorgung geplant? 14. Welche Daten zu Schwangerschaftsabbrüchen und der Versorgungslage wurden bisher von der Stadt Karlsruhe erhoben oder ausgewertet? Sachverhalt / Begründung: Jede vierte Frau* in Deutschland entscheidet sich im Schnitt ein Mal in ihrem Leben für den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft. Schwangerschaftsabbrüche stellen damit einen der am häufigsten durchgeführten gynäkologischen Eingriffe dar. Gleichzeitig gibt es wenig gesicherte Daten zur medizinischen Versorgungslage. So kritisiert etwa ProFamilia: „Eine bedarfsdeckende Versorgung ist vom Gesetzgeber explizit gewollt, wird allerdings nicht überprüft.“ 1 Dabei sollte der wohnortnahe Zugang zu medizinischer Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen eine Selbstverständlichkeit sein. Auch die Wahlfreiheit bezüglich der Methode muss gewährleistet werden. Ob ein Schwangerschaftsabbruch medikamentös oder operativ durchgeführt wird, darüber darf nicht das Angebot entscheiden! Angesichts der mangelnden Datenlage gibt es keine Gewissheit, inwiefern dies für alle Frauen gewährleistet ist. Auch hinsichtlich der Qualität der Versorgung gibt es zu wenige Informationen. Die Länder haben nach §13 Abs. 2 des Schwangerschafts-konfliktgesetztes die Aufgabe, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund muss auch die Stadt Verantwortung übernehmen. Dazu gehört, dass an Städtischen Kliniken Schwangerschaftsabbrüche bei ungewollter Schwangerschaft vorgenommen werden. Auch städtische Einrichtungen sollen so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Es geht um mehr als eine medizinische Frage. Die Entscheidung ob, wann und wie viele Kinder eine Frau* möchte, gehört zu den intimsten und weitreichendsten für das eigene Leben. Gnadenhalber, in gewissen Grenzen, einen Schwangerschaftsabbruch nicht zu verfolgen (wie es die derzeitige Gesetzeslage tut), spricht Frauen* ihre Mündigkeit in dieser Frage ab. Dabei kann niemand die eigene Situation so gut beurteilen wie die Betroffene selbst. Solange seitens des Bundes keine Veränderungen eintreten, muss auf kommunaler Ebene das Recht auf Familienplanung durch eine gute Versorgung sichergestellt werden. Frauen* schließt ausdrücklich auch Trans- und nichtbinär-geschlechtliche Bürger*innen ein. 1 https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/Schwangerschaftsabbruch/ Hintergrund-Schwangerschaftsabbruch.pdf Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Karin Binder Zoe Mayer Jorinda Fahringer
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur interfraktionellen Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0219 Dez 5 Derzeitige und zukünftige Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.03.2020 52 x 1. Wie viele Kliniken und niedergelassene Ärzt*innen führen derzeit in Karlsruhe Schwangerschaftsabbrüche durch? Welche Methoden (medikamentös / operativ-absaugen / operativ-ausschaben) bieten sie an? Hierzu sind der Verwaltung keine Zahlen bekannt. a. Wie viele davon führen Abbrüche nach der Beratungsregel durch? Wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag „Informationsfreiheit für Schwangere in Bezug auf § 219a“der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020 ausführlich dargelegt, führt seit der Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetzt (SchKG) die Bundesärztekammer eine Liste von Ärztinnen und Ärzten sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter der Voraussetzung des § 218a Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durchführen. Die Aufnahme in die Liste ist freiwillig und daher nicht vollständig. Die Bundesärztekammer aktualisiert die Liste monatlich und veröffentlicht sie unter der Webadresse www.bundesaerztekammer.de . Auch die Webseite der BZgA www.familienplanung.de veröffentlicht diese Liste. Darüber hinaus führt die Verwaltung keine eigene Liste und verfügt über keine gesicherten Daten und entsprechenden Adressen. 2. Wird von den durchführenden Ärzt*innen ein erweiterter Raumbedarf beispielsweise für OP- Räume angemeldet, mit denen sie ihr Angebot ausweiten könnten? siehe Frage 1. 3. Wie groß ist das Einzugsgebiet, das durch die Karlsruher Ärzt*innen abgedeckt werden muss? Aufgrund der freien Arztwahl in Deutschland ist diese Frage nicht beantwortbar. Eine Statistik über die Herkünfte von Patientinnen in Frauenarztpraxen ist der Verwaltung nicht bekannt. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) stellt für den Planungsbereich Karlsruhe für Frauenarztpraxen keine prinzipielle Unterversorgung fest. Daraus kann abgeleitet werden, dass im Planungsbereich Karlsruhe genügend Frauenarztpraxen vorhanden sind und den Bedarf abdecken können. 4. Wie lange sind die Wartezeiten, bis ein Termin zustande kommt? Wie lange sind die Wartezeiten im Wartezimmer? Laut inoffiziellen Informationen beträgt die Wartezeit bis zum Zustandekommen eines Termins wenige Tage. Offizielle Informationen hierüber kennt die Verwaltung nicht. Über die Wartezeiten im Wartezimmer einer Praxis existieren ebenfalls keine Informationen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 5. Wie wird die Versorgungslage in Zukunft prognostiziert in Hinblick auf die Pensionierung von Ärzt*innen? Die Statistik der KVBW (Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg) weist für den Planungsbereich Karlsruhe-Stadt im Jahr 2019 56 Frauenärztinnen und –ärzte auf, davon 29 Prozent über 60 Jahre. Die Altersstruktur der Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist nicht separat aufgeschlüsselt und der Verwaltung nicht bekannt. 6. Nimmt das Städtische Klinikum Abbrüche vor (bei medizinischer/ kriminologischer Indikation)? Ja 7. Nimmt das Städtische Klinikum Abbrüche nach Beratungsregelung vor? Nicht regulär, nur in Ausnahmefällen a. Falls nein, wieso nicht? Bisher wurde der Bedarf komplett durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte abgedeckt. b. Ist es geplant, in Zukunft Räumlichkeiten und Stellen am Städtischen Klinikum für Abbrüche nach Beratungsregelung zur Verfügung zu stellen? Falls nein, wieso nicht? Nein 8. Gab es innerhalb der letzten Jahre Anfeindungen gegen ortsansässige Ärzt*innen und Einrichtungen wegen ihres Angebots Schwangerschafts-abbrüche durchzuführen oder den Beratungsschein auszustellen? Beim Ordnungs- und Bürgeramt liegen keine Erkenntnisse zu Anfeindungen oder Bedrohungen vor. Im Gegensatz zu Pforzheim wurden bei der Versammlungsbehörde bisher keine Demonstrationen gegen Schwangerschaftsabbruchberatungsstellen angemeldet. 9. Gibt es Konzepte, um im Fall einer Bedrohung von Beratungsstellen und Arztpraxen (wie etwa in Pforzheim) zu reagieren? Bei konkreten Bedrohungen würde die Polizei Ermittlungen zur Strafverfolgung einleiten. 10. Wo können sich Frauen* über das Angebot in Karlsruhe und das medizinische Verfahren niedrigschwellig informieren? Wie trägt die Stadt zur Information bei? Auch hier verweist die Verwaltung auf ihre Stellungnahme zum Antrag „Informationsfreiheit für Schwangere in Bezug auf § 219a“der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020: Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bedürfen einer besonderen staatlichen Anerkennung (§ 9 SchKG) und werden sowohl von öffentlichen als auch freien Trägern unterhalten. In Karlsruhe sind dies das Gesundheitsamt, pro familia Karlsruhe und das Diakonische Werk Karlsruhe. 11. Wie viele Beratungsstellen gibt es in Karlsruhe, die Beratungsscheine ausstellen und in welcher Trägerschaft? In Karlsruhe stellen das Gesundheitsamt (Träger Landkreis Karlsruhe), pro familia (Träger pro familia) und das Diakonische Werk Karlsruhe (Träger Evangelische Kirche in Karlsruhe) Beratungsscheine aus. a. Wird der Schlüssel nach §4 SchKG eingehalten? Die Einhaltung des Schlüssels nach §4 SchKG liegt in der Zuständigkeit des Landes Baden- Württemberg. Die Verwaltung verfügt über keine weitergehenden Informationen hierüber. b. Wie groß ist das Einzugsgebiet? Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Stadtgebiet Karlsruhe 12. Was tut die Stadt dafür, dass das Land seiner Verpflichtung nach §13 Abs. 2 SchKG in Karlsruhe nachkommt? Die Zuständigkeit zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes an ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen liegt beim Land Baden- Württemberg. Die Verwaltung steht allerdings im Kontakt mit den oben genannten Beratungsstellen in Karlsruhe und hat sich mit ihnen über ihre Bedarfe ausgetauscht. Es wird als sinnvoll erachtet, diese Gespräche regelmäßig stattfinden zu lassen. Im Rahmen der freiwilligen Leistungen durch die Stadt werden einige der Beratungsstellen zudem finanziell unterstützt durch die Stadt unterstützt. 13. Welche Maßnahmen sind bisher von der Stadt getroffen worden und sind für die Zukunft für eine wohnorts- und zeitnahe Versorgung geplant? Die für die ambulante ärztliche Versorgung zuständige KVBW stellt bislang keine Unterversorgung im Bereich Frauenarztpraxen in Karlsruhe fest (siehe auch: „Die ambulante medizinische Versorgung 2019“ in: https://www.kvbawue.de/praxis/vertraegerecht/bekanntmachungen/bedarfsplanung/) und wird entsprechend derzeit nicht tätig. Zur Sicherstellung der zukünftigen ambulanten medizinischen Versorgung sieht die Stadt Karlsruhe mittelfristig im Benehmen mit dem dafür zuständigen Gesundheitsamt Karlsruhe eine Gesundheitsplanung vor. Dies wird auch Frauenarztpraxen umfassen. 14. Welche Daten zu Schwangerschaftsabbrüchen und der Versorgungslage wurden bisher von der Stadt Karlsruhe erhoben oder ausgewertet? siehe Frage 1
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. März 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 52 der Tagesordnung: Derzeitige und zukünftige Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche in Karlsruhe Interfraktionelle Anfrage: GRÜNE, DIE LINKE. Vorlage: 2020/0219 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 52 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2020