Karlsruhe wird Teil des Projekts "Kinderfreundliche Kommune"
| Vorlage: | 2020/0209 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 18.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vertagt
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.05.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vertagt
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0209 Karlsruhe wird Teil des Projekts "Kinderfreundliche Kommune" Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 17 x Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: Der Stadtrat von Karlsruhe beschließt, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, sich für die Aufnahme beim Projekt „Kinderfreundliche Kommune“, der gemeinsamen Initiative von UNICEF Deutschland und des Deutschen Kinderhilfswerks e.V., zu bewerben Begründung: Für Städte besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit, sich an einem Zertifizierungsverfahren als „Kinderfreundliche Kommune“ zu beteiligen. Dieses Projekt verfolgt das Ziel, die UN- Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene umzusetzen. Mit der Teilnahme an dem dazugehörigen Zertifizierungsverfahren verpflichten sich die Kommunen, die Rechte der Kinder aus der UN- Kinderrechtskonvention in ihrer Stadt umzusetzen. Hierbei sollen insbesondere vier Schwerpunkte berücksichtigt werden: 1. Der Vorrang des Kindeswohls in allen kommunalen Handlungsfeldern 2. Die Schaffung von kinderfreundlichen Rahmenbedingungen 3. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 4. Die Verbreitung von Informationen über Kinderrechte Die Initiative begleitet die Kommunen bei der Entwicklung eines kinderfreundlichen Aktionsplanes, der zur Verleihung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ führt. Mit einer umfangreichen, externen Analyse wird die Kinderfreundlichkeit in der Kommune überprüft, einschließlich der direkten Einbindung der Kinder in den Prozess. Nach Auswertung der Analyse und der Kinderbefragung werden konkrete Empfehlungen an die Kommune in Form eines Aktionsplanes gegeben. Dieser legt fest, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Kommune nach den Rechten und Wünschen der Kinder entsprechend zu gestalten. Karlsruhe würde dieses Engagement als Kommune überaus gut tun. Im Rahmen des Prozesses können auch nochmals mögliche Verbesserungen des bereits guten Angebots identifiziert werden. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0209 Dez. 3 Karlsruhe wird Teil des Projekts "Kinderfreundliche Kommune" Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 17 x Kurzfassung Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag Teil des Projekts „Kinderfreundliche Kommune“ zu werden und empfiehlt eine Beratung im Jugendhilfeausschuss. Die Bereitstellung der benötigten Ressourcen für die Teilnahme am Projekt ist im Rahmen der Antragstellung zum Doppelhaushalt 2021/22 zu entscheiden. Inhaltlich und personell wäre das Projekt im Kinderbüro anzusiedeln. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein noch nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Vorschlag auf Teilnahme am Projekt „Kinderfreundliche Kommunen“ ist zu begrüßen. Die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommunen“ wird getragen vom Deutschen Komitee für UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. Beide Organisationen bieten durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. Städten und Gemeinden Unterstützung an, die in der UN- Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte der Kinder und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern lokal umzusetzen. Durch das Projekt können wichtige neue Impulse für die weitere Gestaltung Karlsruhes als kinderfreundliche Stadt erwartet werden. Am 27. Juni 1990 hat der damalige Jugendwohlfahrtsausschuss dem Gemeinderat die Einrichtung einer Stelle eines/r Kinderbeauftragten empfohlen „als speziell zur Interessenswahrnehmung der Kinder innerhalb des Kommunalwesens auf allen Ebenen und Aufgabenbereichen verpflichteten Stelle, um die dringend notwendige Verbesserung der allgemeinen Lebenssituation der Kinder in unserer Gesellschaft deutlicher in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und auch in die Referate und Ämter der kommunalen Verwaltung zu bringen“. Rund 30 Jahre später hat sich das aus der Einrichtung der Stelle des Kinderbeauftragten entstandene Kinderbüro als städtische Netzwerk- und Koordinierungsstelle fest etabliert. Die Aufgabe der Kinderinteressenvertretung liegt auch nicht mit mehr alleinig beim Leiter des Kinderbüros, dem Kinderbeauftragten, sondern bildet in der Zwischenzeit ein eigenständiges Sachgebiet Kinderinteressenvertretung (0,5 VZÄ) im Kinderbüro. Diese Stelle organisiert den verwaltungsinternen Austausch bei Themen wie Mobilität und Verkehr, die Beteiligung von Kindern, das Weltkindertagsfest und weitere Veranstaltungen, nimmt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Kinderfreundlichkeit an und vernetzt verschiedenste Akteure rund um das Thema. Mit dieser Stelle und der Arbeit des Kinderbüros werden die Rechte von Kindern und die Bedeutung eines guten und chancengerechten Aufwachsens immer wieder ins öffentliche Bewusstsein getragen. Gleichzeitig bleibt die 1990 formulierte Aufgabe und Ziel des Kinderbeauftragten auch heute sehr aktuell und hat sich als Daueraufgabe im kommunalen Handeln etabliert. Karlsruhe hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bereits erfolgreich um die Umsetzung und Wahrung von Kinderrechten bemüht. Projekt „Kinderfreundliche Kommunen“ Mit Vorlage eines entsprechenden Beschlusses des Gemeinderates können sich Kommunen für die Aufnahme in das Projekt bewerben. Danach entscheidet der Vorstand des Vereins kinderfreundliche Kommunen e.V. über die Bewerbung. Nach positivem Votum des Vorstands wird eine Vereinbarung mit dem Oberbürgermeister geschlossen. Zur Bestandsaufnahme werden zunächst verschiedene Ämter der Stadtverwaltung befragt. Im Anschluss wird eine Befragung von etwa 10% aller 10-12jährigen Karlsruher Kinder durchgeführt. Hieraus entsteht eine Analyse der Stärken und Schwächen im kinderfreundlichen Handeln einer Kommune, die auch interkommunale Vergleiche zulässt. Aus diesen Ergebnissen wird dann in enger Zusammenarbeit mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. ein verbindlicher Aktionsplan zur weiteren Verbesserung der Lebenssituation von Kindern erarbeitet. Dieser Aktionsplan wird dann wiederum dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei der Umsetzung des Aktionsplans würde die Stadt Karlsruhe durch den Verein und weitere Sachverständige unterstützt werden. Durch die Beteiligung am Projekt sind neue Impulse von außen zu erwarten, die in dieser Form intern nur schwierig zu generieren sind. Damit ist der Prozess eine Fortführung der zahlreichen Initiativen die es in Karlsruhe zur Kinderbeteiligung und der Achtung von Kinderrechten bereits gibt und stellt eine konsequente und qualifizierte Fortführung dar. Bisher sind 28 Kommunen, davon drei Großstädte (Köln, Mannheim und Stuttgart) sowie Berlin- Pankow (407.765 Einwohner) an dem Projekt beteiligt. Im Austausch mit den Projektverantwortlichen aus Mannheim und Stuttgart ist deutlich geworden, dass das Projekt vor allem durch die externe Beratung bereichernde neue Aspekte generieren kann. So wird nicht nur Ergänzende Erläuterungen Seite 3 das kinderfreundliche Handeln einer Kommune überprüft und zertifiziert, sondern gemeinsam aktiv weiterentwickelt. Stuttgart hat zur Umsetzung eine Personalstelle (1,0 VZÄ, E12) eingerichtet, Mannheim hat bisher keine zusätzlichen Personalressourcen eingeplant. Beide Städte berichten von einem nicht zu unterschätzenden Aufwand für alle Teile der Verwaltung. Als weiterer positiver Aspekt, neben den Verbesserungen für Kinder, wird die offensive Werbung der Stadt Karlsruhe als zertifizierte „kinderfreundliche Kommune“ gesehen. Dies kann ein wichtiger Standortvorteil sein. Mögliche finanzielle Auswirkungen Für die Programmlaufzeit von fünf Jahren sind jährliche Kosten in Höhe von 16.000 Euro für die Begleitung an den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. zu zahlen. Im Anschluss kann das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ drei weitere Jahre getragen werden. Die Kosten reduzieren sich in dieser Zeit auf 8.000 Euro jährlich. Für die Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben im Rahmen des Projekts und um von dem Aktionsplan bestmöglich profitieren zu können wären zusätzliche Stellenanteile notwendig. Für die Dauer von fünf Jahren wäre eine Stelle Koordination „Kinderfreundliche Kommune“ zu schaffen. Das Projekt wäre inhaltlich und personell im Kinderbüro anzusiedeln.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. Juni 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 17 der Tagesordnung: Karlsruhe wird Teil des Projekts „Kinderfreundliche Kommune“ Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0209 Beschluss: Verwiesen in den Fachausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Da würde ich ebenfalls verweisen, und dem Rat der Verwal- tung folgen. Ich bedanke mich für die positive Aufnahme, ich glaube im Jugendhilfeausschuss ist der Antrag für die weitere Diskussion wunderbar aufgehoben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Juli 2020