Prüfung Standort Hort

Vorlage: 2020/0179
Art: Antrag
Datum: 11.02.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Knielingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.02.2020

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 Vorlage 59 FDP-Antrag Prüfung Standort Hort
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der FDP -Ortschaftsratsfraktion Grötzingen vom: 07.11.2019 Vorlage Nr.: 59 Prüfung Standort Hort Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 19.02.2020 3 x Die Diskussion über die langfristige Unterbringung eines Schülerhortes in Grötzingen ist umfangreich angestoßen. Ortschaftsrat und Ortsverwaltung haben sich sehr bemüht, Objekte im Ort ausfindig zu machen, die geeignet wären, qualitativ und quantitativ die vorgesehene Schüleranzahl angemessen unterzubringen. Alle Anfragen und Möglichkeiten sind laut OV indessen erfolglos geblieben. Die FDP bittet nun um grundsätzliche Darlegung a) Wieviel qm Nutzfläche müsste ein zukunftsfähig zu betreibender Hort überhaupt haben, b) wieviel Räume würden benötigt werden und c) welche Infrastruktur (Küche, Sanitärräume) müsste ein solcher Hort aufweisen? Die FDP-Fraktion bittet weiter darum, dann folgende Prüfungen zu veranlassen:  Welche Möglichkeiten bestehen, durch entsprechenden Erwerb des Grundstückes westl. des Jugendzentrums um dort durch eine Erweiterung des Kinder-und Jugendzentrums eine Hort-Unterbringung zu realisieren? Synergieeffekte mit dem Jugendzentrum und die anstehenden, beabsichtigten Veränderungen in diesem Areal sprächen dafür!  Lohnt ein erneuter Vorstoß bei den (neuen?) Eigentümern der Anwesen „Schwanen“ sowie „Congresso“, "Pfinztal-Perle"? (Lage-Vorteil !!)  Könnten die Räumlichkeiten durch Aufstockung der Schwimmhalle realisiert werden?  Könnte die am Schulhof liegende Turnhalle aufgestockt werden?  Gibt die Statik und das Baurecht eine Aufstockung des neuerbauten Rad- und Müll- Gebäudes am Ostende des Schulareals her?  Besteht die Möglichkeit den Hort im Zuge der Ortskernsanierung auf dortigen zu erwerbenden Flächen zu errichten?  Besteht die Möglichkeit einen Hort im Zuge der Ortskernsanierung am Niddaplatz-Areal zu errichten?  Kann angedacht werden, den Hort im Zuge der Ortskernsanierung nach Wegzug des Bauhofs dort unterzubringen?  Kann angedacht werden, den Hort im nördlichen Nachbaranwesen des Rathaus I in der Schultheiß-Kiefer-Str. unterzubringen? Da die Einrichtung eines Hortes nicht nur zur Einstellung im Haushalt, sondern möglicherweise auch baurechtlich einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigt, müssen diese Dinge umgehend angegangen werden. Auch für eine andere Betreuungsform müssten ja Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, wenn in der Schule dafür kein Platz vorhanden ist!

  • TOP 3 Vorlage 59 StN FDP-Antrag Prüfung Standort Hort
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag der FDP -Ortschaftsratsfraktion vom: 07.11.2019 Vorlage Nr.: 59 Verantwortlich: Dez. 3 Prüfung Standort Hort Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 19.02.2020 3 x - Kurzfassung Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die FDP-Fraktion bittet um grundsätzliche Darlegung: a) Wieviel qm Nutzfläche müsste ein zukunftsfähig zu betreibender Hort überhaupt haben, b) wieviel Räume würden benötigt werden und c) welche Infrastruktur (Küche, Sanitärräume) müsste ein solcher Hort aufweisen? Raumanforderungen an Horte und Voraussetzungen für einen Hortbetrieb Zum Betrieb eines Schülerhortes ist, analog zu Kindertagesstätten, eine Betriebserlaubnis erforderlich, die der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) erteilt. Voraussetzung für eine gültige Betriebserlaubnis sind definierte räumliche, personelle und pädagogische Voraussetzungen. Der KVJS konkretisiert als Mindestrahmenbedingungen unter anderem: - mindestens 3 m 2 pro Kind im Gruppenbereich, mindestens 4 m 2 pro Kind im Außenbereich - Möglichkeiten zur ungestörten Hausaufgabenerledigung - Eine personalgerechte Raumausstattung (Arbeitsplätze für die Leitung und das pädagogische Personal, Pausen- und Besprechungsraum, Aktenaufbewahrungsmöglichkeiten) - Sanitärbereiche, Garderobe, Bereich für Essenszubereitung/Küche - eine Raumorganisation, die den verschiedenen Bedürfnissen der Kinder nach Rückzug, Ruhe und Aktivität zu gleichen Zeiten Rechnung trägt - zusätzliche Räume und Flächen, die sich flexibel nutzen lassen (bspw. Bewegungsraum, Kreativraum) Für Schülerhorte gibt es kein städtisches Standardraumprogramm. In Anlehnung an das alte, bis 31. Dezember 2017 geltende Raumprogramm für Kitas sind für Horte individuell Raumprogramme entwickelt worden. Aktuelles Beispiel: Die Stadt hat "Am Brurain" in Knielingen als Container-Provisorium einen viergrupppigen Hort mit einer Programmfläche von rund 330 m² erstellt. Berücksichtigt sind dabei die Funktionen Gruppenraum, Mehrzweckraum, Personal- und Abstellraum, Büro, Küche und das Lager für die Küche. In der Programmfläche nicht enthalten sind der Sanitärbereich sowie Verkehrs- und Technikflächen." Die Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagesangebote für Grundschulkinder“ stellt eine umfassende Gesamtstrategie zur Deckung des erhöhten Betreuungsbedarfs für Grundschulkinder dar. Als Ziel formulierte die Stadt Karlsruhe neben einem abgestimmten und übersichtlichen Betreuungsangebot, dass die Ganztagsschule das Basismodell für Schulkindbetreuung sein soll. Lediglich an Standorten ohne Ganztagsschulen bleiben Schülerhorte bestehen. Die Notwendigkeit eines Hortes als Angebot der Jugendhilfe für Kinder mit entsprechendem Bedarf ist daher nur gegeben, wenn die Angebote der Schulkindbetreuung im Stadtteil den entsprechenden Bedarf nicht abdecken. Bei einem Hortbetrieb ist dann dessen Größe ausschlaggebend für weitere Standortprüfungen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die FDP-Fraktion bittet darum, folgende Prüfungen zu veranlassen: - Welche Möglichkeiten bestehen, durch entsprechenden Erwerb des Grundstückes westl. des Jugendzentrums um dort durch eine Erweiterung des Kinder-und Jugendzentrums eine Hortunterbringung zu realisieren? Synergieeffekte mit dem Jugendzentrum und die anstehenden, beabsichtigten Veränderungen in diesem Areal sprächen dafür! - Lohnt ein erneuter Vorstoß bei den (neuen?) Eigentümern der Anwesen „Schwanen" sowie „Congresso","Pfinztal-Perle"? (Lage-Vorteil ! !) - Könnten die Räumlichkeiten durch Aufstockung der Schwimmhalle realisiert werden? - Könnte die am Schulhof liegende Turnhalle aufgestockt werden? - Gibt die Statik und das Baurecht eine Aufstockung des neuerbauten Rad- und Müll- Gebäudes am Ostende des Schulareals her? - Besteht die Möglichkeit den Hort im Zuge der Ortskernsanierung auf dortigen zu erwerbenden Flächen zu errichten? - Besteht die Möglichkeit einen Hort im Zuge der Ortskernsanierung am Nidda platz-Areal zu errichten? - Kann angedacht werden, den Hort im Zuge der Ortskernsanierung nach Wegzug des Bauhofs dort unterzubringen? - Kann angedacht werden, den Hort im nördlichen Nachbaranwesen des Rathaus I in der Schultheiß-Kiefer-Str. unterzubringen? Standortprüfungen für einen Hort in Grötzingen Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind umfangreiche und aufwendige Standortprüfungen für einen Hort in Grötzingen nicht zielführend möglich, da noch völlig unklar ist, ob und für wie viele Kinder in Zukunft ein Hort benötigt wird. Zunächst sollte der Prozess der Ganztagsgrundschulkonzeption und die damit einhergehende Analyse der Bedarfe an Betreuung oder weiterführender jugendhilfespezifischer Angebote, die ein Hort leistet, abgewartet werden. Konkrete Standortprüfungen können erst dann folgend, in Abhängigkeit der Flächenerfordernisse die sich aus der Größe (also der Anzahl der Gruppen) eines Hortes ableiten, vorgenommen werden. Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen - Prozess zur Einrichtung der Ganztagsgrundschule Im November 2013 hat der Gemeinderat die Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ beschlossen, die für alle Karlsruher Grundschulen gültig ist. In dieser ist unter anderem geregelt, dass die Stadt Karlsruhe für jede Ganztagsklasse/-gruppe zusätzlich auf ihre Kosten eine pädagogische Fachkraft bereitstellt. Die Konzeption beinhaltet auch, dass die Ganztagsschule das Basismodell der Schulkindbetreuung ist und Horte, die sich auf dem Gelände einer Ganztagsgrundschule befinden, mit dem Start der Ganztagsgrundschule auslaufen. Parallel zur Sanierung der Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen gab es bereits Planungen zur Entwicklung der Grundschule in eine Ganztagsschule. Diese sollten jedoch erst nach Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Abschluss der Baumaßnahmen weiter verfolgt werden. Bei den zwischenzeitlich abgeschlossenen Baumaßnahmen wurden die für ganztägige Angebote für Grundschulkinder erforderlichen Flächen bereits berücksichtigt und geschaffen. Bis zur Einrichtung der Ganztagsschule sollte der Schülerhort den Betreuungsbedarf auffangen und in Folge schrittweise abgebaut werden. Nach Fertigstellung des Neubaus soll nun das Ganztagskonzept für die Grundschule konkret erarbeitet werden. Ein erster Schritt in dem gerade beginnenden Prozess wird die Information der Elternschaft über die unterschiedlichen Modelle ganztägiger Angebote für Grundschulkinder sein. Die Modelle mit den jeweiligen Chancen und Schwerpunkten werden dabei ausführlich vorgestellt. In die anschließende Erarbeitung eines Konzepts werden Schulleitung, Schulgemeinschaft und relevante Akteure einbezogen. Im Rahmen der Antragstellung bei der Staatlichen Schulverwaltung ist ein regionaler Schulentwicklungsprozess gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören neben der Herbeiführung der erforderlichen Gremienbeschlüsse und Anhörungen Berührter unter anderem auch der Nachweis des Bedarfs, der zuvor bei den betroffenen Eltern erhoben wird. Einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsgrundschule muss der Schulträger bis zum 1. Oktober eines Jahres für das folgende Schuljahr beim Staatlichen Schulamt stellen. Beschluss (intern): Ergänzende Erläuterungen Seite 5 1. Kopie des Beschlusses in Generalakte im Geschäftszimmer SJB: Nr: 460.32 2. Kopie des Beschlusses für Sammlung bei Dir. SJB Beleg-Nr.:276/19 3.. Kopie des Beschlusses für SPC 4. Kopie des Beschlusses für SuS 5. Kopie des Beschlusses für HGW 6. z. d. A. Dienststelle Datum Unterschrift Dez 1 Dez 3 Dez 6 SJB SuS SPC HGW Sachbearbeitung 23.01.2020 Marcus Metz