Humanitäre Notfallmaßnahme - Aufnahme minderjähriger unbegleiteter Geflüchteter aus Griechenland
| Vorlage: | 2020/0189 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 13.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vertagt
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.05.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister INTERFRAKTIONELLER ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0189 Humanitäre Notfallmaßnahme - Aufnahme minderjähriger unbegleiteter Geflüchteter aus Griechenland Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 27.1 x 1. Die Verwaltung prüft die Voraussetzungen für eine zusätzliche Aufnahme von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, die unter katastrophalen Bedingungen in griechischen Lagern untergebracht sind. 2. Die Verwaltung prüft die noch vorhandenen Unterbringungskapazitäten bzw. eine mögliche Reaktivierung und zeigt auf, welche konkreten Schritte zu ergreifen sind, damit eine entsprechende Aufnahme zeitnah umgesetzt werden kann. 3. Die Verwaltung signalisiert, wie bereits z.B. Freiburg, München, Dortmund und Potsdam öffentlich, auch gegenüber Land und Bund, ihre Aufnahmebereitschaft und den deutlichen Willen zur Übernahme von Verantwortung. 4. Der Oberbürgermeister wendet sich mit einem entsprechenden Schreiben an Innenminister H. Seehofer und fordert die Zustimmung zum Umsetzen dieser humanitären Notfallmaßnahme. Begründung/Sachverhalt: Seit Anfang Dezember werden die Stimmen von Politiker*innen verschiedener Parteien aber auch von Kirchenvertreter*innen lauter, die fordern, unbegleitete Minderjährige, die unter bedrohlichen Bedingungen auf griechischen Inseln oder auf dem Festland festsitzen, nach Deutschland zu holen. Rund 1.000 dieser Kinder und Jugendlichen sitzen allein auf Lesbos im Lager Moria fest. Das Lager hat offiziell nur 3.000 Plätze, untergebracht sind dort aber unvorstellbare 17.000 Menschen. Die Zustände dort und in den übrigen Lagern sind katastrophal. Mitten in Europa steht diese Situation in einem krassen Widerspruch zu allen Regeln und Vorgaben des Kinderschutzes, die massiven Verstöße gegen die UN-Kinderrechtskonvention werden im aktuellen Bericht des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (B-umF) e.V. ausführlich dokumentiert. Es fehlt an ausreichend Nahrung und medizinischer Versorgung, es gibt keinen Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Viele der Betroffenen, die in dieser Situation ohne Eltern völlig auf sich allein gestellt sind, sind traumatisiert. Die Antwort aus dem Innenministerium, dass die Lage zwar „prekär“ und „nicht tragbar“ sei, aber nicht unmittelbar lebensbedrohlich, erscheint im Hinblick auf diese Gruppe besonders Schutzbedürftiger zynisch. Analog zur Aufnahmebereitschaft mehrerer Städte und von Bundesländern wie Berlin und Thüringen bzw. von Landespolitiker*innen der Grünen (Baden-Württemberg) und der SPD (Niedersachsen), wäre es ein deutliches und wegweisendes kommunalpolitisches Signal der Stadt Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Karlsruhe, sich an dieser humanitären Nothilfemaßnahme zu beteiligen. Dies würde auch im Einklang mit der Erklärung des Gemeinderats im Februar 2019 stehen, in der es heißt, dass die Stadt künftig mehr besonders schutzbedürftige Menschen (aus dem UNHCR Resettlement Programm) aufnehmen möchte. Diese Art der zeitnahen humanitären Hilfe, die das Ausmaß der Schutzbedürftigkeit und nicht das Herkunftsland zum Maßstab machen sollte, erscheint uns gerade im Hinblick auf die besonders gefährdeten Kinder und Jugendlichen als ein pragmatischer Weg und dringend geboten. Unterstützt wird dieser Appell auch von Jugendhilfeträgern, die auf vorhandene Kapazitäten und Strukturen zur Versorgung der Kinder und Jugendlichen zurückgreifen könnten. Das Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten zwischen Landes-, Bundes- und europäischer Ebene muss beendet werden. Damit es zu Verbesserungen kommt, sind ein mutiges Signal sowie der anhaltende Druck der Kommunen unverzichtbar. Unterzeichnet von: Dr. Iris Sardarabady Aljoscha Löffler Karin Binder Mathilde Göttel Lukas Bimmerle
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag Grüne-Gemeinderatsfraktion Die Linke.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0189 Dez. 3 Humanitäre Notfallmaßnahme - Aufnahme minderjähriger unbegleiteter Geflüchteter aus Griechenland Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.03.2020 x Kurzfassung Die Stadtverwaltung wird gegenüber dem Bundesinnenministerium und dem Land Baden- Württemberg die Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme von fünf minderjährigen unbegleiteten Ausländern (umA) anbieten und darum bitten, die Voraussetzungen für eine kommunale Aufnahme zu schaffen. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup hat sich dem öffentlichen Appell der Oberbürgermeister von Köln, Düsseldorf, Hannover, Freiburg, Postdam etc. angeschlossen und die Bereitschaft signalisiert im Rahmen eines Sofortprogramms unbegleitete Minderjährige unter 14 Jahren aufzunehmen. Darüber hinaus wird Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die Thematik in der kommenden Städtetagsitzung zur Diskussion einbringen und für eine humanitäre Notfallmaßnahme werben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Die Geflüchteten in den griechischen Aufnahmelagern sind dort bereits als Asylsuchende registriert. Aufgrund der europarechtlichen Bestimmungen ist daher Griechenland für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich. Dies gilt auch für unbegleitete minderjährige Ausländer, sofern sie keine Angehörigen mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem anderen EU Mitgliedstaat haben. Die Bundesregierung kann aus humanitären oder politischen Gründen die Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland beschließen und damit die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens von Griechenland übernehmen (Art. 17 Dublin-III-VO). Die Bundesländer können zwar grundsätzlich eigene Aufnahmeprogramme initiieren, benötigen aber hierfür die Zustimmung des Bundesinnenministeriums. Für eine solche humanitäre Notfallmaßnahme müsste daher zunächst auf Bundesebene eine Aufnahmeentscheidung für den genannten Personenkreis getroffen werden. Dies ist bisher noch nicht geschehen. Verteilverfahren und Kostenerstattung Derzeit müssen neu ankommende umA in Karlsruhe zur bundesweiten Verteilung angemeldet werden, da sowohl Baden-Württemberg die Aufnahmequote für umA übererfüllt, als auch Karlsruhe oberhalb des Landesdurchschnitts liegt. Für eine Aufnahme in Karlsruhe müsste somit zunächst das Verteilverfahren aus dem SGB VIII sowie die daran gekoppelte Kostenerstattung für die Hilfen zu Erziehung neu geregelt werden. Nur wenn diese Regeln eingehalten werden, greift die gesetzlich geregelte Kostenerstattung durch das Land. Eine Aufnahmezusage ohne Klarheit über die Kostenträgerschaft lehnt die Stadtverwaltung ab. Vorhandende Kapazitäten in Karlsruhe In Karlsruher Einrichtungen sind momentan in gewissem Umfang freie Kapazitäten vorhanden. Eine Aufnahme von fünf umA wäre ohne eine Aufstockung grundsätzlich möglich. Für eine darüber hinausgehende Aufnahmezusage müssten dann zusätzliche Kapazitäten aufgebaut werden. Hier ist mit einer Vorbereitungszeit von mindestens sechs Wochen zu rechnen. Ein solcher Schritt ist allerdings mit erheblichen finanziellen Aufwendungen für Personal und Räumlichkeiten verbunden und daher sollte bereits im Vorfeld absehbar sein, dass es dann tatsächlich zu weiteren Zuweisungen nach Karlsruhe kommt. Umsetzungsvorschlag der Stadtverwaltung Für eine Aufnahme von umA in Karlsruhe fehlen derzeit die rechtlichen Voraussetzungen. Diese müssten zunächst auf Bundes- bzw. Landesebene (Verteilverfahren, Finanzierung) geschaffen werden. Die Stadt wird gegenüber dem Bundesinnenministerium und dem Land Baden-Württemberg die Aufnahme von fünf umA anbieten und darum bitten, die Voraussetzungen für eine kommunale Aufnahme zu schaffen. Darüber hinaus wird Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die Thematik in der kommenden Sitzung des Städtetags einbringen und um Unterstützung für eine humanitäre Notfallmaßnahme werben.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag Grüne-Gemeinderatsfraktion Die Linke.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0189 Dez. 3 Humanitäre Notfallmaßnahme - Aufnahme minderjähriger unbegleiteter Geflüchteter aus Griechenland Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 27.1 x Kurzfassung Der Koalitionsausschuss hat am 8. März 2020 die Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen aus Griechenland beschlossen. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) hat der Deutsche Städtetag (DST) die Aufnahmebereitschaft für unbegleitete Minderjährige in den Kommunen abgefragt. Die Stadtverwaltung hat hier die Aufnahmebereitschaft für fünf unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) zugesagt. Die weiteren Schritte obliegen nun den zuständigen Bundes- beziehungsweise Landesstellen. Darüber hinaus wird Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die Thematik in der kommenden Städtetagsitzung zur Diskussion einbringen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Die Geflüchteten in den griechischen Aufnahmelagern sind dort bereits als Asylsuchende registriert. Aufgrund der europarechtlichen Bestimmungen ist daher Griechenland für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich. Dies gilt auch für unbegleitete minderjährige Ausländer umA), sofern sie keine Angehörigen mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem anderen EU Mitgliedstaat haben. Die Bundesregierung kann aus humanitären oder politischen Gründen die Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland beschließen und damit die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens von Griechenland übernehmen (Art. 17 Dublin-III-VO). Die Bundesländer können zwar grundsätzlich eigene Aufnahmeprogramme initiieren, benötigen aber hierfür die Zustimmung des Bundesinnenministeriums. Verteilverfahren und Kostenerstattung Derzeit werden neu ankommende umA in Karlsruhe zur bundesweiten Verteilung angemeldet, da sowohl Baden-Württemberg die Aufnahmequote für umA übererfüllt, als auch Karlsruhe oberhalb des Landesdurchschnitts liegt. Für eine Aufnahme in Karlsruhe müsste somit zunächst das Verteilverfahren aus dem SGB VIII sowie die daran gekoppelte Kostenerstattung für die Hilfen zu Erziehung neu geregelt werden. Nur wenn diese Regeln eingehalten werden, greift die gesetzlich geregelte Kostenerstattung durch das Land. Eine Aufnahmezusage ohne Klarheit über die Kostenträgerschaft lehnt die Stadtverwaltung ab. Aufnahmekapazitäten in Karlsruhe In Karlsruher Einrichtungen sind momentan in gewissem Umfang freie Kapazitäten vorhanden. Eine Aufnahme von fünf umA wäre ohne eine Aufstockung grundsätzlich möglich. Für eine darüber hinausgehende Aufnahmezusage müssten dann zusätzliche Kapazitäten aufgebaut werden. Hier ist mit einer Vorbereitungszeit von mindestens sechs Wochen zu rechnen. Ein solcher Schritt ist allerdings mit erheblichen finanziellen Aufwendungen für Personal und Räumlichkeiten verbunden und daher sollte bereits im Vorfeld absehbar sein, dass es dann tatsächlich zu weiteren Zuweisungen nach Karlsruhe kommt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann hierüber keine Aussage getroffen werden und daher wird eine Aufstockung der Kapazitäten abgelehnt. Aufnahmeentscheidung des Koalitionsausschusses vom 8. März 2020 Der Koalitionsausschuss der beiden Regierungsparteien hat am 8. März 2020 die Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen aus Griechenland beschlossen. Dabei soll es sich um Kinder (überwiegend Mädchen), die entweder wegen einer schweren Erkrankung dringend behandlungsbedürftig oder aber unbegleitet und jünger als 14 Jahre alt sind, handeln. Eine genaue Zahl wurde bisher nicht genannt. Der Deutsche Städtetag hatte im Auftrag des Bundesministeriums für Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) die Aufnahmebereitschaft für unbegleitete Minderjährige in den Kommunen abgefragt. Die Stadtverwaltung hat hier auf Basis der Beratungen zu diesem Antrag in der letzten Sitzung die Aufnahmebereitschaft für fünf umA zugesagt. Die weiteren Schritte obliegen den nun zuständigen Bundes- beziehungsweise Landesstellen. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die Aufnahme der Geflüchteten verzögert. Am 18. April 2020 werden die ersten 50 umA nach Deutschland einreisen, wo sie zunächst zwei Wochen Quarantäne verbringen und anschließend auf die Bundesländer verteilt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Darüber hinaus wird Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die Thematik in der kommenden Städtetagsitzung zur Diskussion einbringen.