Unselbständige Stiftungen der Stadt Karlsruhe: Erwerb der Immobilie "Alte Kreisstraße 3" mit 6 Wohnungen

Vorlage: 2020/0194
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.02.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Knielingen, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.03.2020

    TOP: 20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Alte Kreisstraße 3
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0194 Dez. 4 Unselbständige Stiftungen der Stadt Karlsruhe hier: Erwerb der Immobilie "Alte Kreisstraße 3" mit 6 Wohnungen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 17.03.2020 19 x Gemeinderat 24.03.2020 20 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss von den nachstehenden Ausführungen Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die für den Erwerb der Immobilie in der Alten Kreisstraße 3 mit sechs Wohneinheiten erforderlichen Erklärungen abzugeben und die notwendigen Handlungen durchzuführen. Verkäuferin ist die städtische Wohnbaugesellschaft VOLKSWOHNUNG GmbH. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen von nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden dürfen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein max. 2.395.316 € 52.575 € Mietzins- erträge/Jahr Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die unselbständigen Stiftungen haben mit Genehmigung des Gemeinderates im Jahr 2016 sechs Wohnungen im Baugebiet „loswohnen“ in Knielingen von der Konversionsgesellschaft Karlsruhe mbH erworben. Diese Wohnungen sind seit ihrer Fertigstellung im Dezember 2018 bzw. Juli 2019 vermietet. Stand Dezember 2019 verfügen die unselbständigen Stiftungen über liquide Mittel in Höhe von rd. 3,52 Mio. €. Diese liquiden Mittel werden über das städtische Clearingkonto aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase mit einem geringen Zinssatz verzinst. Seit Februar 2019 ist die Stadtkämmerei mit der VOLKSWOHNUNG GmbH in Verhandlungen, um eine weitere Immobilie zur Generierung von Mieterträgen zu finden, um auch zukünftig die Stiftungszwecke realisieren zu können. Im Portfolio der VOLKSWOHNUNG GmbH im Bereich „Bauvorhaben in Vorbereitung“ befindet sich ein Objekt, das sich zum Eigentumserwerb durch die unselbständigen Stiftungen sehr gut eignet. Die Volkswohnung hat diesen Neubau mit sechs Einheiten als Mietwohnungsbau vorgesehen. Auch die unselbständigen Stiftungen werden diese Wohnungen vermieten, so dass dem Mietwohnungsmarkt keine Wohnungen entzogen werden. Auf dem Grundstück „Alte Kreisstraße 3“ in Neureut mit einer Grundstücksfläche von 860 qm beabsichtigt die VOLKSWOHNUNG GmbH ein Wohngebäude mit sechs Wohnungen zu errichten, die eine Gesamtwohnfläche von ca. 423 qm haben. Geplant ist eine schlüsselfertige Massivbauweise mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss sowie sechs oberirdischen Stellplätzen. Das Grundstück befindet sich in einer attraktiven Wohnlage. Eine Bushaltestelle ist direkt vor dem Gebäude, die nächste Straßenbahnhaltestelle ist fußläufig 800 m entfernt. Die soziale Infrastruktur (Geschäfte, Ärzte) ist gut ausgebaut, Naherholungsgebiete sind nur ca. 400 m entfernt. Die jährlichen Mieterträge (Netto-Kaltmiete) des Objekts werden -sehr konservativ gerechnet- mit 52.575 € angesetzt. Sie wurden anhand des Karlsruher Mietspiegels 2019 ermittelt, wobei je nach Lage und Größe der Wohnung eine Durchschnittsmiete von 10,00 bis 10,55 € zugrunde gelegt wurde. Die Summe der Erwerbskosten setzt sich wie folgt zusammen: Angebotssumme in € 1.979.600 Grunderwerbsnebenkosten in Höhe von 10% in € 197.960 Summe in € 2.177.560 Erwerbskosten / qm Wohnfläche in € 4.679,91 Rendite beim Kaufpreis von 1,98 Mio. € 2,5% Wenn sich die Baukonjunktur entsprechend der letzten Jahren weiter entwickelt, ist eine weitere Baukostensteigerung wahrscheinlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Baukostensteigerung gegenüber dem Angebotspreis von max. 10% bei entsprechendem Nachweis durch die VOLKSWOHNUNG GmbH zu akzeptieren. Die Rendite würde sich in diesem Fall auf 2,2% reduzieren. Bei Baukostensteigerungen von mehr als 10%, soll der VOLKSWOHNUNG GmbH ein Rücktrittsrecht vom Vertrag eingeräumt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Bauzeit beträgt nach Erteilung der noch zu beantragenden Baugenehmigung voraussichtliche 20 Monate. Die Kaufpreiszahlung findet vollumfänglich nach Abnahme des Objekts statt. Die Grunderwerbskosten der Immobilie in der „Alten Kreisstraße 3“ werden analog der seinerzeitigen Vorgehensweise beim Erwerb der Wohnungen in Knielingen prozentual auf die unselbständigen Stiftungen verteilt. Basis ist das Vermögen der einzelnen Stiftungen zum 01.01.2020. Das Angebot der VOLKSWOHNUNG GmbH wurde von der SPC geprüft. Die SPC bezeichnet das Angebot als realistisch und marktkonform. Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss von den nachstehenden Ausführungen Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die für den Erwerb der Immobilie in der Alten Kreisstraße 3 mit sechs Wohneinheiten erforderlichen Erklärungen abzugeben und die notwendigen Handlungen durchzuführen. Verkäufer ist die städtische Wohnbaugesellschaft VOLKSWOHNUNG GmbH. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen von nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden dürfen.

  • Satelittenbild Alte Kreisstraße 3
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  • Plan Ansicht Neubau
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  • Abstimmungsergebnis TOP 20
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  • Protokoll TOP 20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. März 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 20 der Tagesordnung: Unselbständige Stiftungen der Stadt Karlsruhe: Erwerb der Immobilie „Alte Kreisstraße 3“ mit 6 Wohnungen Vorlage: 2020/0194 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss von den Ausführungen der Vorlage Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die für den Erwerb der Immobilie in der Alten Kreisstraße 3 mit sechs Wohneinheiten erforderlichen Erklärungen abzugeben und die notwendigen Handlungen durchzuführen. Verkäufer ist die städtische Wohnbaugesellschaft VOLKSWOHNUNG GmbH. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen von nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden dürfen. Abstimmungsergebnis: Bei 35 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss und lässt, nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage abstimmen. - Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2020