Städtebauliche Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße - Weitere Vorgehen zur Umsetzung der Maßnahme

Vorlage: 2020/0213
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 18.02.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 18.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0213 Städtebauliche Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße - Weitere Vorgehen zur Umsetzung der Maßnahme Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 18 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die CDU-Fraktion möchte die Entsorgung der Altlasten in der Stuttgarter Straße nicht auf kommende Generationen abwälzen. Sie fordert daher, dass auf dem gesamten Areal das kontaminierte Erdreich bis zu einer Tiefe von sechs Metern unter der Sohle von 1945, bestehend aus Schutt, Schlacken, Gaswerksabfällen und Abfällen der Reichsbahn, abgetragen und entsorgt wird. 2. Die Verwaltung setzt die Konsensus-Konferenz zur städtebaulichen Neuordnung der Stuttgarter Straße fort. Sie thematisiert dort die deutlich gestiegenen Erschließungskosten des neuzuordnenden Areals, die aus der Kampfmittelbeseitigung resultieren. 3. Darauf aufbauend wird dort darüber abgestimmt, inwieweit auf Teilen des vorgesehen Geländes des Plangebietes aufgrund des Kostenaufwands eine in Karlsruhe dringend benötigte Wohnbebauung in Frage kommen könnte. 4. Falls die neu aufgesetzte Konsensus-Konferenz zum Entschluss kommen sollte, dass aufgrund der Gesamtkosten andere Nutzungsarten auf dem Gelände präferiert werden, müssen entsprechende Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Sachverhalt/Begründung: Bei einer ohnehin schon hohen Investitionssumme von mindestens 74 Millionen Euro wäre eine nur oberflächliche Kampfmittelbeseitigung in der Stuttgarter Straße nach Ansicht der CDU-Fraktion fahrlässig. Im Untergrund stecken noch weitere Altlasten aus der Kriegszeit bestehend aus Ablagerung von Bauschutt/Trümmerschutt/Brandschutt, Erdaushub, Straßenaufbruch, Schlacken, Gaswerksabfällen sowie Abfällen der Reichsbahn. Wenn der Geländeuntergrund bereits von Kampfmitteln gesäubert wird, dann sind wir es unseren nachfolgenden Generationen geradezu schuldig, dass sämtliche Altlasten entsorgt werden. In der Verwaltungsvorlage 2019/1281 werden für die Erschließung der Stuttgarter Straße Kosten in Höhe von mindestens 74 Millionen Euro angegeben. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2017 42 Millionen Euro als Kostenrahmen genannt. Dieser Unterschied stellt nicht nur eine deutliche Kostenerhöhung um rund 75 Prozent sondern auch einen Wegfall der Geschäftsgrundlage dar und war zum Zeitpunkt der Konsensus-Konferenz noch gar nicht in die Abwägungen eingeflossen. Aus diesem Grund soll die Konsensus-Konferenz mit den neuen Erkenntnissen fortgeführt werden mit dem Ziel, die Neuordnung des oben genannten Areals auch unter wirtschaftlichen Faktoren sowie der Wohnungsknappheit zu überdenken. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Errichtung der Sportflächen in dem Areal steht dabei für die CDU-Fraktion grundsätzlich nicht zur Debatte, da dadurch das Gelände an der Durlacher Allee frei wird. Unserer Ansicht nach ließe sich eventuell überlegen, ob und inwieweit für die Kleingärten Alternativflächen gesucht werden könnten, um auf Teilen des Areals in der Stuttgarter Straße eine in Karlsruhe dringend benötigte Wohnbebauung zu realisieren. Die Wohnungssituation in Karlsruhe hat sich im Vergleich zum Zeitpunkt der Konsensus-Konferenz ebenfalls deutlich verschärft. Die Wirtschaftlichkeit aufgrund der enormen Erschließungskosten ist ebenfalls zu überdenken. Unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Detlef Hofmann Dirk Müller

  • Stellungnahme TOP 18 CDU Ergänzung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0213 Dez. 5 Städtebauliche Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße - Weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Maßnahme Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 18 x Kurzfassung An der bisherigen Vorgehensweise soll festgehalten werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1. Die Art des Bodenmanagements und der Kampfmittelbehandlung erfolgt immer zielgerichtet auf die künftigen Nutzungszwecke. Die Entwurfsplanung zur Neugestaltung des Areals mit den geplanten Nutzungen bildet die Grundlage für das vorliegende Konzept für das Bodenmanagement und die Kampfmittelbehandlung. Der Vorschlag, weitergehende Maßnahmen durchzuführen ist nicht erforderlich und wirtschaftlich nicht sinnvoll. Es ist zu bedenken, dass heute noch nicht abgeschätzt werden kann, welche technischen Anforderungen in einem Zeitraum von 30 Jahren an die Bodenverhältnisse gestellt werden, diese wären dann aber der jeweiligen geplanten Nutzung zugrunde zu legen. Zu 2. Die Konsensus-Konferenz wurde mit einem klaren Ergebnis abgeschlossen, das nun umgesetzt werden soll. Eine Weiterführung ist nicht möglich. Es könnte allenfalls eine neue Konsensus-Konferenz durchgeführt werden. Zu 3. Die Gesamtfläche südlich der Stuttgarter Straße ist als eine bedeutende Grünverbindung im Freiraumentwicklungsplan dargestellt. Es handelt sich um ein Projekt der Qualifizierung von Grünflächen. Aus einem eher ungeordneten Kleingartenareal mit seinen belasteten Rahmenbedingungen entstehen eine neue Kleingartenanlage sowie ein Gelände für den Vereinssport. Beide Nutzungen dienen der Versorgung der Bevölkerung der angrenzenden Stadtquartiere und stellen wichtige Ausgleichsräume für die Erholungsnutzung dar. Zu 4. Ersatzflächen für die geplanten Nutzungen stehen weder im engeren Kontext, noch im weiteren räumlichen Kontext zur Verfügung.

  • Abstimmungsergebnis_Top18 Ziffer 2-4 CDU
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  • Abstimmungsergebnis_Top18 Ziffer 1 CDU
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