Fördermittel für soziale Maßnahmen in städtebaulichen Erneuerungsgebieten
| Vorlage: | 2020/0176 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage Förderrichtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde NIS 2019 Förderrichtlinie Verfügungsfonds Mühlburg Nichtinvestive Städtebaufördermittel 2019 im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (NIS 2019) Mühlburg 2 | NIS 2019 Förderrichtlinie – Verfügungsfonds Mühlburg 1. Allgemeines 1.1 Für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Soziale Stadt Mühlburg“ steht aus dem Förderprogramm Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS 2019) für die Zeitspanne von November 2019 bis Dezember 2023 ein Verfügungsfonds in Höhe von 45.000 Euro zur Verfügung. Davon entfielen auf das Jahr 2019 5.000 €. In den Jahren 2020 bis einschließlich 2023 stehen 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Der Verfügungsfonds wird anteilig vom Land Baden-Württemberg (60 Prozent) und der Stadt Karlsruhe (40 Prozent) finanziert. Diese Förderrichtlinie regelt, unter welchen Bedingungen Mittel im Rahmen des Programms NIS 2019 aus dem Verfügungsfonds für den Förderzeitraum im Programmgebiet Mühlburg gewährt werden. 1.2. Mit dem Verfügungsfonds sollen mehrere, in sich abgeschlossene Projekte finanziert werden, die von Ein- wohnerinnen und Einwohnern oder von lokalen Akteurinnen und Akteuren vorgeschlagen und umgesetzt werden. Ziele sind, die Mitgestaltung des Zusammenlebens im Stadtteil von Bürgerinnen und Bürgern aller Generationen, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Inklusion. Die Fördermittel sollen zur Stärkung des generationenübergreifenden und interkulturellen Zusammenhalts im Stadtteil eingesetzt werden. Es werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: a) Die Erleichterung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements. b) Die Durchführung von Kooperationsprojekten, um Ressourcen zu bündeln und möglichst viele Menschen zu erreichen. 2. Fördergegenstand 2.1 Förderfähig sind Projekte, die unter Berücksichtigung der unter 1.2 formulierten übergeordneten Ziele eines oder mehrere der nachstehenden Themen als Projektziele beinhalten: Die Beteiligung im Stadtteil und Mitgestaltung des sozialen Zusammenlebens von Einwohnerinnen und Einwohnern aller Generationen. Die Initiierung ehrenamtlichen Engagements. Die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere von alleinlebenden Älteren und Menschen mit Migrationshintergrund, die von bestehenden Angeboten nicht erreicht werden. Die Stärkung des generationenübergreifenden Austauschs und Zusammenhalts. Die Stärkung des interkulturellen Austauschs und Zusammenhalts. Die Förderung der Angebotsvielfalt im Bürgerzentrum Mühlburg. Förderfähig sind Honorar-, Personal-, Sach- und Nebenkosten, die nur für die Durchführung des beantragten Projektes eingesetzt werden. Honorarkosten oder Leistungen Dritter sind bis zu einem Beitrag von maximal 50 Euro/Stunde brutto förderfähig. Förderfähig sind ausschließlich befristete Projekte. 3 | NIS 2019 Förderrichtlinie – Verfügungsfonds Mühlburg 2.2 Nicht gefördert werden: Maßnahmen, die eindeutig den Pflichtaufgaben des Bundes, des Landes oder der Stadt Karlsruhe zuzuordnen sind, Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen, unbefristete Maßnahmen, Betriebs- und Sachkosten, die dem laufenden Betrieb einer bestehenden Einrichtung dienen sowie Maßnahmen, für die Fördermittel anderer Finanzierungsträger zur Verfügung stehen. 3. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die ihr Projekt für den Stadtteil Mühlburg entwickeln. 4. Antragstellung und Verfahren 4.1 Über die Mittelverwendung aus dem Verfügungsfonds und somit auch über den Förderantrag entscheidet ein von der Stadt Karlsruhe eingesetztes örtliches Entscheidungsgremium. Verwaltet wird der Verfügungsfonds von der städtischen Stadtteilkoordination. 4.2 Der Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds kann schriftlich oder per E-Mail bei der Stadtteilkoordination eingereicht werden. Für Projektanträge gelten folgende Antragsfristen des jeweiligen Jahres: 31. März, 30. Juni, 15. Oktober, 31. Dezember. Zeitnah zum Fristablauf tagt das Entscheidungsgremium. Sobald die Projektmittel für das jeweilige Jahr ausgeschöpft sind, können in demselben Jahr keine Zuschüsse mehr gewährt werden. Projektmittel stehen dann erst wieder im Folgejahr zur Verfügung. Die letztmögliche Antragstellung für den Förderzeitraum 2019 bis 2023 ist am 15. Oktober 2023. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Sämtliche Förderprojekte müssen spätestens am 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Sobald der Verfügungsfonds in Höhe von 45.000 Euro ausgeschöpft ist, werden keine Projektanträge mehr angenommen. 4.3 Für die Antragstellung ist das bei der Stadt Karlsruhe – Sozial- und Jugendbehörde, Stadtteilkoordination erhältliche Formular zu verwenden. Die in dem Formular geforderten Angaben sind vollständig zu erteilen. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme einzureichen. 4.4 Von der Antragstellerin oder dem Antragsteller wird erwartet, dass sie oder er eine erkennbare, der Förderhöhe angemessene und im Rahmen ihrer oder seiner Möglichkeiten vertretbare Eigenleistung in das Projekt einbringt. Dies kann etwa in Form einer finanziellen Beteiligung, von eigenem Arbeitseinsatz, durch Bereitstellung von Räumlichkeiten und so weiter geschehen. Diese Eigenleistung ist bei der Antragstellung darzulegen. 4.5 Die beantragten Fördermittel dürfen für die Jahre 2020 bis einschließlich 2023 jeweils im Grundsatz maximal 5.000 Euro brutto pro Projekt betragen. 4 | NIS 2019 Förderrichtlinie – Verfügungsfonds Mühlburg 4.6 Der Antrag wird von der Stadtteilkoordination geprüft. Sofern der Antrag den formalen und inhaltlichen Kriterien dieser Förderrichtlinie entspricht, wird über den Antrag in der jeweiligen Sitzung des Entscheidungsgremiums entschieden. Beträgt die beantragte Fördersumme mehr als 1.500 Euro, erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Einladung zur persönlichen Vorstellung des Projekts im örtlichen Entscheidungsgremium. 4.7 Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid mit einer Förderzusage oder einer Förderabsage zum gestellten Antrag. 4.8 Bei einer Förderzusage hat die Antragstellerin oder der Antragsteller diese schriftlich anzuerkennen und muss mit dem Projekt grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Erteilung der Förderzusage beginnen. Im Jahr 2023 müssen die Projekte bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein. 5. Mittelverwendung Bei dem Verfügungsfonds handelt es sich um Freiwilligkeitsleistungen des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt von Mitteln aus dem Verfügungsfonds. Der Landtag und der Gemeinderat können im Rahmen der Haushaltsplanung und unterjährig haushaltswirtschaftlichen Sperren beschließen, wovon auch Zuschüsse im Rahmen dieser Förderrichtlinie betroffen sein können. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich im Nachhinein. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss oder ein Teil des Zuschusses auf Antrag bereits zu Projektbeginn ausbezahlt werden. Dies gilt insbesondere, wenn Projekte die Möglichkeiten der oder des Antragstellenden zur Vorfinanzierung übersteigen. Dies ist im Rahmen des Antrags nach 4.2/4.3 darzustellen. 5.1 Der Zuschuss wird zweckgebunden für das beantragte Projekt bewilligt. 5.2 Die Mittel des Verfügungsfonds sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Das heißt, dass bei einer Förderzusage vor der Ausgabe von finanziellen Mitteln, für die später bei der Stadt Karlsruhe zur Auszahlung des Zuschusses Nachweise eingereicht werden, folgende Vorgabe zwingend eingehalten werden muss: Bei Lieferungen und Leistungen bei einem Auftragswert ab 500 Euro netto ist eine schriftliche Einholung von Angeboten bei mindestens drei Anbietern zur Preisermittlung erforderlich. 5.3 Für die Auszahlung der bewilligten Projektfördermittel sind bei der Stadt Karlsruhe – Sozial- und Jugendbehörde, Stadtteilkoordination, Verwendungsnachweise mit den Originalrechnungen, eine Finanzierungsübersicht und gegebenenfalls eine Preisermittlung vorzulegen. 5.4 Nach Beendigung des Projekts ist innerhalb von vier Wochen zusätzlich ein kurzer Projektbericht vorzulegen. . 5 | NIS 2019 Förderrichtlinie – Verfügungsfonds Mühlburg 5.5 Die Stadt ist berechtigt, die Verwendung der Zuschüsse durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebungen selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuschussempfangenden sind verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten. 5.6 Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig, das heißt spätestens vier Wochen nach Ende des Projektes vorgelegt, oder entspricht die Ausführung des Projekts nicht der Zielsetzung dieser Förderrichtlinie, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung des Zuschusses nach pflichtgemäßem Ermessen widerrufen, bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern sowie die weitere Verwendung ausgezahlter Mittel untersagen und von der Auszahlung neuer Mittel absehen. Ebenso verhält es sich, wenn die unter 5.2 genannten Bestimmungen bei der Ausgabe der finanziellen Mittel nicht eingehalten worden sind. 5.7 Eine nachträgliche Erhöhung des Zuschusses ist ausgeschlossen. Reduzieren sich die nachgewiesenen Kosten gegenüber der Bewilligung, verringert sich der Zuschuss entsprechend. Werden voraussichtlich Einnahmen erzielt, müssen diese im Antrag kenntlich gemacht werden. Einbehaltene und/oder nicht gemeldete Einnahmen aus dem Projekt führen zu einem Widerruf der Förderzusage und zur Rückforderung bereits ausgezahlter Zuschüsse. 6. Inkrafttreten Die vorstehenden Richtlinien gelten ab Bekanntmachung und treten zum 31. Dezember 2023 außer Kraft.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0176 Dez. 3 Fördermittel für soziale Maßnahmen in städtebaulichen Erneuerungsgebieten Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 19.02.2020 2 X vorberaten Gemeinderat 24.03.2020 18 X Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Sozialausschuss, der Beantragung von Mitteln aus dem Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zu und nimmt die Förderrichtlinie zur Vergabe der NIS-Mittel für Mühlburg zur Kenntnis. Die Maßnahme steht unter Finanzierungsvorbehalt. Die abschließende Etatisierung im Doppelhaushalt 2021/2022 ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 2021: 10.000 Euro 2022: 10.000Euro 2021: 6.000 Euro 2022: 6.000 Euro 2021: 4.000 Euro 2022: 4.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. Die Entscheidung obliegt hinsichtlich der Etatisierung dem Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2021/2022. IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Einleitung Die Stadt Karlsruhe nutzt verschiedene Städtebauförderungsprogramme wie zum Beispiel „Soziale Stadt“ (SSP), Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) oder Stadtumbau (SUW), um Stadtteile und Quartiere städtebaulich aufzuwerten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Fördermittel für soziale Maßnahmen in diesen Gebieten, sogenannte NIS-Mittel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, können von der Kommune für soziale Maßnahmen, die den sozialen Zusammenhalt in den Wohnquartieren fördern, flankierend zu den städtebaulichen Maßnahmen beim Regierungspräsidium beantragt werden. Dies wurde in den letzten Jahren vom Amt für Stadtentwicklung übernommen. Städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens sowie für soziale Projekte sorgen für mehr Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbessern die Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration. Zukünftig wird die Sozial- und Jugendbehörde in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Stadtentwicklung die Beantragung und Vergabe der NIS- Mittel übernehmen. Das Konzept Soziale Quartiersentwicklung (siehe TOP 1) bietet die für die Aufgabe notwendigen Anknüpfungspunkte für eine ämterübergreifende, integrierte Zusammenarbeit und ist in seiner Struktur auch darauf angelegt, die zeitlich befristeten Projekte in nachhaltige soziale Quartiersentwicklungsprozesse zu überführen. Wie im Konzept beschrieben, ist es Aufgabe der städtischen Stadtteilkoordination, Kooperationspartnerinnen und -partner in den Stadtteilen bei der bedarfsorientierten Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen kontinuierlich zu unterstützen. In Zukunft wird es durch deren Einsatz und die Etablierung der Stadtteilnetzwerke möglich, NIS-Mittel für weitere Sanierungsgebiete zu beantragen und einzusetzen. 2. Programmgebiet „Soziale Stadt“-Mühlburg Im Programmgebiet „Soziale Stadt“-Mühlburg leben derzeit rund 16.000 Menschen, davon rund ein Drittel mit Migrationshintergrund. Die Anteile an Alleinerziehenden, Arbeitsuchenden, Transferleistungsempfängerinnen und –empfängern sind im Stadtteil höher als in anderen Stadtteilen der Stadt Karlsruhe. Mühlburg verzeichnet außerdem einen steigenden Anteil an Hochbetagten sowie allein lebenden älteren Frauen. Mit den NIS-Mitteln sollen, koordiniert durch die im Pilotprojekt Quartier 2020 in Mühlburg eingesetzte Stadtteilkoordinatorin, Projekte finanziert werden, welche die Beteiligung sowie die Mitgestaltung und damit den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil fördern. Das investiv geförderte und neu entstandene Bürgerzentrum in Mühlburg soll dabei als zentraler Begegnungsort in den Blick genommen werden. 3. Verfügungsfonds Der Verfügungsfonds ermöglicht es, verschiedenartige Projekte in Mühlburg finanziell zu unterstützen. Über die Vergabe der Finanzmittel entscheidet ein Entscheidungsgremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Institutionen und Vereine aus dem Stadtteil. Die Stadtteilkoordination ist mit der Planung, Umsetzung und Kontrolle beauftragt. 3.1. Förderrichtlinie Die Förderrichtlinie zur Vergabe von Mitteln aus den Verfügungsfonds (siehe Anlage) regelt die Vergabe der Mittel. Ziel ist es, mehrere, in sich abgeschlossene Projekte im Sinne der oben genannten Zielsetzung zu finanzieren, die von Einwohnerinnen und Ein- wohnern oder von lokalen Akteurinnen und Akteuren vorgeschlagen und umgesetzt Ergänzende Erläuterungen Seite 3 werden. 4. Finanzielle Auswirkungen auf den DHH 2021/2022 und DHH 2023/2024 Für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Soziale Stadt Mühlburg“ steht aus dem Förderprogramm „Nichtinvestive Städtebauförderung“ (NIS 2019) für die Zeitspanne von November 2019 bis Dezember 2023 ein Verfügungsfonds in Höhe von insgesamt 45.000 Euro zur Verfügung. Davon entfielen auf das Jahr 2019 5.000 Euro. In den Jahren 2020 bis einschließlich 2023 stehen 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Der Verfügungsfonds wird anteilig vom Land Baden- Württemberg (60 %) und der Stadt Karlsruhe (40 %) finanziert. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Sozialausschuss, der Beantragung von Mitteln aus dem Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zu und nimmt die Förderrichtlinie zur Vergabe der NIS-Mittel für Mühlburg zur Kenntnis. Die Maßnahme steht unter Finanzierungsvorbehalt. Die abschließende Etatisierung im Doppelhaushalt 2021/2022 ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen. Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) 2021: 10.000 Euro 2022: 10.000 Euro 2021: 6.000 Euro 2022: 6.000 Euro 2021: 4.000 Euro 2022: 4.000 Euro 2023: 10.000 Euro 2024: 10.000 Euro 2023: 6.000 Euro 2024: 6.000 Euro 2023: 4.000 Euro 2024: 4.000 Euro
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. März 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 18 der Tagesordnung: Fördermittel für soziale Maßnahmen in städtebaulichen Erneuerungsgebieten Vorlage: 2020/0176 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt, nach Vorberatung im Sozialausschuss, der Beantragung von Mitteln aus dem Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zu und nimmt die Förderrichtlinie zur Vergabe der NIS- Mittel für Mühlburg zur Kenntnis. Die Maßnahme steht unter Finanzierungsvorbehalt. Die abschließende Etatisierung im Doppelhaushalt 2021/2022 ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Bei 35 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss und lässt, nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage abstimmen: Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2020