Konzept Soziale Quartiersentwicklung in Karlsruhe

Vorlage: 2020/0172
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.02.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2020

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Konzept Quartiersentwicklung
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Konzept Soziale Quartiersentwicklung 2 | Konzept Soziale Quartiersentwicklung Inhalt 1. EINLEITUNG .......................................................................................................................................... 3 2. ZIELE ..................................................................................................................................................... 5 3. ZIELGRUPPEN ....................................................................................................................................... 5 3.1. ÄLTERE MENSCHEN .........................................................................................................................................5 3.2. MENSCHEN, DIE SICH ENGAGIEREN WOLLEN ........................................................................................................ 6 3.3. FAMILIEN MIT KINDERN .................................................................................................................................... 6 3.4. KINDER UND JUGENDLICHE ............................................................................................................................... 6 4. ARBEITSWEISEN UND HALTUNG ........................................................................................................... 7 4.1. KOOPERATIVE ARBEITSWEISE ............................................................................................................................ 7 4.2. STADTTEILBEZUG UND SOZIALRAUMORIENTIERUNG .............................................................................................. 7 4.3. TEILHABE UND PARTIZIPATION ........................................................................................................................... 7 5. UMSETZUNG ........................................................................................................................................ 8 5.1. STEUERUNG DER SOZIALEN QUARTIERSENTWICKLUNG ......................................................................................... 8 5.2. STADTTEILKOORDINATION ............................................................................................................................... 8 5.3. STADTTEILNETZWERKE .................................................................................................................................... 8 5.4. SOZIALRAUMMONITORING ............................................................................................................................... 9 6. BAUSTEINE DER SOZIALEN QUARTIERSENTWICKLUNG ....................................................................... 9 6.1. BÜRGERZENTREN ............................................................................................................................................ 9 6.2. STARTPUNKT ELTERNCAFÉS ............................................................................................................................ 10 6.3. KINDER- UND FAMILIENZENTREN ...................................................................................................................... 10 6.4. KINDER- UND JUGENDHÄUSER ......................................................................................................................... 10 6.5. SENIORENBEGEGNUNGSSTÄTTEN ..................................................................................................................... 11 6.6. MEHRGENERATIONENHAUS ............................................................................................................................. 11 6.7. QUARTIERSARBEIT ......................................................................................................................................... 11 6.8. „GUT VERSORGT DAHEIM – SELBSTBESTIMMT WOHNEN OHNE BETREUUNGSPAUSCHALE“ ......................................... 12 7. PROZESS UND AUSBLICK .................................................................................................................... 13 7.1. MODELLPHASE .............................................................................................................................................. 13 7.2. AUFBAUPHASE .............................................................................................................................................. 13 7.3. AUSBLICK ..................................................................................................................................................... 13 Sozial- und Jugendbehörde | 3 1. Einleitung Karlsruhe ist eine bunte, vielfältige Stadt mit einer breit gefächerten sozialen Infrastruktur und einer differenziert ausgestalteten Trägerlandschaft. Initiativen, Vereine und das breite bürgerschaftliche Engagement, vertreten durch die Bürgervereine, bereichern die Stadtgesellschaft und richten ihre Aktivitäten und Angebote häufig auf Stadtteile aus. Die Stadtteile haben für viele Menschen ein hohes Identifikationspotential und eigene Zentren, bilden Heimat. Stadtteile bieten kleinteilige und vielgestaltige Lebensräume. Sie sind wichtige Bezugspunkte von Aktivitäten und Kontakten. Im Stadtteil bildet sich die gesellschaftliche Vielfalt ab. In unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenslagen sind kurze Wege und Angebote im unmittelbaren Wohnumfeld von besonderer Bedeutung. Aber nicht allein das Vorhandensein von wohnortnahen Angeboten ist dabei wichtig, sondern es stellt sich auch die Frage, welche Zugangsbarrieren für die Menschen in ihren jeweiligen Situationen und den unterschiedlichen Stadtteilen bestehen und wie diese überwunden werden können. Es gibt „lebensaltertypische“ Anforderungen an den Stadtteil, die seine Möglichkeiten der Aktivität, Begegnung, Beratung und Mitgestaltung betreffen. Ebenso spielen die individuellen Netzwerke aber auch das Zusammenleben im Stadtteil, in Nachbarschaften und generationenübergreifende Kontakte eine Rolle. Karlsruhe ist eine dynamisch wachsende Stadt mit Kindern und Jugendlichen in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen. Gleichzeitig nehmen der Anteil von Menschen in Einpersonenhaushalten und damit die sogenannte „Singularisierung“ auch in Karlsruhe zu. Darüber hinaus wird in der heutigen „Gesellschaft des langen Lebens“ die Gruppe älterer und auch hochbetagter Menschen größer. Der Wunsch der Menschen, im Alter oder mit Behinderung in der eigenen Häuslichkeit oder in entsprechenden alternativen Wohnangeboten im Stadtteil zu verbleiben, nimmt an Bedeutung zu. Um den damit verbundenen Anforderungen gerecht zu werden, ist es notwendig, durch stadtteilbezogene Arbeit auf unterschiedliche Bedarfe einzugehen, das Zusammenleben verschiedener Personengruppen und Generationen in den Stadtteilen in den Blick zu nehmen und dabei verschiedenartige und unter Umständen auch gegensätzliche Interessen zu berücksichtigen. Das Konzept der Sozialen Quartiersentwicklung schafft dafür sowohl die erforderlichen Strukturen als auch mit seiner integrierten und inklusiven Ausrichtung die entsprechende Rahmung. Die Stadt Karlsruhe übernimmt dabei wichtige Koordinations- und Steuerungsaufgaben. Darüber hinaus können Folgen von Armut auf Ebene der Nachbarschaften abgemildert werden. Das Konzept der Sozialen Quartiersentwicklung bindet die bestehenden, kommunal geförderten Bürgerzentren (6.1.), Startpunkt Elterncafés (6.2.), Kinder- und Familienzentren (6.3.), Kinder- und Jugendhäuser (6.4.) und Seniorenbegegnungsstätten (6.5.) als Bausteine der Sozialen Quartiersentwicklung ein. Ebenso werden Allgemeiner Sozialer Dienst, Seniorenbüro und Pflegestützpunkt und weitere Fachstellen einbezogen. Mit dem Konzept verbunden sind:  die Schaffung von Stellen zur Stadtteilkoordination,  eine flächendeckende Etablierung von Stadtteilnetzwerken durch die Stadtteilkoordination und  eine bedarfsgerechte städtische Förderung von Quartiersarbeit als weiterer Baustein der Sozialen Quartiersentwicklung (auf der Grundlage der zu erarbeitenden Förderrichtlinie) Durch die Verknüpfung der verschiedenen Bausteine, die Zusammenarbeit im interdisziplinären Netzwerk sowie die Koordination und Steuerung durch die Stadtteilkoordination können Ressourcen gebündelt und Synergien hergestellt werden. In der Umsetzung der Sozialen Quartiersentwicklung können die Bausteine kombiniert und bedarfsgerecht eingesetzt werden. Die verschiedenen kommunal geförderten Einrichtungen verfolgen auf der Grundlage ihrer jeweiligen Konzeptionen zwar spezifische Ziele, übernehmen aber gleichzeitig Aufgaben zur gemeinsamen, zielgruppenübergreifenden Zielerreichung. Daraus folgt, dass nicht alle Bausteine in einem Stadtteil vorhanden sein müssen. Mit den Stadtentwicklungsprozessen - zum Beispiel "Soziale Stadt", STEK oder ASP - arbeiten das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtentwicklung an der Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens sorgen für mehr Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbessern die Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration. Ziel der durch die Förderbedingungen immer zeitlich befristeten Programme ist es, lebendige Nachbarschaften zu befördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Das Konzept Soziale Quartiersentwicklung leistet hier einen Beitrag, die Nachhaltigkeit der angestoßenen Stadtentwicklungsprozesse sicherzustellen und bietet strukturelle 4 | Konzept Soziale Quartiersentwicklung Anknüpfungspunkte für eine ämterübergreifende, integrierte Zusammenarbeit in den Sanierungsgebieten sowie in allen anderen Karlsruher Stadtteilen. Das folgende Schaubild stellt die Soziale Quartiersentwicklung in einem Stadtteil modellhaft und vereinfacht dar. Die konkrete Ausgestaltung und darüberhinausgehende Schnittstellen sind hier nicht abgebildet. Sozial- und Jugendbehörde | 5 2. Ziele Teilhabe Ziel der Sozialen Quartiersentwicklung ist, die Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen. Soziale Themen sind nicht losgelöst von anderen kommunalen Aufgaben zu betrachten. Verschiedene kommunale Angebote und unterschiedliche Stadtentwicklungskonzepte sind miteinander zu verknüpfen, um lokale Strukturen zu stärken. Beratung Aufgabe der Sozialen Quartiersentwicklung ist dabei, Zugänge zu Informationen und Beratung zu erleichtern, vielfältige Orte und Angebote der Begegnung und Beziehungsgestaltung zu schaffen und Nachbarschaften zu stärken. Netzwerk Ein weiteres Ziel ist es, das Zusammenwirken verschiedener Akteure als Verantwortungsgemeinschaft zu stärken und Schlüsselpersonen in Multiplikationsfunktionen einzubeziehen. Insbesondere die 25 Bürgervereine nehmen diese Schlüsselfunktion im jeweiligen Stadtteil ein. Sie bringen durch ihr langjähriges Engagement, ihren umfassenden Blick auf den Stadtteil und ihre bestehende Vernetzung im Stadtteil und in die Stadtverwaltung sowohl Erfahrungen als auch die notwendigen Kontakte mit. Das Spektrum des sozialen Engagements der Bürgervereine ist unterschiedlich und jeweils zu berücksichtigen. Weitere Vereine und bürgerschaftliche Initiativen sind hierbei ebenso wichtige Partner. Unter Einbeziehung aller Akteure im Stadtteil können Maßnahmen sowohl für spezifische Bedarfe und Zielgruppen als auch zielgruppen- und generationenübergreifend entwickelt werden. Durch die Strukturen der Zusammenarbeit können diese im Sinne einer guten Praxis auf andere Stadtteile übertragen werden. Genauso wichtig ist es, gesamtstädtisch ressort- und ämterübergreifend zu handeln und in aufeinander abgestimmten Arbeitsweisen Personen zu verbinden, die sich von Beruf wegen oder als sozial Engagierte für das Gemeinwohl einsetzen. Beteiligung Im Weiteren zielt das Konzept darauf, Bürgerinnen und Bürger als Expertinnen und Experten ihres Stadtteils einzubeziehen. Die Schaffung und Weiterentwicklung kontinuierlicher Beteiligungsmöglichkeiten und die Unterstützung und Begleitung von Selbstorganisation, Engagement und Partizipation sind hier grundlegend und werden in der Umsetzung verfolgt. Bürgerschaftliches Engagement braucht geeignete Rahmenbedingungen. Bedarfsorientierung Durch die flexible Umsetzbarkeit des Konzepts mit seinen unterschiedlichen Bausteinen können Prioritäten und Schwerpunkte sowohl raumbezogen als auch zielgruppen- und themenbezogen gesetzt werden. Orientiert am Bedarf und den Ressourcen können die unterschiedlichen Förderungen modular miteinander kombiniert werden. 3. Zielgruppen Das Konzept der Sozialen Quartiersentwicklung setzt Schwerpunkte in den Zielgruppen Ältere Menschen, Menschen, die sich engagieren wollen, Familien mit Kindern sowie Kinder und Jugendliche. Es ist aber offen und inklusiv angelegt, sodass weitere Schwerpunkte gesetzt werden können. 3.1. Ältere Menschen Mit der Ausrichtung des Konzepts Soziale Quartiersentwicklung knüpft die Stadt Karlsruhe an die Empfehlungen der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsfähig gestalten“, den 7. Altenbericht der Bundesregierung „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ und die Landesstrategie „Quartier 2020 - Gemeinsam. Gestalten“ des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg an. Dabei werden insbesondere die folgenden relevanten Aspekte dieser Empfehlungen aufgegriffen:  Die sozialräumliche Ausrichtung von Angeboten und Maßnahmen, um Versorgung, Partizipation und Teilhabe wohnortnah und niederschwellig sicher zu stellen, 6 | Konzept Soziale Quartiersentwicklung  die Rolle formeller und informeller Netzwerke und das Zusammenspiel verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure als sorgende Gemeinschaft (bürgerschaftliches Engagement),  die Bedeutung des Wohnumfeldes mit seiner sozialen Infrastruktur für die Menschen – insbesondere auch bei eingeschränkter Mobilität, bei Hilfe- und Pflegebedarf. In diesem Zusammenhang kommt der Ausgestaltung der Altenhilfe mit der offenen Seniorenarbeit nach § 71 SGB XII als freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe eine wichtige Rolle zu. Aufgrund gewandelter Altersbilder werden ältere Menschen in einer weitaus aktiveren Rolle als verantwortlich Handelnde gesehen. Gerade Menschen in der nachberuflichen Phase können Zeit und Erfahrungen in den Stadtteil einbringen. Auch Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf haben Erfahrungen, Ressourcen und Potentiale, die sie in für sie angepasster Form ebenfalls einbringen wollen. Die Zahl älterer Menschen, die Unterstützung durch bürgerschaftliches Engagement in ihrem Alltag wertschätzen und benötigen, steigt. Um Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf ein selbstbestimmtes Leben und einen längeren Verbleib in der Häuslichkeit zu ermöglichen, ist bürgerschaftliches Engagement – ergänzend zur professionellen Pflege – unverzichtbar. Die Seniorenarbeit stellt einen integrierten Bestandteil der stadtteilbezogenen Arbeit dar und wird in den Stadtteilnetzwerken von der Stadtteilkoordination und den städtischen Fachstellen, insbesondere Seniorenbüro und Pflegestützpunkt unterstützt. Dadurch werden für Seniorinnen und Senioren erweiterte Möglichkeiten der Begegnung, Mitsprache und Teilhabe eröffnet. 3.2. Menschen, die sich engagieren wollen Ziel ist es, möglichst niederschwellig und barrierefrei allen Menschen Teilhabe und Beteiligung durch entsprechende Angebote und Strukturen zu ermöglichen: Solche, die sich beteiligen wollen, mit vielen und mit weniger Ressourcen, mit Hilfe- und Unterstützungs- und Beratungsbedarf. Damit sind Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Lebensstile und Voraussetzungen angesprochen. Bürgerzentren, Quartiersarbeit und Stadtteilnetzwerke sind zentrale Bausteine, diese miteinander zu verbinden und nachbarschaftliche/bürgerschaftliche Aktivitäten und Unterstützung zu ermöglichen. 3.3. Familien mit Kindern Für Familien spielt das unmittelbare Wohnumfeld insbesondere nach der Geburt von Kindern und in Kindergarten- und Grundschulzeit eine besondere Rolle. Mit kleinen Kindern sinkt zunächst die Alltagsmobilität, sodass Treff-, Spiel- und Beratungsmöglichkeiten möglichst wohnortnah vorgehalten werden sollten. Dies wird in Karlsruhe durch die Startpunkt-Elterncafés der Frühen Prävention und durch die Kinder- und Familienzentren gewährleistet. Beide Einrichtungen sind flächendeckend in Karlsruhe verfügbar. Familien stellen eine wichtige Ressource für die Weiterentwicklung, Gestaltung und das bürgerschaftliche Engagement in den verschiedenen Stadtteilen dar. Mit dem Konzept Soziale Quartiersentwicklung kann die Zusammenführung der Leistungen für Familien mit der weiteren sozialen Infrastruktur erfolgen. Durch Synergie- Effekte profitieren hiervon auch Familien, und es wird ein generationenübergreifender Dialog ermöglicht. So können für Familien stützende Netzwerke im Quartier über das professionelle Netzwerk hinaus entstehen. 3.4. Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche brauchen unterschiedliche, altersgerechte Beteiligungsmöglichkeiten, die zum Mitmachen einladen und motivieren. Dazu bedarf es Expertinnen und Experten für ihre Themen und den Sozialraum. Sie sind als Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partner gefragt zu Themen wie das soziale Miteinander im Stadtteil, Präventionsarbeit, Schulprojekte oder Fachthemen und bringen die Offenheit für generationenübergreifende Projekte mit, in denen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, auf Augenhöhe mit anderen Altersgruppen in Kontakt zu treten und gemeinsam aktiv zu werden. Sozial- und Jugendbehörde | 7 4. Arbeitsweisen und Haltung 4.1. Kooperative Arbeitsweise Kooperative Arbeitsweisen in Netzwerken und Arbeitsgemeinschaften, in denen verschiedene Blickwinkel und Kompetenzen zusammenkommen, sind für eine inklusive und generationengerechte Weiterentwicklung der Stadtteile von großer Bedeutung. Auch wenn die Umsetzung lokal erfolgt und auf die spezifischen Gegebenheiten eingeht, stellen die Entwicklungsprozesse in den Stadtteilen keine Insellösungen dar, sondern müssen dauerhaft in einen gesamtstädtischen Kontext eingebunden sein. Dabei sind unter anderem die Träger der Wohlfahrtspflege, die Wohnungswirtschaft, die Bürgervereine, Sportvereine und weitere Vereine mit spezifischem Fokus sowie Kirchen wichtige Partner. Innerstädtisch wird angeknüpft an die sozialräumlich angelegte Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes, des Seniorenbüros und Pflegestützpunkts und des Büros für Integration. 4.2. Stadtteilbezug und Sozialraumorientierung Mit einer sozialräumlichen, stadtteilbezogenen Arbeitsweise und durch die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger als Expertinnen und Experten bietet sich die Chance, Themen und Zielgruppen im Sinne einer inklusiven, integrativen Perspektive miteinander zu verbinden und gleichzeitig auf spezifische Bedarfe einzugehen. Die unterschiedlichen Lebenslagen, Lebensphasen und die Vielfalt der Menschen wirken sich auf die Möglichkeiten und Bedürfnisse der Lebensgestaltung aus. Bewohnerinnen und Bewohner gestalten ihren Stadtteil und das Zusammenleben. Eine auf die Lebenswelt und Lebenslage ausgerichtete Arbeit im Stadtteil bietet neue Teilhabechancen und leistet einen Beitrag, um Rückzugstendenzen zum Beispiel durch eingeschränkte Mobilität oder Erkrankungen und Vereinsamung im Alter abzumildern. Die Gestaltung des Stadtteils sowie der Zugänge zum Bildungs-, Beratungs-, Hilfe- und Unterstützungssystem ist von hoher Bedeutung. Das Konzept weist Parallelen zum Lebenswelt- oder Setting-Ansatz in der Gesundheitsförderung auf. Die Struktur bietet Anknüpfungspunkte an die Akteure der kommunalen Gesundheitsförderung. Der Setting-Ansatz verfolgt das Ziel, unter Beteiligung der Betroffenen gesunde Lebenswelten zu schaffen. Er nimmt verhältnis- und verhaltensbezogene Faktoren in den Blick: die Lebenswelten von Menschen und damit die Bedingungen, unter denen sie ihr Leben gestalten, als Wechselspiel von gesundheitsfördernden Umwelten und der Stärkung individueller Kompetenzen und Ressourcen. Verhältnis- und verhaltensbezogene Faktoren stehen auch im Zusammenhang mit den Entwicklungsmöglichkeiten im Alter und dem lebenslangen Prozess des Alterns. Das Konzept Soziale Quartiersentwicklung und seine Orientierung am bereits 2007 in den „Eckpunkten kommunaler Seniorenpolitik in Karlsruhe“ verankerten Leitbild des Aktiven Alterns greift diese Zusammenhänge ebenfalls auf. Es verbindet Versorgungsaspekte mit Selbstverwirklichungs- und Teilhabemöglichkeiten und ist in diesem Sinne auch als präventiver Ansatz zu verstehen. 4.3. Teilhabe und Partizipation Durch Engagement, Beteiligung und eine Haltung, die Menschen als Gestaltende und als Expertinnen und Experten ihres Stadtteils wahrnimmt, werden Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Das Lebenslagenkonzept nimmt dabei die tatsächlichen Lebenslagen der Menschen in den Blick. Ein wichtiges Ziel der Stadt Karlsruhe ist es, die Teilhabechancen benachteiligter Menschen zu verbessern und mehrdimensionale Unterversorgungslagen und deren Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Information ist dabei die wesentliche Grundlage der Partizipation und Schlüssel zur Teilhabe. Daher legt das Konzept ein besonderes Augenmerk auf die Zugänge zu Informationen: Die Informiertheit der Menschen selbst, von Schlüsselpersonen und in Netzwerken mit entsprechenden und angepassten Kommunikationsformen und Strukturen ist entscheidend für weitere Partizipationsformen. Ziel ist es, Chancen und Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zur Teilhabe und Partizipation zu ermöglichen und neue selbstorganisierte Engagementformen und neue Nachbarschaftlichkeit zu entwickeln. Damit soll jedoch nicht die sozialstaatliche Daseinsvorsorge in die Zivilgesellschaft verlagert werden. 8 | Konzept Soziale Quartiersentwicklung 5. Umsetzung 5.1. Steuerung der Sozialen Quartiersentwicklung Die Kommune nimmt in der Umsetzung der Sozialen Quartiersentwicklung die Steuerungsfunktion ein. Dazu bedarf es einer übergeordneten kommunalen Koordinierung, in der Sozialplanung, Sozialraummonitoring und Stadtteilkoordination ineinandergreifen. 5.2. Stadtteilkoordination Die Stadtteilkoordination, angesiedelt bei der Sozial- und Jugendbehörde, hat eine Brücken- und Transferfunktion zwischen einer gesamtstädtischen und stadtteilspezifischen Sicht, zwischen Stadtteilebene und Verwaltung. Diese dient dazu, gesamtstädtische und übergreifende Strategien und Ziele mit stadtteilspezifischen und lokal verankerten Ansätzen zu verbinden. Das Team der Stadtteilkoordination unterstützt den Informationsaustausch und das Zusammenwirken der Bürgerschaft, Vereine und Initiativen, der Träger und anderer lokaler Akteure. Zudem bindet es themen- und bedarfsbezogen städtische Stellen und Dienste mit ein. Es arbeitet partnerschaftlich mit den Bürgervereinen im jeweiligen Stadtteil zusammen, die den Stadtteil in seiner Themenvielfalt repräsentieren können. Mit dem Amt für Stadtentwicklung ist eine intensive Zusammenarbeit erforderlich, um die Arbeit der Bürgerzentren, bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung stadtteilspezifisch zu unterstützen. Darüber hinaus kann die Stadtteilkoordination Soziale Stadt-Programme unterstützen oder Aktivitäten der kommunalen Gesundheitsförderung in die Stadtteile tragen. Über die Stadtteilkoordination können in Sanierungsgebieten nichtinvestive Fördergelder (NIS) abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden. Sie verfügt über Kenntnisse der Prozesse und Infrastruktur in der Stadtverwaltung sowie in den Stadtteilen. Die Zuständigkeit der in der Stadtteilkoordination tätigen städtischen Mitarbeitenden erstreckt sich jeweils auf mehrere Stadtteile. Zukünftig soll eine Zuständigkeit aufgeteilt in sechs Planungsgebiete, orientiert an den Gebieten der Kindertagesstätten- Bedarfsplanung erfolgen. Aufgaben der Stadtteilkoordination:  Sicherstellen der Kommunikation, Zusammenarbeit und Vernetzung der Akteure, insbesondere durch die Begleitung der Stadtteilnetzwerke und ihrer Arbeit  Unterstützung der Umsetzung von Strategien, Maßnahmen und Ideen  Verwaltung des Sachmittelbudgets  Erfassen von Entwicklungen und Bedarfen in den Stadtteilen  Sicherstellen, dass die Bedarfe und die Vielfalt der verschiedenen Zielgruppen im Sinne des Konzeptes in den Blick genommen werden  Erschließung externer Fördergelder für den Stadtteil  Fördern eines übergreifenden Austauschs der verschiedenen Stadtteilnetze und der Quartiersarbeit  Initiieren regelmäßiger Arbeitskreise, Fachtage und Fortbildungen.  Öffentlichkeitsarbeit 5.3. Stadtteilnetzwerke Stadtteilnetzwerke sind die lokalen Gremien der Zusammenarbeit und des Austauschs in den Stadtteilen. Die regelmäßigen Treffen der Stadtteilnetzwerke werden von der Stadtteilkoordination begleitet. Dabei wird an bereits bestehende Strukturen und Netzwerke angeknüpft, wie sie zum Beispiel in einzelnen Stadtteilen von Bürgervereinen initiiert und durchgeführt werden. Mit dem von der Stadtteilkoordination verwalteten Sachmittelbudget stehen den Stadtteilnetzwerken Projekt- und Sachmittel zur Verfügung. Stadtteilnetzwerke leben von der Bereitschaft der Mitglieder zur partnerschaftlichen Mitarbeit und dem Einbringen von Ressourcen und Ideen. Ihre Arbeit wird durch die Stadtteilkoordination unterstützt. Angestrebt wird, dass Bürgervereine, Quartiersarbeit, Kinder- und Familienzentren, Seniorenarbeit, Gemeinden, Vereine und Initiativen sowie ggf. Gewerbetreibende Teil des Stadtteilnetzwerkes sind. Bedarfs- und themenbezogen werden weitere städtische Stellen eingebunden. Der Austausch über lokale Herausforderungen und das Entwickeln gemeinsamer Ziele und Maßnahmen und ihre Umsetzung lässt ein Stadtteilnetzwerk auf Dauer zu einer lokalen Verantwortungsgemeinschaft und einem wichtigen Sozial- und Jugendbehörde | 9 demokratischen Forum werden. Dieses erfordert eine langfristige und kontinuierliche Zusammenarbeit. Um den Bedarfen Raum geben zu können, wird angestrebt, dass die Mitglieder des Stadtteilnetzwerkes ihre vorhandenen Räume für Aktivitäten des Stadtteilnetzwerks, für die Quartiersarbeit, Seniorengruppen und selbstorganisierte Aktivitäten der Bürgerschaft, wenn möglich kostenlos oder zumindest vergünstigt, zur Verfügung stellen. Ziele:  Verbesserung des Informationsflusses und Austauschs innerhalb des Netzwerks und im Stadtteil,  Stärkung eines sozialen Zusammenwirkens im Stadtteil,  Zusammenarbeit zu stadtteilspezifischen sozialen Themen,  Stärkung stadtteil- und bedarfsorientierter Handlungsansätze und Angebote. 5.4. Sozialraummonitoring Um den Bedarfen der Zielgruppen insgesamt zu entsprechen, orientiert sich das Konzept an den Ressourcen und Bedarfen des jeweiligen Stadtteils. Grundlage der Bewertung wird zukünftig ein Sozialraummonitoring sein. Dieses erhebt Daten qualitativ und quantitativ. Dabei werden die Stadtteile mit ihrer Binnenstruktur in den Stadtvierteln analysiert. Dazu werden die Beschaffenheit der sozialen Infrastruktur, bestehende Angebote bzw. erkennbare Fehlbedarfe, Bevölkerungsstruktur, Sozialdaten analysiert. Ebenso werden Erkenntnisse, die die Bürgervereine, Träger, Bürgerschaft, Stadtteilnetzwerke und städtische Fachstellen wie der Allgemeine Soziale Dienst, die Frühe Prävention sowie Seniorenbüro und Pflegestützpunkt und andere Ämter einbringen, miteinbezogen. Die Sozialplanung stimmt die Prozesse fach- und ressortübergreifend ab und beteiligt alle relevanten Akteure. 6. Bausteine der Sozialen Quartiersentwicklung Die bestehenden Bausteine Bürgerzentren (6.1.), Startpunkt Elterncafés (6.2.), Kinder- und Familienzentren (6.3.), Kinder- und Jugendhäuser (6.4.) und Seniorenbegegnungsstätten (6.5.) werden auf Grundlage eigener Förderrichtlinien kommunal gefördert. Wie in Absatz 6.5. beschrieben, werden Seniorenbegegnungsstätten langfristig nicht als eigene Angebotsform weiter bestehen. Es ist erforderlich die Fördergrundsätze Bürgerzentren und die bisherige Förderung der Seniorenbegegnungsstätten in aufeinander abgestimmte Förderungen weiterzuentwickeln. Die bestehenden Einrichtungen werden mit ihrer Expertise in diesen Prozess einbezogen. Das Mehrgenerationenhaus (6.6.) wird über das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ und die damit verbundene Ko-Finanzierung der Stadt Karlsruhe gefördert. Das Angebot „Gut versorgt daheim –Selbstbestimmt wohnen ohne Betreuungspauschale“ (6.8.) wird nicht städtisch gefördert. Die Quartiersarbeit (6.7.) wird zukünftig auf der Grundlage des vorliegenden Konzepts und einer noch zu erarbeitenden Förderrichtlinie gefördert. 6.1. Bürgerzentren Bürgerzentren sind Begegnungsstätten, in denen sich Menschen jeden Alters und jeder sozialen, kulturellen und konfessionellen Herkunft begegnen, engagieren und entwickeln können. Sie stärken die Identifikation mit dem Stadtteil und widmen sich der Förderung und Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements. Das Angebotsspektrum und die Dienstleistungen eines Bürgerzentrums sollen darüber hinaus Teilhabe, Partizipation und Begegnung ermöglichen. Die städtisch geförderten Bürgerzentren befinden sich in unterschiedlicher Trägerschaft und werden zum größten Teil ehrenamtlich betrieben. Auf Grundlage einheitlicher Förderkriterien obliegt die inhaltliche Ausgestaltung des Angebotsprofils eines Bürgerzentrums den jeweiligen Betreibern und richtet sich nach deren verfügbaren Ressourcen. Bürgerzentren können damit die in der Soziale Quartiersentwicklung benötigten Kristallisations- und Treffpunkte sein. Dazu ist eine Einbeziehung in die Stadtteilnetzwerke und die Zusammenarbeit mit der gegebenenfalls vorhandenen Quartiersarbeit (6.7.) erforderlich. Wünschenswert ist darüber hinaus die Etablierung dezentraler Beratungsangebote in den Bürgerzentren. 10 | Konzept Soziale Quartiersentwicklung Abhängig von den lokalen Gegebenheiten kann Quartiersarbeit in einem Bürgerzentrum angesiedelt sein. Damit stehen für die Arbeit entsprechende Raumressourcen zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Quartiersarbeit durch ihre hauptamtlichen Personalressourcen die ehrenamtliche Arbeit in den Bürgerzentren unterstützen. 6.2. Startpunkt Elterncafés Familien mit Kindern erhalten durch die Frühe Prävention ab Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr intensive Unterstützung durch unterschiedliche Professionen. Die 20 Startpunkt-Elterncafés sind dabei verlässliche Anlaufpunkte in den Stadtteilen. Das flächendeckende Angebot ermöglicht allen Karlsruher Familien, in etwa 20 Gehminuten ein Startpunkt-Elterncafé zu erreichen. 6.3. Kinder- und Familienzentren Seit 2019 gibt es städtisch geförderte Kinder- und Familienzentren. Ab 2020 werden Karlsruher Eltern insgesamt 25 Kinder- und Familienzentren zur Verfügung stehen. Auf der Basis von Kindertageseinrichtungen werden sozialraumbezogene Konzepte entwickelt, die Familien bedarfsorientiert in ihren Lebenswelten erreichen. Kinder- und Familienzentren mit ihrem Fokus auf Familien mit Kindern in der Altersgruppe von 0 bis 6 Jahren, sind wichtige Vermittlungs- und Koordinierungsstellen. Sie sollen Familien einen Überblick über die zahlreichen Angebote für Familien bieten und den Zugang zu Angeboten verbessern. Ausgehend von Tageseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter als Basisinstitution, bilden Kinder- und Familienzentren sozialraumbezogen einen Rahmen, der den Bildungsort Familie lebensweltbezogen durch Angebote für Bildung, Betreuung und Erziehung stärkt. Auf der Grundlage systematischer Kooperationen werden Netzwerke geschaffen und gepflegt, die das Kinder- und Familienzentrum zu einer lebendigen, niedrigschwelligen und vielfältig nutzbaren Anlaufstelle vorrangig für Familien mit Kindern im Vorschulalter im Sozialraum machen. Das Kinder- und Familienzentrum ist der Rahmen, der unterschiedliche vorhandene Ressourcen und Angebote sichtbar macht und zusammenfasst. Diese müssen nicht an einen Ort gebunden sein, sondern können abhängig von den vorhandenen Strukturen und Bedarfen im Stadtteil unterschiedlich angesiedelt sein. Die Angebote des Kinder- und Familienzentrums richten sich an alle Familien im Sozialraum und damit an einen zusätzlichen Personenkreis, der über die Eltern der eigenen Kita-Kinder hinausgeht. Aufgabe ist es, die Bedürfnisse aller Familien im Sozialraum zu erkennen, aufzugreifen und passende Angebote zu entwickeln. Die Angebote können je nach Standort variieren, sollten aber stets bedarfsorientiert, niedrigschwellig und präventiv sein. Kinder- und Familienzentren arbeiten im Stadtteilnetzwerk mit und mit der Stadtteilkoordination zusammen. 6.4. Kinder- und Jugendhäuser Die Kinder- und Jugendhäuser des Stadtjugendausschuss e.V. nehmen die Sozialräume um ihre Einrichtungen herum seit vielen Jahren in den Blick. Neben der sogenannten „Komm-Struktur“ gehen die pädagogischen Mitarbeitenden an die Orte im Stadtteil, wo sich Jugendliche aufhalten, um dort mit ihnen in Kontakt zu treten („Geh-Struktur“). Aus Sozialraumanalysen werden Ziele für die jeweiligen Einrichtungen gewonnen. Diese Ziele verändern sich entsprechend der Bedarfe, die sich aus den sich verändernden Situationen der Jugendlichen ergeben. Nicht nur die Jugendlichen, die in die Einrichtung kommen, werden in den Blick genommen, sondern die Kinder und Jugendlichen im Sozialraum insgesamt. Die Karlsruher Jugendhäuser haben eigene Profile wie die Computerspielschule im KJH Oststadt, die queere Jugendarbeit im „La Vie“, unterschiedliche Jugendkulturen im NCO oder im Otto-D. Neben der Offenen Arbeit gibt es unterschiedliche Angebote, die den Bedarf im Stadtteil widerspiegeln - beispielsweise Elterncafés, Startpunktcafés, Minikindergarten, Essensangebote über Mittag. Die Kinder- und Jugendhäuser verstehen sich als eigenständige Bildungsräume, die auch in Kooperationen mit Organisationen im Stadtteil wie Schulen, (Schul-)sozialarbeit, Bürgervereinen arbeiten. Kooperationen mit Partnern über den Stadtteil hinaus gehören ebenfalls zum pädagogischen Auftrag. Sozial- und Jugendbehörde | 11 6.5. Seniorenbegegnungsstätten Seniorenbegegnungsstätten sind seit vielen Jahren Orte der Begegnung und Selbstorganisation älterer Menschen in Karlsruhe. Sie werden bisher zum größten Teil ehrenamtlich getragen und zeigen damit auf, was Selbstorganisation leisten kann, verdeutlichen aber auch die Grenzen bürgerschaftlichen Engagements. Deshalb strebt die Stadt Karlsruhe eine Einbindung ehrenamtlicher Arbeit in geeignete professionelle Strukturen an. Damit wird bürgerschaftliches Engagement durch hauptamtliche Arbeit unterstützt. Wie in 2.1. beschrieben ist es Ziel, die Seniorenarbeit als integrierten Bestandteil der Sozialen Quartiersentwicklung zu verankern. Dazu ist es auch erforderlich, bestehende Seniorenbegegnungsstätten in den Stadtteilen sukzessive in die Soziale Quartiersentwicklung einzubeziehen. Wichtigstes Anliegen ist dabei, das bestehende Engagement und die Angebote zu erhalten. Die betroffenen Einrichtungen werden in dem damit verbundenen Entwicklungsprozess vom Seniorenbüro unterstützt. In der Umsetzung bedeutet das,  dass sich Seniorenbegegnungsstätten zu Quartiersarbeit (6.7.) entsprechend des Konzepts weiterentwickeln,  dass sie sich mit ihren bestehenden Angeboten in die Quartiersarbeit eines anderen Anbieters integrieren,  dass sie ihre Arbeit an ein Bürgerzentrum oder Kinder- und Familienzentrum anbinden. 6.6. Mehrgenerationenhaus Das „Brunhilde Baur Haus“ in Neureut in Trägerschaft der Hardt-Stiftung ist Teil des Bundesprogramms Mehrgenerationenhäuser des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 1 . Das Mehrgenerationenhaus wird derzeit von Bund und Kommune finanziert. Mehrgenerationenhäuser sind entsprechend der damit verbundenen Richtlinien Begegnungsorte, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Der Schwerpunkt liegt in der „Gestaltung des Demografischen Wandels“. Das Mehrgenerationenhaus bietet Raum für Aktivitäten und unterstützt ein nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune. Für die Arbeit von Mehrgenerationenhäusern ist eine Orientierung an den bestehenden Bedarfen vor Ort und ein enger Austausch mit der Kommune sowie die Abstimmung mit den anderen Akteuren vor Ort Aufgabe und Ziel zugleich. Die Umsetzung des Konzepts der Sozialen Quartiersentwicklung trägt zur Einbindung der Arbeit des Mehrgenerationenhauses im Stadtteil und gesamtstädtisch bei und bietet dafür entsprechende Strukturen. 6.7. Quartiersarbeit Die Quartiersarbeit ist „soziale Arbeit im Stadtteil“ und wird mit der Umsetzung des Konzepts Soziale Quartiersentwicklung in einem zweiten Schritt, entsprechend der noch zu entwickelnden Förderrichtlinie Quartiersarbeit, bei Bedarf städtisch gefördert. Die Quartiersarbeit wird von gemeinnützigen Institutionen, freien gemeinnützigen Trägern oder einem Zusammenschluss freier Träger erbracht. Besonderheit der Quartiersarbeit ist, dass neben der Nutzung von „Komm-Strukturen“ aufsuchende oder im Stadtteil und öffentlichen Raum stattfindende Angebote in „Geh-Struktur“ durchgeführt werden. Damit werden niederschwellige Zugänge zu Angeboten gewährleistet und vielfältige Orte und Gelegenheiten der Begegnung geschaffen. In Abgrenzung zu den Aufgaben der sozialräumlich ausgerichteten Kinder- und Familienzentren mit ihren Vernetzungsaufgaben sowie der Kinder- und Jugendarbeit richtet sich die Quartiersarbeit an Menschen, die sich engagieren wollen und ältere Menschen. Nahtstellen sind das sozialräumliche Handeln, die intergenerationelle Arbeit und ein erweiterter Familienbegriff. Die Quartiersarbeit mit ihrer Nähe zu den Menschen vor Ort und ihrer kontinuierlichen Präsenz kann Potentiale und Bedarfe erkennen und in Kooperation mit der Stadtteilkoordination, dem Stadtteilnetzwerk und anderen relevanten Akteuren an Lösungsansätzen arbeiten. Gleichzeitig ist die Quartiersarbeit wichtige Anlauf- und Vermittlungsstelle und „Umschlagplatz“ von Informationen für die Bürgerinnen und Bürger. Sie kann Zugänge zu weiterführenden Hilfen und Unterstützung eröffnen. Die Zielgruppen und räumlichen Schwerpunkte der Quartiersarbeit sind 1 https://www.mehrgenerationenhaeuser.de 12 | Konzept Soziale Quartiersentwicklung entsprechend der ermittelten Bedarfe zu wählen und werden in der Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Karlsruhe festgelegt. Aufgaben der Quartiersarbeit:  Kontakt und Begegnung initiieren und stärken,  Räume und Angebote öffnen und dauerhaft offen halten,  bürgerschaftliches Engagement auch im Sinne von „sorgenden Nachbarschaften/Gemeinschaften“ unterstützen,  kontinuierlich neue und zeitgemäße Beteiligungsmöglichkeiten schaffen,  die Selbstorganisation der Menschen und die Verwirklichung ihrer Ideen unterstützen,  Informationsvermittlung. Die Arbeit richtet sich an Menschen in ihrer Vielfalt, mit ihrem Gestaltungswillen und mit ihren Kompetenzen. Sie kann Einzelpersonen, aber auch Gruppen in ihren Aktivitäten und der Selbstorganisation unterstützen. Die Quartiersarbeit übernimmt wesentliche Aufgaben in der Aktivierung von Menschen im Stadtteil. Sie setzt dabei an den Ressourcen der Menschen und des Stadtteils an. Durch lebensweltorientierte Arbeitsweisen und Empowerment werden Menschen befähigt, sich entsprechend ihrer Wünsche und Vorstellungen einzubringen. Die Quartiersarbeit mit den beschriebenen Aufgaben und Zielen ist insbesondere geeignet, die offene Seniorenarbeit in Zukunft zu integrieren und damit den zukünftigen Anforderungen an eine innovative Seniorenarbeit zu entsprechen. Sie unterstützt ein „aktives Älter werden“ und ermöglicht intergenerationelle Kontakte und Teilhabe und wirkt damit der Isolation von Menschen – insbesondere im Alter – entgegen. Sie leistet ebenso einen Beitrag, um ältere Menschen mit Einschränkungen und Benachteiligungen einzubeziehen bzw. diese zu erreichen. Ziel und Effekt der Arbeit ist es, Kontakte und soziale Netze zu stärken und Strukturen der nachbarschaftlichen Unterstützung zu fördern sowie Hilfe zur Selbsthilfe aufzubauen. Räume der Quartiersarbeit: Um einander begegnen und sich organisieren zu können, braucht es formelle und informelle Treffpunkte im Stadtteil. Die verschiedenen Anlaufstellen und Treffpunkte vor Ort sind „Drehkreuze“ der Information im Stadtteil. Sie bieten Raum für Beratung und Kontakt und sind „Kristallisationspunkte für Engagement und sozialen Zusammenhalt“ 2 . Für die Soziale Quartiersentwicklung kann es notwendig sein, unabhängig vom „Ausgangsort“ einer Einrichtung andere Räumlichkeiten einzubeziehen. Neben den Ressourcen der lokalen Akteure stellt die Stadt eigene, in den Stadtteilen vorhandene, geeignete Raumressourcen zur Verfügung. Dabei verfolgt sie insbesondere das Ziel, bürgerschaftliche Selbstorganisation und Initiativen, die sich im Stadtteil engagieren, niederschwellig zu unterstützen. Gewinnorientierte und/oder kommerzielle Angebote sind dabei grundsätzlich ausgeschlossen. 6.8. „Gut versorgt daheim – Selbstbestimmt wohnen ohne Betreuungspauschale“ Das seit 2012 von der Volkswohnung GmbH (VoWo) in Kooperation mit der AWO Karlsruhe betriebene Angebot „Gut versorgt daheim – Selbstbestimmt wohnen ohne Betreuungspauschale“ im Rintheimer Feld ist angelehnt an das Bielefelder Modell. Es beruht auf einer Kooperation von VoWo und AWO in einem von der VoWo definierten Quartier. Zum Angebot gehört ein Wohncafé als Treffpunkt und Anlaufstelle im Quartier und eine Stelle für Quartiersarbeit, die entsprechend der Konzeption des Projekts arbeitet. Die Umsetzung des Konzepts der Sozialen Quartiersentwicklung trägt zur Einbindung der Arbeit bei und bietet dafür entsprechende Strukturen. 2 http://www.las-nrw.de/wp-content/uploads/2019/05/Logbuch-des-Kollegialkreises.pdf Sozial- und Jugendbehörde | 13 7. Prozess und Ausblick 7.1. Modellphase In der Modellphase konnte mit dem Pilotprojekt in Mühlburg ab Oktober 2018 eine 75-Prozent-Stelle der Stadtteilkoordination geschaffen werden. Diese konnte ab Herbst 2019 bis Ende 2020 auf Daxlanden ausgeweitet werden. Dafür wurden als Landesmittel das Preisgeld im Ideenwettbewerb Quartier 2020 und Mittel aus dem Sonderprogramm Quartier 2020 eingesetzt. Die Modellphase ermöglichte, Stadtteil- und Netzwerkarbeit zu erproben und Inhalte, Ziele und Strukturen der sozialen Quartiersentwicklung auch in gesamtstädtischen Zusammenhängen und in kooperativen Arbeitsweisen zu diskutieren. Dabei zeigte sich die große Bereitschaft von verschiedenen Akteuren zur Mitwirkung und Zusammenarbeit. Es wurde deutlich, dass die Ausgestaltung eines Stadtteilnetzwerkes je nach Ausgangslage unterschiedlich erfolgen muss und die Stadtteilkoordination hier angemessen auf die Erfordernisse eingehen kann. Soziale Quartiersentwicklung ist ein Entwicklungsprozess, in den die verschiedenen Akteure – und insbesondere Bürgerinnen und Bürger als Nutzende und Mitgestaltende - sukzessive eingebunden werden müssen. Die in der Modellphase gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass die soziale Quartiersentwicklung das Potential hat, Ressourcen zu bündeln, Synergien herzustellen und Teilhabe und Partizipation zu fördern. 7.2. Aufbauphase Mit der Zustimmung des Gemeinderats zum Konzept und der Schaffung von drei Stellen zur Stadtteilkoordination kann ab 2021/2022 die Aufbauphase anschließen und die bestehende Arbeit in den Pilotstadtteilen weitergeführt werden. Anspruch und Ziel der Sozialen Quartiersentwicklung sind sowohl beteiligungsorientierte, kooperative und partizipative Arbeitsweisen als auch die Berücksichtigung von Unterschieden in den Stadtteilen. Daher ist es erforderlich, in der Aufbauphase stadtteilübergreifend Schlüsselpersonen und –funktionen einzubinden, an Vernetzungsstrukturen zu arbeiten und an bereits laufende Prozesse in Stadtteilen anzuknüpfen. Insbesondere ist hier die Zusammenarbeit mit den Bürgervereinen zu nennen. Darüber hinaus ist eine Praxis der Zusammenarbeit der Stadtteilkoordination mit anderen Fachstellen und Ämtern zu entwickeln. Ebenso sind Strukturen der Zusammenarbeit mit der bestehenden Quartiersarbeit und den weiteren „Bausteinen der Sozialen Quartiersentwicklung“ aufzubauen. Damit werden Verbindungen und Nahtstellen etabliert, die die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und das Ineinandergreifen von vorhandenen Strukturen ermöglichen bzw. weiterentwickeln. Ein weiterer Umsetzungsschritt in der Aufbauphase ist es, in beteiligungsorientierten Arbeitsweisen die Seniorenarbeit und die bestehenden Seniorenbegegnungsstätten sukzessive zu einem integrierten Bestandteil der Sozialen Quartiersentwicklung weiter zu entwickeln. 7.3. Ausblick Zukünftig soll sich die Zuständigkeit der in der Stadtteilkoordination tätigen städtischen Mitarbeitenden auf sechs Planungsgebiete erstrecken, die jeweils mehrere Stadtteile zusammenfassen. Damit wird es möglich, die Stadtteile als Sozialräume und Planungsräume zu erfassen. Mit dem Abschluss der Aufbauphase und der Arbeit der Stadtteilkoordination und der Stadtteilnetzwerke bis 2023 wird es möglich, das Sozialraummonitoring qualitativ durch die Perspektive aus den Stadtteilen zu erweitern und Bedarfe zu identifizieren. Dabei werden sowohl die professionell im Stadtteil Tätigen als auch Initiativen und Vereine, insbesondere die Bürgervereine, einbezogen. Es wird dadurch sichergestellt, dass eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur vorhanden ist oder gegebenenfalls entwickelt wird. Die Quartiersarbeit als Soziale Arbeit im Stadtteil und die weiteren Bausteine der sozialen Quartiersentwicklung können dann zukünftig passgenau eingesetzt werden. Das kooperative und partizipative Verständnis, das dem Konzept zugrunde liegt, erfordert, dass die Umsetzung prozesshaft stattfindet und sich stetig im Sinne eines „lernenden Systems“ weiterentwickelt. Es ist erforderlich, die Entwicklung dieser Strukturen als Gesamt- und Teilnetzwerke mit dem dazugehörigen Schnittstellenmanagement und entsprechenden Kommunikationsstrukturen als eigenständige Aufgabe zu betrachten und damit verbundene Lern- und Entwicklungsprozesse zu fördern.

  • Konzept Soziale Quartiersentwicklung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0172 Dez. 3 Konzept Soziale Quartiersentwicklung in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 19.02.2020 1 X vorberaten Gemeinderat 28.04.2020 6 X Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss der Umsetzung des Konzeptes Soziale Quartiersentwicklung in Karlsruhe zu und nimmt die finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes IQ-Leitprojekt im Korridor-thema Soziale Stadt zu entwickeln. Die Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt, die abschließende Etatisierung im Doppelhaushalt 2021/2022 ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 2021: 302.300 € 2022: 303.900 € 2021: 70.000 € 2022: 70.000 € 2021: 232.300 € 2022: 233.900 € Haushaltsmittel sind teilweise dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. Die Entscheidung obliegt hinsichtlich der Etatisierung dem Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2021/2022. IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Einleitung Mit den Vorlagen (2017/0473 und 2018/0399) zum Pilotprojekt Mehrgenerationenquartier Mühlburg vom 25. Juli 2017 und 17. Juli 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschlossen, wichtige Koordinations- und Steuerungsaufgaben in der Quartiersentwicklung in Karlsruhe zu übernehmen, erforderliche Strukturen der Vernetzung und Kooperation zu schaffen bzw. Zielsetzungen und Aufgaben einer sozialen Quartiersentwicklung konzeptionell zu verankern. Diese sind im Konzept Soziale Quartiersentwicklung (s. Anlage) inhaltlich beschrieben. Um dem komplexen demografischen und gesellschaftlichen Wandel zu begegnen, besteht gesamtstädtisch die Notwendigkeit ressort- und ämterübergreifend zu handeln. Soziale Themen sind dabei nicht losgelöst von anderen kommunalen Aufgaben und Stadtentwicklungsprozessen zu betrachten. Soziale Quartiersentwicklung kann mit seiner Struktur und konzeptionellen Ausrichtung eine Schlüsselrolle im Korridorthema Soziale Stadt einnehmen, um allen Bevölkerungsgruppen die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu ermöglichen. Als zukünftiges IQ- Leitprojekt bietet es die entsprechende Grundlage und profitiert gleichzeitig von den innovativen und übergreifenden Arbeitsweisen des IQ-Prozesses. Das Konzept wurde in Kooperation mit dem Amt für Stadtentwicklung und in einem Lenkungskreis ausgearbeitet und abgestimmt und weist damit einen hohen Praxisbezug auf. Der Lenkungskreis setzt sich zusammen aus AWO, Badischer Landesverein für Innere Mission, Caritas, Diakonisches Werk, Hardtstiftung, Lebenshilfe, der katholischen und evangelischen Kirche, der Volkswohnung und dem AKB. Ebenso berücksichtigt das Konzept die Erfahrungen der Stadtteilkoordination in der Netzwerk- und Stadtteilarbeit im Pilotprojekt Quartier 2020. 2. Umsetzung Konzept Soziale Quartiersentwicklung Mit der Umsetzung des Konzepts sind sowohl die Einbindung bestehender städtisch geförderter Einrichtungen verbunden als auch folgende Neuerungen:  Aufbau der Stadtteilkoordination in zwei Ausbauschritten  Die flächendeckende Etablierung von Stadtteilnetzwerken mit Sachkostenbudget  Die Erarbeitung einer Förderrichtlinie Quartiersarbeit, die zukünftig eine bedarfsgerechte Förderung von Quartiersarbeit als soziale Arbeit im Stadtteil regelt Diese werden im Folgenden jeweils in ihren bisherigen und/oder zukünftigen finanziellen Auswirkungen beschrieben. 2.1. Einbindung bestehender Einrichtungen Im Konzept werden bereits bestehende Einrichtungen und Angebote als Bausteine der Sozialen Quartiersentwicklung eingebunden. Diese können bedarfsgerecht eingesetzt und modular kombiniert werden, sodass nicht alle Bausteine in einem Stadtteil vorhanden sein müssen. Dies erweist sich als wichtiges Instrument, um inhaltliche Ziele zu erreichen ohne Mehrkosten zu verursachen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2.1.1. Aufwendungen im DHH 2019/2020 2.2. Stadtteilkoordination Zukünftig soll sich die Zuständigkeit der in der Stadtteilkoordination tätigen städtischen Mitarbeitenden auf sechs Planungsgebiete erstrecken, die jeweils mehrere Stadtteile zusammenfassen. In einem ersten Schritt wird empfohlen, drei Stellen hierfür einzurichten, um die notwendige Aufbauarbeit zu leisten. Im zweiten Schritt wird die Schaffung weiterer drei Stellen in der Stadtteilkoordination empfohlen, um das Konzept Soziale Quartiersentwicklung flächendeckend über die sechs Planungsgebiete in Karlsruhe umzusetzen. Die entsprechenden Stellenschaffungsanträge werden in das Stellenschaffungsverfahren des jeweiligen Haushaltsjahres eingebracht. Eine teilweise Gegenfinanzierung über Landesmittel (ca. 30.000 € jährlich, siehe Ziff. 3.2.) wird angestrebt. 2.2.1.Finanzielle Auswirkungen der Stadtteilkoordination auf den DHH 2021/2022 Jahr 2021 Betrag Bezeichnung Kontierung Ergebnishaushalt 207.300,00 € Personalaufwand Stadtteilkoordination (vorauss. Landesförderung i.H.v. 30.000,-€) Kostenstelle: 5020.6430 Sachkonto: 40000000 Bezeichnung Produkt- Gruppe Plan 2019 Plan 2020 Bürgerzentren Zuschüsse für Miete und zu den Mietnebenkosten an die Träger von Bürgerzentren 1114-120 250.800€ 250.800€ Seniorenbegegnungsstätten Seniorenbegegnungsstätten der Freien Träger - Betriebskostenzuschüsse 3140-500 164.827€ 164.827€ Kinder- und Familienzentren Förderung von Kinder- und Familienzentren 3630-500 300.000€ 500.000€ Höhe der Transferaufwendungen Frühe Prävention (inklusive Familienhebammen, ohne Personalaufwendungen für städtische Mitarbeiter) 3630-500 808.000€ 808.000€ Übergangsfinanzierung Produkt- Gruppe Plan 2019 Plan 2020 Caritasverband Karlsruhe e. V. und Badischer Landesverein für Innere Mission 51.395€ 64.920€ Pilotprojekt Quartier 2020 50.625€ 50.625€ Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Jahr 2022 Betrag Bezeichnung Kontierung Ergebnishaushalt 207.300,00 € Personalaufwand Stadtteilkoordination (vorauss. Landesförderung i.H.v. 30.000,-€) Kostenstelle: 5020.6430 Sachkonto: 40000000 2.3. Stadtteilnetzwerke Stadtteilnetzwerke sind die lokalen Gremien der Zusammenarbeit und des Austauschs in den Stadtteilen und werden von der Stadtteilkoordination begleitet. Mit dem Sachkostenbudget stehen den Stadtteilnetzwerken Projekt- und Sachmittel zur Verfügung. 2.3.1. Finanzielle Auswirkungen des Sachkostenbudgets auf den DHH 2021/2022 Jahr 2021 Betrag Bezeichnung Kontierung Ergebnishaushal t 15.000,00 € Sachkostenbudget – Projekt und Sachmittel für Stadtteilnetzwerke Kostenstelle: 5020.6430 Sachkonto: 42000000 2.4. Quartiersarbeit Das Konzept definiert Quartiersarbeit als soziale Arbeit im Stadtteil. Um zukünftig mit dem Gemeinderat abgestimmte Gebiete zur Durchführung von Quartiersarbeit ausweisen zu können, ist es erforderlich, das Instrument des Sozialraummonitorings mit einer spezifischen Sozialraumanalyse auszuarbeiten und zur Bedarfsermittlung einzusetzen. Dieses soll bis zum DHH 2023/2024 erfolgen. Ebenso wird bis dahin auf der Grundlage des Konzepts und den darin beschriebenen Zielen und Aufgaben eine Förderrichtlinie Quartiersarbeit erarbeitet. 2.4.1. Bestehende Quartiersprojekte Für die bestehenden Quartiersprojekte Daxlanden (Caritasverband Karlsruhe e. V.) und Südweststadt (Badischer Landesverein für Innere Mission) hat der Gemeinderat in der Beschlussvorlage 2018/0399 die Finanzierung bis Ende 2020 beschlossen. Eine Weiterfinanzierung der beiden Quartiersprojekte ist wichtig, um die Nachhaltigkeit und die Erfolge der Arbeit zu gewährleisten und die begonnene Zusammenarbeit mit der Stadtteilkoordination in den neu geschaffenen Strukturen zu verfestigen. Um eine Einbindung in die städtischen Strukturen sicher zu stellen, schließen die Träger eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt ab, die die Verpflichtung beinhaltet, Ziele des Konzepts Soziale Quartiersentwicklung zu verfolgen. Jahr 2022 Betrag Bezeichnung Kontierung Ergebnishaushal t 15.000,00 € Sachkostenbudget – Projekt und Sachmittel für Stadtteilnetzwerke Kostenstelle: 5020.6430 Sachkonto: 42000000 Ergänzende Erläuterungen Seite 5 2.4.1.1. Finanzielle Auswirkungen auf den DHH 2021/2022 Für die Finanzierung bis zur Einführung der Förderrichtlinie Quartiersarbeit werden für die Quartiersprojekte Daxlanden (Caritasverband Karlsruhe e.V.) und Südweststadt (Badischer Landesverein für Innere Mission) folgende Zuschüsse im Rahmen der freiwilligen Leistungen gewährt: Jahr 2021 Betrag Bezeichnung Kontierung Ergebnishaushalt 40.000,00 € Caritasverband Karlsruhe e.V. - Förderung v. Trägern d. Wohlfahrtspflege PSP-Element: 1.500.31.60.01.02 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt 40.000,00 € Badischer Landesverein für Innere Mission - Förderung v. Trägern d. Wohlfahrtspflege PSP-Element: 1.500.31.60.01.02 Sachkonto: 43000000 Jahr 2022 Betrag Bezeichnung Kontierung Ergebnishaushalt 40.800,00 € Caritasverband Karlsruhe e.V. - Förderung v. Trägern d. Wohlfahrtspflege PSP-Element: 1.500.31.60.01.02 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt 40.800,00 € Badischer Landesverein für Innere Mission - Förderung v. Trägern d. Wohlfahrtspflege PSP-Element: 1.500.31.60.01.02 Sachkonto: 43000000 Die Stadt Karlsruhe gewährt als Betriebskostenzuschuss bis zu 40.000 Euro pro Jahr für Quartiersarbeit. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus den maximal bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Arbeitgeberbruttoaufwendungen von bis zu 50 Prozent einer Vollzeitstelle (angelehnt an Entgeltgruppe S12 TVöD-SuE) in einem Planungsgebiet und einen Sachkostenzuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro der tatsächlich entstandenen Sachkosten. Der Betriebskostenzuschuss wird mit 2 Prozent/Jahr dynamisiert. 2.4.2. Quartiersprojekte mit externer Förderung In Karlsruhe gibt es weitere Quartiersprojekte, die mit Projektmitteln zeitlich befristet finanziert werden. Ab dem DHH 2023/2024 kann auf der Grundlage des Sozialraummonitorings und der damit einhergehenden Bedarfsermittlung festgestellt werden, ob die Gebiete, in denen die extern geförderten Quartiersprojekte durchgeführt werden, zukünftig als Gebiete für Quartiersarbeit ausgewiesen werden. Damit wird eine Anschluss-Förderung der Träger nach Auslaufen der externen Fördermittel möglich. Um die zeitliche Perspektive darzustellen, werden diese Projekte hier aufgeführt: Quartiersprojekt/ Gebiet Träger Zeitraum Mögliche Verlängerung Waldstadt Badischer Landesverein für Innere Mission Bis 2021 Bis 2024 Durlach-Aue Diakonisches Werk Karlsruhe Bis 2020 Bis 2024 Oberreut Diakonisches Werk Karlsruhe Bis 2021 Bis 2025 Ergänzende Erläuterungen Seite 6 3. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten 3.1. Förderung über Bundesmittel In Stadtteilen, die als Sanierungsgebiete Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) oder im Programm Soziale Stadt (SSP) ausgewiesen sind, können NIS-Gelder (Nichtinvestive Städtebauförderung) beantragt werden. Die Förderung kann im Rahmen eines Verfügungsfonds, für den Einsatz eines Quartiersmanagers oder für sonstige geeignete nichtinvestive Projekte - einzeln oder auch kombiniert - erfolgen. Es wird für den Doppelhaushalt 2021/2022 mit ca. 40.000 Euro Erträgen pro Jahr gerechnet. 3.2. Förderung über Landesmittel Im Rahmen der Landesstrategie Quartier 2020 konnten für Karlsruhe über das Preisgeld 2018 im Wettbewerb 55.000 € und über das Sonderprogramm Quartier 2019 insgesamt 30.000 € akquiriert werden. Es wird für den Doppelhaushalt 2021/2022 mit ca. 30.000 Euro Erträgen pro Jahr gerechnet. Bisher gab es miteinander kombinierbare Förderprogramme des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium Baden- Württemberg und der Allianz für Beteiligung, um Kommunen und zivilgesellschaftliche Gruppen bei quartiersbezogenen Projekten zu unterstützen. Die Förderprogramme werden jährlich neu ausgeschrieben und gegebenenfalls angepasst. Es ist für 2020 zu erwarten, dass den Kommunen Fördergelder zur Verfügung gestellt werden, die für die soziale Quartiersentwicklung in Karlsruhe als Gegenfinanzierung herangezogen werden können. 4. Fazit Ziele und Aufgaben der sozialen Quartiersentwicklung und ihre Potentiale werden im Konzept ausführlich beschrieben. Mit dem Ziel der Teilhabeförderung sind präventive Chancen verbunden. Darüber hinaus sind als gesamtgesellschaftlicher Mehrwert eine Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Selbstorganisation zu nennen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss der Umsetzung des Konzeptes Soziale Quartiersentwicklung in Karlsruhe zu und nimmt die finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes IQ-Leitprojekt im Korridor-thema Soziale Stadt zu entwickeln. Die Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt, die abschließende Etatisierung im Doppelhaushalt 2021/2022 ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen. Nordweststadt Diakonisches Werk Karlsruhe Bis 2021 Bis 2025 Ergänzende Erläuterungen Seite 7

  • Anlage 2 Soziale Quartiersentwicklung Korrektur
    Extrahierter Text

    Anlage zum Konzept Soziale Quartiersentwicklung (Anregung aus dem Sozialausschuss vom 19.02.2020) Vorläufige Planungsgebiete angelehnt an die Kita-Bedarfsplanung 1. Planungsgebiet Mitte 1 Innenstadt-Ost 2 Innenstadt-West 3 Südstadt 4 Südweststadt 5 Weststadt 7 Oststadt 2. Planungsgebiet Nord 6 Nordweststadt 10 Knielingen 26 Neureut 27 Nordstadt 3. Planungsgebiet Nordost 16 Waldstadt 17 Rintheim 18 Hagsfeld 4. Planungsgebiet Süd 13 Beiertheim-Bulach 14 Weiherfeld-Dammerstock 15 Rüppurr 5. Planungsgebiet West 8 Mühlburg 9 Daxlanden 11 Grünwinkel 12 Oberreut 6. Planungsgebiet Südost 19 Durlach 20 Grötzingen 21 Stupferich 22 Hohenwettersbach 23 Wolfartsweier 24 Grünwettersbach 25 Palmbach 10 Knielingen 26 Neureut 6 Nordweststadtt 16 Waldstadt 18 Hagsfeld 17 Rintheim 20 Grötzingen 19 Durlach 23 Wolfartsweier 22 Hohenwettersbach 24 Grünwettersbach 21 Stupferich 25 Palmbach 27 Nordstadt 7 Oststadt 3 Südstadt 4 Südweststadt 5 Weststadt 13 Bulach-Beiertheim 14 Weiherfeld- Dammerstock 15 Rüppurr 8 Mühlburg 9 Daxlanden 11 Grünwinkel 12 Oberreut 2 Innenstadt West 1 Innenstadt Ost

  • Protokoll TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 9. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. April 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 6 der Tagesordnung: Konzept Soziale Quartiersentwicklung in Karlsruhe Vorlage: 2020/0172 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss der Umsetzung des Konzeptes Soziale Quartiersentwicklung in Karlsruhe zu und nimmt die finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes IQ-Leitprojekt im Korridorthema Soziale Stadt zu entwickeln. Die Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt, die abschließende Etatisierung im Doppelhaushalt 2021/2022 ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Bei 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Meine Fraktion will zu diesem Punkt reden, nicht, weil es hier Meinungsverschiedenheiten gibt, sondern wegen der Bedeutung dieses Themas für das Zusammenleben in Karlsruhe. Und, das wussten die Autoren der SJB beim Schreiben allerdings noch nicht, auch als Instrument der Krisenbewältigung im Augenblick. Das Konzept Soziale Quartiersentwicklung zeigt solide und nach praktischer Erprobung in Mühlburg auf, wie Stück für Stück eine Stadtteilkoordinierung für alle Stadtteile geschaffen werden kann. Damit sind durch die Schaffung von Stellen für Stadtteilkoordinatorinnen deutliche Kosten verbunden. Aber wir stehen dahinter, dass die Stadt die vielfältigen Initiativen in den – 2 – Stadtteilen koordiniert, berät und steuert. So können zum Beispiel Doppelstrukturen verhindert werden, und so wird Vertrauen hergestellt. Gerade habe ich von der Stadtteilkoordinatorin Pia Tigges in Mühlburg eine Mail mit der neuesten Liste, wohl gemerkt, vertrauenswürdiger nachbarschaftlicher Angebote zum Weiterverteilen erhalten. Im Konzept Soziale Quartiersentwicklung ist von Begriffen wie sorgende Gemeinschaft und Verantwortungsgemeinschaft die Rede. Die Corona-Krise schlägt mir durchaus aufs Gemüt. Aber was mir hilft und was mich begeistert, ist, zu sehen, wie momentan diese Begriffe wie sorgende Gemeinschaft mit Leben gefüllt werden. Wir haben in den Stadtteilen eine lebendige, kreative Nachbarschaftshilfe. Sehr viele Menschen, auch sehr viele junge Menschen, nehmen für andere Verantwortung zum Beispiel durch Einkäufe und Besorgungen wahr. Die Quartiersarbeit der Stadt hat jetzt schon ihren Anteil daran, dass die gegenwärtige Corona-Krise in Karlsruhe gut gemanagt wurde. Deshalb vielen Dank. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Im Sozialausschuss haben wir bereits ausführlich über dieses Konzept gesprochen. Wir halten es gerade im Sinne der Stadtteilentwicklung und auch der kleinräumigen Betrachtung, wo doch vieles an bürgerschaftlichem Engagement zusammengefasst werden kann, für eine sehr sinnvolle Art und Weise, in dieser Stadt den sozialen Fortschritt zu gewährleisten. Es sind zwei Punkte, die in den Quartieren zusammenkommen. Einerseits diejenigen, die Hilfe benötigen, die Unterstützung benötigen, die einen Zusammenhalt suchen. Andererseits aber auch diejenigen, die im Sinne des bürgerschaftlichen Engagements sich einbringen können und oft suchen, wo kann ich etwas tun. Dies fällt natürlich in einem gewohnten Umfeld leichter, als wenn man so etwas über die ganze Stadt macht. Natürlich gilt auch für diese Projekte, sie können nicht in einem kleinen Quartiersprojekt gestaltet werden, sondern die müssen auch einmal in größeren Einheiten – dazu ist die Stadtteilkoordination sehr sinnvoll – oder auch stadtweit angegangen werden. Wir müssen schauen, dass wir dieses Projekt soweit stemmen können, auch in den Zeiten, wo uns im Haushalt noch einige Probleme erwarten werden. Aber vom Grundkonzept her ist dies eine gute Sache. Stadträtin Melchien (SPD): Auch ich kann mich meinen Kollegen vollumfänglich anschließen. Auch die SPD-Fraktion begrüßt den heutigen Beschluss. Wir bedanken uns bei allen, die an dieser Konzeptentwicklung mitgewirkt haben. Die geplante Umsetzung ist als eine Art lernendes System angedacht. Von daher ist auch, was wir heute beschließen, so nicht in Stein gemeißelt. Wenn wir feststellen, dass Nachjustierungen notwendig sein werden, dann können wir diese leicht vornehmen. Auch das ist sicher sinnvoll. Wir denken, dass zukünftig die Arbeit der vielen Ehrenamtlichen in unseren Stadtteilen beziehungsweise in unseren Quartieren noch viel stärker von hauptamtlichem Personal unterstützt werden muss. Diese Personalstellen, die das vorliegende Konzept vorsieht, werden wir nun in den kommenden Haushalten beschließen müssen. Wichtig ist zu betonen, dass bestehende Strukturen nicht ersetzt, sondern besser miteinander verknüpft werden und somit Vorhandenes gestärkt und weiterentwickelt werden kann. In diesem Sinne setzen wir uns als SPD-Fraktion nachdrücklich für die soziale Quartiersentwicklung und für dieses Konzept ein und werben mit Freude dafür. – 3 – Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben in der Fraktion lange über diese Vorlage diskutiert. Wir halten die Idee einer sozialen Quartiersentwicklung in Karlsruhe für gut. Aber wir sind mit der Umsetzung, wie sie uns hier vorgeschlagen wird, nicht einverstanden. Ein Grund ist, dass jetzt Dinge von Amtswegen erledigt werden sollen, die bisher von den Bürgervereinen durchgeführt werden. Obwohl die Bürgervereine in ihrer Mehrheit dieser Lösung positiv gegenüberstehen, haben wir auch viele kritische Stimmen von Seiten der Bürgervereine vernommen. Wenn man sieht, dass in dem Lenkungsausschuss die Bürgervereine mit einer Person vertreten sind, und ansonsten sind es nur soziale Vereine, die bereits mit der Stadt zusammenarbeiten, dann haben wir die Befürchtung, dass die Bürgervereine in den einzelnen Stadtteilen in diesem sozialen Bereich sich werden unterordnen müssen. Ich weiß nicht, ob das bei allen gut funktionieren wird. Eine weitere Befürchtung, die wir haben, ist, dass das ehrenamtliche Engagement, was in vielen sozialen Vereinen und in Bürgervereinen in den einzelnen Stadtteilen und Nachbarschaften vorhanden ist – Frau Anlauf hat es vorhin selbst gesagt, der nachbarschaftliche Zusammenhalt ist gut in Karlsruhe – jetzt vielleicht eingeschränkt wird, vielleicht sich auch zurücklehnt, wenn man mit drei und dann weiteren drei Stellen, also mit insgesamt sechs Stellen diese ganzen Aufgaben zentralisiert. Wir sehen hier eine Zentralisierung. Wir haben die Befürchtung, dass dadurch die einzelnen Viertel der Stadt, die einzelnen Stadtteile ihre Eigenständigkeit in solchen sozialen Belangen ein Stückweit aufgeben müssen. Und wir haben die Befürchtung, dass die Bürgervereine in ihrem Engagement eingeschränkt werden. Deswegen können wir als Fraktion dieser Vorlage so nicht zustimmen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich darf für die FDP mitsprechen. Ich glaube, die AfD hat nicht ganz verstanden, um was es geht. Es geht um eine Koordination und eine Kooperation, das heißt, Engagement, das schon vorhanden ist, soll zusammengeführt werden, soll abgestimmt werden. Genau um das geht es, dass nicht die Arbeit doppelt getan wird, dass sie sich nicht überschneidet, sondern dass sie koordiniert läuft. Das ist der Sinn und Zweck der Sache. Deswegen halte ich das für etwas Ausgezeichnetes. Dieses Quartiersmanagement scheint wirklich der Schlüssel für den sozialen Raum zu sein. Professionelle Zusammenarbeit und ehrenamtliche Zusammenarbeit, dass das zusammenkommt und die Kräfte richtig eingesetzt werden. Des Weiteren lege ich Wert darauf, dass der Manager eines Sozialraumes dienend hinein geht. Der dominiert das nicht, sondern seine Aufgabe ist, zu dienen, zu schauen, was ist vorhanden, und wie kann man das zusammenbringen. Oder wie kann man zusammen etwas Neues beginnen. Er soll dort nicht dominieren. Das ist die Aufgabe, auf die wir achten müssen. Das ist eine Anforderung an die Qualität des Quartiermanagers. Aber ich bin zuversichtlich, dass es gelingt. So stimmen wir diesem Managementbericht sehr gerne zu. Der Vorsitzende: Ich kann dazu nur ergänzen, Herr Bürgermeister Lenz hat es mir gerade auch zugerufen, die Vorlage ist mit den Bürgervereinen gemeinsam entwickelt worden. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass Bürgervereine damit ein Problem haben könnten. Sollte es doch so sein, wird man das miteinander weiter diskutieren. Aber es geht in der Tat auch nicht darum, dass man dort einen Sozialmanager hinschickt, der irgendetwas besser weiß und dann irgendwelche gewachsenen Strukturen in Frage stellt. Sondern unter Management ist an dieser Stelle das Management von Prozessen zu verstehen und von Koordinierungsaufgaben. – 4 – Wir wissen alle, dass kein Quartier sich entwickeln wird, wenn von außen jemand kommt, der im Quartier den Leuten erzählt, wie es besser geht. Sondern das muss aus dem Quartier heraus entwickelt werden. Aber es macht ganz viel Sinn, das professionell zu begleiten und zu unterstützen und genau damit zu verhindern, dass am Ende der Eindruck entsteht, von außen kommen Gruppen, die es besser wissen und meinen, professionell alles in die Hand nehmen zu wollen. Ich sehe in der Vorlage auch eher das Gegenteil von dem, als das, was hier als mögliches Negativszenario beschrieben worden ist. Wir werden es aber sicherlich im Vollzug gemeinsam noch oft diskutieren. Damit sind wir am Ende der Diskussion. Ich bitte Sie um Ihr Votum, entsprechend Ihrem Kartenzeichen. – Ich sehe eine Enthaltung, zwei Gegenstimmen und darüber hinaus nur Zustimmung. Vielen Dank, dadurch fühlt sich die Verwaltung auch noch einmal sehr bestätigt und freut sich über diese Beauftragung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2020