Installation von Rettungsringen am Grötzinger Baggersee

Vorlage: 2020/0183
Art: Antrag
Datum: 11.02.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.02.2020

    TOP: 5.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5b Vorlage 61b CDU Antrag Installation von Rettungsringen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion Grötzingen vom: 20.11.2019 Vorlage Nr.: 61b Installation von Rettungsringen / Rettungswurfkörpern am Grötzinger Baggersee Gremium Termin TOP ö nö AK Baggersee 29.01.2020 2b x Ortschaftsrat Grötzingen 19.02.2020 5b x In 2019 kam es an Badeseen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe zu einigen Unfällen mit Todesfolge. Der Grötzinger Baggersee wird während der Badesaison zu den Kernzeiten von der DLRG überwacht, der Rettungsdienst ist zu diesen Zeiten durch die lokalen Rettungskräfte mit ihrem entsprechenden Equipment hervorragend abgedeckt. Während der nicht durch die DLRG abgedeckten Zeiten kann Erste Hilfe nur durch zufällig anwesende Menschen (Jogger, Spaziergänger, Badegäste etc.) vorgenommen werden, die zur Unterstützung ihrer Rettungsbemühungen aber keinerlei Hilfsmittel zur Verfügung haben. Hier kann durch die Bereitstellung von z. Bsp. Rettungsringen etc. die Rettungsbemühungen unterstützt werden. Nach Rücksprache mit der DLRG ist es in diesem Zusammenhang absolut sinnvoll, zusätzlich am Badestrand eine Notrufsäule (https://www.steiger-stiftung.de/initiativen/notruf/badesee) zu installieren, um Rettungsdienste schnell und einfach informieren zu können. Deshalb stellt die CDU Grötzingen folgenden Antrag: Die Ortsverwaltung Grötzingen installiert zur Unterstützung von helfenden Personen am Baggersee Grötzingen in sinnvollen Abständen gesicherte, rettungsunterstützende Hilfsmittel (Rettungsringe, Rettungswurfkörper) und eine Notrufsäule.

  • TOP 5b Vorlage 61b StN CDU Antrag Installation von Rettungsringen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 61b OV Grötzingen Installation von Rettungsringen / Rettungswurfkörpern am Grötzinger Baggersee Gremium Termin TOP ö nö AK Baggersee Grötzingen 29.01.2020 2b X Ortschaftsrat Grötzingen 19.02.2020 5b x Kurzfassung Nach Vorberatung im AK Baggersee installiert die Ortsverwaltung gesicherte, rettungsunterstützende Hilfsmittel (Rettungsring, Rettungswurfkörper) am Hauptbadestrand am Wegesrand Ebenso soll an geeigneter Stelle eine Notrufsäule installiert werden, die solarbetrieben ist. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 (Für den Baggersee Grötzingen besteht derzeit nur eine begrenzte Verkehrssicherungspflicht seitens der Stadt Karlsruhe für den Badebetrieb, da es sich rechtlich um eine Badestelle handelt. Eine Beaufsichtigung des Badebetriebes muss nicht vorgehalten werden. Die Stadt Karlsruhe hat explizit in § 5 Abs. 3 der Rechtsverordnung zur Nutzung des Baggersee Grötzingen geregelt, dass die Benutzung des Sees auf eigene Gefahr hin erfolgt. Nach Vorberatung im AK Baggersee Grötzingen wird empfohlen am Badestrand einen Rettungsring bzw. Rettungswurfkörper gesichert zu installieren. Die DLRG hat bislang gute Erfahrungen gemacht mit dem Belassen von Rettungsringen in der Öffentlichkeit. Ebenso wurde eine Notrufsäule empfohlen, da insbesondere Badende kein Handy an Ort und Stelle haben, aus Angst vor Diebstahl. Eine Erlaubnis zum Aufstellen der Rettungsringe als auch der Notrufsäule nach der Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet „Bruchwald Grötzingen“ bedarf es nicht, da beide keine baulichen Anlagen sind. Allerdings muss man bei der Notrufsäule beachten, wie diese mit Strom versorgt werden soll. Ein Solarpanel wäre hierbei erlaubnisfrei, sollte es an das Stromnetz angeschlossen werden, müssten Leitungen verlegt werden, welche nach § 3d der VO über das LSG erlaubnispflichtig wären. Die vorgeschlagene Notrufsäule der Steiger Stiftung ist solarbetrieben und benötigt keine Stromkabel. „Optisch sind die Säulen rot und weiß gehalten und stechen farblich hervor. Technisch sind sie wartungsfrei. Beim Absetzen eines Notrufs sendet die Säule ein Leuchtsignal aus und übermittelt per GPS ihre genaue Position. Dies hilft alarmierten Rettungskräften, schnell zum Notfallort zu finden. An Nachtbeleuchtung und an die Möglichkeit, einen Laien-Defibrillator im Inneren der Säule unterzubringen, wurde ebenfalls gedacht. Die Bedienung der Säule erfolgt per Knopfdruck und ist einfach gehalten. Die Sprachqualität ist sehr gut, Funkanbindung ist über das LTE-Netz garantiert.“ (Quelle: https://www.steiger-stiftung.de/initiativen/notruf/badesee) Beschlussempfehlung: Die Ortsverwaltung Grötzingen installiert zur Unterstützung von helfenden Personen am Baggersee Grötzingen einen gesicherten, rettungsunterstützendes Hilfsmittel (Rettungsring oder Rettungswurfkörper) am Badestrand der Zone A und eine Notrufsäule.