Fußgänger- und Schulbrücke Grötzingen
| Vorlage: | 2020/0158 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 07.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0158 Fußgänger- und Schulbrücke Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.03.2020 48 x 1. Wie sieht der aktuelle Stand nach der Unterschriftenübergabe an Bürgermeister Daniel Fluh- rer für die „Wiederherstellung der ehemaligen Brückenführung direkt in den Schulhof“ aus? 2. Welche Pläne und Handlungsüberlegungen bestehen nun seitens der Stadtverwaltung bezüg- lich einer Neuerrichtung der Brücke? Sachverhalt / Begründung: Mit dem Teilabriss der Schul- und Fußgängerbrücke in Grötzingen ist der Übergang über die stark frequentierte Verkehrsstraße für die Schülerinnen und Schüler gefährlicher und weniger zweckvoll geworden als davor. Die zuvor existierende Brücke gewährleistete hingegen einen barrierefreien, sicheren und direkten Übergang zur Schule bzw. zum Schulhof. Aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens und der steigenden Schülerzahlen könnte daher eine Neuerrichtung der Brücke überdacht werden, damit allen Fuß- und Radfahrern und insbesondere Kindern eine sichere Schulhoferreichbarkeit ermöglicht werden kann. Die sehr erfolgreiche Unterschriftenaktion von 846 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern für die „Wiederherstellung der ehemaligen Brückenführung direkt in den Schulhof“ darf dabei als klarer direktdemokratischer Appell an die Stadt Karlsruhe betrachtet werden, nun zu handeln. Deshalb möchte die FDP-Fraktion gerne wissen, wie der aktuelle Stand nach Übergabe der 846 Unterschriften an Bürgermeister Daniel Fluhrer ist. Des Weiteren stellt sich darauf aufbauend die Frage, ob es bereits konkrete Pläne und mögliche Überlegungen seitens der Stadtverwaltung bezüglich eines Wiederaufbaus der Brücke gibt. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Annette Böringer Karl-Heinz Jooß
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0158 Dez. 6 Fußgänger- und Schulbrücke Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.03.2020 48 x 1. Wie sieht der aktuelle Stand nach der Unterschriftenübergabe an Bürgermeister Daniel Fluhrer für die „Wiederherstellung der ehemaligen Brückenführung direkt in den Schulhof“ aus? Die Stadtverwaltung hat die Machbarkeit eines Steges zwischen Brückenpodest und Schulhof geprüft. Ein Steg in der Fuge zwischen Erweiterungsneubau und Sporthalle ist möglich, kann aber nicht einer normgerechten Breite von 1,80 Metern ausgeführt werden. Ausnahmen sind möglich. Durch die Vorgabe von vorhandener Treppe und Hallenstützen ist eine Breite von ca. 1,20 Metern geplant. Eine kostenkontrollierte Planung wird für den Doppelhaushalt 2021/2022 angemeldet. 2. Welche Pläne und Handlungsüberlegungen bestehen nun seitens der Stadtverwaltung bezüglich einer Neuerrichtung der Brücke? Aufgrund der guten Substanz der Konstruktion und der zu erwartenden verbleibenden Lebensdauer der Brücke ist ein Ersatz-Neubau der bestehenden Brücke nicht vorgesehen.
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. März 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 48 der Tagesordnung: Fußgänger- und Schulbrücke Grötzingen Anfrage: FDP Vorlage: 2020/0158 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 48 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Hock (FDP): Ich hätte gerne gewusst vom zuständigen Bürgermeister, ob beabsichtigt ist, dieses fehlende Teil in der Brücke wieder zu erstellen. Oder wie habe ich die Antwort der Stadtverwaltung zu verstehen? Vielleicht könnten Sie uns das beantworten. Der Vorsitzende: Sie wissen, dass ergänzende Fragen schriftlich beantwortet werden. Vielleicht können Sie das aber unmittelbar nach der Sitzung klären. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2020