Abschließender Beschluss zum Landschaftsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) durch die Verbandsversammlung des NVK - Zustimmung der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2020/0168
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.02.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.03.2020

    TOP: 24

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Abschließender Beschluss LP 2030
    Extrahierter Text

    NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE VERBANDSVERSAMMLUNG am 30. März 2020 Vorlage 01/2020 zu TOP 1 Fortschreibung des Landschaftsplanes 2030 Abschließender Beschluss des Landschaftsplanes 2030 sowie Kenntnisnahm e der Er- gebnisse der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Auf kommunaler Ebene ist der Landschaftsplan (LP) das zentrale Instrument des Natur- schutzes und der Landschaftspflege. Er dient der Umsetzung der Ziele des Naturschut- zes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge (§§ 1 und 11 Bundesnatur- schutzgesetz). Im Landschaftsplan werden die konkretisierten Erfordernisse und Maß- nahmen formuliert und flächendeckend dargestellt. Der Landschaftsplan bildet auch den ökologischen Beitrag zum Flächennutzungsplan. Er gibt einen wertenden Überblick über die Schutzgüter im Verbandsgebiet und ist somit eine wichtige Grundlage für die Umweltprüfung des Flächennutzungsplans 2030 (FNP). Landschaftspläne sollen, so- weit erforderlich und geeignet, in die Flächennutzungspläne aufgenommen werden. Sie sind, wie auch die Flächennutzungspläne, fortzuschreiben. Zuständig hierfür sind die Träger der Bauleitplanung auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung, also der Nachbarschaftsverband Karlsruhe. Die in den Landschaftsplänen für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind im Verfahren zur Fortschreibung des FNP in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch zu berück- sichtigen. Planungsverfahren, Arbeitsschritte: Die Verbandsversammlung hat im März 2012 den Aufstellungsbeschluss für die Fort- schreibung des FNP und des LP gefasst. Die grundsätzliche Herangehensweise der Fortschreibung des LP und des Aufbaus des Planwerkes wurden an den von der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg (LUBW) erarbeiteten Empfehlungen für die Landschaftsplanung ausgerichtet. Mit der Erarbeitung des LP wurde das Planungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner (HHP), Rottenburg beauftragt. Dabei erfolgte zunächst Ende 2011 die Beauftragung der so genannten Orientierungsphase (Screening, siehe unten), im Mai 2013 für die eigent- liche Fortschreibung des LP. In der Orientierungsphase (Screening) in 2012 wurden inhaltlich notwendige Schwer- punkte, Datengrundlagen und -erhebungen sowie Arbeitsschritte für die Fortschreibung definiert. Inhaltliche Basis waren der Landschaftsplan 2010 (Stand 2004) und die in 2011 fertiggestellte Ökologische Tragfähigkeitsstudie des NVK. In das Screening ein- gebunden waren Mitgliedsgemeinden, Fachbehörden und Naturschutzverbände durch Besprechungen, Stellungnahmen und Workshops. Die Ergebnisse wurden in einer Agenda festgehalten. Im Jahr 2013 erfolgte eine intensive Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit durch drei moderierte Landschaftskonferenzen sowie zwei Schülerworkshops. Deren Durchführung wurde von der LUBW finanziell gefördert. Anlage 1 - 2 - Die erste Landschaftskonferenz diente vor allem der Information. Es ging um die Funktion des Landschaftsplanes sowie um Analysen zur aktuellen Landschaftsentwick- lung im Verbandsgebiet. Im Dialog zwischen Fachleuten und Teilnehmenden konnten räumliche Schwerpunkte der Landschafts- und Freiraumentwicklung sowie Projektan- sätze identifiziert werden. In der zweiten Landschaftskonferenz ging es um Visionen und Ideen für die Weiter- entwicklung der Landschaft im Verbandsgebiet. Bürgerinnen und Bürger konnten sich einbringen und ihre Ideen gemeinsam mit den Fachverwaltungen und gewählten Vertre- terinnen und Vertretern der Gemeinderäte erörtern. Highlights waren die beiden vorge- schalteten Schülerworkshops sowie ein eigens produzierter Film, in dem an landschaft- lich besonderen Orten Menschen ihre Eindrücke und Vorstellungen äußern. Bei der dritten Landschaftskonferenz wurden Handlungsvorschläge erarbeitet. In vier verschiedenen Arbeitsgruppen konnte man sich zu Themen der Landschaftsräume Oberrhein-Niederung, Hardtebene, Kinzig-Murg-Rinne sowie Schwarzwaldrandplatten und Kraichgau einbringen. Interessenkonflikte bestanden hier vor allem zwischen Frei- zeitnutzungen und dem Schutz von Natur- und Landschaftsbild, die ausgehandelt wer- den mussten. Nach Ausarbeitung der schutzgutbezogenen Analyse des aktuellen Zustands von Na- tur und Landschaft in 2014 hat das Büro HHP Anfang 2015 Zielkonzept und Leitbild vorgelegt. Im Zielkonzept sind fachliche Anforderungen und Zielsetzungen für die Schutzgüter beschrieben. Sie stellen die wesentlichen Zielansprüche des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Darauf aufbauend wurde ein gesamträumliches ökologisches, landschaftsbezogenes Leitbild für eine nachhaltige Entwicklung im Verbandsgebiet er- stellt. In der Vision für die landschaftlichen Entwicklungsrichtungen gilt es, die fachli- chen Vorstellungen des Zielkonzeptes mit den Anforderungen der Menschen an ihren Wohn-, Arbeits- und Erholungsraum zu verknüpfen. Auf diesen Grundlagen wurde schrittweise ab 2015 das Handlungsprogramm für das NVK-Gebiet ausgearbeitet. Darin sind Maßnahmen dargestellt und beschrieben und räumliche Zuordnungen auf Gemeinden vorgenommen. Neben der regelmäßigen Rückkopplung mit den Gemeindeverwaltungen wurden die Naturschutzbehörden, Um- weltverbände sowie Fachverwaltungen in die Erstellung einbezogen. Ein im November 2017 fertiggestellter Entwurf des LP 2030 war Bestandteil einer drei- monatigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Umweltverbände des Vorentwurfes des FNP 2030 mit Umweltbericht. Es gingen Stellungnahmen mit viel- fältigen Anregungen und Forderungen zu inhaltlichen Präzisierungen ein, die sich auf den LP aber auch den FNP bzw. den dazugehörigen Umweltbericht bezogen. Heraus- gestellt wurde auch der Bedarf zur Aktualisierung einiger Datengrundlagen des LP und damit auch des Umweltberichts. Notwendige Überarbeitungen beider Planwerke erfolg- ten bis Anfang 2019 (Planfassung Februar 2019 zur Vorlage für die Verbandsver- sammlung). Auch diese Arbeitsphase war bestimmt durch den planerischen Abgleich mit Inhalten des aktuellen FNP-Entwurfes, geprägt durch vielfältige Abstimmungen mit Gemeinden, Fachbehörden und Planungsträgern. Beispielsweise wurden einige Vorschläge für die Erweiterung vorhandener Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete in den Rheinau- en bei Eggenstein-Leopolds hafen und Linkenheim-Hochstetten gemäß Votum der Ver- bandsversammlung herausgenommen. - 3 - Vorgehen zur Aktualisierung: Für den Teil Analyse wurde ein fachlicher „Redaktionsschluss“ in 2015 definiert; damit gilt für die Bewertungen ein einheitlicher Datenstand und methodisch aufwändige An- passungen wurden vermieden. In den Analysekarten der vorliegenden Fassungen sind aber wichtige Flächendarstellungen nachgeführt wie die Kulissen von Schutzgebieten und die Planflächen des FNP 2030. Sonstige Datenaktualisierungen wurden grundsätz- lich auf den Teil Handlungsprogramm begrenzt. Öffentliche Auslegung, Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Im Sommer 2019 wurde der überarbeitete Entwurf des LP 2030 (Planfassung Juni 2019) gemeinsam mit dem Entwurf des FNP 2030 öffentlich ausgelegt und Träger so- wie Verbände beteiligt. Aufgrund der vorangegangenen Beteiligungsphase ging hier erwartungsgemäß eine ge- ringere Anzahl an Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum LP ein. Sie sind mit den Erwiderungen und Beschlussempfehlungen in der tabellarischen Synopse widergegeben. Anregungen aus der Öffentlichkeit sind keine eingegangen. Im Ergebnis wurden punktuell nochmals Aktualisierungen relevanter Daten vorgenom- men, z. B. für Schutzgebiete im Stadtgebiet von Karlsruhe und die Bewertung von Fließgewässern. Aktuell anzupassen war erneut auch die übernommene Flächenkulisse der Planflächen aus dem FNP 2030 aufgrund der dortigen Änderungen. Ferner erfolgten durch textliche Klarstellungen und Ergänzungen zu aufgeworfenen In- halten, vor allem zu den Maßnahmenkomplexen Altlasten, Boden und Klima. Ergebnisse, Inhalte: Der Landschaftsplan 2030 besteht aus einem Textteil mit rund 300 Seiten plus Anhang sowie dem Kartenteil. Die Ergebnisse der Analyse sind in zehn Karten dargestellt: A1.1 Realnutzung A1.2 Schutzgebietsausweisung A2 Schutzgut Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen A3 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter A4 Schutzgut Landschaft A5 Schutzgut Boden A6.1 Schutzgut Wasser: Grundwasser A6.2 Schutzgut Wasser: Oberflächenwasser A7 Schutzgut Klima und Luft A8 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Die kartografische Aufbereitung des Handlungsprogramms umfasst drei Karten. Deren Inhalte korrespondieren mit der grundlegenden thematischen Ausrichtung und Gliederung des Landschaftsplanes 2030 in drei Strategiefeldern. Sie basieren auf den jeweils erarbeiteten thematischen Leitbildern und den Ergebnissen der Analyse: FL Handlungsprogramm Freiraumstruktur und Landschaftserleben Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Freiraumstruktur wurden Einzelmaß- nahmen für folgende Maßnahmenkomplexe entwickelt und räumlich verortet: - Grün- und Freiflächenversorgung, - Verzahnung von Siedlung und Landschaft, - gliedernde Freiräume sowie - übergeordneter Freiraumverbund. - 4 - Weitere Maßnahmenkomplexe sichern und fördern das Landschaftserleben und beziehen sich auf die - Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, - Erholungsräume sowie - Umweltbildung. N Handlungsprogramm Naturhaushalt Zur Sicherung und Weiterentwicklung abiotischer Schutzgüter werden Einzel- maßnahmen bzw. -komplexe räumlich verortet - Fließ- und Stillgewässer, - die Flur im Bereich von Kaltluftleitbahnen und Flurwinde - Boden, mit den Wechselbeziehungen des Boden-Wasserhaushaltes Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der biotischen Schutzgüter gliedern sich nach den Aspekten - naturnahe Wälder, - Kulturlandschaft, - Biodiversität und Biotopverbund. NL Handlungsprogramm Natur- und Landschaftsschutz Weitere Ausgestaltung von Schutzausweisungen, Zielen und Erfordernissen Natur- und Ressourcenschutz: - Sicherung und Weiterentwicklung der Bereiche mit hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Schutzkategorien des Naturschutzrechts), - Sicherung und Weiterentwicklung der Bereiche mit hoher Bedeutung für abioti- sche Schutzgüter (Schutzkategorien der Fachgesetze). Kompensationsflächenpool, Suchräume und Maßnahmenkomplexe: - Ökologische Aufwertung der Niederungsbereiche, - Renaturierung von Fließgewässern, - ökologische Verbesserung von Überschwemmungsbereichen, - Aufwertung von Flur- und Waldflächen, siedlungsnahen Freiräumen und - Förderung des Biotopverbunds. Integration in den FNP 2030 In den Entwurf des fortgeschriebenen FNP 2030 ist die Darstellung des LP 2030 zu Kompensationssuchräumen übernommen: Dargestellt wird die im LP erarbeitete Kulisse von Suchräumen für geeignete Maß- nahmen zur Kompensation von Eingriffen (NL 20). Im LP sind zwei Kategorien unter- schiedlicher Priorität vorgeschlagen; für die Integration in den FNP wird die prioritäre Kategorie 1 mit einem Umfang von rund 5.500 ha übernommen (vgl. Begründung FNP, Abschnitt 7.4) Benehmen mit den Naturschutzbehörden: Der Landschaftsplan ist gemäß § 12 Abs. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg im Benehmen mit den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) aufzustellen. Die UNB – sowohl des Landkreises als auch der Stadt Karlsruhe – wurden von der Pla- nungsstelle und dem mit der Erstellung des LP 2030 beauftragten Büros HHP beglei- tend in die oben genannten Arbeitsphasen eingebunden. Die Orientierungsphase und Beteiligung mit mehreren Workshops und Besprechungen in 2012 und 2013 kennzeichnen den intensiven Austausch zu Beginn der Fortschrei- bung. Begleitend zur Ausarbeitung des LP haben weitere Abstimmungsgespräche - 5 - stattgefunden, so im Juni und Dezember 2015, Oktober 2017 (gemeinsam mit Vertre- tungen der Naturschutzverbände), im März 2018 sowie im Februar 2019. Das Landratsamt Karlsruhe verweist in der Stellungnahme vom 23. März 2018 zur Trä- gerbeteiligung auf die positive Äußerung der unteren Naturschutzbehörde vom 18. September 2015 zum LP-Entwurf. Diese wurde nochmals im Schreiben des Land- ratsamtes vom 22. August 2019 bestätigt. Das Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Karlsruhe ist mit Schrei- ben vom 4. April 2019 hergestellt. Ergänzender Hinweis: Die folgenden Anlagen sind im Internet abrufbar: Entwurf des Landschaftsplans 2030: - Text, Anhang - 10 Pläne, Teil Analyse - 3 Pläne, Teil Handlungsprogramm plus 1 Plan Lupe Stadt Ettlingen - Synopse (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2019) http://www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b1/verbandsversammlung/vv_maerz_2020.de - 6 - Beschluss: I. Antrag an die Verbandsversammlung: Die Verbandsversammlung beschließt den Landschaftsplanes 2030. Die Ergeb- nisse der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange nach dem Gesetz über die Umweltverträglich- keitsprüfung wird zur Kenntnis genommen. - Der Verbandsvorsitzende -

  • Abschließender Beschluss_LP2030
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0168 Dez. 6 Abschließender Beschluss zum Landschaftsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) durch die Verbandsversammlung des NVK – Zustimmung der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 12.03.2020 6 x vorberaten Auschuss für Umwelt und Gesundheit/Naturschutzb. 20.03.2020 1 x Gemeinderat 24.03.2020 24 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beauftragt nach Vorberatung im Planungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit den Oberbürgermeister, in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe der Vorlage des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe zum Beschluss des Landschaftplanes zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein - - - Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verbandsversammlung des NVK (VV) soll am 30. März 2020 den Flächennutzungsplan (FNP) und den Landschaftsplan 2030 (LP) beschließen. Sie hat im März 2012 den Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) und des Landschaftsplanes (LP) gefasst. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe war am 14. Mai 2019 zuletzt damit befasst. Im Juni 2019 hat die Verbandsversammlung die formelle Offenlage des FNP nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie für den Entwurf des LP 2030 beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde seitens der Planungsstelle des NVK im Zeitraum vom 24. Juni 2019 bis 9. August 2019 durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand von 8. Juli 2019 bis zum 23. August 2019 statt. Ergebnisse sind in der Synopse dokumentiert. Auf kommunaler Ebene dient der Landschaftsplan der Umsetzung der Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge (§§ 1 und 11 Bundesnaturschutzgesetz). Im Landschaftsplan werden die konkretisierten Erfordernisse und Maßnahmen formuliert und flächendeckend dargestellt. Der Landschaftsplan bildet auch den ökologischen Beitrag zum Flächennutzungsplan. Er gibt einen wertenden Überblick über die Schutzgüter im Verbandsgebiet des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe und ist somit eine wichtige Grundlage für die vorliegende Umweltprüfung des Flächennutzungsplanes 2030. Die grundsätzliche Herangehensweise der Fortschreibung und Aufbau des Planwerkes wurden an den von der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg (LUBW) erarbeiteten Empfehlungen für die Landschaftsplanung ausgerichtet. Mit der Erarbeitung des Landschaftsplanes wurde das Planungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner (HHP), Rottenburg beauftragt. Dabei erfolgte zunächst Ende 2011 die Beauftragung der so ge- nannten Orientierungsphase, im Mai 2013 dann für die eigentliche Fortschreibung des LP. Die zurückliegenden Bearbeitungs- und Verfahrensschritte sowie inhaltliche Ausrichtung und Er- gebnisse sind in der Vorlage für die Verbandsversammlung des NVK zusammenfassend erläutert, auf die verwiesen wird. Für das Gebiet der Stadt Karlsruhe lassen sich die Ergebnisse des LP 2030 wie folgt umreißen: I. Analyse: Für jedes Schutzgut ist eine systematische Aufbereitung erfolgt: Beschrieben und dargestellt sind die Gegebenheiten und die Einstufung ihrer Leistungs- und Funktionsfähigkeit, ferner Schutzausweisungen und Aussagen der Fachplanungen sowie Beeinträchtigungen und Defizite. Hinzu kommt jeweils der Aspekt der Wahrnehmung durch den Menschen. Schutzgut Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen: Deutlich wird die Bedeutung der Landschafts- und Grünräume in ihrer guten Verflechtung mit dem Stadtgebiet. Erkennbar ist die hohe Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung und das Bioklima, demgegenüber auch Beeinträchtigungen durch Verlärmung stehen. Schutzgut Landschaft: Ausgehend von der naturräumlichen Gliederung wurde die Landschaftsbildqualität von kleineren Teilräumen bewertet. Berücksichtigt sind Eigenart, Vielfalt und Beeinträchtigungen. Ein Großteil der Freiräume ist mit hoch und sehr hoch eingestuft. Nachteilig wirken dabei Beeinträchtigungen durch Freileitungs- und Verkehrstrassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Schutzgut Boden: Aufbereitet ist die vielfältige Bedeutung der Böden im Naturhaushalt. Auffallend ist die verbreitet sehr hohe Bedeutung der Böden für den Wasserkreislauf. Besonderheiten sind die kleinräumig im Tiefgestade und Kinzig-Murg-Rinne vorhandenen Niedermoorböden sowie Hohlwege im Bereich Grötzingen. Schutzgut Wasser: In der Rheinebene wurde eine sehr hohe Empfindlichkeit des Grundwassers ermittelt. Die Gewässerstruktur der Fließgewässer, auch von Alb und Pfinz, gilt verbreitet als deutlich bis stark verändert gegenüber einer natürlichen Ausprägung. Schutzgut Klima und Luft: Aufgezeigt sind zunächst die Gegebenheiten der Wärmebelastung. Zentraler Bestandteil ist die Darstellung der Ausgleichsräume mit ihrer Leistungsfähigkeit der Kaltluftlieferung sowie der Kaltluftleitbahnen. Hierfür sind die Bereiche der östlichen Hangkante sowie der ins und durch das Stadtgebiet führenden Grünräume von hoher Bedeutung. Auch das verbreitet sehr hohe Kohlenstoff-Speichervermögen der Ökosysteme (hier Wald- und Feuchtgebiete) ist dokumentiert. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Anhand der Analyse der Gegebenheiten wird die Vielfalt und Bedeutung des Karlsruher Stadt- gebiets deutlich. Als besondere Biotoptypen sind beispielhaft Röhrichte, Au-/Bruchwälder und Gewässer im Tiefgestade und der Kinzig-Murg-Rinne, Waldbiotope und Sand-/Magerrasen auf der Hardtebene sowie Streuobstwiesen, teilweise mit extensivem Erwerbsobstanbau auf den östlichen Höhenzügen zu nennen. Einem beträchtlichen Anteil der Offenland- und Waldlebensräume wird eine hohe oder sehr hohe Leistungs- und Funktionsfähigkeit zugeordnet. Zahlreiche, auch siedlungsnahe Flächen haben Bedeutung für den Biotopverbund. Als Gefährdungen sind Flächeninanspruchnahmen, Änderungen und Intensivierungen von Landnutzungen sowie der Klimawandel beschrieben. II. Zielkonzept und Leitbild: Das fachliche Zielkonzept des LP2030 formuliert für jedes Schutzgut die Zielsetzungen von Natur und Landschaft (LP-Text ab Seite 123). Sie basieren auf den jeweiligen rechtlichen Vorgaben und Umweltzielen sowie aus vorhandenen Projekten und Fachplänen. Das Leitbild ist eine Vision von Natur und Landschaft im Raum und soll als „Roter Faden“ der Landschaftsentwicklung gelten. Die Aussagen des Zielkonzeptes werden landschaftlichen Teilräumen zugeordnet und dabei allgemeinverständlich konkretisiert. Das Gebiet der Stadt Karlsruhe ist mehreren dieser Teilräume zugeordnet: - „Stadt & Gemeinde – grün und lebenswert“ - „Zwischen Stadt& Land – struktur- und erlebnisreich“ - „Nördliche Oberrheinniederung – öko pur, spannend für Mensch und Tier“ - „Hardtwald – urbane Waldwirtschaft“ - „Kinzig-Murg-Rinne – keine Angst vor nassen Füßen“ - „Kraichgau – kulturlandschaftlich schön“ - „Übergang zum Schwarzwald – Muse mit Weitblick“ Im Textband ist eigens für die Stadt Karlsruhe eine räumliche Konkretisierung für die Teilräume „Stadt & Gemeinde“ und „Zwischen Stadt & Land“ erstellt. Sie umfasst die Beschreibung von Leitvorstellungen für die fünf Naturräume. Darin werden die jeweiligen Anforderungen zugunsten der charakteristischen und wertvollen Lebensräume aufgezeigt. Hinzu kommen die Aspekte verträglicher Naherholung, landwirtschaftliche Bewirtschaftung und Siedlungsentwicklung. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Ein weiterer Schritt zur planerischen Ausgestaltung ist das Landschaftsplanerische Gesamtkonzept mit den Leitbildern für die drei Themenschwerpunkte Freiraumstruktur und Landschaftserleben, Naturhaushalt sowie Natur- und Landschaftsschutz. Dieser Abschnitt stellt eine Schnittstelle zum Handlungsprogramm dar, das ebenfalls in der Systematik der drei Handlungsfelder aufbereitet ist. Neben den textlichen Erläuterungen bieten hierzu die Abbildungen Nr. 18 – 20 (ab Seite 156) einen Überblick zum Konzept und den räumlichen Zuordnungen des landschaftsplanerischen Leitbildes. Für das Gebiet der Stadt Karlsruhe sind folgende Schwerpunkte herauszustellen: FL Freiraumstruktur und Landschaftserleben - Sicherung und Entwicklung der Grünflächen im Stadtgebiet, gliedernder Freiräume und des übergeordneten Freiraumverbundes: Entlang der Alb sowie von Knielinger zur Neureuter Feldflur – Hardtwald -– Waldstadt - Untere Hub; damit soll ein Freiraumverbund etabliert werden, der das Stadtgebiet ringförmig umschließt. Weitere Zusammenhänge für den Freiraumverbund sind entlang der Gestadekante im westlichen und der Hangkante im östlichen Stadtgebiet aufgezeigt. - Sicherung und Entwicklung ökologisch sensibler Erholungslandschaften wie Hardtwald, Oberwald, Tiefgestade. N Naturhaushalt - Für die abiotischen Schutzgüter sind neben den Fließgewässerkorridoren die Sicherung und Entwicklung der Kaltluftleitbahnen aufgezeigt. Die Bodenfunktionen sind besonders in den östlichen Hochflächen zu sichern, während Erfordernisse zur Sicherung des Boden-Wasser- haushaltes in der Kinzig-Murg-Rinne und dem Tiefgestade hervorgehoben werden. - Die Ziele für die biotischen Schutzgüter verfolgen eine naturraumtypische Ausrichtung der Waldstrukturen. Im Offenland ist für die Hochflächen des östlichen Stadtgebietes die Sicherung der Kulturlandschaftselemente, wie Feldgehölze, Hecken und Streuobstwiesen herausgestellt. - Für die ausgeprägte Vernetzung von Lebensräumen ist der Biotopverbund weiter zu entwi- ckeln. Dabei sind die Verbundkorridore für Biotope der unterschiedlichen Standortgegebenheiten trocken und feucht verortet. Diese funktionalen Zusammenhänge sind auch im überregionalen Kontext zu sehen und wichtige Basis für die Biodiversität. NL Natur- und Landschaftsschutz Die Leitvorstellungen beinhalten die Ziele einer stellenweisen Ergänzung vorhandener Schutzgebietsausweisungen zur Sicherung wertvoller Landschaftsbereiche: - Besonders schutzwürdige Bereiche werden hierfür in der Rheinaue im Raum Bellenkopf/ Kastenwört und im Tiefgestade bei Neureut gesehen. - Ergänzungsbedarf für den Landschaftsschutz wird außerdem in der Neureuter Feldflur, im Tiefgestade das Gebiet der Waid und der ehemaligen Industriefläche im Grünzug Knielingen– Rhein sowie auf den Hochflächen bei Durlach und Hohenwettersbach aufgezeigt. III. Handlungsprogramm: Das Handlungsprogramm des LP 2030 konkretisiert dieses Zielkonzept. Für die drei Handlungsfelder werden Maßnahmen abgeleitet. Sie sind im dreiteiligen Planwerk dargestellt und im Text und Steckbriefen erläutert (ab Seite 168). Die inhaltliche Verknüpfung ist anhand der systematischen Nummerierung gewährleistet. Der LP hat auch die Aufgabe Bereiche aufzuzeigen, in denen Maßnahmen zur Kompensation vorhabenbedingter Eingriffe in Natur und Landschaft vorrangig sinnvoll sind. Mit diesem Kompensationsflächenpool werden Suchräume definiert. Hierdurch sollen eine Bündelung von Maßnahmen erreicht und räumliche Schwerpunkte gesetzt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beauftragt nach Vorberatung im Planungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit den Oberbürgermeister, in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe der Vorlage des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe zum Beschluss des Landschaftsplanes zuzustimmen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 24
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. März 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 24 der Tagesordnung: Abschließender Beschluss zum Landschaftsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) durch die Verbandsversammlung des NVK – Zustimmung der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2020/0168 Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt nach Vorberatung im Planungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit den Oberbürgermeister, in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe der Vorlage des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe zum Beschluss des Landschaftsplanes zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Bei 33 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit: Da gab es im Planungsausschuss am 12. März 2020 eine ganze Reihe von Fragen. Die haben wir dann im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am vergangenen Freitag entsprechend versucht zu beantworten. Ich will noch einmal auf ein paar Punkte hinweisen. Einmal die Aktualisierung. Dieser Landschaftsplan 2030 hat, ausgehend von der ökologischen Tragfähigkeitsstudie aktuelle Datengrundlagen eingebunden und nachgeführt. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind Klimawandel, Klimaanpassung, Biotopverbund, Erholungsvorsorge und Kompensationssuchräume. Es sind eingeflossen der Freiraumentwicklungsplan 2017, der Rahmenplan Klimaanpassung, die Biotopverbundplanung und der Lärmaktionsplan. – 2 – Bei den Vorschläge für Schutzgebietskulissen – da geht es um Naturschutzgebiete – gab es keine ergänzenden Vorschlägen. Einige alte Vorschläge sind geringfügig reduziert. Landschaftsschutzgebiete sind teilweise neu aufgenommen worden. Was relativ neu ist, sind flächenhafte Naturdenkmale. Die will ich Ihnen im Einzelnen gar nicht vorlesen. Bei den Landschaftsschutzgebieten haben wir insgesamt einen Flächenumfang von 160 ha; bei den flächenhaften Naturdenkmalen, die neu modifiziert oder ergänzt wurden, von 35 ha. Deutlich wurden die Vorschläge auf öffentliche Grünflächen im städtischen Grünsystem aufgenommen und erweitert in ihrer Bedeutung für das Stadtklima, den Biotopverbund und die Erholungsvorsorge. Insgesamt etwa 200 ha sind hier neu eingeflossen. Die Ausweisung der genannten Vorschläge liegt dann am Ende in den Händen der jeweiligen Gemeinde. Hier werden nur über den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan entsprechende Vorkehrungen und Vorfestlegungen getroffen. Das noch als Ergänzung zur einen oder anderen Frage, die im Planungsausschuss offensichtlich gestellt wurde. Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Hier haben wir eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2020