Parkplätze Baggersee Grötzingen
| Vorlage: | 2020/0184 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 12.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.02.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der Grünen Liste Grötzingen vom: 23.12.19 Vorlage Nr.: 61c Informationen zur Badestelle und Zahl der Parkplätze am Baggersee Gremium Termin TOP ö nö AK Baggersee 29.01.2020 2d X Ortschaftsrat Grötzingen 19.02.2020 5c x Die Badestelle am Baggersee Grötzingen liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und grenzt sowohl an ein Naturschutzgebiet als auch an ein FFH-Gebiet. Eine Badestelle ist die Form des erlaubten Badens mit geringen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht sowie die Wasseraufsicht und erlaubt keine bädertypischen Anlagen im Wasser. Die Genehmigung der Badestelle am Baggersee Grötzingen wurde nur unter strengen ökologischen Schutzauflagen für Tiere und Pflanzen erteilt. Des Weiteren erfolgte die Vorgabe, dass sich durch die Nutzungen keine weitere Verschlechterung für das gesamte Gebiet ergibt. Vielmehr ist eine nachhaltige Verbesserung der ökologischen Situation vor Ort das Ziel. Die sich daraus ergebende Rechtsverordnung ist ein mühsamer Kompromiss zwischen Ökologie und den verschiedenen Nutzerinteressen des Sees. Aus diesen Gründen entstanden die Beschränkungen: das Sperren der Trampelpfade und Erneuern von Zäunen zum Schutz der Uferzonen, die Einrichtung einer nicht zu betretenden Naturschutzzone rund um den See, die Reduktion und Begrenzung der Parkplätze. Dies alles mit dem Ziel, die Nutzung des Sees hauptsächlich für die Bewohner der umliegenden Gemeinden, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen, möglich zu machen. Um Wünschen an die Badestelle hinsichtlich ökologischer und rechtlicher Gesichtspunkte bewerten und diskutieren zu können, beantragen wir: 1. Der Rat und die Öffentlichkeit werden in einer Ratssitzung von den zuständigen Stellen über die Grundlagen der Entstehung des erlaubten Badens, der daraus resultierenden Pflichten und den Konsequenzen von Verfehlungen oder der Ausweitung der Infrastruktur an der Badestelle informiert. Außerdem beantragen wir: 2. Die Parkplätze werden wie beschlossen weiter reduziert. Grüne Liste Grötzingen
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der MfG - Ortschaftsratsfraktion vom: 11.12.19 Vorlage Nr.: 61c Parkplätze Baggersee Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö AK Baggersee Grötzingen 29.01.2020 2c x Ortschaftsrat Grötzingen 19.02.2020 5c x Wie bereits beschrieben, wird nicht nur während der Badesaison die Parkplatzsituation am Baggersee immer prekärer. Für die Veranstaltungen (Narrenzunft, TSV, etc.) in der benachbarten Emil-Arheit-Halle stehen ebenfalls viel zu wenige Parkplätze zur Verfügung. Ursache hierfür ist die Verpachtung von etwa zwei Dritteln des vorhandenen Parkraumes an ein Unternehmen und das Abstellen des neuen Bauwagens der Kita-Naturgruppe. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Die MfG-Fraktion beantragt daher: Die Ortsverwaltung wird aufgefordert, die Verpachtung der Flächen des Parkplatzes am Baggersee/Emil-Arheit-Halle schnellstmöglich zu beenden. Die Flächen werden anschließend wieder für Parkplätze der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag der MfG und GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 61c OV Grötzingen Informationen zur Badestelle und Zahl der Parkplätze am Baggersee Gremium Termin TOP ö nö AK Baggersee Grötzingen 29.01.2020 2c und d X Ortschaftsrat Grötzingen 19.02.2020 5c x Kurzfassung 1. Die gewünschte Information des Rates und der Öffentlichkeit ist im AK Baggersee in der Sitzung am 29.01.2020 erfolgt. Eine weitere Information wird nicht für erforderlich gehalten. 2. Die Anzahl der Parkplätze ist eine politische Entscheidung. Der Ortschaftsrat Grötzingen beschließt über die Anzahl der Parkplätze am Baggersee Grötzingen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Bislang gab es folgenden Konsens im Ortschaftsrat: Anzahl der öffentlichen Parkplätze im Stahlbühl: 6 Parkplätze für Wanderer und 1 Behindertenparkplatz 2 Parkreihen auf dem Parkplatz in der Bruchwaldstraße – der mittlere Streifen soll für Parken gesperrt sein. Die Anzahl der Parkplätze im Stahlbühl sind derzeit jedoch wesentlich höher. Eine Minimierung der Parkplätze sollte erst nach der Beseitigung der Betonteile erfolgen. Ca. 6 Parkplätze, einschließlich eines Parkplatzes für Behinderte wurden am Forstweg für Wanderer eingerichtet. Zusätzlich kann jedoch nach der Ablagestelle auch öffentlich auf dem Parkplatz geparkt werden. An Tagen mit einem hohen Kfz-Aufkommen kann und wird auch entlang der Baumstammabsperrung geparkt, da der Rettungsweg noch breit genug ist, ebenso auf der anderen Straßenseite in der Nähe des Fischerheims. Eine einheitliche Empfehlung hat der AK Baggersee nicht ausgesprochen. Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit