Auftragsvergabe in neun Losen zur Lieferung verschiedener E-Pkws und E-Nutzfahrzeuge

Vorlage: 2020/0199
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.03.2020

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8 Auftragsvergabe
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0199 Dez. 5 Auftragsvergabe in neun Losen zur Lieferung verschiedener E-Pkws und E-Nutzfahrzeuge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 17.03.2020 8 X Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe zur Lieferung der Lose 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den jeweiligen Bietern den Zuschlag mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 561.130,02 EURO einschließlich Mehrwertsteuer zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 561.130,02 EURO Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Gegenstand Gegenstand der vorausgegangenen europaweiten Ausschreibung ist die Lieferung von insgesamt fünf PKW und elf leichten Nutzfahrzeugen für verschiedene Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe. Davon dienen fünf Kleinwagen sowie acht leichte Nutzfahrzeuge dem Regelersatz bereits ausgefallener bzw. noch zu ersetzender Fahrzeuge der am 15.02.2017 sowie am 29.11.2018 im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen verabschiedeten Fahrzeugbeschaffungsprogramme für den Fuhrpark des Kämmereibereichs. Zwei leichte Nutzfahrzeuge stellen eine Zusatzbeschaffung dar, dessen Beschaffung aufgrund der gestiegenen rechtlichen Anforderungen an die Kontrolle von Spielplätzen und dem damit verbundenen Aufbau des Sachgebietes Spielplatzkontrolle beim Gartenbauamt für die rechtssichere Umsetzung regelmäßiger Spielplatzkontrollen notwendig wird. Derzeit werden hierfür zwei angemietete Fahrzeuge eingesetzt. Ein weiteres leichtes Nutzfahrzeug stellt ebenfalls eine Zusatzbeschaffung dar, dessen Beschaffung aufgrund der Einrichtung der Stelle eines mobilen Hausmeisters bei der Sozial- und Jugendbehörde erforderlich ist. Derzeit wird hierfür interimsweise ein bereits ausgemustertes Fahrzeug des städtischen Fuhrparks eingesetzt. 2. Loseinteilung und Wahl des Verfahrens In Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle erfolgte eine Aufteilung in neun Fachlose: Los 1 - fünf Klein-PKW mit batterieelektrischem Antrieb Kalkulierter Auftragswert: ca. 100.840,34 EURO netto Los 2 - zwei Klein-Transporter mit batterieelektrischem Antrieb Kalkulierter Auftragswert: ca. 75.630,25 EURO netto Los 3 - ein Klein-Bus mit batterieelektrischem Antrieb in orange mit Warnbalken Kalkulierter Auftragswert: ca. 37.815,13 EURO netto Los 4 - ein Klein-Transporter, Plug-In-Hybrid Kalkulierter Auftragswert: ca. 33.613,45 EURO netto Los 5 - ein Klein-Transporter mit Kofferaufbau mit batterieelektrischem Antrieb in orange mit Warnbalken Kalkulierter Auftragswert: ca. 37.815,13 EURO netto Los 6 - ein Klein-Transporter mit Pritsche mit batterieelektrischem Antrieb in orange mit Warnbalken Kalkulierter Auftragswert: ca. 37.815 ,13 EURO netto Los 7 - drei Klein-Busse mit batterieelektrischem Antrieb Kalkulierter Auftragswert: ca. 113.445,38 EURO netto Los 8 - ein Klein-Transporter mit Kofferaufbau mit batterieelektrischem Antrieb Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Kalkulierter Auftragswert: ca. 37.815,13 EURO netto Los 9 - ein Klein-Bus, Plug-In-Hybrid Kalkulierter Auftragswert: ca. 37.815,13 EURO netto Kalkulierter Auftragswert gesamt: 512.605,07 EURO netto 610.000,00 EURO brutto Aufgrund der Höhe des Auftragswerts, welcher den EU-Schwellenwert (2019) in Höhe von 221.000 EURO netto überschreitet, erfolgte die Ausschreibung dieser Lieferleistung im Rahmen eines europaweiten offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 3 GWB und § 14 Abs. 2 VGV. Die Absendung der europaweiten Bekanntmachung (simap) erfolgte durch die Zentrale Vergabestelle des Hauptamtes am 12.12.2019. Bereits in den Leistungsbeschreibungen wurden im Rahmen der Mindestanforderungen die fachlichen Anforderungen sowie die Vorgaben zu Energieverbrauch und Umweltauswirkungen gemäß § 68 VgV berücksichtigt, sodass jeweils die folgenden Zuschlagskriterien angewandt wurden:  Preis und Lieferzeit bei allen Losen 3. Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote Bis zum Ablauf der Angebotsfrist wurden von 3 Firmen 13 Angebote abgegeben: • Bieter Nr. 1 - Los 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 • Bieter Nr. 2 - Los 4, 5, 6, 8, 9  Bieter Nr. 3 - Los 1 Die Angebote der Bieter wurden nach Öffnung durch die Zentrale Vergabestelle und das Zentrale Fuhrparkmanagement formal, rechnerisch und fachlich geprüft. Die angebotenen Preise sind angemessen und auskömmlich kalkuliert. Die Angebote der Bieter 1 zu Los 1, 5, 6, 8 Bieter 2 zu Los 6 mussten aufgrund von Nichterfüllung wesentlicher Bestandteile des Leistungsverzeichnisses ausgeschlossen werden. Die Angebote der Bieter 1 zu Los 2, 3, 7 Bieter 2 zu Los 4, 5, 8, 9 Bieter 3 zu Los 1 wurden zur Wertung zugelassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Für Los 6 konnte kein Ergebnis erzielt werden, da beide Angebote zu diesem Los ausgeschlossen werden mussten. 3.1 Rückversetzung des Vergabeverfahrens für Los 6 Los 6 wird in den Stand vor Veröffentlichung zurückversetzt und neu ausgeschrieben. 4. Auftragswert Nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht nach § 134 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen die Aufträge an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot wie folgt vergeben werden: Los 1: Volkswagen Zentrum Karlsruhe GmbH 108.950,00 EURO inkl. 19% MwSt. Los 2: Autozentrum Walter GmbH Pforzheim 80.159,21 EURO inkl. 19% MwSt. Los 3: Autozentrum Walter GmbH Pforzheim 51.963,83 EURO inkl. 19% MwSt. Los 4: Sachsengarage GmbH Dresden 42.149,00 EURO inkl. 19% MwSt. Los 5: Sachsengarage GmbH Dresden 47.225,75 EURO inkl. 19% MwSt. Los 7: Autozentrum Walter GmbH Pforzheim 130.541,48 EURO inkl. 19% MwSt. Los 8: Sachsengarage GmbH Dresden 45.440,75 EURO inkl. 19% MwSt. Los 9: Sachsengarage GmbH Dresden 54.700,00 EURO inkl. 19% MwSt. Gesamtauftragswert netto 471.537,83 EURO Mehrwertsteuer 19% 89.592,18 EURO Gesamtauftragswert brutto 561.130,02 EURO 5. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt aus den hierfür vorgesehenen Haushaltsmitteln der Fahrzeugbeschaffungsprogramme 2019/2020. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingestellt und stehen in voller Höhe zur Verfügung. Haushalts- und budgetrelevant ist der vorgenannte Gesamtauftragswert in Höhe von 561.130,02 EURO brutto, unabhängig von der Zuwendung möglicher Fördermittel. 6. Fördermittel Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Im Rahmen der Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur gemäß 2.1.1 der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Verwaltung einen Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) beim zuständigen Projektträger Jülich (PTJ) gestellt. Der Antrag umfasst Fördermittel für  5 Kleinwagen  11 Nutzfahrzeuge  5 Ladesäulen mit 10 Ladepunkten (Gegenstand eines eigenständigen Vergabeverfahrens) Die der Stadt Karlsruhe vom Projektträger Jülich (PTJ) vorläufig bewilligte Förderquote beträgt 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch Bundesmittel in Höhe von insgesamt 415.501,50 EURO. Kassenmäßig soll die Zuwendung durch PTJ im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung gestellt werden. Die Zuwendung gilt entsprechend anteilig für die Fahrzeuge als auch für die Lade-säulen. Die bewilligte Zuwendung erfolgt erst beim Nachweis der Zulassung der jeweiligen Fahrzeuge und stellt eine Obergrenze dar. Die tatsächliche Zuwendung erfolgt in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anschaffungspreisen und wird abschließend in einer Nachkalkulation ermittelt. Darüber hinaus ergeben sich für die Zuwendungsempfänger diverse Verpflichtungen gegenüber dem BMVI. Diese betreffen die programmatische Begleitforschung, im Rahmen derer unter anderem die Bereitschaft, den Einbau von Datenloggern zuzulassen, verpflichtend ist. Die Datenlogger erheben Stamm- und Betriebsdaten zum Energieverbrauch der jeweiligen geförderten Fahrzeuge. Die Daten werden anonymisiert verwertet. Eine Erfassung und Auswertung von personenbezogenen Daten erfolgt nicht. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Investitionskosten und der Zuwendung ist aus Eigenmitteln zu finanzieren. Aufgrund des recht kurzen Antrags- und Bewilligungszeitraums des Förderantrags, welcher in Konflikt steht mit den Zeiterfordernissen rechtssicherer Vergabeverfahren sowie den Vergabezuständigkeiten und den korrespondierenden Gremienterminen, kann eine vollständige Inanspruchnahme der oben genannten Zuwendung nicht vorab abschließend sichergestellt werden. Eine in diesem Zusammenhang entsprechend notwendige Antragstellung zur Verlängerung von Fristen erfolgt seitens der Verwaltung. Ohne Rückfluss von Fördermitteln in den Gesamthaushalt erfolgt die Finanzierung der Investitionskosten teilweise oder vollständig aus Eigenmitteln. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingestellt und stehen bei Bedarf in voller Höhe zur Verfügung. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe zur Lieferung der Lose 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den jeweiligen Bietern den Zuschlag mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 561.130,02 EURO einschließlich Mehrwertsteuer zu erteilen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6

  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Sitzung Hauptausschuss 17. März 2020, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 8 der Tagesordnung: Auftragsvergabe in neun Losen zur Lieferung verschiedener E- Pkws und E-Nutzfahrzeuge Vorlage: 2020/0199 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe zur Lieferung der Lose 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den jeweiligen Bietern den Zuschlag mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 561.130,02 EURO einschließlich Mehrwertsteuer zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Bei einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft TOP 8 zur Behandlung auf. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) teilt mit, dass er die Anschaffung für zu teuer hält. Auf längere Sicht sehe er nicht, dass sich die Elektromobilität gegenüber anderen Antriebsarten tatsächlich durchsetzen werde. Stadtrat Löffler (GRÜNE) widerspricht der Aussage, dass es für die Stadt Karlsruhe zu teuer werden würde, da eine Förderfähigkeit von 75 % der Kosten möglich sei. Mit dieser Förderung liegen die Anschaffungskosten unter denen eines gewöhnlichen Benzin- oder Dieselfahrzeugs. Herr Schmid (Amt für Abfallwirtschaft) berichtet, dass bei Betrachtung der Bruttokosten die Anschaffungskosten nur geringfügig über denen konventioneller Fahrzeuge liegen würden. Von daher sei diese auch ohne die Förderung im grünen Bereich. Auf Nachfrage von Stadträtin – 2 – Binder (DIE LINKE.) teilt er mit, dass die Betriebskosten nicht Gegenstand einer Auftragsvergabe seien. Die Betriebskosten müssten an anderer Stelle beleuchtet werden. Der Vorsitzende schlägt vor zu prüfen, ob die Aufnahme der laufenden Betriebskosten als ein weiteres Kriterium beim Auswahlverfahren sinnvoll sei. Bürgermeisterin Lisbach verweist auf den kürzlich gefassten Beschluss zur Beschaffung von Fahrzeugen, worin dargelegt worden sei, dass bei Elektromobilität von deutlich geringen Wartungs- und Betriebskosten ausgegangen werde. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) erläutert, dass Batterien keine lange Lebensdauer hätten und auch die möglichen Fördermittel aus Steuergeldern stammen. Auch sehe er einen hohen Wertverlust bei Wiederverkauf der Fahrzeuge. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) regt an, die Abschreibungen mit aufzuführen und die Lebenszykluskosten zu betrachten um die Vergleichbarkeit herzustellen. Der Vorsitzende sichert zu, diese Anregungen aufzunehmen und zu prüfen. Er stellt nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die bei einer Gegenstimme die mehrheitliche Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 2. April 2020