Umfahrung Hagsfeld
| Vorlage: | 2020/0203 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 17.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0203 Umfahrung Hagsfeld Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 23.06.2020 9.6 X Gemeinderat 30.06.2020 10.6 x Für die Umfahrung des Stadtteils Hagsfeld wird der Bau einer Straßenunterführung (Trogbauwerk) beantragt, bei der eine größtmögliche Lärmverringerung durch einen eingebauten, effizienten Schallschutz erreicht wird. Sachverhalt / Begründung: Die hohe Verkehrsbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner des Karlsruher Stadtteils Hagsfeld stellt bereits seit einigen Jahren ein dringliches Thema für die kommunalpolitische Handlungsagenda dar. Bei der Lösung dieses Problems müssen vor allem langfristige Überlegungen und Konzepte von Bedeutung sein, um in Hagsfeld auch zukünftigen Generationen ein Wohnumfeld mit hoher Lebensqualität ermöglichen zu können. Anstelle des vorgeschlagenen Brückenbauwerks wird deshalb eine Trogunterführung beantragt, die unter den Bürgerinnen und Bürgern Hagsfelds breite Unterstützung findet und somit in lokal- und basisdemokratischer Hinsicht höhere Priorität haben sollte. Mithilfe eines notwendigen Schallschutzes, eines Flüsterasphalts und einer landschaftsverträglichen und ökologischen Einbettung kann diese Lösung langfristig sinnvoll und hilfreich für alle Beteiligten umgesetzt werden. Die FDP-Fraktion teilt hierbei den Standpunkt der Bürgerkommission Hagsfeld e.V., die in der Trogunterführung mit verbreitertem Deckel entlang der Bahnstrecke für den Schutz der erdgebundenen Tierwelt und des bestehenden Rad- und Fußverkehrs sowie für das kommende Baugebiet Hagsfeld-Süd als auch bezüglich der berechtigten Forderungen der Rintheimer Bürgerinnen und Bürgern die beste Umfahrungsmöglichkeit sieht. Weitere Erläuterungen und Stellungnahmen erfolgen in mündlicher Form. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0203 Dez. 6 Umfahrung Hagsfeld Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 23.06.2020 9.6 x Gemeinderat 30.06.2020 10.6 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Umfahrung Hagsfeld sind sowohl die Brückenvariante als auch die Unterführungsvariante technisch realisierbar. Insbesondere aus umwelttechnischer Sicht hat die Brückenlösung deutliche Vorteile gegenüber der Unterführungsvariante. Auch die Wirtschaftlichkeit und betriebliche Aspekte sprechen für die aufgeständerte Variante. Bezüglich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes liegen die Vorteile eindeutig bei der Unterführungsvariante. Für beide Lösungen sind schallschutztechnische Maßnahmen notwendig. Damit können bei beiden Varianten die Lärmschutzvorgaben gleich gut eingehalten werden. Auch ist es bei beiden Varianten möglich, über das gesetzlich vorgegebene Maß hinaus weiteren Lärmschutz vorzusehen, sofern dies politischer Wille ist. In der Gesamtbetrachtung und bei Gewichtung der unterschiedlichen Gesichtspunkte spricht sich die Verwaltung dafür aus, den Antrag abzulehnen.